Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen (Mo. 24.3035)

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Wie der Ständerat in der Sommersession 2024 (Mo. 24.3022) nahm auch der Nationalrat in der anschliessenden Herbstsession im Rahmen einer ausserordentlichen Session «Asyl» eine Motion an, welche Anpassungen zum Erhalt der Akzeptanz des Schutzstatus S fordert. Konkret solle der Status S aberkannt werden, wenn eine Person für länger als 14 Tage aus der Schweiz ausreist, wenn Rückkehrhilfen bezogen worden waren oder wenn ein Missbrauch des Schutzstatus vorliegt. Der Nationalrat stimmte dieser Motion Paganini (mitte, SG) mit 131 zu 62 Stimmen (keine Enthaltungen) zu, wobei sich die Fraktionen der SP und der Grünen dagegen stellten. Der Bundesrat hatte ebenfalls die Ablehnung der Motionen beantragt, da er deren Anliegen bereits als erfüllt erachtete.

Dossier: Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine

Nachdem der Nationalrat zu Beginn der Wintersession 2024 die Leitplanken durch Überweisung einer Motion Würth (mitte, SG), die eine Anpassungen des Schutzstatus S «zum Erhalt der Akzeptanz» fordert, bereits gesetzt hatte (Mo. 24.3022), war die Beratung einer identischen Motion Paganini (mitte, SG) im Ständerat gegen Ende der Wintersession eigentlich obsolet. Die Bitte des Bundesrates, den Auftrag an die Regierung nicht erneut zu senden, blieb ungehört: Der Ständerat überwies auch diese Motion und tat dies gar einstimmig.

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