Der Umstand, dass bei solchen Fällen die Kontensperre erst nach dem Sturz der jeweiligen Staatschefs erfolgt, veranlasste Grobet, mit einer Motion eine andere Politik zu verlangen. Diese würde es dem Bundesrat erlauben, die Vermögenswerte von noch amtierenden Staatschefs, welche der Korruption oder der Unterschlagung beschuldigt werden, bereits dann zu sperren, wenn die Verdächtigungen als zutreffend erscheinen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass sich derartige Massnahmen nicht mit den internationalen Rechtshilfeabkommen vereinbaren lassen würden; hingegen seien die Banken aufgrund des Geldwäschereigesetzes (GwG) auf jeden Fall zur Vorsicht bei der Pflege von Beziehungen mit derartigen Kunden verpflichtet. Der Nationalrat wandelte die Motion auf Antrag des Bundesrats in ein Postulat um.