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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Appel à des mesures contre le processus de concentration de la presse — Elaboration laborieuse de l'article constitutionnel sur la radio et la télévision — Amorce d'une réforme de structures de la Société suisse de radiodiffusion et télévision.
Amtliche Informationspolitik
Der Bundesrat widmete dem Verlangen nach einer ungehinderten und möglichst breiten Information der Bürger als Voraussetzung der Demokratie seine Aufmerksamkeit. Er erklärte sich zur Prüfung der Frage bereit, ob den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen künftig ein erläuternder Text beigegeben werden solle, der sich durch grösste Objektivität von den parteipolitischen Stellungnahmen abzuheben hätte [1].
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Presse
Im Zusammenhang mit der Informationspolitik verwies die Landesregierung in ihren Richtlinien auf die wachsenden finanziellen Schwierigkeiten der politischen Presse, insbesondere der lokalen Tageszeitungen [2]. Die Pressekonzentration begann 1972 ein alarmierendes Tempo anzunehmen. Parteiorgane wie die « Neue Berner Zeitung » (SVP) und die « Zentralschweizer AZ » (SP) gingen ein [3]. Der AZ-Ring musste umgestaltet werden [4], und in verschiedenen Formen wurde eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Blättern eingeführt [5]. Mit dem « Schweizer Spiegel » verschwand auch ein kulturelles Organ, das jahrzehntelang von Bedeutung gewesen war, und mit dem « Sonntags-Journal » das erste Schweizer Magazin ; beide wurden von der « Weltwoche » aufgekauft [6]. Diese Entwicklung bestärkte weite Kreise in der Auffassung, dass die Funktion der politischen Tagespresse in der Demokratie ein Abweichen vom schrankenlosen Wettbewerb rechtfertige. Direkte staatliche Subventionen, wie sie einzelne europäische Staaten kennen, wurden jedoch abgelehnt. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurde der Bundesrat aufgefordert, indirekte Hilfsmassnahmen vorzuschlagen [7]. Dieser erklärte indessen, dass er solche Vorschläge von den interessierten Kreisen (Parteien, Zeitungsverleger) erwarte [8].
Eine erste Massnahme zur Begünstigung der Presse wurde durch die Revision der Tarife im Postverkehrsgesetz veranlasst. Schon die Vorlage des Bundesrates nahm auf die Bedenken gegen Taxerhöhungen für Zeitungen und Zeitschriften Rücksicht [9]. Die Räte gingen einen Schritt weiter und beschlossen, die besonders gefährdete Lokalpresse (Zeitungen bis 50 g) mit Taxerhöhungen zu verschonen und für den Grossteil der übrigen Presse die beantragten Zuschläge zu reduzieren [10]. In einer Eingabe an den Bundesrat formulierten verschiedene Presseorganisationen Wünsche nach weiteren indirekten Hilfsmassnahmen : höhere Entschädigungen des Bundes an die Schweizerische Depeschenagentur, welche die Presse entlasten sollten, Befreiung der Zeitungen von der Warenumsatzsteuer, Verbilligung des Zeitungspapiers durch Abgeltungsleistungen an die Waldwirtschaft und Zusicherungen, dass die Werbesendungen beim Radio nicht zugelassen und beim Fernsehen nicht ausgedehnt würden [11]. Die erste Fordern. ng erfüllte der Bundesrat als Sofortmassnahme [12] ; gleichzeitig intensivierte er die Vorbereitungen für eine Revision von Art. 55 (Presseartikel) der Bundesverfassung [13].
Langjährige Diskussionen über die Einführung eines Ehrenkodex konnten mit der Annahme der « Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten » durch die Delegiertenversammlung des Vereins der Schweizer Presse zu einem Erfolg geführt werden. Offen blieb die Frage, welche Funktionen der vorgesehene Presserat zu erfüllen habe [14]. Das 1971 gekündigte Badener Abkommen wurde durch einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ersetzt, der die Begehren der Journalisten (13. Monatslohn, vermehrte soziale Sicherheit) weitgehend erfüllte [15].
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Radio und Fernsehen
Für Radio und Fernsehen genehmigte der Bundesrat eine Erhöhung der Konzessionsgebühren auf Neujahr 1973 [16]. Im Vordergrund standen jedoch qualitative und strukturelle Fragen. Scharfe Kritik der SVP an einzelnen Informationssendungen des Deutschschweizer Fernsehens [17] und die Forderung von Vertretern der SVP an .den Bundesrat, bei der Ausarbeitung des Verfassungsartikels für die beiden Massenmedien wirksamere Kontrollinstanzen vorzusehen, führten wie schon im Vorjahr zu einer Fernsehdebatte im Parlament [18], die im wesentlichen dieselben gegensätzlichen Argumentationen brachte wie diejenige von 1971 [19]. Angesichts der kontroversen Stellungnahmen hatte die juristische Expertenkommission, die auf Grund der Vernehmlassungen aus den Jahren 1968 und 1969 einen Artikel ausarbeiten sollte, Mühe, zu einem gemeinsamen Vorschlag zu kommen [20]. Der Bundesrat entschloss sich deshalb, diesen den interessierten Kreisen noch einmal zur Meinungsäusserung zu unterbreiten [21].
Die in der Fernsehdebatte von 1971 angekündigte Strukturreform der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kam in Gang. Nach Konsultation der Regionaldirektionen und der Personalverbände [22] beschloss der Zentralvorstand, die Generaldirektion auf dem Gebiet des Managements zu verstärken, die einzelnen Sprachregionen zu verselbständigen und in diesen Radio und Fernsehen jeweils unter einer gemeinsamen Regionaldirektion zusammenzufassen [23]. Der neue Generaldirektor vertrat die Ansicht, dass die SRG nach ihrer Reorganisation genügend repräsentativ sei, um eine Kontrolle durch eigene Organe auszuüben [24]. Die fristlose Entlassung von Mitarbeitern des welschen Fernsehens im Vorjahr gab Anlass zu einer Diskussion über die Stellung der Programmschaffenden [25]. Diese wurde in der Folge durch ein Abkommen über die Sicherung des Arbeitsplatzes, das im Fall der Kündigung ein Rekursrecht vorsieht, und durch eine Vertretung des Personals im Zentralvorstand (SRG) zu verbessern versucht [26].
In bezug auf den Ausbau der Programme beschloss die SRG, aus finanziellen Gründen vorerst auf eine zweite Programmkette zu verzichten, und statt dessen das erste Programm vermehrt mit Eigenproduktionen auszustatten ; dieser Entschluss fand den Beifall der interessierten Kreise [27]. Einem Vorstoss, der darauf abzielte, das Fernsehmonopol der SRG durch ad-hoc Konzessionen zur Verbreitung von Lokalprogrammen in gemeindeeigenen geschlossenen Drahtverteilnetzen zu brechen, stimmte nur der Nationalrat zu ; der Ständerat vermied es, dem neuen Verfassungsartikel vorzugreifen [28]. Dem Verlangen nach einer Verselbständigung der Sprachregionen in der Gestaltung der Tagesschau wurde durch Gewährung eines verstärkten Mitspracherechts der Regionaldirektionen zu entsprechen versucht [29]. Das 1971 unterzeichnete INTELSAT-übereinkommen, dessen Hauptzweck die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für internationale öffentliche Fernmeldedienste ist, wurde vom Parlament gutgeheissen [30].
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[1] Postulat Amstad (cvp, NW) : Amtl. Bull. StR, 1972, S. 181 ff. ; vgl. auch Kleine Anfragen Copt (fdp, VS) und Breitenmoser (cvp, BS) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1344, 2456 ; Petition für Recht auf Gegendarstellung bei Volksabstimmungen in Presse, Radio und Fernsehen : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1252 f.
[2] BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1048 ff. Vgl. auch Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 7/1972, Hefte 1 und 3/4.
[3] Zur Neuen Berner Zeitung : NBZ, 271, 18.11.72 ; 276, 24.11.72 ; 277, 25.11.72 ; 286, 6.12.72 ; 292, 13.12.72. Zur AZ : Tw, 127, 2.6.72.
[4] AZ, 147, 26.6.72 ; 211, 8.9.72 ; Bund, 215, 13.9.72.
[5] Verlagsgemeinschaft der CVP-Presse der Nord- und Ostschweiz : Ostschw., 128, 3.6.72; Zusammenarbeit des Courrier (GE) und der Liberté (FR) : Vat., 227, 29.9.72 ; Zusammenarbeit der Gazette de Lausanne und des Journal de Genève : GdL, 270, 17.11.72. Vgl. auch TA, 158, 10.7.72 ; Ldb, 202, 1.9.72.
[6] Ww, 26, 28.6.72 ; TdG, 231, 3.10.72 ; NZ, 376, 4.10.72 ; AZ, 236, 7.10.72 ; SI, 42, 15.10.72 ; vgl. SPJ, 1971, S. 153.
[7] Motion Schürmann (cv), SO), Postulate Chevallaz (fdp, VD) und Muheim (sp, LU) sowie Interpellation Gianella (cvp, TI) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1283 ff. ; vgl. auch ebenda, S. 563 ff.
[8] NZ, 90, 24.2.72 ; Vat., 46, 24.2.72 ; GdL, 47, 25.2.72.
[9] BBl, 1972, I, Nr. 6, S. 445 ff. ; vgl. SPJ, 1971, S. 153.
[10] Vgl. oben, S. 97.
[11] NZZ, 267, 11.6.72 ; Bund, 207, 4.9.72.
[12] NZ, 425, 16.11.72 ; TA, 268, 16.11.72 ; JdG, 269, 16.11.72.
[13] Expertenauftrag an NR Schürmann (cvp, SO) : GdL, 99, 28.4.72 ; BN, 179, 29./30.4.72. Vgl. auch Antwort des BR auf Kleine Anfrage Vontobel (ldu, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2467. Vgl. SPJ, 1971, S. 153 f.
[14] GdL, 141, 19.6.72 ; NZ, 255, 19.6.72 ; Vat., 140, 19.6.72 ; NZZ, 283, 20.6.72. Vgl. SPJ, 1969, S. 144 ; 1970, S. 161.
[15] NZZ (sda), 244, 29.5.72 ; vgl. SPJ, 1971, S. 153.
[16] NZZ (sda), 381, 17.8.72 ; NZ, 437, 26.11.72. Vgl. SPJ, 1971, S. 153.
[17] NZZ, 142, 24.3.72 ; 183, 20.4.72 ; NBZ, 75, 29.3.72 ; 85, 12.4.72 ; 88, 15./16.4.72 ; 91, 19.4.72 ; Tw, 93, 21.4.72 ; BN, 168, 22./23.4.72 ; TA, 97, 26.4.72 ; AZ, 98, 27.4.72 ; Ostschw., 112, 15.5.72. Zur umstrittenen Dokumentation der SVP vgl. Ldb, 140, 20.6.72 ; NZ, 257, 21.6.72 ; Bund, 143, 21.6.72 ; SI, 26, 25.6.72 ; NBZ, 149, 28.6.72 ; AZ, 151, 30.6.72 ; BN, 233, 1.7.72 ; Vat., 157, 8.7.72. Zum Bericht der von der SRG eingesetzten Untersuchungskommission vgl. TA, 190, 17.8.72 ; AZ, 203, 30.8.72 ; 275, 22.11.72 ; BN, 317, 7.10.72 ; TdG, 297-299, 19.-21.12.72.
[18] Postulate von NR Akeret (svp, ZH) und StR Krauchthaler (svp, BE) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1806 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 679 ff. ; vgl. auch TA, 161, 13.7.72 ; BN, 245, 15.7.72 ; Ldb, 162, 15.7.72 ; 294, 18.12.72.
[19] Vgl. SPJ, 1971, S. 152.
[20] Vgl. SPJ, 1968, S. 130 f. ; 1969, S. 142.
[21] Amtl. Bull. StR, 1972, S. 682.
[22] Vgl. Vat., 116, 19.5.72 ; GdL, 116, 19.5.72 ; Bund, 116, 19.5.72 ; Ostschw., 117, 20.5.72 ; BN, 200, 24.5.72 ; Ww, 21, 24.5.72 ; Ldb, 117, 24.5.72 ; NZZ, 261, 7.6.72.
[23] TLM, 163, 11.6.72 ; TA, 150, 30.6.72 ; Bund, 152, 2.7.72 ; NZZ (sda), 306, 4.7.72 ; Tw, 191, 16.8.72.
[24] NZZ, 554, 27.11.72 ; Lib., 48, 27.11.72 ; VO, 276, 27.11.72 ; NBZ, 278, 27.11.72.
[25] Zu den zahlreichen parlamentarischen Vorstössen vgl. Amtl. Bull. NR, 1972, S. 462, 1365, 1370, 1857, 1873, 2098 ff., 2111 f. Vgl. SPJ, 1971, S. 152, Anm. 134.
[26] NZZ (sda), 41, 25.1.72 ; NZZ, 554, 27.11.72.
[27] NZ, 437, 26.11.72 ; NZZ, 576, 9.12.72. Vgl. SPJ, 1970, S. 160 ; 1971, S. 152 f.
[28] Motion Teuscher (svp, VD), vom NR überwiesen, vom StR abgelehnt : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1327 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 903 ff.
[29] NZZ, 115, 8.3.72. Vgl. SPJ, 1969, S. 144.
[30] BBI, 1972, I. Nr. 6, S. 281 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 353 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 494 ; vgl. SPJ, 1971, S. 153.
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