Die UREK-NR forderte den Bundesrat in einer Motion auf, die regulatorische Blockade beim Zink-Recycling zu beenden, indem die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) entsprechend angepasst wird. Die Kommission erklärte, dass die Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen planen, für die Rückgewinnung von Zink eine entsprechende Metallrückgewinnungsanlage zu erbauen. Dies sei jedoch ein finanziell schwieriges Unterfangen und die Betreiberinnen und Betreiber der Anlagen bräuchten dafür vor allem mehr Rechtssicherheit. Diese könne geschaffen werden, indem die VVEA dahingehend geändert werde, dass auch Rückstände aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen künftig als Siedlungsabfälle gelten und damit unter ein Monopol fallen würden. Dies habe zur Folge, dass die Verbrennungsprodukte nicht mehr dem Wettbewerbsrecht unterstehen würden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat stillschweigend gutgeheissen.