Gemeinschaftsklage von Holocaust-Überlebenden gegen die Gesamtheit der Schweizer Banken

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In New York reichten im Oktober Rechtsanwälte im Namen von Überlebenden des Holocaust eine Gemeinschaftsklage (sogenannte class action) mit einer Schadenersatzklage von USD 20 Mrd. gegen die Gesamtheit der Schweizer Banken ein. Die Anklage lautet auf Unterschlagung von Guthaben von Holocaust-Opfern und Mittäterschaft bei den Raubzügen der deutschen Nazis. Kurz darauf doppelte ein zweites Anwaltsteam mit einer identischen Klage gegen die drei schweizerischen Grossbanken vor demselben Gericht nach. Einer der beteiligten Anwälte rief Ende November in New York zu einem Boykott der Schweizer Banken auf, der bis zum Abschluss der angestrengten Prozesse dauern soll. Der Jüdische Weltkongress (WJC) stellte sich nicht hinter diesen Aufruf. Er gab lediglich bekannt, dass er sich Massnahmen vorbehalte, um Druck auf die Banken auszuüben.

Zu den im Vorjahr in New York eingereichten Sammelklagen im Namen von Holocaust-Opfern gegen Schweizer Banken gesellte sich im Januar eine dritte, die im Namen des World Council of Orthodox Jewish Communities deponiert wurde. Ihre Forderung bezieht sich vor allem auf Vermögenswerte von jüdischen Gemeinden, welche von den Deutschen während des Kriegs beschlagnahmt und nach Ansicht der Kläger bei schweizerischen Banken deponiert worden waren. Der New Yorker Bundesbezirksrichter Edward Korman verfügte im April, dass die drei Sammelklagen zusammen zu behandeln seien; die an den Klagen beteiligten Anwälte reichten im Juli neue Klageschriften ein, die sich nur noch auf die drei schweizerischen Grossbanken bezogen. Ende Juli führte Korman ein erstes Hearing zu den Klagen durch. Er fällte dabei noch keinen Entscheid über die Frage der Zuständigkeit. Gegen Jahresende lancierte Elan Steinberg vom Jüdischen Weltkongress (WJC) die Idee, die Sammelklagen mit einer globalen Vergleichszahlung der Banken in einen Opferfonds für Überlebende des Holocaust und ihre Nachkommen zu beenden. Die Klägeranwälte sprachen sich freilich dagegen aus und wiesen darauf hin, dass der WJC nicht an den Sammelklagen beteiligt ist.