<<>>
Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
L'élévation des prix du pétrole et d'autres matières premières perturbe fortement les balances des paiements des pays industriels — Les questions monétaires incitent la Suisse à participer en tant qu'observatrice à des instances internationales — Conseil fédéral et Banque nationale relâchent provisoirement les mesures de protection contre l'afflux de capitaux étrangers; mais la forte hausse du cours du franc suisse entraîne un nouveau renforcement de ces mesures, tandis que le parlement proroge l'arrêté urgent sur la monnaie — La pénurie croissante de liquidités contrarie le succès de certains emprunts publics — Le gouvernement et la Banque nationale renoncent de façon progressive aux mesures sur la limitation du crédit tout en prorogeant l'arrêté sur le crédit — Nominations au Directoire de la Banque nationale — Les banques bouclent avec des bilans encore plus positifs.
Geld- und Währungspolitik
Das internationale Währungsgeschehen stand 1974 vor allem unter dem Einfluss der durch die Erdölkrise im Herbst des Vorjahres ausgelösten Teuerungswelle [1]. Die gewaltigen Preissteigerungen beim Erdöl und auch bei verschiedenen anderen Rohstoffen bewirkten eine abrupte Kursänderung der internationalen Kapitalströme, indem beträchtliche Summen von den Industrieländern zu den energie- und rohstoffproduzierenden Staaten abflossen. Dadurch entstanden gewichtige Zahlungsbilanzumschichtungen. So vermochten die OPEC-Länder (Organisation der Erdöl exportierenden Staaten) Überschüsse in der Grössenordnung von 60 Mia Dollar zu erzielen, denen auf seiten der Industriestaaten und der Entwicklungsländer ohne Erdölproduktion Fehlbeträge in der Höhe von 40 bzw. 20 Mia Dollar gegenüberstanden [2]. Im Bereiche der westlichen Industrieländer gelang es nur gerade der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz, ihre traditionellen Ertragsbilanzüberschüsse durch die Verteuerung der Erdölimporte nicht aufzehren zu lassen. Grossbritannien, Italien, Frankreich sowie auch die Vereinigten Staaten und Japan hatten dagegen zum Teil erschreckend hohe Defizite hinzunehmen [3].
Die Ertragsbilanzstörungen waren vor allem dadurch entstanden, dass die Ölförderländer nicht in der Lage waren, alle ihre erzielten Mehreinnahmen sogleich wieder für Gegengeschäfte in den Abnehmerländern zu verwenden. Damit stellte sich das Problem der Rückführung der überschüssigen Erdölerlöse in die Defizitländer. Durch ein solches « Recycling » sollten Ungleichgewichte in den Zahlungsbilanzen weitgehend ausgeglichen werden. Insbesondere hoffte man zu vermeiden, dass die Defizitstaaten zu drastischen Einfuhrbeschränkungen oder Exportförderungsmassnahmen gezwungen würden [4]. Die Finanzmärkte allein konnten indessen die Aufgabe der Rückleitung von Erdölgeldern je länger desto weniger lösen. Die ölförderländer zogen eine grösstenteils kurzfristige Anlage ihrer Gelder vor, während die Abnehmerstaaten vor allem mittel- und langfristige Gelder benötigten. Die Risiken bei der Aufnahme kurzfristiger und der Ausleihung längerfristiger Gelder waren für die im internationalen Bankgeschäft tätigen Institute sehr gross. Bedeutende Devisenverluste und vor allem der durch solche Verluste bedingte Zusammenbruch der deutschen Herstatt-Bank brachten die Gefahren von internationalen Devisentransaktionen besonders krass zum Ausdruck [5].
Angesichts dieser vielfältigen Schwierigkeiten sahen sich Regierungen und internationale Organisationen veranlasst, ihrerseits in das Geschehen einzugreifen. Dem Internationalen Währungsfonds (IWF) gelang es zunächst, durch die Schaffung einer sog. ölfazilität Gelder bei den erdölproduzierenden Staaten aufzunehmen und diese an Öl-Importländer mit besonders akuten Zahlungsbilanzschwierigkeiten weiterzuleiten. Mit Ausnahme von Italien kamen diese Kredite ausschliesslich Entwicklungsländern ohne eigene Ölvorkommen zugute [6]. Die Europäische Gemeinschaft stellte daneben für Währungskredite an ihre Mitgliedländer die Plazierung von Sonderanleihen bei Erdölländern in Aussicht [7]. Die Minister der OECD-Staaten unterzeichneten ausserdem einen Vertrag zur Errichtung eines Fonds für finanziellen Beistand in der Höhe von rund 25 Mia Dollar. Dieser Beistandsfonds soll indessen nur Mitgliedländern mit gestörten Zahlungsbilanzverhältnissen nach Ausschöpfung aller andern Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Die auf die Schweiz entfallende Ziehungsquote beläuft sich auf rund 1,3 Mia Fr. [8].
Die tiefgreifenden Störungen der internationalen Zahlungsbilanzverhältnisse verunmöglichten 1974 eine Weiterführung der Arbeiten an einer umfassenden Reform der internationalen Währungsordnung. Das im Rahmen des IWF mit Vorstudien zu einer Währungsreform betraute « Komitee der Zwanzig » stellte daher im Juni seine Tätigkeiten ein. In einem Schlussbericht wandte es sich mit einer Reihe von währungspolitischen Empfehlungen an die im IWF vertretenen Länder und schlug dabei die Schaffung eines Interimskomitees für Währungsfragen sowie eines Entwicklungskomitees vor. Der Währungsfonds stimmte an seiner Jahresversammlung der Errichtung der beiden neuen Gremien zu und räumte der Schweiz das Recht zur Entsendung eines Beobachters in das auch von der Weltbank unterstützte Entwicklungskomitee ein [9]. Ebenfalls mit Beobachterstatus verfolgte unser Land ausserdem die infolge Einstellung der Währungsreformarbeiten reaktivierten Tätigkeiten des Zehnerklubs [10]. Die zehn in dieser Gruppe zusammengeschlossenen Industrieländer beschlossen zunächst, Gold als Hinterlegung für Währungskredite zuzulassen. Im weitern einigten sie sich, die allgemeinen Kreditvereinbarungen (GAB) um fünf Jahre zu verlängern. Die Schweiz erklärte sich hierauf bereit, wie bisher im Rahmen der Assoziationsregelung mitzuarbeiten. Zu diesem Zweck stellte der Bundesrat die Erneuerung des Bundesbeschlusses über die Beteiligung an internationalen Währungshilfemassnahmen für 1975 in Aussicht [11].
Die weitgehende Erholung des Dollarkurses bewog die Währungsbehörden der Vereinigten Staaten, anfangs 1974 die seit Jahren bestehenden Beschränkungen auf. Kapitalexporten aufzuheben [12]. Parallel dazu entschlossen sich die Schweiz, die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande zu einer Lockerung ihrer Abwehrmassnahmen gegen unerwünschte Kapitalzuflüsse aus dem Ausland [13]. Der Bundesrat hob zunächst im Einvernehmen mit der Nationalbank die Verordnung über die Anlage ausländischer Gelder auf den 1. Februar auf. Gleichzeitig verzichtete die Nationalbank auf die Konversion genehmigungspflichtiger Kapitalexporte der Banken [14]. In der Folge begann sich jedoch der Kurs des Dollars gegenüber dem Schweizerfranken und einigen andern starken Währungen Europas wieder abzuschwächen. Der aus diesen Kursbewegungen für den Franken resultierende Aufwertungseffekt nahm ständig zu und erreichte Ende April im Verhältnis zu den 15 wichtigsten Handelspartnern der Schweiz eine durchschnittliche Höherbewertung von 24 % [15]. Die veränderte Wechselkurssituation blieb indessen vorerst noch ohne Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsstellung unseres Landes. Angesichts dieser Tatsache und im Hinblick auf die relativ ruhige Entwicklung an den Devisenmärkten beschlossen Bundesrat und Nationalbank im Oktober, das Verzinsungsverbot für ausländische Gelder ebenfalls aufzuheben. Damit blieb von den ursprünglichen Massnahmen zum Schutze der Währung nur noch die Verordnung über die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland in Kraft [16].
Schon im November drängten sich jedoch infolge des immer massiveren Kursanstiegs des Schweizerfrankens wieder neue Abwehrmassnahmen gegen den Zustrom von Auslandgeldern auf. Die währungspolitischen Instanzen unseres Landes setzten daher das einen Monat zuvor aufgehobene Verzinsungsverbot für ausländische Frankenguthaben wieder in Kraft und verfügten gleichzeitig eine Kommissionsbelastung (Negativzins) von 3 % pro Quartal [17]. Die Nationalbank auferlegte ausserdem den Banken die Pflicht, den Umfang der in Schweizerfranken getätigten Terminverkäufe an Ausländer nicht über den Ende Oktober erreichten Stand zu erhöhen [18]. Nachdem das Parlament einer Verlängerung des Bundesbeschlusses zum Schutze der Währung um drei Jahre zugestimmt hatte, stellte der Bundesrat in Aussicht, dass er im Hinblick auf eine konsequenteFortführung der Massnahmen die Erstreckung des Erlasses Volk und Ständen so rasch als möglich zur Genehmigung unterbreiten werde [19].
top
 
Der schweizerische Geld- und Kapitalmarkt stand 1974 ziemlich ausgeprägt im Zeichen einer angespannten Liquiditätslage. Die ausserordentliche Verteuerung des Erdöls und zahlreicher Rohstoffe an den Weltmärkten äusserte sich in einer stark steigenden Geld- und Kreditnachfrage unserer Wirtschaft. Konnten zur Befriedigung der vielfältigen Finanzierungsbedürfnisse vorerst noch gewisse Überschussliquiditäten abgebaut werden, machten sich bald einmal echte Verknappungserscheinungen bemerkbar. Dadurch gerieten die Zinssätze unter Druck, und es kam zu einer bemerkenswerten Zinshausse. Den Auftakt setzte die Nationalbank, die bereits im Januar den offiziellen Diskontsatz um 1 % auf das seit 1919 nie mehr erreichte Niveau von 5 ½ % erhöhte ; der Lombardsatz wurde gleichzeitig von 5 1/4 auf 6 % angehoben [20]. In der Folge zogen auch die übrigen Zinssätze fühlbar an, was zu einer weiteren Anspannung der Marktlage führte. Die wesentlich günstigeren Ertragsmöglichkeiten auf kurzfristigen Eurofranken-Anlagen förderten ausserdem die Zurückhaltung der Anleger am inländischen Kapitalmarkt. Dies führte zu einer Reihe von Misserfolgen bei schweizerischen Anleihensemissionen, deren Zinssätze nicht attraktiv genug waren [21]. Als schliesslich sogar einer Bundesanleihe nur teilweise Erfolg beschieden war, veranlasste die Nationalbank eine vorübergehende Einstellung der Kapitalexporte in Form von Anleihen und Schuldverschreibungen [22].
Angesichts der angespannten Geld- und Kreditversorgung unseres Landes drängte sich 1974 eine äusserst flexible Handhabung des im Rahmen der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erlassenen Kreditbeschlusses auf [23]. Im Hinblick auf die sich abzeichnende Konjunkturverflachung fehlte es nicht an Stimmen, welche für eine Lockerung oder gar Aufhebung der monetär als zu restriktiv empfundenen Massnahmen eintraten [24]. Auch zahlreiche Parlamentarier äusserten sich zugunsten einer weniger eingeschränkten Geld- und Kreditpolitik des Bundes und brachten dies in verschiedenen gezielten Vorstössen zum Ausdruck [25]. Die verantwortlichen Instanzen hielten jedoch grundsätzlich am eingeschlagenen Kurs fest, bemühten sich aber, beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Instrumente keine allzu grossen Härten entstehen zu lassen.
So galt es einmal, die der Abschöpfung von Überschussliquidität dienende Mindestguthabenpolitik laufend der ständig zunehmenden Mittelverknappung des inländischen Geld- und Kreditmarktes anzupassen. Die Banken wurden zunächst von der Pflicht zur Wiedereinzahlung der über das Jahresende 1973/74 freigegebenen Mindestguthaben entbunden, und es wurden ihnen darüber hinaus weitere 20 % zurückerstattet. Dadurch konnten die Mindestguthaben auf inländischen Geldern um 430 Mio Fr., jene auf ausländischen Guthaben um 279 Mio Fr. zugunsten des ausgetrockneten Marktes abgebaut werden. Da sich jedoch im Bankensystem bald wieder neue Liquiditätsanspannungen zeigten, beschloss die Nationalbank im April und im Juli weitere Reduktionen der Sollbestände um 15 bzw. 12 %. Auf Ende August wurden sodann die inländischen Spareinlagen, Depositen- und Einlagehefte sowie die Kassaobligationen von der Mindestguthabenpflicht ausgenommen, was wiederum 150 Mio Fr. freisetzte. Gegen Jahresende gab die Nationalbank schliesslich die Mindestguthaben auf Inlandgeldern gänzlich frei, führte jedoch gleichzeitig für ausländische Verbindlichkeiten im Sinne einer Unterstützung der Massnahmen zum Schutze der Währung eine zusätzliche Mindestguthabenbelastung ein [26].
Im Bereiche der Kreditbegrenzung trug man vor allem der als Folge der aussergewöhnlichen Importverteuerung stark gestiegenen Kreditnachfrage der Wirtschaft Rechnung. Die Nationalbank erhöhte zunächst die zulässige Kreditzuwachsrate von 6 auf 7 % [27]. Die sanktionspflichtigen Kreditüberschreitungen der Banken beliefen sich indessen Ende Juli trotzdem auf rund 3 Mia Fr. Angesichts der angespannten Geldmarktlage beschloss in der Folge das Noteninstitut, nur einen Teil der ihm von den Banken geschuldeten Sanktionszahlungen einzufordern [28]. Der Bundesrat entschied schliesslich im Einvernehmen mit der Nationalbank, die Kreditbegrenzung bis Mitte 1975 zu verlängern. Zur Abwendung besonderer Härten, die sich für unaufschiebbare Bauten der Infrastruktur sowie für den preisgünstigen Wohnungsbau ergeben könnten, wurde gleichzeitig ein neues Ausnahmekontingent in der Höhe von 800 Mio Fr. ausgesetzt [29]. Daneben erhöhte die Nationalbank im Rahmen der Emissionskontrolle den für die Beanspruchung des Kapitalmarktes zulässigen Plafond auf 3,9 Mia Fr. [30]. Im weitern wurde die Verordnung über Kleinkredite und Abzahlungsgeschäfte wesentlich gelockert [31].
Auf das Ende des Geschäftsjahres trat E. Stopper von seinem Amt als Präsident des Direktoriums der Nationalbank zurück und wurde von F. Leutwiler abgelöst. Neu in das Direktorium wählte der Bundesrat den bisherigen Preisüberwacher L. Schürmann, der damit seine profilierte parlamentarische Tätigkeit beendete [32].
top
Banken
Die Banken vermochten ihre Geschäftstätigkeit 1974 weiter auszubauen. Angesichts der lebhaften Geld- und Kreditnachfrage standen dabei vor allem Inlandgeschäfte im Vordergrund. In den ersten drei Quartalen verzeichneten die Grossbanken mit 2,6 % den geringsten, die betont inlandorientierten Kantonalbanken mit 7,2 % den stärksten Anstieg ihrer Bilanzsummen [33]. Auch die Ertragslage konnte von vielen Banken beträchtlich verbessert werden [34]. Über die parlamentarische Behandlung des 1973 unterzeichneten Rechtshilfeabkommens mit den USA, das die Banken bei Straffällen zu vermehrten Auskünften verpflichtet, haben wir schon an anderer Stelle berichtet [35].
top
 
[1] Vgl. SPJ, 1973, S. 54 und 85 f. Für Überblicke vgl. Schweizerische Nationalbank (SNB), Geschäftsbericht, 67/1974 ; Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 80/1974, Dezember. Vgl. ferner auch unten, Teil I, 4 c und 6 a.
[2] Gesch. ber., 1974, S. 225 f.
[3] SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 16.
[4] Vgl. « Bericht des Bundesrates an die BV über 'Massnahmen zum Schutz der Währung », in BBI, 1975, I, Nr. 18, S. 1596 ff.
[5] SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 17.
[6] Diese Ölfazilität belief sich auf die Summe von rund 3 Mia Sonderziehungsrechten, was ungefähr einem Betrag von 3,75 Mia Dollar entspricht. BBl, 1975, I, Nr. 18, S. 1598.
[7] Ebd.
[8] SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 18 ; BBI, 1975, I, Nr. 18, S. 1598.
[9] Das « Komitee der Zwanzig » veröffentlichte seinen Schlussbericht unter dem Titel « Outline of Reform ». Vgl. SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 21.
[10] Vgl. SPJ, 1972, S. 68.
[11] SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 22. Bei den zehn in dieser Gruppe zusammengefassten Industrieländern handelt es sich um die Vereinigten Staaten, Grossbritannien, Kanada, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Holland, Schweden und Japan. Vgl. auch BBI, 1975, I, Nr. 7, S. 614.
[12] Vgl. dazu auch SPJ, 1971, S. 76 ; 1973, S. 61.
[13] BBI, 1975, I, Nr. 18, S. 1601.
[14] NZZ, 52, 1.2.74. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 62. Gleichzeitig wurde der Bundesratsbeschluss vom 26. Juni 1972 zum Verbot der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Grundstücken durch den revidierten Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ersetzt. Vgl. dazu unten, Teil I, 6 c.
[15] SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 39. Vgl. auch oben, Teil I, 2.
[16] BBl, 1975, I, Nr. 18, S. 1602.
[17] Bund, 273, 21.11.74 ; 274, 22.11.74.
[18] SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 47.
[19] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 916 ff., 985 und 1087 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 309 ff., 362 und 394. Die Volksabstimmung wurde schliesslich für den 8. Juni 1975 vorgesehen.
[20] NZZ, 31, 20.1.74 ; 32, 21.1.74.
[21] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 80/1974, Dezember, S. 40 f.
[22] Die Nationalbank entschloss sich ausserdem, einen Teil der nicht voll gezeichneten Bundesanleihe in ihr eigenes Portefeuille zu übernehmen. Am 16. August hob sodann das Noteninstitut die Sistierung der Kapitalexporte für Schuldverschreibungen wieder auf. Am 1. September wurde das Verbot auch für ausländische Anleihen wieder aufgehoben. Vgl. SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 51 f.
[23] Vg. dazu « Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über zusätzliche Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur », in BBI, 1974, II, Nr. 46, S. 1093 ff.
[24] Vgl. dazu oben, Zusätzliche Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur.
[25] Vgl. dazu Motion Baumann (svp, AG) zur Geldpolitik der Nationalbank (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1756 f.) ; Motion Franzoni (cvp, TI) zur Teuerungsbekämpfung (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1813 ff.) ; Postulat Augsburger (svp, BE) zu den Deckungssätzen bei Bankkrediten (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1473 ff.) ; Postulat Eisenring (cvp, ZH) zur Anwendung des Kreditbeschlusses (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1478 ff.) ; Postulat Eibel (fdp, ZH) zur Stabilitätspolitik (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1262 f.).
[26] BBl, 1974, II, Nr. 46, S. 1101 ff.
[27] Die Kreditzuwachsrate wurde auch bei der verfügten Verlängerung auf 7 % belassen. SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 50 f.
[28] Ebd., S. 36.
[29] Vgl. dazu unten, Teil I, 6c.
[30] Die Erhöhung betrug damit gegenüber 1973 0,5 Mia Fr. Vgl. SPJ, 1973, S. 64.
[31] Bund, 14, 18.1.74 ; TA, 13, 18.1.74 ; NZZ, 28, 18.1.74.
[32] SNB, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 53 f.
[33] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974, S. 29.
[34] NZZ, 55, 7.3.75 ; BN, 57, 8.3.75 ; JdG, 65, 19.3.75.
[35] Vgl. dazu oben, Teil I, 1 b (droit pénal).
top