Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Glarus und Aargau liefen in 20 Klassen Schulversuche für die Basisstufe an. – Ein Verordnungsentwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz ging in die Vernehmlassung. – Mit 68,4% der Stimmen wurde die Lehrstelleninitiative in allen Kantonen abgelehnt. – Die Teilrevision des ETH-Gesetzes, welche insbesondere technische und administrative Erneuerungen anstrebt, wurde vom Nationalrat gutgeheissen. – Der Bundesrat erteilte allen FHS die definitive Betriebserlaubnis und legte die Botschaft für eine Änderung des Fachhochschulgesetzes als Grundlage für die Einführung der Bologna-Reform an den FHS vor. –Die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) wurde in der Version eines jährlichen Ausgabenwachstums von 4,8% gutgeheissen. – Die Gen-Lex konnte verabschiedet und auf Anfang 2004 in Kraft gesetzt werden.
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Der Nationalrat gab einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft zur
Koordination der kantonalen Bildungssysteme Folge. Die Initiative fordert die Schaffung einer Verfassungs- und Gesetzesgrundlage, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordinieren soll
[1].
Grundschulen
Zur Fremdsprachendiskussion vgl. unten, Teil I, 8b (Sprachen).
Ende des Berichtsjahres reichte der Verein
elternlobby.schweiz in Bern eine Petition „für eine echte freie Schulwahl“ ein mit dem Ziel, die
Chancengleichheit in der Grundausbildung zu fördern. Dorn im Auge der elternlobby.schweiz war die Tatsache, dass Erziehende, die ihre Kinder in eine Privatschule schicken, doppelt zur Kasse gebeten werden – und zwar sowohl über die Kosten für die Privatschule als auch über Steuerbeiträge an die Mitfinanzierung der staatlichen Schule. Die Petition fordert die staatliche Unterstützung jener privaten Schulen, die mindestens den Anforderungen der kantonalen Schulgesetzgebung entsprechen. Fachleute warnten jedoch vor einer Privatisierung und Individualisierung des Bildungssystems, in deren Zug der Staat zur reinen Umverteilungsmaschine verkomme. Zudem ziele die Petition eher auf eine
Zunahme der sozialen Ungleichheit denn auf Chancengleichheit, sei es doch offensichtlich, dass private, qualitativ hoch stehende Schulen vorwiegend von privilegierten Bevölkerungsschichten gegründet würden
[2].
Mit 19 zu 18 Stimmen verwarf der Ständerat eine Motion Langenberger (fdp, VD), welche die Einführung von
Blockzeiten in allen Schweizer Schulen im Interesse von Familien, Wirtschaft und Gesellschaft gefordert hatte. Mit dem von der FDP und der SP portierten Begehren, zu dessen Entgegennahme auch der Bundesrat bereit gewesen war, hätte eine verfassungsmässige Verankerung von Blockzeiten geschaffen werden sollen – auch im Sinne eines Schritts in Richtung Chancengleichheit von Frau und Mann. Das System der Blockzeiten sieht auf Kindergarten- und Primarschulstufe mindestens vier Lektionen an fünf Vormittagen und zwei Lektionen an mindestens einem Nachmittag vor, womit die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie verbessert werden soll. Die Überweisung der Motion scheiterte an den Gegenstimmen der CVP, welche Bedenken vor allem hinsichtlich möglicher Eingriffe in die kantonale Souveränität angemeldet hatte
[3].
Im Rahmen ihrer bildungspolitischen
Wahlplattform warnte die CVP vor einer drohenden Nivellierung des Schweizerischen Bildungswesens und rief zu mehr Förderung, aber auch zu mehr Forderungen an die Schülerinnen und Schüler auf. So sollten in den Primarschulzeugnissen wieder Noten figurieren; das Erlernen einer zweiten Landessprache sowie des Englischen sollte bereits in der dritten Klasse erfolgen, so dass bis Ende der obligatorischen Schulzeit die Kenntnisse in beiden Fremdsprachen das gleiche Niveau erreicht hätten. Im weiteren forderte die CVP ein gemeinsames Festlegen von Lernzielen durch die Kantone und eine raschere Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher dank der Schule. Und schliesslich sprach sich die Partei auch für Kinder- und Elternberatungsstellen, Kinderkrippen und Tagesschulen aus ebenso wie für die steuerliche Entlastung von Betrieben, die Lehrstellen anbieten
[4].
In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Glarus und Aargau liefen in 20 Klassen Schulversuche für die
Basisstufe an. Die Basisstufe steht für einen flexiblen Schuleintritt und die Zusammenfassung von Kindergarten und Unterstufe – das heisst drei bzw. vier Jahrgänge werden in einer Klasse von zwei Lehrkräften unterrichtet. Damit wird es für begabte Kinder möglich, die ersten Schuljahre rascher zu durchlaufen, wohingegen sich andere Kinder mehr Zeit lassen können. Ziel der Erziehungsdirektorenkonferenz Ostschweiz (EDK-Ost) war es, eine gemeinsame Einführung der Basisstufe anzugehen, ohne die Autonomie der Kantone zu beschneiden. Projektbegleitung und -auswertung wurden kantonsübergreifend, die Schulversuche jedoch in der Kompetenz der einzelnen Kantone organisiert. An einer Medienorientierung Ende des Berichtsjahres beurteilten die Projektverantwortlichen den Versuchsverlauf positiv, insbesondere sei die anfängliche Skepsis seitens Schüler-, Lehrerschaft und Eltern vorsichtiger Begeisterung gewichen
[5]. Nicht zuletzt die Ablehnung eines neuen Volksschulgesetzes und damit auch die Ablehnung einer unerprobten Einführung der Basisstufe durch das Zürcher Stimmvolk im Vorjahr hatte als Herausforderung auf die Nachbarkantone gewirkt
[6].
Nachdem die Schweizer Schülerinnen und Schüler gemäss
Pisa-Studie in Sachen Leseverständnis nur mittelmässig abgeschnitten hatten, legte die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) Mitte des Berichtsjahres einen Katalog von
Folgemassnahmen vor, der aber sowohl inhaltlich als auch betreffend der entsprechenden Finanzierung vage blieb. Der Katalog umfasste Sprachförderung für alle im Sinne einer vermehrten, frühen und anspruchsvollen Anwendung der Standardsprache, Sprachförderung für Kinder und Jugendliche mit ungünstigen Lernvoraussetzungen (wobei das frühe Erkennen von Förderbedürfnissen im Vordergrund stehen sollte), frühe und flexible Einschulung, regelmässige Kontrolle der schulischen Leistungen sowie ausserschulische Betreuungsangebote. Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Massnahmenkatalogs – sprich dessen Finanzierung – sollte, so die EDK, vornehmlich in den Händen der Kantone liegen
[7].
Mitte des Berichtsjahres legten die
Zürcher Lehrkräfte mit einer grossen Protestaktion die Schulen lahm. Rund 5700 Lehrerinnen und Lehrer streikten und gingen auf die Strasse, um gegen die geplanten Sparmassnahmen des Regierungsrates zu protestieren. Die Sparpläne, welche Teil eines Sanierungsprogramms der Zürcher Kantonsfinanzen waren, sahen unter anderem die Erhöhung der Richtwerte für die Klassengrössen um drei auf 28 Schulkinder vor
[8].
Mitte des Berichtsjahres waren 1800 Schulen mit insgesamt 480 000 Schülerinnen und Schüler ans Internet angeschlossen. Die Wirtschaft hatte im Jahr 2002 20 Mio Fr. in Form von Hard- und Software für die Initiative „
Schule ans Netz“ aufgeworfen. Die Ende 2002 lancierte Bildungsinitiative wurde vom Bund und von der Privatwirtschaft mit je 100 Mio Fr. sowie von den Kantonen mit insgesamt 800 Mio Fr. getragen – mit dem Ziel, bis 2006 alle Volksschulen mit Internetanschlüssen auszurüsten
[9].
Mittelschulen
Um endlich der Frage beizukommen, ob der Maturitätsabschluss inhaltlich die allgemeine Hochschulreife auch tatsächlich garantieren könne, liess die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektoren in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Schweizer Universitätsrektoren (Crus) alle 13 700 Studierenden an den Schweizer Universitäten im dritten Semester nach ihrer Einschätzung der
Qualität ihrer gymnasialen Bildung befragen. Diese Befragung sollte es insbesondere auch möglich machen, die Leistungsfähigkeit der alten Maturitätsverordnung mit der Leistungsfähigkeit des seit 1995 geltenden neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) zu vergleichen. 88% der Befragten zeigten sich sehr bis mittel zufrieden mit ihrer besuchten Mittelschule und bezeichneten ihre Kenntnisse in fachübergreifenden Kompetenzen als sehr nutzbringend. Der technische Maturitätstypus C wurde allerdings dahingehend kritisiert, nur mittelmässige Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich zu vermitteln; der alte Maturitätstypus wurde demgegenüber für seine ungenügende Vorbereitung auf spezifische Studienrichtungen – so insbesondere die Informatik, aber auch Physik und Chemie – getadelt
[10].
Die EDK beschloss im Juni praktisch einstimmig, dass künftig auch
Diplommittelschulen als wichtiger Brückenkopf zwischen Gymnasium und Berufslehre unter der Bezeichnung „
Fachmittelschulen“ den Erwerb einer Fachmaturität ermöglichen sollen. Somit können die „Fachmittelschulen“ ihren Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu den Fachhochschulen öffnen. Ohne diese Aufwertung hätten die Diplommittelschulen, deren Schülerschaft zu 90% aus Frauen bestand, finanziellen Sparübungen zum Opfer zu fallen gedroht
[11].
Schweizerische Anerkennung erlangten nun auch die an der Feusi Maturitätsschule ausgestellten Maturitätszeugnisse des ersten Bildungswegs sowie diejenigen des Sportgymnasiums. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die EDK veranlassten, dass ab Sommer des Berichtsjahres alle
Feusi-Maturitätszeugnisse eidgenössisch anerkannt wurden
und zu einem Studium an allen Schweizer Universitäten berechtigen
[12].
Mitte Mai stimmten die Waadtländer und Freiburger Stimmbevölkerungen dem Bau eines
interkantonalen Gymnasiums in Payerne (VD) zu. Dem Baukredit musste eine interkantonale Vereinbarung vorausgeschickt werden. Diese gesteht dem Gymnasium eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Verwaltungskompetenzen zu, legt jedoch die Beaufsichtigung der Schule in die Hände einer Delegation beider Kantonsregierungen sowie einer parlamentarischen Kommission. Die Schwierigkeit, die Anstellungsbedingungen für das Lehrpersonal des Gymnasiums zu harmonisieren, wurde dahingehend gelöst, dass dieses ein eigenes Salärsystem erhielt, das einem Kompromiss zwischen der freiburgerischen und der waadtländischen Lohnordnung gleichkommt
[13].
Berufsbildung
Die Modernisierung der Berufsbildung soll in einer Verordnung konkretisiert werden. Der Bundesrat gab im August einen entsprechenden Entwurf einer
Verordnung zum neuen Berufsbildungsgesetz (
nBBG) in die Vernehmlassung. Dabei waren sich alle Parteien und Organisationen einig in ihrem Wunsch nach einer raschen Umsetzung des Gesetzes. Einzig die SVP verlangte eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung. Der Bundesrat setzte das neue Berufsbildungsgesetz Ende des Berichtsjahres auf Januar 2004 in Kraft, nachdem es im Vorjahr als indirekter Gegenvorschlag zur Lehrstellen-Initiative (siehe unten) beide Kammern ohne Gegenstimme passiert hatte. Es verspricht differenziertere Wege der Berufsausbildung, eine bessere Koordination der wachsenden Zahl an Modul-Ausbildungen, eine bessere Durchlässigkeit im gesamten Bildungssystem, mehr Raum für Grundbildungen mit hohem Schulanteil oder praktisch orientierte Ausbildungsformen für leistungsschwächere Schulabgängerinnen und -abgänger sowie schliesslich eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle nicht universitären Berufsausbildungen. Die Finanzierung der Berufsbildung wird gemäss neuem Gesetz künftig auf leistungsorientierte Pauschalzahlungen an die Kantone abgestellt statt auf eine am Aufwand orientierte Subventionierung
[14].
Diskussionslos wurde eine Motion der nationalrätlichen WBK von der grossen Kammer abgelehnt, welche
Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierungen in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) verlangt hatte. Kommissionssprecher Bieri (cvp, ZG) begründete die Ablehnung mit der veränderten Marktlage und mit der Tatsache, dass das nBBG diesbezüglich bessere Lösungen biete
[15].
Volkswirtschaftsdirektor Joseph Deiss eröffnete Mitte des Berichtsjahres die
37. Berufsweltmeisterschaft in St. Gallen und betonte die Bedeutung von Freude und Spass, die von der Ausübung eines Berufs ausgehen müsse – ganz gleich, um welchen Beruf es sich dabei handle. Die Weltmeisterschaft wurde zum Publikumserfolg: 179 000 statt der erwarteten 150 000 Zuschauende verfolgten den Wettstreit, dessen Niveau sowohl hinsichtlich der Organisation des Anlasses als auch der Professionalität der Kandidierenden gelobt wurde
[16]. Wirtschaftsminister Deiss oblag es im weiteren, in St. Gallen die grösste Schweizer Bildungsmesse, die
Ostschweizer Bildungs-Ausstellung OBA, zu eröffnen. Er plädierte in seiner Ansprache für eine permanente Weiterbildung als Wettbewerbsfaktor für den Schweizer Wirtschaftsstandort und warnte vor einem Abfall der Schweiz in ein diesbezügliches Mittelmass
[17].
Die
Lehrstelleninitiative, welche von Regierung und Parlament zur Ablehnung empfohlen und von den bürgerlichen Parteien, den Berufsbildungsämtern, dem Gewerbeverband und den Arbeitgebern bekämpft worden war, kam am 18. Mai zur Abstimmung. Unterstützung hatte das Volksbegehren von der SP, der GP und den Gewerkschaften erhalten
[18].
Volksinitiative „für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot“
Abstimmung vom 18. Mai 2003
Beteiligung: 49,2%
Nein: 1’564’072 (68,4%) / 20 6/2 Stände
Ja: 723’155 (31,6%) / 0 Stände
Parolen:
— Nein: FDP, CVP, CSP, SVP, EVP, EDU, LP, SD, FP, Lega; SGV, Economiesuisse, Arbeitgeberverband, SBV, CNG.
— Ja: SP, GP, PdA; SGB.
Mit einer
klaren Mehrheit von 68,4% der Stimmen wurde das Volksbegehren
in allen Kantonen abgelehnt und damit die Forderung nach einem staatlich garantierten „Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung“ sowie nach einem von den Arbeitgebern finanzierten Berufsbildungsfonds. Einerseits schien die Initiative von der dieses Abstimmungswochenende beherrschenden Nein-Welle (sieben abgelehnte Vorlagen) mitgerissen worden zu sein; andererseits schien die Warnung der Gegnerschaft vor einer Verbürokratisierung und Verstaatlichung der Berufsbildung auf offene Ohren gestossen zu sein. In der Wahrnehmung der Stimmbevölkerung hatte die Initiative einerseits die Frage nach der
Lehrstellensituation aufgeworfen bzw. nach der Dringlichkeit der Schaffung von Lehrstellen und nach der Notwendigkeit, Druck auf die Wirtschaft auszuüben, sowie andererseits die Frage nach der
Rolle des Staates im Sinne staatlicher Kontrolle und Förderung von Lehrstellen sowie nach der Notwendigkeit, das Recht auf eine Lehrstelle auf Verfassungsebene zu verankern. Für die Stimmabgabe waren ganz klar politische und nicht gesellschaftliche Kriterien ausschlaggebend. Der
Links-Rechts-Achse bzw. den Parolen der jeweiligen Parteien folgend stimmten 65% der SP-Anhänger für die Initiative, wohingegen die Anhänger der bürgerlichen Parteien zu 80% das Volksbegehren ablehnten. Ebenso mit der klassischen Achse konform stimmten die Befürworter einer starken Präsenz des Staates für – die Befürworter vermehrten Wettbewerbs gegen die Initiative. Alter, Bildung, städtische oder ländliche Herkunft spielten demgegenüber kaum eine Rolle
[19].
Die Hoffnungen auf eine Entschärfung der Lehrstellennot konzentrierten sich nach der Ablehnung der Lehrstellen-Initiative ganz auf das
nBBG (siehe oben). Die Gegner der Initiative hatten ja eine straffe Umsetzung des nBBG als Hauptargument gegen das Volksbegehren ins Feld geführt. Und weil das Gesetz ebenfalls einen Berufsbildungsfonds vorsah – wenn auch auf freiwilliger Basis –, riefen die nach der Abstimmung enttäuschten Befürworter der Initiative die Wirtschaft dazu auf, ihre Versprechen betreffend der Bekämpfung trittbrettfahrender Unternehmen ohne Berufsausbildungsangebote unter Zuhilfenahme des nBBG einzulösen
[20]. Wenig Trost mochte den Initiantinnen die Tatsache liefern, dass das Volksbegehren in der
Romandie höhere Ja-Anteile erzielt hatte – so insbesondere in den Kantonen Genf und Neuenburg, wo die geforderte Schaffung eines Fonds für die Berufsbildung bereits Realität ist
[21]. Die Interpretation des Abstimmungsresultats seitens der FDP und des Gewerbeverbands, die Ablehnung der Initiative sei Zeichen des guten Funktionierens der Lehrlingsausbildung, griff zu kurz, konnte doch nicht wirklich die Rede von einem Abklingen der
Lehrstellennot sein. Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Jahren waren insbesondere im Dienstleistungssektor weniger Ausbildungsplätze zu verzeichnen – und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die geburtenstarken Jahrgänge auf den Markt drängten
[22].
Einer Studie des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) zufolge nahm die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe laufend ab, obwohl sich Lehrstellen für zwei Drittel der Unternehmen schon während der Lehrzeit bezahlt machten. Rund 400 Mio Fr. hatte dieser finanzielle Nutzen im Jahre 2000 betragen – bei einem Gesamtaufwand von 4,8 Mia Fr. Aus diesen Erkenntnissen zogen Bundesrat und Initiativ-Gegner den Schluss, der Lehrstellenmangel sei mittels
gezielter konjunktureller Massnahmen zu bekämpfen – und nicht mittels struktureller Eingriffe, wie sie in der Initiative vorgesehen waren. So hatte Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss im Frühjahr eine Arbeitsgruppe namens „
Task Force Lehrstellen 2003“ eingesetzt und daran das Versprechen geknüpft, niemand werde nach der Schule „auf der Strecke bleiben“. Die Task Force, in welcher neben Fachleuten des Bundes auch Vertreter der Kantone, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sassen, sollte die Kantone zur Schaffung neuer Arbeitsplätze motivieren, sie dabei unterstützen und Informationen sammeln, um eine gezielte Förderung des Lehrstellenmarkts und eine frühzeitige Intervention in konjunkturell schlechten Zeiten zu ermöglichen. Die Arbeitsgruppe selbst schätzte die Lehrstellensituation als „stabil bis angespannt“ ein und rechnete auch für das Jahr 2004 mit Problemen, weswegen sie bereits kurz nach ihrer Einsetzung 2,3 Mio Fr. für zusätzliche Lehrstellen einschoss. Der Bundesrat hatte auch die Schaffung von
hundert
neuen Lehrstellen in der Bundesverwaltung beschlossen. Dabei wiederholte er die Appelle des Volkswirtschaftsdepartements an Privatwirtschaft und Kantone, ihre Lehrstellenangebote ebenso auszuweiten
[23]. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang ein Postulat seiner Spezialkommission, das ungeachtet des Sparprogramms die
Weiterführung des bisherigen Stellenangebots für Stagiaires und Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten
in der Bundesverwaltung im Interesse der Ziele der Berufsbildung forderte. Finanziert werden sollte dies nötigenfalls durch entsprechende Umlagerungen im Personalbereich
[24]. Anlässlich ihrer Halbjahresbilanz konstatierte die Task Force, dass 5000 Lehrstellen offenstanden bzw. „nicht passend besetzt“ waren. Volkswirtschaftsminister Deiss liess sich aufgrund dieser vornehmlich durch quantitativ günstige Konstellationen bedingten Tatsache zum Ausspruch hinreissen, „
wer will, findet eine Stelle“, und erntete damit nicht nur beim kaufmännischen Verband Schweiz, den Befürwortern der Lehrstellen-Initiative und der SP, sondern auch in der Presse ganz allgemein wenig Beifall. Denn augenfällig waren einerseits die Probleme in den grossen Ballungsgebieten Zürich, Bern, Basel, Luzern, Aargau und Solothurn, wo das Angebot deutlich knapper geworden war – und zwar auch in den Boom-Berufen (kaufmännischer Bereich und Informatik); andererseits litten vor allem Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund und/oder schlechtem Schulabschluss zunehmend unter den höheren Anforderung vieler Berufe
[25]. Im November gab die Task Force bekannt, mittels Lehrbetriebverbünden zusätzliche Lehrstellen schaffen zu wollen. Zudem sollte das Projekt „
rent a stift“ reaktiviert bzw. Lehrlinge als Botschafter für die Berufslehre für Imagekampagnen gewonnen werden. Hochrechnungen zufolge hatte die Anzahl Lehrbetriebe innert Jahresfrist um 3% zugenommen
[26].
Der Nationalrat folgte einer Minderheit seiner Kommission und beschloss, auf die 1999 eingereichte parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) nicht einzutreten, welche eine
Berufsausbildungspflicht auch
für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen gefordert hatte. Im Grundsatz war das Anliegen des Vorstosses auch vom Bundesrat unterstützt worden. Nichteintreten wurde dann aber vor allem mit Verweis auf die im Rahmen vom nBBG geplanten Massnahmen sowie aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ungleichbehandlung von konzessionierten Unternehmen in einer kompetitiven Marksituation begründet
[27]. Im weiteren schrieb die grosse Kammer ein Postulat seiner WBK als erfüllt ab, das die
Bereitstellung einer angemessenen Anzahl
von
Lehrstellen im neuen Leistungsauftrag
für den ETH-Bereich verlangt hatte
[28].
Hochschulen
Die EDK konnte ihre Forderung nach einem „
Masterplan“
für den postobligatorischen Bildungsbereich konkretisieren. Zusammen mit den Kantonen und den zuständigen Bundesorganen wurde im Frühjahr einer gemeinsamen Projektorganisation zugestimmt, welche sich einerseits um die Realisierung der Kreditbotschaft für Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004-2007 (siehe unten, Forschung) und andererseits um die am Ende dieser Periode abzuschliessende Rechtsetzung kümmern solle. Laut EDK war es zentral, die in den Bereichen Berufsbildung, Fachhochschulen und Universitäten zu erreichenden Ziele auch auf die vorhandenen Mittel auszurichten. Dass die BFT-Botschaft des Bundesrats Ziele enthalte, die sich mit den bestehenden Mitteln nicht realisieren liessen, hatte die EDK bereits im Winter 2002 beanstandet. An zusätzlicher Brisanz gewann diese Kritik angesichts der im Sparpaket des Bundes vorgesehenen Kürzungen auch im BFT-Bereich
[29].
Ein Postulat der nationalrätlichen WBK passierte die grosse Kammer und lud den Bundesrat ein, zusammen mit den Kantonen für geeignete Einrichtungen bzw. Stiftungen an den Hochschulen zu sorgen, um
Spenden, Legate und allgemeine Zuwendungen an Bildungs- und Forschungsinstitute zu fördern. Diese Zuwendungen sollen zudem steuerlich begünstigt werden. Der Bundesrat hatte eine Ablehnung des Vorstosses empfohlen, sah er es doch nicht als seine Aufgabe an, den Kantonen und kantonalen Hochschulen die Gründung von Stiftungen oder anderen Einrichtungen zur Anziehung von Drittmitteln vorzuschreiben
[30].
Um die Hochschulen von den indirekten Kosten der Forschung zu entlasten, die für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Bereitstellung der Infrastruktur an den Universitäten anfallen, überwiesen beide Kammern eine Motion der nationalrätlichen WBK. Damit soll dem Problem der so genannten
Overheads begegnet werden – sprich der Tatsache einer Benachteiligung innovativer Forschungsinstitute durch falsche Anreize, weil freie Forschung zwar ein hohes Potential an Einwerbung von Drittmitteln bedeutet, gleichzeitig aber auch allgemeine Kosten (Räume, Unterhalt der apparativen Ausstattung, Forschungsmanagement) verursacht. Für diese Kosten können die Universitäten kaum mehr aufkommen, geraten deswegen unter Druck und versuchen, diesen zulasten der freien Grundlagenforschung abzuwehren
[31].
Die
Teilrevision des ETH-Gesetzes, welche insbesondere technische und organisatorische Aspekte, die Anpassung der Führungsstrukturen und die Verstärkung der Autonomie beider ETH in Lausanne und Zürich anstrebt, wurde vom Nationalrat als Zweitrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Darauf räumte die kleine Kammer oppositionslos die letzten Differenzen zum Nationalrat aus, und der Bundesrat konnte das revidierte ETH-Gesetz mit den wichtigsten Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2004 in Kraft setzen
[32]. Mit dem Abschluss der Teilrevision des ETH-Gesetzes war nun einerseits die Autonomie des ETH-Bereiches gefestigt, andererseits aber auch der Umfang des ETH-Leistungskatalogs vergrössert worden. Der Bundesrat verabschiedete im Juni – bereits zum zweiten Mal – einen entsprechenden
Leistungsauftrag für den ETH-Bereich für die Jahre 2004-2007. Der Auftrag war klar in sieben Ziele und jeweils mehrere Unterziele mit zugehörigen Indikatoren gegliedert. Im Vordergrund standen dabei die Pflege einer attraktiven Lehre, die Konsolidierung der internationalen Spitzenstellung in der Forschung und eine Stärkung der Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft – wobei der Leistungsauftrag Messgrössen, nicht aber quantitative Vorgaben enthält. Der Leistungsauftrag passierte beide parlamentarischen Kammern problemlos
[33].
Mit der Idee, Zürich und die Genferseeregion (siehe unten) zu einem der attraktivsten Forschungs- und Lernplätze in Europa werden zu lassen, plante die ETH, den Hönggerberg als zweiten Standort der Zürcher Hochschule zur „
Science City“ umzubauen. Entstehen sollte ein Campus mit Wohnungen für Studierende, ein Konferenz- und E-Learning-Zentrum sowie ein international führendes Zentrum für bildgebende Verfahren (Image Center). Der Baustart lag aber noch in weiter Ferne, standen vorerst noch auf baulicher Ebene eine Änderung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich für das Hönggerberg-Gebiet sowie auf finanzieller Ebene die Suche nach zahlungskräftigen Sponsoren aus
[34].
Für das
Bauprogramm 2004 der Sparte ETH-Bereich beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Sammelkredit von 313 Mio Fr. Darin waren sowohl die Finanzierung diverser Massnahmen zur Werterhaltung und -vermehrung an bestehenden Liegenschaften als auch die Finanzierung mehrerer neuer grosser Projekte enthalten. Für das geplante „E-Learning Lab“ in „Science City“ waren 69 Mio Fr. vorgesehen, für hauptsächlich teuerungsbedingte Mehrkosten der dritten Bauetappe auf dem Hönggerberg 30 Mio Fr., für die Erweiterung des Gebäudes, in welchem die Laboratorien der Fakultät für Lebenswissenschaften an der ETH Lausanne untergebracht werden sollten, 37 Mio Fr. und schliesslich 83 Mio Fr. für die beiden Forschungsanstalten Empa und Eawag, welche unter anderem mit einem Neubau und verdichteter Nutzung ein gemeinsames Arealkonzept zu realisieren hoffen. Das Bauprogramm wurde von beiden parlamentarischen Kammern gutgeheissen
[35].
In Basel wurde der Aufbau eines
ETH-Instituts für Systembiologie geplant – mit Federführung bei der ETH Zürich, welcher das neue Grossinstitut später auch als Departement angegliedert werden soll. Ein Entscheid der SUK über ein entsprechendes vom Kanton Basel-Stadt eingereichtes Subventionsgesuch war noch hängig. Die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land hatten im Sommer des Berichtsjahres ihren jeweiligen Parlamenten je 10 Mio Fr. als Anschubfinanzierung für die Aufbauphase des Instituts beantragt. Insgesamt werden 80 Mio Fr. für den Aufbau zwischen 2004 und 2007 benötigt. Ab 2008 soll dann das Institut auf die Basis eines von Bund und Drittmitteln finanzierten jährlichen Budgetvolumens von 40 Mio Fr. gestellt werden. Alle im Bereich der Life-Scienes engagierten Hochschulen waren eingeladen, sich an dem Institut für Systembiologie zu beteiligen
[36].
Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) verabschiedete einstimmig ihre
Richtlinien zur Bologna-Reform. Betreffend dem Zugang zu den Master-Studien legte die SUK das Gewicht auf die Freizügigkeit und nicht auf die fachbezogene Selektion, um die Mobilität der Studierenden zu erleichtern. Zugelassen zu einem Master-Studiengang in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen wird demnach, wer ein Bachelor-Diplom einer schweizerischen Universität vorweisen kann – wobei jedoch den Universitäten und ETH offen stehen soll, für spezialisierte Studiengänge der Masterstufe zusätzliche Anforderungen zu stellen
[37]. Die SUK legte im weiteren Richtlinien vor, wonach universitären Institutionen die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen beglaubigt werden kann. Dieses
Akkreditierungssystem zur Prüfung der Studienangebote soll die internationale Vergleichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Diplome verbessern und dabei auch dem indirekten Ziel der Qualitätspflege dienen
[38].
Die ETH Zürich gab den
Lehrstuhl für italienische Literatur auf und wandelte diesen in eine Professur für Literatur- und Kulturwissenschaften um. Im Zuge einer forcierten Ausrichtung ihres Departements für Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften auf die Ingenieur- und Naturwissenschaften hatte die ETH bereits frei werdende Sprachlehrstühle für Deutsch, Französisch und Englisch nicht mehr besetzt. Beim Italienischlehrstuhl hingegen war aus Rücksicht auf die durch keine eidgenössische Hochschule vertretene Sprachminderheit vorerst Zurückhaltung geübt worden
[39].
Ein Postulat der nationalrätlichen WBK, das vom Bundesrat einen Bericht über die mögliche zusätzliche Finanzierung des
Istituto svizzero di Roma durch die Stiftung Pro Helvetia nebst dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) verlangt, wurde vom Nationalrat entgegen einem Ablehnungsantrag Pfister (svp, SG) überwiesen. Die SVP hatte sich laut Pfister nicht gegen das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindende Institut an sich wehren wollen, sondern gegen die Einforderung eines Berichtes, hinter der sich die klare Forderung nach einem Erhalt des Instituts unter allen Umständen verstecke – ein angesichts desolater Bundesfinanzen unannehmbares Vorgehen
[40]. Mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfte auch die
Schweizerschule in Rom und sah sich angesichts stetig wachsender Schülerinnen- und Schülerzahlen gezwungen, nach zusätzlichen Räumlichkeiten zu suchen. Rund 410 Kinder und Jugendliche wurden im Berichtsjahr an dieser Schweizerschule unterrichtet, wobei die Platznot immer öfter die Ablehnung neuer Schülerinnen und Schüler zur Folge hatte
[41].
Gegen Ende des Berichtsjahres kam es zu heftigen Protesten gegen die von der Tessiner Universität beschlossene
schrittweise Schliessung des Alpeninstituts (
Istituto di Storia delle Alpi). Die Universitätsleitung hatte den Entscheid in einem knappen Communiqué mit der unzureichenden Integration des Instituts in die Bildungsarbeit der Fakultäten sowie mit der ganz allgemeinen kritischen Reflexion der Präsenz humanistischer Wissenschaften an der jungen Tessiner Hochschule begründet. Die schrittweise Schliessung werde die Beendigung der angelaufenen Projekte bis Ende 2005 gewährleisten. Freunde des Instituts – das es verstanden hatte, in wenigen Jahren eine respektable Forschungs- und Kongresstätigkeit auf die Beine zu stellen sowie beachtliche Finanzierungsquellen anzuzapfen – starteten umgehend eine Unterschriftenkampagne. Die Kontroverse brach just zu jenem Zeitpunkt aus, zu welchem sich die Tessiner Universität nach einer turbulenten Anlaufphase hätte konsolidieren sollen
[42].
Der Kanton Uri avancierte zum virtuellen Universitätskanton mit der Lancierung von
Education, der ersten staatlich anerkannten Privatuniversität der Schweiz. Die in Altdorf ansässige
private Internet-Uni wollte das Internet konsequent nutzen, um international anerkannte Professoren und Partnerinstitutionen zu einem Netzwerk auf hohem akademischen Niveau zusammenzuschliessen. 80 Professoren aus rund 20 Ländern waren im Berichtsjahr bereits involviert; gegen 100 Professoren sollten noch hinzukommen. Die Anzahl Studierender belief sich vorerst auf bescheidene 30, sollte aber im kommenden Jahr auf 300 bis 500 anwachsen
[43].
Eine Motion Berger (fdp, NE) zur Restrukturierung der Hochschulen wurde vom Ständerat als Postulat überwiesen. Diese verlangt, dass die Höhe der Projektbeiträge an Hochschulen so angesetzt wird, dass diese auch wirklich einen
Anreiz für die Lancierung wichtiger Kooperationsprojekte von Universitäten, FHS und ETH darstellen
[44]. Im weiteren überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WBK und forderte damit den Bundesrat auf, im Rahmen der Erarbeitung des Hochschulrahmengesetzes, das für die Zeit nach Auslaufen des Universitätsförderungsgesetzes Ende 2007 in Aussicht gestellt worden war, das Instrument der projektgebundenen Beiträge für alle Hochschulen einzuführen. Damit soll eine
einheitliche Umsetzung von Kooperationsprojekten unter Hochschulen ermöglicht werden
[45].
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Charles Kleiber hatte sich die Optimierung der Universitätsmedizin im Rahmen eines Gesamtsystems zum Ziel gesetzt. Im Vordergrund standen dabei die künftige Sicherstellung von Qualität und Finanzierbarkeit der humanmedizinischen Fakultäten und Universitätsspitäler. Die Arbeitsgruppe stellte zu diesem Zwecke die
Zusammenführung der fünf medizinischen Fakultäten in drei Einheiten (Zürich, Bern-Basel, Lausanne-Genf), ein gemeinsames Finanzierungssystem sowie einheitliche Abgeltungsregelungen und gesamtschweizerische Steuerungsorgane zur Debatte
[46]. Eine Motion Gysin (sp, BS), welche die Erhaltung der bestehenden medizinischen Fakultäten von Basel, Bern, Zürich, Lausanne und Genf in einer aufeinander abgestimmten Form als „
Medizinische Hochschule Schweiz“ sichern wollte, wurde vom Nationalrat abgelehnt. Wohl würde der Vorstoss richtige Fragen aufwerfen, meinte – ganz im Sinne des Bundesrats – Felix Gutzwiller (fdp, ZH) als Nationalrat und Mitglied einer der betroffenen medizinischen Fakultäten; doch liefen die Forderungen der Motion nach der Superstruktur „Medizinische Hochschule Schweiz“ den bereits laufenden Restrukturierungs- und Kooperationsprozessen zuwider
[47]. Definitiv besiegelt wurde der Zusammenschluss der
veterinärmedizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich unter dem Namen Vetsuisse.
[48].
Der
Transfer der
Wirtschaftswissenschaften von der
Universität Neuenburg nach Lausanne wurde Mitte Jahr vom Rat der Universität Neuenburg klar abgelehnt, womit die Kooperationsverhandlungen mit dem Kanton Waadt verkompliziert wurden. Im Frühjahr hatten die Regierungen beider Kantone eine Absichtserklärung unterzeichnet, wonach die wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten in der Handelshochschule (Hautes Etudes Commerciales, HEC) der Universität Lausanne zusammengefasst werden sollte. Vom Transfer wären rund 300 Studierende und 11 Professoren betroffen gewesen. Zu dem entsprechenden auf Herbst angekündigten Entscheid des Neuenburger Parlaments kam es dann jedoch nicht. Die Regierung begrub ihre Transfer-Pläne, nachdem das Vorhaben nicht nur beim Universitätsrat, sondern auch in Kreisen der Politik und Wirtschaft auf Ablehnung gestossen war
[49].
Im Frühjahr konnte die
ETH-Lausanne als wissenschaftlich-technischer Pol in der Schweiz und als dynamisierendes Element im „Arc lémanique“ ihr
150-jähriges Bestehen feiern
[50]. Das sogenannte „
projet triangulaire“ im Arc lémanique hatte anfangs des Berichtsjahres mit dem Entscheid des ETH-Rates, jährlich 45 Mio Fr. für den Transfer der Chemie, der Physik und der Mathematik an die ETH-Lausanne einzuschiessen, Stärkung erfahren
[51].
Zum ersten Mal stieg die Anzahl Studierender
über 100 000. An den 13 Schweizer Universitäten waren im Wintersemester 2002/2003 insgesamt 104 687 Studierende eingeschrieben – rund 5100 mehr als im Vorjahr. 37 913 Personen studierten an Fachhochschulen. Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger lag nicht zuletzt wegen der doppelten Maturajahrgänge in einigen Kantonen höher als im Vorjahr, und erstmals hatten mit 50,5%
mehr Frauen als Männer ein Studium angefangen
[52].
Mitte des Berichtsjahres schlugen die interkantonale Stipendien-Konferenz sowie die EDK Alarm und prophezeiten bei den
Stipendien den grössten
Einbruch aller Zeiten. Die Befürchtungen gründeten einerseits im von beiden Parlamentskammern beschlossenen Neuen Finanzausgleich (NFA) (siehe oben, Teil I, 5, Finanzausgleich), gemäss welchem der Bund seine Ausbildungszuschüsse auf ein Minimum herunterfahren sollte – andererseits in den im Entlastungsprogramm 2003 (EP) (siehe oben, Teil I, 5, Sanierungsmassnahmen sowie unten, Forschung) vom Bundesrat angekündigten massiven
Kürzungen bei den Ausbildungshilfen. Grosse Skepsis herrschte, ob vom NFA auch wirklich eine Kompensation der gekürzten Bundesbeiträge durch höhere Kantonsbeiträge zu erhoffen war
[53].
Als dann der Präsident des ETH-Rates, Francis Waldvogel, im Herbst auch noch den Vorschlag machte, die
Studiengebühren seien zu
verdreifachen, brach die Angst vor so genannt amerikanischen Verhältnissen an den Universitäten bzw. vor einer völligen Abschaffung der Chancengleichheit im Bildungsbereich aus. Die Schweizerische Rektorenkonferenz (Crus) verschloss sich zwar einer stärkeren finanziellen Beteiligung der Studierenden nicht völlig, blieb jedoch skeptisch, wie Waldvogels Vorschlag ohne grundsätzliches Überdenken des gesamten Finanzierungssystems umgesetzt werden könnte. Da Nichthochschulkantone an die Universitätskantone eine Kopfpauschale pro Studierenden bezahlten, müsste eine Erhöhung der Studiengebühren auch eine Umverteilung dieser Gelder in Form von Stipendien oder Darlehen zur Folge haben. Den zweiten Vorschlag des ETH-Präsidenten, die
Privatwirtschaft bei der Finanzierung der Universitäten stärker
in die Pflicht zu nehmen, hielt die Crus für nicht minder problematisch und warnte vor einer einseitigen Begünstigung angewandter, für die Wirtschaft nützlicher Forschung
[54].
Alexander Zehnder, der im Herbst des Berichtsjahres vom Bundesrat zum Nachfolger Waldvogels gewählt wurde und im Sommer 2004 das Präsidium des ETH-Rates übernehmen wird, hielt die Frage nach einer Erhöhung der Studiengebühren für fehl am Platz, solange die Schweiz am Grundsatz festhalte, dass Ausbildung ein öffentliches Gut sei und über Steuern finanziert werde
[55].
Fachhochschulen
Das Berichtsjahr ging für die Fachhochschulen (FHS) in die Geschichte ein, erteilte der Bundesrat doch allen FHS die
definitive Betriebserlaubnis. Nach siebenjähriger Aufbauphase bedeutete diese unbefristete Betriebsgenehmigung eine Anerkennung der FHS als äquivalentes Angebot zu den universitären Hochschulen. Dennoch blieb eine Ermahnung einzelner Schulen bzw. deren Verpflichtung auf eine noch stärkere Konzentration ihres Studienangebots und einer Optimierung der Führungs- und Organisationsstrukturen nicht aus
[56].
Von einem Durchbruch sprachen die Regierungen des Kantons Aargau und der beiden Basel aufgrund ihrer Einigung auf eine Vollfusion ihrer FHS zur
Fachhochschule Nordwestschweiz und der für das Jahr 2004 in Aussicht gestellten Vernehmlassung zu einem entsprechenden Staatsvertrag. Solothurn wollte als vierter Nordwestschweizer FHS-Kanton (noch) nicht auf diesen Zug aufsteigen und optierte für ein differenziertes Fusionsmodell mit drei Teilschulen bzw. einer gemeinsam getragenen Institution mit drei Teilschulen in Brugg, Basel/Muttenz und Olten. Insbesondere mit der Integration der Pädagogischen FHS und der Musikhochschulen wollte Solothurn noch zuwarten
[57].
Der Bundesrat bekräftigte die Dringlichkeit einer
Änderung des Fachhochschulgesetzes und beauftragte das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft. Die Gesetzesrevision bildet die Grundlage für die Einführung der
Bologna-Reform (Zweiteilung der Studiengänge in Bachelor und Master) auch an den FHS. Die Revision war in der Vernehmlassung von der EDK als rechtlich unnötig und finanziell ungenügend beurteilt worden, weil die Bologna-Reform ganz gut auch mit geltendem Recht durchgeführt werden könne und weil der Vorentwurf nur noch von einer Richtgrösse und nicht mehr von einer klaren Beteiligung des Bundes (zu einem Drittel) an den FHS-Kosten spreche
[58]. Nachdem dann aber der Bundesrat bei der Subventionspraxis für das Gesamtsystem der FHS einen auch für die Kantone tragbaren Kompromiss vorgelegt und das Parlament einer Erhöhung der Beiträge für die
Eingliederung der
Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe (
GSK) im Rahmen der BFT-Botschaft (siehe unten, Forschung) zugestimmt hatte – nicht zuletzt mit dem Argument, diese Förderung komme einer konkreten Frauenförderung gleich, handle es sich doch bei den GSK-Bereichen um klassische Frauenberufe – lobte auch die EDK die im Entwurf zur Gesetzesänderung erzielten materiellen Verbesserungen. Die Ende Jahr vorgelegte Botschaft sieht eine Aufstockung der Bundesbeiträge an die GSK-FHS von 10 auf 20 Mio Fr. jährlich vor; ab 2008 sollen dann alle Fachbereiche nach gleichen Kriterien subventioniert werden
[59].
Die Forderung nach einer
Anpassung der Studiengänge und -abschlüsse der
FHS an das
Bologna-Modell (Master und Bachelor) wurde auch in einer Motion Randegger (fdp, BS) sowie in einem Postulat Strahm (sp, BE) zum Ausdruck gebracht, wobei insbesondere die internationale Anerkennung dieser Studiengänge und -abschlüsse sowie eine Valorisierung der schweizerischen Besonderheit der berufspraktischen Vorbildung und Ausbildung (Berufslehre) im Vordergrund standen. Die Motion wurde von beiden Kammern überwiesen und das Postulat vom Nationalrat gutgeheissen
[60].
Forschung
In seiner Maisession sorgte der Nationalrat während den Beratungen der Botschaft zur Förderung von
Bildung, Forschung und Technologie (BFT) [61] für etliche Spannung. Am ersten Verhandlungstag sah es noch so aus, als ob der Rat einen Zahlungsrahmen von 16,866 Mia Fr. bewilligen würde, was einem jährlichen Ausgabenwachstum von 5% in diesem Bereich gleichgekommen wäre. Eine Woche zuvor hatte der Bundesrat im Rahmen seines
Entlastungsprogramms (
EP), das Einsparungen im Umfang von 3,3 Mia Fr. vorsah, ein Wachstum von nur 4% im BFT-Bereich vorgeschlagen
[62]. Die grosse Kammer entschied dann aber mit einem Mehr von 80:76 Stimmen, einer Kommissionsminderheit zu folgen und die Botschaft von der Kreditsperre vollständig auszunehmen bzw. die Maximalvariante eines
Wachstums von 6% zu bevorzugen. Ein Antrag der SVP auf eine Reduktion des Wachstums auf 4% bzw. auf Rückweisung der Vorlage wurde abgelehnt. Die SVP hatte vor allem bei der vom Nationalfonds finanzierten Grundlagenforschung sparen wollen – und zwar mit deren Beschneidung um einen Viertel. Zwei Motionen wurden von der grossen Kammer überwiesen – mit der einen verlangte die nationalrätliche WBK, den BFT-Bereich vom
Sparpaket II auszunehmen, mit der anderen wollte eine Minderheit der WBK (Anita Fetz) die Bildungsausgaben sowohl vom Sparpaket als auch von der
Kreditsperre verschonen bzw. das BFT-Wachstum bei 6% belassen.
Darin sah eine Mehrheit des
Ständerats einen Widerspruch. Sie hiess zwar die WBK-Motion (Sparpaket) gut, lehnte hingegen die Motion der Kommissionsminderheit (Kreditsperre) ab. Den BFT-Bereich vom Sparpaket auszunehmen, schien der Ratsmehrheit als Zukunftsinvestition akzeptabel, nicht aber die Ausnahme von der Kreditsperre. Auch der Bildungs- und Forschungsbereich habe einen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen zu leisten. Aus diesen Gründen befürwortete die kleine Kammer denn auch ein
Wachstum von 5% im BFT-Bereich
und lehnte mit 27:9 Stimmen ein Wachstum von 6% ab. Im weiteren verdoppelte der Ständerat die Betriebsbeiträge an die FHS auf 80 Mio Fr. – der Bundesrat hatte 40 Mio Fr. eingeplant. Vorgesehen wurde das Geld für die
Integration der GSK-Studiengänge in die FHS (siehe oben, Fachhochschulen). Je hälftig sollte es bei der Forschungsförderung und der
Kommission für Technologie und Innovation (
KTI) eingespart werden. Eine weitere Differenz zur grossen Kammer schuf der Ständerat beim Programm
Innovation und Valorisierung des Wissens, indem er dessen Streichung mit 24:14 Stimmen ablehnte. Schliesslich entstand auch hinsichtlich des
Universitätsförderungsgesetzes (
UFG) eine Differenz, weil der Ständerat darin den Passus strich, wonach die zusätzlichen Mittel schwerpunktmässig zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse in den Geistes- und Sozialwissenschaften einzusetzen seien. Das Problem an sich wurde nicht dementiert, wohl aber die Notwendigkeit, diese Priorität im Gesetz zu verankern
[63].
In zweiter Lesung glich sich der
Nationalrat der kleinen Kammer an und
akzeptierte seinerseits die Kreditsperre und die
5%-Wachstum-Version. Im Rahmen der Differenzbereinigung zum UFG bewilligte er noch einen Antrag Bangerter (fdp, BE) auf Schaffung einer Wirtschaftsvertretung in der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), passte sich dann aber in einem dritten Anlauf dem Ständerat an und verzichtete auf eine solche Wirtschaftsvertretung. Gegen Ende des Berichtsjahres mutierte dann die Debatte vor dem Hintergrund des EP zum wahren
Prozentsalat. Das von beiden Kammern beschlossene jährliche Wachstum von 5% kam wieder ins Wanken, denn gemäss den vom Bundesrat verlangten Einsparungen hätte dieses auf 4,5% bzw. 4% schrumpfen sollen – auf 4%, weil das EP auf anderen Zahlen basierte als die BFT-Botschaft. Um das ursprünglich beschlossene 5%-Wachstum halten zu können, war im Rahmen des EP ein 5,5%-Wachstum zu verteidigen. Dies tat denn auch Nationalrat Randegger (fdp, BS) mit einem Einzelantrag auf Halbierung des BFT-Sparvolumens und setzte sich in der grossen Kammer damit durch. In der Wintersession hiess die grosse Kammer einen Kompromissvorschlag Riklin (cvp, ZH) gut, wonach die BFT-Mittel im Vergleich zum Finanzplan um 296 Mio gekürzt werden sollten, was einem jährlichen Wachstum von ca. 5,2% entsprochen hätte. Schliesslich setzte sich in der Einigungskonferenz wiederum der Ständerat mit seiner Version eines
jährlichen Ausgabenwachstums von 4,8% durch (siehe auch oben, Teil I, 5, Sanierungsmassnahmen)
[64].
Vier gleichlautende
Motionen Gadient (svp, GR), Müller-Hemmi (sp, ZH), liberale und grüne Fraktion, welche eine jährliche Erhöhung des BFT-Kredits um mindestens
6,5% verlangt hatten, wurden allesamt
zurückgezogen. Dank des gemeinsamen Drucks habe die BFT-Botschaft mit einem ansehnlichen Wachstum verabschiedet werden können – was die Motionen obsolet mache. Nicht obsolet geworden sei hingegen der gemeinsame Einsatz für Investitionen in Bildung und Forschung als prioritäre Aufgabe auch in den nächsten vier Jahren, meinte die Motionärin Müller-Hemmi
[65].
Klar war im Laufe der Debatte zur BFT-Botschaft geworden, dass auch diese nichts am grundsätzlichen Problem ändere, dass sich die finanz- und bildungspolitischen Kompetenzverteilungen in der Schweizer Bildungslandschaft selten deckten. Statt dem Motto „
wer zahlt, befiehlt“ gelte bei den Universitäten „Bund zahlt, Kantone zeichnen für Organisation und Schwerpunktsetzung verantwortlich“. Umgekehrt sei es in der Berufsbildung und bei den Fachhochschulen den Kantonen überlassen zu zahlen, während der Bund die Vorgaben mache
[66]. Die ganze Debatte zur BFT-Botschaft zeigte, dass der Dialog zwischen den diversen betroffenen und miteinander komplex verflochtenen Partner zum Teil sehr schlecht funktioniert. Der Nationalrat überwies aus diesem Grund eine Motion seiner WBK, die eine Institutionalisierung des Gesprächs zwischen allen Akteuren des BFT-Systems bzw. ein „
Neues Denken“ in diesem Bereich forderte, das insbesondere in finanziellen Belangen Unklarheiten und Streit über Zahlengrundlagen vermeiden helfen könnte. Die Motion wurde vom Ständerat nur als Postulat überwiesen
[67].
Mit der Überweisung eines Postulats Riklin (cvp, ZH) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts betreffend eine
Gesamtstrategie für die schweizerischen Forschungsinstitutionen. Aufgaben und Stellung der Forschungsinstitutionen im ETH-Bereich seien Gegenstand einer Überprüfung, nicht aber die anderen Bundesforschungsanstalten (u.a. Landwirtschaftliche Forschungsanstalten, Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe). Eine kohärente Strategie des Bundes für “seine“ Forschungsanstalten bedürfe jedoch dringend einer Gesamtsicht
[68].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Fässler (sp, SG), das einen Bericht über die nachhaltige Stärkung der
Produktion und Vermarktung an Schweizer Hochschulen forderte. Im Gegensatz zur Forschung und Entwicklung an Hochschulen und FHS werde der Bereich Produktion und Vermarktung vernachlässigt – obwohl Schweizer Universitäten Produkte und Ideen entwickelten, die es oft bis zur Patentierung brächten. Damit sei eine hohe Ressourcenverschwendung und ein Verlust an Wissen verbunden
[69].
Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner WBK zur Schaffung von
Transparenz in der Wissenschafts- und Forschungsfinanzierung. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, darüber zu berichten, wie eine für alle vom Bund mitfinanzierten Institutionen im Hochschulbereich einheitliche Regelung zur Herstellung vollständiger Transparenz über die von Privaten finanzierten oder mitfinanzierten Forschungsprojekte, -programme, Lehrstühle und Institute zu erreichen wäre
[70].
Der Bundesrat sah Investitionen von 33 Mio Fr. für drei rund fünfjährige
Nationale Forschungsprogramme (
NFP) vor. Das erste soll Grundlagen für die Beachtung der Nachhaltigkeit im Bauwesen sowie in der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung zuhanden der öffentlichen Hand und der Wirtschaft liefern; das zweite untersucht Beschwerden im menschlichen Bewegungsapparat, um Hinweise für Präventionsmassnahmen zutage zu fördern; das dritte Programm schliesslich geht unter dem Titel „Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz“ dem Verständnis zwischen den Sprachregionen und der Nutzung von Sprachkompetenzen nach
[71].
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) startete eine zweite Ausschreibung
Nationaler Forschungsschwerpunkte (
NFS). Dabei waren 30 Mio Fr.
ausschliesslich für die Geistes- und Sozialwissenschaften vorgesehen, nachdem in einer ersten Ausschreibung nur zwei Projekte aus diesen Disziplinen berücksichtigt worden waren. Eine vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in der Folge durchgeführte Studie attestierte den Geistes- und Sozialwissenschaften einen guten Qualitätsstand, jedoch ungenügende Mittel, prekäre Betreuungsverhältnisse und eine Tendenz zur Verzettelung. Von den neuen NFS erhoffte sich der Nationalfonds nun eine Bündelung der Kräfte sowie eine intensivierte Nachwuchsförderung
[72]. Beide Kammern überwiesen eine Motion der nationalrätlichen WBK, welche die
Förderung des Nachwuchses an den Universitäten, die kritische Überprüfung von Forschungs- und Entwicklungskrediten ausserhalb des BFT-Bereiches sowie die Einführung einer
Qualitätssicherung bei der zumeist von den Departementen initiierten Ressortforschung verlangt
[73].
Nachdem die Verhandlungsdelegationen die Beratungen des
neuen Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU im Sommer abgeschlossen sowie paraphiert hatten, gab der Bundesrat Ende Jahr grünes Licht für die Unterzeichnung des Abkommens und verabschiedete eine entsprechende Botschaft an das Parlament. Das bis 2006 geltende Abkommen sichert gleiche Beteiligungsrechte bzw. die gleichberechtigte wissenschaftliche und technologische Mitarbeit der Schweiz am 6. Rahmenprogramm der EU. Dafür wird die Schweiz jährlich zwischen 200 und 220 Mio Fr. bezahlen. Eine provisorische Anwendung des Abkommens, das noch von den Eidgenössischen Räten sowie vom Europäischen Parlament genehmigt werden musste, wurde auf 1. Januar 2004 vereinbart
[74]. Der Bundesrat setzte zudem die angepassten rechtlichen Grundlagen zur schweizerischen Teilnahme an den
EU-Bildungsprogrammen (Bereiche Bildung, Berufsbildung, Jugendprogramme und Mobilitätsförderung) auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die Schweiz wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2006 indirekt an diesen Programmen beteiligen – eine offizielle Beteiligung wird mittels bilateraler Abkommen im Hinblick auf die 2007 beginnenden Programme der nächsten Generation angestrebt
[75].
Mit der Aufstockung der Mittel im BFT-Bereich war auch eine verstärkte Präsenz der Schweiz auf internationaler Ebene angestrebt worden. Zu diesem Zwecke wurde gegen Ende des Berichtsjahres in San Francisco das neue Haus der Schweizer Wissenschaft
Swissnex als Produkt einer Zusammenarbeit des Innen- und Aussenministeriums (EDI und EDA) eröffnet. Swissnex sollte in den vier Bereichen Wissenschaft/Ausbildung, Technologie, Innovation und Kunst tätig werden und stand für den erfolgreichen Aufbau von Spezialisten-Netzwerken aus der Schweiz und dem westlichen Teil Nordamerikas sowie für eine Finanzierungs-Synthese von öffentlicher Hand und privaten Geldgebern. Nach den Schweizer Häusern in Boston und Washington war Swissnex das dritte Projekt zur Förderung der Schweizer Präsenz in Nordamerika. Geplant waren ähnliche Projekte in China und Indien
[76].
Um mehr Informationen über Akteure und Themen im Bereich der Forschung über Bildung zu erlangen, überwies der Nationalrat ein Postulat Simoneschi (cvp, TI) und beauftragte den Bundesrat mit der Erarbeitung eines Berichts über die
Forschung im Bildungsbereich [77].
Der Nationalrat lehnte ein Postulat Riklin (cvp, ZH) ab, welches die Finanzierung von
internationalen Forschungssekretariaten in Schwerpunktbereichen der Schweizer Forschung angeregt hatte. Solche Forschungssekretariate haben die Verstärkung der Zusammenarbeit in zentralen Forschungsbereichen wie Klimaänderung, Nutzung von Wasserressourcen, Technologietransfer, nachhaltige Entwicklung oder grossräumige Veränderungen der Landnutzung zum Ziel und leisten Synthesearbeiten zu Forschungsergebnissen in einem interdisziplinären Umfeld. Wie bei anderen Förderaufgaben, hielt der Bundesrat fest, seien auch bei internationalen Forschungssekretariaten Prioritäten zu setzen bzw. klare Anforderungen zu stellen, zumal es sich bei diesen um langfristige Engagements handle. Zudem sei zur Klärung, Beurteilung und Entscheidung der Projekte aus wissenschaftlicher Sicht klar der SNF und nicht die Akademien zuständig, wie dies im Postulat vorgeschlagen worden war
[78].
Die Motion Graf (gp, BL) zur Förderung einer unabhängigen
Toxikologie-Forschung in der Schweiz wurde vom Ständerat als Zweitrat in ein Postulat umgewandelt und überwiesen. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, einen Bericht darüber vorzulegen, wie in Zukunft die unabhängige Lehre, Forschung und Information, die Förderung von Kapazitäten und Nachwuchs sowie deren Finanzierung in den verschiedenen Bereichen der Toxikologie gewährleistet werden können
[79].
Zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Die im Vorjahr geführte Monsterdebatte zur
Gen-Lex zeigte im Berichtsjahr Früchte: Die Basis für die Suche nach Kompromissen war gelegt, und nach einigen Anläufen konnte das Gesetz auch verabschiedet werden. Vorerst folgte der Nationalrat seiner WBK, welche wiederholt die Notwendigkeit eines Schutzes der GVO-freien Landwirtschaft betont hatte, und sprach sich im Gegensatz zum Ständerat mit 85:74 Stimmen für einen sogenannten
Schutzartikel aus, der den Schutz der Anbauflächen jener Bauern schützen soll, welche weiterhin auf landwirtschaftliche Produkte ohne GVO setzen. Eine Minderheit der Kommission hatte in diesem Schutzartikel eher einen Marketingartikel gesehen, der weder Menschen noch Umwelt noch Tiere schütze, sondern lediglich eine landwirtschaftliche Produktegattung protegiere. Beim so genannten
Zweckartikel konnte ein Kompromiss zwischen der ursprünglichen Haltung des Nationalrats für eine Förderung der wissenschaftlichen Forschung und derjenigen des Ständerats für eine blosse Ermöglichung der wissenschaftlichen Forschung gefunden werden. Die grosse Kammer stimmte einer von ihrer WBK mit 12:11 Stimmen gutgeheissenen Kompromissformulierung zu, wonach das Gesetz „insbesondere der Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie für Mensch, Tier und Umwelt Rechnung tragen“ soll. Auch das
Verbandsbeschwerderecht fand erst in einem zweiten Anlauf mit 92:77 Stimmen die Zustimmung des Nationalrats – mit flammender Unterstützung des Umweltministers Leuenberger und gegen vornehmlich bürgerlichen Widerstand, der im Verbandsbeschwerderecht ein „neues Sonderrecht“ „ideeller Organisationen“ sah, das die Gen-Lex zum „Verhinderungsgesetz“ umfunktionieren werde. Der Ständerat lenkte schliesslich in der Frage nach dem Schutz von Anbauflächen für Agrarprodukte ohne GVO ein, folgte dem Nationalrat in seiner Befürwortung des „Schutzartikels“ und machte damit das Gesetz bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesrat genehmigte Ende November die vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) vorgenommenen Anpassungen entsprechender Verordnungen, so dass das Gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden konnte
[80].
Im Rahmen der jüngsten vom GfS-Forschungsinstitut durchgeführten
Gentechnik-Umfrage wurde die naheliegende Annahme bestätigt, dass eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Gentechnik im Bereich der Landwirtschaft – das heisst deren direkte Anwendung auf Lebensmittel und Konsumgüter – ablehnt, hingegen eine Mehrheit Gentechnik in der medizinischen Anwendung und damit auch im Bereich der Stammzellenforschung befürwortet. Die von der Interpharma, dem Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, in Auftrag gegebene Umfrage zeigte eine der Gentechnologie gegenüber ganz allgemein
zunehmend ablehnende Tendenz auf (im Berichtsjahr 53% der Stimmberechtigten; 1998: 33%). Dabei waren die
kritischen Stimmen zu
differenzieren. Wenn die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft von 67% der Befragten abgelehnt wurde, fand deren Anwendung in der Medizin bei 52% Zustimmung. Offensichtlich war, dass angesichts von Tod und Krankheit gentechnologische Eingriffe in das Leben als lebenserhaltende oder -verlängernde Massnahmen angesehen wurden, hingegen die Anwendung von Gentechnik auf landwirtschaftliche Konsumgüter als Manipulation sogenannt natürlicher Produkte
[81].
Die eidgenössische
Ethikkommission für die Gentechnik im Ausserhumanen Bereich (EKAH) legte im Frühjahr einen Bericht zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zu deren Inverkehrbringung vor. Dabei kritisierte sie insbesondere den ungenügenden
Täuschungsschutz bzw. die ungenügende „wahrheitsgemässe“ Information über gentechnisch veränderte Anteile von Produkten. Im weiteren erachtete es eine Mehrheit der EKAH als zentral, dass der Staat angesichts des (noch) ungenügenden Wissens über mögliche Gefahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) das Vorsorgeprinizip walten lasse – wobei ein sogenannt
schwaches Vorsorgeprinzip als genügend erachtet wurde. Demnach soll der Staat im Umweltbereich bereits bei Gefahrenverdacht Massnahmen ergreifen, im Falle aber des Nichtwissens auch „riskantes“ Handeln prinzipiell erlauben dürfen
[82].
Eine parlamentarische Initiative der grünen Fraktion für die
Einrichtung gemischter Studien- und Forschungskommissionen zur Vorbereitung sensibler Themen wie die Gentechnik- , Stammzellen- und Embryonenforschung wurde vom Nationalrat abgewiesen. Die Grüne Fraktion hatte gemäss Vorbild der Enquete-Kommissionen im Deutschen Bundestag gemischte – aus Parlamentsmitgliedern, Wissenschaftlern und Fachleuten zusammengesetzte – Gremien gewünscht, um hochstehende Debatten, einen transparenten Informationsaustausch über die Pros und Kontras sowie parteiübergreifende Lösungen für Probleme von solch grosser Tragweite zu garantieren. Die Mehrheit der zuständigen Kommission hielt jedoch diese Gremien nur für ein Berufsparlament geeignet. Die Doppelbelastung durch Mandat und Beruf sei dermassen hoch, dass die Einsitznahme in eine derartige Kommission den meisten Parlamentsmitgliedern nicht zugemutet werden könne
[83].
Im Februar schien die ETH mit ihrem Gesuch für einen
Freisetzungsversuch von genverändertem Weizen in Lindau (ZH) endlich Erfolg zu haben. Das Gesuch wurde im zweiten Anlauf vom Buwal als Bewilligungsinstanz für Freisetzungsversuche gutgeheissen. Der Beschwerde eines Bauernehepaars, das in der Nähe der Versuchsanlage einen IP-Bauernhof führte, hatte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die aufschiebende Wirkung entzogen. Dieser Entscheid wurde umgehend von der Umweltorganisation Greenpeace, dem Verband der integriert produzierenden Landwirte, IP Suisse und lokalen Beschwerdeführern aus Lindau beim
Bundesgericht angefochten. Da sowohl dem Uvek als auch dem Buwal verfahrensrechtliche Fehler unterlaufen seien, beschloss das Bundesgericht, die aufschiebende Wirkung der privaten Beschwerde wiederherzustellen und damit das Verfahren für den Versuch von Grund auf neu aufrollen zu lassen
[84]. Die ETHZ hielt in der Folge an ihrem Gesuch fest, so dass das Buwal den Versuch im Juli neu ausschrieb. Greenpeace sowie die Arbeitsgruppe „Lindau gegen Gentech-Weizen“ kündigten ihrerseits erneuten Widerstand gegen den Versuch durch alle Instanzen an. Im Oktober bewilligte das Buwal den Versuch noch einmal. Gemäss Buwal-Direktor Philippe Roch hegte das Amt zwar Bedenken hinsichtlich der Qualität des Versuchs, doch sei es nicht Aufgabe des Bundesamts, den Nutzen eines Experiments zu beurteilen. Das Buwal habe in diesem Fall einzig Sicherheitsaspekte zu klären gehabt und habe die Bewilligung des Versuchs auch dementsprechend an strenge
Sicherheitsauflagen geknüpft. So seien während der Blühphase die transgenen Pflanzen pollendicht abzudecken, sei die Freisetzungsfläche gegen das Eindringen von Vögeln und Nagetieren abzusichern und sei nach Versuchsende das gentechnisch veränderte Pflanzenmaterial zu vernichten sowie der Boden thermisch zu behandeln. Die ETHZ zeigte sich von der Verfügung des Buwal erleichtert, obwohl die Durchführung des Versuchs nach wie vor in den Sternen stand, da Greenpeace unmittelbar darauf die erneute Anfechtung des Entscheids beim Uvek ankündigte
[85].
Weiterführende Literatur
Bundesamt für Kultur, „Illettrismus“, Journal 9/200, Bern 2003.
Buschor, Ernst / Gilomen, Heinz / McCluskey, Huguette, PISA 2000 – synthèse et recommandations, Neuchâtel (OFS) 2003.
Grünenfelder, Peter et al. (Hg.), Reformen und Bildung. Erneuerung aus Verantwortung: Festschrift für Ernst Buschor, Zürich 2003.
Larcher, Sabine / Oelkers, Jürgen, Die besten Ausbildungssysteme: Thematischer Bericht der Erhebung PISA 2000, Neuenburg (BFS) 2003.
Mangold, Max / Oelkers, Jürgen (Hg.), Demokratie, Bildung und Markt, Bern 2003.
Moser, Urs / Berweger, Simone, Lehrplan und Leistungen: Thematischer Bericht der Erhebung PISA 2000, Neuenburg (BFS) 2003.
Stamouli, Eleni, Berufszufriedenheit von Lehrkräften. Ein Vergleich zwischen Griechenland, Deutschland und der Schweiz, Hamburg 2003.
Schweri, Jürg et al., Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe, Chur 2003.
Bundesamt für Statistik, Kosten des Medizinstudiums in der Schweiz, Neuenburg 2003.
Latzel, Günther / Kanaan, Sami, Die Zukunft des Hochschulstandorts Schweiz, Zürich 2001.
Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, „Bilanz der schweizerischen Wissenschaftspolitik in den Jahren 2000-2003 unter der Perspektive der neuen gesetzlichen Grundlagen im Hochschulbereich“, Bulletin 2/2003, Bern 2003, S. 26-40.
Streckeisen, Ursula / Franzen, Axel / Diem, Markus, Wie viele Kulturen hat die „Hochschule Schweiz“? Zum wissenschaftlichen Austausch der universitären Professor/innen unter besonderer Berücksichtigung der Beziehungen Deutschschweiz-Westschweiz, Neuenburg (BFS) 2002.
Benninghoff, Martin / Leresche, Jean-Philippe, La recherche, affaire d’Etat: enjeux et luttes d’une politique fédérale des sciences, Lausanne 2003.
Brühlhart, Marcel, Gentechnik und Haftpflicht, Bern 2003.
Ducor, Philippe, L’accès aux ressources génétiques en droit Suisse, Genève 2003.
Keller, Beat, Schweizerische Wissenschaftspolitik und der rasche Wandel in der Gentechnologie, Zürich 2003.
[1]
AB NR, 2003, S. 2114 f.
[2]
SGT, 22.5. und 3.6.03; Presse vom 28.11.03;
TA, 29.11.03;
WoZ, 18.12.03. Zu einem Bundesgerichtsentscheid, der den Entscheid einer Zürcher Gemeinde bekräftigte, den Eltern eines hochbegabten Kindes das Schulgeld für eine private Schule nicht zu bezahlen, vgl.
TA, 27.3.03 und
BaZ, 27.3.03.
[3]
AB SR, 2003, S. 1013 und 1183 ff.;
LT, 25.9. und 10.9.03;
NZZ, 11.9.03; Presse vom 2.10. und 17.12.03.
[5]
SGT, 18.6. und 19.11.03. Zur vor allem in der Westschweiz diskutierten frühen Einschulung bzw. einem Schuleintritt ab dem dritten Altersjahr vgl.
LT und
TG, 17.9.03.
[6]
TA, 26.3.03;
NZZ, 23.10.03; EDK,
Jahresbericht 2003 (Bern, März 2004), S. 8.
[7] Presse vom 24.6.03;
SGT, 25.6.03;
LT, 25.6.03; vgl.
SPJ 2001, S. 218. Zur Problematik einer Konkurrenzierung der schriftdeutschen Sprache durch den schweizerdeutschen Dialekt in den Schulzimmern vgl.
TA, 28.6.03;
NZZ, 1.7.03; Presse vom 23.8.03; vgl. auch EDK,
Jahresbericht 2003 (Bern, März 2004), S. 7 f.
[8] Presse vom 21.6.03;
WoZ, 25.6.03.
[9] Presse vom 18.2.03;
NZZ, 20.6. und 28.7.03. Zur Lancierung der Initiative vgl.
SPJ 2000, S. 265; zum Stand des Projekts vgl. zudem die Antwort des BR auf die Anfrage Vermot-Mangold (sp, BE) (
AB NR, 2003, S. 525).
[10] Presse vom 20.11.03.
[11]
NZZ, 19.6.03; EDK,
Jahresbericht 2003 (Bern, März 2004), S. 9.
[13]
NZZ, 17.5.03; Presse vom 19.5.03
[14]
NZZ, 10.4. und 22.8.03; Presse vom 20.11.03. Zum Vernehmlassungsverfahren vgl. auch die BR-Antwort auf die Frage Polla (lp, GE) (
AB NR, 2003, S. 1398). Zur Verabschiedung des Gesetzes siehe
SPJ 2002, S. 257 f.
[15]
AB SR, 2003, S. 92 f.;
NZZ, 7.3.03.
[16] Presse vom 19.6. und 23.6.03.
[17]
SGT, 28.8.03; Presse vom 29.8.03;
NZZ, 2.9.03.
[18] Zum Inhalt des Volksbegehrens und zu den diversen Positionsbezügen im Vorfeld der Volksabstimmung siehe Presse vom 22.3., 23.3., 26.3., 1.5. und 5.5.-7.5.03; vgl.
SPJ 2002, S. 259.
[19] Vgl. Blaser, Cornelia et al.,
Analyse der eidg. Abstimmung vom 18. Mai 2003, Vox Nr. 81, Zürich 2003, S. 54 ff. sowie Presse vom 19.5.03.
[21] Der Berufsbildungsfonds funktioniert in diesen Kantonen nach dem Prinzip, dass jeder Arbeitgeber pro angestellte Person Fr. 20 jährlich in einen Fonds einzahlt. Dieses Geld wird via Familienausgleichskasse eingezogen und fliesst dann an Firmen weiter, welche Lehrlinge ausbilden und/oder ihren Angestellten Weiterbildungen ermöglichen. Wohl wäre laut Gewerkschaftsbund eine Abgabe von Fr. 100 nötig, um tatsächlich Lehrstellen schaffen bzw. den Lehrstellenmarkt beeinflussen zu können. Doch lobten sie die Genfer und Neuenburger Initiativen als wertvollen Schritt in die richtige Richtung (Presse vom 8.5.03).
[22]
NLZ, 7.2. und 24.3.03; Presse vom 22.2.03;
Bund 3.3.03;
TA, 15.3. und 17.3.04.
[23] Finanzieller Nutzen der Lehrstellen: Presse vom 28.3.03; Task Force: Presse vom 22.2., 25.2., 6.3. und 2.7.03;
NZZ, 14.3. und 25.3.03;
Bund, 9.4.03;
AZ, 10.4. und 23.6.03; Deiss zu Lehrstellen: Presse vom 29.3.03; Lehrstellen in der Bundesverwaltung: Presse vom 2.5.03.
[24]
AB NR, 2003, S. 1716.
[25]
NLZ, 13.8.03;
LT, 23.8.03;
TA, 22.8.03 (Interview Deiss); Presse vom 26.8.03. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Fetz (sp, BS) betreffend die Zukunft der dualen kaufmännischen Grundausbildung, der Sicherung von KV-Lehrstellen und der Entlastung der Ausbildungsbetriebe (
AB NR, 2003, S. 1733).
[26] Presse vom 22.11.03 sowie BR-Antwort zur dringlichen Interpellation der SP-Fraktion betreffend Massnahmen gegen die Wirtschafts- und Lehrstellenkrise (
AB NR, 2003, S. 425 ff.;
NZZ, 20.3.03.)
[27]
AB NR, 2003, S. 115 ff.;
NZZ, 6.3.03; vgl. auch
SPJ 2001, S. 223 f.
[28]
AB NR, 2003, S. 1904.
[29] EDK,
Jahresbericht 2003, (Bern, März 2004), S. 6;
NZZ, 2.5.03. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 5 (Sanierungsmassnahmen).
[30]
AB NR, 2003, S. 590.
[31]
AB NR, 2003, S. 582 f.;
AB SR, 2003, S. 707.
[32]
BBl, 2003, S. 2766 ff.;
AB NR, 2003, S. 9 ff., 360 und 519;
AB SR, 2003, S. 163 ff. und 371. Vgl.
SPJ 2002, S. 261.
[33]
BBl, 2003, S. 5270 ff.;
AB SR, 2003, S. 991 ff.;
AB NR, 2003, S. 1786 ff.;
BBl, 2004, S. 19;
NZZ, 6.3., 7.6. und 2.10.03;
24h, 7.6.03. Vgl.
SPJ 2002, S. 261. Es war das erste Mal, dass das Parlament über den Leistungsauftrag abstimmen konnte – was in der parlamentarischen Beratung von verschiedener Seite als verbesserter Dialog in diesem Bereich gepriesen wurde.
[34] Presse vom 8.5.03;
TA, 20.5.03.
[35]
BBl, 2003, S. 5205 ff.;
AB SR, 2003, S. 1182 f.;
AB NR, 2003, S. 1532 ff.;
BBl, 2004, S. 21 f.
[36]
BaZ, 14.2., 13.8., 6.10. und 12.11.03; Presse vom 15.8.03;
NZZ, 5.12.03.
[37]
NZZ, 17.11.03;
BZ, 2.12.03; Presse vom 4.12. und 5.12.03. Vgl. auch die Berichterstattung zu einer zweitägigen Konferenz in Berlin, wo Bildungsminister aus 40 Staaten die weitere Umsetzung der Bologna-Deklaration diskutierten (
LT, 23.8.03;
BaZ, 20.9.03), sowie die Antwort des BR auf die Interpellation Widmer (sp, LU) betreffend die Sicherstellung der Vollendung der Bologna-Reform (
AB NR, 2003, S. 510).
[38]
NZZ, 20.2.03;
LT, 28.4.03.
[39]
TA, 5.2. und 8.11.03;
NZZ, 31.10.03. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR zur Interpellation Galli (cvp, BE) zur Erhaltung der Lehrstühle „Sprachkultur“ an der ETHZ (
AB NR, 2003, S. 511).
[40]
AB NR, 2003, S. 1531 ff.
[42]
NZZ, 20.11.03;
BaZ, 29.11.03.
[43]
NZZ, 18.11.03;
Bund und
AZ, 19.11.03;
TA, 21.11.03;
SGT, 8.12.03.
[44]
AB SR, 2003, S. 1188.
[45]
AB NR, 2003, S. 590.
[46]
LT, 29.7.03; Presse vom 30.7., 31.7. und 4.10.03;
Bund und
BaZ, 6.8.03 (mögliche Zusammenlegung der Medizinischen Fakultäten Bern und Basel);
NZZ, 26.11.03.
[47]
AB NR, 2003, S. 885 f.;
NZZ, 6.6.03.
[49] Presse vom 21.3. und 25.6.03;
NZZ, 3.11.03;
LT, 30.5., 24.6. und 27.6.03;
24h, 30.5.03;
TG, 27.6.03.
[50]
24h, 19.3.03;
LT, 20.3. und 29.3.03.;
NZZ, 27.3. und 31.3.03;
TG, 31.3.03;
AZ, 2.4.03;
BaZ, 3.4.03.
[51]
24h, 26.2.03; vgl.
SPJ 2002, S. 262.
[52]
NZZ und
Lib., 31.7.03.
[53]
TA, 14.7.03;
BZ, 15.7.03;
BaZ, 24.7. und 1.11.03.
[54]
TA, 17.10.03, Presse vom 18.10.03.
[55]
LT, 25.9.03; Presse vom 30.10.03. Zum Vizepräsidenten des ETH-Rates wurde der ehemalige Zürcher Erziehungsdirektor Ernst Buschor gewählt.
[56] Presse vom 20.12.03. Zur Aufbauphase vgl.
SPJ 2001, S. 228 f.
[57]
BaZ, 7.3.03;
NZZ, 23.5.03 (Fusion Lehrerausbildung beider Basel); Presse vom 10.12.03; vgl. auch
SPJ 2002, S. 265. Zur Entwicklung der FHS Zentralschweiz siehe
NLZ und
NZZ, 9.5.03.
[58]
NZZ, 20.1. und 22.1.03 (Entscheid des EDK-FHS-Rats für die Einführung der Bologna-Reform); Presse vom 28.2.03;
LT, 19.7. und 22.7.03; vgl. auch EDK,
Jahresbericht 2003, (Bern, März 2004), S. 6 f.
[59]
BBl, 2004, S. 145 ff.;
NZZ, 1.7. (Bologna an FHS), 31.3., 11.4. (Positionen aufgrund Vernehmlassung), 16.10. und 24.10.03;
LT, 4.3. und 31.3.03;
Lib., 4.3.03; Presse vom 6.12.03. Zum Appell der EDK an den BR, zwecks einer Aufwertung der GSK-FHS entsprechende Subventionen zu erhöhen, vgl.
LT, 24.10.03.
[60]
AB NR, 2003, S. 502 und 504;
AB SR, 2003, S. 1159 f.
[61]
BBl, 2003, S. 2363 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 266.
[62]
BBl, 2003, S. 5615 ff. (Botschaft Entlastungsprogramm).
[63] Motionen Sparpaket und Kreditsperre:
AB NR, 2003, 583 ff.;
AB SR, 2003, S. 708 ff. Siehe auch
TG, 14.1.03;
NZZ, 14.1., 14.2., 6.5. und 10.5.03; Presse vom 23.5.03. Um die Förderung der KTI auf eine neue rechtliche Grundlage zu setzen, überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WBK. Dieses fordert für die KTI – die für die angewandte Forschung jenes seien, was der Schweizerische Nationalfonds für die Grundlagenforschung – unter anderem die Unabhängigkeit von der Verwaltung und transparente Verfahren sowie klare Kriterien für die Projektfinanzierung (
AB NR, 2003, S. 570).
[64]
BBl, 2003, S. 6685 (Änderung UFG), 6689 (Teilrevision Forschungsgesetz), 6871 (Kredite ETH-Bereich), 6885 f. (Kredite nach UFG), 6887 f. (Finanzierung FHS), 6889 f. (Kredite Institutionen der Forschungsförderung), 6891 (Finanzierung KTI), 6893 f. (Kredite des Bundes nach Forschungsgesetz), 6895 (Finanzierung Ausbildungsbeihilfen), 6897 (Finanzierung Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende), 6899 f. (Kredite internationale wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung);
AB NR, 2003, S. 542 ff., 563 ff., 570 ff., 576 ff. und 591 sowie S. 1357 ff., 1576 und 1752 (Differenzbereinigung);
AB SR, 2003, S. 683 ff., 696 ff., 704 ff., 942 ff. und 1035. Entscheid NR-Kommission gegen Aufstockung FHS-Betriebsbeiträge:
NZZ, 4.2.03. ETH-Rat zur strategischen Planung 2004 bis 2007 und zur Kreditsperre: Presse vom 21.2.03. Siehe im weiteren
NZZ, 6.5., 7.5., 20.6., 18.9., 26.9. und 1.10.03; Presse vom 20.6. und 2.10.03;
TA, 23.8.03;
BaZ, 30.9.03.
[65]
AB NR, 2003, S. 1905. Zum Dilemma zwischen kantonalen Einsparungen bei Universitäten und FHS und dem gleichzeitigen Bestreben, diese Institutionen dank der BFT-Kredite auszubauen, vgl. die BR-Antwort zur Frage Müller-Hemmi, sp. ZH (
AB NR, 2003, S. 899).
[66]
NZZ, 28.4. (Sicht der Wirtschaft zur BFT-Botschaft) und 3.5.03;
BZ, 3.5.03;
AZ, 5.5.03; Presse vom 6.5. und 7.5.03;
WoZ, 8.5.03. Zur Verlagerung einiger Mio Fr. von Technologietransferstellen zu den GSK-FHS vgl. oben, Fachhochschulen.
[67]
AB NR, 2003, S. 589 f.;
AB SR, 2003, S. 710.
[68]
AB NR, 2003, S. 1727.
[69]
AB NR, 2003, S. 1228.
[70]
AB NR, 2003, S. 590.
[72]
BaZ, 8.7.03; Presse vom 14.10.03; vgl. auch
SPJ 2002, S. 268. Vgl. die Antwort des BR zur Interpellation Polla (lp, GE) (
AB NR, 2003, S. 883 f.).
[73]
AB NR, 2003, S. 589;
AB SR, 2003, S. 709.
[74]
BBl, 2004, S. 261 ff.;
SGT, 14.7.03; Presse vom 17.7. und 6.9.03;
NZZ und
24h, 27.11.03; vgl. auch
BBW News, 4/2003.
[75]
BBl, 2003, S. 6687 f.;
NZZ, 6.12.03.
[76]
BaZ, 14.11.03;
NZZ, 17.11.03;
TG, 18.11.03.
[77]
AB NR, 2003, S. 1726; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Antwort des BR auf die Interpellation Müller-Hemmi (sp, ZH) zur Stärkung der Bildungsforschung in der Schweiz (
AB NR, 2003, S. 882 f.). In Zug wurde mit der Eröffnung des Instituts für internationale Zusammenarbeit in Bildungsfragen (IZB) ein neues Bildungsangebot zur Verfügung gestellt. Das IZB richtet den Fokus auf die pädagogische Entwicklungszusammenarbeit als neuer Ansatz in der schweizerischen Bildungslandschaft und ist Teil der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (
NZZ, 8.3.03).
[78]
AB NR, 2003, S. 1726.
[79]
AB SR, 2003, S. 559 f.
[80]
AB NR, 2003, S. 81 ff., 96 ff. und 517;
AB SR, 2003, S. 192 ff. und 3669;
NZZ, 31.1., 6.3., 14.3., 22.3. und 20.11.2003; Presse vom 6.3. und 14.3.03;
TA, 27.11.03; vgl.
SPJ 2002, S. 268 ff.
[81] Presse vom 28.6.03;
NZZ, 13.11. (sozialpsychologische Gründe der negativen öffentlichen Wahrnehmung der Gentechnologie) und 6.12.03 (gentechnologie-kritische Sicht von Florianne Koechlin, Mitglied der EKAH). Sowohl eine Petition des „Basler Appell gegen Gentechnologie“ „Essen aus dem Genlabor? Nein danke!“ als auch eine Petition der GP des Kantons Waadt „GVO in der Landwirtschaft und in der Nahrung“ wurden in beiden Räten zur Kenntnis genommen, ohne dass ihnen jedoch Folge gegeben worden wäre (
AB SR, 2003, S. 711;
AB NR, 2003, S. 500).
[82]
NZZ und
BaZ, 1.4.03.
[83]
AB NR, 2003, S. 1558 ff.
[84]
BBl, 2003, S. 74 ff. (Bewilligung Buwal vom 14.1.2003); Presse vom 22.2., 8.3., 13.3. und 18.6.03;
NZZ, 25.2.03;
WoZ, 27.2.03;
TA, 10.3.03; vgl. auch
SPJ 2002, 270 f. Die Zuständigkeit des Buwal für Freisetzungsversuche war infolge negativer Entscheide von Buwal-Chef Philippe Roch unter Beschuss geraten – so insbesondere wegen der Ablehnung des ETHZ-Gesuchs im Jahr 2001, mit welcher sich das Buwal über die Meinung anderer Bundesämter sowie über die Empfehlung der Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) hinweggesetzt hatte (vgl.
SPJ 2001, S. 233 f.). Zur Greenpeace-Aktion auf dem Versuchsgelände und die entsprechenden Anzeigen der ETHZ wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vgl.
NZZ, 7.3. und 8.3.03. Vgl. zudem die Antwort des BR zur Interpellation Egerszegi-Obrist (fdp, AG) betreffend Bundesgerichtsentscheid (
AB NR, 2003, S. 2124) sowie die BR-Antwort auf die Anfrage Graf (gp, BL) betreffend ETH-Forschung mit Gentech-Pflanzen (
AB NR, 2003, S. 527).
[85]
BBl, 2003, S. 5199 f. bzw. 5353 f. (Gesuch ETHZ) und 7383 ff. (Verfügung Buwal); Presse vom 23.7. und 31.10.03;
WoZ, 6.11.03.