Nach Ansicht des Nationalrats soll die Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (Koko) mit einem Leistungsauftrag versehen werden, der ihr Schwerpunktaktionen in bestimmten Ländern erlaubt. Wenn nötig soll für solche Aktionen ihr Sekretariat finanziell und personell aufgestockt werden. Nachdem der Bundesrat erklärt hatte, dass eine Überprüfung der Aufgaben der Koko im Dezember 1997 in Gang gesetzt worden sei, überwies der Rat eine entsprechende Motion seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-NR) lediglich in Postulatsform (Mo. 97.085). Der Bundesrat gab zu Jahresbeginn in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Ziegler (sp, GE; A 98.1009) bekannt, dass er beschlossen habe, die Aufträge an zwei US-amerikanische PR- resp. Lobbying-Firmen, welche auf Ende 1997 resp. 15. Mai 1998 terminiert waren, für ein weiteres Jahr fortzuführen. Auf Ende April löste er den Vertrag mit der PR-Agentur allerdings mit sofortiger Wirkung auf, nachdem bekannt geworden war, dass diese die «Jewish Agency» bei der Einreichung von weiteren Sammelklagen gegen Schweizer Banken unterstützen werde (siehe dazu die Anfrage Baumann, svp/ZH, A 98.1065).