Jakob Stark (svp, TG) forderte den Bundesrat mit einer im Oktober 2024 eingereichten Motion dazu auf, für genügend Deponieraum für alle Arten von Holzaschen zu sorgen, bis dafür «sinnvolle Verwertungspfade» gefunden seien. Dafür solle der Bundesrat die Abfallverordnung anpassen. Zudem sollen die Kantone für genügend entsprechenden Deponieraum sorgen. In der Begründung seines Vorstosses legte Stark dar, dass die bei der Verbrennung von Holz anfallenden Aschen je nach Art des Holzes unterschiedlich entsorgt werden müssen: Die Aschen von grossen Altholzfeuerungen und -kraftwerken, welche nicht naturbelassenes Holz verwenden, dürfen noch bis Ende 2025 ohne Vorbehandlung auf den Deponietypen D und E abgelagert werden. Ab dann dürften diese Aschen entweder vor der Ablagerung durch eine spezielle Behandlung von Schadstoffen befreit werden oder sie müssten – beispielsweise in Zementwerken – stofflich verwertet werden. Sowohl die Behandlung wie auch die stoffliche Verwertung seien aber noch nicht etabliert. Etwas weniger schwierig sei die Situation bei den Aschen von naturbelassenem Wald- und Restholz. Diese könnten zwar weiterhin auf den Deponietypen D und E gelagert werden, allerdings gebe es generell immer weniger Deponiestandorte, welche Holzaschen annähmen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, wies aber darauf hin, dass das Parlament gemäss dem Parlamentsgesetz den Kantonen keinen Auftrag erteilen kann.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2024 nach einem kurzen Diskurs zwischen Motionär Stark, Präsident von WaldSchweiz Daniel Fässler (mitte, AI) sowie Umweltminister Albert Rösti stillschweigend angenommen.