Doppelbesteuerung. Abkommen mit Deutschland. Änderung (BRG 24.059)

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Das seit 1971 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland wurde in einer Verhandlungsrunde, die circa 10 Jahre dauerte, revidiert. Der Bundesrat präsentierte das Resultat der Verhandlungen Mitte Juni 2024 im Änderungsprotokoll zum entsprechenden DBA. Wie er in seinem Bericht festhielt, umfasse das Änderungsprotokoll zum einen die OECD-Mindeststandards des BEPS-Projekts. Zum anderen beinhalte es auch Regelungen für mehr Rechtssicherheit sowie zur verstärkten Zusammenarbeit der beiden Länder in Sachen Doppelbesteuerung. Wie in der Botschaft weiter ausgeführt wurde, hätten die Verhandlungspartner gerne weitere Punkte geregelt, die aber aufgrund ihrer Komplexität nicht bereinigt werden konnten.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland stand in der Wintersession 2024 auf der Traktandenliste der kleinen Kammer, die das Geschäft als Erstrat behandelte. Erich Ettlin (mitte, OW), betonte als Sprecher der WAK-SR, dass nebst der Erneuerung und Umsetzung der Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt vor allem Anwendungsfragen, etwa in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger, hätten geklärt werden können. Anschliessend hiess der Ständerat die Änderung des DBA einstimmig gut.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen