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Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit
Die Resultate der letzten Volkszählung zeigten, dass das Jahrzehnt 1990-2000 von der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und von der Zunahme der Kleinhaushalte geprägt war. – Zwischen 1990 und 2000 stieg die Erwerbsbevölkerung um 7,9% auf 3,95 Mio Personen. – Die durchschnittliche Arbeitslosenquote betrug 3,7%. – Die Reallöhne nahmen im Mittel um 0,8% zu.
Bevölkerungsentwicklung
Die ständige Schweizer Wohnbevölkerung wuchs 2003 gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) um rund 50 000 Menschen auf insgesamt 7 364 100 Personen. Das entspricht einer Zuwachsrate von 0,7% (2002: 0,8%). Obwohl der Immigrationsüberschuss im Vorjahresvergleich um 12% zurückging, blieben die Einwanderer hauptverantwortlich für das Bevölkerungswachstum. Ihre Zahl überstieg jene der Ausgewanderer um 43 000, womit sie vier Fünftel der gesamten Zunahme ausmachten. Dementsprechend war auch die Wachstumsrate der ausländischen Bevölkerung mit 1,6% mehr als doppelt so hoch wie jene der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen nahm demgegenüber lediglich um 0,5% zu. Wie immer seit 1993 resultierte dieses Plus ausschliesslich aus Einbürgerungen (35 400). Am stärksten war das Wachstum in der Genferseeregion (1,3%), bei dem die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Wallis und Schwyz die Rangliste anführten. Einen geringen Rückgang mussten die Kantone Uri, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Jura hinnehmen [1].
Aus den Resultaten der Volkszählung 2000 ging hervor, dass die Entwicklung der Schweizer Wohnbevölkerung im vergangenen Jahrzehnt von zunehmender Alterung, mehr Scheidungen und weniger Heiraten geprägt war. Das Bevölkerungswachstum war über die verschiedenen Altersgruppen sehr ungleich verteilt. Am stärksten nahm die Gruppe der über 80-Jährigen mit einem Plus von 17,4% zu. Insgesamt 787 Menschen waren mehr als 100 Jahre alt; diese Zahl hat sich gegenüber der Volkszählung von 1990 mehr als verdoppelt. Zwei Altersgruppen nahmen zwischen 1990 und 2000 ab: Die Zahl der Kinder unter sechs Jahren ging um 1,1% zurück, jene der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren sogar um 17,6%. Der starke Rückgang bei den jungen Erwachsenen liegt laut BFS einerseits bei den geringen Kinderzahlen der 68er Generation und andererseits beim Rekrutierungsstopp für ausländische Arbeitskräfte in den 90er Jahren. Der Altersquotient – die Zahl der über 64-Jährigen im Verhältnis zu den 20- bis 64-Jährigen – nahm seit 1990 von 23 auf 24,8% zu.
Gewachsen ist auch die Zahl der Ledigen und der Geschiedenen. Im Alter von 30 Jahren waren 46,1% der Bevölkerung noch unverheiratet; 1990 waren es nur 33,5% gewesen. Die Zahl der Geschiedenen stieg im vergangenen Jahrzehnt um 38%. Im Alter zwischen 48 und 58 Jahren war fast jeder Achte geschieden. Einen starken Einfluss auf Heirat und Scheidung haben laut BFS Geschlecht und Nationalität. Die Männer heiraten im Durchschnitt drei Jahre später als die Frauen und bleiben häufiger ledig. Mit 50 Jahren sind 11% der Männer ledig, aber nur 9,1% der Frauen. Diese werden aber in der Regel früher im Lebenslauf von Scheidungen betroffen und bleiben auch häufiger als Männer dauerhaft geschieden. Auffällig ist laut BFS, dass sich bei den ausländischen Staatsangehörigen wesentlich traditionellere Familien- und Partnerschaftsformen finden [2].
Die Auswertung der Ergebnisse nach Familienformen ergab, dass zwischen 1990 und 2000 wie in den vorherigen Jahrzehnten die Zahl der Privathaushalte (Haushalte ohne Heime oder ähnliche Institutionen) landesweit nochmals stärker zugenommen hat als die Wohnbevölkerung, nämlich um 9,6% auf 3,12 Mio; im gleichen Zeitraum wuchs die Wohnbevölkerung lediglich um 6,0%. Ein eigentlicher Boom von neuen Privathaushalten war in der Innerschweiz feststellbar, wobei dieser fast ausschliesslich durch die Zunahme der kleinen und kleinsten Haushalte verursacht wurde. Die grössten Zunahmen wurden in Zug (+26,6%), Schwyz (+24,5%) sowie Ob- und Nidwalden (je rund +23%) registriert. Gesamtschweizerisch ist der Trend zu kleinen Haushalten ungebrochen. Dies zeigte sich insbesondere am Anteil der Einpersonenhaushalte. Machten diese im Jahre 1960 noch 14,2% der privaten Haushalte aus, so waren es 2000 bereits 36,0%. Die Tendenz zu kleinen Haushalten ist besonders ausgeprägt in den urbanen Kantonen und Gemeinden der Schweiz. Die höchsten Anteile an Einpersonenhaushalten fanden sich wie bereits 1990 in den Kantonen Basel-Stadt (wo mittlerweile jeder zweite Haushalt von einem Single bewohnt wird) sowie Genf und Zürich, wo zwei von fünf Haushalten Einpersonenhaushalte sind [3].
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Arbeitswelt
Der Stress am Arbeitsplatz ist in den letzten Jahren merklich angestiegen, die Zahl der psychisch kranken Mitarbeitenden nimmt zu, und die Invalidenversicherung ist nicht zuletzt wegen psychisch bedingter Frühpensionierungen stark defizitär. Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten arbeitsbedingter Erkrankungen werden für die Schweiz auf 4,3 Mia Fr. pro Jahr geschätzt. Anlässlich der 5. Arbeitstagung der Plattform Nationale Gesundheitspolitik präsentierten die Akteure aus Politik, Wirtschaft, Medizin und Forschung erste Bausteine einer nationalen Strategie „Arbeit und Gesundheit für die Schweiz“. Zudem verständigten sich Bund und Kantone über eine Stärkung des gesundheitspolitischen Dialogs [4].
Unter dem Patronat des Seco gründeten im November zahlreiche Unternehmen den Schweizerischen Verband für betriebliche Gesundheitsförderung. Mit ihrer freiwilligen und öffentlichen Verpflichtung zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zeigten die Firmen ihre Bereitschaft, sich für die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsmotivation ihrer Mitarbeitenden zu engagieren [5].
Gegen einen rechtsbürgerlichen Antrag gab der Nationalrat ganz knapp mit 87 zu 86 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Dormann (cvp, LU) Folge, die eine Regelung der Arbeit auf Abruf verlangt. Die Initiantin machte geltend, laut der Arbeitskräfteerhebung SAKE arbeiteten rund 160 000 Personen (5% aller Erwerbstätigen) in dieser prekären Form. 66% seien Frauen, 60% verfügten über kein garantiertes Minimum an Arbeitsstunden. Es gehe ihr nicht darum, die Arbeit auf Abruf, die für einen Teil der Frauen auch positive Aspekte habe, zu verhindern, doch es müssten gesetzliche Leitplanken geschaffen werden, um Missbräuche von Seiten der Arbeitgeber zu verhindern. Insbesondere fordert die Initiative die Einführung einer Abrufverpflichtung, einer Ankündigungsfrist und eines vereinbarten Mindestpensums. Gegen die Annahme der Initiative votierten die geschlossenen Fraktionen von SVP und LP sowie eine grosse Mehrheit der FDP [6].
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Arbeitsmarkt
Der Vergleich der Volkszählungen 1990 und 2000 ergab laut BFS, dass die Schweizer Erwerbsbevölkerung im letzten Jahrzehnt um 7,9% auf 3,95 Mio Personen anstieg. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 64 Jahren) wuchs in der gleichen Zeitspanne jedoch nur halb so stark. Die deutliche Erhöhung der Zahl der erwerbstätigen Personen ist vorwiegend auf die Frauen zurückzuführen, von denen mittlerweile viele auch als Mütter einer Arbeit nachgehen. Ferner nahm das durchschnittliche Alter der Erwerbsbevölkerung von 38 auf 39,5 Jahre zu. Die Daten zeigten auch einen relevanten Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Erwerbsquote: 2000 lag die Erwerbsquote bei Frauen im erwerbsfähigen Alter ohne nachobligatorische Ausbildung bei 63%; bei Frauen mit Lehre oder Matura betrug sie 72% und bei jenen mit Hochschulabschluss 82%. Gemäss BFS zeigte sich dieser Zusammenhang erstmals auch bei Männern: Nur 86% der Männer ohne nachobligatorische Ausbildung waren 2000 erwerbstätig; bei Männern mit Lehr- oder Matura-Abschluss betrug die Quote 92,9%, und bei jenen mit abgeschlossenem Studium 96%. Bei der Erwerbsquote der Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren lagen die Kantone Zürich und Bern mit 81,8 resp. 80,8% deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt von 78,9% [7].
Die OECD führte eine Analyse zu den Beschäftigungsperspektiven älterer Arbeitnehmender in rund 20 Ländern durch, darunter auch in der Schweiz. Ziel war es, die Regierungen vermehrt für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, ältere Arbeitnehmende so lange wie möglich und unter möglichst guten Voraussetzungen im Erwerbsleben zu halten. Vor dem Hintergrund der demografischen Alterung ist diese Frage – nicht zuletzt im Hinblick auf die Finanzierung der Sozialwerke – von erstrangiger Bedeutung. Für die Schweiz kam die OECD zum Schluss, dass trotz der im internationalen Vergleich hohen Arbeitsmarktpartizipation älterer Arbeitnehmender das Arbeitskräftemanagement für diese Alterskategorie (50 Jahre und älter) nicht optimal ist. Verbesserungsmöglichkeiten sah sie namentlich in der Koordination zwischen den verschiedenen Stellen, die für sozialpolitische und arbeitsmarktliche Belange zuständig sind, sowie bei der Koordination zwischen den Kantonen. Die OECD monierte, dass bei Entscheiden auf verschiedenen staatlichen Ebenen und in den einzelnen Sozialwerken den Auswirkungen auf die anderen Bereiche zu wenig Beachtung geschenkt wird. Sie betonte ausserdem, dass es künftig immer wichtiger werde, dass sich die Arbeitnehmenden permanent weiterbilden, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gewahrt bleiben. Die Empfehlungen der OECD erstreckten sich auch auf andere Bereiche. So müssten die Instrumente der Arbeitslosenversicherung, insbesondere bei regionalen Arbeitsvermittlungszentren, den Besonderheiten der älteren Arbeitslosen noch besser angepasst werden. Gemäss der OECD sollte ferner in der Lohnpolitik die altersbezogene Lohnbemessung vermehrt einer kompetenz- und produktivitätsbasierten Bewertung Platz machen, um auf dem Arbeitsmarkt eine grössere Flexibilität in der letzten Phase des Erwerbslebens zu erreichen [8].
Der Nationalrat nahm ein Postulat der liberalen Fraktion an, das den Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht zu erstellen über das Bedürfnis von über 65-jährigen, selbständig oder unselbständig erwerbenden Personen, auch über das 65. Altersjahr hinaus berufstätig zu sein; in dem Bericht soll auch die Haltung der Arbeitgeber zu diesem Thema untersucht werden [9].
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Die Wirtschaftsflaute schlug erneut massiv auf den Arbeitsmarkt durch. Ende Dezember waren 162 800 Personen beim Seco als arbeitslos registriert, 6200 mehr als einen Monat zuvor und 33 000 mehr als vor Jahresfrist, so viele wie seit März 1998 nicht mehr. Im Jahresdurchschnitt betrug die Arbeitslosenquote 3,7%. Die zweite Jahreshälfte zeigte jedoch eine markante Verlangsamung der monatlichen Zunahme der Arbeitslosigkeit gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten. So betrug der monatliche Anstieg zwischen Juli und Dezember nur jeweils rund die Hälfte der entsprechenden Zunahme im Vorjahr. Nachdem noch im Februar ein deutlich stärkerer Anstieg als 2002 resultiert hatte, und auch in den Folgemonaten bis in den Juni hinein nur eine sehr geringe Abnahme der Arbeitslosigkeit stattgefunden hatte, wies der in der zweiten Jahreshälfte flachere Verlauf in der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen gemäss Seco auf eine sich abzeichnende Trendwende hin. Unter Ausschluss der Saisoneffekte sank die Zahl der Arbeitslosen in den Monaten November und Dezember sogar leicht. Die Kurzarbeit nahm ebenfalls zu. Betroffen waren 747 Betriebe (Vorjahr 494) mit 8934 (9128) Beschäftigten; 6 491 584 (515 475) Arbeitsstunden fielen aus.
Alle Wirtschaftssektoren wiesen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Während in der Land- und Forstwirtschaft die Quote mit 1,0% (Vorjahr 0,7%) nach wie vor deutlich unter dem Landesmittel und im industriellen Sektor mit 3,9% (2,9%) nur leicht darüber lag, war der Dienstleistungsbereich mit 4,3% (2,9%) erneut am stärksten betroffen. Die höchste Quote wurde im Gastgewerbe registriert (9,4%), gefolgt von der Textil- und Schuhherstellungsindustrie (8,4 resp. 7,6%) und den Informatikberufen (6,3%). Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg innert Jahresfrist von 12 548 auf 23 200 Personen. Ihr Anteil an der gesamten Arbeitslosigkeit erhöhte sich damit von 12,5 auf 15,9%.
Auffällig waren nach wie vor die Unterschiede nach Nationalitäten und Regionen. Während bei den Schweizerinnen und Schweizern 2,8% der Personen im erwerbsfähigen Alter von Arbeitslosigkeit betroffen waren, belief sich die Quote bei den Ausländern auf 6,9%. Der Grund für diese Differenz liegt gemäss Seco nicht in Diskriminierung, sondern im Unterschied der Qualifikationen. Obwohl auch viele Spezialisten etwa bei Banken und Informatikfirmen ihre Stelle verloren, galt doch auch im Berichtsjahr die Grundtendenz der vergangenen Jahre: Je besser die Qualifikation, desto geringer ist die Gefahr der Arbeitslosigkeit. Die Westschweiz und das Tessin waren erneut stärker betroffen als die Deutschschweiz. Doch während in den Jahren 1999 und 2000 die Arbeitslosenquote in der romanischen Schweiz jeweils doppelt so hoch ausgefallen war wie in den deutschsprachigen Regionen, pendelte sie sich seither auf eine Differenz von 1,2 Prozentpunkten ein (3,4 vs. 4,6%). Erstmals ausgeglichen war die Verteilung der Arbeitslosigkeit nach Geschlecht (Frauen und Männer je 3,7%). Als besorgniserregend wurde der erneute starke Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit gewertet. Nach Jahren unterdurchschnittlicher (1999) resp. durchschnittlicher Quoten (2000/2001) hatte sie 2002 mit 3,0% bereits deutlich über dem Mittel von 2,5% gelegen; im Berichtsjahr weitete sich die Differenz gar auf einen ganzen Prozentpunkt (4,7%) aus [10].
Ende Mai beschloss der Bundesrat, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um sechs Monate auf anderthalb Jahre zu erhöhen. Auf den 1. Oktober senkte er zudem die Karenzfrist zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung um einen Tag. Er berücksichtigte damit, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten Zeit eingetreten war. Diese Möglichkeit wird ihm im Arbeitslosenversicherungsgesetz eingeräumt [11].
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Löhne
Gemäss Berechnungen des BFS stiegen im Berichtsjahr die Nominallöhne um durchschnittlich 1,4%. Damit verlangsamte sich der Anstieg nach dem Ausnahmejahr 2001 (+2,5%) erneut deutlich (2001: 1,8%). Unter Einbezug der Inflationsrate von 0,6% ergab sich bei den Reallöhnen eine Steigerung um 0,8% (2002: 1,1%). Die Verlangsamung erklärte sich insbesondere durch die mangelnde konjunkturelle Dynamik sowohl auf schweizerischer als auch auf internationaler Ebene. Das Nominallohnwachstum betrug im sekundären Sektor 1,2% und im tertiären 1,6%. In der Industrie ergaben sich die höchsten Steigerungen in der Chemie (+1,7%) sowie im Maschinen- und Fahrzeugbau (+1,4%). Die Lohnentwicklung verlief im Dienstleistungsbereich aufgrund dessen grosser Palette relativ unterschiedlich. Die tiefste Zunahme verbuchte das Unterrichtswesen mit 0,5%, die grösste das Gastgewerbe mit 2,7%. Dieser hohe Wert ergab sich hauptsächlich wegen der deutlichen Anhebung der gesamtarbeitsvertraglich festgelegten Mindestlöhne (+3,4%) in dieser Branche. Noch deutlicher als in den Vorjahren mussten die Beschäftigten der auf Finanzdienstleistungen spezialisierten Unternehmen starke Wachstumseinbussen hinnehmen. Unterdurchschnittliche nominale Lohnerhöhungen wurden im Versicherungsgewerbe (+1,0%), in den mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundenen Tätigkeiten (+0,9%) sowie im Bankensektor (+0,8%) festgestellt. Mehr als 2% betrugen die Nominallohnerhöhungen in den Gruppen Immobilienwesen, Informatik, F+E, Dienstleistungen für Unternehmen (je +2,4%) und Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (+2,3%) sowie in der Branche Gesundheits- und Sozialwesen (+2,2%) [12].
In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat mit einer ausgearbeiteten parlamentarischen Initiative des Nationalrats, welche vermehrte Transparenz bei den Kaderlöhne und den Verwaltungsratshonorare der bundesnahen Unternehmungen herstellen will [13]. Da auch die kleine Kammer gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannte, war Eintreten unbestritten. In der Folge schuf der Ständerat im Einvernehmen mit dem Bundesrat jedoch zwei gewichtige Differenzen zum Nationalrat. Er nahm die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen vom Geltungsbereich aus, da er der Auffassung war, dass die Börsenvorschriften, welche lediglich die Offenlegung der Gesamtsumme der Kaderbezüge verlangt, genügen, und dass die Swisscom an der Börse geschwächt würde, wenn potenzielle Anleger staatliche Interventionen in die Geschäftsführung befürchten müssten. Für die übrigen Unternehmen wollte er eine personenbezogene Transparenz lediglich für die Vorsitzenden von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat vorschreiben, weil die Offenlegung sämtlicher Kadergehälter im Ausland gezeigt habe, dass dies die Bezüge eher in die Höhe treibt; den politischen Behörden gegenüber sollen die Zahlen jedoch zugänglich gemacht werden. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat in zwei Schritten gegen den Widerstand der Linken in beiden Punkten dem Ständerat an [14].
Ende Oktober setzte der Bundesrat die im Rahmen der Umsetzung des Abkommens mit der EU zum freien Personenverkehr beschlossene tripartite Kommission des Bundes ein. Diese Massnahme hat zum Ziel, ein allfälliges Lohndumping als Folge der erleichterten Zuwanderung aus dem EU-Raum zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Sie sieht für alle Kantone und den Bund die Pflicht vor, eine tripartite Kommission einzusetzen, welche sich aus Delegierten der Arbeitgeberverbände, der Arbeitnehmerorganisationen und des Staates zusammensetzt. Diesen Kommissionen fällt die Aufgabe zu, die Entwicklung des Arbeitsmarkts zu beobachten, Missbräuche festzustellen und gegebenenfalls den politischen Behörden Massnahmen vorzuschlagen (erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Gesamtarbeitsvertrages oder Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit verbindlichen Mindestlöhnen für die betreffende Branche). Die tripartite Kommission des Bundes übernimmt die Rolle der Koordination. Diese flankierenden Massnahmen werden allerdings erst am 1. Juli 2004 in Kraft treten [15].
Für die Lohnrunde 2004 verlangten die Gewerkschaften unter Einschluss der Teuerung eine durchschnittliche Lohnerhöhung von mindestens 2%. Sie begründeten ihre Forderung unter anderem mit den stark gestiegenen Abzügen für die berufliche Vorsorge. Gemäss den Resultaten der jeweils im Herbst von der UBS bei Verbänden und Unternehmen durchgeführten Umfrage konnten die Gewerkschaften jedoch im Mittel lediglich 0,9% Nominallohnzuwachs aushandeln, was bei einer geschätzten Inflationsrate von 0,5% eine Reallohnerhöhung von 0,4% bedeutet. Ähnlich wie im Vorjahr erwartete die UBS die höchsten Abschlüsse in der Telekommunikations-, Energie- und Informatikbranche, gefolgt von der Pharmaindustrie und dem Detailhandel. Unterdurchschnittlich fielen die Ergebnisse in jenen Branchen aus, die stark von der anhaltenden Konjunkturschwäche betroffen waren (Bauwirtschaft, Gastgewerbe und Uhrenindustrie) [16].
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Arbeitszeit
2003 hat sich in der Schweiz das Total der geleisteten Arbeitsstunden trotz einer schwachen Beschäftigungszunahme (+0,6%) gegenüber dem Vorjahr um 0,6% verringert. Der Anstieg der jährlichen Absenzen um 6,2%, die Abnahme der jährlichen Überzeiten um 3,0% und der Rückgang der jährlichen Normalarbeitszeit um 0,8% sind die Gründe für diese Abnahme. Die wöchentliche Normalarbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden lag bei 41,7 Stunden. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die wöchentliche Normalarbeitszeit um 13 Minuten verringert [17].
Obgleich die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Folgegeben plädierte, setzte sich im Nationalrat eine rechtsbürgerliche Minderheit mit 93 zu 83 Stimmen durch und verwarf eine von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen mitunterzeichnete parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die mindestens eine fünfte Ferienwoche für Arbeitnehmende über 50 Jahren einführen wollte. Ebenfalls abgelehnt wurde eine parlamentarische Initiative Wyss (sp, BE), die sechs Wochen Ferien für Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verlangte [18].
Der Nationalrat hiess ein Postulat Rennwald (sp, JU) gut, das den Bundesrat ersucht dafür zu sorgen, dass das im Arbeitsgesetz festgeschriebene grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit auch tatsächlich eingehalten wird. Rennwald stiess sich insbesondere an einer Verordnung des BIGA von 1997, die den Kantonen das Recht zugestand, für die Verkaufsgeschäfte im Interesse einer Harmonisierung der Bewilligungspraxis in den Kantonen und im Sinne einer Vereinfachung des administrativen Aufwandes jährlich zwei Globalbewilligungen zu erteilen, und zwar ohne weitere Bedürfnisabklärung, da aufgrund einer generellen Beurteilung ein genügendes Bedürfnis in diesem Umfang als gegeben angesehen werden könne. Diese extensive Auslegung des Gesetzes war 2002 vom Bundesgericht im Streitfall zwischen der Gewerkschaft Unia und dem Kanton Bern als unzulässig beurteilt, die Verordnung aber dem Urteil nicht angepasst worden. Das Bundesgericht hatte insbesondere festgehalten, dass für jede Ausnahmebewilligung eine Bedürfnisabklärung nötig sei [19].
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Kollektive Arbeitsbeziehungen
Gleich wie im Vorjahr eine Initiative Dupraz (fdp, GE), verwarf der Nationalrat auch eine Minderheitsmotion Fässler (sp, SG), die erreichen wollte, dass im OR ein landesweiter Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft eingeführt wird. Der Bundesrat erklärte zwar, mit den Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft nicht zufrieden zu sein. Dennoch machte er regionale Unterschiede geltend, um erfolgreich Ablehnung des Vorstosses zu beantragen [20].
Der GAV in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Mem-Industrie) wurde um zweieinhalb Jahre bis Ende 2005 verlängert. Von diesem GAV sind 120 000 Angestellte in 611 Unternehmen direkt betroffen. Die Verlängerung des Vertrags wurde jedoch als Signal für die gesamte Mem-Industrie mit ihren 318 000 Arbeitnehmenden erachtet. Die Arbeitgeber machten geltend, es gehe darum, die Branche wettbewerbsfähig zu erhalten, um auch im momentanen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld möglichst viele Arbeitsplätze retten zu können. Die Gewerkschaften, die ursprünglich mit weitreichenden Forderungen in die Verhandlungen gestiegen waren, würdigten die Verlängerung als Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen [21].
Im Bankensektor einigten sich die Sozialpartner auf neue Mindestlohnregelungen im GAV. Je nach Lohnklasse betragen die Minimallöhne inskünftig 44 200, 66 000 oder 88 000 Fr [22]. Im Gastgewerbe wurden die Minimallohnverhandlungen für 2004 hingegen nach vier ergebnislosen Treffen der Sozialpartner ohne Einigung beendet. Mit Hinweis auf die gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hatten die Arbeitgeber jegliche Erhöhung der Mindestlöhne abgelehnt [23].
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Im Berichtsjahr registrierte das Seco fünf grössere Arbeitskonflikte mit zum Teil mehrtägigen Streikbewegungen. Im Februar/März legten in der Nähe von Lausanne die Mitarbeiter des Mobilfunkunternehmens Orange mehrmals die Arbeit nieder, nachdem ein einschneidender Stellenabbau angekündigt worden war. Die Gewerkschaften konnten die Massnahme nicht verhindern, erreichten aber unter Vermittlung der Waadtländer Regierung, dass ein, wenn auch bescheidener, Sozialplan vorgelegt wurde [24]. Zwei Arbeitskonflikte betrafen die Unterstellung eines Kaminbaubetriebs und einer Isolationsfirma unter den GAV des Bauhauptgewerbes und damit die Möglichkeit der flexiblen Pensionierung ab dem 60. Altersjahr, zwei weitere ein Medienunternehmen und eine Verpackungsfirma [25]. Der wohl spektakulärste Streik betraf Ende November den Küchengerätehersteller Zyliss, der seine Produktion nach Asien auslagern und deshalb das Werk in Lyss (BE) schliessen wollte. Da es sich dabei um eine traditionsreiche Schweizer Firma handelte, löste der Fall ein grosses Medienecho aus. Die Arbeitnehmenden und Gewerkschaften konnten die Auslagerung nicht verhindern, doch fand sich dank Vermittlung der Berner Regierung ein Investor, der sich bereit erklärte, den Standort und den grössten Teil der Belegschaft zu übernehmen [26].
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Schutz der Arbeitnehmenden
Der Bundesrat verabschiedete seinen Bericht über die von der Internationalen Arbeitskonferenz in den Jahren 2001 und 2002 genehmigten Instrumente. Es handelt sich um das Übereinkommen Nr. 184 über die Sicherheit und die Gesundheit in der Landwirtschaft sowie um ein Protokoll zu einem IAO-Abkommen über die Sicherheit und Gesundheit der im Agrarbereich beschäftigten Arbeitnehmenden. Da das Übereinkommen auch die selbständig Erwerbenden umfasst, also praktisch den ganzen Bereich der Landwirtschaft, der in der Schweiz nicht in den Anwendungsbereich der Gesetzgebung über den Schutz am Arbeitsplatz fällt, kam der Bundesrat zum Schluss, dass das Übereinkommen nicht mit der schweizerischen Gesetzgebung vereinbar sei und deshalb nicht ratifiziert werden könne. Gleiches gilt für das Protokoll zum Übereinkommen Nr. 155, welches von der Schweiz ebenfalls nicht ratifiziert wurde [27].
Einstimmig nahmen beide Kammern eine Änderung des SchKG an, welche das Anrecht der Arbeitnehmenden auf einen 13. Monatslohn im Konkursfall umfassend schützt. Bisher regelte das SchKG lediglich die Forderung nach sechs von möglichen 12 Anteilen [28]. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Zanettti (sp, SO) Folge, die eine Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen im SchKG verlangt. Damit soll sichergestellt werden, dass Lohnbezüger ohne hierarchisch klare Unterordnung, selbst wenn sie nur einen geringen Lohn beziehen, gegenüber Arbeitnehmern, die zumindest formal in einem Unterordnungsverhältnis stehen, die aber aufgrund ihrer Funktion hohe Bezüge ausweisen, bei einem Konkurs schlechter gestellt werden [29].
Mit einer Motion verlangte Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) eine strengere Kontrolle der Arbeitsbedingungen der Lastwagenchauffeure, insbesondere bei der Einhaltung der Ruhezeiten. Der Bundesrat unterstützte zwar die Stossrichtung der Eingabe, sah sich aber ausserstande, alle Massnahmen in der gewünschten Form und Zeitspanne umzusetzen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte. Er machte insbesondere geltend, umfangreiche Sicherheitskontrollen könnten nur in Absprache mit den anderen europäischen Staaten erfolgen, da sich sonst für die Schweizer Wirtschaft ungünstige Wettbewerbsverzerrungen ergeben würden [30].
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Weiterführende Literatur
Eidgenössische Volkszählung 2000: Räumliche und strukturelle Bevölkerungsdynamik der Schweiz 1990-2000, Neuenburg (BFS) 2003.
Eidgenössische Volkszählung 2000: Bevölkerungsstruktur, Hauptsprache und Religion, Neuenburg (BFS) 2003.
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Flückiger, Yves / Meunier, Muriel, Genre, âge et marché du travail: une analyse de la population active dans le canton de Zurich, Genève (Université de Genève) 2003.
, Bern (Seco) 2002.
Ramaciotti, Daniel / Perriard, Julien, Die Kosten des Stresses in der Schweiz, Bern (Seco) 2003.
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Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 8, S. 4-32 (Monatsthema Alter und Arbeitsmarkt).
Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 11, S. 5-37 (Monatsthema Sicherung der Arbeitsmarktfähigkeit).
Parnisari, Bruno, „Anhaltende regionale und sektorielle Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 2, S. 39-43.
Sheldon, George, „Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 4, S. 31-34.
Weber, Markus, „Motivationssemester – ein Programm gegen Jugendarbeitslosigkeit“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 8, S. 57-59.
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[1] Presse vom 23.8.04. Siehe SPJ 2002, S. 184.
[2] Presse vom 18.3.03. Gemäss einer OECD-Studie liegt die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz mit 79,8 Jahren an zweiter Stelle hinter derjenigen Japans (QJ, 17.10.03).
[3] Presse vom 3.9.03. Siehe auch unten, Teil I, 7d (Familienpolitik).
[4] Lit. Ramaciotti/Perriard; Presse vom 11.9. und 19.9.03.
[5] Presse vom 29.11.03. An der Gründung anwesend waren u.a. die bundesnahen Betriebe Post, SBB und Swisscom.
[6] AB NR, 2003, S. 1460 ff. Siehe auch TG, 5.7.03 (Haltung von Travail.Suisse). Mit 94:70 Stimmen abgelehnt wurde dagegen eine pa.Iv. Thanei (sp, ZH) für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden gegen Mobbing (a.a.O., S. 1458 ff.). Siehe SPJ 2001, S. 168 und 2002, S. 185.
[7] Presse vom 7.6.03.
[8] Lit. Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 8. Zu den Gründen, die in der Schweiz zum frühzeitigen Rücktritt aus dem Erwerbsleben führen, siehe CHSS, 2003, S. 115-117 sowie unten, Teil I, 7c (AHV).
[9] AB NR, 2003, S. 1226. Siehe dazu auch eine Studie der Stiftung Avenir Suisse (NZZ, 20.2.03). Zum Umstand, dass Grossfirmen Altersarbeit nicht zu fördern gewillt sind, vgl. TA, 10.3.03. Vgl. auch unten, Teil I, 7c (AHV).
[10] Presse vom 9.1.2004; Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 7, S. 87 f.*. Vgl. SPJ 2002, S. 186. Zur Jugendarbeitslosigkeit siehe die Antwort des BR auf eine Anfrage im NR: AB NR, 2003, Beilagen V, S. 276 ff. Das Seco appellierte denn auch an die Unternehmen, vermehrt Praktikumsplätze für junge Stellensuchende zur Verfügung zu stellen, um ihnen erste Berufserfahrungen zu ermöglichen; 2002 finanzierte die ALV mit 7,4 Mio Fr. rund 800 Berufspraktika (Presse vom 8.8.03). Für die Arbeitskräfteerhebung des BFS (SAKE), welche aufgrund abweichender Datenerhebung etwas unterschiedliche Zahlen liefert, siehe Presse vom 31.10.03. Zu den Auswirkungen der Wirtschaftsflaute auf die Gesamtrechnung der ALV siehe unten, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung).
[11] Presse vom 29.5. und 20.9.03. Siehe dazu auch ein vom NR überwiesenes Postulat Berberat (sp, NE) in AB NR, 2003, S. 1228 und Beilagen III, S. 373 f.
[12] Presse vom 25.5.04. Zur Lohnstrukturerhebung 2002 des BFS siehe Presse vom 19.11.03.
[13] Anvisiert waren die drei „Giganten“ SBB, Post und Swisscom, aber auch die RUAG, die SRG, die SUVA, Skyguide, das Eidg. Amt für geistiges Eigentum, Swissmedic und der ETH-Bereich.
[14] AB SR, 2003, S. 48 ff., 586 f. und 719; AB NR, 2003, S. 920 ff., 1159 f. und 1247. Vgl. SPJ 2002, S. 187 f. Zu den börsenkotierten Unternehmen siehe oben, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
[15] Presse vom 23.11.03. In einem überwiesenen Postulat verlangte die SP-Fraktion einen Bericht über die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den inländischen Arbeitsmarkt (AB NR, 2003, S. 1728 und Beilagen IV, S. 538). Siehe dazu auch eine Interpellation der SP: a.a.0., S. 1739 und Beilagen IV, S. 534 ff. Ein weiteres Postulat der SP für flankierende Integrationsmassnahmen wurde von Schlüer (svp, ZH) bekämpft (a.a.O., S. 2121 und Beilagen V, S. 517 f.). Zur Haltung der Gewerkschaften siehe Presse vom 4.11.03. Vgl. SPJ 1999, S. 238 ff.
[16] Presse vom 3.7., 14.8., 30.10. und 24.12.03.
[17] Presse vom 26.6.04.
[18] AB NR, 2003, S. 179 ff. und 181 ff.
[19] AB NR, 2003, S. 505 und Beilagen I, S. 349 f.
[20] AB NR, 2003, S. 502. Siehe SPJ 2002, S. 190.
[21] Presse vom 10.4.03.
[22] LT, 4.9.03.
[23] NZZ, 26.6.03.
[24] LT, 21.2., 1.3. und 7.3.03; 24h, 26.2., 28.2., 1.3., 3.3., 7.3. und 24.3.03.
[25] TA, 25.3. und 30.4.03; Blick, 23.5.03; Bund und NZZ, 2.12.03.
[26] Presse vom 19.-28.11.03.
[27] BBl, 2003, S. 7855 ff.
[28] BBl, 2003, S. 6369 ff. und 6377 ff. (BR); AB NR, 2003, S. 1477 f. und 2129; AB SR, 2003, S. 1149 und 1245; BBl, 2003, S. 8203. Siehe SPJ 2002, S. 192. Für die Rechte der Mitarbeitenden bei Fusionen siehe oben, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
[29] AB NR, 2003, S. 1962. Gegen den Antrag der Kommission wurde hingegen eine pa.Iv. Thanei (sp, ZH) für einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Kündigung abgelehnt (a.a.O., S. 1789 f.). Zu einem Bundesgerichtsurteil, das entschied, dass der Übernehmer einer konkursiten Firma nicht gezwungen ist, die ausstehenden Löhne zu übernehmen, siehe LT, 26.3.03.
[30] AB NR, 2003, S. 1224 und Beilagen III, S. 159 ff.
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