Rehabilitierung von Flüchtlingshelfern während der Zeit der faschistischen Regime in Europa

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Der Nationalrat hatte 2000 einer parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) für die Aufhebung von Gerichtsurteilen gegen Flüchtlingshelfer während der Zeit der faschistischen Regime in Europa und gegen Personen, welche im spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der Internationalen Brigaden gegen die Faschisten gekämpft hatten, Folge gegeben. Seine Rechtskommission legte im Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage vor. Ihre Mehrheit sprach sich allerdings nur für eine Rehabilitierung der verurteilten Flüchtlingshelfer, nicht aber der Spanienkämpfer aus. Konkret beantragte sie, die Strafurteile gegen die Flüchtlingshelfer generell abstrakt aufzuheben. In einem zweiten Schritt soll dann eine spezielle Kommission in jedem Einzelfall auf Gesuch hin entscheiden, ob das konkrete damals ergangene Urteil unter diesen Aufhebungsbeschluss fällt. Entsprechende Gesuche können von den Verurteilten, deren Angehörigen oder schweizerischen Organisationen, welche sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, gestellt werden. Explizit werden Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche ausgeschlossen. In der Wintersession befasste sich der Nationalrat mit der Vorlage. Nachdem Eintreten unbestritten war, gab einzig der von der Linken unterstützte Antrag der Kommissionsminderheit zu reden, auch die wegen Kriegsdienst in fremden Armeen verurteilten schweizerischen Spanienkämpfer in die Rehabilitierung einzuschliessen. Diese Forderung konnte sich jedoch nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung gegen die Stimmen der Mehrheit der SVP-Fraktion mit 131:27 gutgeheissen.

Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Als Zweitrat hiess auch der Ständerat den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats für die Aufhebung von Gerichtsurteilen gegen Flüchtlingshelfer während der Zeit der faschistischen Regime in Europa gut (parlamentarische Initiative Rechsteiner, sp, SG). In Abweichung von der grossen Kammer beschloss er, dass für die Aufhebung der einzelnen Urteile nicht eine noch zu schaffende spezielle Kommission, sondern die Begnadigungskommission der Bundesversammlung zuständig sein soll. Der Nationalrat schloss sich dieser Lösung an.

Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen