Mit einer im Juni 2023 eingereichten parlamentarischen Initiative verlangte Andrea Caroni (fdp, AR) eine neue Gesetzesbestimmung, um den Bundesrat künftig beim Erlass von Notrecht zu verpflichten, die Zulässigkeit der Anwendung zu begründen. Diese Begründungspflicht beim Erlass von Notrecht sei nötig, da dem Bundesrat auch nach der Reform zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisensituationen (Pa. Iv. 20.437; Pa. Iv. 20.438) ein erheblicher Handlungsspielraum beim Erlass von Notrecht zustehe. Daher sei eine systematische öffentliche Rechenschaftspflicht bei der Anwendung von Notrecht zwingend – analog zu den bundesrätlichen Botschaften bei Gesetzesentwürfen. Dadurch könnten Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöht werden.
Im August entschied die SPK-SR nach Kenntnisnahme eines Berichts zur Anwendung, zu den gesetzlichen Grundlagen und zu den Grenzen des Notrechts, der parlamentarischen Initiative einstimmig Folge zu geben. Laut Medienmitteilung sei es sinnvoll, die Begründungspflicht «auch rechtlich zu verankern». Analog zur Argumentation ihrer Schwesterkommission entschied auch die SPK-NR im November 2024, der Initiative Folge zu geben.

Dossier: Anwendung von Notrecht in Krisenzeiten