Mittels einer im Dezember 2024 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) dazu auf, den Schutz gegen die Auswirkungen von Strassenlärm zu verstärken. Die Initiantin argumentierte, dass bislang zu wenig in die Bekämpfung des Strassenlärms investiert worden sei, zumal sich dieser als sehr schädlich für die Gesundheit der Betroffenen erwiesen habe und jährlich gar zu mehreren Hundert frühzeitigen Todesfällen führe. In der Folge forderte die Initiantin, dass das USG dahingehend geändert werde, dass bevorzugt diejenigen Strassenabschnitte saniert werden, durch welche eine hohe Anzahl an Personen von übermässigem Lärm betroffen sind – etwa durch verkehrsberuhigende Massnahmen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder lärmarme Strassenbeläge.
Ende April 2024 befasste sich die KVF-NR mit der Initiative. Die Kommission beantragte mehrheitlich, der Initiative keine Folge zu geben, da der Bund lediglich für die Nationalstrassen zuständig sei und die Kantone und Gemeinden beim Strassennetz in ihrer Zuständigkeit bereits heute Massnahmen zur Lärmbegrenzung ergreifen könnten. Eine Kommissionsminderheit plädierte hingegen auf Folgegeben.