Mittels Motion wollte Thomas de Courten (svp, BL) den Bundesrat beauftragen zu prüfen, wie die steigende administrative Belastung von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal sowie Pflegenden verringert werden kann. De Courten kritisierte, dass diese Personengruppen bis zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit für Bürokratie anstatt für die eigentliche Versorgung der Patientenschaft aufwenden würden. Es sei jedoch fraglich, inwiefern die existierenden Dokumentationspflichten von Nutzen seien. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme zu bedenken, dass sich der administrative Aufwand nicht vollständig vermeiden lasse. Zudem sah er die Verantwortung zur Reduktion vor allem bei den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens selbst. Nichtsdestotrotz beabsichtige das EDI, gemeinsam mit den Betroffenen den potenziellen Handlungsbedarf zu ermitteln. Denn bevor konkrete Massnahmen eingeleitet werden könnten, bedürfe es der Erfassung von Gründen und des Umfangs der administrativen Belastung. Daher sei die Landesregierung bereit, den Vorstoss de Courten aufzugreifen und empfehle die Annahme der Motion. Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Herbstsession 2024 stillschweigend und diskussionslos an.