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Grundlagen der Staatsordnung
Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Prises de conscience contradictoires à la veille des années 80 — Les divergences entre Romands et Alémaniques s'accentuent — Contre-projets et nouvelles critiques s'opposent au projet officiel pour une révision totale de la Constitution fédérale — Le projet d'une nouvelle constitution pour le canton d'Argovie est refusé par les citoyens — Début des discussions sur le sens et le contenu que devrait revêtir l'exposition nationale prévue pour 1991 en Suisse centrale.
 
Unser numerisch und quantitativ geprägtes Denken neigt dazu, die Geschichte in Kalenderjahre und Jahrzehnte zu gliedern. Und obwohl die historische Chronologie kein Jahr 0 kennt, das erste Jahrzehnt unserer Zeitrechnung infolgedessen mit dem Jahre 1 begonnen hat, dominieren im allgemeinen Bewusstsein die Zehner über die Einer, so dass bereits 1979 als Abschluss eines Dezenniums empfunden wurde. Kein Wunder also, dass unser Berichtsjahr da und dort zu längerfristigen Rück- und Ausblicken, zu Standortbestimmungen Anlass gegeben hat [1].
Solche Standortbestimmungen sind von der Blickrichtung ihrer Autoren geprägt. Das Bild von Vergangenheit und Zukunft hängt vom Selbstverständnis des Betrachters ab, zumal in einer Zeit, da die Polarisierung der Standpunkte fortschreitet. Der aus konservativem Bernertum stammende, aus dem Anfang des Jahrhunderts gebürtige und an den «Basler Nachrichten» zu nationalem Rang aufgestiegene Peter Dürrenmatt bekennt sich zum «liberalen Erbe» in einem vom Sozialismus herausgeforderten Zeitalter. Freiheit — als «Trinität» von Unabhängigkeit des Staates, Souveränität der Kantone und Individualrechten der Bürger — ist ihm das Zentrum seiner politischen Wertordnung, die Voraussetzung für ein pluralistisches System, das letztlich den Kompromiss und nicht die Konfrontation sucht. Solche Freiheit bestimmt ihm aber auch die Rolle der Schweiz in der Welt, die er weiterhin als Sonderfall versteht, wobei er sich auf Karl Schmids Begriff der «Gegenläufigkeit» beruft [2]. Wenn Dürrenmatt den liberalen Pluralismus durch eine Überordnung des Sozialismus über die Freiheit gefährdet glaubt, so sehen junge Zürcher Linke umgekehrt die Gefahr in einem neuen Konservativismus, in einer politischen Reaktion. In ihrem stark dokumentarischen «Handbuch» sind sie nicht nur bestrebt, alle möglichen bekannten und weniger bekannten Gegner einer kämpferischen und progressiven «Arbeiterbewegung» namhaft zu machen und ihre Aktivitäten, Organisationen und Querverbindungen zu «entlarven», sondern sie versuchen auch, die historische Entwicklung des schweizerischen Antikommunismus seit der Zwischenkriegszeit aufzuzeigen. Dabei unterscheiden sie zwischen einer älteren «philo-faschistischen » und einer jüngeren «antifaschistischen», auf Sozialpartnerschaft ausgerichteten Strömung und machen deutlich, wie die erste Tendenz als Reaktion auf die Bewegung von 1968 eine Neubelebung erfahren hat [3]. Während diese Darstellung über den Erlebnishorizont der jungen Generation zurückgreift, richten sich andere Publikationen der neuen Linken auf den Bereich der eigenen Erfahrungen und auf die Zukunftserwartungen aus. Als Nachlese zu den Zehnjahresrückblicken auf 1968 wirkt eine stark persönlich gehaltene Sammlung von Zeugnissen, in denen junge Engagierte beiderlei Geschlechts über das Erleben und Verarbeiten ihrer Sturm- und Nachsturmzeit berichten [4]. Auf die Zukunft ausgerichtet ist dagegen eine Art Bestandesaufnahme von Entwürfen, Ratschlägen und Erfahrungen, die dem Aufbau einer von den Zwängen des herrschenden Wirtschaftssystems befreiten, sich selbst verwaltenden Gegengesellschaft gelten. Der Sammelband lässt freilich deutlich werden, dass über die in den letzten Jahren entstandenen Kleinunternehmungen einsatzfreudiger Pioniere das Ziel kaum erreicht werden kann, weil sich bald einmal die unerbittlichen Probleme der Betriebsorganisation, der Finanzierung, der Konkurrenz und schliesslich der politischen Macht stellen. Der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Richard Müller, fasst zwar in einem Interview die Selbstverwaltung für den Fall eines Scheiterns der Mitbestimmungsidee ins Auge, gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass einstweilen die Arbeiter weder für die eine noch für die andere motiviert seien [5].
Wenn die bisher erwähnten Publikationen Fragen des Wertsystems oder gesellschaftlicher Zielvorstellungen in den Mittelpunkt rücken, so legt der Okonom Walter Wittmann den Hauptakzent auf die andrängenden Probleme, Die Schweiz hat sich von der Wirtschaftsexpansion überrumpeln lassen; ihr drohen Versorgungs- und Strukturkrisen sowie zunehmende äussere Abhängigkeit. Wittmanns Rezept heisst im wesentlichen Planung und Rationalisierung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Transparenz der Kosten und Abbau von Abhängigkeiten. Das bedeutet konkret: Befreiung des Marktes von Machtkonzentrationen, reelle Belastung der Verursacher von Schäden und der Nutzniesser von Dienstleistungen, Subventionen und Sozialversicherungen nur aufgrund eines wirklichen Bedarfs, Freigabe, ja Förderung des Ausbaus des Dienstleistungssektors (Finanzplatz) und der hochspezialisierten Exportindustrie. öffentliche Investitionen auf dem Gebiet der Infrastruktur zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, öffentliche Steuerung eines wirtschaftlichen Ausgleichs zwischen den Regionen, Förderung des öffentlichen Verkehrs auf Kosten des privaten und schliesslich Umstellung der Energieproduktion von der Atomkraft auf die problemlosere Kohle. Zur Durchführung einer solchen Politik hält Wittmann freilich die Referendumsdemokratie für untauglich. Da man diese aber nicht einfach abschaffen kann, soll sie auf Bundesebene gewissermassen zu Tode geritten werden, indem eine bürgerliche Koalitionsregierung mit ihrer Parlamentsmehrheit die erforderlichen Massnahmen so beharrlich poussiert, dass der linken Opposition schliesslich der Schnauf ausgeht und sie auf Referendumsaktionen verzichtet [6]. Die zum Teil frühere Ausserungen zusammenfassende, in ihrer technokratischen Grundhaltung keine politische Gruppe schonende Gesamtanalyse fand ein breites, aber naturgemäss zwiespältiges Echo. Wenn es ihr Nebenzweck war, den Freiburger Professor, der seinen Wohnsitz wieder in seinen Geburtsort Disentis (GR) verlegt hatte, in den Nationalrat zu bringen, so bewies allerdings die Bündner CVP kein Verständnis für solche Aspirationen [7].
Eine zunehmende Polarisierung des politischen Lebens zeigte sich nicht nur in den Wert- und Zielvorstellungen oder in Fragen der Regierungsbildung — Wittmanns Absage an die Zauberformel entsprach eine wachsende Oppositionsneigung auf sozialdemokratischer Seite [8] —, sondern auch in einer stärkeren Betonung des Gegensatzes zwischen Welsch und Deutsch. Zwar fanden die ethnischen Thesen des Rassemblement jurassien in den übrigen Kantonen der Westschweiz nach wie vor nur beschränkte Resonanz [9]. Aber wie in anderem Zusammenhang näher ausgeführt werden soll, beurteilte man in welschen Kantonen weiterhin die Führungsrolle der Deutschschweizer sowohl in der Bundespolitik wie in der Wirtschaft als bedrängend. Zusätzlich wurde eine gegenseitige sprachliche Entfremdung in der jüngeren Generation beider Kulturgebiete als Gefahr für den nationalen Zusammenhalt empfunden [10].
Totalrevision der Bundesverfassung
Die Auseinandersetzung über den Expertenentwurf zu einer Totalrevision der Bundesverfassung nahm ihren Fortgang [11], wobei sich die erwähnten Spannungen auswirkten. In der Presse und an zahlreichen Veranstaltungen wurden die Klingen gekreuzt. Die Kantone und die beteiligten politischen Organisationen gaben vielfach die Hauptzüge ihrer Vernehmlassungen bekannt. Einzelne Gruppen veröffentlichten eigene Gegenentwürfe. So legte eine rechtsbürgerliche «Arbeitsgruppe für eine freiheitliche Bundesverfassung» einen Text vor, welcher der antietatistischen und föderalistischen Kritik am Konzept der Kommission Furgler positiven Ausdruck gab. Diese Alternative hält — im Gegensatz zum Prinzip der «offenen Verfassung» — an einer abschliessenden Aufzählung der Bundesbefugnisse fest, versucht aber die Regelungsdichte durch allgemeinere Formulierungen und zugleich durch eine teilweise Entflechtung der bundesstaatlichen Kompetenzordnung abzubauen. Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie sollen namentlich dadurch gesichert werden, dass Grundrechte nicht durch blosse Gesetze, sondern nur durch Verfassungsbestimmungen eingeschränkt werden können. Das Provisorium der Finanzordnung findet sein Ende durch eine definitive Anerkennung der bestehenden Bundessteuern; diese werden allerdings quantitativ begrenzt, insbesondere die direkten [12]. Während somit der Vorstoss der konservativen Arbeitsgruppe eher auf eine gewisse Rückbildung der Zentralisation und des sozialstaatlichen Ausbaus ausgerichtet ist, zeugt ein Entwurf der FDP vom Bestreben, den Reformanliegen stärker zu entsprechen, es aber bei einem «massvollen à jour-Bringen» der Verfassung bewenden zu lassen. Er lehnt gleichfalls das Konzept der «offenen Verfassung» ab und tendiert auf eine gewisse Entflechtung des Kompetenzengeftiges, rüstet jedoch den Bund mit etwas umfänglicheren Befugnissen aus als die erwähnte Arbeitsgruppe und fasst zudem die Finanzordnung grosszügiger. Fast voll übernimmt er den ausgebauten Grundrechtekatalog der Expertenkommission [13].
Auch die übrigen veröffentlichten Stellungnahmen wandten sich grossenteils dagegen, dass der Expertenentwurf den Erlass bundesgesetzlicher Rahmenvorschriften in allen Bereichen sowie die Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungs- und Verfügungsfreiheit zu erleichtern trachtet. Dies veranlasste die Sprecher des Bundesrates und des EJPD dazu, die Pflöcke etwas zurückzustecken. Vor allem die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten soll überarbeitet werden. Ein Abbruch des Unternehmens, wie er da und dort gefordert wurde, ist jedoch nicht beabsichtigt. Bundesrat Furgler betonte, ein teilweiser Fortschritt sei ihm lieber als gar nichts. Für die Auswertung der über 800 Vernehmlassungen beansprucht das EJPD Zeit bis Ende 1980. Darauf soll der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden und eventuell eine eigene Fassung vorlegen [14].
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Neben den Arbeiten an einer neuen Bundesverfassung sind in den letzten Jahren auch Totalrevisionsbestrebungen in mehreren Kantonen zu verzeichnen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ohne eine ausserordentliche Politisierung, wie sie der Jurakonflikt zu erzeugen vermochte, solche Initiativen auf steinigen Boden fallen [15]. So erlitt ein erstes Reformwerk im Aargau, des zu Beginn des Jahrzehnts an die Hand genommen und 1978 nach mehr als fünfjähriger Tätigkeit eines Verfassungsrates abstimmungsreif geworden war, eine empfindliche Niederlage, die auch auf die eidgenössischen Revisionsbemühungen zurückwirkte. Die Aargauer Verfassungsvorlage enthielt neben einem ausgebauten Grundrechtekatalog namentlich eine Klärung des Gesetzgebungsprozesses, indem sie die gesetzgeberischen Kompetenzen des Kantons abschliessend aufzählte und durch die Abschaffung der Parlamentsdekrete der Umgehung des Volksentscheids einen Riegel schob. Dafür reduzierte sie das obligatorische Gesetzes- und Finanzreferendum auf ein fakultatives. Obwohl die meisten Parteien — mit Ausnahme von SVP und Nationaler Aktion — der Vorlage zustimmten, scheiterte sie, wobei eine bedrückende Stimmabstinenz und das Unbehagen über einen Abbau der Volksrechte zusammenwirkten [16]. Mit hauchdünner Mehrheit wurde dann Ende des Jahres immerhin die Fortführung der Verfassungsarbeit gutgeheissen [17]. Weitere Revisionsunternehmungen sind in Baselland, Solothurn und Thurgau in Gang gekommen. Während man die Baselbieter ohne vorgängige Befragung gleich einen Verfassungsrat wählen liess, sucht man in Solothurn nach einem Verfahren, das durch einen früheren Einbezug der Stimmbürger der Gefahr eines Scherbenhaufens vorbeugen soll [18].
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Landesausstellung
Die Vorbereitungen für eine Landesausstellung im Jubiläumsjahr 1991 traten insofern in eine neue Phase, als neben dem Standort nun auch die Konzeption zum Gegenstand der Auseinandersetzung wurde. Dabei ergab sich, dass das mit politischen Honoratioren gut bestückte Luzerner Initiativkomitee den räumlichen und finanziellen Fragen den Vorrang einräumte, während sich das stärker mit jüngeren Leuten besetzte Schwyzer Komitee ernsthafter um die Thematik bemühte. Nach dessen Vorstellungen soll die neue «Landi» — in zeitgemässer Abwandlung einer Anregung aus den 50er Jahren — Ergebnis eines geistigen Prozesses, eines Wettbewerbs von Ideen für die Zukunft werden. Deshalb gehört sie nicht in die vorgegebenen Strukturen einer Stadt, sondern in einen freien ländlichen Raum [19]. Die Innerschweizer Regierungskonferenz, die auf Ende 1980 dem Bundesrat eine Stellungnahme schuldet, bevorzugte einstweilen das Luzerner Projekt, das die Ausstellung in der Leuchtenstadt, die Jahrhundertfeier dagegen in den verschiedenen Urschweizer Hauptorten mit Schwerpunkt in Schwyz lokalisieren will. In einem Zwischenbericht nahm sie immerhin das Anliegen, die geplante Veranstaltung habe auch zur geistigen Neuorientierung der schweizerischen Bevölkerung beizutragen, auf [20].
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[1] Vgl. Bund, 304, 29.12.79; ferner BaZ, 303, 28.12.79: Sonntags-Blick, 52, 30.12.79; TA, 303, 31.12.79.
[2] P. Dürrenmatt, Sonderfall oder Endstation, Die Schweiz im sozialistischen Zeitalter, Zürich 1979. Für Karl Schmid vgl. «Versuch über die schweizerische Nationalität», in K. Schmid, Aufsätze und Reden, Zürich 1957, S. 9 ff.. insbes. S. 99 if..
[3] J. Frischknecht et al., Die unheimlichen Patrioten, Politische Reaktion in der Schweiz, Ein aktuelles Handbuch. Zürich 1979. Vgl. auch Kritik in TA, 259. 7.11.79; LNN, 260. 9.11.79.
[4] Zwüschehalt, 13 Erfahrungsberichte aus der Schweizer Neuen Linken, Zürich 1979.
[5] Inseln der Zukunft? Selbstrerwaltung in der Schweiz, hrsg. v. T. Holenweger u. W. Mäder, Zürich 1979. Über R. Müller vgl. S. 155 ff.
[6] W. Wittmann, Wohin treibt die Schweiz? Die Schweiz in den achtziger Jahren— verpasste Chancen oder Bewältigung der Zukunft, Ein politisch-wirtschaftlich-gesellschaftlicher Schweizer Spiegel, Bern 1979. Für frühere Ausserungen Wittmanns vgl. SPJ, 1973, S. 11 ; 1976, S. 12 f., 24, 61; 1977, S. 11. 130; 1978, S. 77, 82 f. Wittmann neigt im übrigen zu einem von Verbands- und Verwaltungsratsmandaten entlasteten Berufsparlament.
[7] Würdigung und Kritik: BaZ, 185. 10.8.79: Coop-Zeitung, 35. 30.8.79; LNN, 208. 8.9.79; Vat., 214. 15.9.79: JdG, 217. 18.9.79: Ldb, 272. 23.11.79.. Kandidatur: NZZ (sda). 197. 27.8.79; Bund, 207, 5.9.79.
[8] Vgl. unten, Teil I, 1 c (Regierung) und Teil III a (Sozialdemokratische Partei).
[9] In seiner Eröffnungsrede zur Konferenz der ethnischen Gemeinschaften französischer Sprache in Delsberg postulierte Roland Béguelin am 29.8. einmal mehr eine Parität der deutschen und der lateinischen Schweiz im StR (vgl. R. Béguelin, Un faux témoin: la Suisse, Paris-Lausanne 1973. S. 224) und erklärte, ohne Frankreich könnten die französischsprachigen Minderheiten ihre Identität nicht bewahren (BaZ, 202, 30.8.79; TLM, 242, 30.8.79; Jura libre, 1457, 11.10.79; vgl. auch unten. Teil I, 1d, Jurafrage). Zur welschen Kritik an den ethnischen Thesen vgl. TLM, 243. 31.8.79; 24 Heures, 202. 31.8.79; JdG, 205. 3.9.79.
[10] Vgl. unten Teil I, 8b (Sprache); ferner TLM, 112, 22.4.79; NZZ, 183. 10.8.79; Ldb. 222, 26.9.79; Ww, 46, 14.11.79.
[11] Vgl. SPJ, 1978. S. 11 ff.
[12] Arbeitsgruppe für eine freiheitliche Bundesverfassung. Entwurf für eine Totalrevision der schweizerischen Bundesverfassung, Bern 1979. Der Entwurf ordnet namentlich Landesverteidigung. Nationalstrassen und AHV (ohne Ergänzungsleistungen) voll dem Bund zu, reduziert aber dessen Befugnisse (z.B. in der Krankenversicherung, beim Wohnungsbau und in der Alkoholgesetzgebung). Für die direkten Bundessteuern gilt ein Höchstsatz von 5%. Zur Entflechtung der Kompetenzenordnung vgl. unten. Teil I, 1d (Bund und Kantone). Geschäftsführer der Arbeitsgruppe ist H. G. Giger, Redaktor des « Trumpf Buur ». Unter den 1800 Mitgliedern sollen sich ungenannte eidgenössische Parlamentarier befinden. Vgl. auch BaZ, 47, 24.2.79 ; JdG, 46. 24.2.79; ferner J. Frischknecht et al., Die unheimlichen Patrioten, S. 196 f. u. 303.
[13] Text in Politische Rundschau, 58/1979. S. 103 ff.; vgl. S. 93 ff.. ferner Presse vom 29.6.79. Der Entwurf überträgt ebenfalls Landesverteidigung, Nationalstrassen und AHV voll dem Bund und entlastet diesen von Wohnungsbau und Alkoholmonopol. fügt aber Bundeskompetenzen für Energie, Schulkoordination, Konsumentenschutz und Parteienförderung bei.
[14] So BR Furgler in LNN, 273, 24.11.79. Vgl. auch BaZ, 148, 28.6.79: 216, 15.9.79: Lib.. 252. 2.8.79. Für einen Abbruch traten der Kanton VD (24 Heures, 258, 6.1 1.79). die LPS (Mitteilungsblatt, Nr. 10. Sommer 1979, Anhang. S. 21 ff.), der Vorort (NZZ. 154. 6.7.79) und der SGV (Ldb, 153, 6.7.79; NZZ, sda, 202. 1.9.79) ein. Argumente für eine föderalistische Korrektur enthält Chr. Dominicé. «Fédéralisme, démocratie et constitution », in Menschenrechte. Föderalismus, Demokratie. Festschrift zum 70. Geburtstag von W. Kägi, Zürich 1979. S. 65 ff. Auf einem ökonomischen Modell des Menschen beruht die Kritik von M. Janssen / K. Hummler. Bundesverfassung und Verfassungsentwurf. Eine ökonomisch-rechtliche Analyse, Zürich 1979. Eine stärkere Betonung von Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie, jedoch unter Anerkennung einer zielgerichteten staatlichen Lenkung der Wirtschaft,. vertritt auch S. Borner, «Wirtschafts-. Sozial- und Eigentumsordnung im Verfassungsentwurf – ein Diskussionsbeitrag aus ökonomischer Sicht », in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF. 98/1979, I, S. 463 ff. Vgl. ferner unten. Teil I, 4a (Einleitung).
[15] Ausser der Verfassung des neuen Kantons JU (SPJ, 1977, S. 26) sind seit dem 1. Weltkrieg nur in NW (SPJ, 1965, S. 142. Anm. 2) und OW (SPJ, 1968, S. 134) neue Grundgesetze in Kraft getreten. Über das Scheitern des Verfassungsentwurfs für einen Kanton Basel vgl. SPJ, 1969. S. 28 f.
[16] Die Ablehnung erfolgte bei 21% Beteiligung mit 56.5% der Stimmen (NZZ, 99. 30.4.79). Vgl. NZZ, 88. 17.4.79: ferner SPJ, 1973. S. 11; 1978, S. 153 sowie unten. Teil II, 1a. Zur Rückwirkung auf die Bundesrevision vgl. BaZ, 100. 30.4.79: Bund, 101, 2.5.79; TA, 271. 21.11.79.
[17] Zustimmung mit 27 134 zu 26 946 Stimmen bei 21% Beteiligung (Vat., 280. 3.12.79).
[18] Vgl. unten. Teil II, 1a: zu SO insbes. TA, 271, 21.11.79: NZZ, 278, 29.11.79.
[19] Vat., 210. 11.9.79; 274, 26.11.79: LNN, 270. 21.11.79; 273. TA, 272. 22.11.79. VgI. SPJ, 1978. S. 13 und L. Burckhardt / M. Frisch / M. Kutter, Achtung: die Schweiz, Ein Gespräch über unsere Lage und ein Vorschlag zur Tat, Basel 1955.
[20] Vat., 270, 21.1 1.79.
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