Im November 2023 gab der Bundesrat bekannt, den BVG-Mindestzinssatz für das Vorsorgeguthaben im Obligatorium per Anfang 2024 von 1 Prozent auf 1.25 Prozent anzuheben. So sei der Zinssatz der Bundesobligationen 2022 angestiegen, zudem liege der SNB-Leitzins bei 1.75 Prozent. Zuvor hatte sich auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes ausgesprochen.
Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)- Datum
- 1. November 2023
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 18.12.2024
Aktualisiert am 18.12.2024