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Allgemeine Chronik
Landesverteidigung
Les députés bourgeois demandent au Conseil national la mise en exécution sans retard des projets d'armement prévu par le plan directeur de l'armée; si nécessaire, une augmentation des dépenses doit être consentie — Des tendances visant à rendre le domaine militaire indépendant du politique se font jour — Le parlement soutient les propositions de son groupe de travail chargé d'élucider le cas Jeanmaire — Opinions divergentes à propos du développement de l'armée — Les Chambres accordent des moyens financiers pour le renforcement de la défense antichars; l'industrie d'armement privée a l'occasion de développer un nouveau modèle de char— Malgré les résistances régionales, le parlement approuve l'octroi de crédits. supplémentaires pour les places d'armes et de tir — Le Conseil des Etats accepte les projets de renforcement de l'infanterie dans les corps d'armée de campagne — Discussions sur la formation militaire — Les Chambres approuvent les révisions du code pénal et de la procédure pénale militaires — Poursuite des tendances visant à déculpabiliser les objecteurs — Le Conseil fédéral propose une réfòrme de la taxe d'exemption du service militaire tout comme une base constitutionnelle pour l'approvisionnement du pays en cas de crise sans guerre.
Landesverteidigung und Gesellschaft
Die Landesverteidigung unterscheidet sich von den meisten übrigen Staatstätigkeiten dadurch, dass ihre Wirkungen in Friedenszeiten nicht unmittelbar wahrzunehmen sind, ihre Kosten aber recht deutlich spürbar werden. Das macht ihre Einordnung in den politischen Gesamtzusammenhang besonders schwierig. Es geht hier nicht in erster Linie um einen Verteilungskonflikt zwischen verschiedenen Interessen, sondern um Vorbeugungs- und Vorsorgemassnahmen, die nach Lage der Dinge nie eine absolute Sicherheit gewähren können, so dass ihre quantitative und qualitative Bestimmung weit mehr als bei anderen öffentlichen Aufgaben eine Frage des Ermessens ist.
Seit 1964, dem Jahr der Mirage-Affäre, wirkt in der schweizerischen Verteidigungspolitik die Tendenz, vermehrt übergreifenden gesamtpolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Man verstärkte den Einfluss der «Zivilisten» in den verantwortlichen Organen, man erweiterte ein hauptsächlich militärisch orientiertes Verteidigungskonzept zu einer Sicherheitspolitik, in der auch aussenpolitische und aussenwirtschaftliche Aufgaben Gewicht haben, man näherte die innere Ordnung der Armee zivilen Lebensformen an, und im Zeichen der Finanzknappheit bezog man schliesslich die Militärausgaben in die Bemühungen um einen sparsamen Bundeshaushalt ein [1]. Diese Entwicklung im Verhältnis zwischen Landesverteidigung und Gesamtpolitik ist nun im Jahre 1978 stärker als bisher von einer Gegentendenz in Frage gestellt worden.
Anlass dazu bot einerseits die Einschätzung der internationalen Rüstungslage. Die Betonung einer wachsenden militärischen Überlegenheit des Warschauer Pakts durch Repräsentanten der NATO fand in schweizerischen Armeekreisen ihr Echo [2]. Anderseits stellte man einen Rückstand bei der Verwirklichung der im Armeeleitbild 80 vorgesehenen Rüstungen fest [3]. Der Bundesrat erklärte im März, dass die im Budget des EMD für die Jahre 1979-1981 beabsichtigten Kürzungen die Bewaffnungsvorhaben des Leitbildes voraussichtlich verzögern würden [4]. Dies löste aufbürgerlicher Seite, wo man sich im Vorjahr von sozialdemokratischen Sparforderungen im Verteidigungsbereich bedrängt gesehen hatte, einen Gegenstoss aus. Bei der Behandlung des von der SP-Fraktion verlangten Berichts über die Militärausgaben im Nationalrat unterstützten die bürgerlichen Fraktionen ein vom Zürcher Freisinnigen Friedrich ausgearbeitetes Kommissionspostulat, das die Durchführung der Rüstungsprojekte des Leitbildes bis Ende 1984 verlangt, notfalls durch Erhöhung des Militärbudgets. Die freisinnige Fraktion doppelte nach, indem sie den Bundesrat in einem weiteren Postulat dazu aufforderte, seinen Sicherheitsbericht von 1973 — vor allem im Blick auf die Bedrohungslage — zu ergänzen und eine periodische Erstattung solcher Berichte ins Auge zu fassen. Die Landesregierung nahm beide Vorstösse entgeben, den ersten allerdings mit dem Vorbehalt, dass bei der Verteilung der verfügbaren Mittel kein einzelnes Departement privilegiert werden dürfe [5]. Im Voranschlag für 1979 wurden die Verteidigungsausgaben gegenüber 1978 wieder etwas grösser bemessen, ohne jedoch die in früheren Finanzplänen vorgesehenen Beträge zu erreichen [6]. Gegen eine weitere Erhöhung der Militärausgaben opponierten namentlich pazifistische Kreise, wobei sie aufden Einfluss der interessierten Industrie hinwiesen [7].
Während sich die bürgerlichen Parlamentarier für eine finanzielle Verstärkung der Verteidigungspolitik verwandten, diskutierte man in Offizierskreisen auch institutionelle Änderungen. Die Idee einer verselbständigten, nach Möglichkeit persönlichen Armeespitze im Sinne der Empfehlungen General Guisans von 1946 fand neue Aufmerksamkeit und wurde — wohl früher als ihre Verfechter beabsichtigten — zum Politikum. Man plädierte für eine Umgestaltung der Landesverteidigungskommission zu einem Berufsmilitärgremium, dem weder der Chef des EMD, der heute den Vorsitz führt, noch der Rüstungschef angehören sollten; auf diese Weise gedachte man der Armee eine von den politischen Instanzen unbeeinflusste Meinungsbildung zu ermöglichen und die Verantwortlichkeiten von Armee und Politik zu trennen. Die Einsetzung eines «Friedensgenerals» sollte zugleich die Ernennung eines Oberbefehlshabers bei Kriegsausbruch erleichtern [8]. Aus der Zürcher Offiziersgesellschaft verlautete zudem Kritik an der Doppelstellung des Rüstungschefs als des Verantwortlichen für die Waffenbeschaffung einerseits und des Vorgesetzten der staatlichen Rüstungsbetriebe anderseits. In der Presse wurde diese Kritik mit Interessen der privaten Rüstungsindustrie in Zusammenhang gebracht. Der Bundesrat anerkannte das Recht der Offiziere auf freie Diskussion, wies aber die Kritik an den bestehenden Einrichtungen als unberechtigt zurück. Auch Generalstabschef H. Senn lehnte eine Ausschaltung der Zivilisten aus der Landesverteidigungskommission ab; er bezeichnete jedoch seinerseits den Planungs- und Entscheidungsmechanismus in Rüstungsfragen als zu schwerfällig und empfahl, Parlament und Regierung sollten sich mehr auf Zielsetzung und Erfolgskontrolle beschränken und die Einzelentscheide dem EMD überlassen [9].
Von Offiziersseite wurde ferner ganz allgemein eine Verstärkung des Berufselementes in der Armee befürwortet. Dieses Postulat fand überraschenderweise Unterstützung bei Ökonomen, die das Milizsystem im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse als unwirtschaftlich bezeichneten, da es den Produktionsfaktor Arbeit unzweckmässig einsetze [10].
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Die öffentlichen Auseinandersetzungen um die Affäre Jeanmaire fanden im Frühjahr mit weiteren Parlamentsdebatten ihren Abschluss. Beide Räte stimmten dem Bericht der 1976 gebildeten Arbeitsgruppe zu und ebenso den Beschlüssen der Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen, sie würden die wesentlichen Punkte weiter verfolgen, insbesondere Organisation von Nachrichtendienst und Spionageabwehr, Kontakte von Geheimnisträgern mit Ausländern, Qualifikations- und Beförderungswesen in der Armee sowie erforderliche militärische Massnahmen. Der Nationalrat verlangte überdies in einer Motion, dass man die Spionagebekämpfung auf die Höhe der Zeit bringe. Bundesrat Furgler sicherte dies zu, versäumte dabei aber nicht, auf eine Lockerung des Personalstopps zu dringen. Ein Rückweisungsantrag J. Schwarzenbachs (rep., ZH), der präzisere Auskünfte forderte, erntete wenig Echo. In bezug auf die Beförderungspraxis herrschte im Parlament die Meinung vor, die nötigen Verbesserungen seien zur Hauptsache schon getroffen. Das Gerichtsurteil gegen Jeanmaire wurde mit der Abweisung der Kassationsbeschwerde rechtskräftig [11].
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Da sich die erste Halbzeit für die Verwirklichung des Armeeleitbildes 80 dem Ende zuneigt, beginnt man sich in der Verteidigungspolitik bereits mit der Planung über 1985 hinaus zu beschäftigen. An einem Informationstag der Militär- und Sicherheitsausschüsse der Bundesratsparteien kündigte Generalstabschef H. Senn einen neuen Leitbild-Bericht auf 1983 an. Als Schwerpunkte des weiteren Ausbaus der Armee nannte er vor allem die Ausrüstung der Kampfregimenter mit gefechtsfeldbeweglichen (gepanzerten) Panzerabwehrwaffen, die Bildung einer luftmobilen und einer mechanisierten Armeereserve sowie die Erhöhung der Gegenschlagkapazität in den Feldarmeekorps. Damit bekundete er das Bestreben, in der militärischeh Verteidigungskonzeption die Komponente der Beweglichkeit stärker zu betonen. Er äusserte sich aber weit zurückhaltender als der Publizist G. Däniker, der die erhöhte Beweglichkeit durch Aufstellung einer ständigen Bereitschaftstruppe aus mechanisierten oder luftmobilen Verbänden erreichen will und dabei die Voraussetzungen der Konzeption 66 in Frage stellt [12]. Eher in die Richtung einer Raumverteidigung zielte der Kommandant des Gebirgsarmeekorps, G. Reichlin, indem er sich gegen die vom Armeeleitbild 80 vorgesehene Gewichtsverlagerung auf die Feldarmeekorps wandte, weil ein langdauernder Widerstand nur im Alpenraum denkbar sei. Dass Korpskommandant Reichlin in der Landesverteidigungskommission nicht gegen das Armeeleitbild Stellung genommen hatte, sondern seine Kritik am geplanten Abzug von Truppenkörpern aus der Gebirgsarmee erst hinterher und öffentlich, akzentuiert durch einen vorzeitigen Rücktritt, äusserte, wirkte schockierend. Der Fall ist damit im Zusammenhang zusehen, dass die Knappheit an Finanzen und Mannschaft zur Setzung von Prioritäten zwingt und dadurch Konzepte, die auf die Verbindung verschiedenartiger Grundhaltungen angelegt sind, auf eine Belastungsprobe stellt [13].
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Rüstung
Auf dem Gebiet der Rüstung stand die Panzerabwehr weiterhin im Vordergrund. Im Rüstungsprogramm 1978 überwiegen deshalb die Aufwendungen für Panzer und Abwehrlenkwaffen. Die Übernahme einer vierten Serie des Schweizer Panzers 68 soll es erlauben, die noch mit dem Typ Centurion ausgerüsteten Gegenschlagsbataillone mit einem moderneren Modell zu versehen und ein Absinken des gesamten Panzerbestandes nach dem Ausscheiden der Leichtpanzer 51 zu vermeiden. Einer weiteren Verstärkung der Panzerabwehr auf Bataillonsstufe dient die Erwerbung einer zweiten Serie der amerikanischen Drahtlenkwaffe Dragon; sie wird es ermöglichen, einheitlich ausgestattete Lenkwaffenkompanien zu bilden. Damit ist freilich für das auf Kompaniestufe verwendete Raketenrohr 58 noch kein Ersatz geschaffen. Versuche mit ausländischen Produkten, die nach Preisgabe des Projekts «Nora» durchgeführt wurden, haben ergeben, dass diese die ab 1985 auf dem Kampffeld zu erwartende Schicht- oder Schottpanzerung nicht zu durchschlagen vermögen. Ein dritter Hauptposten des Rüstungsprogramms soll die schwindenden Reserven des Sturmgewehrs 57 auffüllen, um sie noch über die Mitte der 80er Jahre hinaus zu erstrecken [14]. Der Gesamtkredit von 723 Mio Fr. wurde von beiden Räten genehmigt; im Unterschied zum Vorjahr opponierte nur die äusserste Linke [15].
Wird auch der Kampfpanzer der 90er Jahre ein schweizerisches Erzeugnis sein? Die einheimische Rüstungsindustrie, die private wie die staatliche, die schon die Panzer 61 und 68 entwickelt hat, wünscht es, wobei sie von ihren Arbeitnehmern unterstützt wird. Skeptisch äussert sich weiterhin die Spitze der Armee. Generalstabschef H. Senn wandte sich dagegen, dass die knappen Rüstungskredite zur Erhaltung schweizerischer Produktionsbetriebe eingesetzt würden, wenn aus dem Ausland wesentlich billigere Offerten vorlägen. Das EMD hatte Ende 1977 dem Bundesrat beantragt, für die Fortsetzung der 1975 begonnenen Studien für eine Eigenentwicklung höhere Kredite zu gewähren [16]. Nachdem die bisherigen Arbeiten von den Eidg. Konstruktionswerkstätten in Thun geleitet worden waren, bewarb sich im Juni eine Gruppe der schweizerischen Maschinenindustrie um die Übernahme der Regie, wobei sich die Firma Contraves (Bührle) als Generalunternehmerin anbot. Der Bundesrat schaltete Anfang Juli eine einjährige Konkurrenzphase ein: einerseits sollte Contraves Entscheidgrundlagen für eine Eigenentwicklung bereitstellen, anderseits das EMD die Beschaffungsmöglichkeiten im Ausland abklären, wobei auf eine Mitwirkung schweizerischer Firmen Wert gelegt wurde. Von einer gemeinsamen Produktion mit sterreich war nur sehr unbestimmt die Rede, da Wien sich vor dem Entscheid des Bundesrates über den einzuschlagenden Weg nicht binden will [17]. Die Firma Contraves erhielt auch den Auftrag, einen Fliegerabwehrpanzer für den Schutz der mechanisierten Verbände zu entwickeln [18]. Ein weiterer Entwicklungsauftrag an einheimische Produktionsstätten betrifft ein leichteres Sturmgewehr mit kleinerem Kaliber. Bedenken, die neuen Geschosse könnten schwerere Verletzungen bewirken, erklärte der Bundesrat für unbegründet [19].
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Waffenplätze
Immer schwieriger wird es, die zur Ausbildung der Truppen erforderlichen Infrastrukturanlagen, namentlich ausreichendes Übungsgelände, bereitzustellen. So begegnete eine Vorlage des Bundesrates für militärische Bauten und Landerwerbe im Parlament einer gewissen Opposition; diese entsprang weniger finanziellen Erwägungen als der Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung. Umstritten waren namentlich das Vorhaben eines Waffenplatzes bei Rothenthurm (SZ) und ein Ausbau der Anlagen im Gebiet des Schwarzsees (FR). In beiden Fällen meldeten sich Anliegen des Landschaftsschutzes und des Tourismus. Gegen das Projekt Rothenthurm hatten die Mehrheit der Ortsbewohner sowie am Landbesitz beteiligte Korporationen Stellung genommen, während sich die Schwyzer Kantonsregierung mit ungewöhnlichen Massnahmen (Amtsenthebung des Fachbeamten für Natur- und Heimatschutz) dafür einsetzte. Der Freiburger Staatsrat intervenierte indessen für einen Aufschub der Bauten in der Schwarzseegegend. Die eidgenössischen Räte liessen sich jedoch nicht davon abhalten, den Sammelkredit von 431 Mio Fr. zu bewilligen; im Nationalrat wandten sich 30-40 Stimmen gegen die umstrittenen Posten [20]. Im Oktober ergab sich dann an der Landsgemeinde der Oberallmeindkorporation Schwyz, der grössten Grundbesitzerin auf dem beanspruchten Gelände bei Rothenthurm, eine knappe Mehrheit für den Landverkauf; der Entscheid wurde aber gerichtlich angefochten [21].
Als Ausweichmöglichkeit wurde vom EMD die Benützung von Übungsraum in Österreich, namentlich auf dem für Panzer besonders geeigneten Gelände von Allentsteig (nördliches Niederösterreich) erwogen. Bundesrat Gnägi unterhielt sich darüber im September auf einem Besuch in Wien. Die ungewohnte Gelegenheit gab freilich zu neutralitätspolitischen Einwänden Anlass [22].
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Organisation der Armee
Die im Armeeleitbild 80 vorgezeichnete Umgestaltung der Organisation der Armee trat in ihre dritte Phase, in der es hauptsächlich um die Verbesserung der Panzerabwehr in der Infanterie geht, wobei zugleich eine Kräfteverschiebung vom Gebirgsarmeekorps zu den Feldarmeekorps stattfindet. Vor allem in den Füsilierbataillonen der letzteren sollen Panzerabwehrlenkwaffen-Kompanien aufgestellt und mit dem durch die Rüstungsprogramme 1977 und 1978 beschafften Modell Dragon ausgestattet werden. Ausserdem ist eine Verstärkung der den Kommandanten der Feldarmeekorps direkt unterstellten Mittel durch neue Infanterieformationen vorgesehen. Diese Neubildungen erfordern die Heranziehung von Truppen aus anderen Verbänden. Dass dadurch das Gebirgsarmeekorps betroffen wird, hatte schon in den Vorjahren zu Auseinandersetzungen des EMD mit den Alpenkantonen geführt ; es trug auch wesentlich zum bereits erwähnten Rücktritt Korpskornmandant Reichlins bei. Eine entsprechende Revision der Truppenordnung warf jedoch in politischen Kreisen keine grossen Wellen mehr. Der Ständerat, der die Vorlage als erster behandelte, begnügte sich im Dezember damit, den gleichfalls vorgeschlagenen Abbau der Trainformationen auf die Feldarmeekorps zu beschränken [23].
Unter dem Eindruck wachsender Schwierigkeiten, für alle Armeefunktionen genügend Personal zu finden, gewinnt der Einsatz von Frauen erhöhtes Interesse. Deren gestärkte gesellschaftliche Position stellt aber eine blosse Hilfsdienstrolle mehr und mehr in Frage. Vertreterinnen des Frauenhilfsdienstes fordern deshalb ein eigenes Statut für die weiblichen Armeeangehörigen. Generalstabschef H. Senn zeigte für das Anliegen Verständnis und zog auch eine Unterstellung von Männern unter weibliches Kommando in Betracht [24]. Von feministischer Seite wurde demgegenüber für die Frau eine pazifistische Rolle beansprucht [25].
Fragen der militärischen Ausbildung wurden vermehrt öffentlich diskutiert. Von Offiziersseite hörte man scharfe Kritik an der liberaleren Praxis; verschiedene Stimmen forderten — in mehr oder weniger deutlicher Distanzierung von den Reformen der 70er Jahre — eine über das Technische hinausgehende soldatische Erziehung, die eine straffere Führung und mehr formale Disziplin voraussetze. Der Schweizerische Unteroffiziersverband sprach sich gar für die Wiedereinführung der Achtungsstellung aus [26]. Der neue Ausbildungschef H. Wildbolz, der eine ausgesprochene Neigung zur Öffentlichkeitsarbeit an den Tag legte, bekannte sich demgegenüber zu einem humanen Führungsstil. Er trat zugleich für eine realistischere Gefechtsausbildung und eine Verlängerung der Unteroffiziersschulen ein; im Blick auf das Armeeleitbild der 90er Jahre kündigte er ein Gesamtkonzept für die Ausbildung an [27]. Vorstösse für die Einführung der Fünftagewoche in den Wiederholungskursen fanden im EMD kein günstiges Echo [28].
Die neuen gesetzlichen Grundlagen für die innere Ordnung der Armee wurden von den eidgenössischen Räten gutgeheissen. Weder am Entwurf für das Militärstrafgesetz noch an demjenigen für die zugehörige Gerichtsordnung nahm das Parlament wesentliche Änderungen vor. Sozialdemokratische Anträge, die Militärgerichte abzuschaffen und die Todesstrafe auch für Kriegszeiten aufzuheben, drangen nicht durch, ebensowenig ein breiter abgestützter Vorschlag, die Dienstverweigerung zivilen Gerichten zu überlassen. Dagegen eröffnete der Nationalrat auch Unteroffizieren und Soldaten den Zugang zu Militärgerichtsschreiberfunktionen. Als Verteidiger werden aber künftig nur noch Rechtsanwälte anerkannt [29]. Mit den Gesetzesrevisionen wird namentlich den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonvention Genüge getan. Ständerat Munz (fdp, TG) wusste freilich zu berichten, dass es bereits ein Armeeformular für Strafverfügungen gebe, mit dem man Delinquenten zum Verzicht auf ihr Beschwerderecht veranlassen wolle, statt sie über ihre Rechtsmittel aufzuklären [30].
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Zivildienst
Die Frage, wie Dienstverweigerer zu behandeln seien, blieb auch nach der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1977 aktuell. Eine parlamentarische Initiative Heimann (ldu, ZH), die Verweigerern aus religiösen oder ethischen Gründen einfach die Entrichtung von Militärpflichtersatz auferlegen wollte, lehnte der Ständerat ab, da sie weiter gehe als die verworfene Zivildienstvorlage [31]. Das EMD erwog eine klarere Regelung für die Zuteilung zum waffenlosen Militärdienst, nachdem in zwei Motionen ein Ausbau dieser Möglichkeit gewünscht worden war [32]. Die Zahl der Verweigerungsfälle nahm wieder etwas zu [33]. Für die auf den sogenannten Tatbeweis ausgerichtete neue Zivildienstinitiative waren bis Jahresende 85 000 Unterschriften gesammelt. Zu einer Art geistigen Dienstverweigerung schritten zwei Feldprediger: sie teilten der Abteilung Adjutantur ihre Auffassung mit, dass Waffendienst der Bergpredigt widerspreche, und wurden darauf in ihren Funktionen eingestellt [34].
Obwohl es in den Richtlinien der Regierungspolitik von 1976 nicht vorgesehen war, wurde die bereits 1974 zur Vernehmlassung unterbreitete Reform des Militärpflichtersatzes nun dem Parlament zugeleitet. Der Bundesrat schlug darin verschiedene Entlastungen vor, so für Hilfsdienstpflichtige, für Landesabwesende und für in der Ausbildung Stehende. Ferner sollen für die Sozialabzüge die Ansätze der Wehrsteuer übernommen und die Einkünfte der Ehefrau von der Besteuerung ausgenommen werden. Zum Ausgleich der zu erwartenden Ausfälle ist eine Erhöhung des Steuersatzes vorgesehen [35].
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Wirtschaftliche Kriegsvorsorge
Für die Erweiterung der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge zu einer allgemeinen Politik der Landesversorgung legte der Bundesrat im Herbst dem Parlament eine entsprechende Verfassungsänderung (Art. 31bis, Abs. 3e BV) vor. Im Vemehmlassungsverfahren hatten namentlich Wirtschaftsverbände und die FDP eine engere Formulierung verlangt, um den Bund daran zu hindern, die neue Kompetenz konjunktur- oder strukturpolitisch zu missbrauchen. Diesen Einwänden trug der Bundesrat Rechnung: Staatseingriffe sollen auf schwere Mangellagen beschränkt sein, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann [36]. Die Empfehlungen für die Haltung von Lebensmittelvorräten wurden den veränderten Essgewohnheiten angepasst, als sich herausstellte, dass zwar nur 10% der Haushalte sie strikte befolgen, aber trotzdem 84% für 14 Tage ausreichend eingedeckt sind [37].
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[1] Vgl. SPJ, 1965, S. 150 f .; 1967, S. 45 f.; 1970, S. 54; 1973, S. 43 f.; 1977, S. 47 f.
[2] Vgl. E. Rüesch in Wende in unserer Sicherheitspolitik? Lugano 1978, S. 11 ff.; Ldb, 29, 4.2.78; BüZ, 52, 3.3.78.
[3] Vgl. H. Senn in Wende in unserer Sicherheitspolitik? Lugano 1978, S. 94 ff.; R. Friedrich in NZZ, 133, 12.6.78.
[4] Vgl. BBI, 1978,I, S. 948 f. («Bericht zum Finanzplan des Bundes für die Jahre 1979 bis 1981 »); ferner BR Gnägi in Amtl. Bull. StR, 1978, S. 141.
[5] Postulat der NR-Kommission: Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1541 ff. Nach NR Friedrich (NZZ, 254, 1.11.78) stimmten die nichtsozialistischen Fraktionen und einzelne Sozialdemokraten für das Postulat; es wurde mit 102 : 23 Stimmen überwiesen. Zum Bericht über die Militärausgaben vgl. SPJ, 1977, S. 48. Postulat der FDP-Fraktion: Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1084 f. NR Graf (svp, ZH) griff in einem dritten Postulat die Forderung nach einer Wehranleihe wieder auf (Amtl. Bull. NR 1978, S. 1912 ff.; vgl. SPJ, 1976, S. 49).
[6] Voranschlag für Landesverteidigung (funktionell, nicht nur EMD) 1979 : 3319,6 Mio Fr. (1978: 3146,4 Mio Fr.; 1977: 3161,7 Mio Fr.; 1976: 3294,5 Mio Fr.). Im Finanzplan 1979-1981 für 1979 vorgesehen: 3339 Mio Fr. (im Finanzplan 1978-1980: 3457 Mio Fr.; im Finanzplan 1977-1979: 3645 Mio Fr.). Tatsächliche Ausgaben 1978: 3151,3 Mio Fr. (1977: 3109,9 Mio Fr.; 1976: 3241,7 Mio Fr.). Vgl. Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1979, S.92.; für das Jahr 1978, S.126; für das Jahr 1977, S. 98; BBI, 1978, I, S. 970 f.; Finanzplan des Bundes f ü r die Jahre 1978 bis 1980..., Anhang, Tab. 4 ; für die Jahre 1977 bis 1979, Anhang, Tab. 3; Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1978, S. 108; ferner SPJ, 1977, S. 47 f.
[7] Vgl. P. Rüegg, Noch mehr Militärausgaben? Zürich 1978 und ders., Die Rüstungslobby, Aspekte des militärisch-industriellen Komplexes in der Schweiz, Zürich 1978, beide hrsg. vom Schweiz. Friedensrat. über Wechselbeziehungen zwischen Armee und Wirtschaft vgl. auch SAMS-Informationen, 2/1978, Nr. 2.
[8] Vgl. H. Wanner, « Soll unsere Armee verwaltet oder geführt werden?» in ASMZ, 144/1978, S. 569 ff., dazu V. Hofer, Die Bedeutung des Berichtes General Guisans über den Aktivdienst 1939.1945 für die Gestaltung des schweizerischen Wehrwesens, Basel-Stuttgart 1970, S. 79 ff.; ferner P. Henchoz in 24 Heures, 237, 12.10.78 u. 280, 1.12.78 sowie G. Reichlin in Vat., 262, 11.11.78.
[9] Zürcher Offiziersgesellschaft : TW, 213, 12.9.78 ; NZZ, 212, 13.9.78. Pressekritik: BZ 214, 13.9.78 ; ferner BN, 215, 14.9.78; SZ, 214, 15.9.78. Bundesrat: Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1944 (Einfache Anfrage Braunschweig, sp, ZH) und Interview BR Gnägis in Bund, 221, 21.9.78. H. Senn in LNN, 262, 11.11.78 sowie in SAMS-Informationen, 2/1978, Nr. 2, S. 84 ff. Vgl. ferner Ww, 38, 20.9.78.
[10] Vgl. NZZ, 12, 16.1.78 (Divisionär F. Seethaler). Ökonomen: BaZ, 140, 27.5.78 (S. Borner); 223. 26.8.78 (W. Witttnann); vgl. auch S. Borner in SAMS-Informationen, 2/1978, Nr. 2, S. 97 ff.
[11] Amtl. Bull. NR, 1978,S. 189 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 66 ff. Vgl. dazu BaZ, 59,1.3.78 ; Bund, 50, 1.3.78 ; LNN, 53, 4.3.78. Kassationsbeschwerde: NZZ (sda), 29, 4.2.78 ; 31, 7.2.78. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 49 f. Die 1977 eingeleitete interne Untersuchung ergab keine Verratshandlungen im Nachrichtendienst (TA, 219, 21.9.78).
[12] H. Senn : NZZ (sda), 271, 21.11.78; NZZ, 11, 15.1.78. Vgl. dazu G. Däniker, «Die Schweizer Armee der 90er Jahre», Beilage zu ASMZ, 144/1978, Nr. 11. Vgl. SPJ, 1978, S. 47.
[13] Kritik : Vat., 262, 11.11.78. Rücktritt: LNN. 254, 2.11.78; TA, 256, 3.11.78. Vgl. dazu TA. 257, 4.11.78 (H. Senn) ; Vat., 274, 25.11.78.Nachfolger als Chef des Gebirgsarmeekorps wurde E. Franchini, womit erstmals ein Tessiner das Kommando eines Armeekorps erhielt und zugleich die romanische Schweiz wieder einen zweiten Vertreter in der neunköpfigen Landesverteidigungskommission (BaZ, 293, 16.11.78 ; CdT, 264. 16.1 1.78 ; NZZ. 267, 16.11.78 sowie SPJ, 1977, S. 51 f.).
[14] Rüstungsprogramm: BBI,1978, 1, S. 557 ff.; vgl. Presse vom 14.3.78. Raketenrohr: NZZ (sda), 156. 8.7.78; vgl. SPJ. 1976, S. 50; 1977. S. 30 sowie NZZ, 269, 18.11.78; 290, 13.12.78.
[15] Amtl. Bull. StR, 1978, S. 328 ff.; Amtl. Bull. NR. 1978, S. 1043 ff. Vgl. SPJ, 1977, S. 50.
[16] Ww, 6, 8.2.78 ; 28, 12.7.78 ; NZZ. 118, 25.3.78 ; 135, 14.6.78 ; 155, 7.7.78. Arbeitnehmer: gk. 21, 1.6.78 (Eingabe des Schweiz. Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes an den BR). Vgl. dazu H. Senn, «Rüstungsbeschattung aus militärischer Sicht», in SAMS-Informationen, 2/1978. Nr. 2, S. 77 ff. Der BR entschloss sich im Frühjahr zur Beschaffung der 1977 zurückgestellten österreichischen Geländelastwagen, nachdem man eine Endmontage in der Schweiz hatte vereinbaren können, obwohl sich das Produkt dadurch verteuerte (Presse vom 23.3.78 ; vgl. SPJ, 1977, S. 30). Ober eine konjunkturpolitisch motivierte Beschaffung von Militärtrikots vgl. BBl, 1978, 11, S. 1387 u. 1432; Amtl. Bull NR 1978, S. 1689 ff.
[17] Maschinenindustrie: TA. 138, 17.6.78. Bundesrat: Presse vom 6.7.78. Österreich: NZZ. 215, 16,9.78: Bund. 221, 21.9.78.Oberdies bestätigte Wien offiziell seinen Verzicht auf die Anschaffung von Panzern 68 (Presse vom 16.3.78; vgl. SPJ, 1977, S.30). Auch mit Schweden konnte keine engere Rüstungszusammenarbeit vereinbart werden (Presse vom 15.4.78; NZZ. 253, 31.10.78).
[18] TA, 124, 1.6.78; NZZ (sda), 190, 18.8.78.
[19] Vgl. NZZ, 61,14.3.78 ; B. Dönni in ASMZ, 144/ 1978, S. 233. Bedenken : Interpellation Jaeger (ldu, SG) im NR (Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1081 f.); vgl. BaZ, 123, 9.5.78.
[20] BBl, 1978, I, S. 505 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 331 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1063 fl. Vgl. dazu Ww, 8, 21.2.78. Die 1976 zurückgewiesene pharmazeutische Anlage wurde oppositionslos genehmigt (vgl. SPJ, 1976, S. 50). Zu Rothenthurm vgl. auch Vat., 22, 27.1.78 ; 214, 15.9.78 ; NZZ, 35, 11.2.78 ; TA, 62, 15.3.78 ; LNN, 88, 17.4.78 sowie Vat., 153, 5.7.78; 155, 7.7.78 (Amtsenthebung) und SPJ. 1977, S. 51. Zum Schwarzsee vgl. Lib.. 287, 12.9.78; 289, 14.9.78; ferner Verhandl. B.vers., 1978, VII, S.44 (Motion Morel, sp, FR).
[21] Vat., 246, 23.10.78; LNN, 296, 22.12.78; TA, 10, 13.1.79.
[22] TA, 30, 6.2.78; 35, 12.2.78; Bund, 43, 21.2.79. Vgl. SPJ, 1977, S. 51.
[23] Truppenordnung: BBI, 1978, II, S. 1245 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 696 ff. Vgl. dazu SPJ, 1977, S. 51 sowie oben, Planung bzw. Rüstung. Über Opposition in der Zürichseegegend vgl. TA, 108, 12.5.78 ; NZZ, 153, 4.7.78.
[24] Vgl. «Die Frau in der Schweizer Armee», Beilage zu ASMZ, 144/1978, Nr. 6; ferner 24 Heures, 170, 24.7.78.
[25] BaZ, 85, 29.3.78; vgl. auch BaZ, 95, 99, 102, 109, und 113, 8.-26.4.78.
[26] Kritik: NZZ. 12, 16.1.78 (F. Seethaler). Erziehung: R. Binder in NZZ, 47, 25.2.78; G. Däniker, «Die Schweizer Armee der 90er Jahre», Beilage zu ASMZ, 144/1978, Nr. 11. Achtungsstellung: Vat., 100, 1.5.78.
[27] Vgl. Interviews in LNN, 31, 7.2.78; Bund, 34, 10.2.78; TA. 57, 9.3.78; ferner Zofinger Tagblatt, 53, 4.3.78; LNN. 60, 13.3.78; TA, 96, 26.4.78; Bund, 289, 9.12.78. Vgl. SPJ, 1977, S. 51.
[28] BaZ, 298, 22.11.78. Vgl. Postulat F. Meier (na, ZH) in Verhandl. B.vers., 1978, VII, S. 43.
[29] Amtl. Bull. NR, 1978,S. 96 ff., 6141. u. 1567 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 124 ff, 479 ff u. 661. Vgl. SPJ, 1977, S. 52.
[30] Amtl. Bu!!. StR. 1978, S. 130 f. BR Gnägi sicherte eine Rechtsmittelbelehrung zu.
[31] Amtl. Bu!!. StR, 1978, S. 499 ff. Die Initiative forderte gleichfalls die Beurteilung der Dienstverweigerer durch Zivilgerichte. Vgl. SPJ, 1977, S. 53 f.
[32] (H.R.) Kurz, «Das Militärjahr 1978 », in Der Fourier, 52/1978, S. 51 ff., insbes. S. 53. Vgl. Amtl. Bull. StR, 1978, S. 501, ferner SPJ, 1977, S. 54. Motionen: Verhandl. B.vers.. 1978, VII, S. 26 (SP-Fraktion) und 53 (Sigrist, fdp, ZH).
[33] 1978 : 391 Urteile (1977: 345; 1976: 367), davon 194 (161 bzw. 181) Fälle aus religiösen oder ethischen Gründen (Gesch.ber., 1978, S. 174; SPJ. 1976, S. 52, Anm. 38).
[34] Initiative: Vr, 303, 28.12.78 ; vgl. SPJ, 1977, S. 54. Feldprediger: Bund, 295,16.12.78 ; Vat., 291, 16.12.78. Der Priesterrat der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg anerkannte das Recht auf Dienstverweigerung, empfahl aber den demokratischen Rechtsweg (Lib., 41, 17.11.78).
[35] BBI, 1978, II, S. 913 ff. Vgl SPJ, 1974, S. 53. Vgl. auch die vom NR als Postulat überwiesene Motion Dirren (cvp, VS) zugunsten Invalider (Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1381 f.).
[36] BBI, 1978, II, S. 699 ff. Vemehmlassungen: NZZ (sda), 101, 3.5.78 (Bankiervereinigung); NZZ, 116, 23.5.78 (Vorort); FDP-Information, 1978, Nr. 2, S. 36. Vgl. auch O. Niederhauser, «Sicherheitspolitik und wirtschaftlicher Krisenfall», in Documenta, 1978, Nr. 3, S. 2 ff. und J. von Ah, «Die Ernährungsplanung für Notzeiten», in IBZ, 16, 13.4.78 sowie SPJ, 1977, S. 34.
[37] Kluger Rat — Notvorrat, hrg. vom Delegierten für wirtschaftliche Kriegvorsorge, Bem (1978). Vgl. Notvorrat heute, Quantitative und qualitative Aspekte des Vorratsverhaltens der schweizerischen Haushalte, Bern 1978.
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