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Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit
Der Bundesrat leitete dem Parlament seinen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu. – Erstmals seit 1999 stieg die Arbeitslosenquote wieder über 3%. – Der Druck, die hohen Kaderlöhne offen zu legen, nahm zu. – Die Volksinitiative „für kürzere Arbeitszeit“ wurde wuchtig verworfen.
Bevölkerungsentwicklung
Gemäss den ersten Zahlen der Volkszählung 2000 lebten am Stichtag (1. Dezember) 7,28 Mio Personen in der Schweiz. Mit einem Zuwachs von 5,9% gegenüber 1990 war das Bevölkerungswachstum zwar etwas schwächer als zwischen 1980 und 1990, aber stärker als in den meisten umliegenden Ländern. Mit Ausnahme von Basel-Stadt und Glarus nahm die Bevölkerung in allen Kantonen zu, am stärksten in Zug, Schwyz, Nidwalden, Freiburg und Obwalden (zwischen 11,9 und 17,2%). Unter dem Landesmittel lag der Zuwachs in den Kantonen Uri, Bern, Neuenburg, Appenzell Ausserrhoden und Jura (zwischen 1,4 und 2,9%). Gemäss BFS war die räumliche Verteilung des Bevölkerungswachstums die homogenste seit der ersten Erhebung im Jahr 1850. Unterschiede waren aber dennoch auszumachen. So zeigte sich vor allem im östlichen Landesteil (Zürich, Ost- und Zentralschweiz), im Genferseeraum und im Tessin viel Dynamik in der Bevölkerungsentwicklung. Insgesamt legten vor allem der äussere Agglomerationsgürtel sowie städtische Gebiete des Voralpenraums zu. Verantwortlich für das Wachstum der Gesamtbevölkerung war einerseits der Geburtenüberschuss (Nachwuchs der Babyboom-Generation der 60-er Jahre), andererseits der Einwanderungsüberschuss, insbesondere aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens [1].
2002 nahm die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um 59 700 Personen auf 7 320 900 zu. Mit 0,8% blieb das Wachstum gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Zunahme ergab sich aus einem Geburtenüberschuss von 11 000 und einem Einwanderungsüberschuss von 48 700 Personen. Dieser war hauptsächlich auf das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen mit der EU am 1. Juni und der damit verbundenen Abschaffung des Saisonnierstatuts zurückzuführen. Dadurch wurden vermehrt Jahresbewilligungen erteilt. Die ständige ausländische Bevölkerung (ohne internationale Funktionäre, Asylbewerber und Stagiaires) stieg um 28 200 auf 1 486 000 Personen (+ 1,9%). Die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer nahm um 31 500 (+ 0,5%) zu. Dieser Zuwachs war ausschliesslich auf den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zurückzuführen. 36 500 in der Schweiz lebende Personen mit ausländischem Pass wurden eingebürgert [2].
Das Bundesamt für Statistik (BFS) legte erstmals eine Publikation vor, die alle relevanten Daten zur Bevölkerungsentwicklung vereint. Im Textteil werden die wichtigsten Aspekte der demografischen Situation erläutert und mit ausgewählten Grafiken illustriert. Im Anhang finden sich 16 Übersichtstabellen, welche die Eckdaten seit 1970 aufzeigen [3].
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Arbeitswelt
Mitte Januar unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seinen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der verschiedene Massnahmen vorsieht, um die Schwarzarbeit weniger attraktiv zu machen, insbesondere eine Verstärkung der Kontrollen und eine Verschärfung der Sanktionen. Vorgesehen sind auch administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen durch die Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere wirtschaftliche Tätigkeiten (Arbeiten im Haushalt, vorübergehende oder sehr beschränkte Erwerbsverhältnisse). Weiter wird die Verpflichtung der Kantone stipuliert, eine kantonale Behörde oder Kommission mit verstärkten Kontrollkompetenzen zu bezeichnen, mit der Möglichkeit, die Sozialpartner einzubeziehen. Angestrebt wird eine Vernetzung der Administrativdaten, verbunden mit der Pflicht, die Resultate der Kontrollen bei den Arbeitgebern zu veröffentlichen. Im Bereich des Ausländerrechts und in den Sozialversicherungen werden die Sanktionen für die Beschäftigung nicht gemeldeter Arbeitskräfte strenger gefasst; zudem wird eine neue Sanktion eingeführt, nämlich die Möglichkeit des Ausschlusses vom öffentlichen Beschaffungswesen [4].
Mit 116 zu 55 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Ausarbeitung eines Anti-Mobbing-Gesetzes verlangte. Zisyadis wollte gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung des Mobbing am Arbeitsplatz und zu dessen Prävention sowie eine strafrechtlich stärkere Ahndung erreichen. Das Plenum schloss sich der Ansicht der Kommission an, wonach die geltenden Gesetze genügend Interventionsmöglichkeiten bieten und das Problem in erster Linie auf Ebene der Prävention angegangen werden muss [5].
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Arbeitsmarkt
Wie die neuesten Zahlen des BFS belegten, nahm zwischen 1998 und 2001 die Zahl der Beschäftigten um 5,7% zu. Knapp 197 000 neue Arbeitsplätze wurden in dieser Zeitspanne geschaffen, die Zahl der Unternehmen wuchs um 1,7%, jene der Betriebe um 1%. Besonders stark war das Beschäftigungswachstum in der Region Zürich (+7,7%), in der Zentralschweiz (+7,2%) und im Genferseebecken (+7,0%). Gemäss der Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS waren im 2. Quartal 2002 3,96 Mio Personen erwerbstätig, 0,5% resp. 21 000 Personen mehr als im Vorjahr. Damit wurde trotz der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage ein neuer Höchststand erreicht. Parallel dazu stieg aber auch die Zahl der Arbeitslosen (+19%). Von der konjunkturellen Abschwächung waren vor allem die Männer (Erwerbstätigkeit -0,9%, Erwerbslosigkeit +6,5%) und weniger die Frauen betroffen (+2,4%, -9%). Dieses Ergebnis erklärt sich unter anderem durch den hohen Männeranteil in den vom Konjunkturrückgang besonders betroffenen Wirtschaftssektoren. Erstmals erlaubte die SAKE auch regionale Auswertungen. Es zeigte sich, dass sowohl die Erwerbsbeteiligung als auch die Teilzeitarbeit in der Deutschschweiz höher waren als in der Westschweiz und im Tessin [6].
Die abflauende Konjunktur wirkte sich im Berichtsjahr immer stärker auf die Beschäftigung aus. Erstmals seit vier Jahren nahm im 1. Quartal 2002 die Zahl der Beschäftigten ab; insgesamt registrierte das BFS 17 000 Stellen weniger als im Vorjahresquartal. Damit wurde der seit 1998 anhaltende Wachstumstrend gebrochen. Die Konjunkturabkühlung betraf vor allem den sekundären Sektor, wo die Beschäftigung innert Jahresfrist um 1,7% schrumpfte. Diese negative Entwicklung nahm in den folgenden Quartalen noch zu. Im 4. Quartal war, verglichen mit dem Vorjahr, sowohl die Anzahl der Erwerbstätigen (-0,1%) als auch jene der Beschäftigten (-0,8%) tiefer. Erstmals seit über fünf Jahren wurde auch im tertiären Sektor ein Stellenrückgang (-0,1%) registriert. Der Index der offenen Stellen notierte auf einem neuen Tiefststand [7].
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Die erste Hälfte des Jahres war noch von einem leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit geprägt. Ab Juli verschlechterte sich die Situation aber sehr rasch. Erstmals seit dreieinhalb Jahren stieg im September die Zahl der Arbeitslosen wieder auf über 100 000. Im Oktober überschritt die Arbeitslosenquote die psychologisch bedeutsame Marke von 3%; dieser Wert war seit März 1999 nicht mehr übertroffen worden; Ende Dezember betrug die Quote 3,6%. Im Mittel waren im Berichtsjahr 100 504 Personen als arbeitslos registriert, die durchschnittliche Arbeitslosenquote, die im Vorjahr noch 1,9% betragen hatte, kletterte auf 2,8% der Erwerbsbevölkerung. Erneut bestätigte sich die langjährige Tendenz: Die Westschweiz und das Tessin (3,7%) waren stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als die Deutschschweiz (2,4%), Frauen (3,2%) mehr als Männer (2,5%), und ausländische Arbeitskräfte über zweieinhalb Mal so viel (5,4%) wie Schweizer. Während die Beschäftigung im 1. und 2. Sektor weiterhin zurück ging (-1,4 resp. -1,6%), konnte sie im 3. Sektor (+1,2%) wieder etwas zulegen. Im 2. Sektor war der Einbruch im Bereich Herstellung von Lederwaren und Schuhen (-15,8%) und im Textilgewerbe (-5,3%) besonders ausgeprägt; zulegen konnten lediglich die Bereiche Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (+2,7%) und chemische Industrie (+3,7%). Im tertiären Sektor verzeichneten das Unterrichtswesen (+3,1%) und das Kreditgewerbe (+2,7%) die höchste Zunahme, während in den Bereichen Nachrichtenübermittlung (-2,3%), Gastgewerbe (-2,1%) und Versicherungsgewerbe (-0,2%) die Beschäftigung rückläufig war. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen nahm in Folge des konjunkturellen Zwischenhochs des Jahres 2001 ab: ihr Anteil am Total der Arbeitslosen betrug 12,5% (2001: 15,7%). Die Kurzarbeit nahm hingegen weiter zu. Betroffen waren 494 Betriebe (2001: 134) und 9128 Arbeitnehmende (2424); 515 475 (143 921) Arbeitsstunden fielen aus [8].
Wie bereits 1998 gab das EVD die Arbeitsbeschaffungsreserven frei; damit konnten rund 1000 Unternehmen bisher blockierte Mittel von insgesamt 350 Mio Fr. für Investitionen einsetzen [9].
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Löhne
Da sich in den 90-er Jahren die Lohnschere in der Schweiz zwischen gut ausgebildeten und wenig qualifizierten Personen um 3,5% geöffnet hatte, liess das Seco in fünf Studien die Gründe dafür prüfen. Dabei zeigte sich, dass es der technische Fortschritt war, der die Lohnschere am meisten auseinander trieb. Auf den nächsten Plätzen figurierten der Wechsel von der Warenumsatz- zur Mehrwertsteuer, die Effekte der Globalisierung (Abbau der internationalen Handelshemmnisse und tiefere Transportkosten) sowie die Einwanderung niedrig qualifizierter Arbeitskräfte. Bei Berücksichtigung nicht des Lohns, sondern des verfügbaren Einkommens nach Abzug der Zwangsabgaben (Steuern, Krankenkassenprämien, Mieten) fällt die Differenz allerdings noch stärker aus. Ihr Einkommen halten oder ausbauen konnten in den 90-er Jahren nur die Bestverdienenden und die Rentnerinnen und Rentner [10].
Gemäss Berechnungen des BFS stiegen 2002 die Nominallöhne um durchschnittlich 1,8% gegenüber dem Vorjahr. Die Kaufkraft nahm dank der bescheidenen Inflationsentwicklung ebenfalls zu. Nach Abzug der Teuerung belief sich die Reallohnerhöhung noch auf 1,1%. Damit stiegen die Reallöhne zum zweiten Mal in Folge – etwas, was es seit 1991/92 nicht mehr gegeben hatte. Im Vergleich zum Vorjahr (+1,5%) schwächte sich das Wachstum als Folge der Konjunkturverlangsamung aber ab. Das Nominallohnwachstum entwickelte sich in allen Wirtschaftssektoren ähnlich. Während der sekundäre Sektor eine Steigerung von 1,7% verzeichnete, ergab sich im tertiären Sektor ein Plus von 1,9%. Zu den „Gewinnern“ gehörten die Beschäftigten der chemischen Industrie (+2,6%) sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus (+2,2%), während im Bereich Bergbau/Energie- und Wasserversorgung (+0,7%) und im Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe (+1,0%) unterdurchschnittliche Lohnerhöhungen gewährt wurden. Im Dienstleistungssektor schwang das Gastgewerbe (+3,2%) dank der Anpassung der Mindestlöhne obenaus. Überdurchschnittlich hoch war die Zunahme auch in der öffentlichen Verwaltung (+2,3), im Versicherungsgewerbe und in der Nachrichtenübermittlung (je +2,2%). Mit lediglich 1,7% Zuwachs mussten sich hingegen die in den letzten Jahren erfolgsverwöhnten Beschäftigten im Bankgewerbe zufrieden geben. Dennoch zahlte sich eine Beschäftigung im Finanz- und Versicherungswesen im langjährigen Vergleich aus. Zwischen 1993 und 2002 kletterten dort die Nominallöhne um rund 22% (Boni und Provisionen nicht mitgerechnet) – gesamtwirtschaftlich war der Zuwachs mit 11,5% nur halb so gross. Unterdurchschnittlich war die Zunahme hingegen im öffentlichen Sektor, wo die Gehälter nur um knapp 9% stiegen. Klammert man die Teuerung aus, so fällt die Mehrjahresbilanz für die Arbeitnehmenden ernüchternd aus: gemäss BFS waren die Reallöhne 2002 nur um 3% höher als jene von 1993 [11].
Trotz kriselnder Wirtschaft verlangten die Gewerkschaften für 2003 generell 3% mehr Lohn. Sie erachteten ihre Forderung als Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur. Gemäss einer Umfrage der UBS wurde schliesslich eine durchschnittliche Erhöhung des Nominallohns um 1,3% ausgehandelt. Am besten weg kamen die Informatiker und die Mitarbeitenden in der Telekommunikationsbranche (+2,4%), gefolgt von Chemie und Pharma (2,1%). Immerhin noch 2% mehr Lohn gab es im Gastgewerbe, im Detailhandel und beim Kantonspersonal. Am schlechtesten schnitten das Baugewerbe (+0,8%), die Banken (+0,7%) und die grafischen Betriebe (+0,6%) ab [12].
Im Nationalrat setzte eine Allianz von SP und SVP gegen den Willen der Regierung und einer mehrheitlich freisinnigen Minderheit mit einer parlamentarischen Initiative der staatspolitischen Kommission durch, dass (falls der Ständerat zustimmt) die Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben inklusive Boni, Nebenjobs und Abgangsentschädigungen individuell offen gelegt werden müssen. Die neue Transparenzregel, die schärfer ist als jene der Börse, welche nur die Offenlegung einer Gesamtsumme für das Kader eines kotierten Unternehmens verlangt, wurde von den Befürwortern mit der Vorbildfunktion der bundesnahen Betriebe begründet. Bundesrat Villiger wehrte sich mit dem Argument des Datenschutzes vergeblich gegen die individuelle Offenlegung; diese wurde mit 97 zu 55 Stimmen angenommen. Mit noch deutlicherem Mehr wurde ein Antrag abgewiesen, die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen von der neuen Regel auszunehmen. Erfolgreich (und mit Unterstützung der SVP) widersetzte sich Villiger hingegen dem Kommissionsantrag, dass der Bundesrat nicht nur Grundsätze, sondern auch Eckwerte zur Gestaltung der obersten Löhne in den von ihm beherrschten Unternehmen festlegen soll. Er machte geltend, derartige Grenzen könnten den Bund bei der Rekrutierung von ausgewiesenen Managern benachteiligen. Dieser Antrag wurde mit 83 gegen 78 Stimmen abgelehnt [13].
Wenige Wochen nach Auffliegen der Millionenbezüge von zwei ABB-Chefs nahm der Nationalrat gegen den Widerstand der FDP und von Teilen der CVP mit 105 zu 49 Stimmen die im Vorjahr von Baumann (svp, TG) und Steiner (fdp, SO) bekämpfte Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) an, die vom Bundesrat einen Gesetzesentwurf verlangt, der alle börsenkotierten Unternehmen verpflichtet, die Bezüge der Geschäftsleitung und der Verwaltungsräte (inklusive Boni, Aktienoptionen und „fringe benefits“) individuell offen zu legen. Auf einstimmigen Antrag seiner WAK gab der Nationalrat zudem einer parlamentarischen Initiative Chiffelle (sp, VD) Folge, die eine Änderung des OR über die Aktiengesellschaften in dem Sinn fordert, dass die börsenkotierten Unternehmen verpflichtet werden, in einem Anhang zur Bilanz alle Beträge aufzuführen, die den Mitgliedern von Verwaltungsräten aufgrund dieser Funktion ausbezahlt werden. Der Ständerat sah die Angelegenheit als weniger dringlich an. Er wollte vorerst abklären, ob die neue Richtlinie der Schweizer Börse nicht ausreicht und überwies die Motion Leutenegger Oberholzer nur als Postulat. Einzig Leuenberger (sp, SO) hatte sich für die verbindliche Form eingesetzt [14].
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Arbeitszeit
Am 3. März gelangte die 1999 vom SGB eingereichte Volksinitiative „für kürzere Arbeitszeit“ zur Abstimmung, welche die etappierte Einführung einer Jahresarbeitszeit von 1872 Stunden verlangte, was umgerechnet einer 36-Stunden-Woche entspricht. Bis zu einem Monatslohn von 7600 Fr. sollte diese Reduktion der Arbeitszeit ohne Abstriche beim Lohn vollzogen werden. Die Initiative war 1998 in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit lanciert worden mit dem Anspruch, die Erwerbsarbeit auf mehr Hände zu verteilen und die Nichterwerbsarbeit gerechter zwischen Mann und Frau aufzuteilen. Bundesrat und Parlament empfahlen die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Einwände der bürgerlichen Gegner waren die gleichen wir bei der Abstimmung von 1984 über die SGB-Initiative für die 40-Stunden-Woche ohne Lohneinbusse: Es sei falsch, für alle Branchen und Betriebe einheitliche Regelungen auf Verfassungsstufe zu fixieren, kleinere und mittlere Betriebe könnten die zusätzlichen Produktionskosten nicht verkraften, und das differenzierte Aushandeln der Arbeitszeit sei und bleibe Sache der Sozialpartner. Da sich auch der SGB nicht mehr mit Herzblut für die Initiative einsetzte, die gleichentags mit der bedeutend stärker polarisierenden UNO-Beitritts-Initiative zur Abstimmung kam, war deren Scheitern an der Urne voraussehbar. Mit einem Dreiviertelsmehr und allen Standesstimmen wurde die Initiative wuchtig verworfen. Am deutlichsten war die Ablehnung im Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Nein-Stimmen-Anteil von fast 90%; am meisten Zustimmung fand die Initiative im Kanton Jura, der sie aber immer noch mit rund 58% ablehnte. Generell waren die Ja-Stimmen-Anteile in der Westschweiz mit knapp 34% deutlich höher als in der Deutschschweiz (22,5%) [15].
Volksinitiative „für eine kürzere Arbeitszeit“
Abstimmung vom 3. März 2003

Beteiligung: 58,3%
Ja: 689 935 (25,4%) / 0 Stände
Nein: 2 021 198 (74,6%) / 20 6/2Stände
Parolen:
Ja: SP, GP, CSP; SGB
Nein: FDP, CVP, SVP, LP, SD, FP, EVP, EDU, PdA; Economiesuisse, SAGV, SGV
Stimmfreigabe: Lega; CNG
Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass der Entscheid an der Urne von politischen und ideologischen Faktoren wesentlich stärker geprägt wurde als von sozialen Merkmalen. Am stärksten wirkte sich die Einordnung auf einer Links/Rechts-Skala aus. Wer sich der äusseren Linken zuordnet, stimmte der Initiative zu 71% zu. Diese äussere Linke war, zusammen mit den Sympathisanten der SP, denn auch die einzige Gruppe, welche mehrheitlich Ja stimmte. Aber bereits die SP-Anhängerschaft war mit einem Ja-Anteil von lediglich 57% eigentlich gespalten. Von den Sympathisanten der bürgerlichen Regierungsparteien wurde die Arbeitszeitverkürzung sehr deutlich abgelehnt [16].
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Mit 147 zu 57 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Fetz (sp, BS) ab, die den 1. Mai auf nationaler Ebene zum arbeitsfreien und bezahlten Feiertag erklären wollte. Die Initiantin machte vergebens geltend, eine Aufwertung des Tags der Arbeit, der in mehreren Kantonen bereits als Feiertag gilt, wäre ein Zeichen für die Würdigung der Arbeit in Abgrenzung zur überhandnehmenden „Abzockerei“ auf Börsen- oder Managerebene und eine generelle Würdigung der in der Schweiz letztlich gut funktionierenden Sozialpartnerschaft [17].
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Kollektive Arbeitsbeziehungen
In einer Studie stellte der SGB fest, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) ein gutes Instrument zur Durchsetzung von Gleichstellungsforderungen sind, umso mehr, wenn der Frauenanteil in den Verhandlungsdelegationen möglichst hoch ist. Gleichzeitig wurde ein Handlungsbedarf in allen Branchen und in verschiedenen Bereichen geortet. So sei der Geltungsbereich der meisten GAV auf Vollzeitangestellte beschränkt, was zu einer indirekten Diskriminierung der mehrheitlich weiblichen Teilzeitarbeitskräfte führe. Nur einzelne Unternehmen kennen laut Studie ein Recht auf Teilzeitarbeit, und die familienergänzende Kinderbetreuung sei in den Firmen kaum ein Thema. Die Gewerkschaften stellten fest, dass bei den Löhnen die Erfahrung gezeigt habe, dass das Gleichstellungsgesetz nicht ausreiche, um Diskriminierungen in der Privatwirtschaft zu verhindern. Hier müsse in Zukunft vermehrt zum Mittel der Verbandsbeschwerde gegriffen werden [18].
Nach langen Verhandlungen, rhetorischen Giftpfeilen auf beiden Seiten, Streiks und Demonstrationen einigten sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft Mitte November auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, welcher das Rentenalter der Bauarbeiter schrittweise auf 60 Jahre senkt. Der neue GAV tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft, allerdings nur unter der von den Baumeistern eingebrachten Bedingung, dass ihn der Bundesrat bis zu diesem Datum für die ganze Branche allgemeinverbindlich erklärt. In einem letzten Verhandlungsmarathon setzten die Gewerkschaften GBI und Syna die Rentenhöhe von 70% des letzten Bruttolohns (plus 6000 Fr. Sockelbeitrag) durch. Im Gegenzug erreichten die Baumeister, dass die Arbeitgeberbeiträge (4% der Lohnsumme) bis 2011 nicht erhöht werden. Es wurde vereinbart, dass externe Experten 2005 überprüfen, ob die vorgesehenen Beiträge zur längerfristigen Finanzierung der Renten ausreichen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssten die Renten gesenkt oder die Arbeitnehmerbeiträge erhöht werden. Kaum bestritten war der neue Landesmantelvertrag, der am 1. April 2003 in Kraft tritt. Er sieht vor, dass 2003 ein Teuerungsausgleich von 1,2%, aber keine Reallohnerhöhung ausgerichtet wird; diese wird erst 2004 bei guter Konjunktur fällig [19].
Die Gewerkschaft SMUV präsentierte ihre Forderungen für die Verhandlungen zur Gesamterneuerung des GAV der Maschinenindustrie. Da die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt hätten, dass die Entlöhnung nicht mit der Produktivitätssteigerung und den Gewinnen Schritt halte, verlangte der SMUV eine Anhebung der Löhne um 2% plus den Teuerungsausgleich. Generell soll es in der Maschinenindustrie keine Löhne unter 3500 Fr. brutto pro Monat mehr geben. Zudem sollen konkrete Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getroffen werden. Die Gewerkschaft will zudem eine Verkürzung der jährlichen Normalarbeitszeit um 40 Stunden auf 2040 Stunden sowie zwei zusätzliche Ferientage. Schliesslich verlangte der SMUV ein direktes Interventionsrecht der Gewerkschaften bei Entlassungen und Umstrukturierungen sowie die Einführung einer gesetzlichen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen [20].
Ende 2003 läuft der erste GAV zwischen der Swisscom und den Gewerkschaften aus. Vorzeitig gegenüber dem normalen Verhandlungsrhythmus bat die Swisscom bereits im September die Personalverbände um neue Gespräche. Diese endeten nach zwei Runden mit einem Eklat: Die Gewerkschaftsvertreter verliessen den Verhandlungstisch unter Protest und verweigerten jede weitere Diskussion. Sie zeigten sich empört ob der Absicht der Swisscom, mit den Gewerkschaften nur noch einen Rahmen-GAV abzuschliessen, die konkreten Arbeitsbedingungen aber in Betriebsvereinbarungen zu regeln, wodurch die Gewerkschaften von den Verhandlungen ausgeschlossen würden, da diese zwischen dem Arbeitgeber und den Betriebskommissionen geführt werden. Gemäss den Gewerkschaften will sich die Swisscom mit diesem Ansinnen von der bisherigen Sozialpartnerschaft verabschieden, die Löhne individualisieren und durch den Abbau von Regeln den Arbeitsdruck auf die Beschäftigten erhöhen. Das Vorgehen sei eine gravierende Verletzung des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG); dieses wurde bei der Umwandlung des öffentlichen Betriebes Swisscom in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft erlassen und schreibt vor, dass das Unternehmen einen GAV abschliesst. Die Swisscom erklärte ihrerseits, sie sei an einer guten Sozialpartnerschaft nach wie vor interessiert, wolle aber ein innovatives Modell einführen, das die neue Gruppenstruktur besser abbildet und den Gruppengesellschaften grössere Flexibilität in der Ausgestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse einräumt [21].
Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Dupraz (fdp, GE), im OR einen für die ganze Schweiz geltenden Normalarbeitsvertrag für alle in der Landwirtschaft Beschäftigten festzuschreiben. Als Grundlage regte er die für die Landarbeiter grosszügige Regelung im Kanton Genf an. Er machte geltend, die unterschiedlichen kantonalen Regelungen würden zu Wettbewerbsverzerrungen führen und verzögerten den Strukturwandel auf Kosten der sozial Schwächsten. Mit dem Argument, die Produktionsbedingungen in den einzelnen Branchen und Regionen seien für einen Normalarbeitsvertrag zu unterschiedlich, wehrten sich die Bauernvertreter im Rat erfolgreich gegen den Vorstoss, der mit 75 zu 57 Stimmen abgelehnt wurde [22].
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Im Berichtsjahr betrafen Demonstrationen und Streiks vor allem die Baubranche, in der wegen der zähen Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (siehe oben) eine aufgeheizte Stimmung herrschte. Mitte März demonstrierten in Bern über 10 000 Bauarbeiter für das Pensionsalter 60 und für höhere Löhne. Ab Oktober fanden Warnstreiks statt. Am 4. November erlebte die Schweiz den grössten Streik seit 55 Jahren. 15 000 Bauarbeiter legten Hunderte von Baustellen im ganzen Land lahm, bildeten Protestmärsche und blockierten Verkehrswege [23].
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Schutz der Arbeitnehmenden
Das Parlament hatte in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für unentgeltliche Verfahren im Arbeitsrecht auf 30 000 Fr. angehoben. Dabei wurde vergessen, dass auch im Arbeitsvermittlungsgesetz eine entsprechende Bestimmung existiert, die nicht geändert wurde. Diese Gesetzeslücke schlossen beide Kammern in der Sommersession diskussionslos [24].
Einstimmig gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Jutzet (sp, FR) Folge, welche ein Anrecht der Arbeitnehmenden auf einen 13. Monatslohn im Konkursfall umfassend schützt. Das geltende SchKG erfasst lediglich die Forderung auf sechs von möglichen 12 Anteilen [25].
Mit einer Motion verlangte Rechsteiner (sp, SG) einen verstärkten Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten der beruflichen Vorsorge. Der Vorstoss wurde von Kaufmann (svp, ZH), Steiner (fdp, SO) und Loepfe (cvp, AI) bekämpft und seine Behandlung deshalb verschoben [26].
Gestützt auf die Ergebnisse einer vom EDI eingesetzten Arbeitsgruppe entschied der Bundesrat, dass die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA weiterhin das hauptsächliche Durchführungsorgan zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) mit hoheitlicher Funktion bleiben soll. Nach der Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen soll sie im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz zusätzliche Aufgaben übernehmen und neue Aktivitäten entfalten können [27].
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Weiterführende Literatur
Demografisches Porträt der Schweiz. Ausgabe 2002, Neuenburg (BFS) 2001.
Eidgenössische Volkszählung 2000. Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden 1850-2000, Neuenburg (BFS) 2002.
Haug, Werner, Räumliche und strukturelle Bevölkerungsdynamik der Schweiz 1990-2000, Neuenburg (BFS) 2002.
Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2002-2060. Vollständiger Szenariensatz, Neuenburg (BFS) 2002.
“Veränderungen in der Familienzusammensetzung und im Lebensstil der Familien: eine statistische Analyse“, in Demos. Informationen aus der Demographie, 2002, Nr. 2.
Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 3, S. 4-39 (Monatsthema: Bevölkerungsentwicklung).
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Senti, Martin, Internationale Regimes und nationale Politik. Die Effektivität der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Industrieländervergleich, Bern (Haupt) 2002.
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Fischer, Alex, „Wirtschaftsbranche, Gewerkschaftsstärke und Interessengegensätze der Arbeitgeber: Der Fall der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2002, Nr. 3/4, S. 85-100.
Flückiger, Yves / de Coulon, Augustin / Vassiliev, Anatoli, Les raisons de la différence entre le taux de chômage genevois et suisse, Genève 2002.
Henneberger, Fred / Sousa-Poza, Alfonso, Arbeitsplatzwechsel in der Schweiz. Eine empirische Analyse der Motive und Bestimmungsgründe, Bern (Haupt) 2002.
Hösli, Alwin, Schwarzarbeit: Ursachen, Formen, Zusammenhänge und Wirkungen illegaler Beschäftigung sowie Vorschläge zu deren substantieller Bekämpfung, Bern 2002.
Kuert, Matthias, „Neue Erwerbstätigkeit als Strategie zur Bewältigung der unfreiwilligen Frühpensionierung“, in CHSS, 2002, S. 162-66.
Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 2, S. 4-19 (Monatsthema: Schwarzarbeit).
Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 4, S. 4-27 (Monatsthema: Arbeitsmarkt der Zukunft).
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Marti, Michael, Substitution betweeen Employement and Working Hours, Bern (Haupt) 2001.
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[1] Presse vom 23.1.03.
[2] Presse vom 28.2.03.
[3] Lit. Demografisches.
[4] BBl, 2002, S. 3605 ff.; Presse vom 17.1.02. Das Eintreten auf die Vorlage wurde vertagt, um die Koordination mit dem neuen Ausländerrecht (siehe unten, Teil I, 7d, Ausländische Bevölkerung) zu gewährleisten (CHSS, 2002, S. 126).
[5] AB NR, 2002, S. 252 ff. Zu einer Mobbing-Studie des Seco siehe 24h, 16.10.02.
[6] Presse vom 23.10.02; LT, 22.11.02.
[7] Presse vom 31.5., 30.8., 29.11.02 und 25.2.03.
[8] Presse vom 5.10. und 8.11.02 sowie vom 9.1.03; Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 6, S. 93*-97*. Siehe SPJ 2001, S. 169 f. Die Arbeitslosigkeit erfasste im Berichtsjahr zunehmend auch die Kader im tertiären Sektor (TA, 13.8., 4.11. und 8.11.02; SHZ, 14.8.02; BaZ, 11.11.02; LT, 21.11.02).
[9] NZZ, 16.10.02.
[10] Presse vom 27.8.02.
[11] Presse vom 25.4.02. Siehe SPJ 2001, S. 170. Gemäss einer Auswertung des BFS erhielten 2002 jene 450 000 Beschäftigten, die einem der 31 bedeutendsten GAV unterstellt sind, einen um 2,5% höheren Nominallohn als 2001 (Presse vom 19.6.02).
[12] Presse vom 16.8. und 5.11.02; TA, 30.11.02; BaZ, 12.12.02; BZ, 18.12.02. Siehe SPJ 2001, S. 170.
[13] AB NR, 2002, S. 1350 ff.; Presse vom 27.4. und 25.9.02; NZZ, 31.5.02 (BR).
[14] AB NR, 2002, S. 176 ff.; AB SR, 2002, S. 309 ff. und 323 ff.; TG, 2.2. und 25.2.02; 24h, 12.2.02; Bund, 15.2. und 22.2.02; TA, 15.2. 16.2. und 23.2.02; NZZ, 20.2. (SAGV), 21.2. (FDP-Präs. Bührer) und 14.3.02; SGT, BaZ und SHZ, 27.2.02; Presse vom 12.3.02. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Reimann (svp, AG) in AB SR, 2002, Beilagen III, S. 92 ff. Die Schweizer Börse SWX verpflichtete die Unternehmen, die Lohnsumme von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gesamthaft offen zu legen (SGT, 20.4.02). Vgl. auch oben, Teil I, 4a, Gesellschaftsrecht.
[15] BBl, 2002, S. 3690 ff.; NZZ, 9.1.02; Presse vom 15.1.-4.3.02. Zur Frage, ob sich durch Arbeitszeitverkürzung die Arbeitslosenrate senken lässt, siehe Lit. Marti. Vgl. SPJ 1999, S. 235 f.
[16] Hans Hirter, Analyse der eidg. Abstimmungen vom 3. März 2002, VOX Nr. 76, Bern 2002.
[17] AB NR, 2002, S. 266 f.
[18] Presse vom 8.3.02. Siehe auch unten, Teil I, 7d, Frauen/Arbeitswelt.
[19] Soz, 27.1., 17.2. und 10.11.02; TA, 22.2., 18.3. und 12.12.02; Presse vom 27.3., 1.-4.11. und 13.11.02; TG, 15.4.02; SHZ, 6.11.02; WoZ, 7.11.02. Siehe auch unten, Arbeitskonflikte.
[20] Bund, 8.1.02; TG, 26.4.02; Presse vom 20.9.02; LT, 22.11.02. Im Auftrag der RK des NR, welche eine 1998 angenommene pa.Iv. Gross (sp, TG) umsetzen sollte, erarbeitete das BJ einen Gesetzesvorschlag, der die Unternehmen verpflichtet, bei Massenentlassungen mit den Gewerkschaften abschliessende Verhandlungen über einen Sozialplan zu führen (Bund, 14.6.02; NZZ, 20.8.02; TG, 18.10.02).
[21] Presse vom 11.10.02.
[22] AB NR, 2002, S. 749 ff.
[23] Presse vom 18.3. und 1.-4.11.02; SGT, 3.10., 7.10. und 31.10.02; Bund, 11.10.02; WoZ, 24.10.02. Von den GAV-Verhandlungen unabhängige Warnstreiks fanden beim Bau des Messeturms Basel (NZZ, 26.1.02) und beim Lötschberg-Basistunnel statt (Presse vom 18. und 19.4.02). Zu Protestdemonstrationen der Ärzteschaft siehe unten, Teil I, 7b (Medizinalpersonen).
[24] BBl, 2002, S. 1254 ff.; AB NR, 2002, S. 723 und 1139; AB SR, 2001, S. 393 und 553. Siehe SPJ 2000, S. 193.
[25] AB NR, 2002, S. 254.
[26] AB NR, 2002, S. 1124. Zum Schutz vor Kündigungen siehe auch unten, Teil I, 7d, Frauen/Arbeitswelt.
[27] Presse vom 15.6.02.
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