Er wolle betonen, dass er nicht finde, der Bundesrat erhalte zu viel Lohn, begann Thomas Burgherr (svp, AG) sein Votum für seine Motion, mit der er eine Reduktion der Bundesratsprivilegien forderte. Es gehe ihm mit seinem Vorstoss vielmehr darum, der Regierung zu verdeutlichen, dass sie die zahlreichen Vorteile, die sie geniesse, darauf überprüfen müsse, ob sie noch zeitgemäss und angebracht seien. Es sei zu begrüssen, dass der Bundesrat künftig von sich aus auf Jahresabonnements der Seilbahnen Schweiz und die Nutzung der Loge im Stadttheater Bern verzichte, es gebe aber zahlreiche weitere Privilegien, die nicht nötig seien und abgeschafft gehörten. Burgherr erwähnte etwa die zusätzliche Limousine neben dem Repräsentationsfahrzeug, das Generalabonnement erster Klasse und insbesondere die «fürstlichen Ruhegehälter». Er sehe auch deshalb nicht ein, weshalb der Bundesrat an einem alten Privilegiensystem festhalte, wenn in den meisten Kantonen zusehends modernere Entschädigungssysteme eingeführt und in der Privatwirtschaft mit anderen Leistungen operiert werde. Bundeskanzler Viktor Rossi, der für den Bundesrat antwortete, verwies auf dessen Bericht im Rahmen des Postulats von Peter Hegglin (mitte, ZG; Po. 20.4099), in welchem mögliche Alternativen für die magistralen Besoldungs- und Ruhestandsregeln diskutiert worden seien. Die zuständigen Kommissionen hätten damals aber keinen Handlungsbedarf gesehen und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) habe sogar festgehalten, dass das aktuelle System dazu beitrage, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder zu gewährleisten. In Anbetracht der Verantwortung, die der Bundesrat zu tragen habe – Viktor Rossi sprach etwa von einer Erreichbarkeitspflicht von «7 mal 24 Stunden», was keine Übertreibung sei – sei weder eine Reduktion noch eine Überprüfung der Leistungen angebracht. Dies sahen zwar die geschlossenen Fraktionen von SVP und FDP-Liberale nicht so, deren 85 rechtsbürgerliche Stimmen standen aber 98 Stimmen aus allen anderen Fraktionen gegenüber (3 Enthaltungen), so dass die Motion abgelehnt wurde.
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen