2025 werden in der Verkehrspolitik die Weichen gestellt

Das Jahr 2025 startete im Themenbereich «Verkehr und Kommunikation» mit der Lancierung des Projekts «Verkehr '45», welches den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Schweiz in den nächsten Jahren finanziell absichern und massgeblich steuern soll. Auslöser dafür waren die Ablehnung des Nationalstrassen-Ausbauschritts im Jahr 2024 sowie drohende Mehrkosten im Bahnausbau. Im September veröffentlichte der Bundesrat einen ersten Bericht zum Projekt, der eine mögliche Priorisierung konkreter Ausbauprojekte vorschlug und die nächsten Schritte für das Jahr 2026 einleitete. Der Bericht fand sowohl in der Politik als auch in den Medien grosse Beachtung: Gemäss Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse erreichte die Medienberichterstattung im Oktober rund um das Projekt «Verkehr '45» einen Höhepunkt. Offen blieben dabei aber einige Fragen, etwa ob auch Autobahnprojekte aufgenommen werden, welche das Stimmvolk im September 2024 an der Urne abgelegt hatte, oder mit welchem finanziellen Rahmen der Bahnausbau in Zukunft rechnen kann. Die finanzielle Sicherung des Bahnausbaus wurde auch im Parlament beraten. Die Räte nahmen etwa eine Motion zur Sicherung der Liquidität des BIF an und der Ständerat überwies ein Postulat mit dem Ziel, den BIF effizienter zu nutzen. Zudem wehrte sich der Ständerat im Dezember im Rahmen seiner Beratung des Entlastungspakets 27 gegen einen Grossteil der vorgeschlagenen Kürzungen bei den Bundeseinlagen in den BIF.

Der Güterverkehr generierte im Themenbereich «Verkehr und Kommunikation» 2025 die wortreichste Parlamentsdebatte: National- und Ständerat verabschiedeten nach erfolgreicher Differenzbereinigung die Totalrevision des Gütertransportgesetzes, die den Güterverkehr mit der Bahn und dem Schiff stärken will. Auch im Güterverkehr auf der Strasse gab es 2025 einige gewichtige Entwicklungen. Am bedeutendsten war dabei die Revision der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), welche der Bundesrat im Frühling 2025 präsentierte und das Parlament 2026 beraten wird. Mit der Revision sollen künftig auch Elektrolastwagen besteuert werden, wobei die Höhe der Abgaben den aktuellen Umweltstandards der Lastwagen entsprechen soll. Nicht zuletzt wurde im Berichtsjahr der Schlussbericht der SUST zum Güterverkehr-Unfall im Gotthard-Basistunnel von 2023 veröffentlicht. Im Bericht wurde die Entgleisung auf einen Radscheibenbruch zurückgeführt. In der Folge überwies der Nationalrat ein Postulat und der Bundesrat beschloss verschiedene Massnahmen, um die Sicherheit im Schienengüterverkehr zu erhöhen.
Im Bereich Güterverkehr kam es auch ausserhalb des Parlaments zu zentralen Entwicklungen: So wurde das Projekt Cargo sous terrain vorübergehend gestoppt, die SBB Cargo beschloss die Schliessung mehrerer Terminals und die sogenannte «Rollende Landstrasse» (Rola) wurde auf Ende 2025 eingestellt. Insbesondere die Einstellung der Rola trug dabei zur medialen und politischen Debatte um den Stand der Verkehrsverlagerung bei, wobei Bedenken geäussert wurden, dass sich ein Teil des alpenquerenden Güterverkehrs nun von der Schiene auf die Strasse zurückverlagere. Auch der Bundesrat äusserte in seinem Ende 2025 vorgelegten Verlagerungsbericht für die Jahre 2023–2025 Skepsis zum Fortschritt der Verkehrsverlagerung und schlug darin zusätzliche Massnahmen vor.

Neben den Diskussionen in Zusammenhang mit dem Projekt «Verkehr '45» gab im Strassenverkehr eine mögliche Durchfahrtsabgabe für den Transitverkehr in Zusammenhang mit sechs noch hängigen Motionen zu reden. Auch zum Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse wurden im Parlament die Forderungen verschiedener Vorstösse beraten – etwa die Einführung einer Maut für den Gotthard-Basistunnel oder Verbesserungen beim Verkehrsmanagement –, die Vorstösse scheiterten aber allesamt im Parlament. Im Sommer 2025 löste eine vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsanpassung, welche unter anderem die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen erschweren sollte, eine mediale Debatte aus. Verstärkt wurde diese durch kantonale Bestrebungen, den Städten die Kompetenz zur Festlegung der Geschwindigkeit auf Hauptstrassen zu entziehen, wie es etwa die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich im November befürwortete.

Ende 2025 beschloss das Parlament nach der Differenzbereinigung einen im Vergleich zur bundesrätlichen Botschaft leicht erhöhten Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2026 bis 2028. Während der Beratung des Entlastungspakets stellte sich der Ständerat als Erstrat jedoch hinter den Vorschlag des Bundesrates zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades im regionalen Personenverkehr. Ganz verzichten wollte die kleine Kammer schliesslich auf die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs und ging damit weiter als der bundesrätliche Vorschlag im Paket.

Im Themenbereich Post und Telekommunikation sorgte eine vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Änderung der Postverordnung, die unter anderem Einsparungen in der Grundversorgung vorsah, für heftigen Widerstand. Die KVF-NR etwa lancierte eine Motion mit dem Ziel, den Grundversorgungsauftrag zu sichern. Das Anliegen stiess im Nationalrat auf Zustimmung, war aber im Ständerat zum Jahresende noch hängig. Daraufhin krebste der Bundesrat zurück, kündigte aber an, Anpassungen des Grundversorgungsauftrags mit einer umfassenden Revision des Postgesetzes bis 2030 angehen zu wollen.

Dossier: Rétrospective annuelle 2025