Mit einer im Juni 2024 eingereichten parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 24.452) verlangte Pascal Schmid (svp, TG) eine Änderung des StGB, um künftig für psychisch kranke Personen, die schwere Straftaten begangen haben, vermehrt Verwahrungen statt stationäre Massnahmen anzuordnen. Gemäss Initiant sollten stationäre therapeutische Massnahmen neu nur noch dann angeordnet werden, wenn «eine hohe Wahrscheinlichkeit» besteht, dass damit potenziellen Rückfällen entgegengewirkt werden kann. In der aktuellen Rechtsprechung reicht es, dass die präventive Wirkung «zu erwarten» ist, was Schmid als unzureichend beurteilte und aus seiner Sicht eine Anpassung zugunsten eines erhöhten Schutzes der Bevölkerung nötig machte. Gegen die Verwahrung als bevorzugtes strafrechtliches Mittel wehrte sich eine Mehrheit der RK-NR, welche mit 16 zu 9 Stimmen empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Gleichwohl zeigte sich die Kommission mit dem Anliegen des Initianten einverstanden, die Anzahl stationärer Massnahmen zu reduzieren, und reichte mit 15 zu 0 Stimmen (7 Enthaltungen) eine entsprechende Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 25.435) ein. Diese sollte die Anordnung von stationären Massnahmen künftig ebenfalls nur bei hoher Erfolgswahrscheinlichkeit möglich machen, jedoch ohne die Verwahrung als zwingende Alternative vorzuschreiben. Denn laut Kommissionssprecherin Jessica Jaccoud (sp, VD) sei die Verwahrung nicht in jedem Fall die geeignete Alternative zur stationären Massnahme. Der Nationalrat entschied sich in der Sommersession 2025 mit 112 zu 56 Stimmen (4 Enthaltungen), der parlamentarischen Initiative von Schmid keine Folge zu geben. Die SVP-Fraktion sprach sich grossmehrheitlich für die Initiative aus und erhielt dabei Unterstützung von einzelnen Mitgliedern der FDP- und Mitte-Fraktion.
- Schlagworte
- Datum
- 13. Juni 2025
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 24.452
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Lukas Lütolf
Aktualisiert am 19.08.2025
Aktualisiert am 19.08.2025