AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässen (Pa.Iv. 24.420)

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Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Marc Jost (evp, BE) im April 2024 erreichen, dass der Bund auf Nachlässen von natürlichen Personen ab CHF 5 Mio. eine Steuer zur Finanzierung der AHV erhebt. Eine solche «Solidaritätsabgabe» trage zur finanziellen Sanierung der ersten Säule bei, der aufgrund der demografischen Entwicklung hohe Mehrausgaben in Milliardenhöhe drohten, so der Initiant in seiner Begründung. Zudem sorge die Initiative dafür, dass die Generationensolidarität bei der Altersvorsorge nicht zu stark aus den Fugen gerate und die jüngere Generation nicht überproportional belastet werde. Schliesslich regte der Initiant an, dass sein Anliegen als indirekter Gegenentwurf zur «Initiative für eine Zukunft» der JUSO fungieren könnte, die in ihrem Initiativtext ebenfalls eine Nachlasssteuer – allerdings zur Bewältigung der Klimakrise – forderte. Ende Oktober 2024 entschied sich die WAK-NR mit 17 zu 8 Stimmen dazu, der Initiative keine Folge zu geben. Zum einen sah die Kommissionsmehrheit Probleme bei der Umsetzung und zum anderen erachtete sie die Erhebung einer solchen Steuer als Eingriff in die Hoheit der Kantone.

«Die Sicherung der AHV-Finanzierung ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit», postulierte Marc Jost (evp, BE) in der Frühjahrssession 2025 im Nationalrat zur Erklärung seiner parlamentarischen Initiative, welche eine Steuer auf millionenschwere Nachlässe von natürlichen Personen zur Sanierung der AHV einführen will. Im Gegensatz zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten der AHV treffe eine Erbschaftssteuer keine durch Eigenleistung erwirtschafteten Einnahmen und trage zudem zur «Generationengerechtigkeit» bei, da insbesondere ältere Personen Erbschaften erhielten, die gleichzeitig auch von der AHV profitierten, so Marc Jost. Unterstützung bekam der Initiant von einer Minderheit um Emmanuel Amoos (sp, VS), welche die Erbschaftssteuer als ausgezeichnetes Mittel erachtete, um die gestiegene Vermögenskonzentration in der Schweiz zu reduzieren. Die Kommissionsmehrheit wollte der Initiative hingegen keine Folge geben, was ihr Vertreter, Thomas Burgherr (svp, AG), mit der Steuerautonomie der Kantone begründete. Zudem würde die Einführung einer Erbschaftssteuer unter anderem eine Doppelbesteuerung mit sich bringen, da das vererbte Vermögen bereits zu Lebzeiten des Erblassers durch die Vermögenssteuer besteuert worden sei. Der Nationalrat gab der Initiative mit 126 zu 63 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge. Die Fraktionen der Grünen und der SP sowie vereinzelte Mitglieder der Fraktionen der Mitte und der Grünliberalen votierten für Folgegeben. Die Initiative war damit erledigt.