Allgemeine Chronik
Landesverteidigung
Le Conseil fédéral annonce qu'il fera examiner la conception de la défense générale – Tandis que la direction de l'armée et les partis bourgeois demandent des moyens supplémentaires pour développer l'armement, le congrès du PSS soutient le projet d'une initiative visant à soumettre les crédits d'armement au référendum – Malgré l'opposition virulente des milieux de gauche la grande démonstration de l'armée à Zurich remporte un succès populaire considérable – Dans le but d'économiser davantage, le Conseil des Etats renvoie un crédit destiné à acquérir des obusiers blindés: cependant, après l'échec des nouveaux pourparlers avec les Etats-Unis, les Chambres acceptent le programme d'armement avec des réductions mineures – Après la mise en évidence des défauts du char 66, le DMF suspend la production en cours et ordonne une enquéte sur la procédure d'acquisition pratiquée par le Groupement d'armement – Le Conseil fédéral conteste l'avis selon lequel le retard de la production de chars blindés contraindrait les autorités à réviser la conception de la défense nationale militaire; il décide, cependant, de ne pas développer en Suisse le nouveau char de combat – Les Chambres approuvent des crédits pour les ouvrages militaires et les acquisitions de terrain sans réductions considérables – Mise en vigueur du nouveau règlement de service – Conséquence de l'affaire Jeanmaire, deux commissions du Conseil national préconisent des réformes concernant le service des renseignements et le système des promotions dans l'armée – Aboutissement d'une nouvelle initiative demandant un service civil pour les objecteurs – Le parlement admet la révision de la taxe d'exemption du service militaire – Des représentants de l'armée critiquent certaines pratiques de la protection civile – Les Chambres soutiennent l'article constitutionnel concernant l'approvisionnement du pays.
Landesverteidigung und Gesellschaft
Die Frage nach der Stellung der Landesverteidigung in der Gesamtpolitik war 1979 weiterhin stark umstritten. Die zunehmenden weltweiten Spannungen, vor allem aber die wachsende militärische Überlegenheit des Warschauer Paktes in Europa, veranlassten nicht nur die NATO-Staaten Ende des Jahres den vieldiskutierten Nachrüstungsbeschluss zu fassen, sondern zeitigten auch Auswirkungen auf die Schweiz. So gab der Bundesrat in einem Zwischenbericht zur Sicherheitspolitik bekannt, angesichts der veränderten Bedrohungslage werde die Konzeption der Gesamtverteidigung von 1973 für die 80er Jahre überprüft. Verschiedene hohe Armeeführer brachten ihre Bedenken hinsichtlich der Lücken in der schweizerischen Bewaffnung, insbesondere im Bereich der Panzer und des Raumschutzes, zum Ausdruck und betonten, die Armee könne ihre Aufgabe in Zukunft nur dann zufriedenstellend versehen, wenn Bundesrat und Parlament bis 1984 die Realisierung des Armeeleitbildes 80 ermöglichten, indem sie dem dafür erforderlichen Investitionsrahmen von 6-7 Mia Fr. zustimmten
[1]. Dies trug ihnen von SP-Seite den Vorwurf ein, sie untergrüben die Glaubwürdigkeit der Armee, einen Vorwurf, den der Bundesrat allerdings als ungerechtfertigt bezeichnete. In ihrer Antwort auf eine Einfache Anfrage Morel (sp, FR) gab die Regierung vielmehr zu verstehen, dass sie die Beurteilung der Armeeführung teile
[2]. Wegen der weitreichenden Konsequenzen der auf dem Gebiet der Rüstung bevorstehenden Entschliessungen plädierte GeneralstabschefSenn dafür, die Höhe der betreffenden Kredite fürderhin nicht mehr auf der Stufe des Finanz- und des Militärdepartements aushandeln zu lassen. Vielmehr solle der Gesamtbundesrat für die Belange der Rüstung die Verantwortung übernehmen, indem er nach Anhören der Armeespitze selber den Finanzrahmen festsetze und die Entscheidung zwischen politisch Machbarem und bloss Wünschbarem treffe
[3].
Wie bereits 1978 machten sich die bürgerlichen Parteien, speziell die Freisinnigen, zu Fürsprechern der Begehren der Armeeleitung. Für sie ist eine starke Armee eine Notwendigkeit, weil ihrer Ansicht nach die Fähigkeit des Staates, sich gegen aussen zu verteidigen, die Grundlage des schweizerischen politischen Systems und damit auch der sozialen Sicherheit bildet. Hatte sich in den Jahren der Entspannung eine gewisse Zurückhaltung bei den Militärausgaben rechtfertigen lassen, so scheint ihnen die Entwicklung der Bedrohungslage eine Verstärkung des Rüstungsbudgets notwendig zu machen, damit der in den Jahren des nominal gleichbleibenden, real sich aber vermindernden Aufwandes entstandene technologische Rückstand in der Ausrüstung der Truppen aufgeholt werden kann.
Wegen der Finanzprobleme des Bundes sollen die zusätzlichen Gelder nicht allein durch eine Erhöhung der dem EMD zugeteilten Mittel aufgebracht werden. Vielmehr wird verlangt, dass die zur Verfügung stehenden Beträge departementsintern vermehrt für Rüstungszwecke und weniger für laufende Kosten verwendet werden
[4]. Nationalrat Allgöwer (ldu, BS) griff den 1975 von liberaler und evangelischer Seite lancierten Vorschlag einer den Bundeshaushalt entlastenden Wehranleihe wieder auf
[5].
Die Bestrebungen der bürgerlichen Kreise stiessen bei den Sozialdemokraten auf Widerstand. Eine Vergrösserung des EMD-Budgets war für sie gleichbedeutend mit einem Abbau von Sozialleistungen
[6]. Die SPS zeigte sich im übrigen in ihrer Haltung gegenüber militärpolitischen Fragen nicht einig. Ihr an Einfluss gewinnender pazifistischer Flügel
[7] versuchte einer Verstärkung der Rüstungsanstrengungen dadurch einen Riegel zu schieben, dass er eine Initiative für die Unterstellung entsprechender Ausgaben unter das fakultative Referendum ankündigte. Es gelang ihm, am Parteitag seine Ansicht durchzusetzen. Gegen den Willen des Parteipräsidenten Hubacher, der diese heikle Angelegenheit vorerst einmal näher prüfen lassen wollte, beschloss die Versammlung mit 306 gegen 255 Stimmen die Unterstützung des Projekts
[8].
Dass es bei diesen Auseinandersetzungen keineswegs nur um einen Streit um die Höhe der Militärausgaben für die Investitionsperiode 1980-84, sondern um die viel grundsätzlichere Frage nach der Rolle der Armee im Staate ging, zeigten insbesondere die Diskussionen um grossangelegte Wehrvorführungen der Felddivision 6 in Zürich. Diese Schau, die von Armeeseite vor allem mit dem Argument begründet wurde, es gehe darum, der Bevölkerung zu zeigen, was mit dem für die Rüstung eingesetzten Geld geschehe und gleichzeitig den Kontakt mit den Zivilisten zu suchen, stiess aufder Linken auf heftige Kritik. Noch bevor die Absicht einer Truppendemonstration im Herzen Zürichs offiziell bekanntgegeben worden war, meldete das Demokratische Manifest. unterstützt vor allem vom Friedensrat und Kreisen um den Kantonalpräsidenten der Zürcher SP, Nationalrat Braunschweig, seinen Protest gegen den Plan an. Dieser wurde als eine Art Machtübernahme der Armee angeprangert, wobei man auf die Besetzung der Tschechoslowakei durch russische Truppen im Jahre 1968 anspielte
[9], ein Hinweis, der nicht nur den Widerspruch der bürgerlichen Parteien hervorrief, sondern auch von Kreisen, die der militärischen Grossveranstaltung mit Vorbehalten begegneten, entschieden zurückgewiesen wurde
[10]. Bei der Bevölkerung stiessen die Aussetzungen an der Wehrschau auf wenig fruchtbaren Boden: zu Hunderttausenden strömten sie nach Zürich, während eine gleichzeitig anberaumte Gegendemonstration nur wenige Tausend Leute hinter sich zu vereinigen mochtet
[11]. Mit diesem offenkundigen Erfolg rechtfertigte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage aus dem Nationalrat die Durchführung der Übung
[12].
Rüstung
Im Rahmen der Diskussionen um die Höhe der Militärausgaben kam den Aufwendungen fir die Rüstung besondere Bedeutung zu. Das
ordentliche Rüstungsprogramm 1979, mit dem vor allem die Panzerabwehr und die Luftverteidigung verstärkt werden sollten, beanspruchte mit 1,4 Mia Fr. den höchsten Betrag seit dem Beginn des Koreakrieges
[13]. Während damit fir die Sozialdemokraten von vornherein der Beweis erbracht war, dass man im EMD keine Sparanstrengungen unternehme
[14], traten die bürgerlichen Fraktionen anfänglich für die Vorlage ein, damit den Vorwurf der SP provozierend, man wolle nur die Sozialausgaben einschränken. Schien der Verlauf der Debatte damit vorgezeichnet, so sorgten die Beratungen des Ständerates für einen Eklat : die kleine Kammer beschloss in der Sommersession, den grössten Brocken des Kredites, 890 Mio Fr. für den Ankauf einer in der Botschaft nicht genannten Anzahl von amerikanischen
Panzerhaubitzen des Typs M-109 mit Zubehör, zur
Neuüberprüfung an die Kommission zurückzuweisen
[15].
Ausgangspunkt für diesen überraschenden Beschluss der Ständeherren, dem sich im Herbst auch der Nationalrat anschloss, waren zwei offene Briefe der SPS an Bundesrat Gnägi, die an der Rüstungsbotschaft scharfe Kritik übten. Einerseits wiesen sie auf die im Vergleich zu früher beschafften Serien der M-109 stark gestiegenen Kosten hin, anderseits klagten sie über eine mangelhafte Information des Parlaments, die um so unangebrachter sei, als eine allgemein zugängliche Publikation der amerikanischen Behörden wesentlich detailliertere Angaben enthalte
[16]. Der Chef des EMD sah sich darauf veranlasst, das Rüstungsvorhaben öffentlich zu präzisieren. Er rechtfertigte die Tatsache, dass trotz gesunkenem Dollarkurs der Stückpreis für die Haubitze über demjenigen des Jahres 1974 liege, mit der hohen Inflationsrate in den USA, mit starken Preissteigerungen beim Rohmaterial und mit qualitativen Verbesserungen
[17]. Doch als sich mit dem negativen Ausgang der Finanzabstimmung vom 20. Mai die Hoffnungen auf eine baldige Sanierung des Bundeshaushaltes zerschlugen, übertrug sich die Unruhe auch auf die bürgerlichen Parteien. Nachdem sich der Militärausschuss der FDP noch Ende Mai hinter die Rüstungsvorlage gestellt hatte, beschloss die freisinnige Fraktion am Vorabend der Beratungen im Ständerat überraschend die Rückweisung des für die Panzerhaubitzen bestimmten Teilkredits
[18].
Diesem wohl nicht zuletzt wahlpolitisch motivierten Entscheid, der demonstrieren sollte, dass man auch in der FDP zu Sparanstrengungen beim EMD bereit sei, schloss sich die Militärkommission der kleinen Kammer unmittelbar vor Verhandlungsbeginn an und das Plenum folgte ihr. In der Debatte äusserte man nicht nur Bedenken über die Höhe der Kosten und über die ungenügende Information — das EMD hatte den Rat erst am Vorcagmit eingehenderen Angaben ausgestattet —, sondern auch über die Gefahr, in der Rüstung mehr und mehr von den USA abhängig zu werden. Die bürgerlichen Fraktionen lehnten es jedoch ab, einen sozialdemokratischen Antrag auf Rückweisung der gesamten Vorlage an den Bundesrat zu unterstützen. Die Kredite in der Höhe von 550 Mio Fr. für die Umrüstung von Flugzeugen des Typs «Hunter» sowie für die Beschaffung einer zweiten Serie von Feuerleitgeräten «Skyguard» und anderen Kriegsgeräts passierten in beiden Räten mit deutlichen Mehrheiten. Allerdings verringerte sich die bewilligte Summe wegen einer Verbilligung der Munition um 4 Mio Fr.
[19].
Die mit der Rückweisung an die Kommissionen verlangte Neuaushandlung des Kaufvertrages mit den zuständigen amerikanischen Stellen blieb resultatlos, da man in Washington keinerlei Neigung zeigte, der Schweiz bessere Bedingungen zu gewähren als anderen Kunden. Als besonders stossend empfanden die National- und Ständeräte die von der US-Regierung erstmals erhobenen administrativen Zuschläge. Verschiedentlich war in diesem Zusammenhang, nicht nur von sozialdemokratischer Seite, von fragwürdigen Beträgen, ja von Preisdiktat die Rede. Deshalb wurde in der Herbstsession auch die Möglichkeit von Alternativen erörtert. Im Vordergrund stand die Rückweisung eines Betrages von 73 Mio Fr. für die in der Botschaft nur beiläufig erwähnte
Beschaffung von Schützenpanzern M-113, um die Frage zu prüfen, ob an deren Stelle nicht ein Produkt der notleidenden Kreuzlinger Firma Mowag erworben werden könnte. Ein diesbezüglicher Antrag des Thurgauer Ständerates Herzog (svp, TG), der auch von der SP unterstützt wurde, unterlag in der kleinen Kammer nur knapp, mit 18:14 Stimmen. Die Sozialdemokraten erneuerten diesen Vorschlag in der Wintersession im Nationalrat. Sie wollten jedoch zusätzlich den ganzen Kredit an den Bundesrat zurückweisen, um auch Varianten zur Panzerhaubitze M-109 abklären zu lassen. Beides wurde vom Nationalrat auf Antrag der Militärkommission abgelehnt, nicht nur weil die schweizerische Armee bereits weitgehend mit dem amerikanischen Material ausgerüstet ist, sondern vor allem weil dieses den Konkurrenzprodukten sowohl kosten- als auch qualitätsmässig überlegen ist. Dank Kürzungen der für Munitionseinkauf und für Unvorhergesehenes eingesetzten Beträge konnte der Kredit von 890 Mio Fr. auf 750 Mio Fr. reduziert werden
[20].
Wurde mit der Bewilligung des Rüstungsprogramms 1979 nach Ansicht der Armeespitze ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Armeeleitbildes 80 zurückgelegt, so gaben anderseits im Laufe des Jahres bekanntgewordene
Mängel beim Panzer 68 erneut Anlass zur Frage, ob die Verteidigungskonzeption von 1966 noch weiterhin Gültigkeit beanspruchen könne
[21]. Auf schwere Unzulänglichkeiten des in der Schweiz hergestellten Panzers, dessen vierte Serie 1978 vom Parlament bewilligt worden war, wurde die Öffentlichkeit aufmerksam, als die «Weltwoche» einen Brief Divisionär Haeners, des Waffenchefs der mechanisierten und leichten Truppen, an Generalstabschef Senn publik machte. Haener ersuchte Senn darin um Entbindung von der Verantwortung für die Kriegsbereitschaft der Panzertruppe, da die gravierenden Probleme mit dem Panzer 68 trotz Beanstandungen nicht behoben seien. Gleichzeitig verlangte er, dass die Produktion der vierten Serie bis zur näheren Abklärung des Falles eingestellt werde
[22]. Nachdem eine gemeinsame Sitzung der Militärkommissionen der beiden Kammern mit den Spitzen des EMD die zumindest teilweise Berechtigung der Kritik Haeners ergeben hatte, beschloss die Kommission des Nationalrats, zur näheren Abklärung der Angelegenheit einen Ausschuss einzusetzen. Bundesrat Gnägi seinerseits entsprach dem Verlangen der Parlamentarier und stoppte vorläufig den Bau des Panzers
[23].
Die durch die gründliche Untersuchung zu Tage geförderten Mängel stellten die Kriegstauglichkeit des Panzers 68 weitgehend in Frage und liessen es ratsam erscheinen, den Bau der vierten Serie so lange aufzuschieben, bis an der Möglichkeit ihrer Behebung keine Zweifel mehr bestünden. Sie gaben aber auch erneut zur Forderung Anlass, die heutige Regelung der Rüstungsbeschaffung sei zu überprüfen
[24]. Im Zentrum der Kritik stand die Gruppe für Rüstungsdienste (GRD), der unumwunden Unfähigkeit vorgeworfen wurde, vor allem aber deren Chef, dessen Rücktritt einige Parlamentarier unmissverständlich verlangten. Umstritten war jedoch vor allem die Doppelstellung des Rüstungschefs: einerseits hat er als Verantwortlicher für die Beschaffung neuer Waffen das bestmögliche Material zu suchen, anderseits obliegt ihm als oberstem Vorsteher der staatlichen Rüstungsbetriebe die Aufgabe, den ihm unterstellten Werken Arbeit zu verschaffen
[25]. Angesichts der Forderungen, die nicht nur der Ausschuss der Militärkommission des Nationalrats, sondern auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) erhob, entschloss sich das EMD dazu, eine neutrale Instanz mit der Untersuchung des Beschaffungsablaufs zu beauftragen. Es betraute Prof. E. Rühli mit dieser Aufgabe
[26], eine Wahl, die nicht ohne Kritik blieb, weil der ernannte Experte zugleich Verwaltungsratsmitglied der Contraves AG, einer Tochtergesellschaft des Bührle-Konzerns, ist
[27].
Da die Militärkommission des Nationalrates Zweifel äusserte, ob angesichts der Mängel des Panzers 68 und der schlechten Finanzlage eine fristgerechte Realisierung des Armeeleitbildes 80 überhaupt noch zu erwarten sei, forderte sie den Bundesrat mit einem Postulat auf, dem Parlament einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen. In ihrer Antwort erklärte die Landesregierung, sie sehe keinen Grund, wegen der beim Panzer 68 aufgetretenen Unzulänglichkeiten die geltende Verteidigungskonzeption abzuändern. Sie folgte damit denjenigen Stimmen, die eindringlich davor gewarnt hatten, nunmehr einen unfruchtbaren Konzeptionsstreit vom Zaun zu reissen, einerseits, weil eine Milizarmee ein derartiges Hin und Her gar nicht vertrage, anderseits aber, weil es zum Armeeleitbild 80 keine realistische Alternative gebe, denn eine wirksame Dissuasion könne nur erreicht werden, wenn ein Angriff bereits an der Grenze auf Widerstand stosse
[28].
Da der Panzer 68 seine gegenwärtige Hauptfunktion, den Gegenschlag, ab spätestens Mitte der achtziger Jahre nicht mehr zu erfüllen vermag, legte der Bundesrat besonderes Gewicht auf die zeitgerechte Beschaffung neuer Gegenschlagpanzer
[29]. Diese Prioritätensetzung blieb nicht ohne Konsequenzen für die Modellwahl. Nachdem die Regierung 1978 der Zürcher Firma Contraves den Auftrag erteilt hatte, ein Modell für einen neuen Kampfpanzer zu entwickeln, war unter den Militärexperten in der Frage nach der besseren Variante, des Eigenbaus oder der Lizenzproduktion, eine lebhafte Diskussion in Gang gekommen, in die sich auch weitere interessierte Kreise einschalteten. Während die Befürworter des Mitte 1979 von der Contraves vorgelegten schweizerischen Modells vor allem die beschäftigungspolitischen Aspekte und die davon ausgehenden technologischen Impulse geltend machten, verwiesen die Gegner auf die entstehenden zusätzlichen Kosten, speziell aber auf den gegenüber der Lizenzproduktion späteren Ablieferungszeitpunkt eines einheimischen Fahrzeugs
[30]. Diesen Argumenten schloss sich der Bundesrat an, als er sich im Dezember, nach der Verlängerung der ursprünglich gesetzten Frist, gegen das schweizerische Konzept aussprach, ein Entscheid, der im grossen ganzen nicht schlecht aufgenommen wurde, auch wenn er bei den interessierten Betrieben und bei deren Arbeitnehmern auf Kritik stiess
[31].
Waffenplätze
Die Schwierigkeiten der Armee, die für die Ausbildung der Truppen notwendigen
Infrastrukturanlagen zu beschaffen, sind bekannt
[32]. Dies erklärt auch, weshalb das 1978 erwogene Projekt, speziell für Panzertruppen österreichische Übungsplätze zu gebrauchen, 1979 ernsthaft weiterverfolgt und geprüft wurde. Obwohl die zuständigen österreichischen Stellen ihr grundsätzliches Einverständnis erklärten und keine neutralitätspolitischen Hindernisse sahen, wurde noch kein Entscheid gefällt. Dabei dürfte vor allem auch die Ansicht eine Rolle gespielt haben, es sei nicht Sache des Auslandes, sondern der Schweiz, die für die Bereitschaft der Armee notwendigen Anlagen bereitzustellen
[33].
Gewisse Fortschritte in dieser Richtung waren 1979 denn auch zu verzeichnen. So steht nunmehr der Verwirklichung des lange umstrittenen Waffenplatzes
Rothenthurm rechtlich nichts mehr entgegen, nachdem vorerst das Schwyzer Verwaltungsgericht und danach das Bundesgericht die Beschwerden gegen die 1978 von der Oberallmeindkorporation erteilte Zustimmung zum Landverkauf ans EMD abgewiesen hatten
[34]. Auch konnte 1979 der für die Ausbildung der Panzerabwehr wichtige Waffenplatz Chamblon bei Yverdon eröffnet werden
[35]. Andere Projekte, wie etwa dasjenige am Schwarzsee (FR) stossen weiterhin auf Widerstand
[36].
Ohne grosse Opposition passierten in beiden Räten die vom EMD für militärische Bauten und Anlagen beantragten Kredite. Verschiedentlich wurde allerdings auf die Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verwiesen, die dem Militärdepartement bei der Erstellung notwendiger Objekte aufgrund der Vorschriften ziviler Instanzen entstünden. Im Sinne einer Spardemonstration stellten beide Kammern das Projekt eines Schiessplatzes Fasiswald (SO), der wegen unumgänglicher Aufwendungen für die Erhaltung eines nichtmilitärischen Baus als zu teuer erschien, vorläufig zurück. Nicht eben konsequent lehnten sie jedoch einen Rückweisungsantrag gegen ein mit rund 30 Mio Fr. veranschlagtes Jugendsportzentrum im Kanton Tessin mit deutlicher Mehrheit ab
[37].
Organisation und Ausbildung
Die Revision der Rechtsgrundlagen für die innere Ordnung der Armee fand ihren Abschluss, indem der Bundesrat 1979 das neue
Dienstreglement erliess. Im EMD bezeichnete man dieses als wichtigen Meilenstein, als «Charta des Soldaten». Das Dienstreglement 80 bringt an sich keine grossen Neuerungen, unternimmt jedoch den Versuch, die Stellung des Soldaten, seine Rechte und seine Pflichten genauer zu umschreiben, weshalb auch auf die Schaffung der Stelle eines Ombudsmanns verzichtet wurde. Zwei wesentliche Anordnungen, das Verbot der Teilnahme an politischen Aktionen im Militärtenue und die Vorschrift, den Wachdienst mit scharfer Munition zu versehen, wurden von sozialdemokratischer Seite unter Beschuss genommen. Neu ist die Umschreibung des Anforderungsprofils für das Kader, wie der Oberbegriff für Unteroffiziere und Offiziere jetzt lautet
[38]. Umstritten war die im Dienstreglement 80 enthaltene Regelung der Dienstbeschwerde. In einer Motion, der vom Nationalrat allerdings keine Folge gegeben wurde, verlangte NR Muheim (sp, LU) eine Neuregelung derselben, indem auch die Möglichkeit geschaffen werden sollte, letztinstanzlich an eine ausserhalb der Militärhierarchie stehende, unabhängige Stelle zu gelangen. Der Bundesrat trat diesem Begehren mit der Bemerkung entgegen, eine derartiger Schritt brächte es mit sich, dass die Kommandogewalt in die Hände der Gerichte gelegt würde
[39].
Über die
Spionageaffäre Jeanmaire wurde mit der Vorlage eines ausführlichen Berichts über die zu ziehenden Konsequenzen der Schlussstrich gezogen. Obschon man erkannte, dass es auch in Zukunft unmöglich sein wird, fremden Nachrichtendienst generell zu verhindern, so erachteten die Geschäftsprüfungs- und die Militärkommission des Nationalrates in ihrem Rapport doch in zwei Punkten Reformen für angebracht. Einerseits soll der personell unterdotierte schweizerische Nachrichtendienst ausgebaut werden, anderseits aber auch das in der Armee herrschende Beförderungssystem, dessen Mängel gerade in dieser Angelegenheit offen zu Tage getreten sind, neu überprüft werden
[40]. Die Dringlichkeit von diesbezüglichen Reformen wurde vor allem auch durch das an Peinlichkeit kaum mehr zu übertreffende Vorgehen Oberst Bachmanns unterstrichen, der es für nötig erachtete, einen Untergebenen zum Auskundschaften der österreichischen Armee, die hohe schweizerische Offiziere zu ihren Manövern eingela den hatte, abzuordnen. Das EMD, das Bachmann sofort in seinem Dienst einstellte, versuchte die Angelegenheit als Einzelfall darzustellen, es wurde jedoch bekannt, dass der Nachrichtenoffizier bereits früher ähnliche Aufträge erteilt hatte
[41].
Zivildienst
Nach wie vor bleibt die Frage der
Dienstverweigerer aktuell. Mit rund 113 000 gültigen Unterschriften wurde im Dezember eine Initiative für einen echten Zivildienst eingereicht. Absicht dieses Volksbegehrens ist es, die Gewissensprüfung durch den «Tatbeweis» zu ersetzen, indem der Verweigerer die Ernsthaftigkeit seiner Motive dadurch glaubwürdig macht, dass er einen Ersatzdienst aufsich nimmt, der um die Hälfte länger dauert als die Militärpflicht. Die Urheber des Vorstosses erachten diese Lösung als gangbaren Kompromiss zwischen den Bedürnissen der Armee und den Wünschen der Betroffenen
[42]. Auf eine Entschärfung des Problems der Dienstverweigerer, deren Zahl sich 1979 von 391 im Vorjahr auf 340 verringerte
[43], zielten neben der Volksinitiative auch zwei Motionen, mit denen die FDP und die SP die Regierung ersuchten, die Möglichkeit des waffenlosen Militärdienstes auszubauen. Nachdem der Vorsteher des EMD ausdrücklich zugesichert hatte, dem Parlament im kommenden Jahr eine Vorlage zu diesem Geschäft zu unterbreiten, stimmten die Unterzeichner einer Umwandlung in ein Postulat zu
[44]. Das Militärdepartement versuchte jedoch, dem Widerstand gegen die Armee auch dadurch beizukommen, dass es einen Bericht ausarbeiten liess, der sich mit der Frage befasste, wie die Lehrer vermehrt von der Notwendigkeit der Streitkräfte überzeugt und zu einer entsprechenden Beeinflussung der Schüler veranlasst werden könnten. Dieser Versuch erntete auf der Linken scharfe Kritik
[45].
Neugeregelt wurde 1979 der
Militärpflichtersatz. Die Vorlage des Bundesrates von 1978, die in der Veranlagung verschiedene Erleichterungen brachte, anderseits aber den Steuersatz erhöhte, vermochte nicht alle Kreise zu befriedigen. Insbesondere die Invalidenverbände zeigten sich von der Vorlage enttäuscht, weil sie keine Befreiung aller geistig und körperlich Behinderten vorsah, während gleichzeitig die aus beruflichen Gründen nicht militärdienstpflichtigen SBB-Beamten davon ausgenommen wurden. Sozialdemokratische Vorstösse, die sich die Forderungen der Invaliden zu eigen machten, wurden in beiden Kammern, im Nationalrat allerdings nur knapp, abgelehnt. Die Mehrheit stellte sich auf den Standpunkt, auch unter den Behinderten gebe es Gutgestellte, die zur Leistung des Beitrags imstande seien. Sie versuchte immerhin der Kritik die Spitze zu nehmen, indem sie, über die Anträge des Bundesrates weit hinausgehend, den grössten Teil der Invaliden von der Leistung der Abgabe entband
[46].
Zivilschutz
Das 25jährige Jubiläum des Zivilschutzverbandes gab Anlass, eine Bilanz zu ziehen. Dabei wurde von seiten der Armeespitze insbesondere die im Zivilschutz bis anhin praktizierte Methode der Kaderrekrutierung als ungenügend und auf die Dauer eine wirksame Zusammenarbeit mit der Armee gefährdend kritisiert. Vor allem bei den Manövern des Feldarmeekorps 4 waren diesbezügliche Mängel deutlich hervorgetreten
[47].
Landesversorgung
Einstimmig verabschiedeten beide Räte den vom Bundesrat 1978 vorgelegten Verfassungsartikel über die Landesversorgung, über den 1980 noch das Volk zu befinden hat
[48].
[1] Sicherheitspolitik: BBI, 1980, I, S. 355 f. insbes. 391 ; vgl. SPJ, 1978, S. 47 (freisinniges Postulat für Ergänzung des Sicherheitsberichts von 1973). Armeeführer: Divisionär Weidenmann vor der Allgemeinen Offiziersgesellschaft (OG) Zürich vgl. NZZ, 19.24.1.79 ; TA, 19.24.1.79 Generalstabschef Senn vor Zürcher OG vgl. NZZ, 11. 15.1.79; vgl. auch D. Brunner in Bund. 193. 20.8.79.
[2] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 890 f. Morel bezog sich in seiner Einfachen Anfrage vor allem auf Erklärungen von Generalstabschef Senn sowie auf Äusserungen von NR Wyss (fdp, BS; vgl. Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1558 f.). die ein Echo in der britischen Zeitschrift The Economist (3.2.79) gefunden hatten. Vgl. zur Antwort des BR: BaZ, 125. 31.5.79.
[3] Senn in LNN, 53, 5.3.79. Ähnlich U. Augsburger in NZZ,176. 2.8.79.
[4] NR Friedrich vor Zürcher OG ; vgl. TA, 106. 9.5.79 sowie in NZZ, 126. 2.6.79; FDP- Militärausschuss: NZZ, 234. 9.10.79. Zu den Vorstössen von 1978 vgl. SPJ, 1978. S. 46 f.
[5] BaZ, 279. 28.11.79; vgl. SPJ, 1975. S. 177; 1976. S. 49.
[6] H. Hubacher in BaZ, 74. 28.3.79.
[7] Vgl. dazu Wahl in die Sicherheitskommission der SPS: TA, 208. 8.9.79. Vgl. auch Interview mit dem Präsidenten dieser Kommission. H. Buchbinder, in BaZ, 209. 7.9.79; sowie NZZ, 74. 29.3.79.
[8] Vr, 66. 19.3.79; BZ, 116. 19.5.79: JdG, 116. 19.5.79; 145. 25.6.79; Vat.. 144. 25.6.79. Zur Frage des Rüstungsreferendums vgl. SPJ, 1977. S. 48.
[9] NZZ, 37. 14.2.79; 62. 15.3.79; TA, 37. 14.2.79; Konzept. 2. 20.2.79; Vr, 63. 15.3.79.
[10] Zur Kritik vgl. BaZ, 38, 14.2.79 ; 40, 16.2.79 ; TA, 37. 14.2.79: BZ, 40, 17.2.79 ; SGT, 40, 17.2.79. Kritik der FDP: NZZ, 38, 15.2.79: TA, 39, 16.2.79.
[11] NZZ, 64, 17.3.79; 65, 19.3.79; BaZ, 66. 19.3.79; Bund, 65. 19.3.79; Ldb, 65, 19.3.79; TA, 65. 19.3.79.
[12] Amtl. Bull NR, 1979, S. 879.
[13] BBl, 1979, I, S. 685 ff.; Presse vom 10.4.79; Ww, 16. 18.4.79.
[14] LNN, 40. 17.2.79; TW, 50. 28.2.79; BaZ, 83. 7.4.79.
[15] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 213 ff.; zum Entscheid des StR vgl. Presse vom 8.6.79.
[16] SPS, Schwarzbuch EMD, Notizen zur «Panzerschlacht », Bern 1979. S. 61 f., 66 ff. Die 207 Panzerhaubitzen beanspruchten nur 372 Mio Fr.; der Rest des 890 Mio-Kredits wurde für weiteres Material vorgesehen, das in der Botschaft nur beiläufig erwähnt ist (BBl, 1979, I, S. 689 f.: Amtl. Bull. StR, 1979. S. 213). Zu früheren Beschaffungen vgl. SPJ, 1968, S. 48; 1974, S. 52. Anm. 44.
[17] SPS, Schwarzbuch EMD, S. 63 ff.
[18] Militärausschuss: NZZ, 122, 29.5.79. Fraktion: NZZ, 129. 7.6.79. Zur Volksabstimmung vom 20. Mai vgl. unten. Teil I, 5 (Réforme des finances fédérales).
[19] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 213 ff.; Amtl. Bull. NR, 1979. S. 957 ff.; BBl, 1979. II, S. 1018 f.
[20] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 388 f.; Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1446 f.; BBl, 1979, III, S. 1155.
[21] Vgl. Bericht der Militärkommission des Nationalrates über Mängel am Panzer 68. S. 98 ff.; sowie deren Postulat in Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1253; Divisionär Lüthy in TA, 230. 4.10.79.
[24] Bericht der Militärkommission des Nationalrates über Mängel am Panzer 68. S. 103 ff. ; Resolution SOG in NZZ, 144. 25.6.79; Ww, 25, 20.6.79; vgl. auch SPJ, 1978, S. 47.
[25] Vgl. TA, 214. 115.9.79; BaZ, 222. 22.9.79; vgl. auch Postulat von NR H. Rüegg (fdp, ZH) in Verhandl. B. vers.. 1979, IV, S. 56; den Rücktritt des Rüstungschefs verlangte NR E. Oehler in Interview in Sonntagsblick, 38, 23.9.79; vgl. auch BaZ, 222, 22.9.79.
[26] BaZ, 166. 19.7.79; TA, 165. 19.7.79; NZZ, 167. 21.7.79; 170. 25.7.79.
[27] Ruedi Tobler, Sekretär des Schweiz. Friedensrates. in Vr, 167. 20.7.79.
[28] BBl, 1980. I, S. 426 f.; NR P. Wyss (fdp. BS) in SGT 234, 6.10.79; G. Däniker in NZZ, 278, 29.11.79.
[29] BBl, 1980, I, S. 426 ff.
[30] W. Bischofberger in NZZ, 123. 30.5.79; Brigadier Wanner (Antwort auf Bischofberger) in NZZ, 135. 14.6.79 ebenso in 27.4.7.79; Brigadier König in NZZ, 186, 14.8.79;NR Allgöwer in BaZ, 189. 15.8.79; vgl. auch NZZ, 172. 27.7.79; sowie Vat., 173. 28.7.79.
[31] BR-Entscheid vgl. Presse vom 4.12.79; positive Reaktionen vgl. Bund, 284.4.12.79; NZZ, 283. 5.12.79: 286. 8.12.79; Kritik der Industrie (Georg Fischer sowie Saurer) und der Arbeitnehmer vgl. Ldb, 285. 8.12.79: Bund, 300. 22.12.79.
[32] Vgl. SPJ, 1978. S. 50.
[33] JdG, 30. 6.2.79; NZZ, 30. 6.2.79; TA, 30. 6.2.79; 35. 12.2.79. Interview mit dem österreichischen Aussenminister Rösch in Bund, 43. 21.2.79; Kritik vgl. Bund. 32. 8.2.79; Gnägi-Interview in Sonntagsblick, 7. 18.2.79.
[34] BaZ, 110. 12.5.79; TA, 109, 12.5.79; 232.6.10.79; Vat., 110. 12.5.79; NZZ, 232. 6.10.79.
[35] JdG, 119, 23.5.79: 24 Heures, 119, 24.5.79.
[36] Lib., 155, 5.4.79; JdG, 83, 9.4.79; Bund, 86, 12.4.79. Vgl. auch Opposition gegen Waffenplätze Bernhardzell (SG) (SGT, 21, 26.1.79 ; BaZ, 28, 2.2.79: LNN, 28.3.2.79) und Reppischtal (ZH) (Ldb, 168, 24.7.79 ; TA, 188,16.8.79; LNN, 198, 28.8.79).
[37] BBl, 1979, I, S. 703 ff. (Botschaft): Amtl. Bull. NR, 1979. S. 509 ff.; .Amtl. Bull. StR, 1979. S. 403 ff.: BBI, 1979, II. S. 1020 (Beschluss).
[38] Bund, 158. 10. 1.79; NZZ, 157, 10.7.79 ; Vat., 157. 10.7.79; SP-Kritik : TW, 53, 5.3.79 (Wache mit scharfer Munition); TW, 158, 10.7.79; 182, 7.8.79 (Dienstreglement). Die Volksinitiative für einen Armee-Ombudsmann kam innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht zustande (NZZ, ddp, 298, 22.12.79; vgl. SPJ, 1977, S. 53).
[39] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1040 ff.
[40] BBl, 1979, II, S. 231 ff.; Amtl. Bull. NR, 1979. S. 738 ff.; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 407 f. Vgl. SPJ, 1978. S. 48.
[41] TA, 278, 29.11.79: 279, 30.11.79; NZZ, 279, 30.11.79 ; TLM, 334, 30.11.79; Ww, 49, 5.12.79; Reaktion Österreichs: NZZ, 210, 1.12.79; BaZ, 284, 4.12.79.
[42] NZZ, 292. 15.12.79; TA, 292, 15.12.79; TW, 294, 15.12.79.
[43] Gesch. ber., 1979, S. 184.
[44] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 528 ff.
[45] Lehrer. vorwärts marsch! Militärs greifen nach der Schule, Zürich 1979; vgl. auch TA, 286, 8.12.79.
[46] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 53 ff.. 622 ff.. 872; Amtl. Bull. StR, 1979. S. 204 f.. 209 ff.. 315; AS, 1979, S. 1733 ff.: vgl. auch SPJ, 1978. S. 52. Zur Kritik der Invaliden vgl. Stellungnahme des Schweiz. Invalidenverbandes in TA, 65, 19.3.79; ferner siehe P. Walti, Der schweizerische Militärpflichtersatz, Zürich 1979.
[47] NZZ, 58. 10.3.79; 215. 17.9.79; BaZ, 89. 17.4.79; Bund, 217, 17.9.79.
[48] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 641 ff.; Amtl. Bull. StR, 1979. S. 129. Vgl. auch R. Probst, «Landesversorgungsrecht », in Berner Festgabe zum Schweizerischen Juristentag 1979. hrsg. v. E. Bucher u. P. Saladin, Bern 1979, S. 529 ff. sowie SPJ, 1978. S. 52.