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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
L'article constitutionnel sur l'énergie proposé par la majorité de la commission pour une conception globale de l'énergie est contesté par les milieux économiques — Les Chambres accordent des crédits pour la recherche de nouvelles sources d'énergies — Les citoyens des cantons de Vaud et de Bâle-Ville ratifient de nouvelles prescriptions en matière d'économies d'énergie; des projets analogues sont en préparation dans d'autres cantons — Des promoteurs de la protection de l'environnement demandent de modifier la politique de vente des sociétés électriques semi-publiques — Malgré une légère croissance économique, la consommation énergétique globale diminue — Après une campagne politique très passionnée, peuple et cantons refusent l'initiative atomique— La révision partielle de la loi atomique contenant des conditions plus sévères pour l'octroi de concessions en matière de construction de centrales nucléaires est approuvée par le souverain. Par ailleurs, le Conseil fédéral demande l'introduction du principe de la responsabilité civile illimitée pour les utilisateurs des centrales nucléaires — L'organisation chargée de trouver des emplacements pour le stockage des déchets radioactifs voit ses délais se rétrécir et présente un nouveau concept de recherche — La centrale nucléaire de Gösgen est officiellement mise en service: la demande d'autorisation de construction de celle de Kaiseraugst est présentée — Les citoyens neuchâtelois et zurichois approuvent les initiatives populaires demandant que les avis de l'exécutif cantonal concernant le problème nucléaire soient placés sous le référendum obligatoire — La construction de nouvelles centrales hydro-électriques en Suisse orientale se heurte à l'opposition des cercles favorables à la protection de l'environnement — L'approvisionnement du pays en pétrole n'étant pas sérieusement menacé, le gouvernement refuse de prendre des dispositions pour lutter contre le renchérissement massif du fuel et du carburant — La consommation du gaz naturel s'accroit en raison de la hausse du prix du fuel domestique.
Energiepolitik
Die massive Verteuerung der Erdölprodukte, welche durch die politischen Veränderungen im Iran und die Vorgänge auf dem Erdölmarkt ausgelöst worden ist, hat die preisliche Konkurrenzfähigkeit der übrigen Energieträger sprunghaft verbessert. Ob diese Entwicklung aber andauern und ausreichen wird, die als unabdingbar anerkannte Verminderung der Erdölabhängigkeit der Schweiz in genügendem Ausmass zu bewerkstelligen, lässt sich noch nicht beantworten. Bei den ersten Diskussionen über den Schlussbericht der Kommission für die Gesamtenergiekonzeption zeichnete sich jedenfalls ein Konflikt zwischen denjenigen, welche die Beibehaltung der ausschliesslich marktorientierten Energieversorgung oder eine föderalistische Energiepolitik wünschen, und denjenigen, welche eine Ausdehnung des politischen Einflusses des Bundes als notwendig erachten. deutlich ab. Der Versuch, den Bau von weiteren Kernkraftwerken entscheidend zu bremsen oder gar überhaupt zu verhindern, war nur beschränkt erfolgreich. Die Atomschutzinitiative drang in der Volksabstimmung nicht durch, die Annahme einer Teilrevision des Atomgesetzes bringt aber immerhin erschwerende Bedingungen.
Die Diskussion der schweizerischen Energiepolitik stand, wie bereits in früheren Jahren, weitgehend im Schatten der Entscheide über die Nutzung der Kernenergie. Nachdem aber die Vernehmlassung zum Schlussbericht der Kommission für die Gesamtenergiekonzeption während des Berichtsjahres durchgeführt worden ist, sollte es dem Bundesrat in naher Zukunft möglich sein, dem Parlament seine Vorschläge zu einer umfassenden Energiepolitik vorzulegen [1]. Die von den interessierten Organisationen eingereichten Stellungnahmen zur Gesamtenergiekonzeption (GEK) lassen erwarten, dass die Frage nach dem Träger der Energiepolitik im Zentrum der Auseinandersetzung stehen wird. Soll, wie es die Kommissionsmehrheit vorschlägt, der Bund mit neuen Rechten, insbesondere mit der Kompetenz zur Erhebung einer Energiesteuer, ausgestattet werden, oder soll die Energiepolitik auch in Zukunft im wesentlichen Sache der Kantone bleiben? Nicht zu übersehen ist dabei, dass es nicht nur um das Prinzip des Föderalismus geht, sondern auch darum, ob die bisher weitgehend marktwirtschaftlich organisierte Energieversorgung der Schweiz in bedeutend stärkerem Ausmass durch politische Entscheide gelenkt werden soll. Die Gegner eines Energieartikels in der Bundesverfassung — es handelt sich dabei namentlich um den Vorort, den Gewerbeverband, die Bankiervereinigung, die Vertreter der Elektrizitäts- und der Erdölwirtschaft und die FDP — betonen, dass die aus dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage resultierenden Preisänderungen ausreichen, um die erwünschten Ziele der Energieeinsparung und -substitution zu erreichen [2]. Für einen Energieartikel und damit für einen grösseren Einfluss des Staates auf die Energiepolitik sprachen sich der Gewerkschaftsbund und alle grössern Parteien mit Ausnahme der FDP aus [3]. Auch der Nationalrat erachtete eine aktivere eidgenössische Energiepolitik als erstrebenswert und unterstützte eine entsprechende Motion des Sozialdemokraten Bussey (VD) [4].
Da eine auf verfassungsrechtliche Grundlagen abgestützte schweizerische Energiepolitik frühestens ab Mitte der achtziger Jahre möglich sein wird, schlug die SPS die Anwendung von Notrecht vor. Nationalrat Bratschi (sp, BE) verlangte mit einer Motion einen dringlichen Bundesbeschluss zur Einführung einer Energiesteuer, deren Erträge zur Finanzierung von Sparmassnahmen und zur Erforschung regenerierbarer Energiequellen zu verwenden wären. Die Volkskammer berücksichtigte aber die Bedenken von Bundesrat Ritschard, dass erst eine akute Versorgungsnotlage die Anwendung von Ausnahmerecht erlauben würde, und überwies das Begehren nur als Postulat [5]. So blieb auch 1979 die eidgenössische Gesamtenergiepolitik zur Hauptsache auf Appelle an die Sparsamkeit der Bürger beschränkt. Diese von Umweltschutzkreisen als Alibiübungen kritisierten Propagandaaktionen fanden ihren Höhepunkt in der Durchführung eines Energiesparmonats im Oktober [6].
Einige Anstrengungen unternimmt die Schweiz, um bei der international betriebenen Suche nach neuen Energiequellen nicht in Rückstand zu geraten. Wie vor ihm der Nationalrat akzeptierte nun auch der Ständerat einen Kredit von 34 Mio Fr. für die Erforschung der Kernfusion [7]. Beide Räte verabschiedeten zudem ohne Gegenstimme drei Bundesbeschlüsse, welche die Beteiligung an diversen Forschungsprojekten der Internationalen Energieagentur (LEA) ermöglichen [8]. Die Forderung des Nationalrats nach Errichtung eines Versuchssonnenkraftwerkes durch den Bund fand auch die Zustimmung der kleinen Kammer. wobei allerdings eine kleine Differenz entstand, indem der Ständerat auf die Festlegung der Grösse der Anlage im Motionstext verzichtete und die Einfügung des Projekts in ein umfassendes Programm verlangte [9].
Ungeachtet des Ausgangs der Auseinandersetzung über die Aufnahme eines Energieartikels in die Bundesverfassung kommt den Kantonen mit ihren Kompetenzen auf den Gebieten des Bauwesens und der Raum- und Verkehrsplanung eine wichtige energiepolitische Rolle zu. Als erster hat sich der Kanton Basel-Land ein eigenes Energiegesetz gegeben. Wichtigste Elemente darin sind Vorschriften über die Wärmeisolation, die Einführung der individuellen Heizkostenabrechnung bei Mehrfamilienhäusern und die Bewilligungspflicht für Klimaanlagen. Die Regierungen der Kantone Bern und Solothurn gaben Gesetzesentwürfe mit ähnlichem Inhalt in die Vernehmlassung. Der Zürcher Kantonsrat forderte seine Regierung auf, ebenfalls ein Energiegesetz vorzulegen, während im Kanton Luzern die Junge CVP eine Volksinitiative für die Einführung von minimalen Isolationsvorschriften einreichte. In der Waadt war 1977 eine Volksinitiative zustande gekommen, welche noch weitergehende Sparmassnahmen als die oben erwähnten fordert. So soll unter anderem die kantonale Verkehrspolitik am Ziel des sparsamen Energieverbrauchs orientiert sein; eine weitere Bestimmung sieht die Einschränkung der Verwendung der Elektrizität zu Heizzwecken vor. Obwohl das Parlament ein als Gegenvorschlag konzipiertes Energiegesetz ausarbeitete, befürwortete der Souverän die von den Umweltschutzorganisationen und der Linken unterstützte radikalere Initiative [10]. Die Zusammenarbeit der mit Energiepolitik befassten Stellen bei Bund und Kantonen wurde intensiviert. Zur Erleichterung der gesetzgeberischen Tätigkeit in den Kantonen entwarf die Bundesverwaltung ein Musterenergiegesetz. Zwecks besserer Koordination der kantonalen Aktivitäten wurde zudem eine Konferenz der Energiedirektoren ins Leben gerufen [11].
Als dem Energiespargedanken wenig entsprechend wurden wiederholt die von vielen Elektrizitätsgesellschaften angewendeten degressiven Tarife kritisiert. Die sechs wichtigsten Umweltschutzorganisationen der Schweiz regten deshalb an, dass der Bund von seiner verfassungsmässigen Kompetenz (Art. 24quater und quinquies BV) Gebrauch macht und ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlässt. Dieses Gesetz soll mittels Bestimmungen über die Absatzpolitik der Elektrizitätswerke eine sparsame Energieverwendung bewirken. In der Dezembersession reichte Nationalrat Petitpierre (fdp, GE) eine Motion mit dieser Zielsetzung ein [12]. Das Unbehagen eines Teils der Bevölkerung gegenüber der vorwiegend an kaufmännischen Gesichtspunkten orientierten Politik der sich weitgehend im Besitz der Öffentlichkeit befindlichen, aber privatrechtlich organisierten Elektrizitätswerke hatte zu Forderungen nach Mitbestimmung des Volkes und des Parlaments geführt. Im Zürcher Kantonsrat wurde aber ein diesbezüglicher Vorstoss von der bürgerlichen Ratsmehrheit abgelehnt. Eine darauf von der SP angekündigte Volksinitiative in dieser Sache ist bis Jahresende noch nicht lanciert worden [13]. In Lausanne nahmen Atomkraftwerkgegner und die PdA die Abstimmung über eine Strompreiserhöhung der Städtischen Industriebetriebe zum Anlass, ihre Forderung nach linearen Tarifen zu vertreten. Die wuchtige Ablehnung der geplanten Stromverteuerung bewog die Regierung, einen neuen Tarif auszuarbeiten, der zwar immer noch degressiv ist, aber doch die grossen Stromkonsumenten bedeutend stärker belastet als bisher. Den Atomkraftwerkgegnern ging dieser Vorschlag aber zuwenig weit, sie ergriffen erneut das Referendum; ohne die Unterstützung der Linken unterlagen sie jedoch diesmal in der Volksabstimmung [14].
In Basel beschlossen die Stimmbürger den Bau eines weiteren Fernheizwerkes, gegen welches das Referendum ergriffen worden war. Hauptmotiv für die Gegner der Vorlage war weniger das Konzept der Fernheizung als vielmehr der Standort der projektierten Anlage in einem bereits starken Umweltbelastungen ausgesetzten Quartier [15].
Der Gesamtenergieverbrauch in der Schweiz bildete sich 1979 trotz leichtem Wirtschaftswachstum um 1,9 % zurück (1978: + 5,1 %; nach anderen, zuverlässigeren Berechnungen waren es nur ca. 3 %). Zweifellos waren es in erster Linie die rapide ansteigenden Preise, welche einen Rückgang beim Erdölverbrauch um 4,5% (1978: + 5,6%, resp. 2,8 %) bewirkten. Ein Teil dieses Rückgangs ist auf echte Einsparungen zurückzuführen, daneben profitierten vor allem das Gas mit + 13,3 % (10,6 %) und die Elektrizität mit einem Zuwachs von 4,0 % (3,4 %) von Substitutionsmassnahmen. Der Anteil des Erdöls am Gesamtenergieverbrauch belief sich 1979 auf 73,0% [16].
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Kernenergie
Mit zwei eidgenössischen Abstimmungen und einer Reihe von kantonalen Volksinitiativen blieb die Nutzung der Kernenergie auch im Berichtsjahr eines der meistumstrittenen Sachgebiete der schweizerischen Politik. Am Rande der zwar äusserst engagiert, aber doch im wesentlichen mit demokratischen Mitteln ausgetragenen Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern von Atomkraftwerken kam es auch zu mehreren Sprengstoffanschlägen gegen das Eigentum von Kernkraftwerkgesellschaften und deren Repräsentanten. Sämtliche Organisationen der Atomenergiegegner distanzierten sich mit Nachdruck von diesen Aktionen, deren Urheber bisher nicht identifiziert werden konnten [17].
Am 18. Februar gelangte die Volksinitiative «zur Wahrung der Volksrechte und der Sicherheit beim Bau und Betrieb von Atomanlagen», kurz Atom- oder Atomschutzinitiative genannt, zur Abstimmung. Obwohl die Initiative kein Verbot für Atomanlagen forderte, hätte der von ihr postulierte Abstimmungsmodus in Anbetracht der negativen Haltung der Bevölkerung in bestimmten Regionen gegenüber der Atomenergie doch wohl eine Verunmöglichung der Inbetriebnahme weiterer Kernkraftwerke bedeutet. Bei dieser Ausgangslage erstaunt es nicht, dass sich einer der heftigsten und aufwendigsten Abstimmungskämpfe der letzten Jahre entwickelte. Die Kontrahenten waren in der Wahl ihrer Mittel oft nicht zimperlich und auch der Bundesrat musste sich vorwerfen lassen, dass er mit seinen Abstimmungserläuterungen wenig zur objektiven Meinungsbildung beigetragen habe. Zur Kritik und zu staatsrechtlichen Bedenken gab insbesondere der massive finanzielle Einsatz der sich im Besitz der Öffentlichkeit befindlichen Elektrizitätsgesellschaften Anlass. Die Landesregierung und die ebenfalls kritisierten Kantonsregierungen sahen jedoch das Funktionieren der Demokratie durch die propagandistische und finanzielle Beteiligung staatlicher Stellen am Abstimmungskampf nicht beeinträchtigt [18]. Die SPS und die links von ihr stehenden Parteien, der Landesring, die NA und die Genfer Vigilants sowie die Organisationen des Umweltschutzes sprachen sich für das Volksbegehren aus. In den Reihen der Sozialdemokraten erregte zwar das eifrige Eintreten von Bundesrat Ritschard gegen die Initiative einigen Unwillen, zu einer Zerreissprobe oder einem ernsthaften Infragestellen der Regierungsbeteiligung kam es aber nicht. Gegen die Atomschutzinitiative nahmen FDP, CVP, SVP, die Liberalen, die Evangelische Volkspartei und die Republikaner, ferner der Gewerbeverband, der Vorort und die Bankiervereinigung Stellung. Die beiden grossen Gewerkschaftsverbände hatten auf die Herausgabe einer Parole verzichtet [19]. Die Stimmbürger lehnten die Initiative bei einer Stimmbeteiligung von rund 50% mit 920480 Ja: 965 927 Nein bei 9: 14 Standesstimmen relativ knapp ab. Von den Kantonen hatten die beiden Basel, die Westschweiz ohne das Wallis sowie Graubünden, Tessin und Uri angenommen. Wie eine unmittelbar nach dem Urnengang durchgeführte Meinungsforschung ergab, scheint das ablehnende Volksmehr allerdings auf recht eigenartige Weise zustande gekommen zu sein, meinten doch rund 15 % der befragten Nein-Stimmenden, sie hätten ein Votum gegen den Bau von Atomkraftwerken (und nicht gegen die Atomschutzinitiative) abgegeben [20].
Gegen den von der Bundesversammlung 1978 im Sinne eines informellen Gegenvorschlags zur Atomschutzinitiative verabschiedeten befristeten Bundesbeschluss zum Atomgesetz war vom radikaleren Flügel der Atomenergieopponenten das Referendum ergriffen worden. Somit musste sich der Souverän auch dazu äussern. Da hier nicht die Frage zur Debatte stand, ob weitere Kernkraftwerke gebaut werden sollen, verlief die Abstimmungskampagne bedeutend ruhiger als bei der Volksinitiative. Im wesentlichen ging es darum., die Bewilligungsbedingungen für die drei Werke Kaiseraugst (AG), Graben (BE) und Verbois (GE), die bereits über eine Standortbewilligung verfügen, durch die Hereinnahme des Kriteriums des Bedarfsnachweises zu verschärfen. Gegen die ihnen zu wenig weitgehende Teilrevision des Atomgesetzes wandten sich die POCH, die RML, die Jungsozialisten sowie einige Kantonalsektionen der SP, der SVP. der PdA und der NA. Sie hätten einen Baustopp bis zu der ohnehin geplanten Totalrevision des aus dem Jahre 1959 stammenden Gesetzes vorgezogen. Bei einer Stimmbeteiligung von 37 % fand die Gesetzesteilrevision am 20. Mai mit 982 634 Ja: 444 422 Nein eine deutliche Zustimmung. Da sich die Energieverbrauchsprognosen, welche die Grundlage für den Entscheid über den Bedarfsnachweis bilden, nicht nur aus den Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung ableiten lassen, sondern ebenfalls von politischen Entscheiden abhängig sind (zum Beispiel von Energiespargesetzen), werden auch in Zukunft in den eidgenössischen Räten, die nun über die Bewilligung zu entscheiden haben, heisse Atomenergiedebatten zu erwarten sein. Mit der unter dem Vorsitz des Tessiner Staatsrates Fulvio Caccia (cvp) stehenden Eidgenössischen Energiekommission hat das EVED ein in diesen Fragen beratendes Gremium geschaffen [21].
Noch bevor das neue Gesetz zum erstenmal angewendet werden konnte, reichten atomenergiefeindliche Parlamentarier Vorschläge zu dessen Verschärfung ein: A. Gerwig (sp, BS) und F. Jaeger (Idu, SG) verlangen, dass der Entscheid der Bundesversammlung über die Rahmenbewilligung dem obligatorischen Referendum unterstellt wird; Doris Morf (sp, ZH) fordert, dass bereits bei der Erteilung der Rahmenbewilligung und nicht erst bei der Betriebsaufnahme eine sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle gewährleistet sein müsse [22].
Die Neuregelung der Haftpflicht für die Betreiber von Atomanlagen wurde nicht im Rahmen der Teilrevision des Atomgesetzes behandelt. In Anbetracht der hohen finanziellen Risiken bei der Nutzung der Kernenergie war man im Gesetz von 1959 vom sonst allgemein üblichen Prinzip der unbeschränkten Haftung abgerückt. Nachdem der Bundesrat bereits 1977 die Haftpflichtsumme von 40 auf 200 Mio Fr. erhöht hatte, schlug er nun die Anwendung des Prinzips der unbeschränkten Haftung auch für Kernkraftwerkbetreiber vor. Die versicherungspflichtige Schadensumme soll eine Milliarde Fr. betragen, wobei 200 Mio Fr. bei privaten Versicherungen, der Rest bei einem noch zu schaffenden eidgenössischen Versicherungsfonds abzudecken sind. In Anbetracht des Risikos von Langzeitschäden durch radioaktive Strahlung soll auch die Verwirkungsfrist verlängert werden. Obwohl sich in der Vernehmlassung die Elektrizitätswirtschaft gegen die unbeschränkte Kausalhaftung aussprach, hielt der Bundesrat am Entwurf des EVED fest und verabschiedete zuhanden des Parlaments eine entsprechende Botschaft [23].
Der Unfall im amerikanischen Kernkraftwerk Harrisburg löste auch in der Schweiz Bestürzung aus. Von den voreiligen Beschwichtigungsversuchen gewisser Kernenergiebefürworter hob sich die Haltung von Bundesrat Ritschard ab: er ordnete eine Neuüberprüfung der Sicherheitssysteme der sich bei uns in Betrieb oder im Bau befindlichen Anlagen an. Die Bundesexperten kamen zum Schluss, dass die schweizerischen Werke den amerikanischen sicherheitstechnisch überlegen sind, und deshalb das Eintreten ähnlicher Unfälle wesentlich unwahrscheinlicher ist. Als Negativum stellte sich allerdings heraus, dass dem Problem der Alarmierung und des Schutzes der Bevölkerung bei allfälligen grösseren Pannen bisher zuwenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, sind doch selbst bei den seit Jahren in Betrieb stehenden Werken diese Alarmkonzepte erst in Ausarbeitung [24].
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Zunehmend in zeitliche Bedrängnis geraten die mit der Suche nach Endlagermöglichkeiten radioaktiver Abfälle beauftragten Stellen. Gemäss den neuen Bestimmungen des Atomgesetzes sollen diejenigen Werke, die noch einer Rahmenbewilligung bedürfen, erst dann den Betrieb aufnehmen, wenn sie eine sichere Endlagerung ihrer Abfälle gewährleisten können. Aber auch die heute bereits in Betrieb oder im Bau befindlichen Anlagen müssen laut einer Anordnung des Bundesrates stillgelegt werden, wenn sie bis 1985 nicht im Stande sind, ein Endlagerprojekt vorzuweisen [25]. Nur unter diesem Aspekt des Zeitdrucks ist es wohl zu verstehen, dass die Offerte des technologisch rückständigen und politisch unstabilen Argentinien, den schweizerischen Atommüll zu übernehmen, überhaupt in Erwägung gezogen wurde. Das Forschungskonzept für die Suche nach einer Lagerstätte in der Schweiz hat in letzter Zeit eine Anderung erfahren. Erachtete man bislang Anhydrit als das geeignete Lagergestein, soll nun — wenigstens für die Unterbringung der hochradioaktiven Abfälle — der Granit auf seine Eignung geprüft werden. Zu diesem Zweck reichte die mit der Lagersuche beauftragte NAGRA das Gesuch für die Errichtung eines Forschungslabors in einem Felsstollen auf der Grimsel (BE) ein und kündigte die Vornahme von Probebohrungen im Mittelland an. Das geplante Felslabor stiess allerdings — wie auch die meisten früheren Projekte der NAGRA — auf heftigen Widerstand der betroffenen Bevölkerung [26]. Weniger politische Probleme bietet einstweilen die Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen, werden diese doch auf dem Boden des Atlantiks abgelegt. Dem internationalen Abkommen zum Schutz der Meere, dessen Unterzeichnung Voraussetzung für die Beteiligung an diesen Versenkungsaktionen ist, stimmte nach dem Stände- nun auch der Nationalrat zu [27].
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Das Kernkraftwerk Gösgen (SO) konnte im November offiziell in Betrieb genommen werden, womit sich die in der Schweiz installierte Kernkraftleistung nahezu verdoppelt hat [28]. Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG reichte im Sommer ihre Gesuche um die Rahmen- und die nukleare Baubewilligung ein. Für den Bedarfsnachweis — um diesen allein geht es hier noch bei der Rahmenbewilligung— stützen sich die Gesuchsteller auf den neuesten « 10-Werke-Bericht» des Verbandes schweizerischer Elektrizitätswerke, welcher prognostiziert, dass auch nach der Inbetriebnahme von Leibstadt in der Elektrizitätsversorgung ab Winter 1984/85 Lücken auftreten werden. Gegen diese Voraussage erhoben die Regierungen beider Basel. des Jura und rund 7000 Bürger Einwendungen. Den definitiven Entscheid über die Rahmenbewilligung wird das Parlament wohl kaum früher als 1981 fällen können. Angesichts des Widerstands in der Region Basel ist es allerdings fraglich, ob es überhaupt je zu diesem Entscheid kommen wird. Bereits haben die Basler Behörden eine Standesinitiative eingereicht, welche die eidgenössischen Räte zum Widerstand gegen die projektierte Anlage verpflichten will. und auch in Liestal hat der Landrat die Kantonsregierung mit der Ausarbeitung eines ähnlichen Vorstosses beauftragt. Aber auch ein Teil der Kernenergiebefürworter glaubt offenbar nicht mehr an die politische Durchsetzbarkeit des Werks in Kaiseraugst: Der Ständerat überwies gegen den Willen von Bundesrat Ritschard ein Postulat Egli (cvp. LU). das die Landesregierung zu Verhandlungen mit der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG über einen Verzicht auf die Baupläne und über die dafür vom Bund zu entrichtende Entschädigungssumme auffordert [29].
Zur Beurteilung der Frage nach dem Bedarf für das Werk Kaiseraugst waren auch die Kantone um ihre Meinung gebeten worden. In einer wachsenden Anzahl von Kantonen unterliegen solche Stellungnahmen der Volksabstimmung. Nach Schaffhausen hat Neuenburg eine entsprechende Erweiterung der Volksrechte als zweiter Kanton eingeführt. In Zürich stellte der Kantonsrat einer weitergehenden Initiative als Gegenvorschlag die Einführung des obligatorischen Referendums über kantonale Stellungnahmen zu Atomenergiefragen gegenüber. Die Initianten zogen ihr Begehren zurück und der Souverän hiess den Gegenvorschlag mit 95 121 Ja : 69 404 Nein gut [30]. Volksinitiativen gleichlautenden Inhalts wurden im Berichtsjahr auch in den Kantonen Luzern und St. Gallen lanciert und in der Waadt bereits eingereicht. Im Kanton Freiburg scheiterte eine entsprechende Initiative hingegen an der erforderlichen Unterschriftenzahl. Die bernische SP lancierte eine Volksinitiative, welche die Einführung des fakultativen Referendums für Stellungnahmen zu Atomfragen vorsieht [31].
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Wasserkraftwerke
Die Pläne für die Errichtung zusätzlicher Wasserkraftwerke, welche in den letzten Jahren zum Teil aus der Schublade geholt, zum Teil neu ausgearbeitet wurden, stiessen auf kaum geringeren Widerstand als die Atomkraftwerkbauten. Trotz Einsprachen und Protesten von Vertretern des Umweltschutzes und der Sportfischerei, welche das Zusammenschrumpfen des Vorderrheins auf ein Rinnsal befürchten, wurde im Sommer mit dem Bau der Werke Ilanz begonnen. Auch das Vorhaben, im bündnerisch-st. gallischen Rheintal eine Serie von Laufkraftwerken zu erstellen, nahm weiter Gestalt an. Um den bei Auseinandersetzungen um Kraftwerkbauten regelmässig auftretenden Konflikt zwischen den Belangen des Naturschutzes und den wirtschaftlichen Interessen der Konzessionsgemeinden zu entschärfen, reichten bündnerische Umweltschutzkreise eine auch von der SP unterstützte kantonale Volksinitiative ein, welche einen Fonds zur Entschädigung von Gemeinden, die auf die energietechnische Nutzung ihrer Wasserkräfte verzichten, schaffen will [32].
Die Abschaffung des Systems der Qualitätsstufen, das den Gebirgskantonen bei der Berechnung des von den Kraftwerkgesellschaften zu entrichtenden Wasserzinses Nachteile bringt, ist ein altes Anliegen jener Kantone. Beide eidgenössischen Räte überwiesen eine vom Bundesrat nicht bekämpfte Motion Bundi (sp, GR), welche diese Forderung enthält [33].
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Erdöl und Erdgas
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, kam es 1979 zu einer Teuerungswelle für das Erdöl, die derjenigen von 1973 kaum nachstand. Da sich die Schweiz vorzugsweise auf dem börsenähnlichen «Spot »-Markt in Rotterdam eindeckt, war sie zwar den zum Teil durch Spekulationen verursachten extremen Preisausschlägen besonders ausgesetzt, musste andererseits aber auch keine Versorgungsengpässe erleiden. Der Bundesrat liess sich von den Preissteigerungen — bei den flüssigen Brennstoffen betrugen sie fast 100 % — nicht sonderlich beunruhigen. Im Gegenteil, er erhoffte sich, nicht zu Unrecht, wie die Verbrauchsstatistiken zeigen sollten, von den hohen Preisen eine Förderung des Sparverhaltens der Konsumenten und die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der übrigen Energieträger. Vorstösse der Nationalräte J. Riesen (sp, FR), F. Jaeger (ldu, SG) und E. Oehler (cvp, SG) sowie der Fraktion der PdA/PSA, die Erdölpreise einer staatlichen Kontrolle zu unterwerfen, drangen nicht durch. Ein Postulat von Ständerat Dillier (cvp, 0W), welches die Erdölpreisentwicklung aus der Berechnung des Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal ausklammern wollte, um den erzieherischen Effekt der hohen Preise ungeschmälert wirken zu lassen, ging der Landesregierung aber doch zu weit und wurde nicht überwiesen. Auch mit der wieder aufgebrachten Idee der Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Erdölimportgesellschaft konnte sich der Bundesrat nicht befreunden. Er befürchtet, dass damit anstelle unserer jetzigen Abhängigkeit von den Erdölkonzernen eine solche von einzelnen Förderstaaten treten würde [34]. Da in der Schweiz keine mengenmässigen Versorgungsprobleme auftraten, lehnte die Regierung auch den Erlass von einzelnen Massnahmen zur Energieeinsparung oder gar eine Rationierung ab. Die Mehrheit der Nationalräte war gleicher Meinung und überwies eine energiepolitisch begründete Motion Welter (sp, ZH) für die Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr nur als Postulat [35].
Die Verteuerung der aus Rotterdam eingeführten Erdölfertigprodukte hatte zur Folge, dass die in den letzten Jahren mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Raffinerie Collombey (VS) wieder besser ausgelastet war [36]. Trotz der im In- und Ausland geäusserten Bedenken wegen einer eventuellen Gefährdung des Trinkwassers wurde das Projekt der Errichtung eines unterirdischen Erdöltanklagers im Fels des Calanda (GR) mit der Aufnahme von Sondierbohrungen weiter vorangetrieben [37].
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Das Erdgas, dessen Abgabepreis während des ganzen Jahres stabil gehalten werden konnte, hat von der durch die Preisentwicklung beim Erdöl ausgelösten Substitution relativ am meisten profitiert. Vertreter der Gaswirtschaft versicherten, dass sich auch in Zukunft die Teuerung beim Erdgas bedeutend langsamer entwickeln werde als bei den Erdölprodukten. Da der Anteil der Fixkosten für Anlagen beim Gas höher sei, reagiere dessen Preis weniger extrem auf Verknappungserscheinungen. Zudem sei er wegen der branchenspezifischen Bevorzugung langfristiger Verträge auch kaum den aus spekulativen Einflüssen herrührenden Schwankungen ausgesetzt [38].
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[1] BBl, 1979. II, S. 102; TA, 115. 19.5.79; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 887. Vgl. auch SPJ, 1979. S. 89 ff. Allgemein zur zukünftigen Energiepolitik vgl. auch E. Ledergerber, Wege aus der Energiefalle, Diessenhofen 1979.
[2] Vorort: wf. Dok.. 1/2. 7.1.80. SGV: Vat., 284, 7.12.79. Bankiervereinigung:TA (sda), 293, 17.12.79. Elektrizitätsproduzenten : BaZ, 211. 10.9.79. Erdölvereinigung: NZZ (sda), 281, 3.12.79. Zur Energiesteuer siehe auch E. Ledergerber, S. Mauch und W. Ott, «Energiepolitische Besteuerung des Energieverbrauchs», in Wirtschaft und Recht, 31/1979, S. 36 ff.
[3] SGB: Gewerkschaftliche Rundschau, 71/1979, S. 325 ff. SP: SP-lnformation, 68. 24.1.80. CVP: Vat., 265, 15.11.79. SVP: NZZ (sda), 266, 15.11.79. LdU : NZZ (sda), 283, 5.12.79. FDP: TA, 35, 12.2.80.
[4] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1322 ff.
[5] Amtl. Bull NR, 1979, S. 1332 ff.; SP-Information, 60, 13.9.79; Vr, 109. 11.5.79. Vgl. auch TAM, 34, 25.8.79.
[6] Sparkampagnen: TA, 52, 3.3.79; 249, 26.10.79; NZZ (sda). 153, 5.7.79; 227. 1.10.79. Vgl. auch W. Zimmermann, Rechtsprobleme der Energieverknappung, Bern 1979. Zimmermann stellt u.a. fest, dass die Verfassungsartikel über den Umweltschutz und die Forschung dem Bund bereits heute eine aktivere Energiepolitik erlauben würden.
[7] Amtl. Bull. StR, 1979, S. 99; BBl, 1979. I, S. 665. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 92.
[8] BBl, 1979, I, S. 917 ff.; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 865 ff. und 1351 ; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 320 ff. und 496; BBl, 1979, II, S. 1010 und 1028. Für die staatlichen Aufwendungen zugunsten der Entwicklung der Alternativenergien siehe auch Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1367 f. Vgl. ferner World Wildlife Fund et al. (Hrsg.), Alternative Energieanlagen in der Schweiz, Zürich 1979.
[9] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 306 f.; SPJ, 1978, S. 92. Der neue Motionstext geht nun wieder zurück an den Nationalrat. Zur Nutzung der Sonnenenergie vgl. zudem 24 Heures, 142, 21.6.79.
[10] NZZ (sda), 162. 16.7.79. Basel-Land: BaZ, 5. 6.1.79; 206. 4.9.79; 242. 16.10.79. Bern: Bund, 149, 29.6.79. Solothurn: NZZ, 209. 10.9.79. Zürich: NZZ, 157, 10.7.79. Luzern: LNN, 194, 23.8.79; Waadt: 24 Heures, 108. 10.5.79; TLM, 130. 10.5.79; 150. 30.5.79; 330. 26.11.79; 331, 27.11.79; 337. 3.12.79 (35 359 Ja: 29 423 Nein).
[11] Mustergesetz: BaZ, 184. 9.8.79. Direktorenkonferenz: NZZ(sda). 291. 14.12.79 ; vgl. auch oben. Teil I, 1d, kantonale Zusammenarbeit.
[12] NZZ, 255. 2.11.79; Verhandl. B.vers., 1979, IV, S. 53. Bei den erwähnten Umweltschutzorganisationen handelt es sich um: Schweiz. Bund für Naturschutz, Schweiz. Energie-Stiftung, Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz, Schweiz. Vereinigung für Sonnenenergie, Schweiz. Verein für Volksgesundheit und World Wildlife Fund Schweiz.
[13] TA, 6. 1.9.79; I'r. 158. 10.7.79; 167. 20.7.79. Vgl. ebenfalls SPJ, 1978. S. 96.
[14] TLM, 18, 18.1.79; 109, 19.4.79; 114.24.4.79; 24 Heures, 23. 29.1.79; 108, 10.5.79; 109, 11.5.79; 124, 30.5.79; 132, 9.6.79; 139, 18.6.79.
[15] BaZ, 70. 23.3.79; 76. 30.3.79; 223. 24.9.79 (10 579 Ja : 10 393 Nein).
[16] NZZ (sda), 82.9.4.80. Zur Kritik an den Zahlen des Bundesamtes für Energie vgl. TA, 142, 22.6.79. In den Jahren 1977 und 1978 war gut ein Drittel der Zunahme des Elektrizitätsverbrauchs verursacht durch die Einrichtung von Elektroheizungen (JdG, 212, 12.9.79).
[17] BaZ, 43. 20.2.79; 49. 27.2.79; 119. 23.5.79; Presse vom 5.11.79; Focus, 1979. Nr. 108. S. 11 ff. und Nr. 109. S. 34.
[18] SPJ, 1978. S. 95. Kritik an Abstimmungserläuterungen: Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1679 ff.; TA, 4.6.1.79; LNN, 6. 9.1.79; 8, 11.1.79; BaZ, 11. 13.1.79; vgl. auch oben. Teil I, 1c (Volksrechte). Die Kritik bezog sich vor allem auf die Darstellung des von der Initiative postulierten Abstimmungsverfahrens. Politische Propaganda durch staatliche Betriebe: Amtl. Bull. NR, 1979. S. 86 ff.; SGT, 33.9.2.79; Vr, 37. 13.2.79; Bund, 113. 16.5.79. Zu den Kosten des Abstimmungskampfes: TLM, 51. 20.2.79; Focus, 1979. Nr. 108. S. 41. Siehe auch die kritischen Bemerkungen des CVP-Generalsekretärs H.P. Fagagnini zur Propagandaflut der Initiativgegner (BaZ, 46, 23.2.79).
[19] NZZ (sda), 31. 14.2.79. Von ihren Mutterparteien abweichende Parolen gaben folgende Kantonalsektionen heraus: Für die Initiative: FDP/GE, SVP/VD. REP/TG. Dagegen: NA/VD. Für Stimmfreigabe: LdU/ZH. Sozialdemokraten: BaZ, 28, 2.2.79; 29.3.2.79; 32. 7.2.79; JdG, 57. 9.3.79. Vgl. ebenfalls R. Lienhard, «Das Ja steht nicht im Parteiprogramm», in Profil, 58/1979. S. 33 ff. und unten. Teil Illa (Sozialdemokratische Partei).
[20] BBl, 1979, Il, S. 8 ff.; Presse vom 19.2.79; Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 18.2.79. Der Anteil der auf Irrturn beruhenden Ja-Stimmen betrug 4%. Dass sich schlecht informierte Bürger gerade durch die von offizieller Seite verwendetete Bezeichnung «Atominitiative» verwirren liessen, wurde bereits vor dem Urnengang festgestellt ( SGT, 38, 15.2.79).
[21] SPJ, 1978, S. 93 ff. ; BBl, 1979, I, S. 377 f. ; BBl, 1979, II, S. 496 ff.; Presse vom 20.5.79; NZZ, 106. 9.5.79 ; TA, 109. 11.5.79; LNN, 114, 17.5.79; AS, 1979. S. 816 ff und 927 f. Zur Auslegung des Gesetzes vgl. auch BR Ritschard in Amtl. Bull. NR, 1979, S. 475 ff und Schweizerische Energiestiftung, Atomgesetz-Revision durchleuchtet. Ein Hearing, o.0., 1979. Energiekommission: TA, 225. 28.9.79.
[22] Verhandl. B.vers., 1979, IV, S. 17; NZZ (sda), 296, 20.12.79.
[23] BBl, 1979, I, S. 374; BaZ, 20. 25.I.79; NZZ, 242, 18.10.79; 288, 11.12.79; BBl, 1980, I, S. 164 ff.
[24] Harrisburg: Presse vom 30.3.79 bis Mitte April. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1979. S. 758 ff. Beschwichtigungsversuche: Vr, 78, 2.4.79; BZ, 91, 20.4.79; TA, 99. 30.4.79. Untersuchung: 24 Heures, 120. 25.5.79; TA, 120. 26.5.79; NZZ (sda), 213, 14.9.79. Alarmsysteme: 24 Heures, 78, 3.4.79; TW, 83, 9.4.79; 111, 15.5.79. Schwere Mängel im Alarmkonzept mussten auch anlässlich eines Fehlalarms in Lostorf bei Gösgen (SO) festgestellt werden (LNN, 178, 3.8.79; TA, 264, 13.11.79).
[25] E. Kiener, «Nukleare Entsorgung in der Schweiz», in Documenta, 1979, Nr. 3, S. 30 f.
[26] Argentinien: TA, 84, 10.4.79; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1717 f. Lagerkonzept: LNN, 9, 12.1.79; TA, 199, 29.8.79. SPJ, 1976, S. 95. Vgl. auch H. Bürgisser et al., Geologische Aspekte der Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz, Zürich 1979. Grimsel: BBl, 1979, III, S. 999 ff.; Bund, 268. 15.11.79. Sondierbohrungen der NAGRA: Bund, 222. 22.9.79; SPJ, 1977, S. 98. Zum Bewilligungsverfahren für Sondierbohrungen und übrige vorbereitende Handlungen zur Erstellung von Atomanlagen vgl. AS 1979, S. 1422 ff. und Ldb, 254, 2.11.79.
[27] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 201; AS, 1979, S. 1134 ff. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 93.
[28] TA, 273, 23.11.79.
[29] BBl, 1979, II, S. 837 f.; TA, 172, 27.7.79; NZZ, 274, 24.11.79 ; Bund, 299, 21.12.79. Zur Prognose siehe auch TA, 201, 31.8.79; NZZ, 255, 2.1 1.79. Standesinitiative von BS: Verhandl. B. vers.. 1979, IV, S. 12; BaZ, 85, 10.4.79; 86, 11.4.79; 148, 28.6.79; 242, 16.10.79; 291, 12.12.79. Der Genfer Grosse Rat verpflichtete seine Regierung zur Einreichung einer Standesinitiative für die Annullierung der Standortbewilligung für das in Verbois (GE) geplante Atomkraftwerk (24 Heures, 256, 3.11.791. Postulat Egli: Amtl. Bull. StR, 1979, S. 579 f.; vgl. auch NZZ, 105, 8.5.79.
[30] Neuenburg: SPJ, 1978, S. 96 ; TLM, 45, 14.2.79 ; NZZ, 41, 19.2.79 (28 000 Ja : 13 421 Nein). Zürich : SPJ, 1978, S.95; NZZ, 157, 10.7.79; 273, 23.11.79 ; Vr, 212, 11.9.79; TA, 281, 3.12.79. In Neuenburg hatten sich die Liberalen und die Freisinnigen. in Zürich die Freisinnigen gegen die Neuerung ausgesprochen.
[31] Luzern: LNN (ddp), 117, 21.5.79. St. Gallen: SGT, 59, 12.3.79; 182, 7.8.79. Waadt: TLM, 183, 2.7.79; 263, 30.9.79 ; 24 Heures, 297, 21.12.79. Freiburg: TLM, 96, 26.4.79 ; Lib., 253, 3.8.79. Bern : TW, 111 , 12.5.79 ; 197, 24.8.79.
[32] Ilanz: TA, 88, 17.4.79; BaZ, 126, 1.6.79; SGT, 204, 1.9.79; NZZ (sda), 293, 17.12.79. Rheintal: TA, 54, 6.3.79; 259, 19.11.79; NZZ (sda), 284, 10.4.79. Initiative: Vr, 3, 5.1.79; NZZ (sda), 129, 7.6.79. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 97 und 1978, S. 96 f.
[33] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1786 ; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 307 f. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 99. Beim jetzigen System richtet sich die Berechnung nach der zeitlichen Verfügbarkeit des Wassers und fällt aus klimatischen Gründen bei einem Laufkraftwerk im Mittelland höher aus als bei einem Speicherwerk in den Alpen.
[34] NZZ, 125, 7.6.79; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 416 ff., 885 und 1145 ff.; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 428 ff. Vgl. zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Erdölpreise auch «Wirtschaftliches Wachstum im Engpass», in Mitteilungen des Delegierten. für Konjunkturfragen, 35/1979, S. 17 ff.
[35] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1324 f. und 1336 f.; BaZ, 152, 3.7.79. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 85, ferner zu diesem Thema auch T. Wenger, Krisenmanagement bei Versorgungsausfällen von flüssigen Brenn- und Treibstollen, Diessenhofen 1979.
[36] TA, 258, 6.11.79. Siehe ebenfalls SPJ, 1978, S. 97.
[37] BaZ, 13, 16.1.79 ; NZZ, 137, 16.6.79; 290. 12.12.79 ; TA, 244, 20.10.79. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 97.
[38] NZZ, 171, 2,5.7.79; Plan, 26/1979, Nr. 4, S. 18 ff.
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