Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Un groupe d'experts présente des thèses de croissance économique qui soit compatible avec les exigences de la protection de l'environnement — La situation conjoncturelle se poursuit en 1986; aussi bien l'emploi que la production continuent d'augmenter — Le niveau des prix reste à peu près stable, en raison avant tout de la chute des prix du pétrole et des autres matières premières importées — Les autorités responsables de la politique conjoncturelle doivent davantage consacrer leurs efforts au soutien des technologies — La Confédération entend mieux tenir compte à l'avenir des besoin régionaux lors de l'accomplissement de ses tâches — Le gouvernement fédéral repousse l'initiative populaire de Denner «Pour la protection des consommateurs» — Les organisations des consommatrices lancent une initiative populaire pour la « Surveillance des prix et des intérêts des crédits» — Le parlement adopte la révision de la loi sur l'information des consommateurs — Le Conseil des Etats rejette en votation finale la nouvelle loi sur les petits crédits.
Das Wirtschaftswachstum setzte sich, wenn auch deutlich weniger ausgeprägt als 1985, fort. Mit einem Jahr Rückstand schloss sich damit die Schweiz dem weltwirtschaftlichen Trend einer nur noch mässigen Expansion an. Wichtigste Konjunkturstütze war die Inlandnachfrage. Die schweizerische Exportwirtschaft litt hingegen zum einen unter der Höherbewertung des Frankens gegenüber dem US-Dollar und zum andern unter der sinkenden Nachfrage aus den OPEC-Ländern infolge des Preissturzes auf dem Erdölmarkt. Die Erdölpreise und der Dollarkurs wirkten sich andererseits, vereint mit der weiterhin restriktiven Geldmengenpolitik der Nationalbank, günstig auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität aus. Die anhaltend gute Wirtschaftslage liess Beschäftigungsprobleme in den Hintergrund treten. Die wichtigen wirtschaftspolitischen Auseinandersetzungen in der Schweiz konzentrierten sich auf das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Umwelt und auf die Wettbewerbspolitik.
Wirtschaftsordnung
Drastischer als alle wissenschaftlichen Analysen und Prognosen führten Katastrophen wie der Reaktorunfall in Tschernobyl (UdSSR), der Chemiebrand bei Basel und das Waldsterben der Öffentlichkeit und den politischen und wirtschaftlichen Führungskräften vor Augen, dass sich auf die Dauer die Fortführung des bisherigen weitgehend quantitativen Wirtschaftswachstums nicht mit dem Ziel der Erhaltung einer einigermassen intakten
Umwelt vereinbaren lässt. Die Diskussionen um das als optimal erachtete Wirtschaftssystem entfernten siçh vom traditionellen Gegensatz zwischen freier Marktwirtschaft und staatlicher Lenkung. Insbesondere bei der politischen Linken und den Gewerkschaften, aber — zumindest ansatzweise — auch bei den Unternehmern und den bürgerlichen Parteien setzte sich vermehrt die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer ökologisch orientierten Wirtschaft durch. Ob dieses Ziel mit marktwirtschaftlichen Steuerungsmitteln, wie beispielsweise der Internalisierung externer Kosten (Verursacherprinzip), oder mit staatlichen Verboten erreicht werden kann, wird zunehmend von einer Prinzipien- zu einer blossen Zweckmässigkeitsfrage
[1].
Wie diese neue Wirtschaftsweise und der Weg zu ihr aussehen könnte, legte eine vom Bundesrat eingesetzte
Expertenkommission dar. Das zu erreichende
Ziel einer primär auf qualitatives Wachstum ausgerichteten Wirtschaft definierte die Gruppe als Zunahme der individuellen und der gesellschaftlichen Lebensqualität, die mit geringerem oder zumindest nicht ansteigendem Einsatz von nicht vermehrbaren oder regenerierbaren Ressourcen und mit reduzierter oder zumindest nicht zunehmender Umweltbelastung erzielt wird. Der Bericht der Expertenkommission geht davon aus, dass der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien bei der Durchsetzung dieser Leitidee eine grosse Bedeutung zukommt. Nur ein rohstoffschonender Wertschöpfungsprozess unter Verwendung der neuesten informations-, gen- und biotechnologischen Erkenntnisse erlaube es der Wirtschaft, sich im internationalen Konkurrenzkampf zu behaupten und zugleich den Anliegen des Umweltschutzes zu genügen. Diese Umstellung stellt für Individuen und Unternehmen erhöhte Ansprüche namentlich in bezug auf Kreativität und Qualifikation. Für das Wirtschaftssystem verlangen die Experten einen Abbau von Wettbewerbsbehinderungen und von strukturbewahrenden Massnahmen. Im Bereich der Umweltschutzpolitik soll der Staat dem Verursacherprinzip mit der Inrechnungstellung externer Kosten und mit finanziellen Anreizen vermehrt Nachachtung verschaffen. Weitere Analysen der Studie beziehen sich auf einzelne Politikbereiche und auf die Funktionsweise des politischen Systems
[2].
In ersten Reaktionen wurde das Bestreben anerkannt, eine umfassende Gesamtschau vorzunehmen und zum Teil neue, zum Teil bekannte, jedoch heftig umstrittene Massnahmen vorzuschlagen. Kritisiert wurde hingegen, insbesondere von Unternehmerseite, dass das Bemühen der pluralistisch zusammengesetzten Expertengruppe um Einstimmigkeit sich in einer
Vielzahl von widersprüchlichen Postulaten niederschlage. So etwa, wenn einerseits die Erweiterung des persönlichen Handlungsspielraums gefordert und andererseits staatliche Lenkungsmassnahmen zugunsten des Umweltschutzes befürwortet werden. Der Bundesrat nahm vom Bericht Kenntnis und bezeichnete ihn als wichtige Anregung für seine zukünftige Politik. Er setzte im weitern eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die überprüfen soll, welche konkreten Massnahmen sich als Konsequenz aus den Ergebnissen der Studie für den Bund aufdrängen. Mit der Überweisung eines Postulats Longet (sp, GE) forderte der Nationalrat die Regierung zu einer ausführlichen Stellungnahme und zur Vorlage eines Zeitplans für die zu ergreifenden Massnahmen auf
[3].
Die
neuen Technologien fanden nicht nur unter dem Gesichtspunkt des von ihnen erwarteten Beitrags zur Umstellung auf ein qualitatives Wachstum Beachtung, sondern ebenfalls unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft bzw. ihrer Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Die politischen Parteien zeigten sich bestrebt, das Kenntnisdefizit, welches ihnen in diesen Fragen attestiert worden war, zu beheben: Die FDP widmete ihren Parteitag dem Thema «Neue Technologien», die SPS befasste sich an ihrem Parteitag eingehend mit den Konsequenzen für die Arbeitswelt
[4]. Die
Förderung der Forschung und Entwicklung, wie sie insbesondere von einigen europäischen Staaten mit Nachdruck betrieben wird, sowie die Tendenz zu wachsender internationaler Zusammenarbeit in Form von Grossprojekten (z.B. EUREKA) liessen in der Schweiz den Ruf nach einem Überdenken der Forschungspolitik ertönen. Der Einsatz der politischen Behörden dafür, dass schweizerischen Unternehmen die Teilnahme an derartigen Projekten nicht verunmöglicht wird, wurde als vordringlich erachtet. Allgemeine Zustimmung fand auch das Postulat einer besseren Koordination der Aktivitäten von Staat, Wissenschaft und Wirtschaft. Die direkte Staatsbeteiligung an der praxisorientierten Forschung wird hingegen vom Vorort als wettbewerbsverzerrend abgelehnt und darf seiner Meinung nach nur in gut begründeten Ausnahmefällen wie beispielsweise in der Umweltforschung geschehen
[5].
Für die Unternehmerverbände stellt die
Reduktion der administrativen Belastungen, welche den Betrieben durch staatliche Auflagen und Vorschriften erwachsen, ein wichtiges Anliegen dar. Eine 1985 publizierte Untersuchung hatte das Ausmass dieses Aufwands quantifiziert und dabei aufgezeigt, dass kleine und mittlere Firmen davon stärker betroffen sind als Grossunternehmen. Als Gegenmassnahme wurde deshalb eine nach Betriebsgrösse differenzierte Anwendung der Vorschriften ins Gespräch gebracht. Der Nationalrat forderte die Regierung mit einem Postulat auf, eine zusätzliche Studie vorzulegen, welche unter anderem Abhilfemassnahmen unterbreitet
[6].
Konjunkturlage
Auch 1986 blieb in der Schweiz die Konjunkturlage zufriedenstellend. Erste offizielle Schätzungen rechneten mit
Wachstumsraten von 1,7% für das reale Brutto-Sozialprodukt und 2,8% für das reale Brutto-Inlandprodukt. Die Steigerungsraten lagen damit zwar unter den Vorjahreswerten (je 4,0 %) aber immer noch über dem langfristigen Trend. Ein wichtiger Wachstumsfaktor bildete mit einer Zunahme von 3,0% (1985: 1,5%) der private Konsum von Gütern und Dienstleistungen. Hier wirkte sich die gute Beschäftigungslage und der aus der niedrigen Teuerung resultierende Realanstieg der verfügbaren Einkommen der Privathaushalte aus. Fast im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum entwickelten sich die laufenden Käufe des Staates und der Sozialversicherungen (+1,6% gegenüber 2,3% im Vorjahr). Die sowohl absolut als auch relativ stärkste Expansion fand bei den Investitionen statt, die gesamthaft um 10,8% (1985: 5,1 %) zunahmen. Verantwortlich dafür waren die im Zeichen der guten Wirtschaftslage und des Technologiewandels getätigten Ausrüstungsinvestitionen (+14,1%; 1985: 10,4%). Der reale Anstieg der Ausgaben für Bauten blieb mit 3,2 % (1985: 2,9%) relativ bescheiden, im Wohnungsbau ergab sich sogar eine Stagnation. Die Exporte büssten 1986 ihre Rolle als ausschlaggebender Wachstumsmotor ein. Infolge des Ölpreiszerfalls und der Höherbewertung des Frankens gegenüber dem Dollar entwickelten sich die Ausfuhren nach den Olfdrderstaaten und den USA rückläufig. Der weiterhin gute Absatz von Gütern und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt vermochte allerdings diese Einbussen mehr als wettzumachen: insgesamt resultierte ein Wachstum von 3,0% (1985: 8,3%). Von der kräftigen Belebung der inländischen Nachfrage profitierten auch ausländische Anbieter, welche ihre Verkäufe um 7,6% (1985: 5,0%) erhöhen konnten. Obwohl das Volumen der Importe deutlich stärker zunahm als dasjenige der Ausfuhren, reduzierte sich infolge des Dollar- und Erdölpreiszerfalls das Handelsbilanzdefizit. Da sich der positive Saldo der Dienstleistungsbilanz etwa auf Vorjahreshöhe hielt, und derjenige der Arbeits- und Kapitaleinkommen nur unbedeutend abnahm, ergab sich ein weiterer Anstieg des Ertragsbilanzüberschusses auf rund 13,9 Mia Fr. (1985: 12,8)
[7].
Die
Beschäftigungslage verbesserte sich weiter. Der Zuwachs der beschäftigten Personen fiel mit 28 200 resp. +1,0% sogar noch deutlicher aus als im Vorjahr (18 600 resp. +0,8%). Somit gelang es innert zwei Jahren, den zwischen 1982 und 1984 erfolgten Arbeitsplatzabbau zu rund zwei Dritteln zu kompensieren. Dass der Beschäftigungsanstieg bei den Frauen erneut stärker ausfiel als bei den Männern (1,4 % resp. 0,8 %), kann als Indiz für die Knappheit an Arbeitskräften gewertet werden. Diese Beurteilung des Arbeitsmarktes wird auch gestützt durch die Tatsache, dass sich die zusätzlich Beschäftigten per saldo fast ausschliesslich aus ausländischen Erwerbstätigen rekrutierten. Die verbleibende Arbeitslosigkeit hatte zum überwiegenden Teil strukturelle Gründe. Die Zahl der vollständig oder teilweise Arbeitslosen reduzierte sich im Jahresdurchschnitt auf 25 714, was einem Anteil an den Beschäftigten von 0,8% entsprach. Entgegen dem langfristigen Trend der Verlagerung der Arbeitsplätze vom 2. in den 3. Sektor trugen 1986 beide Wirtschaftssektoren zum Beschäftigungsanstieg bei. Im industriellen Bereich, dessen Beschäftigtenzahl insgesamt um 1,3% expandierte, verzeichneten wiederum der Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau (+ 3,0%) und die Chemie (+ 1,7%) die grössten Zuwachsraten. Überdurchschnittliche Werte registrierten im weitern die Metallindustrie (+1,5 %) und die Gruppe Kunststoff/Kautschuk/Leder (+ 1,4%). In der Textil- und in der Bekleidungsindustrie (–0,5 resp. -2,1%) und auch im Baugewerbe (–0,4%) wurde der Arbeitsplatzabbau weiter fortgesetzt. Im Dienstleistungssektor (insgesamt 1,1 % mehr Beschäftigte) wiesen lediglich der Detailhandel und das Reparaturgewerbe rückläufige Zahlen auf (–0,1 resp. -0,7%). Einmal mehr fand die grösste Ausweitung des Personalbestands bei den Banken (+6,1 %) statt; diese Branche zählte 1986 rund 40% mehr Beschäftigte als 1975
[8].
Die Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen führten dazu, dass sich die
Produktion noch stärker entwickelte als die Beschäftigung. Der Index der industriellen Produktion erhöhte sich um 4% (198 5 : + 5 %). Der Modernisierungsprozess scheint in der Uhrenindustrie, wo trotz stagnierendem Personalbestand die Produktion um 12% ausgeweitet wurde, am schnellsten voranzuschreiten. Wichtige Wachstumsbranchen waren 1986 im weitern der Maschinen- und Apparatebau, die Papierindustrie (je + 8 %), das Graphische Gewerbe und die Holzindustrie (je + 6 %). Eine deutliche Abschwächung war hingegen bei der Chemie festzustellen (+ 2 % gegenüber + 6,1 % im Vorjahr). Dass sich die gesamthaft stagnierenden und in der Maschinenindustrie gar sinkenden Auftragseingänge nicht negativ auf die projektierten Investitionen ausgewirkt haben, weist auf das Bestreben der Industrie hin, mit den neuen technologischen Entwicklungen Schritt zu halten. Die Zahl der Planvorlagen für industrielle Betriebe erfuhr sowohl in bezug auf die Anzahl angemeldeter Projekte als auch auf das Raumvolumen nochmals eine Steigerung. Im Baugewerbe präsentierte sich trotz stagnierendem Wohnungsbau die Lage freundlicher als 1985: Umsätze, Auftragseingänge und Arbeitsvorrat nahmen wieder zu
[9]. Der Fremdenverkehr konnte das Vorjahresergebnis nicht mehr ganz erreichen. Verantwortlich dafür war der sinkende Dollarkurs und die Angst amerikanischer Staatsangehöriger vor Terroranschlägen in Europa. Das massive Ausbleiben von Gästen aus der USA konnte durch den vermehrten Zuspruch von Touristen aus dem europäischen Ausland und dem Inland nicht kompensiert werden. Die Zahl der Hotelübernachtungen sank um 1,5%
[10].
Trotz der kräftig expandierenden Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen erhöhten sich die
Preise nur geringfügig. Der Landesindex der Konsumentenpreise blieb mit einer Zunahme von lediglich 0,8% im Jahresmittel (1985: +3,4%) nahezu unverändert. Das stabile Preisniveau war im wesentlichen verursacht durch den Preiseinbruch auf dem Erdölmarkt und den Kursanstieg des Frankens. Während sich das Preisniveau für Importgüter um 4,5% zurückbildete, erhöhte sich dasjenige für Waren und Dienstleistungen aus dem Inland um 2,9%. Der Grosshandelspreisindex verringerte sich im Jahresmittel um 4,0%, wobei hier auch bei den Inlandwaren (– 1,3%) der Teuerungssockel zum Verschwinden gebracht werden konnte
[11]. Die 1985 vom Bundesrat mit den Vorarbeiten zur Revision des Konsumentenpreisindex beauftragten Stellen (BIGA und Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik) einigten sich auf grundsätzliche Zielvorgaben.. Danach soll der Index Massstab der allgemeinen Preisentwicklung der für Konsumenten bedeutsamen Waren und Dienstleistungen bleiben. Die Ausklammerung gewisser Preise aus gesundheits- oder umweltschutzpolitischen Motiven, wie dies ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Meier (na, ZH) wünscht, würde deshalb in diesem Konzept keinen Platz haben — genausowenig aber auch der vom Gewerkschaftsbund geforderte Einbezug der direkten Steuern
[12].
Konjunkturpolitik
Die anhaltend gute Wirtschaftslage bot den verantwortlichen Behörden keinen Anlass, von ihrer bisherigen Linie in der Konjunkturpolitik abzuweichen. Nachfrageorientierte Massnahmen wurden angesichts der guten Beschäftigungslage weder gefordert noch in Aussicht gestellt. Da sich das Wachstum gegenüber dem Vorjahr wieder abschwächte, drängten sich auch keine Konjunkturdämpfungsmassnahmen auf. Die Ausgaben der öffentlichen Hand verhielten sich weitgehend konjunkturneutral. Das erklärte konjunkturpolitische Hauptziel, eine relative Preisstabilität zu gewährleisten, konnte bei einer Teuerungsrate von 0,8 % im Jahresdurchschnitt erreicht werden. Neben den Preissenkungen für importierte Rohstoffe und dem Wertverlust des US-Dollars trug dazu auch die Geldmengenpolitik der Nationalbank Wesentliches bei. Die bereinigte Notenbankgeldmenge wuchs entsprechend der Zielsetzung um 2,0%
[13].
Angebotsseitige Massnahmen werden gegenwärtig von vielen Politikern und Wissenschaftern einer nachfrageorientierten Steuerung des Wirtschaftswachstums vorgezogen. Der ehemalige Direktor des BIGA, Nationalrat Bonny (fdp, BE), regte eine entsprechende Neudefinition des Aufgabenbereichs des
Bundesamtes für Konjunkturfragen (BFK) an. Gemäss seinem vom Rat überwiesenen Postulat soll sich dieses Amt
in Zukunft schwergewichtig und kontinuierlich der Technologieförderung annehmen. Die 1986 erfolgte Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit einer schweizerischen Beteiligung an Projekten des europäischen Technologieförderungsprogramms EUREKA durch die Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung stellt einen Schritt in der gewünschten Richtung dar. Hans Sieber, der zum neuen Direktor des BFK gewählt wurde, äusserte sich positiv zu einer Ausweitung des Aufgabenbereichs seines Amtes im Sinne des Postulats Bonny. Er wies ferner darauf hin, dass sein Vorgänger W. Jucker diese Entwicklung mit der Aufwertung der Innovationsförderung bereits eingeleitet hatte
[14].
Ungeachtet der wirtschaftspolitischen Strategie bildet die genaue Beobachtung des wirtschaftlichen Geschehens eine wichtige Grundlage für die Lageanalyse und die Massnahmenbeurteilung. Mit einer Verordnungsänderung
zentralisierte der Bundesrat alle periodisch wiederholten grösseren Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik beim Bundesamt für Statistik (BFS). Damit verbesserte er einerseits die Koordination dieser Erhebungen und beendete andererseits einen Kompetenzstreit zwischen dem BFS und dem BIGA, welches bisher einen Teil dieser Statistiken betreut hatte
[15].
Strukturpolitik
Der Bund beabsichtigt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben stärker als bis anhin die Ziele der
räumlichen Strukturpolitik im Auge zu behalten. Diese vermehrte Rücksichtnahme war eines der Hauptpostulate gewesen, die sich aus der Synthese des 1985 abgeschlossenen Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» ergeben hatten. Der Bundesrat setzte auf den 1. Januar 1987 Weisungen über die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeiten in Kraft. Diese halten fest, dass die allgemeine Bundesverwaltung und die Bundesbetriebe und -anstalten bei ihren Tätigkeiten neben den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmässigkeit auch das Ziel der Förderung der wirtschaftlich und geographisch benachteiligten Regionen berücksichtigen sollen. Die strukturpolitischen Auswirkungen von Vorhaben müssen in Zukunft überprüft und dargestellt werden. Zur Überwachung des Vollzugs dieser Weisungen bildete die Landesregierung einen aus den Vorstehern von EFD, EVD und EVED zusammengesetzten Ausschuss für Regionalpolitik
[16]. Angesichts der wachsenden Bedeutung der neuen Kommunikationstechnologien drohen den peripher gelegenen Regionen neue Wettbewerbsnachteile. Der Ständerat überwies ein Postulat des Bündners Gadient (svp), nach dem der Bundesrat die PTT veranlassen soll, die neuen Kommunikationsnetze nicht prioritär in den Wirtschaftszentren aufzubauen und überdies die abgelegenen Gebiete bei der Tarifpolitik bevorzugt zu behandeln
[17].
Der
Fremdenverkehr stellt für viele Randregionen das wirtschaftliche Rückgrat dar. Tourismusförderungsmassnahmen weisen deshalb nicht nur eine allgemein strukturpolitische, sondern auch eine spezifisch regionalpolitische Komponente auf. Das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredits bildet eine Ergänzung zum Investitionshilfegesetz für Berggebiete und bezweckt die Verbilligung von Darlehen für Hotelrenovationen und gewisse Hotelneubauten. Dies geschieht durch die Gewährung von unverzinslichen Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit. Der Bundesrat möchte mit einer Aufstockung der Darlehen diese Hilfe ausbauen und leitete dazu im Sommer ein Vernehmlassungsverfahren ein. Beide Kammern des Parlaments unterstützten ihn bei diesem Vorhaben, indem sie eine entsprechende Motion Columberg (cvp, GR) verabschiedeten
[18]. Nicht nur bei der Stärkung der touristischen Infrastruktur will sich der Bund in Zukunft vermehrt engagieren, sondern auch bei der Werbung für das Fremdenverkehrsland Schweiz. Zu diesem Zweck beantragte die Exekutive eine Neufassung des auf Ende 1987 auslaufenden Bundesbeschlusses über die Schweizerische Verkehrszentrale. Die Beitragshöhe soll neu in einem separaten, nicht referendumspflichtigen Kreditbeschluss vom Parlament festgelegt werden. Beantragt ist eine Aufstockung von bisher 21 Mio Fr. pro Jahr auf 27 Mio (1988-90) resp. 31 Mio (1991-92)
[19].
Der technologische Wandel und die engen weltwirtschaftlichen Verknüpfungen zwingen mehr denn je auch kleine Firmen zu einer innovationsfreudigen Haltung. Bundesstaatliche Finanzierungshilfen sind jedoch nach dem negativen Volksentscheid über die Innovationsrisikogarantie für die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat weder angebracht noch erforderlich. Eine Motion des Sozialdemokraten Borel (NE) für eine
Bundesbeteiligung an gemischtwirtschaftlichen Innovationsförderungsgesellschaften überwies der Rat nicht einmal in Postulatform. Wichtig erscheint es dem Parlament hingegen, dass der Staat nicht aus finanzpolitischen Motiven die private Finanzierung von Innovationen behindert. Die Ständekammer stimmte deshalb einer Motion des Nationalrats zu, welche, neben Massnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes, die Aufhebung oder Reduktion der Emissionsabgabe auf neu geschaffenem Risikokapital verlangt
[20]. Nicht nur die Finanzierung der wirtschaftlichen Verwertung von Erfindungen kann Probleme stellen, sondern auch deren Schutz vor Nachahmungen. Namentlich bei Erfindungen auf dem Gebiet der Gentechnologie sind offenbar die zur Patentanmeldung vorgeschriebenen technischen Modalitäten der Realität nicht mehr angepasst. Der Nationalrat stimmte diskussionslos einer vom Freisinnigen Auer (BL) eingereichten Motion für eine entsprechende Revision des Patentgesetzes zu
[21].
Wettbewerbspolitik
Das
Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes auf den 1. Juli vermochte die Auseinandersetzungen um die Wettbewerbspolitik nicht zum Verschwinden zu bringen. Der Bundesrat nahm in einer Botschaft Stellung zur sogenannten
Konsumentenschutzinitiative des Grossdiscounters Denner AG. Er lehnt das darin geforderte
Verbot von kartellistischen Praktiken und gesetzlichen Mindestpreisvorschriften
für den Bereich des Handels mit Lebensmitteln und andern Konsumgütern aus verschiedenen Gründen ab. Zum einen ist es seiner Ansicht nach nicht zulässig, das anlässlich der Revision des Kartellgesetzes bekräftigte Prinzip der Missbrauchsbekämpfung in einem bestimmten Teilgebiet der Wirtschaft — und überdies eingeschränkt auf die Handelsstufe — zugunsten einer Verbotsregelung fallen zu lassen. Die Regierung erachtet den vorgeschlagenen partiellen Systemwechsel auch sachlich nicht für gerechtfertigt, da — von einigen Ausnahmen abgesehen — gerade im anvisierten Bereich der Wettbewerb gut funktioniere. Bei den Ausnahmen, welche sich zur Hauptsache auf den Handel mit Genussmitteln (Tabak, Bier und Spirituosen) beschränken, lassen sich ihrer Meinung nach gute strukturund gesundheitspolitische Gründe für die Beibehaltung von wettbewerbsbehindernden Absprachen geltend machen. Die von der Initiative angestrebten Ziele liegen nicht nur zum revidierten Kartellgesetz quer, sondern auch zum neuen Preisüberwachungsgesetz und zu dem vom Parlament in der Wintersession 1986 verabschiedeten Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Um allfälligen Auslegungskonflikten auszuweichen, hatten die Initianten die Schaffung einer partiellen Verfassungsgerichtsbarkeit vorgeschlagen, welche das Bundesgericht verpflichten würde, dem neuen Verfassungsartikel widersprechende Bestimmungen aufzuheben. Auch in diesem Punkt lehnt der Bundesrat das Volksbegehren als zu partikularistisch ab
[22].
Eine grundlegende und nicht auf Teilbereiche reduzierte Neuorientierung des Wettbewerbsrechts schlägt Nationalrat Jaeger (Idu, SG) mit einer parlamentarischen Initiative vor. Er möchte das
Prinzip des Kartellverbots in die Verfassung aufnehmen und Abweichungen nur noch dann zulassen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse diese rechtfertigt. Betroffen von diesen Bestimmungen wären mit Ausnahme des Arbeitsmarktes alle Bereiche der Wirtschaft. Die bestehende Preisüberwachung in Märkten für Waren und Dienstleistungen mit eingeschränkt funktionierendem Wettbewerb soll beibehalten und auch auf die Kredite ausgedehnt werden. Zusätzlich verlangt Jaeger die Überwachung aller administrativ festgelegten, genehmigten oder kontrollierten Preise, doch soll sich hier die zuständige Instanz auf die Abgabe von Empfehlungen beschränken können. Diese Erweiterung der Preisüberwachung auf Zinsen und administrierte Preise bildet auch das Anliegen einer noch vor dem Inkrafttreten des neuen Preisüberwachungsgesetzes lancierten Volksinitiative der west- und südschweizerischen Konsumentinnenorganisationen. Die vom Parlament gegen den Antrag des Bundesrats aus dem Preisüberwachungsgesetz ausgeklammerten Bereiche sollen damit explizit in der Verfassung verankert werden. Nicht vertreten im Initiativkomitee sind die Konsumentinnenorganisationen der deutschen Schweiz, die das Vorgehen als übereilt qualifizierten
[23]. Das mit dieser Initiative in Frage gestellte Preisüberwachungsgesetz trat auf den 1. Juli 1986 in Kraft; mit der Funktion des Überwachers wurdé der ehemalige Walliser CVP-Ständerat Odilo Guntern betraut. Eine erste Bilanz der eingegangenen Klagen zeigte, dass in der Bevölkerung die Beschränkung des Zuständigkeitsbereichs auf kartellisierte oder monopolisierte Märkte ohne wirksamen Wettbewerb noch nicht allgemein bekannt ist
[24].
Die Revision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (
UWG) konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden. Gegen den Widerstand der SVP und der Gewerbevertreter der übrigen bürgerlichen Parteien gab der Ständerat dem Artikel über Billigangebote, die den Zweck haben, Kunden ins Geschäft zu locken (sogenannte Lockvögel), eine wettbewerbsfreundlichere Fassung. Er fügte mit 18 :12 Stimmen die vom Nationalrat gestrichene Bestimmung wieder ein, dass für den unzulässigen Tatbestand des Lockvogelpreises das Element der beabsichtigten Täuschung des Kunden über die Leistungsfähigkeit des Anbieters erforderlich ist. Hingegen schloss er sich der grossen Kammer in der Frage der Beibehaltung der Bewilligungspflicht für Sonderverkäufe und Aktionen an und lehnte die vom Bundesrat beantragte Liberalisierung ab. Erst im Differenzbereinigungsverfahren stimmte er schliesslich dem Nationalrat zu, dass auch besonders aggressive Verkaufsmethoden als unlauter gelten sollen
[25].
Mit der 1981 erfolgten Annahme der Volksinitiative für einen Verfassungsartikel über den Konsumentenschutz wurde der Bund zu Massnahmen in diesem Bereich verpflichtet. Als Ergänzung zu bereits bestehenden Bestimmungen legte die Landesregierung dem Parlament die
Botschaft für ein Bundesgesetz zur Förderung der Konsumenteninformation und für ein weiteres zur Teilrevision des Obligationenrechts vor. Gegenüber den 1984 in die Vernehmlassung gegebenen Entwürfen ergaben sich einige Anderungen. Die Deklarationspflicht für Dienstleistungen soll nicht allgemein gelten, sondern nur für diejenigen, welche in einer entsprechenden Verordnung aufgeführt sind. Wenn eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Branchen- und Konsumentenverbänden über die Deklaration nicht zustandekommt, ist das Eingreifen des Bundes nicht — wie im Vorentwurf vorgesehen — zwingend, sondern bloss fakultativ. Keine Berücksichtigung fanden hingegen die Einwände des Gewerbeverbandes gegen die zweckgebundene finanzielle Unterstützung der Aufklärungstätigkeit der Konsumentenorganisationen. Der Kritik der Unternehmerorganisationen am siebentägigen Widerrufsrecht für ausserhalb von Geschäftslokalen abgeschlossene Kaufverträge wurde teilweise Rechnung getragen : Nicht der Ort des Vertragsabschlusses, sondern der Ort der Kundenansprache gilt als massgebend, und zudem sind Versicherungsvei~träge, die nach einem Jahr gekündigt werden können, davon nicht betroffen
[26].
Dem Parlament gelang es — allerdings auf überraschende Art — sich der ältesten Bundesratsvorlage auf seiner Traktandenliste zu entledigen. Der 1978 von der Regierung vorgelegte Entwurf für ein neues
Gesetz über das Konsum- und Kleinkreditwesen wurde im Laufe des Berichtsjahres von beiden Kammern zu Ende beraten. In der Schlussabstimmung in der Wintersession versagte ihm jedoch der Ständerat die Zustimmung. Bevor es zu diesem Eklat kam, hatte der Nationalrat weitere Entschärfungen vorgenommen, denen sich im Differenzbereinigungsverfahren auch der Ständerat anschloss. So verlängerte er gegen den Widerstand der Regierung die maximale Laufzeit auf 48 Monate. Die Bedenken von Bundesrätin Kopp, dass mit dieser Streckung der Rückzahlungsfrist die Attraktivität von Kleinkrediten gesteigert werde, fanden kein Gehör. Die Volkskammer strich zudem das Verbot, mehr als zwei Kredite zur selben Zeit aufzunehmen. Anstelle dieser Vorschrift, die den Zweck hatte, sozial Schwache vor untragbarer Verschuldung zu schützen, setzte das Parlament eine vermehrte Sorgfaltspflicht für die Krediterteiler bei der Auswahl ihrer Kunden. Da mit diesen Abänderungen den wichtigsten Einwänden der Banken Rechnung getragen wurde, kam die negative abschliessende Stellungnahme des Ständerats überraschend. Eine Diskussion im Plenum fand vor dem Entscheid nicht statt; allerdings hatte zu Sessionsbeginn der Urner Ständerat F. Muheim (cvp), der auch im Verwaltungsrat einer Grossbank sitzt, das Gesetz in einem Aufsatz massiv kritisiert. Grosses Bedauern löste der mit 25:11 Stimmen gefällte Entscheid nicht aus. Nach der weitgehenden Opferung des ursprünglichen Leitgedankens des Sozialschutzes zugunsten der Vertragsfreiheit mochte die Linke ohnehin nicht mehr richtig zu dem neuen Gesetz stehen. Das praktisch einzige wertvolle Element, das in der Vorlage verblieben wäre, hätte ihrer Ansicht nach das Verbot der Lohnzession gebildet. Nationalrat Eggli (sp, ZH) reichte denn auch sofort eine parlamentarische Initiative für eine diesbezügliche Revision des Obligationenrechts ein
[27].
Gesellschaftsrecht
Die zuständige Kommission des Ständerats begann im Berichtsjahr mit der Behandlung der
Reform des Aktienrechts. Sie beschloss Eintreten und fällte erste Entscheide, die darauf hinzielen, einige vom Nationalrat vorgenommene Abschwächungen wieder im Sinn der Bundesratsvorlage zu korrigieren. So nahm sie beispielsweise die Bestimmung über den höchstzulässigen Anteil des stimmrechtlosen Risikokapitals wieder auf28. darauf hinzielen, einige vom Nationalrat vorgenommene Abschwächungen wieder im Sinn der Bundesratsvorlage zu korrigieren. So nahm sie beispielsweise die Bestimmung über den höchtzulässigen Anteil des stimmrechtlosen Risikokapitals wieder auf
[28].
[1] Für die neue Akzentsetzung der Linken in bezug auf die Prinzipien des Wirtschaftssystems vgl. SPJ, 1985, S. 233; P. Vollmer, «Herausforderung der SP: Arbeit und Umwelt», in Rote Revue, 65/1986, Nr. 4, S. 6 f.; O. Stich, « Eine sozialdemokratische Antwort ist notwendig», a.a.O., Nr. 7/8, S. 17 ff. Auf bürgerlicher Seite war insbesondere nach der Chemiekatastrophe bei Basel eine Zunahme der Einsicht in die Notwendigkeit staatlicher Regelungs- und Überwachungsfunktionen spürbar (vgl. dazu die Voten von NR Feigenwinter (cvp, BL) und NR Bremi (fdp, ZH) anlässlich der Parlamentsdebatte, Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1869 f. und 1872 f.). Zu Tschernobyl und dem Chemiebrand siehe unten, Teil I, 6a (Politique énergétique) und 6d (Umweltpolitik).
[2] BA für Konjunkturfragen, Qualitatives Wachstum — Bericht der Expertenkommission des Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Bern 1985 ; siehe auch Presse vom 14.2.86. Den Anstoss zum Bericht hatte ein 1981 vom NR überwiesenes Postulat Ziegler (cvp, SO) gegeben (Amtl. Bull. NR, 1981, S. 426); mit einer als Postulat überwiesenen Motion hatte zudem 1984 die LdU/EVP-Fraktion den BR um eine Definition des in den Regierungsrichtlinien verwendeten Begriffs des qualitativen Wachstums ersucht (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1413 f.). Ähnliche Gedankengänge wie im Expertenbericht finden sich auch in P. Tschopp, Politique et projet collectif, Lausanne 1986 und Ch. Lutz, « Wertschöpfung gegen die Natur?», in Schweizer Monatshefte, 66/1986, S. 127 ff. Vgl. ferner B. Stricker, «Die Avantgarde wird rehabilitiert», in VCS-Zeitung, 1986, Nr. 5, S. 8 f.; P. Fornallaz, Die ökologische Wirtschaft, Aarau 1986. Zur Umweltgefährdung und -politik siehe unten, Teil I, 6d.
[3] Wirtschaft: wf, KK, 7, 17.2.86; wf, Dok., 35, 1.9.86; vgl. auch die vom St. Galler Zentrum für Zukunftsforschung formulierte Kritik (Bilanz, 1986, Nr. 5, S. 16 ff.). BR Furgler in Amtl. Bull. NR, 1986, S. 552 f. ; ders., «Qualitatives Wachstum — eine neue Dimension der Wirtschaftspolitik», in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 40/1986, S. 18 ff.; ders., Staat und Wirtschaft auf dem Weg ins neue Jahrhundert, Zürich 1986. Der NR regte mit einem Postulat die vermehrte Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente (namentlich Lenkungsabgaben) in der Umweltschutzpolitik an (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1030 f.). Im selben Sinn äusserte sich an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung der FDP vom 25. Oktober BR Kopp (Presse vom 27.10.86).
[4] Kenntnisdefizit: H. P. Hertig, «Bit, Byte, Parteien und die Herausforderung der neuen Technologien », in Schweiz. Jahrbuch für Politische Wissenschaft, Bern 1986. FDP: Presse vom 25.8.86; NZZ, 26.8.86; Politische Rundschau, 65/1986, Nr. 2 und 3. SPS: Presse vom 23.6.86; Rote Revue, 65/1986, Nr. 7/8.
[5] H. Sieber, «Staat und Wirtschaft im internationalen Technologiewettbewerb», in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 40/1986, S. 50 ff.; H. Mey, «Der Technologiewandel und die Zukunft der Schweizer Industrie», in Politische Rundschau, 65/1986, Nr. 2, S. 19 ff.; H. Afheldt, «Der Staat — mehr als ein blinder Nachtwächter», in Der Monat, 1986, Nr. 12, S. 15 ff.; Bilanz, 1986, Nr. 6, S. 53 ff.; Schweiz. Handels- und Industrie-Verein (Vorort), Jahresbericht, 116/1985-86, S. 31 ff.
[6] Bund, 8.2.86 ; 9.12.86; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2048 (Postulat Allenspach, fdp, ZH). Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1c (Regierung) sowie SPJ, 1985, S. 63, Anm. 13.
[7] Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 305; 306, S. 24, Beilagen zu Die Volkswirtschaft, 60/1987, Heft 1 und Heft 3; SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 24 ff.; siehe auch Gesch.ber., 1986, S. 299 ff. Zur Währungsentwicklung und zum Aussenhandel siehe oben, Teil I, 2 und unten, Teil I, 4b (Währung).
[8] Die Volkswirtschaft, 60/1987, S. 142 ff. Zum Arbeitsmarkt siehe auch unten, Teil I, 7a (Marché du travail).
[9] Produktion und Auftragsbestand: Die Volkswirtschaft, 60/1987, S. 155 ff. Planvorlagen: Die Volkswirtschaft, 60/1987, S. 30 ff. Zur Lage der einzelnen Branchen vgl. auch SKA-Bulletin, 92/1986, Nr. 11/12, S. 9 ff. und SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1986, Zürich 1986, sowie unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[10] Die Volkswirtschaft, 60/1987, S. 69 f. und S. 248 ff.
[11] SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 23; Mitteilungen/Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 305, S. 7 f., Beilage zu Die Volkswirtschaft, 60/1987, Heft 1.
[12] Gesch.ber., 1986, S. 319; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 459; SGB, 4, 30.1.86. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 61. Siehe ferner G. Fischer / A. Kern, «Zur Problematik der Indexbindung: Fragwürdige Diktatur des Konsumentenpreisindexes», in Aussenwirtschaft, 41/1986, S. 483 ff.
[13] SNB, Quartalsheft, 1986, Nr. 4, S. 207 ff.; siehe auch unten, Teil I, 4b (Geldmenge).
[14] Postulat: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 459. Kommission: Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 40/1986, S. 41. H. Sieber: SGT, 17.2.86 ; BaZ, 5.3.86. Vgl. zur Technologieförderung auch oben (Wirtschaftssystem) und oben, Teil I, 2 (Intégration européenne). Zur nachfrageorientierten Konjunkturpolitik der 70er Jahre vgl. J. J. Schwartz / H. P. Graf, L'administration face au défi de la politique conjoncturelle, Berne 1986.
[15] AS, 1986, S. 1446 f. und 1462 ff. Die revidierte Verordnung über Konjunkturbeobachtung und -erhebungen tritt am 1.7.1987 in Kraft. Die bisherigen Doppelspurigkeiten und unterschiedlichen Erhebungskonzepte waren auch von der Geschäftsprüfungskommission des NR beanstandet worden (BBl, 1986, II, S. 418 ff.). Siehe auch Bund, 28.5.86; 21.8.86; Bilanz, 1986, Nr. 1, S. 15 f.
[16] BBl, 1986, III, S. 1046 f.; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1986, S. 991 f. sowie K. Furgler, «Grundsätzliche Aspekte der schweizerischen Regionalpolitik», in DISP, 1986, Nr. 86, S. 5 ff. Zum Nationalen Forschungsprogramm siehe SPJ, 1985, S. 63 f.; Presse vom 9.1.86 ; Die Region, 1986, Nr. 1, S. 1 ff. ; DISP, 1986, Nr. 86, S. 37 ff. («Regionalprobleme in der Schweiz. Erste Stellungnahmen»).
[17] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 430 ff. Vgl. auch B. Hotz, « Die Förderung von Berg- und Randgebieten durch eine neue Telekommunikationspolitik», in Politische Rundschau, 65/1986, Nr. 2, S. 32 ff. Gemäss einer Studie zu den Entscheidmotiven bei der Wahl von Betriebsstandorten in Randregionen waren — wenigstens bisher — infrastrukturelle Gegebenheiten weniger bedeutsam als Bodenpreise, Steuervorteile, Arbeitsmarktsituation und industriefreundliche Einstellung der Bevölkerung (Ch. Hanser, Erfolgskontrolle der Industrieansiedlungspolitik, Bern 1987 ; vgl. auch ders., «Das Standortverhalten von Industriebetrieben im schweizerischen Berggebiet », in DISP, 1986, Nr. 85, S. 22 ff.).
[18] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 447 f ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 429 f. Zu generellen Aspekten des Tourismus vgl. auch H. R. Müller, Tourismus in Berggemeinden: Nutzen und Schaden, Bern 1986 (Schlussberichte zum MABProgramm, Nr. 19).
[19] BBl, 1987, I, S. 321 ff.
[20] Motion Borel: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2032 f. Zur Innovationsrisikogarantie siehe SPJ, 1985, S. 62 f. Motion des NR: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 95 ff. Vgl. zu dieser von NR Feigenwinter (cvp, BL) eingereichten Motion auch unten, Teil I, 4b (Banken). Mit einem überwiesenen Postulat regte NR Oester (evp, ZH) die Schaffung eines jährlich auszurichtenden Bundespreises für besonders bedeutsame unternehmerische Innovationen an. Der Rat erhofft sich davon auch positive Auswirkungen auf die Einstellung der Bevölkerung gegenüber dem technologischen Wandel (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 961). Der NR stimmte ferner einem Postulat Grassi (cvp, TI) zu, welches von der Exekutive periodische Berichte zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Strukturwandel der schweizerischen Wirtschaft fordert (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2049).
[21] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2030 f.
[22] BBl, 1986, III, S. 549 ff. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 69. Zum revidierten Kartellgesetz siehe AS, 1986, S. 874 ff. und 977 ff.; B. Schmidhauser, «Aufbruch zu neuen Ufern? — Wettbewerbspolitik», in Schweizer Monatshefte, 66/1986, S. 725 ff.; ders., «Altes und neues Kartellgesetz im Vergleich», in Wirtschaft und Recht, 38/1986, S. 361 ff.
[23] Parl. Initiative: Verhandl. B.vers., 1986, V, S. 19. Die vorberatende Kommission des NR sprach sich mit 13:8 Stimmen gegen den Vorstoss aus. Volksinitiative: BBl, 1986, l, S. 902 ff.; Bund, 15.1.86. Von den politischen Parteien sicherten der LdU und die SP dem Begehren Unterstützung zu (NZZ, 4.4.86; TW, 12.6.86). Für die negativen Stellungnahmen von Unternehmern und Banken vgl. wf, KK, 14, 7.4.86 ; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 74/1985-86, S. 133 f. Zum Preisüberwachungsgesetz siehe SPJ, 1985, S. 65.
[24] Wahl Gunterns: Presse vom 17.4.86. Amtsantritt: Presse vom 1.7.86. Bilanz: Bund, 1.11.86; Vat., 12.12.86. Siehe auch AS, 1986, S. 895 ff.
[25] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 409 ff., 715 ff. und 841; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1246 ff. und 2080; BBl, 1987, I, S. 27 ff. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 65 sowie A. Matter, « Lockvogelproblematik und UWG-Revision », in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 429 ff.
[26] BBl, 1986, II, S. 345 ff. Zum Inhalt des Vorentwurfs siehe SPJ, 1984, S. 69 f. NR Neukomm (sp, BE) reichte eine Motion für die Totalrevision des Haftpflichtrechts ein, wobei insbesondere die verschuldensunabhängige Produktehaftpflicht (Kausalhaftung) eingeführt werden soll (Verhandl. B.vers., 1986, V, S.85; NZZ, 30.8.86).
[27] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 158 ff., 1289 f. und 1772 f. ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 502 ff., 583 f. und 700; siehe auch SPJ, 1985, S. 66. Linke: BZ, 5.12.86; Vr, 5.12.86. Banken und Wirtschaft: Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 74/1985-86, S. 68 ff. ; wf, KK, 11, 17.3.86; 39, 29.9.86; F. Muheim, «Das Konsumkreditgesetz — eine parlamentarische Gewissensfrage», in NZZ, 2.12.86. Parl. Initiative: Verhandl B.vers., 1986, V, S. 20. Vgl. auch U. Trepp, Der Begriff des Kleinkreditvertrags, Zürich 1986.
[28] NZZ, 26.2.86; 18.10.86. Siehe auch SPJ, 1985, S. 66 f.