Sanktionierung der Praktik des «Stealthing» (Kt. Iv. 23.321)

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Im Herbst 2023 hatte der Grosse Rat des Kantons Genf eine Standesinitiative zum Thema «Stealthing» eingereicht. Er verlangte damit die Einführung einer ausdrücklichen Strafbestimmung für die Praktik, während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehr heimlich und ohne Einwilligung der Partnerin oder des Partners das Präservativ zu entfernen. Aus Sicht des kantonalen Parlaments wurde dieser Sachverhalt bei der vergangen Revision des Sexualstrafrechts nur ungenügend einbezogen. Entgegen der Argumentation der Genfer Legislative war die RK-SR jedoch der Meinung, dass «Stealthing» seit der Revision bereits durch die allgemeinen Strafnormen zum Schutz der sexuellen Integrität abgedeckt werde und empfahl dementsprechend mit 10 zu 3 Stimmen der Standesinitiative keine Folge zu geben. Das Geschäft geht nun zur Vorprüfung in den Ständerat.

Der Ständerat folgte im Dezember 2024 der Empfehlung seiner Rechtskommission und lehnte die Genfer Standesinitiative für eine ausdrückliche Sanktionierung von «Stealthing» ab. Vergeblich argumentierte Carlo Sommaruga (sp, GE) für die Initiative und somit für eine explizite Formulierung des entsprechenden Straftatbestandes. Eine solche habe Signalwirkung und mache die Straftat sichtbar, auch wenn die Handlung an sich bereits in der Revision des Sexualstrafrechts integriert worden sei, so der Genfer Ständerat. Dies überzeugte jedoch nur eine Minderheit bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen, die den Mitgliedern der übrigen Fraktionen mit 19 zu 10 Stimmen unterlagen.