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Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
Les préparatifs du projet de loi sur l'environnement se limitent aux domaines les plus importants — Après de longues négociations, les Etats riverains du Rhin prennent des mesures communes de lutte contre la pollution du fleuve — Deux cantons publient des lois sur l'élimination des voitures hors d'usage — Le Conseil fédéral rejette l'initiative « Albatros», mais mettra en place progressivement, jusqu'en 1982, des mesures similaires de réduction des gaz d'échappement — Une motion demande d'instituer un contrôle régulier des chauffages à mazout, afin d'empêcher une pollution massive de l'air — Vu l'absence de base légale, les autorités ne peuvent intervenir contre les émissions de fluor en Valais — Succès dans la protection des sites dans la région lémanique et en Haute-Engadine; conflits entre le tourisme et la protection de la nature dans les Alpes — La Ligue suisse du patrimoine national veut élargir le domaine de ses activités.
Umweltpolitik
Das Scheitern des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über den Umweltschutz wir haben in den Jahrgängen 1974 und 1975 ausführlich darüber berichtet — führte zwar zu einer bedauerlichen Verzögerung, nicht aber zu einem Marschhalt bei den Bestrebungen zur Erhaltung einer lebensfreundlichen Umwelt. Nach Ansicht des Bundesrates wird sich nun die Gesetzgebung vorerst auf wichtige, aber relativ klar normierbare Gebiete beschränken, wobei das Schwergewicht auf der Bekämpfung des Lärms und der Luftverunreinigung sowie der Abfallbeseitigung liegen soll [1]. Generell gelte es, gerade bei der gegebenen Wirtschaftslage, ein Gleichgewicht zwischen den Postulaten des Umweltschutzes und den Erfordernissen des wirtschaftlichen Gedeihens zu finden [2]. Diesen Vorstellungen entsprachen denn auch die Thesen zum neuen Umweltschutzgesetz, welche die vom Eidg. Amt für Umweltschutz eingesetzten Arbeitsgruppen gegen Jahresende der Öffentlichkeit vorstellten. Im Gegensatz zu ihrer Stellungnahme zum erwähnten Vorentwurf zeigten sich diesmal die Vertreter der Kantonsregierungen weitgehend befriedigt [3]. Die Frage, ob die Vorschriften in einzelnen Teilgesetzen oder in einem Gesamtgesetz zu erlassen seien, blieb noch unentschieden ; allerdings deuteten die veröffentlichten Thesen eher auf eine ganzheitliche Lösung hin [4].
Wie bereits in den Vorjahren bemühten sich die europäischen Regierungen um eine verbesserte Koordination ihrer Umweltschutzmassnahmen : So fanden anlässlich der 2. europäischen Umweltschutzministerkonferenz die schweizerischen Vorschläge für den Ausbau des Artenschutzes (Inventarisierung und Beschützung von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten) rege Beachtung [5]. In Genf trafen sich Vertreter der EG und der Schweiz zum gemeinsamen Studium von Lärm- und Abwasserproblemen [6].
Obwohl den Umweltschutzorganisationen wegen der Wirtschaftsrezession weniger Spendengelder zur Verfügung standen, eröffneten sie in Zofingen (World Wildlife Fund, WWF) und beim Aletschwald (Schweizerischer Bund für Naturschutz, SBN) neue Informations- und Schulungszentren [7]. Mit der Herausgabe des Bulletins « Umweltschutz in der Schweiz » schickte sich auch das Eidg. Amt für Umweltschutz an, vermehrt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben [8].
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Gewässerschutz
Die Bestrebungen, der fortgesetzten Verunreinigung des Wassers Einhalt zu gebieten, waren auf internationaler Ebene in bescheidenem Rahmen erfolgreich. Nach mehreren Konferenzen einigten sich die Rheinanliegerstaaten (Schweiz, Frankreich, BRD, Luxemburg und Niederlande) auf den schrittweisen Abbau der Zuführung von chemischen Stoffen in den Rhein. Im weiteren beschlossen sie, die Wasserverschmutzung durch Chloride (Salze) aus den elsässischen Kalibergwerken mit geeigneten Massnahmen zu vermindern. An den Baukosten für diese Schutzanlagen wird sich die Eidgenossenschaft — falls das Parlament die Übereinkunft genehmigen wird — mit rund 4 Mio Fr. (6 % der Gesamtsumme) zu beteiligen haben [9]. Eine Beruhigung für die Ostschweiz brachte die Zusicherung der zuständigen Stellen, dass eine vermehrte Wasserentnahme aus dem Bodensee für die Agglomeration Stuttgart in den nächsten Jahren nicht beabsichtigt sei [10].
Der Bau von Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz machte weitere Fortschritte : Ende 1976 standen 695 Anlagen in Betrieb (Ende 1975 : 649), 87 waren im Bau begriffen und für 70 lagen ausführungsreife Projekte vor. Die Kapazität der bestehenden Anlagen erlaubte den Anschluss von 75 % der Bevölkerung (72,2 %) ; der effektiv angeschlossene Bevölkerungsanteil lag infolge fehlender Kanalisationen tiefer, nämlich bei 58-60 % (55 %) [11]. Nachdem es dem Kanton Basel-Stadt nicht gelungen war, die Zustimmung für den Bau seiner Kläranlagen auf französischem, resp. deutschem Gebiet zu erhalten, legte seine Regierung nun ein Projekt vor, das die Errichtung dieser Installationen auf städtischem Boden bis zum Jahre 1982 vorsieht [12].
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Abfall
Die zum Zweck des Studiums der Bewirtschaftung der Abfälle eingesetzte eidgenössische Kommission empfahl vor allem die Verwendung von Mehrwegflaschen als besonders rohstoff- und energiesparende Verpackungsart [13]. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die ungeordnete Deponie von Autowracks zu verhindern, erliessen die Kantone Graubünden und Aargau sog. Autobeseitigungsgesetze. Über die Probleme bei der Lagerung radioaktiver Abfälle haben wir bereits im entsprechenden Sachzusammenhang orientiert [14].
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Luft und Lärm
Von den verschiedenen Aspekten des Umweltschutzes fand die Reduzierung der Luftverunreinigung und die Bekämpfung des Lärms die grösste Beachtung. In einer Botschaft nahm der Bundesrat Stellung zu der 1974 eingereichten Initiative zur Verringerung der Motorfahrzeugabgase (« Albatros»-Initiative). Wohl konnte er sich mit den materiellen Zielen des Volksbegehrens weitgehend einverstanden erklären, keinesfalls aber mit dem vorgeschlagenen Zeitplan, der eine Inkraftsetzung der neuen Grenzwerte auf Anfang 1977 vorsah. Da der Bundesrat ähnliche Grenzwerte schrittweise bis 1982 einführen will, erachtete er auch einen Gegenvorschlag als überflüssig. Der Hauptgrund für das ablehnende Urteil besteht darin, dass zur Zeit nur wenige Automobile den verschärften Anforderungen genügen könnten. Damit würde einerseits diesen eine für die Preisentwicklung ungünstige marktbeherrschende Stellung eingeräumt, andererseits könnten die Herstellerländer der nicht zugelassenen Automobilmarken zu Massnahmen gegen schweizerische Produkte bewegt werden [15]. Diesen Bedenken hielt man aus Umweltschutzkreisen entgegen, dass in anderen Staaten strengere Vorschriften bestünden und dass die Schweiz, gerade weil sie zu keiner Rücksicht auf eine nationale Automobilproduktion gezwungen sei, auf diesem Gebiet Pionierdienste leisten könnte [16]. Um eine der grössten Quellen der Luftverunreinigung einzudämmen, verlangte Nationalrat F. Ganz (sp, ZH) gesetzliche Grundlagen für die obligatorische Kontrolle der Ölheizungen. Da gesamtschweizerisch rund ein Viertel dieser Anlagen falsch eingestellt sind, könnte es mit Kontrollmassnahmen gelingen, den Anteil der von den Ölheizungen verursachten Luftverschmutzung von 35 % auf ungefähr 17 % zu senken [17].
Das Fehlen von gesetzlichen Grundlagen zur Verhinderung der Abgabe von schädlichen Substanzen an die Atmosphäre machte sich im Wallis äusserst unangenehm bemerkbar. Sowohl der Bundesrat als auch die Kantonsregierung mussten feststellen, dass sie keine legalen Möglichkeiten besassen, um gegen die Gefährdung der Früchtekulturen durch die Fluorimmissionen aus den verschiedenen Aluminiumwerken einzuschreiten [18]. Grosse Bestürzung rief in der Schweiz die Giftgaskatastrophe im italienischen Seveso hervor. Nach Ansicht der Landesregierung könnten sich allerdings ähnliche Unglücksfälle in der Schweiz wegen der stengeren Sicherheitsvorschriften kaum ereignen ; immerhin soll die Frage, ob für Chemiewerke eine obligatorische Haftpflichtversicherung einzuführen sei, überprüft werden [19].
Über weitere Vorstösse zur Bekämpfung des Lärms und der Abgase haben wir bereits an anderer Stelle berichtet (Initiative für 12 autofreie Sonntage und Revision des Luftfahrtgesetzes) [20].
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Natur- und Heimatschutz
Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes erlitten im Berichtsjahr insofern einen Rückschlag, als das Raumplanungsgesetz, welches unter anderem verbesserte gesetzliche Grundlagen für die Ausscheidung von schützenswerten Gebieten gebracht hätte, in der Volksabstimmung abgelehnt wurde [21]. Allerdings stimmten die Räte unverzüglich einem bis Ende 1978 befristeten allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu, der eine Fortführung der seit 1972 bestehenden Schutzmassnahmen erlaubt [22]. Sowohl der Kanton Uri als auch die Kantone der Nordwestschweiz legten ein generelles Landschaftskonzept vor. Diese Konzepte beinhalten in erster Linie ein Inventar der als schützenswert erachteten Gebiete ; sie sind aber nur als Planungshilfen gedacht und verfügen über keinen verpflichtenden Charakter [23]. Nachdem das Parlament im Jahre 1975 seine Zustimmung gegeben hatte, konnte das internationale Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete ratifiziert werden [24]. In mehreren Kantonen sahen sich die Behörden veranlasst, mit drastischen Massnahmen gegen das allzu intensiv betriebene Sammeln von Pilzen einzuschreiten [25].
Verschiedene Erfolge konnten die Bemühungen um den Schutz einzelner Landschaften verzeichnen : So dürfte es dank einer neuen Bauordnung gelingen, das Ufergebiet der Oberengadiner Seen (Surlej) von zukünftigen Überbauungen freizuhalten. Im Kanton Waadt sprach sich die Bevölkerung deutlich gegen eine Seeuferaufschüttung bei Dorigny aus, welche eine der wenigen natürlichen Uferlandschaften des Genfersees zerstört hätte [26]. Gegen die schleppende Behandlung der 1973 eingereichten Initiative für den Schutz der Weinbaugebiete am Genfersee (« Sauver Lavaux ») deponierte Franz Weber beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde ; prompt unterbreitete nun die Waadtländer Regierung einen Gegenvorschlag, der vorsieht, nur einzelne besonders erhaltenswerte Gebiete unter Schutz zu stellen [27]. Für einen Kompromiss zwischen der Initiative « Aktion Rhy » und dem Gegenvorschlag der Regierung entschied sich das Parlament des Kantons Schaffhausen. Nach seinen Vorstellungen sollen nicht nur das Rheinufer, sondern auch weitere Naturschönheiten vor baulichen Eingriffen bewahrt werden ; daneben will der Grosse Rat dem Volk ein Mitbestimmungsrecht bei den kantonalen Stellungnahmen zur Linienführung der Nationalstrassen einräumen [28]. Widersprüche zwischen den Anliegen des Naturschutzes und dem Bau von touristischen Infrastrukturen ergaben sich in den Gebirgsregionen. Der Bundesrat versprach, gegen die autobahnmässigen Planierungsarbeiten für Skipisten, wie sie vor allem im Bündnerland betrieben wurden, in Zukunft rigoros einzuschreiten. Noch nicht erledigt ist der Streit um die Errichtung des ersten schweizerischen Hochgebirgsflugplatzes bei Verbier (VS) [29].
Um den Postulaten des Heimatschutzes für die Erhaltung von wertvollen Gebäuden und Ortsbildern konsequenter nachkommen zu können, erliessen die Kantone Basel-Stadt und Genf Heimatschutzgesetze [30]. Diese Gesetze scheinen allerdings F. Weber zuwenig weit zu gehen, hat er doch gerade diese beiden Grossstädte als erste Objekte seiner neu gegründeten Vereinigung « Helvetia nostra » ausgewählt : mittels Verfassungsinitiativen sollen in diesen Städten Abbruchverbote und Sanierungspläne durchgesetzt werden [31]. Nur durch ein Zufallsmehr erhielt die Regierung von Basel freie Hand für die mit Argumenten des Heimatschutzes begründete bauliche Sanierung von 40 Altstadthäusern ; die opponierende Linke rechtfertigte ihre Haltung mit Bedenken gegen die Entstehung teurer Luxuswohnungen [32]. Die Basler Stimmbürger sprachen sich im weiteren nach einer heftigen Kampagne deutlich gegen die Errichtung eines Grosskaufhauses aus, welche eine massive bauliche Umgestaltung des historischen Marktplatzes mit sich gebracht hätte [33]. Beim « Schweizer Heimatschutz » bemühte sich die teilweise erneuerte Verbandsleitung um eine Neudefinition der Zielvorstellungen. Frische Impulse erhofft man sich von der eingeleiteten Entwicklung in Richtung auf eine Politik, die sich vermehrt mit der Erhaltung einer lebensfreundlichen Umwelt befasst, wobei die bis anhin betriebenen Denkmalschutzaktivitäten nur noch ein Teilgebiet unter anderen wären [34].
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[1] SPJ, 1974, S. 109 ; 1975, S. 119 ; BBI, 1976, II, S. 361 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1259 ff.
[2] Bundesrat Hürlimann zum Welt-Umweltschutztag (NZZ, 130, 5.6.76).
[3] TA (ddp), 227, 20.11.76 ; Ldb, 282, 3.12.76 ; vgl. auch SPJ, 1975, S. 119.
[4] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 451 ; NZZ, 284, 3.12.76.
[5] NZZ, 70, 24.3.76 ; 73, 27.3.76.
[6] TA (ddp), 75, 30.3.76 ; BN, 230, 2.10.76.
[7] TA, 151, 2.7.76 (WWF) ; Ldb, 155, 8.7.76 (SBN) ; TA, 127, 3.6.76 ; NZZ, 295, 16.12.76 (Spenden).
[8] BN, 240, 14.10.76.
[9] NZ, 105, 3.4.76 ; 163, 26.5.76 ; LNN, 112, 14.5.76 ; NZZ, 285, 4.12.76 ; vgl. dazu auch SPJ, 1972, S. 109.
[10] TA, 101, 3.5.76 ; vgl. auch SPJ, 1974, S. 111.
[11] Mitteilung des Eidg. Amtes für Umweltschutz ; SPJ, 1975, S. 120.
[12] BN, 259, 5.11.76 ; vgl. auch SPJ, 1974, S. 111.
[13] TA (ddp), 154, 6.7.76 ; vgl. dazu auch Plan, 33/1976, Nr. 9, S. 29 ff. Zur Kommission vgl. SPJ, 1973, S. 106.
[14] Altautos : BüZ, 69, 22.3.76 (GR) ; LNN, 191, 18.8.76 (AG) ; vgl. unten, Teil II, 4f. Radioaktive Abfälle : vgl. oben, Teil I. 6a (Kernkraftwerkbau).
[15] BBI, 1976, III, S. 549 ff. ; vgl. auch SPJ, 1974, S. 99. Den Willen, die zulässigen Grenzwerte sukzessive herabzusetzen, dokumentierten die Behörden mit dem Erlass von verschärften Bestimmungen bezüglich der Ölbeimischung im Benzin für Zweitaktmotoren (TA, ddp, 253, 29.10.76).
[16] NZ, 394, 18.12.76.
[17] Motion Ganz : Verhandl. B.vers., 1976, IV, S. 29 ; NZZ, 206, 3.9.76. Als Nebeneffekt würde aus dieser Massnahme auch eine massive Energieeinsparung resultieren.
[18] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 877 ; 24 heures, 34, 11.2.76 ; LNN, 46, 25.2.76 ; NZ, 207, 5.7.76.
[19] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1538 ff.; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 658 ff.; vgl. auch oben, Teil I, 2 (Traités und Internationale Verflechtung).
[20] Vgl. oben, Teil I, 6b (Strassenverkehr und Luftverkehr).
[21] Vgl. oben, Teil I, 6c (Raumplanung). Allgemein zum Zusammenhang zwischen Raumplanungsgesetz und Landschaftsschutz vgl. M. Lendi, « Natur- und heimatschutzrechtliche Aspekte des Raumplanungsgesetzes », in DISP, 1976, Nr. 41, S. 41 ff.
[22] Vgl. oben, Teil I, 6c (Raumplanung), ferner auch R. Imholz, Die Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiet des Natur- und Heimatschutzes, Zürich 1975.
[23] LNN (sda), 177, 2.8.76 (UR) ; Bund, 14, 19.1.76 (Nordwestschweiz).
[24] AS, 1976, S. 1139 ff. ; NZZ (sda), 15, 20.1.76.
[25] TLM, 59, 28.2.76 (BE) ; TG, 53, 4.3.76 (TI) ; Vat., 181, 6.8.76 (SZ).
[26] TA, 74, 29.3.76 ; 77, 1.4.76 ; vgl. auch SPJ, 1972, S. 111 (Surlej) ; VO, 3, 7.1.76 ; 222, 29.9.76 ; 24 heures, 83, 8.4.76 (Dorigny).
[27] Initiative : SPJ, 1973, S. 108. Beschwerde : 24 heures, 101, 1.5.76. Gegenvorschlag : 24 heures, 245, 20.10.76 ; vgl. unten, Teil II, 4 f. Zu den Aktivitäten des engagierten Landschaftsschützers Weber vgl. auch F. Weber, Des montagnes à soulever, (Paris) J.-J. Pauvert, 1976.
[28] Ldb (sda), 30, 6.2.76 ; 286, 8.12.76 ; NZZ, 234, 6.10.76 ; vgl. auch SPJ, 1975, S. 110 sowie unten, Teil H, 4f. Für weitere Auseinandersetzungen zwischen dem Umweltschutz und dem Strassenbau vgl. auch oben, Teil I 6b (Strassenbau).
[29] Skipisten : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 876 f. ; Plan, 33/1976, Nr. 11, S. 6 ff. ; TA, 210, 9.9.76. Hochgebirgsflugplatz : JdG, 90, 17.4.76 ; 264, 11.11.76.
[30] TG, 105, 6.5.76 ; JdG, 131, 8.6.76 (GE) ; NZ, 16, 16.1.76 (BS) ; vgl. unten, Teil II, 4f.
[31] NZ, 386, 11.12.76 ; TA, 290, 11.12.76.
[32] NZ, 281, 9.9.76 ; 295, 22.9.76 ; 303, 29.9.76.
[33] NZ, 296, 23.9.76 ; 301, 27.9.76.
[34] TLM (ats), 138, 17.5.76 ; Vat. (ddp), 141, 21.6.76 ; Ww, 29, 21.7.76 ; NZZ, 233, 5.10.76.
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