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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Différentes conceptions des rapports entre la culture et l'Etat — Le conseiller fédéral Hürlimann affirme que les propositions du rapport Clottu sont toujours d'actualité — Une restructuration de la fondation «Pro Helvetia» est en préparation — Mise en évidence des problèmes résultant de l'encouragement à la culture par les instances politiques en matière d'activité cinématographique — Un postulat romand déposé au Conseil national souligne le sort des minorités linguistiques — L'initiative populaire en faveur d'une séparation entre l'Eglise et l'État est refusée lors de la procédure de consultation et au parlement — Discussions sur les relations entre l'Eglise et l'économie.
Kultur
Die Bedeutung der Kultur und die Stellung der Kulturschaffenden in unserer Gesellschaft sowie die Rolle der Massenmedien und der Spielraum für die Medienschaffenden in unserem Staat waren 1978 weiterhin Gegenstand politischer Kontroversen. Für Nationalrat S. Widmer (ldu, ZH) ist Kulturpolitik die Verpflichtung der modernen Demokratie, sich fördernd, anregend oder schützend aller Bemühungen um die geistige Auseinandersetzung mit der Zeit und ihren Problemen anzunehmen. Aber Kultur bleibt eine Herausforderung an den Staat: Die Kunst möchte nicht nur das Machbare, sondern auch das Denkbare und allenfalls Mögliche zeigen (Bundesrat H. Hürlimann) [1]. Wie gegensätzlich die Meinungen zum Verhältnis zwischen Kunst und Staat sind, zeigte der Fernsehdialog zwischen dem Künstler Max Frisch und dem Staatsmann Kurt Furgler: Für den Schriftsteller ist Kunst zweckfrei, gibt keine Antwort, ist utopisch und subversiv. Für den Bundesrat besteht eine Beziehung zwischen den Kulturschaffenden und der staatlichen Gemeinschaft. Für ihn ist es bezeichnend, dass dies im Entwurf zur Totalrevision der Bundesverfassung dadurch verwirklicht wurde, dass in den Grundrechten die Freiheit des künstlerischen Schaffens gewährleistet und zu den Staatszielen die Förderung von Kultur und Kunst gezählt wird [2].
Kritiker der öffentlichen Kulturförderung sind jedoch nicht so optimistisch: In den Augen mancher Betrachter wird auch nach dem Erscheinen des Berichtes Clottu Kunstförderung in erster Linie mit Bewahrung, Pflege und Verwaltung von Kulturgütern gleichgesetzt und bedeutet erst in zweiter Linie Künstlerförderung. Sie bedauern, dass der Bericht nicht zur erhofften «animation culturelle» geführt hat. Dabei darf jedoch nicht ausser acht gelassen werden, dass sich in unserem Lande die Kulturpolitik traditionell vornehmliich auf kantonaler, regionaler oder lokaler Ebene abspielt, wobei das Engagement der behördlichen Instanzen sehr unterschiedlich, ist. Eine Interpellation, die nach den Zielen, dem finanziellen Rahmen und den Prioritäten einer Kulturpolitik für die Schweiz fragte, löste seit Jahrzehnten die erste kulturpolitische Debatte im Nationalrat aus. Bundesrat Hürlimann zerstreute in seiner Antwort die Bedenken, dass die Vorschläge des 1976 veröffentlichten Berichtes Clottu begraben worden seien [3]. Der Magistrat bekräftigte dies anlässlich seines Vortrages auf Schloss Lenzburg und verlangte aufgrund seiner eigenen Erfahrung im EDI ein stärkeres kulturpolitisches Engagement des Bundes, eine Neugestaltung der Förderung der bildenden Künste und ein Überdenken der Rolle der politischen Instanzen innerhalb der Kunstförderung [4]. Ähnliche Postulate hatte während der zitierten Nationalratsdebatte S. Widmer (ldu, ZH) formuliert, der in seinem Votum konkret die Kompetenzentflechtung zwischen der staatlichen Stiftung «Pro Helvetia» und dem Amt für kulturelle Angelegenheiten gefordert hatte. Der scheidende Präsident der eidgenössischen Kulturstiftung, Willy Spiihler, hatte sich darüber beklagt, dass die Einsetzung der Kommission Clottu für die «Pro Helvetia» nur ein einziges greifbares Resultat gehabt habe — die Blockierung des seit 1972 unveränderten Bundesbeitrages von 5,5 Mio Fr. Vom neuen Präsidenten, Prof. R. Ruffieux, wird erwartet, dass die bereits im Bericht Clottu vorgeschlagenen und unterdessen an die Hand genommenen Umstrukturierungen zu Ende geführt werden [5].
Dass die breite Diskussion unter den Politikern auf fruchtbaren Boden fiel, unterstreicht die Gründung einer parlamentarischen Arbeitsgruppe für Kulturfragen, die in Kontakt mit Kulturschaffenden treten und unter den kulturellen Organisationen wenn nötig vermitteln will [6]. Nach der deklarierten Bereitschaft, kulturelle Werte zu pflegen, stimmten ,die eidgenössischen Räte nicht überraschend der reduzierten Finanzierungsvorlage für das Technorama in Winterthur zu. Sie schlossen damit eine langwierige Vorgeschichte ab [7].
Welche unterschiedlichen Erwartungen an eine staatliche Kulturpolitik gerichtet werden, zeigten die Beratungen zum neuen Kulturgesetz im Kanton Waadt, das vom Grossen Rat verabschiedet wurde. Wie verschieden die Toleranzgrenzen im Bereiche der Kunst liegen, belegte eine kulturpolitische Debatte im Aargauer Grossen Rat über ein Künstlersymposium, dessen Subventionierung angefochten worden war [8]. Und welchen Vorwürfen nicht konforme Aktionen, Ideen und Meinungsäusserungen standhalten müssen, wurde aus der massiven Kritik am Gottlieb-Duttweiler-Institut in Rüschlikon (ZH), die eine interne Untersuchung nach sich zog, ersichtlich [9].
Die Kunstschaffenden der Bereiche Musik, Theater und Film klagen seit langem über schlechte Lohnverhältnisse, unbefriedigende Arbeitsbedingungen und bescheidene finanzielle Subventionierung ihrer Produktionen. Die bereits oben angesprochene Diskrepanz zwischen Kulturförderung als Pflegen und Bewahren von Kulturinstitutionen und Künstlerförderung als Unterstützung der Kunstschaffenden und Subventionierung ihrer Werke tritt hier zutage: In Genf streikten die Schauspieler, die dort zu sechzig Prozent unbeschäftigt sind. Sie forderten transparentere Budgets, grössere Unterstützung kleiner Theatergruppen, Erhöhung des Honorarvolumens und bessere Sozialleistungen [10]. Die öffentlichen Zuwendungen fliessen an kleine Bühnen spärlicher als an etablierte Theater, vor allem wenn die Programme nicht auf allgemeines Verständnis stossen; aber diese Beiträge sind notwendig, um das Bestehen derartiger, zum Teil alternativer Kulturträger zu gewährleisten. Dringliche Aufrufe in Luzern und Aarau unterstrichen die unbefriedigende Situation [11]. Wie rasch aber auch allgemein anerkannte Kulturinstitutionen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten können, erfuhren die Verantwortlichen des Tonhalleorchesters in Zürich: Im Gemeinderat löste eine sozialdemokratische Interpellation eine Diskussion darüber aus, ob die 1978 durchgeftihrte.Tournee nach Südamerika nicht einer Anerkennung der dortigen Regimes gleichkomme [12].
Die Problematik staatlicher Förderungspraxis wurde im Zusammenhang mit der seit 1976 dauernden Auseinandersetzung um die Qualitätsprämie für den Film «Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S.» eingehend diskutiert: Anfang Jahr begründete der Gesamtbundesrat die Verweigerung des Anerkennungsbeitrages [13]. Dies rief nach der Frage, ob die oberste exekutive Behörde der Eidgenossenschaft die richtige Instanz sei, um kulturelle Werke zu beurteilen. Bundesrat Hürlimann, dessen Departement die verfassungsmässig vorgeschriebene Filmförderung unterliegt, regte selbst an, einen Ausweg zu suchen. Er forderte eine Lösung, welche dem künstlerischen Schaffen den notwendigen, von politischen Einflüssen abgeschirmten Freiheitsraum sichert. Er schlägt vor, die Filmförderung in die Hände der Stiftung «Pro Helvetia » zu legen. Aber die dazu notwendige Änderung des Filmgesetzes wurde bis Ende Jahr nicht in die Vernehmlassung geschickt [14].
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Sprache
In der gemeinsamen Feier des 175-Jahr-Jubiläums der Mediationskantone auf Schloss Lenzburg wurde daran erinnert, dass die 1803 unter dem Druck Napoleon Bonapartes unterzeichnete Akte sechs neue Kantone aus ehemaligen Untertanen- und Verbündetengebieten geschaffen hatte: Neben den deutschsprachigen Ständen Aargau, Thurgau und St. Gallen brachte sie dem eidgenössischen Bund gleich in dreifacher Variation das lateinische Element: mit der Waadt einen französisch, mit dem Tessin einen italienisch und mit Graubünden einen teilweise rätoromanisch sprechenden Kanton [15].
Innerhalb der Eidgenossenschaft dominiert jedoch die deutsche Sprache. Nationalrat J.-P. Delamuraz (prd, VD) verwies in einem Postulat, das sich auf die sprachlichen Minderheiten bezog, auf die Tatsache, dass das deutsche Element seit Jahrzehnten leicht im Vormarsch sei. Er ersuchte den Bundesrat um Vorschläge für eine bessere Verständigung zwischen den Sprachgruppen und um Massnahmen für die Sicherung des Westschweizer und Tessiner Anteils in der Bundesverwaltung. Der Lausanner Stadtpräsident befürchtet vor allem, dass das Deutsche im Bundeshaus nach und nach zur einzigen offiziellen Sprache wird [16]. Welsche Kommentatoren griffen den Vorstoss von J.-P. Delamuraz wiederholt auf. Sie stellten dabei fest, dass die Bundesstadt Bern ihre Rolle als Brücke zwischen den Landesteilen mehr und mehr preisgegeben habe. Als Zeichen dafiir wertete man die Lage der französischen Schule in Bern, die von Bund, Kanton und Stadt nicht genügend unterstützt wird; die unzureichenden Zustände haben zu einer latenten Missstimmung unter den Romands in der Bundesstadt geführt [17].
Um den Kontakt von Welschschweizern mit Deutschschweizern zu erleichtern, lancierte ein findiger Lehrer Kurse für «Schwyzertütsch». Der Kanton Neuenburg erwägt sogar, ein Mundartprogramm in den Schulunterricht aufzunehmen. In der Deutschschweiz wendet man sich wieder mehr der Pflege der Dialekte zu. Allerdings werden die regionalen Unterschiede nicht nur wegen der Mobilität der Bevölkerung, sondern auch infolge einer ständigen Erweiterung des Wortschatzes durch neue Begriffe des technischen Zeitalters einander angeglichen [18].
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Kirchen
Die Sprachregionen der Schweiz stimmen nicht mit der konfessionellen Geografie des Landes überein. Zwar ist die Kirche heute nicht mehr ein bestimmender Teil des Alltags, doch hat die Verteilung der konfessionellen Kräfte zum Ausgleich zwischen den verschiedenen Sprachgruppen des Landes beigetragen. Innerhalb der einzelnen Stände ist zudem das Verhältnis zwischen Staat und Kirche unterschiedlich geregelt: Kantonen mit offiziellen Landeskirchen (z.B. Bern, Zürich und Waadt) stehen solche gegenüber, die eine Trennung vollzogen haben (Genf, Neuenburg) [19]. Die 1976 eingereichte eidgenössische Initiative zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat stiess in der Vernehmlassung jedoch auf breiteste Ablehnung. Einzig der Kanton Tessin forderte einen Gegenvorschlag. Der Bundesrat empfahl deshalb dem Parlament die Verwerfung des Volksbegehrens. Der Nationalrat folgte der obersten Landesbehörde. In der Debatte wurde damit argumentiert, dass es Sache der Kantone sei, das Verhältnis von Kirche und Staat zu bestimmen. Bereits in der Vernehmlassung war hervorgehoben worden, dass die Kirchen bei Annahme der Initiative zu privaten Vereinen absinken würden [20]. In der Verfassung des Kantons Jura werden die römischkatholische und die reformierte Kirche als öffentlich-rechtliche Körperschaften, aber nicht mehr als Landeskirchen anerkannt. Organe beider konfessionellen Gruppen leiteten ein Verfahren zur Einführung eigener' Kirchenverfassungen ein [21].
Seit 1975 treffen sich Führungskräfte aus Kirche und Wirtschaft zu regelmässigen Gesprächen. Ein erstes provisorisches Ergebnis der bisherigen Diskussionen liegt nun vor: 18 gemeinsame Thesen über die Aufgaben der Kirche und der wirtschaftlichen Unternehmungen. Unter anderem wurde festgehalten, dass die Kirche dafür sòrgen müsse, dass sie nicht in die Rolle einer politischen Bewegung oder Partei gedrängt und dass ihre Autorität nicht durch Parteien oder Interessengruppen missbraucht werde [22]. Ausgangspunkt zu diesen grundsätzlichen Formulierungen boten beispielsweise Debatten über wirtschaftspolitische Fragen an der Synode 72 oder die Auseinandersetzung über das Antirassismus-Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK). Zur Illustration sei hier an die Kritik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und anderer Organisationen an der Spende des ÖRK für die rhodesische Patriotische Front erinnert [23].
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[1] S. Widmer, «Kulturpolitik ist nicht nur Kunstfinanzierung», in BT, 127, 3.6.78; M. Saxer, «Staat und Kultur — Partner oder Gegner?», in BT, 121, 27.5.78. Vgl. Presse vom 22.5.78 (Rede BR Hürlimanns).
[2] TA, 54.6.3.78 ; 66, 20.3.78. Vgl. auch M. Frisch, «Gli intellettuali sono i detentori dell'utopia», in CdT. 57. 9.3.78 sowie Expertenkommission für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung, Bericht, Bern 1977, S. 83 f.
[3] Bericht Clottu : NZZ. 5, 7.1.78 ; vgl. SPJ, 1977, S. 148. Parlamentsdebatte: Amtl. Bull. NR. 1978, S. 145 ff. (Interpellation Gut, fdp, ZH); Presse vom 20./21.1.78; La Gruyère, 12, 31.1.78.
[4] NZZ, 115, 22.5.78; vgl. auch 24 Heures, 231, 5.1.78 (Interview mit BR H. Hürlimann).
[5] Pro Helvetia, Tätigkeitsbericht 1977. Zürich 1978, S.I0, 13 ; Gesch. ber., 1978, S. 44 ff. ; Vat., 118, 24.5.78; NZZ, 141, 21.6.78; Brückenbauer, 30, 28.7.78 (R. Ruffreux); BT, 247, 21.10.78. Vgl. Eidg. Expertenkommission für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik, Beiträge für eine Kulturpolitik der Schweiz, Bern 1975, S. 421 ff.
[6] TW. 59, 11.3.78.
[7] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 250 f.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 376 f.; Ldb, 266, 16.11.78; 294, 19.12.78; vgl. SPJ, 1977, S., 149.
[8] Waadt : Vgl. Waadtländer Presse vom 19./20.9.78 ; vgl. auch Teil II, 6g. Aargau : TA, 215, 16.9.78 ; BT, 244, 18.10.78; vgl. auch Vat., 92, 21.4.78.
[9] TA, 160, 13.7.78; 195, 24.8.78; JdG. 167, 20.7.78; Der öffentliche Dienst, 30/31, 28.7.78; Vorwärts, 145, 9.11.78. Vgl. C. M. Heck, M — Wer denn sonst? Zürich 1978, S. 69 ff.
[10] TG, 236, 10.10.78; 24 Heures, 238. 13.10.78; Ww. 42, 18.10.78.
[11] Luzern (Kleintheater von Emil Steinberger): LNN, 107. 10.5.78. Aarau (Innerstadtbühne): BT, 113, 18.5.78; TA, 207, 7.9.78.
[12] M. Gerteis / Th. Meyer / J. Slawe, «Die Tonhalle — Porträtskizze einer Konzertinstitution», in TA, 120, 27.5.78; vgl. TA, 73, 97, 113, 116. 119, 120, 123. 30.3.–31.5.78.
[13] Presse vom 26./27.1.78; vgl. NZZ, 22, 27.1.78; BaZ, 32, 2.2.78; 68, 10.3.78; VO, 61, 17.3.78.
[14] NZZ, 98,28.4.78; 164,18.7.78; 183, 10.8.78; TA, 161,14.7.78; 164.28.7.78; Tat, 172/173, 27./28.7.78; Zoom-Filmberater, 15, 2.8.78; Ww, 35, 30.8.78. Vgl. P. W. Jansen / W. Schütte (Hrsg.), Film in der Schweiz; München und Wien 1978; Das Konzept. 1, 17.1.78; 2, 23.1.79.
[15] NZZ, 198, 28.8.78; Ostschw., 200, 28.8.78; 24 Heures, 199, 28.8.78. Erst 1938 wurde das Rätoromanische vierte Landessprache (BaZ, 48, 18.2.78; Coop-Zeitung 15, 13.4.78; TG, 180, 4.8.78).
[16] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 587 ff.; SPJ, 1977, S. 150 f.; vgl. J.-P. Vouga, Romands, Alémaniques, Tessinois: mieux nous écouter pour mieux nous comprendre, Neuchâtel 1978.
[17] TLM, 171, 20.6.78; 175, 24.6.78; TG, 162, 14.7.78; NZZ, 173, 28.7.78; vgl. auch La Gruyère, 118, 14.10.78.
[18] «Schwyzertütsch»-Kurse in der Westschweiz: TLM, 252, 9.9.78; JdG, 222, 23.9.78; TA, 240, 16.10.78. Dialekte in der Deutschschweiz: D. Fringeli, «Des Schweizers Deutsch —Sprache als Selbstverständlichkeit», in Schweizer Monatshefle, 58/1978, S. 27 ff.; Vat., 7, 10.1.78; Bund, 17, 21.1.78.
[19] Civitas, 33/1977-78, S. 665-734; Profil, 57/1978, S. 224 ff. ; Reformatio, 27/1978, S.229 ff.; Coop-Zeitung, 11, 16.3.78.
[20] Vemehrnlauunpsverfahren, Botschaft des Bundesrates: BBl, II, 1978, S. 665 ff; vgl. Presse vom 2.2.1978 sowie CdT, 227/28, 2:3.2.78; JdG, 46, 24.2.78; NZZ, 207, 7.9.78; LNN, 215, 16.9.78; Bund, 223, 23.9.78; vgl. SPJ, 1977, S. 151. Parlamentsdebatte: Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1792 ff ; vgl. Presse vom 13./14.12.78.
[21] JdG (ats), 8, 10.1.78; 59, 11.3.78; 64, 17.3.78; 126, 2.6.78; 147, 27.6.78; Lib., 296, 22.9.78; vgl. Constitution de la République et Canton du Jura, soumise au vote populaire le 20 mars 1977, Artikel 130-134.
[22] BaZ, 27, 28.1.78; TA, 30, 16.2.78; NZZ, 64, 17.3.78.
[23] Synode 72: SPJ, 1975, S. 148. ÖRK: Focus, 1978, Nr. 94, S. 9 ff.; Reformatio, 27/1978, S. 609 ff.; LNN, 231, 5.10.78; 237, 12.10.78; Ww, 42, 18.10.78; SZ, 298, 23.12.78.
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