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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Les Chambres fédérales approuvent le régime transitoire d'aide aux universités — La question universitaire en débat (aide fédérale, coordination, nouvelles universités) — Le Conseil des Etats vote le crédit destiné à l'EPF— Discussion sur une aide fédérale éventuelle d la recherche appliquée — Caractère international croissant de la recherche — Réorganisation du Fonds national — Efforts de collaboration intercantonale dans les questions scolaires — «Démocratisation des études» à Genève — Soutien aux écoles suisses de l'étranger — Augmentation des subventions fédérales à la formation agricole — Développement intercantonal des écoles professionnelles.
 
Das bildungs- und kulturpolitische Geschehen hatte sein Schwergewicht weiterhin in den Kantonen; Brennpunkte eidgenössischer Aktivität bildeten einerseits die Hochschul- und Wissenschaftsförderung, anderseits die Entwicklung von Radio und Fernsehen. Im gesamten Bildungswesen war ausserdem die Tendenz zu interkantonaler Zusammenarbeit wirksam.
Hochschulen
In der Hochschulpolitik lag den eidgenössischen Räten ein Antrag des Bundesrates für eine dreijährige Übergangslösung vor, nach welcher der Bund den Hochschulkantonen auf Grund eines bestimmten Verteilungsschlüssels von Jahr zu Jahr steigende Zuwendungen im Gesamtbetrag von 200 Mio Fr. auszurichten hatte, sofern sie gewisse Mehrleistungen erbrächten; in der Verwendung dieser Mittel sollten aber die Kantone völlig frei bleiben [1]. Die Vorlage rief namentlich wegen ihrer Zurückhaltung gegenüber der kantonalen Schulhoheit Kritik hervor. Es wurde die Notwendigkeit der vermehrten Koordination im Hochschulwesen betont, die ein Mitspracherecht des Bundes erfordere, und verschiedene Stimmen griffen den ursprünglichen Vorschlag des Wissenschaftsrates, dem Bund die Verfügung über einen Viertel seiner Beiträge als « disponible Quote » vorzubehalten, wieder auf [2]. Am Verteilungsmodus wurde beanstandet, dass er die Volluniversitäten benachteilige und damit in erster Linie den Bedürfnissen der Geisteswissenschaften nicht gerecht werde [3], aus der Innerschweiz wurde das Fehlen einer Quote für Planung und Bau neuer Hochschulen bedauert [4], und der Verband der Schweizerischen Studentenschaften vermisste die Berücksichtigung studentischer Sozialanliegen, insbesondere der Wohnungsfrage [5].
Die parlamentarische Behandlung erweiterte den Entwurf allein dahin, dass die Hochschulkantone und der Bund zur Errichtung eines Koordinationsorgans verpflichtet wurden [6]. Nach einem entsprechenden Beschluss der vorberatenden Nationalratskommission beeilten sich die Erziehungsdirektoren der Hochschulkantone, an einer Konferenz mit den Hochschulrektoren und Vertretern der für Hochschul- und Forschungsfragen zuständigen Bundesinstitutionen ein solches Organ zu konstituieren [7]. Unter dieser Voraussetzung drang ein Vorschlag Hofstetters (rad., SO) zugunsten der disponiblen Quote im Nationalrat nicht durch; ein bernischer Vorstoss gegen den Verteilungsschlüssel, der in Form eines Nichteintretensantrags erfolgte, wurde von einem Westschweizer mit dem Hinweis pariert, dass wegen der Jurafrage zahlreiche bernische Studenten ausserbernische Universitäten bevölkerten [8].
Über die Übergangslösung hinaus richtete sich das Interesse bereits auf eine Dauerregelung der Bundeshilfe an die kantonalen Universitäten, für welche der Wissenschaftsrat einen Vorentwurf auszuarbeiten hatte. Dabei wurde betont, dass die langfristige Ordnung nicht durch die Prinzipien der Übergangslösung präjudiziert werden dürfe [9]. Insbesondere wurde eine Gesamtkonzeption der schweizerischen Hochschul- und Forschungspolitik gefordert. Umstritten blieb die Frage, ob die Koordinationsaufgabe von den universitären und kantonalen Instanzen und dem von ihnen gebildeten Koordinationsorgan wirksam gelöst werden könne oder ob es hiezu eines unabhängigen Gremiums, etwa des Wissenschaftsrates, bedürfe [10]. Daneben stand das Problem einer Struktur- und Studienreform zur Diskussion, wobei eine permanente Universitätsleitung, eine Differenzierung zwischen Berufsstudium und Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Erweiterung des Lehrkörpers durch Ausgestaltung des sogenannten Mittelbaus (Nebendozenten und Assistenten) postuliert wurden [11]. Die enorme Vermehrung der Studentenzahlen, die ohne Beschränkung der Zulassung von Ausländern die von der Kommission Labhardt 1964 gestellte Prognose noch erheblich übertroffen hätte [12], gab auch Anlass zum Ruf nach einer Dämpfung der Mittelschulfrequenzen [13]. Nachdem die bis 1968 reichende Übergangslösung nur zwei Fünftel der vom Labhardt-Bericht beantragten Bundesmittel bereitgestellt hatte, wurde von Bundesrat Tschudi an der Konferenz über Landesplanung im Oktober erneut auf die beschränkten finanziellen Möglichkeiten der Eidgenossenschaft und der Kantone hingewiesen [14]. In diesem Zusammenhang mussten auch die Pläne für neue Universitätsgründungen in den Kantonen Luzern und Aargau etwas reduziert werden. So sprach sich der Delegierte des luzernischen Regierungsrates für Universitätsfragen, H. Aepli, für einen etappenweisen Aufbau aus, wobei zunächst nur eine mathematisch-naturwissenschaftliche und eine philosophisch-sprachlichhistorische Fakultät — neben der bereits existierenden theologischen Ausbildungsstätte — in Frage kämen [15]. Anderseits gab der aargauische Erziehungsdirektor A. Schmid im Grossen Rat bekannt, dass die von der Regierung eingesetzten Fachkommissionen bloss an die Errichtung einer medizinischen Akademie in Verbindung mit einem Ausbau des Kantonsspitals sowie an ein bildungswissenschaftliches Institut dächten [16].
Abgesehen von der Konstituierung eines gesamtschweizerischen Koordinationsorgans machte auch die Zusammenarbeit innerhalb der beiden Hauptsprachgebiete Fortschritte. Voran waren hiebei die westschweizerischen Universitäten gegangen, deren Rektoren im November Vereinbarungen über Examensreglemente und Anerkennung akademischer Grade trafen und ein ständiges Verbindungsamt ins Leben riefen [17]. Aber auch die Rektoren der deutschschweizerischen Kantonshochschulen schlossen sich nun zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen; der Vertreter Freiburgs beteiligte sich an beiden Gruppierungen [18]. Regelmässige Arbeitssitzungen wurden ferner von den Erziehungsdirektoren der deutschschweizerischen Hochschulkantone unter Beizug der Rektoren sowie der Vertreter entsprechender eidgenössischer Institutionen eingeführt [19].
Der im Dezember 1965 vom Nationalrat bereits genehmigte Kredit von 444 Mio Fr. für den Ausbau der ETH passierte im März auch den Ständerat, wo jedoch — noch deutlicher als in der Volkskammer — gewisse Bedenken zum Ausdruck kamen; es wurde namentlich eine Beeinträchtigung der Bundesleistungen für die kantonalen Hochschulen befürchtet [20].
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Forschung
Im Bereich der Forschungspolitik traten die Probleme der angewandten Forschung in den Vordergrund. Vor allem im Zusammenhang mit dem Reaktorbau, aber auch auf anderen Gebieten besteht seitens industrieller Kreise ein Bedürfnis nach dem Einsatz staatlicher Mittel für Forschungsarbeiten, die wirtschaftlich nutzbar sind. Der Bund hat bisher für angewandte Forschung nur in besonderen Fällen grössere Leistungen erbracht [21]; der Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung unterstützt prinzipiell allein die Grundlagenforschung. Nachdem bereits 1965 Ständerat Choisy die Bildung einer Art « Nationalfonds für angewandte Forschung » vorgeschlagen hatte, zielten 1966 Anregungen weiterer Exponenten der Industrie in ähnlicher Richtung [22]. Es wurde auch eine vermehrte Erteilung staatlicher Forschungsaufträge an die Industrie — auf den Gebieten der Militärtechnik, der Energieversorgung und des Verkehrs — gewünscht [23]. Bundesrat Tschudi äusserte sich im Februar zugunsten einer staatlichen Förderung von Gemeinschaftsforschungen mehrerer Firmen oder ganzer Wirtschaftszweige, um ein Zurückbleiben der Klein- und Mittelbetriebe, die zu eigener Forschung nicht in der Lage sind, zu vermeiden [24]. Einer Methode, die allen Unternehmungen einer Branche die staatliche Unterstützung zukommen liesse, zeigte sich auch der Vorort, der im übrigen vor einer Wettbewerbsverfälschung durch Forschungssubventionen warnte, nicht ganz abgeneigt; es kam in der Frage der industriellen Forschung zu Kontakten zwischen ihm und dem Wissenschaftsrat [25]. Anderseits äusserten sich Repräsentanten führender Industrieunternehmungen skeptisch über jede Staatshilfe [26].
Nicht nur aus der Industrie, sondern auch aus medizinischen Kreisen wurde das Begehren nach Subventionen für angewandte Forschung laut. Unter Berufung auf den Vorschlag Ständerat Choisys verlangte Prof. R. Mach, Direktor der Therapeutischen Klinik am Genfer Kantonsspital, dringend einen «Nationalfonds für die Gesundheit », da die Kantone lebenswichtige medizinische Forschungen nicht mehr zu finanzieren vermöchten [27]. Ständerat Borel (rad., GE) reichte eine entsprechende Motion ein, die jedoch auf Wunsch Bundesrat Tschudis angesichts der Finanzlage bloss als Postulat überwiesen wurde [28]. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften arbeitete inzwischen mit Vertretern des Nationalfonds ein Projekt für einen interkantonalen Forschungsfonds aus [29].
Die Frage einer staatlichen Förderung der angewandten Forschung ist ein Problem von internationalem Ausmass. Gegenüber den gewaltigen wissenschaftlichen Anstrengungen der USA und der Sowjetunion sehen sich die europäischen Staaten zur Zusammenarbeit veranlasst, wenn sie nicht wissenschaftlich — und in der Folge auch wirtschaftlich und politisch — ins Hintertreffen geraten wollen [30]; einen besonderen Aspekt der eingetretenen Gewichtsverschiebung bildet die Auswanderung europäischer Wissenschafter nach den grosszügiger ausgestatteten amerikanischen Forschungsstätten [31]. Bereits bestehen gemeinsame Organisationen und Unternehmungen einer kleineren oder grösseren Zahl europäischer Länder auf den Gebieten der Atomforschung, der Reaktorentwicklung, der Raumforschung sowie der Molekularbiologie; die Schweiz ist an den meisten von ihnen beteiligt [32]. Bilaterale Kontakte zur Förderung wissenschaftlicher Zusammenarbeit wurden Ende 1965 mit Österreich aufgenommen [33]. An einer Ministerkonferenz der OECD über Wissenschaftspolitik im Januar — und ähnlich beim zwanzigjährigen Jubiläum der UNESCO im November — hob Bundesrat Tschudi die Wünschbarkeit vermehrter internationaler Planung und Koordination auf wissenschaftlichem Gebiet hervor [34]. Vor einem inländischen Forum betonte er jedoch auch, dass ein Kleinstaat einen grösseren Teil seines Sozialprodukts für die Forschung einsetzen müsse als eine Grossmacht [35]. Als Präsident des Kultur- und Wissenschaftsausschusses der Beratenden Versammlung des Europarats versuchte Nationalrat Reverdin die EWG-Staaten zu einer gesamteuropäischen Zusammenarbeit in der Wissenschaftspolitik, die vom Römer Vertrag offengelassen worden ist, zu veranlassen [36].
Für den Schweizerischen Nationalfonds hatten die eidgenössischen Räte bei der Bewilligung erhöhter Beiträge im Jahre 1965 eine Reorganisation verlangt. Im Juni erstattete der Bundesrat über die eingeleiteten Massnahmen Bericht. Es wurde in erster Linie der Posten eines hauptamtlichen Generalsekretärs geschaffen, der für die gesamte administrative Geschäftsführung verantwortlich ist [37]. Beide Räte nahmen vom Bericht zustimmend Kenntnis [38].
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Grund- und Mittelschulen
Im Bereich der mittleren und unteren Schulstufen ist der Bund nur durch die Befugnis zur Gestaltung der Maturitäts-Anerkennungsverordnung bestimmend tätig. Die 1963 eingeleitete Revision dieser Verordnung wurde 1966 noch nicht abgeschlossen, da die Eidg. Maturitätskommission ihren Ende 1964 veröffentlichten Entwurf auf Grund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens überarbeitete [39]. Fortschritte machten die Bestrebungen der Kantone, der Lehrer- und Rektorenorganisationen sowie weiterer Kreise, auf dem Weg interkantonaler Zusammenarbeit zu einer Koordination und Vereinheitlichung der Schulsysteme zu gelangen [40]. Wie vorher schon die Kantone der welschsprachigen, der Nordwest- und der Zentralschweiz nahmen im März 1966 nun auch die Stände der Ostschweiz als vierte und letzte Regionalgruppe eine Zusammenarbeit auf der Ebene der Erziehungsdirektoren auf [41]. Auf gesamtschweizerischer Basis bereitete eine von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren eingesetzte Kommission für interkantonale Zusammenarbeit im Schulwesen eine Art Programm vor, däs die Durchführung einer Schulstatistik und einer Umfrage über die verwendeten Lehrmittel, die Aufstellung von Richtlinien über Schulstruktur und Schulorganisation sowie die Einsetzung eines Ausschusses von Fachleuten vorsah; dieses wurde im Januar 1967 von den Erziehungsdirektoren genehmigt [42]. Der Bundesrat begrüsste und ermutigte diese Bestrebungen, wie er bei der Beantwortung einer parlamentarischen Interpellation erkennen liess; dabei warnte er vor regionalen Blockbildungen [43]. Von Initiativen inoffizieller Kreise ist die Ausarbeitung von Programmen für den Muttersprach- und Rechenunterricht in den untern Klassen durch die Société pédagogique romande und den Schweizerischen Lehrerverein [44] sowie die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft für die Koordination der kantonalen Schulsysteme in der deutschsprachigen Schweiz, welcher Vertreter der Wirtschaft, der Lehrerschaft und der Erziehungsbehörden angehören [45], hervorzuheben. Zu erwähnen sind auch Vorkehren einzelner Kantone, die einer Koordination dienen, so die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der Möglichkeiten einer Anpassung der eigenen Schulorganisation an diejenige anderer Kantone durch den Zürcher Erziehungsrat [46] oder die Anordnung von Erleichterungen für aus andern Kantonen zuziehende Schüler durch das St. Galler Erziehungsdepartement [47]. Verhandlungen zwischen den Kantonen Bern und Solothurn führten zu einem Vertragsentwurf für die Errichtung eines gemeinsamen Progymnasiums in Laufen (BE) [48].
Solche fördernden Vorbereitungs- und Organisationsmassnahmen dürfen jedoch über die noch bestehenden Hindernisse für eine interkantonale Schulkoordination nicht hinwegtäuschen. So zeigte eine Stellungnahme des Zentralvorstandes des Schweizerischen Lehrervereins, die sich gegen eine Verlegung des Schuljahrbeginns auf den Herbst wandte, dass für die deutsche und die welsche Schweiz unter Umständen keine gemeinsame Regelung getroffen werden kann [49]. Die Erklärung erregte freilich nicht nur in der Westschweiz, sondern auch in der Innerschweiz, wo der Herbstschulbeginn gleichfalls Eingang gefunden hat, den Widerspruch der Lehrerkreise [50].
Infolge der kantonalen Schulhoheit vollzieht sich die Entwicklung des Schulwesens auf dem Wege kantonaler, gelegentlich auch kommunaler Neuerungen. So beschloss der Zürcher Gemeinderat, von der den Gemeinden des Kantons Zürich zustehenden Befugnis, das 9. Schuljahr obligatorisch zu erklären, Gebrauch zu machen [51]. Im Kanton Freiburg dagegen, wo die neunjährige Schulpflicht für Knaben schon besteht, nicht aber für Mädchen, drang ein Antrag zur allgemeinen Einführung des 9. Schuljahrs nicht durch [52]. Die bedeutsamste Neuerung traf der Kanton Genf, indem er unter der Parole « Demokratisierung der Studien » sein Unterrichtsgesetz dahin revidierte, dass er das Prinzip der automatischen Ausrichtung von Studienbeiträgen einführte; solche Beiträge erhalten Kantonsbürger und Kinder von im Kanton ansässigen Schweizerbürgern im Falle bescheidener Einkommensverhältnisse zum Besuche der höheren Mittelschulen oder der Universität des Kantons. Für Genfer und Kinder genferischer Steuerzahler wurden an diesen Schulen zugleich die Studiengebühren aufgehoben. Die Gesetzesrevision ging auf eine jungradikale Volksinitiative zurück, die 1961 in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht und vom Grossen Rat aufgenommen worden war; sie wurde im September vom Kantonsparlament verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 18. Dezember mit 16977 gegen 13 222 Stimmen angenommen [53]. Mit Ausnahme der Vigilants, welche die Stimme freigaben, nahmen alle Parteien für die Vorlage Stellung; gegen sie wurden namentlich die schwer überschaubaren finanziellen Konsequenzen, ferner die Gefahr einer « Mediocratisation » der Studien geltend gemacht.
Für die Lehrkräfte an den vom Bund subventionierten Schweizerschulen im Ausland wurde eine Verbesserung der Pensionierungsverhältnisse vorgenommen; dadurch soll diesen Schulen die Rekrutierung eines qualifizierten Personals erleichtert werden. Während bisher eine besondere Stiftung für die Pensionsversicherung der Lehrer an Auslandschweizerschulen besorgt war, wurde nun der Übertritt in die Eidgenössische Versicherungskasse ermöglicht. Der Beschluss wurde im Dezember von den eidgenössischen Räten genehmigt [54]. Er fügte sich zusammen mit einer vom Bundesrat im Januar verordneten Erhöhung der Subventionen an die Auslandschweizerschulen in das durch die Aufnahme eines Auslandschweizerartikels in die Bundesverfassung markierte « Jahr der Auslandschweizer » ein [55].
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Berufsbildung
Das 1965 in Kraft gesetzte Bundesgesetz über die Berufsbildung hatte die Beiträge des Bundes an Berufsschulbauten um ein Mehrfaches erhöht. Bereits 1964 hatten deshalb Motionen in beiden Räten eine entsprechende Erhöhung der im Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Subventionsansätze für den Bau von Landwirtschaftsschulen verlangt. Eine solche Anpassung wurde vom Bundesrat im März beantragt und von den Räten gutgeheissen. Entgegen dem Antrag des Bundesrates wurde vom Parlament in Analogie zum Berufsbildungsgesetz eine rückwirkende Anwendung beschlossen [56]. Durch Änderung der Subventionsbedingungen versuchte der Bundesrat sodann auch auf den innern Ausbau des landwirtschaftlichen Bildungswesens einzuwirken [57]. Die in den meisten Kantonen bestehenden landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen sollen dadurch zu eigentlichen Berufsschulen entwickelt werden, die als Basis eines höheren Landwirtschaftsunterrichts dienen können.
Während der Bund für die Ausbildung von Landwirtschaftslehrern in der Abteilung für Landwirtschaft an der ETH ein eigenes Institut besitzt, fehlt etwas Entsprechendes für die Gewerbelehrerausbildung. Auf eine parlamentarische Interpellation hin sagte Bundespräsident Schaffner die Prüfung der Frage der Gewerbelehrerschulung durch eine Expertenkommission zu, allerdings nicht ohne die Notwendigkeit kantonaler Anstrengungen auf diesem Gebiet zu betonen [58]. Für die überberufliche Ausbildung von gewerblichen Unternehmern gründete der Schweizerische Gewerbeverband ein « Schweizerisches Institut für Unternehmerschulung im Gewerbe », das im Herbst seine Wirksamkeit in Form von dezentralisierten Kursen aufnahm [59]. Eine teilweise vergleichbare Institution für die kaufmännischen Berufe besteht seit 1963 im « Schweizerischen Institut für höhere kaufmännische Bildung », das vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein getragen wird und bereits verschiedene Bildungsmöglichkeiten geschaffen hat; als sein grösstes Vorhaben wurde die Gründung einer «Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule » mit parallelen Kursen in verschiedenen Städten angekündigt, wobei auf Beiträge der öffentlichen Hand Anspruch erhoben wurde [60]. Fortschritte machte auch die interkantonale Zusammenarbeit zur Errichtung neuer Berufsschulen. Für das Schweizerische landwirtschaftliche Technikum in Zollikofen (BE), an dem sich 21 Kantone beteiligen, wurde die Eröffnung im Herbst 1967 vorgesehen [61]. Einer Vereinbarung über die Schaffung eines interkantonalen Technikums in Rapperswil (SG) stimmten die Regierungen der vier Konkordatskantone Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen zu [62].
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[1] BBl, 1965, 111, S. 369 ff. Vgl. auch SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 204 f.
[2] Für die disponible Quote: NZZ, 43, 5.1.66; 385, 28.1.66 (Ständiger Ausschuss für Staats- und Kulturpolitik der Freisinnig-demokratischen Partei der Schweiz); 895, 2.3.66 (B. Wehrli, Sekretär des Vororts); 2441, 3.6.66 (Wirtschaftsförderung); 2543, 9.6.66 (Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände); GdL, 19, 24.1.66; NZ, 130, 20.3.66. Vgl. ferner BN, 50, 2.2.66; Tw, 65, 18.3.66.
[3] NZZ, 194, 16.1.66; Tw, 32, 8.2.66; NZZ, 542, 8.2.66 (NR Hofstetter, rad., SO).
[4] Vat., 52, 3.3.66.
[5] NZZ, 443, 2.2.66.
[6] Beratung im NR am 22. u. 23.3. (Sten. Bull. NR, 1966, S. 202 ff.), im StR am 9.6.1966 (Sten. Bull. StR, 1966, S. 143 ff.)
[7] NZZ, 443, 2.2.66; 1164, 17.3.66.
[8] Gegen den Nichteintretensantrag Tschumi (BGB, BE) wandte sich namentlich Reverdin (lib., GE). Tschumi zog seinen Antrag zurück (Sten. Bull. NR, 1966, S. 206 f., 221 f. u. 230).
[9] So von der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz, die zur Ausarbeitung einer Stellungnahme eine besondere Kommission einsetzte (NZZ, 2578, 11.6.66), und vom Verband schweizerischer Studentenschaften (NZZ, 2985, 7.7.66).
[10] NZZ, 2099, 12.5.66; 3083, 15.7.66; 3445, 16.8.66; 4520, 22.10.66. Vgl. auch MAX IMBODEN, « Die schweizerischen Hochschulen an der Wende », in Schweizer Monatshefte, 46/1966-67, S. 867 ff.; in diesem am 28.10.1966 vor der Gesellschaft Schweizer Monatshefte gehaltenen Vortrag empfahl der Präsident des Wissenschaftsrates den Ausbau des interkantonalen Koordinationsorgans zu einer repräsentativen Schweizerischen Hochschulkonferenz und regte ein eidgenössisches Freizügigkeitsgesetz auch für nichtmedizinische Berufsstudien an, um die unterschiedlichen Examensbestimmungen einander anzugleichen.
[11] GdL, 75, 30.3.66 (Schweizerische Vereinigung junger Wissenschafter); 154, 5.7.66; NZZ, 3083 u. 3096, 15.7.66; 4520, 22.10.66; 5591, 27.12.66. Vgl. auch M. IMBODEN, a.a.O., und Vorschläge des 5. Schweizerischen Akademischen Seminars im Philipp-Albert-Stapfer-Haus auf Schloss Lenzburg (in Schweizerische Hochschulzeitung, 39/1966, S. 329 ff.).
[12] Die Zahl der Studenten an den neun schweizerischen Hochschulen stieg vom Wintersemester 1962/63 bis zum Wintersemester 1965/66 von 25 659 auf 32 871. Der Labhardt-Bericht (Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Hochschulförderung, Bern 1964, S. 28, 105 u. 252 ff.) rechnete für 1965/66 mit 33 100 Studenten, wovon 22 500 Schweizer; deren Zahl stieg jedoch auf 24 229. (Vgl. Jürg STEINER, « Die Zahl der Studierenden an den schweizerischen Hochschulen im Wintersemester 1965/66 », in Schweizerische Hochschulzeitung, 39/1966, S. 195 ff.).
[13] NZZ, 3083, 15.7.66; 4501, 21.10.66.
[14] NZZ, 4604, 27.10.66. Vgl. auch oben S. 92.
[15] HUBERT AEPLI, « Stand, Probleme und Perspektiven der Luzerner Hochschulplanung », in Schweizerische Hochschulzeitung, 39/1966, S. 213 ff.
[16] NZZ, 4024, 23.9.66; 4946, 17.11.66. Bereits im Sommer hatte der Jahresbericht der Aargauischen Handelskammer eine Volluniversität als in absehbarer Zeit nicht realisierbar erklärt (NZ, 262, 10.6.66).
[17]GdL, 19, 24.1.66; NZZ, 5144, 28.11.66.
[18] NZZ, 5196, 30.11.66.
[19] NZZ, 367, 27.1.66; 2365, 28.5.66.
[20] Vgl. SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 205. Behandlung im StR am 9.3.1966 (NZZ, 1022, 9.3.66). Zweifel betrafen insbesondere die Unumgänglichkeit der Errichtung einer neuen Forschungsanlage mit einem Protonenbeschleuniger in Villigen (AG); vgl. dazu NZZ, 339, 26.1.66.
[21] Vgl. SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 206, und oben S. 72 ff. Mit der Frage der Förderung der angewandten Forschung befasst sich ein besonderer Unterausschuss des Wissenschaftsrates (NZZ, 1048, 11.3.66).
[22] So befürwortete H. Wolfer, Vizepräsident der Gebr. Sulzer AG, die Verwendung des Nationalfonds auch zugunsten der angewandten Forschung, wobei die einzelnen Kredite von einem « Rat zur Förderung der angewandten Forschung» zu bewilligen wären, der parallel zum Forschungsrat, dem Organ für die Grundlagenforschung, dem Stiftungsrat des Nationalfonds unterstellt werden könnte; zugleich wünschte er die Aufnahme von Vertretern der Industrie in die Forschungskommissionen des Nationalfonds an den Hochschulen, um die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen enger zu gestalten (NZZ, 1870, 28.4.66). F. Hummler, Präsident des Centre électronique horloger und der Schweizerischen Vereinigung für Weltraumtechnik, empfahl der Privatwirtschaft, sich so zu organisieren, dass sie dem Staat in der unumgänglichen Zusammenarbeit als gleichwertiger Partner gegenübertreten könne (GdL, 154, 5.7.66, Beilage « La Gazette technique »). Vgl. auch ANTON E. SCHRAFL, « Grundzüge einer schweizerischen Forschungspolitik », in Europa, 33/1966, 11, S. 23 ff.
[23] So von H. Wolfer in NZZ, 1870, 28.4.66.
[24] Vortrag vor der Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft (NZZ, 579, 10.2.66).
[25] Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1965 sowie Mitteilungen über die im Vereinsjahr 1965/66 vom Vorort behandelten Geschäfte, S. 60 f. u. 172 ff. Aus Anlass der Reaktorförderungsfrage setzte der Vorort Anfang 1966 eine « Arbeitsgruppe für Fragen der Forschungspolitik » ein, die sich mit dem Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft in der angewandten Forschung befasste. H. Wolfer, Mitglied dieser Arbeitsgruppe, empfahl deren Ausbau zu einer ständigen Institution, die der Wissenschaftsrat in Fragen der Forschungspolitik zu konsultieren hätte (NZZ, 1870, 28.4.66; vgl. auch oben, Anm. 22).
[26] So W. Boveri an der Generalversammlung von Brown, Boveri & Cie. (NZZ, 3072, 14.7.66) und E. Junod an der Generalversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für chemische Industrie (BN, 383, 9.9.66).
[27] TdG, 133, 10.6.66.
[28] NZZ, 5334, 8.12.66. P. Béguin regte ein Zusammenwirken von Bund, Kantonen und chemischer Industrie zur Finanzierung an (GdL, 168, 21.7.66, u. 180, 4.8.66).
[29] NZZ, 5288, 6.12.66.
[30] Vgl. NR O. Reverdin an der gemeinsamen Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats und des EWG-Parlaments (NZZ, 4029, 24.9.66; vgl. auch oben S. 29) und in Europa, 33/1966, 11, S. 7 f.; ferner H. Thiemann, Generaldirektor des Battelle Memorial Institute in Genf, und O. Reverdin am Jahreskongress der Europa-Union (Europa, 33/1966, 12, S. 13 ff.) sowie StR Choisy in GdL, 154, 5.7.66, Beilage « La Gazette technique ».
[31] Nach einer Erklärung Prof. U. Hochstrassers, des Delegierten für Fragen der Atomenergie, wandern 22 % der Absolventen schweizerischer Hochschulen nach den USA ab (GdL, 101, 2.5.66).
[32] Neben dem CERN in Meyrin (GE), das der Grundlagenforschung in der Atomphysik dient, seien auf dem Gebiet der Reaktortechnik das OECD-Forschungs- und Versuchsprogramm in Halden (Norwegen) und das OECD-Entwicklungs- und Bauprojekt Dragon in Winfrith (Grossbritannien) erwähnt, zu deren weiterer Mitfinanzierung der Bundesrat um die Ermächtigung ersuchte, die erforderlichen Kredite jährlich in den Voranschlag aufzunehmen (BBl, 1966, II, S. 357 ff.; Zustimmung des StR in NZZ, 5320, 7.12.66). Vgl. auch Bericht des schweizerischen Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1965, S. 47 ff.; Europa, 33/1966, 11, S. 7 f. u. 20 f., und NZZ, 1048, 11.3.66.
[33] NZZ, 5170, 2.12.65.
[34] NZZ, 144, 13.1.66; 156, 14.1.66; 4722, 4.11.66; 5128, 27.11.66.
[35] Vor der Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft (NZZ, 579, 10.2.66).
[36] An der Gemeinsamen Tagung von Europarat und EWG-Parlament schlug er vor, dass die von der EWG im Rahmen ihrer mittelfristigen Wirtschaftspolitik geschaffene Arbeitsgruppe für Wissenschaftspolitik, in deren Auftrag auch eine Zusammenarbeit mit andern Ländern vorgesehen ist, ihren Bericht erst nach Konsultation aller übrigen interessierten Staaten Europas vorlege (NZZ, 4029, 24.9.66).
[37] BBI, 1966, I, S. 951 ff. Der Posten wurde im Herbst durch M. Blumenstein besetzt (NZZ, 4161, 2.10.66).
[38] NZZ, 4077, 27.9.66 (NR); 5169, 29.11.66 (StR).
[39] Bericht des schweizerischen Bundesrates... über seine Geschäftsführung im Jahre 1965, S. 72.
[40] Vgl. zum Folgenden NZZ, 626, 14.2.67.
[41] NZZ, 1344, 28.3.66. Die welschsprachige Gruppe umfasst die Kantone Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf sowie Bern und Graubünden, die nordwestschweizerische Bern, Luzern, Solothurn, Baselstadt, Baselland und Aargau, die zentralschweizerische Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug, die ostschweizerische Zürich, Glarus, Schaffhausen, beide Appenzell, St. Gallen, Graubünden und als Beisitzer das Fürstentum Liechtenstein. Vgl. auch SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 207.
[42] NZZ, 4369, 14.10.66.
[43] Interpellation Meyer (rad., LU) im NR und Antwort Bundesrat Tschudis (NZZ, 2541, 9.6.66).
[44] JdG, 291, 13.12.66; NZZ, 626, 14.2.67.
[45] NZZ, 2442, 3.6.66.
[46] NZZ, 3147, 20.7.66.
[47] Bund, 411, 21.10.66. Der Bund wies allerdings darauf hin, dass St. Gallen mit seinem späten Beginn des Fremdsprachunterrichts solche Erleichterungen besser gewähren könne als etwa Bern.
[48] Bund, 486, 13.12.66; BN, 554, 29.12.66.
[49] NZ, 25, 17.1.66; TdG, 13, 17.1.66.
[50] GdL, 22, 27.1.66; NZZ, 417, 31.1.66.
[51] NZZ, 4649, 30.10.66; 5553, 22.12.66. Vorangegangen war der Stadt Zürich einzig die Gemeinde Oberengstringen.
[52] TdL, 322, 18.11.66.
[53] Verabschiedung im Grossen Rat am 13.9. (TdG, 215, 15.9.66); ein liberaler Antrag auf Einführung einer Sondersteuer und ein christlichsozialer Antrag auf Ausrichtung von Studienbeiträgen an Besucher von Privatschulen wurden abgelehnt. Zu Inhalt und Diskussion vgl. JdG, 292, 14.12.66; 293, 15.12.66; TdG, 206, 3.9.66; NZZ, 4001, 22.9.66; Bund, 488, 14.12.66. Zur Volksabstimmung vgl. JdG, 296, 19.12.66; TdG, 20.12.66; die Stimmbeteiligung betrug 19 %.
[54] BBI, 1966, II, S. 339 ff.; NZZ, 5318, 7.12.66 (Zustimmung des NR); 5334, 8.12.66 (Zustimmung des StR).
[55] AS, 1966, S. 337 ff.; NZZ, 339, 26.1.66. Vgl. auch oben S. 32 f.
[56] BBI, 1966, I, S. 547 ff.; Sten. Bull. NR, 1966, S. 299 ff.; Sten. Bull. StR, 1966, S. 251 f. Endgültiger Text in BBI, 1966, II, S. 463 f.
[57] AS, 1966, S. 1483 ff. Die neuen Subventionsbestimmungen bezwecken eine Trennung der landwirtschaftlichen von der allgemeinen Fortbildungsschule, eine Ausrichtung der kantonalen Lehrpläne auf ein eidgenössisches Rahmenprogramm und eine Konzentration des Unterrichts auf zwei Jahre (Vat., 269, 19.11.66; 275, 26.11.66).
[58] Interpellation Vogt (soz., SO) im StR (NZZ, 2753, 22.6.66).
[59] Vat., 105, 6.5.66; NZZ, 4629, 28.10.66; 5098, 25.11.66.
[60] NZZ, 5428, 14.12.66. Vgl. auch V. BATAILLARD, Plan der höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (Schriftenreihe des SIB, 3), Zürich 1966.
[61] NZZ, 4913, 15.11.66.
[62] NZZ, 473, 4.2.66.
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