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Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
Une fois rétabli le calme sur le marché de devises, la Banque nationale décide d'abandonner partiellement sa politique de stabilisation du cours du franc suisse et de s'occuper davantage de la réduction du taux d'expansion de la masse monétaire — Dévaluation réelle du franc par rapport aux monnaies de nos plus importants partenaires commerciaux — La majorité des mesures destinées à lutter contre l'afflux de l'argent provenant de l'étranger tombe — Avec la mise en vigueur de la révision de la loi sur la Banque nationale, cette dernière dispose désormais de moyens efficaces pour intervenir dans les domaines du crédit et de la monnaie— Suite à un accroissement plus restreint de la masse monétaire, les taux d'intérêts sur les capitaux augmentent — La commission des cartels constate certes une tendance vers la concentration dans le secteur bancaire, mais celle-ci ne met pas encore en danger la concurrence sur le marché — A l'occasion d'un grand procès bancaire, l'ex-directeur de la filiale du Crédit Suisse à Chiasso est jugé comme étant le responsable principal du scandale — L'initiative populaire lancée par le PSS contre «l'abus du secret bancaire et le pouvoir des banques» aboutit.
Geld- und Währung
Der Währungssektor stand 1979 im Zeichen einer wesentlichen Beruhigung. Der Wert des amerikanischen Dollars blieb gegenüber den meisten andern wichtigen Währungen nahezu stabil. Dazu beigetragen hat die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Notenbanken der USA, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz, sowie die Schaffung eines Europäischen Währungssystems. Die wechselkursorientierte Politik der schweizerischen Nationalbank führte jedoch in der ersten Jahreshälfte zu einer übermässigen Aufblähung der inländischen Geldmenge. Die Brechung der Aufwärtstendenz des Frankens erlaubte es dann in der zweiten Jahreshälfte der Nationalbank, sich wieder vermehrt dem momentan vernachlässigten Ziel der Ausrichtung der Geldmengenexpansion am realen Wirtschaftswachstum zu widmen.
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Die Erfahrungen seit der Einführung flexibler Wechselkurse hatten gezeigt, dass es für eine kleine, extrem aussenhandelsabhängige Volkswirtschaft unmöglich ist, ausschliesslich mit Hilfe der Steuerung der Geldmenge eine taugliche Konjunkturpolitik zu betreiben. Die massive Aufwertung des Frankens und die davon ausgehende Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft hatten die Behörden Ende 1978 bewogen, die Geldmengensteuerung zugunsten einer aktiven Wechselkurspflege kurzfristig in den Hintergrund zu rücken. Diese Marschrichtung wurde auch in den ersten Monaten des Berichtsjahres beibehalten. Als Konsequenz aus den zur Kursstabilisierung erforderlichen Dollarkäufen der Notenbank ergab sich aber eine erhebliche Ausdehnung der Geldmenge in Franken. Durchschnittlich nahm die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf und Sichteinlagen) in den ersten drei Monaten gegenüber dem Vorjahr um 19,7% zu. Die Nationalbank hatte zwar auf die Formulierung eines Geldmengenziels für 1979 verzichtet, es war aber klar, dass sie im Interesse der Preisstabilität eine derart umfangreiche Geldschöpfung auf die Dauer nicht zulassen konnte. Die Beruhigung des Geschehens auf den Devisenmärkten und die von der erhöhten Geldschöpfung ausgehende Inflationsgefahr veranlassten die Nationalbank im April zu einer Änderung ihrer Strategie. Als Folge der restriktiveren Geldpolitik bildeten sich die Zuwachsraten der Geldmenge M1 gemessen am Vorjahresstand im zweiten und dritten Quartal auf je 9%, im vierten Quartal gar auf -3,2 % zurück. Im Jahresdurchschnitt nahm M1 1979 um 8,7% zu (1978: 16,2%). Die Behörden, welche damit rechnen, in naher Zukunft nicht durch heftige Wechselkursausschläge zu einer erneuten Prioritätenänderung gezwungen zu werden, beabsichtigen die Notenbankgeldmenge 1980 um 4% ansteigen zu lassen [1].
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Mit der Inverkehrsetzung der 10- und 20-Franken-Noten konnte die 1976 begonnene Ausgabe einer neuen Banknotenserie abgeschlossen werden [2].
Das explizite Ziel der schweizerischen Währungspolitik, den Wert der Deutschen Mark deutlich über Fr. -.80 zu halten, wurde im Berichtsjahr erreicht. Koordiniertes Eingreifen der Notenbanken der USA, der BRD und der Schweiz erlaubte es, heftige Kursschwankungen zu dämpfen. Die D-Mark hielt sich während des ganzen Jahres im Bereiche von Fr. -.90; der Dollar war zwar etwas grösseren Wertfluktuationen ausgesetzt (er bewegte sich zwischen Fr. 1.54 und Fr. 1.74), lag aber am Jahresende mit einem Kurs von Fr. 1.58 nur um 3,9% über dem Vorjahresstand. Nicht zuletzt die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS), welches die Staaten der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme Grossbritanniens) zu einer Stabilhaltung ihrer Wechselkursrelationen verpflichtet, bewirkte, dass sich auch die Währungen der meisten übrigen wichtigen Handelspartner der Schweiz gegenüber dem Franken nur unwesentlich veränderten. Der exportgewichtete Frankenkurs lag am Jahresende um 3% unter dem des Vorjahres [3].
Gerade die schweizerische Entwicklung der letzten Jahrzehnte hatte deutlich gemacht, dass die Veränderung der Währungsrelationen nicht allein mit der Kaufkraftparitätentheorie erklärbar ist, d.h. dass sie nicht nur von den Inflationsraten der betreffenden Länder abhängt. Dennoch kommt dem realen handelsgewogenen Frankenkurs (Kursberechnung unter Berücksichtigung der in- und ausländischen Teuerungsraten) für die Beurteilung der Konkurrenzlage der schweizerischen Exportindustrie grosse Bedeutung zu. Problematisch ist dabei allerdings, welche Kosten zum Teuerungsvergleich beigezogen werden. Die Lohnstückkosten würden wohl das aussagekräftigste Bild ergeben, aus praktischen Gründen kommen aber meistens die Lebenshaltungskosten zur Anwendung. Für die Schweiz ergab sich 1979 ein Rückgang des derart ermittelten Wechselkurses um 4,2%. Am Jahresende lag der reale Aufwertungssatz wohl um rund 43% über dem Stand von 1971, war aber nur um 6,7% höher als Ende 1974 [4]. Aus dem im Berichtsjahr eingetretenen realen Wertverlust des Frankens resultierte eine Verbesserung der Stellung der schweizerischen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb. Dadurch rückte auch die Frage etwas in den Hintergrund, inwieweit einheimische Industriearbeitsplätze durch die Funktion der Schweiz als drittwichtigster Finanzplatz der Erde gefährdet werden [5].
Das Abflauen des Aufwertungsdrucks gegenüber dem Franken erlaubte es den Behörden, einen guten Teil des gegen den Zufluss ausländischer Gelder und gegen Devisenspekulationen aufgebauten Abwehrdispositivs rückgängig zu machen. Als diesbezüglich wichtigste Entscheide sind zu erwähnen die Aufhebung des Anlageverbots für Ausländer auf den 24. Januar und die Reduktion und schliessliche Sistierung des Negativzinses, welcher auf Frankeneinlagen von Ausländern bei schweizerischen Banken erhoben wurde [6]. Ebenfalls aufgehoben wurden die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland, die Einfuhrbeschränkung für fremde Banknoten und die Vorschrift, dass die Fremdwährungsverbindlichkeiten der Banken täglich durch entsprechende Aktivpositionen gedeckt sein müssen. Da die Nationalbank nicht mehr im Ausmass früherer Jahre auf dem Devisenmarkt mit Dollarkäufen zu intervenieren brauchte und auch der Liquiditätsüberhang erheblich abgebaut war, sistierte sie im Sommer die Konversionspflicht für Frankenerlöse aus bewilligungspflichtigen Kapitalexporten [7].
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Die meisten Massnahmen zum Schutz der Währung und zur Steuerung der Geldmenge hatten sich bis anhin aufNotrecht stützen müssen. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes über die Nationalbank auf den 1. August verfügen nun der Bundesrat und die Bankdirektion über ein im ordentlichen Recht verankertes effizientes Notenbankinstrumentarium. Wir haben über Entstehung und Inhalt des Gesetzes in früheren Jahresberichten ausführlich orientiert. Unter den neuen Kompetenzen wird insbesondere der Ermächtigung der Nationalbank zur Herausgabe von Geldmarkt-Buchforderungen grosse Bedeutung zuerkannt. Mit dem Kauf und Verkauf dieser Titel (Offenmarktpolitik) sollte den Währungsbehörden in Zukunft eine relativ präzise und rasch wirksame Beeinflussung der Geldmenge möglich sein. Die Nationalbank schritt mit der Emission von verzinslichen Schuldpapieren mit Laufzeiten bis zu zwei Jahren sofort an die Schaffung des in der Schweiz bisher nur rudimentär vorhandenen Geldmarktes [8].
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Der Geld- und Kapitalmarkt befand sich in den ersten Monaten des Berichtsjahres noch in einem ausgesprochen liquiden Zustand. Mit der restriktiveren Geldmengenpolitik der Nationalbank setzte jedoch im zweiten Quartal ein Aufwärtstrend bei den Zinssätzen ein, wobei diese Bewegung allerdings nicht einheitlich ausfiel. Die Kapitalmarktsätze stiegen kontinuierlich an (die Durchschnittsrendite für eidgenössische Anleihen erhöhte sich von 3,14% im ersten Quartal auf 4,04% im vierten) und die Geldmarktsätze waren einer noch grösseren Steigerung unterworfen. Die gegen Jahresende vorgenommene Heraufsetzung des Diskontsatzes von 1 auf 2% und des Lombardsatzes von 2 auf 3% war im wesentlichen eine Anpassung an die neue Lage. Im Kontrast zu dieser Entwicklung reduzierten sich die Aktivzinsen der Banken und auch die Zinsen für Sparhefte und ähnliche Anlagemöglichkeiten für Kleinsparer weiter. Wegen der im internationalen Vergleich immer noch niedrigen Zinssätze und der erwarteten Frankenstabilität blieb die Schweiz für ausländische Schuldner ein attraktiver Markt: das Bruttovolumen der bewilligungspflichtigen Kapitalexporte übertraf mit 27,4 Mia Fr. den 1978 aufgestellten Rekord um 25,1% [9].
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Banken
Einiges Aufsehen erregte die Absicht Kubas, als zweites Staatshandelsland (nach Polen) in der Schweiz eine Anleihe aufzulegen. Massgebliche Kreise — darunter auch eine Grossbank — sprachen sich aus politischen Gründen gegen die Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch ein kommunistisches Land aus, was zur Folge hatte, dass Kuba auf seinen Plan verzichtete [10].
Den Banken gelang es 1979, ihre Umsätze und Erträge merklich zu verbessern. Die Bilanzsumme der 71 Banken nahm um 9,7% zu, dabei verzeichneten die Grossbanken mit einem Zuwachs von 12,4% eine überdurchschnittliche Entwicklung. Die äusserst flüssige Verfassung des Geld- und Kapitalmarktes führte zu einer starken Ausdehnung der an Ausländer gewährten Kredite, ein Geschäft, das vornehmlich von den Grossbanken betrieben wird. Aber auch in den meisten Sparten der Inlandgeschäftstätigkeit konnten die fünf Grossbanken ihren Marktanteil auf Kosten der Kantonal- und Regionalbanken steigern [11]. Eine Untersuchung der Kartellkommission ergab, dass die Konzentration im Bankgewerbe zwar relativ weit fortgeschritten ist, dass von ihr aber noch keine wettbewerbshemmende Wirkung ausgeht. Immerhin empfahl die Kommission den Grossbanken, ihre Expansionslust etwas zu zügeln. Neben dieser Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse machte der Bericht auch Aussagen über den direkten Einfluss der Banken auf Unternehmen anderer Wirtschaftssektoren. Es wurde dabei konstatiert, dass von einer starken Beteiligung der Banken am Aktienkapital anderer Firmen höchstens in einigen Ausnahmefällen die Rede sein kann. Grössere Bedeutung kommt dem über das Depotstimmrecht (Vertretungsrecht für die in Bankdepots liegenden Aktien) ausgeübten Einfluss zu: bei einzelnen Unternehmen (unter anderem der Nestlé) vertreten die Banken auf diese Weise die absolute Mehrheit der Aktionärsstimmen. Nach Ansicht der Kommission gibt auch das Ausmass des Einflusses, welchen Banken mittels Einsitz in Verwaltungsräte fremder Firmen ausüben, noch nicht Anlass zu ernsthaften Bedenken. Gemäss eigener Berechnungen hatten Präsidenten und Generaldirektoren der drei grössten Banken 5,8% der Verwaltungsratsmandate der 110 bedeutendsten schweizerischen Firmen im Nichtbankensektor inne [12].
In Chiasso fand im Frühsommer der Prozess gegen die Verantwortlichen des Texon-Skandals statt. Es ging dabei um die Veruntreuung von Einlagen italienischer Kunden (vorwie.gend sogenannte Fluchtgelder) durch Vertreter der Schweizerischen Kreditanstalt. Die Deliktsumme betrug rund 1,4 Mia Fr. und stempelte damit die Affäre zum grössten bekanntgewordenen Fall von Wirtschaftskriminalität in der Schweiz. Der ehemalige Geschäftsführer der Filiale der SKA in Chiasso, E. Kuhrmeier, nahm die volle Schuld auf sich und wurde entsprechend dem Antrag des Staatsanwaltes zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Ein weiterer Filialangestellter, C. Laffranchi, erhielt dieselbe Strafe; über drei Tessiner Anwälte, welche als Strohmänner fungiert hatten, wurden bedingte Gefängnisstrafen und empfindliche Bussen verhängt. Der Staatsanwalt begründete seinen angesichts der hohen Deliktsumme relativ milden Strafantrag mit der moralischen Mitverantwortung, welche dem Bankwesen mit seiner aggressiven Geschäftspraxis anzulasten sei. Das schweizerische Banksystem wurde aber durch den Prozess nicht grundsätzlich in Frage gestellt, konnte doch der SKA-Geschäftsleitung in Zürich weder eine direkte Verantwortung noch gar eine Mittäterschaft nachgewiesen werden. Die Behauptungen der Linken, es handle sich beim «Chiasso-Skandal » nicht um das Versagen einzelner Individuen, sondern dieser sei Ausdruck strukturell bedingter Anfälligkeit eines profitorientierten, durch den Staat ungenügend kontrollierten Bankensystems, vermochte der Prozess nicht zu erhärten [13].
Bestimmt hatte aber diese Affäre und noch weitere publikgewordene Bankskandale der Sozialdemokratischen Partei das Sammeln von Unterschriften für ihre Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht» erheblich erleichtert. Die Volksinitiative konnte im Herbst mit 121 882 gültigen Unterschriften eingereicht werden [14]. Einem Hauptanliegen des Begehrens, nämlich der Lockerung des Bankgeheimnisses bei Vergehen gegen ausländische Steuergesetze, trug der Nationalrat teilweise Rechnung, indem er beschloss, dass die Schweiz in Zukunft bei Fällen von Steuerbetrug (nicht aber bei Steuerhinterziehung) internationale Rechtshilfe leisten könne [15]. Eine weitere Forderung der SP-Initiative besteht in der Verbesserung des Schutzes der Kleinsparer. In dieselbe Richtung zielt auch ein Vorstoss des freisinnigen Nationalrates Schatz (SG). Seiner Motion, welche die Einführung der Versicherungspflicht für Sparheft- und ähnliche Einlagen bis zu einer begrenzten Höhe verlangt. stimmte nach der Volkskammer auch der Ständerat oppositionslos zu. Nach der Meinung der Bankiervereinigung ist eine derartige Versicherung überflüssig. da durch das Sparerprivileg bei Konkursen solche Anlagen ausreichend geschützt seien [16].
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[1] SNB, Geschäftsbericht, 72/1979 : Mitteilungder Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 262. Beilage zu Die Volkswirtschaft, 53/1980, Heft 2 (in der Folge zitiert : Mitteilung/Konjunkturfragen); TA, 8, 11.1.79; 292, 15.5.79 ; BaZ, 114, 17.5.79. Siehe ebenfalls P. Buomberger, Theorie und Strategie der Geldpolitik in einer kleinen, offenen Volkswirtschaft, Zürich 1979; P. Languetin, «De la politique de stabilité en Suisse», in Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 115/1979, S. 291 ff. Zur aktiven Wechselkurspolitik vgl. auch SPJ, 1978. S. 62. Zu der mit der Geldmengenentwicklung in engem Zusammenhang stehenden Teuerungsrate vgl. ferner oben. Teil I, 4a (Konjunkturlage).
[2] SNB, Geschäftsbericht, 72/1979, S. 71.
[3] SNB. Geschäftsbericht, 72/1979. S. 46 f.; Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 262. S. 11 f.; BaZ, 156, 7.7.79. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 61 f. Einen massiven Wertverlust gegenüber dem Franken musste nur der japanische Yen in Kauf nehmen. Zum EWS vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1979. S. 909 ff.; LNN, 62. 15.3.79; NZZ, 71, 26.3.79.
[4] Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 36/1980. Nr. 1, S. 9 ff. Vgl. dazu auch R. Erbe in BaZ, 65, 17.3.79 und F. Leutwiler in TA, 279, 30.1 1.79 sowie H. Balmer, «Bleibt die schweizerische Exportindustrie auch künftig konkurrenzfähig?», in Wirtschaft und Recht, 31/1979, S. 290 ff.
[5] Siehe dazu oben, Teil I, 2 (Aussenwirtschaft). Zur Kontroverse über Schaden und Nutzen des Finanzplatzes Schweiz vgl. SPJ, 1978. S. 61 ff. und 1977, S. 67 f.
[6] Anlageverbot: AS, 1979. S. 169; TA, 21. 26.1.79; vgl. auch SPJ, 1978, S. 61. Negativzins: AS, 1979, S. 999 ff., 1531 und 1859. Das Verzinsungsverbot ausländischer Bankguthaben in der Schweiz bleibt allerdings aufrechterhalten (SNB, Geschäftsbericht, 72/1979. S. 58). Vgl. auch SPJ, 1974, S. 64.
[7] Bewilligungspflicht und Fremdwährungspositionen der Banken: AS, 1979, S. 765. Ausländische Banknoten: AS, 1979, S. 1'10. Konversionspflicht: SNB, Geschäftsbericht, 72/1979. S. 59; JdG, 131. 8.6.79.
[8] AS, 1979. S. 983 TA, 108, 11.5.79: 167, 21.7.79; 244, 20.10.79; vgl. auch SPJ, 1977, S. 65 und 1978, S. 62 f., sowie B. Gemper, «Stabilitätsgerechte Regulierung der Geldmarktliquidität in der Schweiz», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 35/1979, Nr. 8.
[9] SNB, Geschäftsbericht, 72/1979. S. 38 ff.; Die Volkswirtschaft, 53/1980, S. 170 f.: TA, 256, 3.11.79.
[10] NZZ, 254, 1.11.79 ; 255, 2.11.79; 260, 8.11.79; 24 Heures, 261, 9.11.79 : TW, 279, 28.11.79.
[11] SNB, Geschäftsbericht, 72/ 1979, S. 35 ff. ; SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1979, Zürich 1979, S. 30 ff. Die Zuwachsraten der Reingewinne der drei Grossbanken bewegten sich zwischen 12 und 16% (SBG. Wirtschafisnotizen, April 1980. S. 11 f.).
[12] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 14/1979. Heft 1/2, S. 1 ff. Siehe auch Ww, 31, 1.8.79 und Ph. de Weck, Zur Frage der Beteiligung der Grossbanken an Unternehmen ausserhalb des Bankensektors, Zürich 1979.
[13] Zum Prozess vgl. Presse von 23.5.–4.7.79. Zur Begründung des Strafantrags siehe BaZ, 141, 20.6.79. Siehe auch SPJ, 1977. S. 68 f. und Ww, 21.23.5.79. Wenige Tage nach der Urteilsverkündung starb Kuhrmeier an einem Herzversagen (CdT, 152, 11.7.79). Eine Motion Carobbio (psa, TI), welche strengere Publizitäts- und Kontrollvorschriften für Investmentgesellschaften fordert, überwies der Nationalrat als Postulat (Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1181 f.)
[14] BBl, 1979, III, S. 737 ff. Zu Inhalt und Begründung der Initiative siehe SPJ, 1978, S. 64. Zur Gegenargumentation der Banken vgl. Schweiz. Bankiervereinigung. Jahresbericht, 67/1978-79. S. 67 ff. Zur Rolle der Schweiz als internationale Finanzdrehscheibe und der damit verbundenen Problematik — die Rückdimensionierung des Finanzplatzes ist ein erklärtes Ziel der Initiative — vgl. u.a. M. Ungerer, Finanzplatz Schweiz : seine Geschichte, Bedeutung und Zukunft, Wien 1979 und H. Strasser, Bankplatz Schweiz heute, Basel 1979.
[15] Amtl. Bull. NR. 1979. S. 647 ff. und 672 ff.; vgl. auch oben. Teil I, 1b (Strafrecht) und SPJ, 1977, S. 18.
[16] Amtl. Bull. StR, 1979, S. 98; SPJ, 1978, S. 64; Schweiz.Bankiervereinigung. Jahresbericht. 67/1978-79, S. 79 ff.
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