Mitte Oktober 2024 reichte die SGK-NR eine Motion ein, mit der sie Massnahmen zur Überprüfung und Anpassung der Tarmed-Tarife für die Tätowierung des Brustwarzenhofs forderte. Diese Tätowierung stellt bei vielen Brustkrebspatientinnen nach einer Mastektomie einen wichtigen Teil des Brustwiederaufbaus dar. Konkret beabsichtigte die Kommission mit ihrem Vorstoss, dass der erforderliche Zeitaufwand und die notwendige Expertise für eine solche Tätowierung angemessen in den Tarifen berücksichtigt werden. Sie begründete ihr Anliegen damit, dass diese Leistung – durchgeführt von einer Fachperson – zurzeit lediglich mit CHF 47 pro Warzenhof für einen Aufwand von 12 Minuten durch die OKP vergütet werde. Werde die Tätowierung von spezialisierten Dermapigmentologen und Dermapigmentologinnen vorgenommen, beliefen sich die Kosten für die dort 1-2 Stunden dauernde Arbeit hingegen auf ganze CHF 900 pro Warzenhof. Angesichts der niedrigen Vergütung gebe es praktisch keine Ärztinnen und Ärzte, die solche Tätowierungen anböten oder nicht-ärztliches Personal bei der Leistungserbringung beaufsichtigten. Viele Brustkrebspatientinnen hätten daher keinen Zugang zu einer von ihrer Krankenkasse übernommenen Tätowierung. Dies sei unfair, da es den betroffenen Frauen zustehe, ihre körperliche Integrität zurückzuerlangen. Der Bundesrat sprach sich in seiner schriftlichen Stellungnahme für die Annahme der Motion aus. Im Rahmen der Prüfung der neuen Tardoc-Version könne er die Vergütung der Leistungen, die im Zusammenhang mit der Tätowierung stehen, im Vergleich zu Tarmed gezielt aufwerten und so das Geschäft umsetzen. Stillschweigend hiess der Nationalrat den Vorstoss in der Wintersession 2024 gut. Eine identische Motion Amaudruz (svp, GE, Mo. 24.3977) wurde von der grossen Kammer in der gleichen Session ebenfalls angenommen.