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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
L'incertitude qui plane sur l'avenir de notre économie stimule les débats sur le rôle de l'Etat dans l'économie — Les défenseurs de l'économie libérale critiquent le projet de révision totale de la Constitution — Suite à la revalorisation constante du franc suisse, la croissance économique s'affaiblit — Si les investissements sont en légère augmentation, les fermetures d'entreprises se poursuivent néanmoins — La production industrielle stagne; le plus grand recul est enregistré dans l'industrie horlogère — Stabilité des prix à la consommation — Le peuple et les cantons ratifient le nouvel article constitutionnel sur la politique conjoncturelle — Le parlement refuse la demande pourtant très populaire de la poursuite du contrôle des prix — L'initiative populaire lancée par les organisations des consommateurs propose d'introduire le contrôle des prix au moins pour les cartels — En présence de la récession provoquée par des mouvements monétaires dans la seconde partie de l'année, les Chambres approuvent les mesures du Conseil fédéral destinées à atténuer les difficultés économiques; la requête du PS exigeant la mise sur pied d'un véritable programme de relance économique est refusée — Les cantons de Bâle-Campagne, Glaris et Neuchâtel consentent des efforts à la promotion de l'économie cantonale — Nouveau projet de loi sur les cartels destiné à accentuer la concurrence; un changèment fondamental de la pratique actuelle n'est pas envisagé — Mise en consultation de deux variantes différentes en faveur d'un article constitutionnel réglementant la protection des consommateurs — Le Conseil fédéral désire introduire des prescriptions plus sévères en matière de crédit à la consommation et de petit crédit — Le parlement décide d'inscrire l'obligation d'afficher les prix dans le droit ordinaire — Le gouvernement institue une commission d'experts ayant pour tâche de réexaminer le projet de révision partielle du droit des sociétés anonymes, projet critiqué par les représentants de l'économie.
 
Die schweizerische Volkswirtschaft wies 1978 nur ein geringes Wachstum auf. Während die Konjunkturlage im ersten Halbjahr noch recht gut ausgesehen hatte, führten im Herbst die Aufwertung unserer Währung und die daraus entstehenden Schwierigkeiten für die Exportwirtschaft einmal mehr zu einem Einbruch [1]. Angesichts der unverändert niedrigen Arbeitslosenzahl sah der Bundesrat aber keine Veranlassung, gewichtige Arbeitsbeschaffungsmassnahmen durchzuführen.
Wirtschaftsordnung
Die Auseinandersetzung über die beste Art und Weise staatlicher Wirtschaftspolitik fand auch im Berichtsjahr ihre Fortsetzung. Die Linke vertrat die Ansicht, die Hauptgefahr für die schweizerische Wirtschaft gehe von den Banken aus. Durch ihre bedeutende Rolle auf dem internationalen Kapitalmarkt sei unsere Währung zu einem Spekulationsobjekt geworden, deren Wertschwankungen eine dauernde Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft zur Folge hätten. Als Gegenstrategie schlug sie die Anpassung des Bankenrechts an die Normen anderer Industrieländer vor, um die Attraktivität des Finanzplatzes und damit den Aufwertungsdruck auf den Franken zu vermindern. Einzelne Wirtschaftswissenschafter unterstützten zudem die Kritik der SPS und des SGB an der monetaristischen Ausrichtung der Wirtschaftspolitik der letzten Jahre und forderten die Aufgabe der prozyklischen Finanzpolitik der öffentlichen Haushalte sowie die Ankurbelung der Binnenkonjunktur [2]. Für die massgeblichen Sprecher der Wirtschaft sind die Probleme wesentlich anders gelagert. Sie verfechten die Meinung, dass sich die Konjunkturpolitik auf die Inflationsbekämpfung beschränken soll; greife der Staat auf andere Weise, insbesondere mit Arbeitsbeschaffungsprogrammen, in den Wirtschaftsprozess ein, so verzögere er nur die ohnehin unabwendbaren Strukturanpassungen. Ganz allgemein gehe die grösste Gefahr für die Wirtschaft von der Tendenz aus, die Aufgabenbereiche des Staates laufend zu erweitern und damit die finanzielle und administrative Belastung der Unternehmungen zu erhöhen [3].
Anlass zu einer Grundsatzdebatte über die Rolle des Staates in der Wirtschaft bot die Veröffentlichung des Entwurfs für eine neue Bundesverfassung. Unter anderem erregt die darin vorgeschlagene Relativierung des Eigentumsrechts und der Handels- und Gewerbefreiheit den besonderen Unmut wirtschaftsliberaler Kreise. Wohl werden beide als Grundrechte bezeichnet und sollen damit in ihrem Kern unantastbar sein. Sie sollen aber durch Erlasse auf Gesetzesebene eingeschränkt werden können; dies im Gegensatz zu heute, wo es dazu einer durch Volk und Stände gutgeheissenen Verfassungsänderung bedarf. Durch den Verzicht auf das obligatorische Referendum und das Ständemehr würde nach Ansicht der Kritiker einer Umgestaltung der bestehenden marktwirtschaftlichen Ordnung durch eine interventionistisch gesinnte städtische Bevölkerungsmehrheit nichts mehr im Wege stehen [4]. Eine derart evidente Gefährdung des Wirtschaftssystems scheint bei nüchterner Betrachtung der Verfassungsentwurf allerdings nicht zu bringen, müssten doch die befürchteten wirtschafts- und eigentumsfeindlichen Gesetze immer noch die konservative Hürde des Ständerates überspringen. Die Befürworter des Verfassungsentwurfs betonten in ihrer Antwort auf die Einwände, dass der Fortbestand der Wirtschaftsordnung durch die Verfassung ausreichend geschützt sei. In Anbetracht des raschen Wandels des von den Ökonomen empfohlenen Instrumentariums werde aber die Regelung wirtschaftspolitischer Detailfragen auf Gesetzesebene dem Staat ein flexibleres und damit effizienteres Handeln erlauben [5].
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Konjunkturlage
Die Konjunkturlage hat sich im Berichtsjahr kaum zum Bessern verändert, ist doch der im Vorjahr eingeleitete zaghafte Aufschwung bereits fast wieder zum Erliegen gekommen. Das reale Bruttoinlandprodukt stieg nur noch um 0,8% (1977: 2,3%) und blieb damit immer noch unter dem 1972 erreichten Stand. Nachdem sich die Wirtschaft in der ersten Jahreshälfte relativ günstig entwickelt hatte, bewirkte die Aufwärtsbewegung des. Frankenkurses im Herbst eine Stagnation. Trotzdem sich die Zuwachsrate der realen Ausfuhren im Vergleich zum Vorjahr halbierte (4,7%), leistete die Exportwirtschaft immer noch den prozentual grössten Wachstumsbeitrag. Die konjunkturstützende Wirkung der privaten Nachfrage fiel ebenfalls merklich schwächer aus, wobei diese Tendenz noch verschärft wurde durch die wechselkursbedingte Steigerung der realen Importe. Eine grössere Zuwachsrate als 1977 verzeichneten demgegenüber die laufenden Käufe des Staates und der Sozialversicherungen und die privaten Investitionen [6].
Die positive Entwicklung der Investitionstätigkeit hat sich demnach auch 1978 fortgesetzt. Die Ausrüstungsinvestitionen wiesen den verhältnismässig bedeutendsten Zuwachs aus; dabei dürfte es sich in erster Linie um Rationalisierungsvorhaben handeln. Laut der Statistik über Planvorlagen für industrielle Betriebe sollte sich das Wachstum auch in naher Zukunft fortsetzen [7]. Auf die Gesamtbeschäftigung hat sich die Verschlechterung des konjunkturellen Klimas in der zweiten Jahreshälfte noch kaum ausgewirkt, hingegen war ein weiterer Rückgang der Anzahl industrieller Betriebe festzustellen [8].
Das Wachstum der industriellen Produktion (unter Ausschluss der Elektrizitätserzeugung) ist im Jahresdurchschnitt fast zum Stillstand gekommen. Die markantesten Einbrüche mussten die besonders wechselkursabhängigen Branchen Uhren- und Bekleidungsindustrie in Kauf nehmen (-9%, bezw. -5%). Am besten entwickelte sich die Produktion in den Bereichen Papier (+ 7%), Maschinen (+ 6%), Leder, Kunststoff und Kautschuk (+4%) und Chemie (+4%). Die Verteuerung des Frankens bewirkte allerdings, dass in der zweiten Jahreshälfte nur noch die Maschinen- und Apparateindustrie, und in geringerem Masse die Herstellung von Papier, Leder, Kunststoff und Kautschuk, Fortschritte erzielen konnten [9]. Vor allem wegen der erhöhten Nachfrage nach Einfamilienhäusern verstärkte sich im Baugewerbe der 1977 eingeleitete leichte Aufwärtstrend [10]. Infolge des sowohl wechselkurs- als auch witterungsbedingten Ausbleibens ausländischer Feriengäste blieb der Fremdenverkehr unter dem Spitzenergebnis des Vorjahres [11].
Die Nachteile, welche die Währungsschwankungen für die Exportwirtschaft bringen, wurden durch die unverändert niedrige Inflationsrate etwas gemildert. Im Jahresdurchschnitt stieg der Index der Konsumentenpreise um 1% (1977: 1,3%). Die währungsbedingte Verbilligung der Importwaren genügte, um den leichten Preisanstieg der inländischen Güter nahezu auszugleichen. Da der Grosshandelspreisindex seit 1974 immer deutlicher hinter dem Index der Konsumentenpreise zurückbleibt, wurde von den Konsumenten vermutet, dass die Verbilligung der Importgüter nur ungenügend an die Endverbraucher weitergegeben werde [12].
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Konjunkturpolitik
Am 26. Februar sprach sich das Volk über die Verfassungsgrundlagen für die eidgenössische Konjunkturpolitik aus. Da der neue Artikel ausser der Vorschrift über die Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven nur in den drei klassischen Staatsinterventionsgebieten Geld und Kredit, Finanzen und Aussenwirtschaft Abweichungen von der Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt und auch auf die Beeinflussung der Finanzpolitik der Kantone und Gemeinden verzichtet, erwuchs ihm im Abstimmungskampf keine ernsthafte Opposition. Einzig die extrem föderalistisch gesinnten Unternehmer- und Gewerbeverbände der Waadt sowie die PdA (eingestandenermassen auch aus Verärgerung über die Ungültigkeitserklärung ihrer eigenen konjunkturpolitischen Volksinitiative im Jahre 1977) gaben die Nein-Parole heraus. Von den Befürwortern wurde vor allem hervorgehoben, dass mit diesem Verfassungsartikel die Grundlage für das konjunkturpolitisch wichtige Notenbankgesetz geschaffen werde [13]. Die Stimmbürger hiessen den neuen Artikel BV 34quinquies mit 1 172 130 Ja : 542 634 Nein gut. Eine Meinungsumfrage nach der Abstimmung ergab, dass die Mehrheit der Bürger äusserst mangelhaft über den Inhalt der Vorlage unterrichtet war [14].
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Die staatliche Preisüberwachung kann sich nicht auf den neuen Konjunkturartikel abstützen. Angesichts der geringen Inflationsrate verzichtete der Bundesrat darauf, die Weiterführung dieses auf Notrecht abgestützten Instrumentes zu beantragen. Diese Haltung, welche bei den Wirtschaftsvertretern und den meisten Wissenschaftern Unterstützung fand, stiess in der breiten Öffentlichkeit auf wenig Verständnis, ja es kam zu einer richtigen Volksbewegung zur Rettung der wohl populärsten Bundesstelle. Auf parlamentarischer Ebene setzten sich die Sozialdemokratinnen Christinat (GE) und Lieberherr (ZH) mit Motionen für ihren Fortbestand ein. Da beide Vorstösse abgelehnt wurden, reichte Nationalrat Grobet (sp, GE) eine Einzelinitiative ein, welche den eben in Kraft getretenen Konjunkturartikel in dem Sinne erweitern will, dass er auch staatliche Preiskontrollen zulässt [15]. Etwas bessere Realisierungschancen dürfte das Anliegen von F. Jaeger (ldu, SG) haben, die Preisüberwachung wenigstens bei Kartellen und ähnlichen Organisationen einzuführen. Dasselbe Ziel verfolgt ebenfalls eine von den Konsumentenverbänden lancierte Volksinitiative. Allerdings hat auch diese beschränkte Form der Preiskontrolle, die allein dort eingreifen würde, wo der Wettbewerb beschränkt wird, ihre Gegner. Die FDP und die SVP setzten es durch, dass die Motion Jaeger nur in der unverbindlichen Form eines Postulates verabschiedet wurde. Daraufhin reichte der Landesrirlgpolitiker seinen Vorstoss als parlamentarische Initiative ein [16].
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Der Delegierte des Bundesrates für Konjunkturfragen, W. Jucker, setzte seine Bemühungen fort, ein sogenanntes Impulsprogramm auszuarbeiten. Dieses staatliche Förderungsprogramm soll die kleinen und mittelgrossen Firmen in die Lage versetzen, mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten und sich den Entwicklungen des Weltmarkts möglichst rasch anzupassen. Im Hintergrund steht dabei der Gedanke, dass in einer wirtschaftlich hochentwickelten Gesellschaft mit stabiler Bevölkerung nur ein qualitatives Wachstum im Sinne einer ständigen Verbesserung der hergestellten Produkte möglich ist. Die Wirtschaftsverbände lehnten aber die Vorschläge Juckers rundweg ab. Sie beurteilten sie als unerwünschte und wettbewerbsverzerrende Einmischung des Staates in die private Unternehmenspolitik, welche auf eine Dauersubventionierung nicht lebensfähiger Betriebe hinauslaufe. Zudem wurde die Vermutung, dass die kleineren Betriebe nicht fähig wären, den Anschluss an den technologischen Fortschritt aus eigener Kraft zu schaffen, von diesen Kreisen geradezu als Beleidigung des Unternehmertums empfunden [17]. Erst als sich der Bundesrat im Herbst infolge des Konjunktureinbruchs veranlasst sah, ein Paket mit «Massnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Schwierigkeiten» vorzulegen, und darin auch den Grossteil des Impulsprogramrns verpackte, löste sich die Ablehnungsfront auf. Einzig der Gewerbeverband beharrte auf seiner Gegnerschaft zur staatlichen Förderung privatwirtschaftlicher Forschungstätigkeit [18]. Das Impulsprogramm bildet allerdings nur einen Teil der vom Parlament ohne.nenneswerte Abstriche gutgeheissenen Massnahmen, welche als Ergänzung zu den währungspolitischen Entscheiden — wir treten darauf an anderer Stelle ein — konzipiert sind. Das Programm umfasst im weitern eine Erhöhung der Subventionen an die Werbezentralen der Exportindustrie und des Fremdenverkehrs, einige vorgezogene Käufe des Bundes bei besonders stark in Mitleidenschaft gezogenen Branchen sowie steuerliche Entlastungen der Unternehmen durch die Erhöhung der Abschreibungssätze und die Verlängerung der Verlustvortragsperiode bei der Wehrsteuer. Die Kosten der Hilfsmassnahmen belaufen sich auf rund 130 Mio Fr.; die zu erwartenden Steuerausfälle lassen sich noch nicht beziffern [19].
Die SPS verlangte mit einer Motion zusätzlich ein Arbeitsbeschaffungsprogramm mit massiven Subventionen im Bereiche der Energie- und der Verkehrspolitik (Wärmeisolation von Altbauten und Förderung des öffentlichen Verkehrs). Bundesrat Honegger sprach sich erfolgreich für die Umwandlung der Motion in ein Postulat aus, da die Landesregierung zwar ein Arbeitsbeschaffungsprogramm in Reserve halte, dessen Einsatz angesichts der relativ niedrigen Arbeitslosenziffer aber einstweilen nicht nötig finde. O. Fischer (fdp, BE) benutzte diese Gelegenheit zur Manifestation seiner grundsätzlichen Ablehnung staatlicher Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, konnte aber in der Volkskammer keine Mehrheit hinter sich scharen [20].
Im Kanton Zürich lehnten Regierung und Parlament eine konjunkturpolitische Volksinitiative der POCH ab. Diese wollte kantonale Arbeitsbeschaffungsmassnahmen mit einer zeitlich befristeten Sondersteuer auf Ertrag und Vermögen von Gesellschaften und gutsituierten natürlichen Personen finanzieren [21].
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Strukturpolitik
Die Strukturpolitik der Schweiz ist im Berichtsjahr um ein Instrument reicher geworden. Nachdem der Vorentwurf in der Vernehmlassung auf keine prinzipielle Einwände gestossen war, präsentierte die Regierung einen Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen. Dieser sieht vor, dass der Bund Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sowie die Ansiedelung neuer Industrien in wirtschaftlich einseitig geprägten und von Arbeitslosigkeit bedrohten Regionen mit der Gewährung von Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen unterstützen kann. Die Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass ebenfalls eine Bank Zinskostenbeiträge leistet. Damit ist eine Sicherung eingebaut, welche verhindern soll, dass der Staat völlig unrentable Vorhaben mitfinanziert. Im weitern ist das Engagement des Bundes abhängig von einer entsprechenden Beteiligung des Standortkantons. Die Vorlage wurde von den Vertretern der Uhrenkantone, deren Regionen wohl am ehesten, wenn auch nicht als einzige, daraus Nutzen ziehen können, lebhaft unterstützt. Opposition erwuchs ihr aber von den Vertretern der Gebirgsbevölkerung. Sie befürchteten von dem neuen Instrument eine Konkurrenzierung ihrer eigenen Anstrengungen um die Ansiedelung von Industriebetrieben. Dies führte im Ständerat zu einer Abschwächung der Vorlage. Der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Streichung der Zinskosten drang zwar nicht durch; die Kantonsvertreter entschieden aber — und die Volkskammer schloss sich ihnen an — dass Zinskostenverbilligungen nur in äussersten Notfällen auszurichten seien [22].
Immer mehr Kantone versuchen, mit Wirtschaftsförderungsgesetzen die Errichtung neuer Betriebe auf ihrem Gebiet zu begünstigen. In Neuenburg stimmte der Grosse Rat oppositionslos einem entsprechenden Gesetz zu. Mit dem Einverständnis der Landsgemeinde erhielt ebenfalls der Kanton Glarus ein Wirtschaftsförderungsgesetz. In Basel-Land reichte die durch die Betriebschliessung der Firestone in Pratteln aufgeschreckte Linke (SP und Gewerkschaften, bzw. POCH) gleich zwei Volksinitiativen für eine aktive staatliche Industrieansiedelungspolitik ein. Die Regierung handelte ebenfalls und legte dem Landrat einen eigenen Entwurf vor. Im Schaffhauser Parlament war man sich über die Notwendigkeit der kantonalen Wirtschaftsförderung zwar einig; da aber in verschiedenen Detailfragen keine Verständigung möglich war, scheiterte eine von freisinniger Seite eingebrachte Motion. Im Kanton Solothurn stand die 1977 eingereichte Wirtschaftsförderungsinitiative der POCH zur Debatte. Die Regierung und die Parlamentsmehrheit vertraten die Meinung, dass die bereits ergriffenen Sofortmassnahmen ausreichend seien und dass sich zudem einige Forderungen des Volksbegehrens (so zum Beispiel die Mitbestimmung der Arbeiter in staatlich unterstützten Betrieben) kontraproduktiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken würden. Der Souverän lehnte die Initiative mit 13 896 Ja : 45 161 Nein deutlich ab [23].
Insgesamt 35 Bergregionen haben bis Ende 1978 ihre Entwicklungskonzepte beim EVD eingereicht. Da von diesen im Berichtsjahr neunweitere, gutgeheissen wurden, gelangen nun 28 Regionen in den Genuss der durch das Investitionshilfegesetz (IHG) zugesicherten Entwicklungsbeihilfen [24].
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Wettbewerb
Der Wettbewerb ist unbestrittenermassen eine Grundvoraussetzung für das optimale Funktionieren des marktwirtschaftlichen Systems. Da die Schweiz als eines der kartellreichsten Länder der Welt gilt, ist es nicht erstaunlich, dass gerade von engagierten Verteidigern der Marktwirtschaft die Verschärfung des Kartellgesetzes gefordert wurde [25]. Die erweiterte Kartellkommission, welche sich seit mehr als vier Jahren mit der Überarbeitung der geltenden Bestimmungen befasst, legte gegen Jahresende ihren Revisionsentwurf vor. Das neue Gesetz, das der Bundesrat in die Vernehmlassung gab, soll keine grundlegende Veränderung der bisherigen Praxis bringen. Im Vordergrund steht nach wie vor die Bekämpfung von Missbräuchen, nicht aber das Verbot der Kartellbildung an sich. Weniger nachsichtig soll jedoch in Zukunft das Vorgehen von Kartellen gegen Aussenseiter beurteilt werden. Boykotte und ähnliche Kampfmassnahmen sollen nur noch zulässig sein, wenn das Kartell einem ausgewiesenen gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Dass ausgerechnet ein Vertreter des Vororts und der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes gegen diese vermehrte Betonung des Wettbewerbsgedankens opponierten, trug ihnen von der NZZ harte Kritik und die wenig schmeichelhafte Bezeichnung «Verballiberale» ein. Im neuen Gesetz ist im weitern vorgesehen, dass die Kartelle ihre Preisfestlegungen begründen müssen und die Kartellkommission unter Umständen deren Herabsetzung anordnen kann. Mit dieser Bestimmung würde auch einem Teil der bei der Auseinandersetzung um die Fortführung der Preisüberwachung erhobenen Forderungen Rechnung getragen [26].
Die realen Detailhandelsumsätze bildeten sich in der Berichtsperiode leicht zurück (– 0,2%). Dazu mag auch die in der zweiten Jahreshälfte aufgekommene Abwanderung schweizerischer Kunden in die grenznahen Geschäfte des währungsgünstigen Auslandes beigetragen haben [27]. Der Migros-Genossenschaftsbund geriet nicht nur wegen des Konfliktes um seine Tageszeitung «Tat» ins Schweinwerferlicht der Kritik. Von gewissen Kreisen wurde auch seine dominierende Stellung im Detailhandel als bedrohlich empfunden, verfügt er doch über einen Anteil von 27% am Gesamtumsatz von Lebens- und Genussmitteln [28].
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Gleich zu zwei Varianten für einen Verfassungsartikel über den Konsumentenschutz wurden 1978 die Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die von der Einzelinitiative Waldner (sp, BL) und einer Volksinitiative angeregte Fassung, welche dem Bund mittels einer Generalklausel die Kompetenz zum Erlass von Massnahmen zugunsten der Konsumenten einräumen will, lehnten die bürgerlichen Regierungsparteien und die Wirtschafts- und Handelsverbände kategorisch ab [29]. Der gemässigtere, durch eine vom EVD eingesetzte Expertenkommission ausgearbeitete Entwurf fand dagegen die Zustimmung dieser Kreise, wurde aber von den Konsumentenorganisationen als völlig ungenügend zurückgewiesen. Dieser zweite Vorschlag will auf Eingriffe in die Handels- und Gewerbefreiheit verzichten und Bundesaktivitäten ausschliesslich im Bereich des Schutzes der Käufer vor Täuschungen und in der Förderung der Konsumenteninformation zulassen [30].
Mit einem neuen Bundesgesetz über den Konsumkredit beabsichtigt der Bundesrat die Verbesserung des Schutzes der Konsumenten vor dem unüberlegten Eingehen von finanziellen Verpflichtungen bei Teilzahlungs- und Mietkäufen sowie bei Kreditaufnahmen. Laut dem Entwurf soll dies bei Abzahlungsgeschäften durch die Erhöhung der minimalen Baranzahlung, die Verlängerung der Widerrufsfrist und, bei bedeutenderen Verpflichtungssummen, durch das Erfordernis der Zustimmung des Ehepartners geschehen. Für die nicht an Warenkäufe gebundene Kleinkreditaufnahme sind ähnliche Restriktionen vorgesehen ; zudem soll es nicht mehr gestattet sein, gleichzeitig mehr als einen Kredit aufzunehmen (sogenannte Kettenverschuldung). Während die Konsumentenorganisationen und die Sozialarbeiter den Vorschlag lebhaft begrüssten, kritisierten die Kreditbanken insbesondere das Verbot der Aufnahme von Zweitkrediten [31]. Den vermehrten Schutz der Konsumenten vor unüberlegten Käufen bezweckt auch das vom Nationalrat überwiesene Postulat Schwarz (fdp, AG), welches den Verkauf gewisser Waren (z.B. Lexika) unter der Haustür gänzlich verbieten will [32].
Die für die Überblickbarkeit der Marktlage wichtige Preisanschreibepflicht führte das Parlament durch die Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlautern Wettbewerb in das ordentliche Recht über. Dieser Entscheid war wegen des Auslaufens des Preisüberwachungsbeschlusses, auf den sich die Anschreibepflicht bisher stützte, nötig geworden [33]. Mit der ebenfalls verabschiedeten Teilrevision des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen wird der Bundesrat ermächtigt, die von Konsumenten und Wissenschaftern seit langem geforderte Deklaration der Zusammensetzung der Lebensmittel anzuordnen [34].
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Gesellschaftsrecht
Das 1976 durchgefihrte Vernehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf für eine Teilrevision des Aktienrechtes hatte derart entgegengesetzte Stellungnahmen ergeben, dass der Landesregierung ein Festhalten an diesem Vorschlag•nicht angebracht erschien. Im Dezember 1978 setzte deshalb Bundesrat Furgler eine neue Kommission ein, welche bei ihrer Arbeit insbesondere die Einwände der Wirtschaft gegen die angeregte Veröffentlichung der sogenannten Stillen Reserven berücksichtigen soll. Der von Rechtswissenschaftern und vom Gewerkschaftsbund vertretenen Forderung, angesichts der durch die Gründung von Konzernen und Kleinaktiengesellschaften eingetretenen neuen Situation sei eine Totalrevision des aus dem Jahre 1936 datierenden Gesetzes durchzuführen, soll hingegen nicht entsprochen werden [35].
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[1] Vgl. dazu Expertengruppe «Wirtschaftslage», Lage und Probleme der schweizerischen Wirtschaft 1978/79, Bern 1978. Zur Exportwirtschaft vgl. oben, Teil I, 2 . Zur allgemeinen Lage und den Zukunftsaussichten vgl. auch Mitteilungen der Kommission filr Konjunkturfragen, Nr. 256, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 52/1979, Heft 2 (in der Folge zitiert: Mitteilung/Konjunkturfragen), sowie St. Galler Zentrum für Zukunftsforschung, Entwicklungsperspektiven der Schweizerischen Volkswirtschaft, St. Gallen 1978.
[2] SPS, Finanzplatz gegen Werkplatz, Bern 1978; Gewerkschaftliche Rundschau, 70/1978, S. 290 f.; S. Borner und Ch. Friedmann, «Schicksal oder Politikversagen?», in Schweiz. Zeitschrift frlr Volkswirtschaft und Statistik, 115/1979, S. 21 f. Vgl. auch unten Teil I, 4b (Banken; Finanzplatz Schweiz), 5 (Finanzplanung) und Teil III a (Sozialdemokratische Partei).
[3] Vgl. dazu die Referate von L. von Planta an der Delegiertenversammlung des Schweiz. Handels- und Industrievereins (in Schriftenreihe des Vororts, Nr. 16, Zürich 1978) und von O. Fischer an der Basler Gewerbetagung (in Unternehmensführung im Gewerbe, 11/1979, Nr. 1, S. 47 ff.). Siehe ebenfalls H. Letsch, « Die Macht des Staates — Gefahr für das Privateigentum?», in Unternehmensführung im Gewerbe, 10/1978, Nr. 1, S. 15 ff.
[4] H. Sieber, Wirtschaftspolitische Betrachtungen zur Revision der Bundesverfassung. Zürich 1978 ; A. Meier-Hayoz, Verfassungsentwurf und Eigentumsgarantie, Zürich 1978 ; Redressement National, Verfassung mit halber Substanz und falscher Tendenz. Zürich 1978 ; F. Ebner, «In die verkehrte Richtung», in Schweizer Monatshefte, 58/1978, S. 931 ff. Vgl. auch oben, Teil I, 1a (Totalrevision der Bundesverfassung).
[5] B. Hotz, «Offenheit und Verfasstheit», in Schweizer Monatshefte, 58/1978, S.'765 ff. Vgl. auch H. Ch. Binswanger et el., Eigentum und Eigentumspolitik, Zürich 1978.
[6] Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 256 (Schätzungen der Arbeitsgruppe für Wirtschaftsprognosen).
[7] SNB, Geschäftsbericht, 71/1978, S. 26; Die Volkswirtschaft, 52/1979, S. 15 ff. Vgl. auch die Umfrage über Investitionsmotive, in SBG, Wirtschaftsnotizen, Mai 1978, S. 3 ff.
[8] Die Volkswirtschaft, 52/1979, S. 113. 177 Industriebetriebe mit 4575 Beschäftigten wurden 1978 geschlossen (1977: 157 Betriebe mit 2815 Beschäftigten). Für den Zeitraum von 1974-78 beträgt damit der Rückgang der industriellen Betriebe 995, das sind knapp 10 % des Gesamtbestandes (Die Volkswirtschaft, 52/1979, S. 114 ff.). Vgl. auch unten, Teil I, 7a (Marché du travail).
[9] Die Volkwirtschaft, 52/1979, S. 147 ff. Siehe auch SKA, Bulletin, 84/1978, Nr. 12, S. 11 ff.
[10] SNB, Geschäftsbericht, 71/1978, S. 25 ff. ; « Bautätigkeit 1977 und Bauvorhaben 1978 », in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 34/1978, S. 14 ff. Vgl. auch B. Bourquin, «La crise structurelle dans la construction suisse», in Revue économique et sociale. 36/1978, S. 89 ff.
[11] Die Volkswirtschaft, 52/1979, S. 143 ff. Anzahl Übernachtungen: – 1,5% (Schweiz. Verkehrszentrale, Geschäftsbericht, 1978, S. 14 ff).
[12] Die Volkswirtschaft, 52/1979, S.57 ff. Vgl. auch SNB, Geschäftsbericht, 71/1978, S.28; TLM, 261, 18.9.78.
[13] SPJ, 1977, S. 58 ff.; AS, 1978, S. 484 f.; Gewerkschaftliche Rundschau, 70/1978, S. 50 ff.; wf, Dok., 6, 6.2.78 ; NZZ (sda), 44, 22.2.78 ; 24 Heures, 40, 17.2.78 (Waadtländer Unternehmer); VO, 31, 9.2.78 (PdA). Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Notenbankinstrumentarium).
[14] BBl, 1978, I, S. 1087; Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 26.2.78.
[15] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 987 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 495 ff ; Verhandl. B. vers., 1978, VII, S. 15. Die Tageszeitung «Blick» sammelte innert zwei Wochen 51 492 Unterschriften für eine Petition zugunsten der Preisüberwachung (Blick, 145, 26.6.78, 162, 15.7.78). Vgl. auch SPJ, 1977, S. 60.
[16] Verhandl. B. vers., 1978, VII, S. 15 f. Motion Jaeger: Amtl. Bull. NR, 1978, S. 987 ff. Volksinitiative: BBI, 1978, II, S. 419 f.; TA, 197, 26.8.78.
[17] SPJ, 1977, S. 61 ; W. Jucker, Strukturwandel und Wirtschaftspolitik, Zürich 1978. Wirtschaftsverbände: wf, Dok., 29/30,17.7.78 ; NZZ (sda), 173, 28.7.78 ; vgl. auch U. Bremi, «Kommt der Staat durch die Hintertür?», in SKA, Bulletin, 84/1978, Nr. 5/6, S. 2 ff.
[18] wf, Dok., 45, 6.11.78; NZZ, 268, 17.11.78 (SGV).
[19] BBl, 1978, II, S. 1373 ff.; Amtl. Bull. NR, 1978,S. 1657 f., 1833 f., 1863 und 1926; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 668 ff., 723 und 730 ; BBI, 1978, II, S. 1744 und 1763 f; AS, 1978, S. 2066 f. Vgl. dazu ebenfalls unten, Teil I, 4b (Währungspolitik) und oben, 2 (Exportförderung).
[20] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1702 ff. Siehe auch BR Honegger in Documenta, 1978, Nr. 6, S. 15 ff.
[21] Vr, 69, 23.3.78 ; TA, 113, 19.5.78; NZZ, 283, 5.12.78. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 168.
[22] SPJ, 1977, S. 62; BBl, 1978, S. 1046 ff.; Amtl. Bull. NR, 1978,S. 1264 ff. und 1438; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 337 ff. und 531. Vgl. auch B. Kunz, L'emploi dans la région horlogère, Neuchätel, 1978. Wie bereits der Ständerat, stimmte nun auch der Nationalrat der Fortführung der amtlichen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren bis 1981 zu (SPJ, 1977, S. 62; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 226 ff.; AS, 1978, S. 525 ff. und 1620 f.).
[23] Neuenburg: VO, 227, 11.10.78; NZZ, 237, 12.10.78. Glarus: NZZ (sda), 51, 2.3.78; 115, 22.5.78. Basel-Land: BaZ, 131, 18.5.78; 184, 12.7.78; 243, 19.9.78; NZZ (sda), 161, 14.7.78 (zu Firestone vgl. unten, Teil I, 7a, Marché du travail). Solothurn: Bund, 117, 23.5.78 ; SZ, 148, 29.6.78 ; 214, 15.9.78 ; 218, 20.9.78 ; 222, 25.9.78; SZ, 31, 7.9.78. Vgl. auch W. Hess und J. Krippendorf, Lage und Entwicklung der bernischen Volkswirtschaft, Bern 1978: H. Elsasser, «Räumliche Disparitäten in der Schweiz — dargestellt am Beispiel der Beschäftigten», in Dokumente und Informationen zur Schweizerischen Orts-, Regional- und Landesplanung (DISP), 1978, Nr.48, S. 12 ff.; H. Leibundgut, «Zur Förderung des sekundären und tertiären Sektors in der regionalen Entwicklungspolitik», in DISP, 1978, Nr. 48, S. 20 ff.
[24] Gesch. ber., 1978, S. 237.
[25] NZZ, 70, 25.2.78; H. Allemann, «Wettbewerbspolitik vor der Entscheidung», in NZZ, 203, 2.9.78; J. Kertész, Kartellordnung und marktwirtschaftliche Systemkonformität in der Schweiz, Basel 1978. Vgl. ebenfalls die Kritik von NR Alder (Idu, BL) an der Zusammensetzung der Eidg, Kartellkommission (Amtl. Bull. NR, 1978, S. 715 f.).
[26] NZZ, 286, 8.12.78; Gesch.ber., 1978, S. 222. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 62.
[27] NZZ (sda), 25, 31.1.79. Zu den Detaileinkäufen im Ausland vgl. auch 24 Heures, 236, 11.10.78 ; JdG, 274, 23.11.78; 284-288, 5-9.12.78.
[28] C. Beck, M – Wer denn sonst? Zürich 1978; TA-Magazin. 31, 5.8.78; Ww, 50-52, 13.-27.12.78. Vgl dazu auch die erstmalige Veröffentlichung einer sogenannten Sozialbilanz durch die Migros (Presse vom 6.9.78), sowie unten, Teil I, 8c (Presse).
[29] SPJ, 1977, S. 63 ; wf, Dok., 8, 20.1.78 ; LNN, 58, 10.3.78.
[30] LNN, 189, 17.8.78; wf, Dok., 35/36, 28.8.78; NZZ (sda), 204, 4.9.78; 205, 5.9.78; 225, 28.9.78.
[31] BBI, 1978, II, S. 485 ff.; TW, 216, 15.9.78 (Konsumenten); Vr, 266, 13.11.78 (Sozialarbeiter); wf, Dok., 46, 13.11.78 (Banken).
[32] Amtl. Bull. NR., 1978, S. 1312 f.
[33] SPJ, 1977, S. 63 ; BBI, 1978, I, S. 161 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 53 fl., 306 ff und 382 ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 886 ff. und 1003; AS, 1978, S. 2057 ff. und 2081 ff.
[34] BBI, 1978, I,1493 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1406 ff. und 1924 ; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 695 f. und 729 ; BBl, 1978, II, S. 1731. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 92.
[35] TA, 275, 25.11.78; 297, 21.12.78. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 63. Die Verschärfung der Voraussetzungen für die Gründung von Kleinaktiengesellschaften wurde auch von Experten der Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung angeregt (W. Ulrich und E. Zimmerli, «Wirtschaftskriminalität und ihre Bekämpfung», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 34/1978, Nr. 11).
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