Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst (Mo. 24.3395)

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Ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte die FK-SR mittels Motion, die sie im März 2024 einreichte. Diese Motion sei deshalb erforderlich, da der Einbezug der gebundenen Ausgaben im Gegensatz zu den ungebundenen Ausgaben eine gesetzliche Anpassung und somit die Zustimmung des Parlamentes erfordere. Angesichts drohender Defizite müssten die Entlastungsmassnahmen inklusive der gebundenen Ausgaben so schnell wie möglich umgesetzt werden, weshalb die Vernehmlassungsfrist von üblicherweise drei Monaten angemessen verkürzt werden solle. Der Bundesrat stünde dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber, teilte er in seiner Antwort mit. Allerdings sei es entscheidend, sich umfassend mit allen Beteiligten auszutauschen, weshalb er eine stark verkürzte Vernehmlassungsfrist ablehne. In der Ratsdebatte stellte Baptiste Hurni (sp, NE) den Antrag auf Ablehnung der Motion. Der Bundesrat werde ohnehin in naher Zukunft Massnahmen vorschlagen, die auch gebundene Ausgaben miteinschliessen würden. Diese Motion sei somit obsolet und sende zudem das Signal, dass der Bundesrat die Situation allein nicht bewältigen könne. Benedikt Würth (mitte, SG) entgegnete, die Motion sei lediglich als Unterstützung für den Bundesrat gedacht und es wäre daher ein schlechtes Signal, wenn der Rat diese ablehne. Schliesslich folgte der Ständerat seiner Finanzkommission und nahm die Motion mit 32 zu 11 Stimmen an. Die ablehnenden Stimmten stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

In der Herbstsession 2024 beriet der Nationalrat die Motion der FK-SR, die ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte. Kommissionssprecher Peter Schilliger (fdp, BE) betonte, dass die Motion eine wichtige Unterstützung für die bereits laufenden Arbeiten des Bundesrates sei, der im März 2024 eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung initiiert habe, deren Bericht bereits vorliege. Trotz dieser bestehenden Massnahmen erachte es eine Kommissionsmehrheit als entscheidend, dass das Parlament dem Bundesrat mit dieser Motion zusätzlichen Rückhalt gebe. Die FK-NR unterstützte den Vorstoss ihrer Schwesterkommission mit 17 zu 8 Stimmen. Felix Wettstein (gp, SO) vertrat den Minderheitsantrag zur Ablehnung der Motion und argumentierte, dass diese überflüssig sei, da die geforderten Massnahmen bereits umgesetzt würden. Eine Verkürzung der Vernehmlassungsfrist bei solch weitreichenden Massnahmen, die möglicherweise Verfassungsänderungen erforderten – wie sie die Motion ebenfalls verlangte –, sei zudem unangemessen und würde auf Unverständnis bei Kantonen und Verbänden stossen. Schliesslich nahm der Nationalrat die Motion mit 122 zu 55 Stimmen an, womit übereinstimmende Beschlüsse der beiden Räte vorlagen. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den Reihen der SP und der Grünen.