Im November 2024 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ungarn. Darin führte er aus, dass die Änderung des Abkommens insbesondere den neuen OECD-Standards zur Bekämpfung der Steuervermeidung aus dem BEPS-Projekt Rechnung tragen soll. Die Umsetzung dieser Mindeststandards in den DBA sei im Interesse der Schweiz. Jedoch gingen mit dem Änderungsprotokoll keine Anpassungen der Steuerzuteilungsregeln einher. In der Konsultation der interessierten Kreise und der Kantone sei das Abkommen im Übrigen auf breite Unterstützung gestossen.
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen- Schlagworte
- Datum
- 20. November 2024
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 24.088
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Bernadette Flückiger
Aktualisiert am 22.02.2025
Aktualisiert am 22.02.2025