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Allgemeine Chronik
Landesverteidigung
En raison d'un discours adressé au corps des instructeurs, le chef de l'instruction, R. Mabillard, suscite des critiques qui s'opposent aux idées politiques fondamentales de ce dernier — Une commission du Conseil national demande une définition plus claire des tâches de l'armée en cas de conflit intérieur — Le nouveau chef de l'état-major général propose d'instituer une, troupe permanente composée de soldats accomplissant leur service au cours d'une seule année — Le groupe «Pour une Suisse sans armée» lance une initiative visant à supprimer toute force militaire Le Conseil fédéral fait poursuivre les études sur l'insertion des femmes dans le système de défense générale — Le gouvernement entame une réorganisation de l'Office central de la défense — Dans un rapport complémentaire, le Conseil fédéral précise les éléments principaux du nouveau plan directeur de l'armée — Le Conseil national approuve une augmentation de la solde pour les soldats et sous-officiers — Mutations dans les hauts rangs de l'armée et du DMF— Le Conseil national s'occupe de la structure du personnel d'instruction militaire — Des manoeuvres sont entreprises dans l'agglomération de Berne — Des aviateurs suisses s'entraînent en Méditerranée — Les Chambres approuvent des crédits pour le système de radar tactique d'aviation Tallir— Une décision du Tribunal fédéral entrave la poursuite des travaux de la place d'armes de Rothenthurm — Pour garantir la sécurité du sommet Reagan-Gorbatchev, des troupes entrent en service actif — Des dispositions légales pour une «décriminalisation» de l'objection de conscience et pour un service non armé sont soumises iì la consultation — Harmonisation de la pratique judiciaire en cas d'objection au service de protection civile.
Landesverteidigung und Gesellschaft
Die schweizerische Verteidigungspolitik hatte 1985 weder im strukturellen noch im rüstungstechnischen Bereich bedeutsame Entscheidungen zu treffen. Nachdem im Vorjahr die zweite Zivildienstinitiative vom Volk verworfen und die Anschaffung eines neuen Kampfpanzers vom Parlament bewilligt worden war, vollzog sich die Entwicklung im wesentlichen in vorgezeichneten Bahnen [1]. Behörden und Öffentlichkeit sahen sich jedoch weiterhin Problemen gegenüber, die das Verhältnis zwischen Landesverteidigung und Gesellschaft betreffen.
Der altersbedingte Wechsel auf dem Posten des Generalstabschefs auf Jahresende bot Gelegenheit zu Standortbestimmungen. Der scheidende J. Zumstein betonte, dass in seiner fünfjährigen Amtszeit das Vertrauen in die Armee zurückgekehrt sei [2]. Sein Nachfolger E. Lüthy bewertete die Wehrbereitschaft als gut, weshalb er den kommenden Belastungsproben optimistisch entgegensehen könne. Dabei verwies er auf die wehrpolitischen Volksinitiativen für ein Rüstungsreferendum, gegen den Waffenplatz Rothenthurm und für die Abschaffung der Armee. Er sprach sich zugunsten einer öffentlichen Diskussion über Armeefragen aus und befürwortete auch die vermehrte Aufnahme von Vertretern linker Kreise in höhere Kommandostellen. Das Vertrauen der Bürger zur Armee will er unter anderem dadurch fördern, dass er diese aus ihrer «ghettohaften Abgeschiedenheit» herausführt, wie er es bereits als Kommandant des Feldarmeekorps 2 mit seinen Manövern in der Grossstadtagglomeration Bern getan hat [3].
Wesentlich distanzierter hatte sich im Frühjahr Ausbildungschef R. Mabillard geäussert. Eine Rede am Instruktoren-Rapport in Wangen an der Aare, die im Sommer in die Presse geriet, bekräftigte bereits bekannte Vorstellungen des markigen Wallisers in einer Weise, die breite öffentliche Kritik erregte. Das Instruktorenkorps als nicht nur militärische, sondern auch gesellschaftliche Elite, der Offizier, der die Entscheide seiner Vorgesetzten weder wertet noch kritisiert, der Journalist, der für alle Verantwortlichen im besten Fall ein potentieller Gegner ist — solche Leitbilder erschienen auch manchem bürgerlichen Kommentator unhaltbar und mochten an das «totale Soldatentum» einer vergangenen Epoche erinnern. Der sozialdemokratische Parteipräsident und Nationalrat H. Hubacher forderte rundweg den Rücktritt Mabillards, der zu einem Sicherheitsrisiko werde. Der Chef des EMD brachte Mabillard gegenüber ein teilweises Missfallen zum Ausdruck und anerkannte die Presse als Gesprächspartner des EMD und der Armee. Was die Äusserungen über Elite und Disziplin betreffe, so seien sie missverstanden worden : die Rede sei vor allem dazu bestimmt gewesen, das oft angefochtene berufliche Selbstverständnis der Instruktoren zu stärken. In entsprechendem Sinne beantwortete der Bundesrat eine Interpellation Hubachers [4]. Mabillard bekannte sich in der Öffentlichkeit zu Demokratie und Pressefreiheit, sprach aber zugleich von einem Graben zwischen den Vorstellungswelten der Armee und der Gesellschaft [5].
Bedeutsam für das Verhältnis zwischen Armee und Gesellschaft sind auch die Kontroversen um einen allfälligen Militäreinsatz im Innern sowie um die Bildung von berufsmässigen Einheiten. Eine Nationalratskommission befasste sich mit der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative des Sozialdemokraten Chopard (AG), welche die Armee von der Aufgabe des Ordnungsdienstes im Innern entbinden will, um sie nicht in Konflikte mit der Bevölkerung zu führen; diesen Dienst sollte allein die Polizei versehen. Nach der Anhörung von Experten entschied sich die Kommission gegen den Vorstoss, um die Armee nicht gegenüber neuartigen Bedrohungen wie Terrorismus und Geiselnahme handlungsunfähig zu machen. Sie beschloss jedoch, mit einer Motion zu erwirken, dass der Begriff des Ordnungsdienstes besser definiert und die Voraussetzungen für einen entsprechenden Truppeneinsatz klarer geregelt würden [6]. Die zentrale Bedeutung des Milizsystems für die Erhaltung der Einheit von Bevölkerung und Armee wurde von höchster Stelle bestätigt, doch fehlte es nicht an Hinweisen auf die Gefahr, dass die Schweiz in der Mobilmachungsphase den zu erwartenden Bedrohungsverhältnissen ohne ständige Truppen nicht gewachsen wäre. Als neue Möglichkeit für einen Ausweg aus dem Dilemma regte der designierte Generalstabschef Lüthy deshalb an, einen ständig einsatzfähigen Verband aus Wehrmännern zu bilden, die ihre gesamte Dienstpflicht in einem einzigen Jahre zu leisten bereit wären [7].
Die radikalste Anfechtung der traditionellen Rolle der Armee in der schweizerischen Gesellschaft bildet der Vorstoss der «Gruppe für eine Schweiz ohne Armee» (GSoA), die — symbolischerweise am Tag des Frühlingsanfangs — ihre seit längerer Zeit vorbereitete Initiative lancierte. Das Begehren verbietet die Ausbildung oder Haltung von militärischen Streitkräften und verlangt eine umfassende Friedenspolitik zur Stärkung der «Selbstbestimmung des Volkes» und zur Förderung der internationalen Solidarität. Wenn selbst aus pazifistischen Kreisen der Einwand erhoben wurde, die zu erwartende wuchtige Verwerfung der Initiative drohe gerade militaristischen Tendenzen Auftrieb zu geben, so entgegneten Vertreter der Initianten, sie erstrebten in erster Linie eine möglichst breite, bewusstseinsbildende Diskussion über den Weg in eine lebenswerte Zukunft [8]. Praktisch ergab sich eine Spaltung der pazifistischen Kräfte. Der Schweizerische Friedensrat gewährte der Initiative mit Rücksicht auf die Skeptiker in seinen Reihen nur eine kritische Solidarität. Die Jungsozialisten, von denen das Unternehmen ursprünglich ausgegangen war, stimmten ihr bloss mit knapper Mehrheit zu, desgleichen die POCH. Vollends negativ reagierte man in der PdA wie auch in der dem Weltfriedensrat angeschlossenen «Schweizerischen Friedensbewegung» (SFB), wobei man sich auch materiell gegen eine Entmilitarisierung der Schweiz aussprach [9]. Auf bürgerlicher Seite rief alt Bundesrat Friedrich mit 64 National- und 13 Ständeräten dazu auf, die Initiative nicht zu unterzeichnen, da sie nur eine mehrjährige Agitation gegen die bewaffnete Landesverteidigung bezwecke und von ihren Urhebern im Falle ihres Zustandekommens vor der Abstimmung noch zurückgezogen werden solle, um einem Debakel zu entgehen. Eine indirekte Gegenaktion lancierte der Präsident der SVP, A. Ogi, indem er bereits im Februar vorschlug, dem «Jahr des Leoparden» nun ein «Jahr des Wehrmannes» folgen zu lassen; dieses hätte eine Solderhöhung, eine moderne Uniform und weitere Fahrvergünstigungen bei der Bahn zu bringen. Eine ernstliche Beunruhigung war aber weder in politischen noch in militärischen Kreisen festzustellen. Bis im Dezember hatte die GSoA 55 000 Unterschriften gesammelt [10].
Nach der offiziellen sicherheitspolitischen Konzeption der Schweiz werden alle zivilen wie militärischen Kräfte und Mittel des Landes in einer Gesamtverteidigung zusammengefasst. Doch wie eine Ende 1984 durchgeführte Umfrage zeigt, ist idiese Konzeption im Bewusstsein der Bevölkerung noch wenig verankert; für die grosse Mehrheit ist Landesverteidigung im wesentlichen eine Aufgabe der Armee, neben der nur noch der Zivilschutz oft genannt wird [11]. Im Berichtsjahr beschäftigte sich nun die öffentliche Diskussion erneut mit der Frage einer verstärkten Mitwirkung der Frau in der Gesamtverteidigung. Im Mai wurde das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens bekannt, das über den Bericht der von der Soziologin R. Meyer geleiteten Studiengruppe durchgeführt worden war. Die meisten der zahlreichen Stellungnahmen lehnten eine obligatorische Eingliederung der Frauen in Institutionen der Gesamtverteidigung ab, eine Mehrheit der Parteien, der Verbände und der grossen Frauenorganisationen befürwortete jedoch unter gewissen Voraussetzungen ein Obligatorium für eine kurze Grundausbildung. Auch die Bildung neuer Formationen stiess auf Widerspruch, namentlich bei der Mehrzahl der Kantone. Von den acht Modellvarianten des Berichts setzte sich keine durch, so dass der Bundesrat Auftrag gab, einzelne von ihnen zu überarbeiten oder zu kombinieren, wobei er sich zur Frage obligatorischer Dienstleistungen zurückhaltend äusserte. In der Presse herrschte die Meinung vor, man solle überhaupt auf jedes Obligatorium verzichten. Der Direktor der Zentralstelle für Gesamtverteidigung, A. Wyser, gab der Hoffnung Ausdruck, man werde gegen 100 000 weibliche Freiwillige rekrutieren können, um erhebliche Bestandeslücken im Zivilschutz, im Koordinierten Sanitätsdienst und im Bereich der Landesversorgung schliessen zu können [12].
Über die Gesamtverteidigungsübung 1984 zog der Bundesrat Bilanz und konstatierte dabei einige Schwachstellen, so in der Zusammenarbeit mit den Kantonen. Er gab Aufträge zu Verbesserungsmassnahmen und liess auch Möglichkeiten einer Reorganisation der Zentralstelle studieren. Parallel dazu beschloss die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, dieses Amt zu inspizieren [13]. Mit der internen Abklärung bestimmter Fragen der Gesamtverteidigungsorganisation verband sich ein Wirbel um die personellen Verhältnisse in der Zentralstelle. Presseberichte sprachen von mangelnder Führung und Belastungen in den menschlichen Beziehungen, worauf die Leitung des Amtes interimistisch dem stellvertretenden Direktor übertragen wurde. Nach längerer Abwesenheit gab A. Wyser Ende Oktober seinen gesundheitlich begründeten Rücktritt. Der Bundesrat beschloss, mit der Überprüfung von Strukturen und Aufgaben der Zentralstelle eine Expertenkommission zu betrauen und die Nachfolge in der Leitung noch offenzulassen. Während der POCH-Vertreter A. Herczog (ZH) im Nationalrat postulierte, das Amt sei aufzuheben, empfahl man seitens der Armeeführung, dieses mehr auf Studien- und Beratungsfunktionen auszurichten und bereits realisierte Institutionen wie etwa den Koordinierten Sanitätsdienst von ihm loszulösen. Auch die Zuordnung zu einem anderen Departement als dem EMD wurde erwogen [14].
Die Diskussion um das Hauptinstrument der militärischen Planung, das 1982 vorgestellte neue Armeeleitbild, warf keine grösseren Wellen mehr. Der Bundesrat leitete dem Parlament den angekündigten Bericht zu, in welchem er sich gegen den sozialdemokratischen Vorwurf verteidigte, er vernachlässige die Infanterie zugunsten kostspieliger moderner Waffensysteme. Er betonte, dass eine wirksame Abwehr den Verbund von infanteristischen und mechanisierten Kräften erfordere. Die besondere Bedeutung der letzteren begründete er namentlich mit der wachsenden Schwierigkeit, gegenüber einer hochtechnisierten Grossmachtarmee die eigene Infanterie noch rechtzeitig zu mobilisieren, sowie mit der Unmöglichkeit, mit Infanterie allein die wichtigsten Wirtschaftsräume und Verbindungsachsen des Mittellandes zu behaupten. Im Ständerat, der im Herbst vom Bericht Kenntnis nahm, wiederholte E. Belser (sp, BL) die sozialdemokratischen Bedenken [15].
Angesichts der finanziellen Schranken für den Ausbau der militärischen Verteidigung ist es in den vergangenen Jahren innerhalb des EMD zu Streitigkeiten über die Planungskompetenzen gekommen. Wie erst 1985 bekannt wurde, hatte Generalstabschef Zumstein durch den Betriebswirtschafter B. Lutz ein Gutachten ausarbeiten lassen, das die Finanzplanungsbefugnisse des Direktors der Militärverwaltung zugunsten des Generalstabschefs zu beschneiden empfahl [16]. A. Ogi (svp, BE) versuchte aufgrund dieses Gutachtens die Militärkommission des Nationalrats zu einem Vorstoss zu bewegen, der eine Überprüfung der Strukturen für die Rüstungsbeschaffung verlangen sollte. Die Militärkommission übergab aber die Angelegenheit der Finanzkommission. Ein Kommentator wertete die angestrebte Reorganisation als eine Rückführung des EMD auf den Stand vor der Mirage-Krise der sechziger Jahre [17].
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Militärorganisation
Die Revision der Militärorganisation, durch die alle Hilfsdienste in die Armee eingegliedert und deren vom Geburtenrückgang reduzierte Bestände wieder erhöht werden sollen, blieb weiterhin im Vorbereitungsstadium. Die Kommission für militärische Landesverteidigung beriet im Frühjahr das von Experten entworfene Konzept, verlangte aber dessen Überarbeitung. Sie will den Begriff der Tauglichkeit, den sie als diskriminierend betrachtet, als Zuordnungskriterium völlig preisgeben und nur noch von «differenzierter Einteilung» sprechen [18]. Die vorgezogene Integration des Frauenhilfsdienstes (FHD; neu: militärischer Frauendienst, MFD) und des Rotkreuzdienstes (RKD) wurde durch die Übertragung der militärischen Grade auf die in diesen Formationen dienenden Frauen vervollständigt: Die bisherige Chef FHD, Johanna Hurni, erhielt auf Anfang 1986 den Grad eines Brigadier, und die Ernennung einer Frau auf den Posten des Rotkreuzchefarztes ist in den Bereich des Möglichen getreten. Der MFD scheint aber durch sein neues Statut, das ihm auch verlängerte Dienstleistungen bringt, an Attraktivität einstweilen eher verloren zu haben: die Zahl der rekrutierten Frauen ging zurück [19].
Als weitere organisatorische Massnahme beantragte der Bundesrat dem Parlament im Herbst eine Erhöhung der Soldansätze für Unteroffiziere, Soldaten und Rekruten. 1982 hatte er einen solchen Schritt als finanziell nicht tragbar erklärt. Im März 1985 stellte dann der Chef des EMD Solderhöhungen allein für Unteroffiziere und Gefreite in Aussicht, was in der Öffentlichkeit eine schlechte Aufnahme fand. Bereits war von verschiedener Seite eine allgemeine oder doch eher die unteren Soldklassen erfassende Anpassung verlangt worden, nachdem eine solche seit 1972 nicht mehr erfolgt war [20]. Die Landesregierung trug der Kritik Rechnung, beantragte aber nur einen teilweisen Teuerungsausgleich, wobei sie auf die Finanzlage des Bundes und auf die geringe Bedeutung des Soldes im Vergleich zum Erwerbsersatz verwies. In eigener Kompetenz dehnte sie die Berechtigung zum Bezug eines Urlaubsbilletts zum Einheitspreis von 5 Franken auf alle Armeeangehörigen aus. Noch in der Wintersession stimmte der Nationalrat einer entsprechenden Revision des Bundesbeschlusses über die Verwaltung der Armee zu, lehnte aber weitergehende Anträge der Linken und der nationalistischen Rechten ab [21].
In den Spitzenpositionen des EMD kam es zu Ablösungen. Im Ringen um die Nachfolge von Generalstabschef J. Zumstein obsiegte der langjährige Berufsoffizier E. Lüthy, ein Freisinniger aus der Nordwestschweiz, über den mehr intellektuell geprägten christlichdemokratischen Ostschweizer J. Feldmann. Als neuer Rüstungschéf folgte F. Wittlin, zugleich Brigadier und Mitglied der BBC-Konzernleitung, auf Ch. Grossenbacher. R. Binder übernahm von Lüthy das Kommando des Feldarmeekorps 2 [22].
Fragen der militärischen Ausbildung wurden nicht erst durch Korpskommandant Mabillards Rede am Instruktorenrapport zum Politikum. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats griff den von der Armee seit langem beklagten Mangel an Instruktoren auf und brachte diesen mit dem Beförderungssystem in Zusammenhang, das zu viele Instruktionsoffiziere zu Obersten mache, die dann für die mittleren Ausbildungsfunktionen nicht mehr in Frage kämen. Ihr für das EMD zuständiger Sprecher H. R. Nebiker (svp, BL) wandte sich gegen die von Mabillard gewünschte zusätzliche Anstellung von 20 Ausbildungsoffizieren pro Jahr, wenn die Berufsordnung für das Instruktionskorps nicht flexibler gestaltet werde. Um dieses bedarfsgerechter einzusetzen, solle man einen Teil der Instruktoren bis zur Pensionierung in mittleren Ausbildungsfunktionen mit mittleren Offiziersgraden belassen und überdies den Aufstieg von Instruktionsunteroffizieren in den Offiziersrang ermöglichen. Auch seien für die technische Ausbildung Zivilpersonen beizuziehen. Der Vorstoss löste in der Öffentlichkeit eine Diskussion aus, in der die vielfältigen Probleme aufgezeigt wurden, welche die Integration eines Korps von Berufsoffizieren in eine Milizarmee stellt. Die Volkskammer erteilte dem EMD den Auftrag, entsprechende Massnahmen zu treffen und darüber zu berichten [23].
Neuartig war die bereits erwähnte Abhaltung von Manövern in der Grossstadt Bern unter der Leitung des designierten Generalstabschefs Lüthy. Deren Anlage war auf grösstmöglichen Realismus bedacht, indem die Truppe mit dem «Chaos» konfrontiert werden sollte; sie unterstrich aber auch den Willen, das Mittelland zu verteidigen und dabei die «Geländevorteile» der überbauten Räume zu nutzen. Lüthy sprach sich gegen die Durchführung grösserer Truppenübungen auf ausländischem Boden aus [24]. Zu Beginn des Jahres konnte aber erstmals eine Gruppe von Piloten der Flugwaffe von der italienischen Trainingsbasis Decimomannu (Sardinien) aus Luftkämpfe im Überschallbereich üben, was in der Schweiz unterhalb der Höhe von 10 000 Metern nicht zulässig ist. Dabei traten verschiedene Mängel im Ausbildungsstand zutage, die eine gezielte Fortsetzung des Trainings nahelegen [25]. Eine Häufung von Unfällen und Schäden bei Militärübungen, insbesondere im Herbst, erregte verbreiteten Unwillen und führte zur Frage, ob der härtere Ausbildungsstil Mabillards nicht zur Vernachlässigung gebotener Vorsicht verleite [26].
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Rüstung
Nachdem die eidgenössischen Räte im Vorjahr für die Rüstung Ausgaben von insgesamt 3,7 Mia Fr. bewilligt hatten, um gleich in einem Zug 380 Kampfpanzer vom Typ Leopard beschaffen zu können, musste das Programm für 1985 knapp gehalten werden [27]. Im Vordergrund stand die Fliegerabwehr, speziell die Verbesserung der elektronischen Beobachtung des Luftraums (254 Mio Fr.). Das in den späteren 60er Jahren eingeführte System Florida, dessen Radarsensoren an feste Höhenstandorte gebunden sind, vermag in tiefliegendes Gelände nicht hineinzublicken und deshalb niedrig fliegende feindliche Objekte nicht zu erkennen. Es soll nun durch ein mobiles System Taflir (taktisches Fliegerradar) ergänzt werden. Da keines der auf dem Markt erhältlichen Produkte befriedigte, beschloss das EMD, sich an der Entwicklung eines amerikanischen Funktionsmusters finanziell zu beteiligen. Die im Gefolge der Mirage-Affäre üblich gewordene Trennung von Entwicklung und Beschaffung wird somit — wie schon bei Florida — nicht eingehalten, was ein gewisses Risiko birgt. Für die Integration der verschiedenen Beobachtungssysteme ist der neue Luftlageréchner Florin bestimmt. Ausserdem enthielt das neue Rüstungsprogramm 143 Mio Fr. für die Überholung und Verbesserung der Mirage-Flotte und 70 Mio Fr. für eine leichtere und wirksamere Handgranate. Der Gesamtkredit belief sich auf 657 Mio Fr., von denen 280 Mio Fr. im Inland ausgegeben werden sollen [28]. Beide Kammern stimmten ihm mit einer leichten Kürzung zu: nur die Fraktion der äusseren Linken im Nationalrat opponierte wegen des Risikos beim Taflir [29].
Die Vorbereitungen für eine moderne Uniform sollen breit abgestützt werden. Das EMD kündigte eine Vernehmlassung über mehrere Varianten an [30].
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Waffenplätze
Die jährliche Kreditvorlage für die militärische Infrastruktur enthielt erneut keine Grossvorhaben. Verschiedene Projekte ergaben sich als Folge von Rüstungsbeschaffungen; neu waren Lärmschutzmassnahmen auf dem Waffenplatz Thun. Das Parlament genehmigte die Summe von 333 Mio Fr. (1984: 279 Mio Fr.) ohne Opposition [31].
Um das Waffenplatzprojekt Rothenthurm wurde weiterhin in einem juristischen Kleinkrieg gerungen, wie ihn das EMD bei entsprechenden Vorhaben noch nie hatte durchfechten müssen. Den Gegnern ging es vor allem um Zeitgewinn, damit vor der Volksabstimmung über ihre Initiative keine vollendeten Tatsachen 'geschaffen werden könnten. Nachdem das Bundesgericht in einer Reihe von Verfahrensfragen zu ihren Ungunsten entschieden hatte, schützte es im Sommer einen Entscheid der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommission, die das Gesuch des EMD um eine vorzeitige Besitzergreifung von einem Teil des beanspruchten Geländes abgelehnt hatte. Massgebend war dafür die Tatsache, dass die vom Enteigner beabsichtigten Bauten — Kaserne und Versuchswegstrecke — den Moorboden so stark beschädigen würden, dass er im Fall einer späteren Verhinderung des Projekts nicht mehr wiederherzustellen wäre. Die Fortsetzung der Arbeiten wurde damit erheblich eingeschränkt. Schon zuvor hatte das EMD sämtliche gegen die Enteignung erhobenen Einsprachen abgewiesen. Das Bundesgericht bestätigte ihm die formelle Befugnis dazu, worauf die Waffenplatzgegner gegen die materielle Rechtmässigkeit der Enteignung, also gegen deren Zweck, Beschwerde einreichten [32].
Im Herbst nahm der Bundesrat zur Volksinitiative Stellung, welche die Moore unter besonderen Schutz stellen will und in einer rückwirkenden Übergangsbestimmung den Abbruch allfälliger militärischer Bauten im Rothenthurmer Hochmoor verlangt. Er beantragte, das Begehren abzulehnen, zugleich aber durch eine Gesetzesrevision den Bundesschutz der Biotope zu verstärken [33].
Einem ernsthafteren Konflikt näherten sich auch die Auseinandersetzungen um den Ausbau des Waffenplatzes Bière (VD) für die Ausbildung an den neuen Panzerhaubitzen. 1980 hatte die Waadtländer Regierung der Anlage von über 100 betonierten Schiessplattformen rund um den Mont-Tendre zugestimmt, doch vor allem in der Vallée de Joux wandte sich ein Teil der Bevölkerung gegen das Vorhaben, wobei namentlich die zu erwartenden Landschaftsschäden und Lärmimmissionen geltend gemacht wurden. Nachdem das EMD bereits einen Teil seines Projekts hatte realisieren können, erregten seine ungewohnten Landerwerbungsmethoden 1985 neuen Unmut. Die Gegner organisierten eine Massenpetition und drohten für den Fall einer Fortsetzung der Bauarbeiten mit Widerstandsaktionen [34].
Die Zentralstelle für Gesamtverteidigung beschäftigte sich ganz allgemein mit dem Verhältnis zwischen Sicherheitspolitik und Umweltschutz und legte entsprechende Studien von Sachverständigen für ökologische Fragen vor. Darin wurde betont, dass Verteidigungsfähigkeit wie Verteidigungswille durch eine fortgesetzte Umweltzerstörung beeinträchtigt würden. Anderseits wurde ein umfassendes Umweltschutzkonzept für das Verhalten der Armee postuliert [35].
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Dienstleistungen
Im November bot das Gipfeltreffen zwischen dem amerikanischen Präsidenten Reagan und dem sowjetischen Parteichef Gorbatschow erneut Anlass zu einem Aktivdienst. Ein Infanterieregiment, Panzergrenadiere, Flieger und Fliegerabwehrtruppen verstärkten den Ordnungsdienst der Polizei und umgaben die Friedensgespräche mit einem geradezu martialisch wirkenden Sicherheitsring gegen die Gefahr von Terroranschlägen [36].
Für die Auslandschweizer wurde die Regelung der Einrückungspflicht im Fall einer allgemeinen Kriegsmobilmachung abgeändert. Wie bereits für den Militärpflichtersatz soll auch hier die Verpflichtung nur in den ersten drei Jahren der Auslandabwesenheit gelten, dies aber neu auch im Landsturmalter [37].
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Zivildienst
Die Zahl der Verurteilungen wegen Dienstverweigerung nahm 1985 erstmals seit 1980 wieder ab und fiel mit 686 (1984: 788) unter den Stand von 1982. Es wurde freilich darauf hingewiesen, dass eine zunehmende Ausmusterung aus psychischen Gründen die Möglichkeit einer versteckten Dienstverweigerung biete, die in der Statistik nicht sichtbar werde. Diese wies 268 Begründungen mit ethischer oder religiöser Gewissensnot aus, von denen 143 anerkannt wurden (1984: 347 bzw. 234) [38].
Nach dem Scheitern der zweiten Zivildienstinitiative wurde eine Entschärfung des Problems auf zwei Wegen angestrebt. Im Frühjahr veröffentlichte eine Arbeitsgruppe der drei Landeskirchen ein neues Zivildienstmodell. Anknüpfend an den Vorschlag des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes aus dem Jahre 1983 versuchte sie, die von der Initiative vertretene Idee des Tatbeweises in einer Weise zu konkretisieren, die nicht auf eine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst hinauslaufen sollte. Sie sah deshalb die Einreichung eines begründeten Gesuchs mit amtlich beglaubigter Verpflichtung zum Zivildienst vor, und an die Stelle einer Überprüfung des Gewissensentscheids setzte sie eine blosse Beratung, alles vor zivilen Instanzen. Die erforderliche Verfassungsrevision gedachte sie auf parlamentarischem Wege einzuleiten [39].
Im Sommer eröffnete sodann der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf der Expertenkommission Barras, der eine «Entkriminalisierung» auf Gesetzesstufe erreichen soll. Danach wären die Verweigerer zwar weiterhin militärgerichtlich zu bestrafen, doch bei Erweis religiöser oder ethischer Gewissensgründe würde ihre Haft durch eine Arbeitsleistung ersetzt. Diese hätte in der Regel anderthalbmal so lange zu dauern wie die verweigerten Militärdienste und käme vor allem dem Umweltschutz, der Berglandwirtschaft oder sozialen Einrichtungen zugute. Von einem Eintrag ins Strafregister würde abgesehen. Die Stellungnahmen der konsultierten Kantone und Organisationen fielen zu einem erheblichen Teil kritisch aus. Während die beiden grossen Landeskirchen die «Aufteilung» des Gewissens beanstandeten, verlangten bürgerliche Kreise und hohe Offiziere die Einordnung des Arbeitsdienstes in den Rahmen der Gesamtverteidigung [40].
Der Bundesrat beschloss im übrigen, den Inhalt der Verordnung über den waffenlosen Dienst im Gesetz über die Militärorganisation zu verankern, und leitete auch darüber eine Vernehmlassung ein. Der mit der Zuweisung zu unbewaffneten Truppenteilen gebotene Ausweg für Dienstverweigerer soll aber kaum erleichtert werden. 1984 wurden nur noch 153 entsprechende Gesuche (1983: 201) bewilligt [41].
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Zivilschutz
Der Zivilschutz sah sich weiterhin grundsätzlichen Anfechtungen ausgesetzt: Er nähre die Illusion, dass man in einem kommenden Krieg überleben könne, und schwäche damit den Einsatz für die Kriegsverhinderung. In den sich mehrenden Verweigerungsfällen erwies sich die Praxis der kantonalen Gerichte als uneinheitlich, was auf die unpräzisen Strafbestimmungen des einschlägigen Bundesgesetzes zurückgeführt wurde. Der Bundesrat versuchte Abhilfe zu schaffen, indem er verfügte, dass Verweigerer — analog zur Regelung für die Armee — in der ganzen Schweiz von den Schutzdienstleistungen auszuschliessen seien, sofern sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mindestens 30 Tagen verurteilt worden sind. Die Stimmbürger zeigten sich gegenüber mehreren kantonalen bzw. kommunalen Bauvorhaben für Ausbildungszentren ungünstig gesinnt; dabei kam neben grundsätzlicher Ablehnung auch Kritik am Ausmass der Aufwendungen und an der Qualität der Kurse sowie stärker als bisher Opposition aus Naturschutzgründen zum Ausdruck [42].
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[1] Einen Überblick über Stand und jüngste Entwicklung der schweizerischen Landesverteidigung aus der eher pragmatischen Sicht eines Milizoffiziers bietet E. A. Kägi (langjähriger wehrpolitischer Kommentator der NZZ), Wie hoch ist der Eintrittspreis? Schweizer Landesverteidigung heute und morgen, Zürich 1985.
[2] J. Zumstein / P. Amstutz, Die Armee und die Schweiz, Freiburg 1985, S.187.
[3] E. Lüthy in TA, 27.12.85. Zu den Initiativen vgl. SPJ, 1983, S. 60 f. sowie unten (Gruppe für eine Schweiz ohne Armee). Zu den Manövern vgl. auch Bund, 30.10.85 sowie unten, Militärische Ausbildung, ferner SPJ, 1979, S. 57 f. (Wehrvorführungen in Zürich). Über die längerfristige Entwicklung der Einstellungen zur Armee siehe K. W. Haltiner, Milizarmee — Bürgerleitbild oder angeschlagenes ldeal? Eine soziologische Untersuchung über die Auswirkungen des Wertwandels auf das Verhältnis Gesellschaft-Armee in der Schweiz, Frauenfeld 1985 ; danach ist in der Schweiz wie in anderen westeuropäischen Staaten ein deutlicher Trend im Sinne eines Geltungsverlusts des Militärischen und einer Abnahme der Bereitschaft zu militärischen Leistungen feststellbar.
[4] Auszugsweise Veröffentlichung der Rede in TW, 25.7.85 ; AT, 26.8.85. Kritische Kommentare : Vr, 25.7.85 ; Ww, 31, 1.8.85 (O. Reck) ; JdG, 6.8.85 ; Bund, 8.8.85 ; BaZ, 10.8.85 ; NZZ, 10.8.85 ; J.-H. Schulé in Notre armée de milice, 12/1985, no 7, S. 3. Hubacher: Sonntags-Blick 31, 4.8.85; ferner Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2255 f. (Interpellation Hubacher und Antwort des BR). Chef EMD: Presse vom 14.8.85. Verteidigt wurde Mabillards Standpunkt von F. A. Seethaler in ASMZ, 151/1985, S. 524. Zum Verhältnis zwischen Medien und Militär vgl. auch ASMZ, 151/1985, S. 123 f. (F. A. Seethaler) und 127 f. (L. Schürmann).
[5] Interviews in BaZ, 10.8.85 sowie in 24 Heures, 6.8.85 ; TA, 7.8.85; ferner Erklärungen vor dem Verband der Schweizer Journalisten (Presse vom 23.1 1.85).
[6] NZZ, 16.1.85; 30.4.85; 25.10.85; vgl. SGT, 25.4.85; BaZ, 29.4.85; LM, 30.4.85; Vr, 30.10.85 sowie SPJ, 1984, S. 59. Einen Vorschlag für eine präzisere gesetzliche Regelung veröffentlichte U. Zwygart in ASMZ, 151/1985, S. 421 fl.
[7] Milizsystem: BR Delamuraz vor der Solothurner Offiziersgesellschaft (BaZ, 26.8.85); vgl. auch J. Zumstein / P. Amstutz, a.a.O., S. 170. Lüthy: Interview in LNN, 31.12.85. Vgl. ferner SPJ, 1984, S. 55.
[8] Zur Vorgeschichte vgl. SPJ, 1973, S. 46; 1982, S. 201; 1983, S. 62 f.; 1984, S. 61. Lancierung: BBl, 1985, I, S. 639 ff.; Presse vom 25.2. und 22.3.85. Einwände und Entgegnungen: WoZ, 6, 8.2.85; BaZ, 22.2.85; TW, 25.2.85; CdT. 26.2.85; Friedenszeitung, Nr. 41/42, Jan./Febr. 1985; vgl. auch BaZ, 9.2.85. Über die friedenspolitischen Vorstellungen der Initianten vgl. Autorenkollektiv der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, Umfassende Friedenspolitik. Utopische Zeichen für eine lebenswerte Zukunft, Zürich 1985.
[9] Friedensrat: 24 Heures, 11.2.85 ; Friedenszeitung, Nr. 43, März 1985. Jungsozialisten: LM, 3.2.85. POCH: TA, 4.11.85; PZ, 41, 6.11.85. PdA: Vorwärts, 39, 26.9.85. SFB: Brief F. Kellers in ASMZ, 151/1985, S.156 f. Eine vielseitige Dokumentation der Auseinandersetzungen enthält die Zeitschrift GSoA Info.
[10] Aufruf: Schweizerzeit, 6, 22.3.85; vgl. dazu NZZ, 23.3.85. Der Erstunterzeichner A. Gross hatte 1984 in einem Interview den Rückzug der Initiative in Betracht gezogen (Tell, 16, 2.8.84); in der Folge wurde keine entsprechende Erklärung mehrabgegeben. Ogi: SVP, Pressedienst, 7, 19.2.85; SZ, 19.3.85. Ogi, der den erwähnten Aufruf nicht unterzeichnete, anerkannte den Zusammenhang seiner Vorschläge mit der Initiative. Vgl. dazu auch unten, Militärorganisation, Rüstung. Zur Wirkung in politischen und militärischen Kreisen vgl. NZZ, 4.3.85; 24 Heures, 21.3.85 (G.-A. Chevallaz); ASMZ, 151/1985, S. 595. Unterschriften: GSoA Info, Nr.10, Dez. 1985, S. 3.
[11] NZZ, 5.3.85. Die Umfrage wurde vom 1984 gegründeten Verein «Chance Schweiz» veranlasst (vgl. NZZ, 5.12.85; ASMZ, 151/1985, S. 405 ff.; SPJ, 1984, S. 53 f.). Zur sicherheitspolitischen Konzeption vgl. SPJ, 1973, S. 43 f.; 1974, S. 46.
[12] Vernehmlassung: Presse vom 17.5.85; vgl. dazu SPJ, 1983, S. 57; 1984, S. 53. Auftrag des BR: NZZ, 17.5.85; 20.9.85; BZ, 10.7.85. Bestandeslücken: BZ, 10.7.85.
[13] BR und Geschäftsprüfungskommission: NZZ, 11.6.85; SGT, 16.11.85. Zu den praktischen Aspekten der Gesamtverteidigungsübung 1984 vgl. ASMZ, 151/1985, S. 181 ff., zur politischen Kritik SPJ, 1984, S. 54.
[14] Presseberichte: LM, 26.6.85; Schweizer Illustrierte, 33, 12.8.85. Interimistische Leitung: TA, 12.9.85. Rücktritt: Presse vom 1.11.85; vgl. dazu Bund, 7.6.86. Bundesrat: NZZ, 31.12.85. Postulat: Verhandl. B.vers., 1985, V, S. 55. Armeeführung: Interview der Korpskommandanten Zumstein und Lüthy in BaZ, 28.12.85. Die Zentralstelle untersteht dem BR, ist aber administrativ dem EMD zugeordnet (vgl. SGT, 16.11.85; NZZ, 31.12.85).
[15] BBl, 1985, II, S. 550 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 466 ff. Vgl. SPJ, 1984, S. 55 und 58.
[16] Ww, 4, 24.1.85; 29, 18.7.85; BZ, 1.2.85; L'Hebdo, 18, 2.5.85. Das Gutachten kritisierte namentlich die mangelnde Koordination zwischen der Planung der Investitionen (Generalstabschef) und derjenigen der Betriebsaufwendungen (Direktor der Militärverwaltung).
[17] NR-Militärkommission: NZZ, 17.4.85. Am Jahresende stellte der neue Generalstabschef Lüthy fest, die Kompetenzverhältnisse im EMD könnten einstweilen nicht geändert werden (LNN, 31.12.85; vgl. auch J. Zumstein / P. Amstutz, a.a.O., S. 153 f.). Vgl. ferner SPJ, 1967, S. 45 f.
[18] SZ, 20.4.85. Vgl. SPJ, 1984, S. 55 f.
[19] MFD: AS, 1985, S.1072 ff.; Bund, 30.12.85; vgl. auch Bund, 18.4.85. RKD: AS, 1985, S. 1060 ff.; NZZ, 18.11.85. Rekruten: Suisse, 11.10.85. Vgl. SPJ, 1984, S. 56.
[20] Bundesrat: BBl, 1985, II, S.1225 ff.; vgl. dazu SPJ, 1982, S. 48. Chef des EMD: Presse vom 30.3.85. Eine Solderhöhung hatte ausser NR Ogi (vgl. oben, Landesverteidigung und Gesellschaft) auch eine Ende 1984 eingereichte, von 74 überwiegend sozialdemokratischen NR unterzeichnete Motion Stappung (sp, ZH) verlangt (Verhandl. B.vers., 1984, V, S. 78 f.). Letzte Solderhöhung: SPJ, 1971, S. 64.
[21]Urlaubsbillett: AS, 1985, S. 1476. Nationalrat: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2214 ff. Die Solderhöhung beträgt je nach Grad 1-3 Fr. pro Tag und kostet den Bund rund 16 Mio Fr., die Verallgemeinerung des Urlaubsbilletts 7-8 Mio Fr. Für die Offiziere werden Entschädigungen für Uniformen und Gepäcktransport dem Sold zugeschlagen.
[22] Generalstabschef: Ww, 1, 3.1.85 ; Presse vom 26.4.85. Für Feldmann verwandten sich die Militärdirektoren Zürichs und der sieben Ostschweizer Kantone (TA, 26.4.85). Rüstungschef: Presse vom 10.1.85; Bilanz, 1985, Nr. 6, S. 43 ff. Feldarmeekorps 2: Presse vom 4.7.85.
[23] Zu Mabillards Rede vgl. oben, Landesverteidigung und Gesellschaft. Geschäftsprüfungskommission : Amtl. Bull. NR, 1985, S.1020 ff. ; Presse vom 29.5.85. Zur Diskussion vgl. auch NZZ, 31.5.85 ; 30.8.85 ; 19.9.85 ; 25.9.85 ; Bund, 20.6.85; L'Hebdo, 25, 20.6.85; BZ, 16.7.85; 17.7.85; Ww, 35, 29.8.85. Vgl. ferner TA, 24.1.85 (Instruktionsunteroflìziere) und NZZ, 21.8.85 (historischer Rückblick); ferner Postulat A. Müller (gp, ZH) im NR (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1829 f.; SAMS-Informationen, 9/1985, Nr. 1 (Tagung des Schweiz. Arbeitskreises Militär + Sozialwissenschaften zum Thema «Der Instruktionsoffizier») sowie SPJ, 1981, S. 52; 1982, S. 47.
[24] NZZ, 7.12.85 ; BaZ, 28.12.85 (Interview mit J. Zumstein und E. Lüthy). Vgl. oben, Landesverteidigung und Gesellschaft.
[25] Presse vom 30.1.85; BaZ, 23.5.85; ASMZ, 151/1985, S. 225. Vgl. SPJ, 1983, S. 61.
[26] Unfälle: Presse vom 15.10.85; Vat., 24.10.85. Schäden: SGT, 20.10.85; 6.12.85. Zu einem auf liechtensteinischem Gebiet verursachten Waldbrand vgl. auch oben, Teil I, 2 (Relations bilatérales). Kritische Reaktionen : NZZ, 16.10.85; Vat., 22.10.85; 15.11.85. Härterer Ausbildungsstil: TA, 7.12.85.
[27] SPJ, 1984, S. 56 ff.; vgl. auch unten, Teil I, 5 (Voranschlag der Eidgenossenschaft). Die NR-Motion für eine effiziente Projektorganisation überwies der StR nur als Postulat; dagegen schloss er sich einer weiteren NR-Motion für ein umfassendes Munitionsbeschaffungskonzept an (Amtl. Bull. StR, 1985, S. 397 f.; vgl. Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1752).
[28] BBl, 1985, II, S. 213 ff. Vgl. dazu TA, 10.9.85 (Taflir); 27.9.85 (Mirage). Zum System Florida vgl. SPJ, 1965, S. 151 f.; 1969, S. 23 f. und 58; zur Trennung von Entwicklung und Beschaffung SPJ, 1966, S. 35 ff ; 1967, S.45f.
[29] Amtl. Bull. NR, 1985, S.1734 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 671 ff.; BBl, 1986, I, S. 84 f.
[30] TA, 30.3.85. Vgl. oben, Landesverteidigung und Gesellschaft sowie SPJ, 1984, S. 58; ferner F. Seethaler in ASMZ, 151/1985, S. 5 f.
[31] BBl, 1985, I, S. 1257 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 394 ff.; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2065 ff., 2210 ff.; BBl, 1986, I, S. 77 ff.
[32] Einsprachen und Beschwerden : TA, 1.2.85 ;10.7.85 ; Vat., 12.3.85 ; LNN, 10.7.85. Entscheid über vorzeitige Besitzergreifung: Presse vom 6.9.85. Vgl. SPJ, 1984, S. 58 f. Die Opposition gegen den Waffenplatz kam auch in parlamentarischen Vorstössen zum Ausdruck (Motion, Interpellation und Postulat Müller, gp, ZH: Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 65).
[33] BBl, 1985, II, 5.1445 ff. Vgl. dazu unten, Teilt 6d (Natur- und Heimatschutz).
[34] 24 Heures, 3.5.85 ;19.9.85; 22.10.85 ; BZ, 14.5.85; Vat., 20.9.85. Vgl. auch Interpellation Gloor (sp, VD) im NR (Amtl. Bull. NR, 1985, 5.1853 f.), ferner SPJ, 1981, S. 51. Zu den Panzerhaubitzen vgl. SPJ, 1979, S. 58 f.
[35] Vgl. E. Ledergerber / S. Mauch, Globale Zukunftsprobleme und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit der Schweiz. Szenarien über mögliche wirtschaftlich-ökologische Bedrohungen und Ansätze für eine umfassende Sicherheitspolitik, Bern 1985 und A. Mohr, Sicherheitspolitik und Umweltpolitik. Bemerkungen zum Verhältnis von zwei Politikbereichen, Bern 1985 (beide hg. v. d. Zentralstelle für Gesamtverteidigung).
[36] BZ, 15.11.85; LNN, 15.11.85; TA, 20.11.85. Vgl. SPJ, 1983, S. 62 (Palästina-Konferenz).
[37] BBl, 1985, II, S. 92 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 465 f., 770; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2213, 2274. Für den Militärpflichtersatz vgl. SPJ, 1973, S. 51.
[38] Zahl der Verurteilungen: Presse vom 31.1.86. Psychiatrisch Ausgemusterte: Amtl. BulL NR, 1985, 5.1300 f.; Vr, 9.5.85; 14.10.85; für 1984 wurde deren Zahl vom BR mit rund 5200 angegeben.
[39] Presse vom 13.4.85. Kritik von zivildienstgegnerischer Seite: NZZ, 15.4.85; 16.4.85. Vgl. SPJ, 1983, S. 63 f. ; 1984, S. 60.
[40] Entwurf: Presse vom 15. bzw. 16.8.85; vgl. auch Bund, 26.6.85. Vernehmlassungen: NZZ, 20.11.85 (CVP, positiv); 7.12.85 (FDP) ; 13.12.85 (SVP und LPS) ; TW, 23.11.85 (Landeskirchen) ; vgl. auch SZ, 10.12.85 sowie ein von bürgerlichen Parlamentariern und Offizieren unterzeichnetes «Wehrpflicht-Manifest» (NZZ, 19.12.85).
[41] Gesetzliche Verankerung: NZZ, 15.8.85; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1985, S. 253 f., ferner SPJ, 1981, S. 53; 1982, S. 48. Bewilligungen: Presse vom 31.1.86.
[42] Anfechtungen: Vr, 1.11.85; Zivilschutzbüchlein für Verweigerer, hg. v. d. Gruppe «Zivilschutz — Nichtsnutz», Bern 1985; vgl. auch SPJ, 1984, S. 55. Gerichtspraxis: BaZ, 9.5.85. Ausschluss: AS, 1985, S. 1665 f.; vgl. TW, 1.10.85. Ausbildungszentren: Vr, 22.5.85; NZZ, 5.6.85; 10.6.85 (Zürich); BaZ, 20.9.85; 23.9.85 (BL); 18.10.85; 21.10.85 (BS); vgl. auch TA, 10.9.85; Ww, 38, 19.9.85 sowie unten, Teil II, 1c.
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