Im Zuge ihrer Beratung des Voranschlags 2024 mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027, der bei der Position «Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge» eine Kostensteigerung um CHF 190 Mio. vorsah, beschloss die FK-SR die Einreichung einer Motion mit dem Titel «Kostenbremsen im Asylwesen». Insbesondere solle der Ausweisungsvollzug in einigen Kantonen effizienter gestaltet sowie die Erwerbsquote unter Personen mit Schutzstatus S, Flüchtlingen und anderen Schutzbedürftigen gesteigert werden.
Der Bundesrat hatte den Antrag auf Annahme der Motion gestellt, welchem der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend nachkam.