Mit 6 zu 5 Stimmen reichte die SGK-SR Ende Januar 2025 eine Motion ein, durch die EL-Beziehende mit einer IV-Rente jährlich eine 13. IV-Rente erhalten sollten. Die Motion entstand im Zusammenhang mit der Beratung der bundesrätlichen Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente, die laut der Kommissionsmehrheit EL-Beziehende mit einer IV-Rente gegenüber EL-Beziehenden mit einer AHV-Rente benachteilige, da sie im Gegensatz zu Letzteren mit der geplanten Umsetzung keine 13. Altersrente erhielten.
In der Frühjahrssession 2025 gelangte die Motion in den Ständerat, wo Erich Ettlin (mitte, OW) die Kommissionsmehrheit vertrat: Die Motion sei ein Kompromiss zur parlamentarischen Initiative der SGK-NR (Pa.Iv. 24.424), die eine 13. IV-Rente für alle IV-Beziehenden forderte. Die Kommission habe verschiedene Varianten zur Behebung dieser Schlechterstellung diskutiert, wobei der vorgeschlagene Zuschlag über die Ergänzungsleistungen die Beste sei, so Etllin. Eine Minderheit um Esther Friedli (svp, SG) forderte indes die Ablehnung der Motion, da die «falsche Anreize» schaffe und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe für Bund und Kantone verursache. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider forderte die kleine Kammer dazu auf, sich der Minderheit Friedli anzuschliessen. Die SGK-SR wolle mit ihrer Motion Ungleichbehandlung bekämpfen, schaffe aber neue Disparitäten, denn EL-Beziehende ohne IV-Rente würden dadurch gegenüber denjenigen mit IV-Rente benachteiligt, so die EDI-Vorsteherin. Die kleine Kammer lehnte die Motion mit 25 zu 19 Stimmen (1 Enthaltung) ab. Die Stimmen der geschlossen auftretenden Fraktionen der SP und Grünen sowie vereinzelter Mitglieder der Mitte-Fraktion reichten nicht für eine Mehrheit.

Dossier: Consultation et mise en œuvre de l'initiative pour une 13e rente AVS