Ende September 2024 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) eine Motion ein, mit der er mehr Transparenz bei den Medikamentenpreisen forderte, um dadurch die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger senken zu können. Dobler wollte in seiner Motion zwei Punkte regeln: Zum einen solle eine Anpassung der Preisbekanntgabe-Verordnung die Apotheken dazu verpflichten, online die tatsächlich zu bezahlenden Preise für Medikamente – auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel – aufzuführen. Derzeit sei die Veröffentlichung von Nettopreisen für verschreibungspflichtige Medikamente untersagt, weil diese Praxis als Publikumswerbung interpretiert werde. Dadurch würde jedoch Intransparenz geschaffen und der Verkauf von Medikamenten zu tieferen Preisen gehemmt. Zum anderen sollen Produktevergleiche anhand von Indikationen, Krankheitsbildern, Dosisstärken und Packungsgrössen möglich sein, um die Suche nach kostengünstigen Alternativen im Vergleich mit den Originalpräparaten zu erleichtern. Die entsprechenden Suchfunktionen dürften die Anbietenden gegenwärtig ebenfalls nicht zur Verfügung stellen. Dobler merkte auch an, dass auf Anfang 2024 ein Selbstbehalt von 40 Prozent für teure Originalpräparate eingeführt worden sei. Die aktuelle Regulierung, die sich an den Maximalpreisen orientiere, bremse somit Einsparpotenziale bei verschreibungspflichtigen Medikamenten aus. Die Landesregierung empfahl das Geschäft zwar zur Annahme, wies in der schriftlichen Stellungnahme aber darauf hin, dass es bei Annahme des Vorstosses keiner Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung bedürfe, da bereits zum gegebenen Zeitpunkt sowohl stationäre als auch Online-Apotheken bei allen Arzneimitteln zur Angabe der tatsächlich zu bezahlenden Preise verpflichtet seien. Zur vollständigen Erfüllung der Motion notwendig sei indes eine Anpassung der Arzneimittel-Werbeverordnung. Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Wintersession 2024 stillschweigend und diskussionslos an.