Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dieses hatte die UNO-Generalversammlung im Jahr 2002 gutgeheissen und die Schweiz 2004 unterzeichnet. In der Vernehmlassung hatten sich mit Ausnahme der SVP praktisch alle für die Ratifizierung und Umsetzung ausgesprochen. Als Umsetzungsinstrument ist die Schaffung einer Kommission zur Verhütung von Folter vorgesehen.
- Schlagworte
- Datum
- 8. Dezember 2006
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 06.105
- Quellen
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- BBl, 2007, S. 265 ff.
- TA, 4.1.06 (Vernehmlassung).
von Hans Hirter
Aktualisiert am 22.02.2021
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