Im Nachgang zur Behandlung der parlamentarischen Initiative Bendahan (sp, VD; Pa. Iv. 22.479) hatte sich die SPK-NR dazu entschieden, ein Postulat zum Thema digitale Integrität einzureichen. Mit 13 zu 10 Stimmen verlangte sie entsprechend vom Bundesrat einen Prüfbericht darüber, wo beim Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich Lücken bestünden und wie dieser Schutz besonders mit Blick auf die Menschenwürde und Privatsphäre verbessert werden könne.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat die Ablehnung des Postulats. Da bei der Debatte um die parlamentarische Initiative Bendahan alle Pro- und Kontraargumente eines verfassungsmässigen Rechts auf digitale Integrität bereits ausführlich diskutiert worden seien, würde ein separater Bericht keinen neuen Erkenntnisgewinn bringen. Die Aufnahme eines solchen Rechts in die BV sei juristisch problemlos möglich, aber die praktische Umsetzung ungewiss, so die Regierung. Kommissionssprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) führte im Plenum aus, dass sich eine Mehrheit der SPK-NR mit 17 zu 8 Stimmen entgegen des bundesrätlichen Antrags für eine Annahme des Postulats ausgesprochen habe. Grund dafür sei eine bis jetzt als zu zögerlich wahrgenommene Prüfung der digitalen Unversehrtheit und der Bestandsaufnahme zur KI-Regulierung seitens der Regierung. Mit dem Postulat müsse diese die aufgeworfenen Fragen vertieft prüfen und fundiert Stellung dazu nehmen. Mit Vehemenz gegen das Postulat sprach sich Minderheitensprecher Phillippe Nantermod (fdp, VS) aus. Wie er in seinem Votum betonte, sei durch diesen Prüfauftrag zukünftig mit neuen Regulierungen für Unternehmen im digitalen Bereich zu rechnen, was aus wirtschaftspolitischer Sicht abzulehnen sei. Bundesrat Beat Jans sprach sich im Rat mit dem Verweis auf das neu in Kraft getretene Datenschutzgesetz im Namen der Regierung gegen das Postulat aus. Es solle zuerst abgewartet werden, wie sich die neu gültige Gesetzgebung, welche Verstärkungen zum Schutz der Individualrechte beinhalte, in der Praxis auswirke. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2024 allerdings seiner Kommissionsmehrheit und nahm das Postulat mit 99 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung an, wobei die geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP und SVP einer Mehrheit von Mitte-Links unterlagen.