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Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
L'avant-projet de loi fédérale sur la protection de l'environnement est abandonné et l'ensemble du problème reconsidéré — Enquête nationale sur la recherche en matière d'environnement — Large acceptation de l'article sur l'économie hydraulique lors de la consultation populaire — Dans le cadre de la politique conjoncturelle d'investissements, les projets de protection des eaux reçoivent des subventions supplémentaires — Pollution du lac Léman par le mercure — Premier rapport de la Commission fédérale chargée du problème des déchets — Le Conseil fédéral propose de nouvelles mesures concernant la lutte contre le bruit et les gaz d'échappement des véhicules d moteur — Etude du délégué d l'aménagement du territoire sur les rives des lacs — Succès de l'Année européenne du patrimoine architectural.
Umweltpolitik
Über den Widerstand, auf welchen der Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den Umweltschutz stiess, haben wir bereits 1974 ausführlich berichtet [1]. Der weitere Verlauf des Vernehmlassungsverfahrens und der im Juli gefasste Entschluss des EDI, die gesamte Materie neu bearbeiten zu lassen, zeugten davon, dass sich die Chancen für die Verwirklichung eines umfassenden Umweltschutzes angesichts der gewandelten wirtschaftlichen Lage weiter verschlechtert hatten.
Zum erwähnten Vorentwurf gingen schliesslich rund 140 Stellungnahmen ein, in welchen meist Skepsis und Ablehnung zum Ausdruck gebracht wurde. So erklärten sich beispielsweise die kantonalen Baudirektoren vom Entwurf « in keiner Weise befriedigt ». Positiv äusserten sich lediglich die Umweltschutz-Organisationen und der Christlichnationale Gewerkschaftsbund [2]. Prof. Leo Schürmann wies als Vorsitzender der für den Entwurf verantwortlichen Expertenkommission vor allem darauf hin, dass es gegolten habe, dem umfassenden, 1971 vom Volk mit überwältigender Mehrheit erteilten Verfassungsauftrag nachzukommen. Eine Verfassung sei kein Parteiprogramm ; es komme ihr normative Kraft zu [3]. Demgegenüber ging das Eidgenössische Amt für Umweltschutz, das vom EDI beauftragt wurde, den gesamten Fragenkomplex neu zu bearbeiten, nicht mehr vom Verfassungsauftrag, sondern von den einzelnen konkreten Problemkreisen aus. Zwölf Arbeitsgruppen befassten sich mit verschiedenen Teilbereichen. Bisher unbeantwortet blieb die Frage, ob einem Gesamtgesetz oder einer Teilgesetzlösung der Vorzug zu geben sei [4]. Diese Frage liess auch ein umfangreiches Gutachten von Prof. Thomas Fleiner offen, welches die Verfassungsmässigkeit des Vorentwurfs abklärte. Die Expertise hielt fest, dass dessen generelle Anlage der Verfassung entspreche, und entkräftete damit den mehrfach erhobenen Einwand, dass der Vorentwurf weitgehend losgelöst von verfassungsrechtlichen Überlegungen ausgearbeitet worden sei [5].
Eine Arbeitsgruppe der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Umweltforschung (SAGUF) schloss mit einem dreibändigen Bericht eine gesamtschweizerische Erhebung über Umweltforschung ab, die vom EDI 1973 in Auftrag gegeben worden war [6]. Der Bestandeskatalog ergab, dass im Zeitraum von 1970 bis 1973 559 Institutionen und etwa 2200 Akademiker 1551 Umweltschutzprojekte abgeschlossen, durchgeführt oder geplant hatten. 814 davon entfielen auf Hochschulen, 273 auf öffentliche Stellen, die Industrie bearbeitete 252 und weitere Institutionen wie Spitäler, Schulen oder internationale Organisationen 212 Projekte. Der geschätzte finanzielle Aufwand lag zwischen 210 und 340 Mio Fr. Ein Fragenkatalog, der sich ebenfalls auf eine Umfrage abstützen konnte, versuchte Forschungslücken aufzudecken und Unterlagen für die Prioritätensetzung zu liefern. Die Arbeitsgruppe gelangte zu Empfehlungen, die den Ausbau von fünf Umweltforschungsbereichen anregten (Sozial- und .Geisteswissenschaften, Energie, Recycling und Abfallbewirtschaftung, Landbau und Bergwirtschaft und Belastungsgrenzwerte). Die Sozial- und Geisteswissenschaften sollten sich nach Ansicht der Arbeitsgruppe besonders der Frage widmen, wie die gesellschaftspolitischen Konsequenzen, die aus den Erkenntnissen der Umweltforschung gezogen werden müssen, soziologisch, psychologisch und politisch durchgesetzt werden können.
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Gewässerschutz
Die klare Annahme der neuen Wasserwirtschaftsartikel 24 bis und 24 quater in der Volksabstimmung vom 7. Dezember beendete die rund zehnjährigen Bemühungen um die Revision der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Bewirtschaftung und den Schutz des Wassers. Die parlamentarische Beratung kam, von einer weiteren Öffentlichkeit kaum beachtet, erst im Juni zum Abschluss [7]. Das Seilziehen führte schliesslich zu einem recht umfangreichen Verfassungstext, in welchem der strittigste Punkt, die Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen, durch Kompromisse geregelt wurde. Der Bereich für die Grundsätze wie für die gesetzlichen Bestimmungen, die der Bund « zur haushälterischen Nutzung und zum Schutz der Wasservorkommen sowie zur Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers » aufstellen darf, wurden, um einer Machtausweitung des Bundes Grenzen zu setzen, abschliessend aufgezählt. Gesetzgebungskompetenzen werden dabei dem Bund unter anderem in den Fragen des Gewässerschutzes, der Sicherung von Restwassermengen, der Wasserbaupolizei und der Eingriffe zur Beeinflussung der Niederschläge eingeräumt. Lediglich Grundsätze aufstellen darf der Bund beispielsweise über « die Erhaltung und Erschliessung der Wasservorkommen, insbesondere für die Versorgung mit Trinkwasser ». Die Verfügung über die Wasservorkommen und die Erhebung von Abgaben für die Wassernutzung stehen den Kantonen zu. Der neue Artikel 24 quater, der später einen eigentlichen Energiewirtschaftsartikel bilden soll, gibt dem Bund wie bisher die Befugnis, über die Fortleitung und die Abgabe der elektrischen Energie zu legiferieren [8]. Die nunmehr praktisch unbestrittenen Verfassungsartikel wurden schliesslich mit 858 720 Ja gegen 249 043 Nein angenommen. Von den Ständen lehnte lediglich das Wallis, wo die CVP die Nein-Parole ausgegeben hatte, die Vorlage ab [9].
Vom Investitionsprogramm, das die eidgenössischen Räte im Juni als Massnahme gegen Beschäftigungseinbrüche genehmigten, profitierte vor allen anderen Bundesaufgaben der Gewässerschutz. Zusätzliche Subventionen sollten, sofern deren Empfänger in der Lage wären, die erforderlichen Gegenleistungen aufzubringen, ein Bauvolumen von 240 Mio Fr. auslösen. Abwasserreinigungsprojekte, die zuvor aufgrund von Sparmassnahmen zurückgestellt worden waren, konnten nun trotzdem in Angriff genommen werden [10]. Ende 1975 standen 649 (Ende 1974: 583) Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb ; 72,2 % (66 %) der Bevölkerung können an diese angeschlossen werden. Der tatsächlich angeschlossene Bevölkerungsanteil wurde auf 55 % (50 %) geschätzt [11]. Wie im Vorjahr fand der Zustand der Schweizer Seen grosse Beachtung [12]. Wissenschafter der Universität Genf wiesen in einem Bericht darauf hin, dass der Genfersee in beunruhigendem Mass durch Quecksilber verschmutzt sei. Die Rhone führe dem See täglich bis zu 15 Kilogramm des giftigen Metalls zu, das zu den gefährlichsten Verschmutzungssubstanzen im Wasser gehört [13].
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Abfälle
Mit dem Vermeiden, dem Sammeln und Verwerten von Abfällen befasste sich ein erster Tätigkeitsbericht der 1973 eingesetzten Eidgenössischen Kommission für Abfallwirtschaft, in welcher ausser Bund, Kantonen und Gemeinden auch Konsumenten, Forschungsanstalten und interessierte Wirtschaftskreise vertreten sind [14]. Die « Aktion saubere Schweiz » publizierte eine als Arbeitsinstrument gedachte Dokumentation über den Stand der Abfallverwertung [15]. Zehn Ostschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein unterzeichneten einen Vertrag mit der Vereinigung der Autosammelstellenhalter der Ostschweiz. Diese verpflichteten sich, künftig alle schrottreifen Autos gratis entgegenzunehmen und umweltgerecht zu verwerten. Im Gegensatz zu früher diskutierten Projekten erforderte diese rein privatwirtschaftliche Lösung keinerlei Beiträge seitens der Automobilisten oder der Steuerzahler [16]. Mit der Umwandlung von Abfällen in Energie beschäftigte sich eine internationale Konferenz in Montreux. Ein schweizerischer Beitrag unterstrich die Ersparnisse an Energie, die eine verbesserte Rückführung der Altmaterialien, besonders des Aluminiums, mit sich brächte [17].
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Lärm
Der Bundesrat unterbreitete den eidgenössischen Räten einen Bericht über Abgase und Lärm der Motorfahrzeuge und sah vor, die geltenden Vorschriften schrittweise zu ergänzen und zu verschärfen. Diese Massnahmen wurden vor allem in Kreisen des Umweltschutzes heftig kritisiert. Auch der Regierungsrat des Kantons Zürich hielt die Vorschläge für ungenügend und wies darauf hin, dass die Lärmbekämpfung an der Quelle am billigsten sei. Allein das Lärmschutzprojekt « Westtangente » der Stadt Zürich rechne mit einem Aufwand von 50 Mio Fr. Er betonte ferner, dass die für 1977 vorgesehenen neuen Grenzwerte keinen Anreiz für die Hersteller und Importeure bildeten, mehr als bisher für die Lärmbekämpfung vorzukehren. Er befürchtete im Gegenteil, dass die Automobilindustrie den nach Anfang 1977 verbleibenden Spielraum nach oben ausnützen könnte. Manche Neukonstruktionen zeigten heute wieder schlechtere Prüfwerte als noch vor wenigen Jahren Produkte der gleichen Marke [18]. Nach einlässlichen Debatten stimmten beide Räte den Massnahmen des Bundesrates zu [19]. Eine Motion des Nationalrates, die den Bundesrat beauftragte, die Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichung der Lärm- und Abgasgrenzwerte der verschiedenen Motorfahrzeugtypen zu schaffen, wurde von beiden Kammern überwiesen [20]. Neben dem Volksbegehren für zwölf autofreie Sonntage [21] kam 1975 auch die Initiative « gegen den Strassenlärm » zustande, die eine wirksame Verschärfung der Lärmvorschriften verlangt. Die Initianten hielten fest, dass die leisesten Fahrzeuge jeder Kategorie als Massstab gelten sollten und « nicht — wie heute — die lautesten » [22].
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Natur- und Landschaftsschutz
Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes fand die Seeufergestaltung besondere Aufmerksamkeit. Ein Bericht des Delegierten für Raumplanung hielt fest, dass von den 1157 km Ufer der 32 grössten Schweizer Seen nur noch 37 % einigermassen naturnah sind. Nur 34 % der Seeufer sind öffentlich zugänglich. Da die Ufergebiete nicht nur für die Erholung und den Tourismus, sondern auch für den Natur- und Gewässerschutz (Selbstreinigung des Wassers) äusserst wichtig sind, kam der Bericht zum Schluss, dass alle noch naturnahen Ufer auch in Zukunft als solche erhalten bleiben sollten. Bei den schon veränderten und verbauten Seeufern wäre dagegen zu prüfen, in welchem Umfang und mit welchen Massnahmen diese heute nur teilweise zugänglichen Gebiete für die Erholung der Allgemeinheit nutzbar gemacht werden könnten. Zusammen mit den bestehenden kantonalen Gesetzen werde das Raumplanungsgesetz die geeignete Grundlage für endgültige Massnahmen bieten. Die Seeufer waren schon 1972 durch den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung provisorisch unter Schutz gestellt worden [23]. Kreise des Landschaftsschutzes wiesen auf die Zerstörung von alpiner Landschaft durch Skipistenplanierungen hin [24]. Über die Bemühungen und Erfolge des Landschaftsschutzes im Bereiche der Linienführung von Nationalstrassen haben wir bereits berichtet [25]. Die Initianten der 1974 eingereichten Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege erklärten sich mit der vom Bundesrat beantragten und in der Folge von den Räten bewilligten Fristverlängerung um ein Jahr grundsätzlich einverstanden. Sie unterstrichen jedoch, dass mit dem Raumplanungsgesetz allein gerade die entscheidenden Ziele der Initiative, die einen Verfassungszusatz anstrebt, nicht verwirklicht werden könnten [26].
Das 1975 durchgeführte « Europäische Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz » zeitigte vielerorts bemerkenswerte Ergebnisse und wurde gar als Markstein in der Geschichte neuzeitlicher Denkmalpflege bezeichnet [27]. Am Schlusskongress in Amsterdam wurde eine europäische Charta über das architektonische Erbe und eine sogenannte Deklaration von Amsterdam verabschiedet, die namentlich auch die soziale Dimension der Denkmalpflege unterstrich. Zwölf Dörfer und Städte wurden im Rahmen des europäischen Gemeindewettbewerbes vom Europarat ausgezeichnet (Allschwil BL, Elm GL, Grandvillard FR, Lichtensteig SG, Ligerz BE, Mollis GL, Rapperswil SG, Rheinfelden AG, St. Gallen, Sevgein GR, Wiedlisbach BE und Wil SG) [28]. Den denkmalpflegerischen Bemühungen kam entgegen, dass auch die Bauwirtschaft vermehrt auf Restaurierungsaufträge angewiesen war. Eine ihr nahestehende Schweizerische Vereinigung für Altbau-Renovation (Prorenova), die im Mai gegründet worden war, setzte sich die Erhaltung von Wohnwert, Lebensqualität und Gemeinschaft zum Ziel [29]. Der Schweizer Heimatschutz gründete eine Stiftung zur Erhaltung und Erneuerung wertvollen Baugutes in der Schweiz [30].
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[1] Vgl. SPJ, 1974, S. 109. Umfassende Darstellung bei H: U. Müller-Stahel, « Weichenstellung für den Umweltschutz », in SHZ, 31, 31.7.75.
[2] Vgl. SPJ, 1974, S. 109 ; NZZ (sda), 13, 17.1.75 (Baudirektoren) ; NZZ (sda), 63, 17.3.75 (CNG).
[3] NZZ, 36, 13.2.75.
[4] TA, 164, 18.7.75 ; NZZ, 212, 13.9.75.
[5] Wirtschaft und Recht, 27/1975, Heft 3 ; NZZ, 181, 8.8.75.
[6] Umweltforschung in der Schweiz, 3 Bände, Bern 1974/75 ; NZZ, 106, 10.5.75 ; 24 Heures, 139, 17.6.75. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 108.
[7] Vgl. SPJ, 1974, S. 109 f. ; 1973, S. 105 ; 1972, S. 109 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 628, 1034 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 191, 403, 473 ; BBI, 1975, II, Nr. 25, S. 190 f.
[8] NZZ, 272, 22.11.75 ; LNN, 273, 24.11.75 ; Lib., 51, 29.11.75 ; TA, 278, 29.11.75.
[9] Presse vom 8.12.75 ; JdG, 286, 8.12.75 ; TLM, 349, 15.12.75. Die Stimmbeteiligung betrug 30,9 % (Vgl. BBI, 1976, I, Nr. 5, S. 374 ff.).
[10] Vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik) ; TA, 163, 17.7.75 ; Bund, 193, 20.8.75 ; SPJ, 1974, S. 110. Vgl. auch Interpellation Flubacher (fdp, BL) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1831 ff.
[11] Vgl. SPJ, 1974, S. 110 ; Gesch.ber., 1975, S. 89.
[12] NZZ, 53, 5.3.75 ; Ww, 23, 11.6.75 (Dossier Schweizer Seen).
[13] TG, 8, 11.1.75 ; 139, 18.6.75 ; 282, 3.12.75 ; TLM, 261, 18.9.75 ; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1975, S. 981 ff. u. 1612.
[14] Vgl. SPJ, 1973, S. 106 ; NZZ, 40, 18.2.75.
[15] Ldb, 60, 14.3.75 ; NZZ, 61, 14.3.75 ; Tat, 102, 3.5.75.
[16] Vgl. SPJ, 1973, S. 107 ; TA, 78, 5.4.75 ; NZZ, 79, 7.4.75.
[17] TG, 257, 4.11.75 ; TA, 259, 7.11.75.
[18] Amtl. Bull. StR, 1975, S. 489 f. ; TA, 224, 27.9.75 ; NZ, 316, 11.10.75.
[19] Vgl. SPJ, 1974, S. 99 ; BBI, 1975, I, Nr. 2, S. 25 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1308 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 482 ff. ; NZ, 311, 6.10.75.
[20] Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1308 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 631.
[21] Vgl. oben, Teil I, 6b (Strassenverkehr).
[22] Vgl. SPJ, 1974, S. 99 ; BBI, 1975, II, Nr. 50, S. 2099 f. ; NZZ, 263, 12.11.75.
[23] Vgl. SPJ, 1972, S. 100 f. ; Seeufer, Schutz Planung Gestaltung, hrg. vom Delegierten für Raumplanung, Bern 1975 ; vgl. weiter Zürichseeufer 75, hrg. vom Verband zum Schutze des Landschaftsbildes am Zürichsee, Stäfa 1975, und Interpellation Schaffer (sp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 488 ff. u. 529.
[24] NZZ, 236, 11.10.75 ; TA, 252, 30.10.75 ; Ldb, 286, 10.12.75.
[25] Vgl. oben, Teil I, 6b (Nationalstrassenbau).
[26] NZZ, 278, 29.11.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1830 ; Amt!. Bull. StR, 1975, S. 747.
[27] Vgl. SPJ, 1974, S. 112 ; NZZ, 10, 14.1.76 ; Kritische Wertungen : Raumplanung und Umweltschutz im Kanton Zürich, 1975, Heft 11, Dez. ; TA-Magazin, 5, 31.1.76.
[28] TA, 248, 25.10.75 ; Vat., 264, 13.11.75 ; NZZ, 37, 14.1.76.
[29] Vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage) ; NZZ, 137, 17.6.75 ; 24 Heures, 139, 18.6.75.
[30] NZZ (sda), 94, 24.4.75.
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