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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Le rapport fédéral sur le plan financier pour les années 1987 à 1989 prévoit, après l'excédent de recettes budgétisé pour 1986, une nouvelle progression déficitaire — La vignette autoroutière et la redevance sur le trafic poids lourds entrent en vigueur; celles-ci ne rapportent toutefois à la caisse fédérale que 263 millions de francs au lieu des 438 qui étaient prévus — Le Conseil national refuse d'entrer en matière sur l'imposition des agents énergétiques — Le souverain accepte en votation populaire la suppression de l'aide fédérale aux écoles primaires et à la santé publique; il refuse par contre celle des subventions fédérales aux bourses d'études — Le peuple et les cantons acceptent la suppression de la part cantonale au produit du droit de timbre et la nouvelle répartition du bénéfice de la Régie des alcools — Un programme d'économies complémentaire est prévu pour 1986 — Le Conseil fédéral abroge les arrêtés fédéraux sur la compensation des prestations supplémentaires de la Confédération — Pour la première fois depuis quinze ans, le budget de la Confédération pour 1986 prévoit un excédent de recettes — La commission du Conseil des Etats discute de l'avant-projet de loi concernant l'harmonisation fiscale et l'impôt fédéral direct; les avantages proposés par celle-ci en faveur de la famille et des milieux économiques conduiraient à d'importantes pertes fiscales — Le parti radical lance l'initiative «en faveur d'impôts fédéraux plus équitables pour les couples mariés et pour la famille» ; si elle est acceptée, celle-ci occasionnera une perte pour la caisse fédérale d'un demi-milliard de francs — Les Chambres acceptent la loi concernant l'adaptation de l'arrêté du Conseil fédéral sur le prélèvement de l'impôt fédéral direct à la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle.
Finanzpolitik
Die Bemühungen in der Finanzpolitik um eine dauerhafte Sanierung der Bundeskasse zeitigten 1985 einen Teilerfolg, kündigte doch das Budget für 1986 zum ersten Mal seit fünfzehn Jahren ein positives Rechnungsergebnis an. Dieses war abgesehen von den insgesamt recht günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen namentlich eine Frucht der beharrlich betriebenen Sanierungspolitik, über deren hängige Entlastungsmassnahmen im Berichtsjahr befunden wurde. Auf Anfang 1986 wurden das Anschlusssparprogramm («Sparmassnahmen 1984») und wichtige Teile des ersten Pakets zur Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen in Kraft gesetzt; ebenfalls bleiben die Kantonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben zugunsten der Bundeskasse aufgehoben. Abstriche in der Höhe von 500 Mio Fr. an den Vorschlägen des Bundesrates machte das Parlament hingegen mit seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Ausdehnung der Warenumsatzsteuer (WUST) auf Energieträger wie auch gegenüber der Beteiligung der Kantone an der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) im regionalen Personenverkehr. Mit der Rationalisierung der Verwaltung sowie mit der Erschliessung von neuen und der Erhöhung von bestehenden Einnahmequellen können die Sanierungsmassnahmen in einer ersten Phase als abgeschlossen betrachtet werden.
Bundesrat Stich warnte jedoch des öftern vor einem übertriebenen Optimismus wegen des erfreulichen Budgets für 1986 und verwies auf die im Finanzplan und in den Haushaltperspektiven prognostizierten Defizite für die Jahre 1987-89, welche 1989 gar die Milliarden-Grenze überschreiten sollen. Für eine dauerhafte Sanierung müssten auch strukturelle Verbesserungen des Finanzhaushaltes realisiert werden. Eine solche Neugestaltung der Finanzordnung bezeichnete Bundesrat Stich als das Kernproblem der Finanzpolitik in den Achtzigerjahren. Dabei sollten vor allem die beiden wichtigsten Einnahmequellen, die direkte Bundessteuer und die WUST, definitiv in der Bundesverfassung verankert werden, während Höhe und Umfang der Steuersätze auf Gesetzesstufe festzulegen seien. Weiter soll die WUST — im Zuge der Beseitigung der Taxe occulte — zu einer allgemeinen Verbrauchssteuer auf Waren- und Dienstleistungen ausgebaut werden. Die bürgerlichen Parteien reagierten ungehalten über die Vorschläge des Finanzministers und plädierten für die Beibehaltung des provisorischen Charakters der Bundessteuer und der WUST sowie der verfassungsmässigen Fixierung der Steuersätze. Ihrer Meinung nach sollten nicht neue Einnahmen erschlossen, wie dies Bundesrat und Linksparteien anstreben, sondern vielmehr weitere Sparmassnahmen realisiert werden. Stärker als bisher verlangten die unternehmerfreundlichen Bürgerlichen die Senkung der Staatsquote und den Abbau bestehender Steuereinnahmen: mit der beschlossenen Revision des Stempelsteuergesetzes, der unternehmer- und familienfreundlichen Ausgestaltung der Bundesgesetze über die Steuerharmonisierung und die direkte Bundessteuer sowie der Volksinitiative der FDP für eine ehe- und familiengerechtere Besteuerung versuchen sie, dem Staat Einkünfte in Milliardenhöhe zu entziehen [1].
Der Bericht zur Finanzplanung des Bundes für die Jahre 1987-1989 verweist nach dem budgetierten Einnahmenüberschuss von 1986 wieder auf eine defizitäre Haushaltentwicklung; er prognostiziert Ausgabenüberschüsse von 670 Mio Fr. für 1987, von 280 Mio Fr. für 1988 und von 1,1 Mia Fr. für 1989. Bei den Ausgaben rechnet er mit einer jährlichen Zuwachsrate von 4%, die damit leicht unter dem erwarteten Wirtschaftswachstum liegt. Deutlich hinter der Wirtschaftsentwicklung sollen hingegen die angenommenen Zuwachsraten bei den Einnahmen zurückbleiben: da die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben nur noch im Gleichschritt mit der'gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zunehmen dürften, kann das ungenügende Wachstum der übrigen Einnahmequellen, insbesondere der Zölle, voraussichtlich nicht mehr aufgefangen werden. Die Tendenz zu wachsenden Defiziten dürfte noch verstärkt werden durch im Finanzplan und in den Haushaltperspektiven noch nicht berücksichtigte, in nächster Zeit aber anstehende, gewichtige Mehrbelastungen des Bundes in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Unterricht und Forschung sowie Soziale Wohlfahrt. Ferner drohen von verschiedenen Begehren der Bürgerlichen nach Steuererleichterungen erhebliche Einnahmensausfälle; zur Diskussion stehen namentlich eine Entlastung der Familie bei der direkten Bundessteuer, die Ausschaltung der Taxe occulte bei der WUST sowie steuerliche Massnahmen zugunsten des Finanzplatzes Schweiz. Ebenfalls günstig wirkte sich bei der Finanzplanung die Annahme aus, dass — aufgrund der Teuerungsentwicklung — für die Periode 1988/89 kein Ausgleich der kalten Progression gewährt werden müsse [2].
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Einnahmen
Bei den Einnahmen traten 1985 die beiden Verkehrsabgaben, die Autobahnvignette und die Schwerverkehrsabgabe, in Kraft. Die Vignette erfuhr bei ihrer Einführung keine bemerkenswerte Opposition, sie verfehlte jedoch ihr finanzpolitisches Ziel um beinahe 50%: statt der budgetierten 280 Mio Fr. nahm der Bund nur 151 Mio Fr. ein. Bei der Schwerverkehrsabgabe war die Differenz zwischen veranschlagten (158 Mio Fr.) und realisierten Einnahmen (112 Mio Fr.) geringer; um so grösser waren hingegen die Probleme ihrer politischen Durchsetzbarkeit. Die ausländischen Regierungen reagierten auf die Schwerverkehrsabgabe, die sie als Steuer interpretierten, mit Zusatzbelastungen für Schweizer Transporteure, was militante Kreise des Lastwagengewerbes — vor allem jene, welche von solchen Retorsionsmassnahmen betroffen waren — zu einer eintägigen Grenzblockade bewegte. Die Unzufriedenheit über die Schwerverkehrsabgabe manifestierte sich auch in der Lancierung zweier Volksinitiativen zur Aufhebung der unerwünschten Belastung der Transporteure. Auf parlamentarischer Ebene wurden mehrere Vorstösse zu den Retorsionsmassnahmen eingereicht. Obwohl der Bundesrat beharrlich den Standpunkt vertrat, dass es sich bei der Schwerverkehrsabgabe nicht um eine in erster Linie finanzpolitisch motivierte Steuer, sondern um eine Abgabe im Rahmen der koordinierten Verkehrspolitik handle, hiess der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion gut, welche die Regierung verpflichten will, die vom Ausland erhobenen Retorsionsmassnahmen den Schweizer Transporteuren zurückzuerstatten. Weil die Unterdeckung der Strassenkosten mit der pauschalen Schwerverkehrsabgabe nur unter den erwähnten Schwierigkeiten teilweise kompensiert werden konnte, beschloss der Bundesrat, diese möglichst rasch durch eine leistungsabhängige und zweckgebundene Gebühr zu ersetzen. Er veranlasste daher die Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzesprojektes, das sich auf die Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik stützen soll. Diese bundesrätliche Absicht entsprach weitgehend der 1982 eingereichten Volksinitiative des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) «für eine gerechte Belastung des Schwerverkehrs (Schwerverkehrsabgabe)». Trotzdem empfahl die Regierung den eidgenössischen Räten dieses Volksbegehren zur Ablehnung; die Initiative richte sich sektoriell auf die Kostendeckung im Schwerverkehr aus, was eine Verwirklichung der Vorlage «koordinierte Verkehrspolitik» nachteilig beeinflusse [3].
Im Rahmen seines Entlastungsprogramms hatte der Bundesrat aus der Besteuerung der bisher von der WUST befreiten Energieträger (Gas, Elektrizität, feste und flüssige Brennstoffe) Mehreinnahmen für die Bundeskasse von rund 300 Mio Fr. erwartet. Die 1980 von der Regierung beantragte Unterstellung der Energieträger unter die WUST war rein finanzpolitisch konzipiert gewesen, sie wurde jedoch in den folgenden Jahren von energie- und steuerpolitischen Vorstössen überrollt. Aufgrund dieser mehrfachen Opposition beschloss der Nationalrat in der Herbstsession mit klarem Mehr, nicht auf die vorgeschlagene Energiebesteuerung einzutreten. Damit entfällt eine Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushalts, mit der im Finanzplan ab 1987 gerechnet worden war. Dagegen überwies die grosse Kammer gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Feigenwinter (cvp, BL) für eine Revision des Stempelsteuergesetzes; durch eine Senkung der Stempelabgaben soll die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz international konkurrenzfähig gehalten werden [4].
Der Bundesrat passte die Preisgrenze in den Steuertarifen für Zigaretten und Pfeifentabak an die neuen Kleinhandelspreise an und erhöhte die Tabaksteuer um 5 %. Dadurch konnten trotz der sich abzeichnenden Tendenz eines Konsumrückgangs die Einnahmen aus der Tabaksteuer und den Zöllen auf Tabakfabrikaten von 789 auf 844 Mio Fr. gesteigert werden. Auf eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes, die direkte Bundessteuer, gehen wir am Schluss dieses Kapitels ein [5].
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Ausgaben
Im Bereich der Sparmassnahmen musste der Souverän 1985 über verschiedene Entlastungsvorschläge zugunsten der Bundeskasse entscheiden. Vom 1. Paket der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen unterstanden drei der elf vom Parlament bereits beschlossenen Massnahmen dem obligatorischen Referendum : die Aufhebung der Bundesbeiträge an den Primarschulunterricht, an das Gesundheitswesen und an die Stipendien der Kantone. Die ersten beiden waren — ausgenommen seitens der kleineren Linksparteien — als Bagatellsubventionen in der Höhe von insgesamt 2,7 Mio Fr. unbestritten und wurden in der Volksabstimmung vom 10. März mit 58,5% resp. 53% Ja-Stimmen angenommen. Der Bundesbeschluss über die Aufhebung der Beiträge an die Stipendien (in der Höhe von 70-90 Mio Fr.) fand hingegen keine Zustimung: Volk und Stände befürchteten mehrheitlich, dass der Rückzug des Bundes aus dem Stipendienwesen in einigen Kantonen einen Abbau der Stipendien bewirken würde, und lehnten die Vorlage mit 52,4% Nein-Stimmen ab. Nachdem bereits das Parlament 1984 einzelnen Massnahmen des 1. Pakets nicht oder nur teilweise zugestimmt hatte (Wohnbauförderung, Strafvollzug), erfuhr mit der Verwerfung der Stipendienvorlage das Projekt der Aufgabenneuverteilung einen weiteren Rückschlag, und das angestrebte Ziel einer Entlastung des Bundes um 180 Mio Fr. wurde in Frage gestellt. Da sich die mit der Aufgabenneuverteilung gekoppelte Revision der Krankenversichenmg, welche eine Mehrbeteiligung der Kantone vorsieht, verzögerte, beschloss das Parlament, die Durchführung der ebenfalls miteinbezogene Senkung der Kantonsbeiträge an die AHV zu verlangsamen. Bezüglich der Realisierung des 1. Neuverteilungspakets zeigten sich zudem Anpassungsprobleme bei den Kantonen. Der Bundesrat und die kantonalen Finanzdirektoren einigten sich deshalb auf ein gestaffeltes Inkraftsetzen: Jene Massnahmen, die finanzpolitisch wichtig und auf Verordnungsstufe leicht zu bereinigen sind, sollten auf Anfang 1986, die übrigen, bei denen sich Schwierigkeiten mit der Verordnungsanpassung ergeben, erst auf 1987 Geltung erhalten. Damit wird die Bundeskasse von 1986 bis 1989 voraussichtlich um 150-160 Mio Fr. pro Jahr entlastet werden [6].
In der Volksabstimmung vom 9. Juni hatte der Souverän über drei weitere finanzpolitische Vorlagen zu befinden: die definitive Aufhebung des Kantonsanteils am Reinertrag der Stempelabgaben (Mehreinnahmen für den Bund: 310 Mio Fr.), die Neuverteilung des Reinertrags aus der fiskalischen Belastung gebrannter Wasser (110 Mio Fr.) und die Aufhebung der Unterstützungsbeiträge für die Selbstversorgung mit Brotgetreide (3 Mio Fr.). Den beiden ersten Abstimmungsvorlagen hatten Volk und Stände schon 1980 einmal zugestimmt, allerdings nur als bis Ende 1985 befristete Massnahmen. Um diese namhaften Beträge auch weiterhin und definitiv der Bundeskasse zukommen zu lassen, musste der Souverän eine entsprechende Verfassungsänderung endgültig genehmigen. Beide Vorlagen wurden — gegen die Opposition der kleineren Linksparteien — angenommen, die Aufhebung des Kantonsanteils am Reinertrag der Stempelabgaben mit 66,5% (1980: 67,3%) und die Neuverteilung des Reinertrags aus der fiskalischen Belastung gebrannter Wasser mit 72,3% (1980: 71,0%) Ja-Stimmen. Damit bleiben dem Bund Mittel zur Sanierung des Haushaltes in der Höhe von 420 Mio Fr. erhalten. Umstrittener war die Aufhebung der Unterstützungsbeiträge für die Selbstversorgung mit Brotgetreide (Mahllohnreduktion), welche finanzpolitisch mit rund 3 Mio Fr. eine Bagatellsubvention darstellte. Die Gegner der Vorlage, die kleineren Links- und Rechtsparteien wie auch die SVP, verwiesen namentlich auf landesversorgungs-, agrar- und regionalpolitisch negative Folgen und warnten vor einer kontraproduktiven Wirkung auf die Bundeskasse. Nachdem die Aufhebung der Mahllohnreduktion von 57,1 % der Stimmenden gutgeheissen worden ist, kann das Anschlusssparprogramm («Sparmassnahmen 1984») auf Anfang 1986 in Kraft gesetzt werden, da das Parlament bereits 1984 den entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt hatte. Es wird die bis Ende 1985 befristeten linearen Subventionskürzungen ablösen und dem Bund jährliche Einsparungen von 320 Mio Fr. ermöglichen [7].
Mit dem 1984 beschlossenen Projekt «Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung» (EFFI) hatte der Bundesrat eine Sonderanstrengung für ein sparsames und wirtschaftliches Handeln der Verwaltung verlangt. Im Berichtsjahr legten die Ämter nun selber erarbeitete Massnahmen zur Effizienzsteigerung vor: Bis Ende 1987 lassen sich 922 Stellen, 2,3 Mio Arbeitsstunden und 17 Mio Fr. wiederkehrende Sachausgaben einsparen. Dies entspricht einer Gesamteinsparung von 150 Mio Fr. pro Jahr. Damit kann die Arbeitszeitverkürzung des Bundespersonals von 44 auf 42 Wochenstunden ab Juni 1986 ohne Stellenvermehrung aufgefangen werden; ferner ermöglichen die Einsparungen den Abbau von 130 befristet bewilligten Stellen und schaffen einen Handlungsspielraum zur Bewältigung von neuen Aufgaben [8].
Der Nationalrat nahm die Beratungen über die Neuregelung bei den Treibstoffzöllen wieder auf und verabschiedete das Treibstoffzollgesetz, welches die Grundsätze für die Aufteilung der zweckgebundenen Benzingelder in der Höhe von jährlich 2 Mia Fr. auf die einzelnen Bereiche im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr festlegt; dabei sind auch Mittel für den Umweltschutz und zur Behebung von Waldschäden vorgesehen. Mit dem ebenfalls vorgelegten sogenannten Kompensationsbeschluss hatte der Bundesrat die Kantone, welchen mit der Neuregelung der Treibstoffzölle und Zollzuschläge künftig zusätzliche 400 Mio Fr. für die Strassenfinanzierungskosten zufliessen, zu einer Kompensation durch Beiträge an das Defizit des regionalen SBB-Personenverkehrs in der Höhe von 200-230 Mio Fr. verpflichten wollen. Nach der ablehnenden Willensbekundung in beiden Räten zog der Bundesrat den Kompensationsbeschluss zurück; er hielt aber fest, dass er auf die Forderung der Kantonsbeteiligung am Regionaldefizit der SBB im Rahmen der koordinierten Verkehrspolitik erneut zurückkommen werde. Vorläufig muss der Bund somit auf Einsparungen von rund 200 Mio Fr. verzichten [9].
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Voranschlag und Staatsrechnung des Bundes
Als besonderes Ereignis würdigte der Bundesrat in seiner Botschaft zum Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1986 die Tatsache, dass erstmals seit 1971 ein Einnahmenüberschuss budgetiert werden konnte. Dass die strukturellen Probleme der Bundeskasse aber noch nicht gelöst sind, zeigen die dem Voranschlag beigelegten Haushaltsperspektiven und der Finanzplan, welche für die Jahre 1987-1989 erneut namhafte Defizite vorsahen. In der parlamentarischen Behandlung erfuhr der bundesrätliche Voranschlag verschiedene kleinere Änderungen, wobei aber einzig eine Schätzungskorrektur bei den Einnahmen aus Preiszuschlägen auf Futtermitteln negativ ins Gewicht fiel. Gemäss Bundesbeschluss sah das Budget somit bei Einnahmen von 23,7 Mia Fr. und Ausgaben von 23,6 Mia Fr. einen Einnahmenüberschuss von 102 Mio Fr. vor. Dieses positive Ergebnis war auf ein starkes Wachstum der Einkünfte um 6,7% oder 1,5 Mia Fr. gegenüber dem Budget von 1985 zurückzuführen. Die Ausgaben stiegen insgesamt um 3% oder 695 Mio Fr.; die grösste Zunahme erfuhren die Bereiche Finanzausgaben (+257 Mio Fr.), Verkehr und Energie (+ 188 Mio Fr.) und Soziale Wohlfahrt (+ 178 Mio Fr.). Die Aufwendungen für die Soziale Wohlfahrt waren mit 5 Mia Fr. (das sind 21,2% der Gesamtausgaben) der grösste Ausgabenposten, gefolgt von 4,8 Mia Fr. für die Landesverteidigung. Der Rückgang der Militärausgaben gründete im wesentlichen auf der Kompensation der 1985 vorgezogenen Kredite in der Höhe von 300 Mio Fr. für die beschleunigte Beschaffung des Kampfpanzers Leopard. Die dritthöchsten Aufwendungen wurden für den Bereich Verkehr und Energie (3,6 Mia Fr.) budgetiert. Die kleine Kammer überwies ferner einstimmig eine Motion des Nationalrates, wonach der Zahlungsrahmen — d.h. die Festlegung der finanziellen Mittel für bestimmte Ausgabenbereiche über mehrere Jahre hinaus — im Finanzhaushaltgesetz zu verankern ist. Eine zweite Motion des Nationalrates betreffend die Einholung eines Mitberichts der Finanzkommissión, wenn die Ausgabenbeschlüsse des Rates die Anträge des Bundesrates oder des Erstrates übersteigen sollten, wurde hingegen vom Ständerat abgelehnt [10].
Die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft für 1985 schloss mit einem Ausgabenüberschuss von 696 Mio Fr., womit das budgetierte Defizit um lediglich 13 Mio Fr. übertroffen wurde. Im Vergleich zur Vorjahresrechnung fiel dieses fünfzehnte Defizit in ununterbrochener Folge um 248 Mio Fr. höher aus. Die Einnahmen (22,2 Mia Fr.) entwickelten sich gegenüber 1984 mit einem Wachstum von 4,7% schwächer als die Ausgaben (+5,7%) und blieben erstmals seit 1979 hinter dem Voranschlag zurück; dies war namentlich darauf zurückzuführen, dass sich die Erwartungen hinsichtlich der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer, der WUST und der Einfuhr- und Treibstoffzölle nicht erfüllten. Ebenfalls überschätzt wurden die Erträge der neu erhobenen Strassenverkehrsabgaben. Von den Ausgaben (22,9 Mia Fr.) wurden 87% für die sechs bedeutendsten Aufgabenbereiche verwendet. Den grössten Ausgabenposten beanspruchte mit 5 Mia Fr. die Landesverteidigung. Die überdurchschnittliche Ausgabensteigerung von 13,1 % gegenüber der Vorjahresrechnung resultierte namentlich aus der ausserordentlichen und zu kompensierenden Panzerbeschaffung; ohne diese Aufwendungen hätte der Anstieg 4,2% betragen. Die Soziale Wohlfahrt kostete nach einem Zuwachs von 3,1 % knapp 4,9 Mia Fr., was einem Anteil von 21,4% an den Gesamtausgaben entsprach. Erstmals die 2-Millionen-Grenze überschritten die Aufwendungen für Landwirtschaft und Ernährung, welche hinter den Posten Verkehr und Energiewirtschaft (3,5 Mio Fr.) und Finanzausgaben (2,7 Mia Fr.) an fünfter Stelle lagen. Umfangreiche Massnahmen zur Absatzsicherung landwirtschaftlicher Produkte hatten Nachtragskredite von 160 Mio Fr. erfordert [11].
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Voranschlag und Staatsrechnung der Kantone
Die Ergebnisse der Voranschläge der Kantone für 1986 wurden erstmals einheitlich nach der im neuen Rechnungsmodell vorgesehenen Gliederung erhoben ; die neue Darstellungsweise unterscheidet zwischen Investitions- und laufender Rechnung und gibt für jeden Kanton den jeweiligen Überschuss an. Für die laufende Rechnung budgetierten 15 Kantone einen defizitären Abschluss. Der gesamte Aufwandüberschuss sollte aber dank ordentlichen Mehreinnahmen von 2 Mia Fr. (das sind +7,8 % gegenüber dem Voranschlag von 1985) von 65 Mio auf 22 Mio Fr. sinken. Merklich negativer waren die Investitionsrechnungen. Ausser in den Kantonen Baselland, Freiburg und Schaffhausen wiesen sie überall Fehlbeträge auf. Die Mehrausgaben wurden insgesamt auf über 1 Mia Fr. budgetiert und blieben damit nur leicht unter denjenigen der Voranschläge von 1985. Die Tendenz zu sinkenden Defiziten in den Gemeinden dürfte weiter anhalten. Für 1986 budgetierten die Städte oder Stadtgemeinden einen Ausgabenüberschuss von insgesamt 300 Mio Franken [12].
Die Rechnungen der Kantone für 1984 schlossen gemäss der statistischen Auswertung bei Ausgaben von 27,8 Mia Fr. (+3,7% gegenüber den Rechnungen von 1983) und Einnahmen von 27,5 Mia Fr. (+5,6%) mit einem Defizit von 262 Mio Fr. ab. Gegenüber 1983 verminderte sich der Ausgabenüberschuss um 471 Mio Fr. und war somit der kleinste seit 1980. Mehr als die Hälfte des Gesamtdefizits entfiel zudem auf die Erhöhung von Dotationskapitalien der Kantonalbanken. 14 Kantone erzielten ein positives Rechnungsergebnis; die grössten Einnahmenüberschüsse verzeichneten Baselland, Freiburg und Tessin. Eine Steigerung der Ausgabenüberschüsse wiesen die Rechnungen von 6 Kantonen aus, wobei namentlich die Defizite von Appenzell Ausserrhoden, Baselstadt, Bern, Genf und Zürich ins Gewicht fielen [13].
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Finanzausgleich und Steuerharmonisierung
Mit dem ersten Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Búnd und Kantonen wurde die für den Finanzausgleich bestimmte Quote an der direkten Bundessteuer von 7,5 auf 13% erhöht, wobei jenen Kantonen, die durch die Aufgabenneuverteilung besonders stark belastet werden, künftig ein Härteausgleich gewährt werden soll. Gestützt auf Vorschläge der Finanzdirektorenkonferenz erliess der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen für die Jahre 1986 und 1987. Ebenfalls für diese zwei Jahre legte die Bundesregierung in einer Verordnung die Finanzkraft der Kantone fest. Anstelle des Kriteriums Wehrsteuersubstanz wurde neu das kantonale Volkseinkommen berücksichtigt; weiter wurde die Berechnung des Steuerbelastungsindexes grundlegend revidiert. Für 15 Kantone ergab diese Neuerung keine oder nur eine geringe Veränderung. Dagegen erhöhte sich der Finanzkraftindex der Kantone Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schwyz und Solothurn beträchtlich; für 7 Kantone (AR, BS, NE, NW, OW, UR, VD) wurde er erheblich unter den bisherigen Stand gesenkt [14].
Die vorberatende Kommission des Ständerates schloss ihre erste und zweite Lesung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung ab und nahm — in zweiter Lesung — die Beratung des Vorschlages zu einem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer auf. Dabei wurde der bereits in früheren Sitzungen beschlossene Grundsatz der Familienbesteuerung bekräftigt und eine getrennte Veranlagung der Ehegatten abgelehnt. Die von der Kommission angestrebte Begünstigung von Familie und Wirtschaft dürfte Steuerausfälle in der Höhe von 700-800 Mio Fr. nach sich ziehen [15].
Ebenfalls eine steuerliche Entlastung der Familien strebt die im Berichtsjahr lancierte Volksinitiative der FDP «für ehe- und familiengerechtere Besteuerung» an: durch einen milderen Steuertarif mit Teilsplitting für Verheiratete und Halbfamilien sowie durch die Erhöhung des Kinderabzugs um einen Viertel und des Miterwerbsabiuges um maximal einen Viertel sollen Ehepaare und Familien von der Steuerperiode 1989/90 an steuerlich begünstigt werden. Eine Annahme des Begehrens würde Einnâhmenausfälle von 510 Mio Fr. verursachen, wovon 350 Mio Fr. zulasten der Bundeskasse gingen. Ungehalten über die Lancierung der Initiative durch die FDP, welche erstmals in ihrer Geschichte von diesem Volksrecht auf eidgenössischer Ebene Gebrauch machte, zeigten sich namentlich die Linksparteien und der LdU. Für sie war dieses Unterfangen wahltaktisch begründet; es sei zudem stossend, dass Kleinverdienende (bis zu einem Jahreseinkommen von 40 000 Fr.) mit diesen Massnahmen nur geringfügig entlastet würden, während mittlere Einkommen (um 60-70 000 Fr.) namhaft profitieren würden [16].
Die eidgenössischen Räte behandelten den Entwurf für ein «Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesratsbeschlusses über die Erhebung einer direkten Bundessteuer an das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge». Nach seiner einstimmigen Annahme wird dieses Bundesgesetz auf Anfang 1987 in Kraft treten. Danach werden die Beiträge an die zweite Säule steuerlich im vollen Umfang zum Abzug zugelassen, während die Vorsorgeleistungen später vollumfänglich versteuert werden müssen. Der Bundesrat verabschiedete ferner eine Verordnung über die steuerrechtliche Begünstigung der dritten Säule (individuelle Altersvorsorge). Er kam dabei dem Vorschlag der kantonalen Finanzdirektoren, welcher die gebundene Selbstvorsorge lediglich als Ergänzung zur zweiten Säule ausgestalten und im Interesse des Steueraufkommens die Abzugmöglichkeiten in einem eher bescheidenen Rahmen halten wollte, nur teilweise entgegen. Für den Bund führt die nun getroffene Regelung zu einem Steuerausfall von etwa 350 Mio Fr., für die Kantone . und Gemeinden zu einem solchen von gegen 1 Mia Fr. [17].
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[1] TA, 15.1.85; 29.8.85; NZZ, 5.2.85; 16.2.85; 27.4.85; 21.9.85; 24.10.85; WoZ, 17, 26.4.85; SZ, 3.8.85; 7.8.85; Presse vom 5.8.85; LNN, 6.8.85; BaZ, 20.8.85; BZ, 14.9.85; Vat., 26.9.85; Ww, 51, 19.12.85; Schweizer Monatshefte, 65/1985, Nr. 2; O. Stich, «Finanzpolitik der achtziger Jahre» in Documenta, 1985, Nr. 2; Rote Revue, 64/1985, Nr. 6; Bilanz, 1985, Nr. 10. Siehe auch SPJ, 1984, S. 81f.
[2] Bericht zum Finanzplan 1987 und zu den Haushaltperspektiven 1988/89 vom September 1985. Dieser Bericht wurde dem Parlament zusammen mit dem Voranschlag 1986 vorgelegt. Siehe auch Presse vom 19.10.85 sowie unten, Voranschlag des Bundes, und SPJ, 1984, S. 82.
[3] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1240 f., 1256 f. und 1358 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 217 ff.; Ww, 1, 3.1.85; 2, 10.1.85; 11, 14.3.85; NZZ, 5.1.85; 24.1.85; 11.4.85; 22.9.85; Presse vom 17.1.85; 5.2.85; 22.3.85; 9.5.85; 29.8.85; LNN, 19.1.85; SGT, 25.1.85; 22.2.85; BaZ, 16.3.85; 18.9.85; 14.11.85; Freier Aargauer, 1.4.85; O. Stich, «Die Haltung des Bundesrates zur Schwerverkehrsabgabe », in Documenta, 1985, Nr. 1, S.19 ff. Volksinitiativen gegen die Schwerverkehrsabgabe: BBl, 1985, I, S. 2 f. und 507 ff.; NZZ, 15.1.85; Presse vom 19.2.85. Ebenfalls lanciert wurde eine Initiative «zur Aufhebung der Autobahnvignette» (BBl, 1985, I, S. 510 ff.). VCS-Initiative: BBl, 1985, II, S. 650 ff.; Presse vom 27.6.85. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Relations économiques bilatérales) und unten 6b (Generelle Verkehrspolitik) sowie SPJ, 1984, S. 82 f.
[4] Energie-WUST: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1331 ff. und 1343 ff.; NZZ, 21.2.85; SGT, 21.2.85; BaZ, 23.2.85; LNN, 16.9.85; Presse vom 17. und 18.9.85; Vat., 26.9.85; siehe auch A. Meier (Hg.), Regionale Belastungswirkungen von Bundeseinnahmen, Diessenhofen 1984 sowie unten, Teil I, 6a (Politique énergétique) und SPJ, 1984, S. 83. Motion Feigenwinter: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1351 ff.; BaZ, 18.9.85; TA, 11.12.85; vgl. dazu auch oben, Teil I, 4b (Banken). BR Stich stellte Schritte zur Senkung der Stempelabgabe in Aussicht; er wandte sich jedoch entschieden gegen Abstriche bei der Verrechnungssteuer (SMUV-Zeitung, 11, 13.3.85). Einnahmen des Bundes aus Stempel- und Verrechnungsabgaben : BBl, 1985, I, S. 1205 und II, S. 723.
[5] NZZ, 5.2.85; Gesch. ber., 1985, S. 253. Einnahmen aus Tabaksteuern 1965-84; BBl, 1985, I, S. 1204 und II, S. 722. Siehe auch SPJ, 1983, S.87.
[6] Der Souverän stimmte der Aufhebung der Bundesbeiträge für den Primarschulunterricht mit 802 885: 570 221 und der Aufhebung der Beitragspflicht des Bundes im Gesundheitswesen mit 726 781: 644 649 zu. Am gleichen Abstimmungstag wurde auch die Streichung der Stipendienbeiträge des Bundes mit 651 854: 716 717 abgelehnt. Vgl. wf, Dok, 6, 11.2.85; LNN, 16.2.85; Vat., 23.2.85; Presse vom 11.3.85; TA, 12.3.85; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 10. März 1985, Zürich 1985. Zu den Beiträgen des Bundes und der Kantone an die AHV siehe Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1653 ff. und 1860; Amtl. Bull. StR, 1985, S.497 ff. und 608; AS, 1985, S. 2002 ff.; BBl, 1985, II, S. 701 ff.; TW, 2.8.85. Zum 2. Paket der Aufgabenneuverteilung: Bund, 8.11.85. Vgl. ferner oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons) und unten, Teil I, 7b (Politique de la santé) und 8a (Primar- und Mittelschulen, Stipendien) sowie SPJ, 1984, S. 28 f. und 84.
[7] Die definitive Aufhebung des Kantonsanteils am Reinertrag der Stempelabgaben wurde mit 903 345: 454 560 und die Neuverteilung des Reinertrags aus der fiskalischen Belastung gebrannter Wasser mit 982 318: 376 135 angenommen. Der Aufhebung der Unterstützung für die Selbstversorgung mit Brotgetreide stimmten 787 056: 592 851 zu. AS, 1985, S. 1963 ff.; BBl, 1985, I, S. 653 ff. und II, S. 290 f. ; LNN, 11.5.85; wf, Dok, 20, 20.5.85; NZZ, 22. und 23.5.85; 30.5.85; TA, 28. und 29.5.85; 3.6.85; BZ, 31.5.85; 4. und 5. 6.85; BaZ, 6.6.85 (Parolenübersicht); Presse vom 10.6.85 (Abstimmungsergebnisse); Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 9. Juni 1985, Zürich 1985. Korrekterweise müsste die Neuverteilung der Reinertrags der Alkoholverwaltung unter den Einnahmen aufgeführt werden. Bundessubventionen 1984: wf, Dok., 35, 2.9.85; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 310 ff. ; vgl. auch P. Probst, « Die lineare Beitragskürzung des Bundes 1981-1985, eine erste Bilanz», in Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 26 ff. Der BR verabschiedete zwei Verordnungen und einen Beschluss über das Anschlusssparprogramm (AS, 1985, S. 660 ff., 670 und 685 ff.; NZZ, 18.4.85). Siehe auch oben Teil I, 4c (Pflanzliche Produktion) und SPJ, 1980, S. 77; 1984, S. 84 f.
[8] NZZ, 28.8.85 ; SZ, 3.10.85 ; Presse vom 19.10.85 ; Staats- und Verkehrspersonal, 43, 24.10.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 25 f. und 85 sowie oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[9] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 257 ff., 286 ff., 487 ff. und 762; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 85 ff., 188 f. und 246; AS, 1985, S. 834 f. ; BBl,1985, I, S. 844 ff. und 861 f. ; Presse vom 5. und 6.3.85 ; 8.3.85 ; 26.4.85 ; 12.7.85 ; NZZ, 14.3.85 ; 20.3.85 ; 2.4.85 ; 3.9.85. Der Voranschlag 1986 sah von den 2 Mia Fr. aus den Treibstoffzöllen für Umweltschutzmassnahmen lediglich 34 Mio Fr. vor (Presse vom 11.12.85). Vgl. auch die Treibstof zolleinnahmen 1968-1984 (BBl, 1985, I, S. 1203). Siehe ferner unten, Teil I, 6b (Generelle Verkehrspolitik) sowie SPJ, 1984, S. 85 f.
[10] Voranschlag 1986: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1988 ff., 2005 ff., 2031 ff., und 2176 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 623 ff., 703 ff. und 760 f.; BBl, 1986, I, S. 88 f.; Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr .1986; Presse vom 21.2.85; 19.10.85; 4.12.85; 10.-12.12.85; 18.12.85; 20.12.85; wf, Dok., 46, 18.11.85; wf, Kurzkommentare, 42, 21.10.85; SHZ, 43, 24.10.85; Die Volkswirtschaft, 59/1986, S.21 ff. Motionen des Nationalrates: Amtl. Bull. StR, 1985, S. 274 und 448. Die Räte genehmigten ein neues Reglement der Finanzkommission (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2041 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 677 ff.). Vgl. auch SPJ, 1984, S. 86 f.
[11] Staatsrechnung 1985: Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1985; TA, 30.7.85; Presse vom 29.4.85; wf, Kurzkommentare, 18, 5.5.86. Nachträge zum Voranschlag 1985; Amtl. Bull. NR, 1985, 5.914 ff. und 1984; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 311 ff. und 702; BBl, 1985, II, S. 309; NZZ, 9.5.85; Presse vom 7.6.85; 11.6.85; 30.10.85; 8.11.85; 10.12.85; 18.12.85. Staatsrechnung 1984: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1055 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 270 ff.; BBl, 1985, II, S. 308; NZZ, 5.6.85; 18.6.85. Zu den Quartalsrechnungen des Bundes (1981-1985) siehe BBl, 1985, I, S. 1197 ff.; II, S. 715 ff. Vgl. auch Bundesamt für Statistik, Öffentliche Finanzen der Schweiz 1983, Bern 1985 ; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 621 ff. Sowie oben, Einnahmen, und SPJ, 1984, S. 87 f.
[12] Vat., 18.12.85; wf, Dok., 1, 13.1.86; 9, 3.3.86; Die Volkswirtschaft, 59/1986, S.21 ff. Neues Rechnungsmodell : M. Galliker, «Das öffentliche Rechnungswesen in der Schweiz und die Revision der Finanzstatistik», in Die Volkswirtschaft, 59/1986, S.75 ff.; Vat., 15.5.85; NZZ, 16.7.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 88.
[13] wf, Dok., 24, 17.6.85; 48, 2.12.85; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 677 ff. Siehe auch SPJ, 1984, S. 88.
[14] AS, 1985, S. 1874 ff., 1945 f. und 1947 ff.; Gesch. ber., 1985, S. 238 f.; Vat., 4.4.85; BZ, 27.9.85; SZ, 26.10.85; NZZ, 28.11.85; 12.12.85; TA. 28.11.85. Siehe auch die Interpellation Stucki (svp, ZH) zum Finanzausgleichskonzept des BR : Amtl. Bull. StR, 1985, S. 706 ff. Vgl. ferner M. Schnellmann, Determinanten öffentlicher und privater Finanzströme zwischen Bund und Kantonen, Bern 1985 ; SPJ, 1984, S. 89. Übertragungen des Bundes an die Kantone 1984; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 830 ff.; wf, Dok., 4, 27.1.86. Im Kanton St. Gallen wurde durch Volksabstimmung ein neues Finanzausgleichsgesetz angenommen (SGT, 26.2.85; 28.2.85; 10.6.85); siehe auch unten, Tiel II, 2c.
[15] Badener Tagblatt, 2.4.85; TAM, 15, 13.4.85; Presse vom 7.5.85; NZZ, 3.7.85; 30.10.85; BaZ, 15.10.85 ; V. Spoerry, Politische und wirtschaftliche Aspekte der Unternehmensbesteuerung, Zürich 1985 ; H. Masshardt, Kommentar zur direkten Bundessteuer, 1985. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 89.
[16] BBl, 1985, II, S. 997 ff.; Presse vom 19.8.85; 3.9.85; Ww, 34, 22.8.85; NZZ, 21.9.85; 30.9.85; Siehe auch unten, Teil III, a (FDP). Zur kritischen Stellungnahme der CVP vgl. CVP-Pressedienst, 71, 2.9.85. Vgl. ferner Bundesamt für Statistik, Steuerbelastung in der Schweiz 1983, Bern 1984 ; dass., Steuerbelastung in der Schweiz 1984, Bern 1985; dass., Eidgenössische Wehrsteuer, Statistik der 20. Periode (1979-80), Bern 1984; dass., Eidgenössische Wehrsteuer, Statistik der 21. Periode (1981-82), Bern 1986; Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Wehrsteuer, 21. Periode (Steuerjahr 1981/82), Natürliche Personen: Kantone, ,Bern 1985; dies., Eidgenössische Wehrsteuer, 21. Periode (Steuerjahr 1981/82), Natürliche Personen: Gemeinden, Bern 1985; wf, Dok., 8, 25.2.85 ; 13, 1.4.85 ; 36, 9.9.85 ; 37, 16.9.85 ; 38, 23.9.85 ; 40, 7.10.85 ; 41,14.10.85 ; Sonntags-Blick, 12.5.85 ; SGT, 25.5.85; BZ, 23.7.85; 24.7.85; Die Volkswirtschaft, 58/1985, 5.558 f.; P. Kubli, Nachsteuerrecht und Nachsteuerverfahrensrecht, Zürich 1984.
[17] Zweite Säule : Amtl. Bull. NR, 1985, S. 291 ff. und 761; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 187 f. und 246 ; BBl, 1985, I, S. 839 ff.; Presse vom 6.3.85; NZZ, 15.3.85. Dritte Säule: NZZ, 6.9.85; Presse vom 14.11.85. Siehe auch unten, Teil I, 7c (Prévoyance professionnelle) und SPJ, 1984, S.89.
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