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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Das Parlament verabschiedete die Kulturbotschaft 2013−2015 und das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung. – Luzern und Schwyz lieferten sich einen bildungs- und kulturpolitischen Schlagabtausch. – Das Bundesamt für Kultur erstellte ein Inventar von 167 erhaltenswerten, lebendigen Traditionen. – Religionspolitische Fragen intensivierten den öffentlichen Diskurs über Stellung, Relevanz und Gewichtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im demokratischen, säkularen Staatswesen.
Kulturpolitik
Im Februar richtete der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 an die Räte, die diese in der Herbstsession des Berichtsjahrs verabschiedeten. Beantragt wurden acht Kredite über eine Gesamthöhe von 637,9 Mio. CHF zugunsten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege, des Kulturgütertransfers, des Films, der Landessprachen, des Bundesamts für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia, der Nationalmuseumsgruppe und der Nationalphonothek. Beide Räte beschlossen Eintreten ohne Gegenantrag. Die Kommission für Bildung und Wissenschaft (WBK-SR) schlug dem Ständerat als Erstrat einstimmig weitere Ausgaben in der Höhe von 50,6 Mio. CHF vor. Begründet wurde diese Empfehlung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kulturförderung mit total 2,24 Mio. CHF nur 0,43% des BIP betragen und an Bundesmitteln lediglich 0,4 Prozent aus dem Gesamthaushalt in die Kultur fliessen. Die zusätzlichen Mittel sollten dabei an den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die Filmförderung, das BAK sowie die Stiftung Pro Helvetia gehen. Die Hälfte der Kredite, die knapp 3 Mio. CHF für den Kulturgütertransfer sowie die Mittel zugunsten der Sprachförderung, der Schweizerischen Landesphonothek und die Institutionen des Schweizerischen Nationalmuseums, wurden problemlos gesprochen. Die restlichen vier Kulturkreditvorlagen, tangiert durch die zusätzlich beantragte Mittelerhöhung, erfuhren Abänderungen, die im Folgenden besprochen werden [1].
Für den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die der Bund und die Kantone gemäss NFA (Neuer Finanzausgleich) als Verbundaufgabe wahrnehmen, hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 85 Mio. CHF vorgeschlagen. Die ständerätliche WBK machte eine grosse Differenz zwischen dem Mittelbedarf für den Denkmalschutz und den nach Einführung des NFA dafür budgetierten Bundesgeldern aus. Da diese sich in den letzten Jahren regelmässig als ungenügend erwiesen hätten, veranschlagte sie eine Erhöhung des Etats um 20 Mio. CHF, vor allem zugunsten der Denkmalpflege. Einstimmig winkte die Kleine Kammer den erhöhten Rahmenkredit durch. Im Nationalrat veranlasste eine starke links-grüne Kommissionsminderheit gar die Aufstockung um 30 Mio. auf insgesamt 125 Mio. CHF. Auf Betreiben seiner Fiko widersetzte sich der Ständerat dem Nationalrat in der Differenzbereinigung. Worauf Letzterer die bescheidenere Mittelerhöhung knapp akzeptierte [2].
Für die Filmförderung wollte die WBK-SR den vom Bundesrat vorgesehenen Rahmenbetrag um weitere 10 Mio. auf 158 Mio. CHF aufstocken. Den zusätzlichen Mittelbedarf sah sie durch die Übertragung der projektbezogenen Filmförderung von Pro Helvetia an das BAK, durch steigende Ausgaben bei der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès cinéma) und die geplanten Unterstützungsleistungen für die Umstellung kleiner Kinos auf die digitalisierte Projektion begründet. Widerspruch erfuhr das Ansinnen erneut von Mitgliedern der Fiko. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wachstum der Bundesausgaben unter Beachtung der Schuldenbremse derzeit höchstens drei Prozent betragen dürfte, sich die diskutierten Ausgaben für den Kulturbereich aber im Rahmen von acht Prozent bewegten, ohne in anderen Ausgabenbereichen kompensiert zu werden. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Teilvorlage aber im Sinn der WBK-SR angenommen. Auf Antrag einer linksgrünen Kommissionsminderheit, die durch jeweils starke CVP- und FDP-Mehrheiten unterstützt wurde, folgte der National- dem Ständerat [3].
Zum Zahlungsrahmen für die vom BAK ausgerichteten Finanzhilfen, den die WBK-SR um weitere 12 Mio. auf 112 Mio. CHF erhöhen wollte, lagen dem Erstrat drei Minderheitsanträge vor. Dabei waren die Ständeräte sich sowohl uneinig über die Höhe allfälliger Mehrausgaben als auch über deren potenzielle Adressaten. Keiner der Vorschläge, darunter ein Unterstützung des Alpinen Museums in Bern, war mehrheitsfähig. Dem Zweitrat lagen zum BAK-Zahlungsrahmen sechs Minderheitsanträge vor. Zu den bereits im Ständerat vorgebrachten Anliegen gesellte sich neben weiteren ein Finanzierungsbegehren für die in Basel domizilierte Stiftung Sportmuseum Schweiz. Durchzusetzen vermochten sich mit deutlicher Unterstützung auch des bürgerlichen Lagers die Anträge zugunsten des Sport- sowie des Alpinen Museums. Das dermassen abgeänderte Teilgeschäft wurde schliesslich auch vom Ständerat deutlich angenommen [4].
Mit der Aufgabenverschiebung zwischen dem BAK und Pro Helvetia übernahm letztere mit der Fotografie- und Nachwuchsförderung sowie der Kulturvermittlung zusätzliche Pflichten in der Kulturförderung. Deshalb beantragte die WBK-SR ihrem Rat die Erhöhung des vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmens um 8,6 Mio. auf 149 Mio. CHF. Der Kommissionsantrag setzte sich denkbar knapp, mit 19 zu 18 Stimmen, gegen den Vorschlag des Bundesrats durch. Der Nationalrat hingegen bevorzugte den moderateren Zahlungsrahmen des Bundesrats. In der Differenzbereinigung entschied der Ständerat erneut äusserst knapp. Er schloss sich nun aber mit 18 zu 17 gegen seine Kommission, die Festhalten empfohlen hatte, dem Nationalrat an. Angenommen wurde die Teilvorlage schliesslich mit 23 zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen [5].
Was im Umfeld der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZH, LU, SZ, ZG, UR) im Vorjahr als umstrittener bildungspolitischer Entscheid des Kantons Luzern begonnen hatte, setzte sich im Berichtsjahr mit kulturpolitischen Retaliationsmassnahmen aus dem Kanton Schwyz fort. Auf die Aufkündigung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz durch Luzern (siehe auch Teil I, 8b, Fachhochschulen) reagierte der Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen des Regierungsrats mit dem Ausstieg aus dem interkantonalen Kulturlastenausgleich, an dem sich auch die Kantone Zürich, Zug, Aargau, Uri sowie Luzern – und freiwillig Nid- und Obwalden – beteiligen. Über den Kulturlastenausgleich gelangen sogenannte Abgeltungszahlungen der umliegenden Kantone an bedeutende Kulturinstitutionen Zürichs (Opernhaus, Tonhalle, Schauspielhaus) und Luzerns (Kultur- und Kongresszentrum, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester). Mit der Schwyzer Kündigung entgehen dem Kanton Luzern rund 0,8 Mio. CHF, dem Kanton Zürich gegen 1,3 Mio. CHF [6].
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2007 hatte die Schweiz die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 ratifiziert. Diese trat 2008 in Kraft. Auf deren Basis präsentierte das BAK im Mai des Berichtsjahrs ein Verzeichnis mit 387 lebendigen Traditionen (aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen), das von den kantonalen Kulturverantwortlichen zusammengestellt worden war. Davon wählte das BAK 167 aus und liess sie durch die Kantone dokumentieren. Sie werden in ein umfassendes nationales Inventar aufgenommen, das voraussichtlich 2012 veröffentlicht werden wird. Die Erkenntnisse aus der Dokumentationsarbeit für die Liste fliessen in Projekte, welche die Kulturförderung im Rahmen des Schwerpunkts „Lebendige Traditionen“ gemäss Kulturbotschaft 2012–2015 zu unterstützen gedenkt [7].
Im Oktober bis November des Berichtsjahrs führte der Bundesrat eine Konsultation zur Lage der kulturellen Vielfalt in der Schweiz durch. Dies in Vorbereitung eines Berichts an die UNESCO, der im April 2012 aufgrund der Schweizer Teilnahme am Übereinkommen über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen fällig wird [8].
Im Juni des Berichtsjahrs nahm die UNESCO 111 im Alpenbogen gelegene prähistorische Seeufersiedlungen in die Liste des Weltkulturerbes auf. Aus der Schweiz sind dies 56 primär an den Mittellandseen gelegene Fundstätten von sogenannten Pfahlbausiedlungen, die während der Stein- und Bronzezeit errichtet worden waren [9].
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Bundesrat Burkhalter verlängerte die seit 2006 bestehenden Filmförderungskonzepte bis Ende 2011. Mit Eintreten der ersten Förderperiode im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes und in Konsequenz einer 2010 erfolgten Evaluation der Filmförderung sollen 2012 neue Förderkonzepte in Kraft treten. Dazu musste die Filmförderungsverordnung revidiert werden. Es wurde darauf geachtet, die Unabhängigkeit und Qualität der Begutachtung besser zu gewährleisten und die Ausstandspflichten der Kommissionsmitglieder strenger und klarer zu regeln. Der Vorschlag der Evaluatoren, die Filmpolitik besser von der Filmförderung zu trennen, wurde durch Anpassungen der internen Organisation und Prozesse der Sektion Film im BAK berücksichtigt. Der Diskurs um eine allfällige Überführung der Filmförderung in eine verwaltungsunabhängige Organisation (analog etwa zu Pro Helvetia), wie sie verschiedentlich gefordert worden ist, war Ende des Berichtsjahrs noch im Gang [10].
In Penthaz fand im März des Berichtsjahrs die Grundsteinlegung für das neue Schweizerische Filmarchiv statt. Ab 2015 werden die Archivbestände der Cinémathèque Lausanne dort zu einem Forschungs- und Archivierungszentrum zusammengeführt [11].
Im Mai gründeten die sechs Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg und Jura zusammen mit Vertretern der Städte Lausanne und Genf eine Westschweizer Filmstiftung. Dotiert mit 10 Mio. CHF jährlich, soll die Fondation romande pour le cinéma die Westschweizer Filmförderung koordinieren und professionalisieren [12].
Im November des Berichtsjahrs einigten sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) nach sechsjährigen Verhandlungen auf eine schweizweit einheitliche Regelung des Kinozutrittsalters. Die eidgenössische Kommission für Film und Jugendschutz, die noch zu gründen ist, wird die entsprechende Beurteilung von Filmen vornehmen [13].
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Zur Volksinitiative „Jugend und Musik“ siehe oben, Teil I, 8a (Grundschulen).
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In der Frühjahrssession beschäftigte sich die Kleine Kammer mit den beiden verbliebenen Differenzen im Bundesgesetz über die Buchpreisbindung, welches das auf Papier gedruckte und gebundene, nicht aber das elektronische Buch erfasst. Strittig war erstens die jeweils im Ingress eines Gesetzes erwähnte Verfassungsgrundlage. Der Nationalrat hatte die Ansicht vertreten, dass das vorliegende Gesetz nicht nur struktur- sondern auch kulturpolitisch zu begründen wäre. Entsprechend sollte daher neben Art. 103 BV auch Art. 69, Abs. 2 BV Erwähnung finden. Der Ständerat hingegen hatte sich ursprünglich lediglich auf die strukturpolitische Aufgaben des Bundes berufen. In der Differenzbereinigung empfahl seine WAK Festhalten. Aber ein Antrag Seydoux (cvp, JU), in der Frage dem Nationalrat zu folgen, vermochte sich mit 21 zu 14 Stimmen durchzusetzen. Umstrittener war die zweite Differenz über den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. die davon erfassten Absatzkanäle. Dabei ging es konkret um die Frage, ob über das Internet gehandelte Bücher von der Buchpreisbindung explizit auszunehmen seien. Die Mehrheit der WAK-SR wollte an der umfassenden Ausnahme des für den Privatgebrauch bestimmten Online-Büchermarkts festhalten. Die Kommissionsminderheit sah dadurch den inländischen, über die Buchhandlungen laufenden und bei Inkraftsetzung des Gesetzes in jedem Fall an die Buchpreise gebundenen Buchhandel gegenüber dem ausländischen und inländischen Online-Bücherversandhandel benachteiligt. Deshalb schlug sie vor, nur für den Eigengebrauch eingeführte Bücher, unbesehen von ihrer Handelsform, von der Buchpreisbindung auszunehmen. Nach einer für Ständeratsverhältnisse leidenschaftlich geführten (Grundsatz-)Debatte endete die Abstimmung in einem Patt (je 21 Stimmen). Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten stellte sich der Rat schliesslich gegen die Ausnahme des Onlinehandels von der Buchpreisbindung. Knappe Schlussabstimmungen in beiden Räten widerspiegelten die verbreitete Skepsis gegenüber der gesamten Vorlage, wobei sich Westschweizer Abgeordnete tendenziell eher für das Gesetz aussprachen. Im Nationalrat stimmten BDP (eine Enthaltung), Grüne und Linke einstimmig dafür, die FDP-Fraktion geschlossen, die SVP überwiegend, die CVP mit rund einem Drittel ihrer Abgeordneten dagegen. Bereits vor der Schlussabstimmung war klar, dass die Jungfreisinnigen, unterstützt von ihrer Mutterpartei, der Jungen SVP, einzelnen SVP-, CVP- und GLP- Exponenten, dem Konsumentenforum, dem Schweizerischen Gewerbeverband und einzelnen Branchenvertretern (z.B. die Migros-Tochter Ex Libris, aber auch kleinere Buchhändler) das Referendum ergreifen würden. Dieses kam mit 60 124 gültigen Unterschriften im Juli des Berichtsjahrs zustande. Die Abstimmung wird im März 2012 stattfinden [14].
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Eine 2009 eingereichte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) thematisierte die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften Suisa, Pro Litteris, Schweizerische Autorengesellschaft, Suissimage und Swissperform. Auf Basis des Urheberrechtsgesetzes (URG) verwalten und verteilen diese die Nutzungsgebühren, die den Kultur- und Kunstschaffenden aufgrund ihrer Werkrechte zustehen. Die Eingabe kritisierte die unverhältnismässig hohen Lohnbezüge der Geschäftsführungen und verlangte die Verankerung von Entschädigungsgrundsätzen im URG, die sich an der Lohnstruktur der Bundesverwaltung zu orientieren hätten. Nachdem die RK-NR die Initiative im vorangehenden Herbst positiv beurteilt hatte, gab ihr die ständerätliche Schwesterkommission im Berichtsjahr keine Zustimmung. Die Grosse Kammer folgte Ende des Berichtsjahrs der Mehrheit ihrer RK und gab der Initiative mit 131 zu 43 Stimmen bei neun Enthaltungen Folge. Die Entscheidung liegt nun beim Ständerat [15].
Ende November veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Savary (sp, VD), das der Ständerat im Vorjahr knapp überwiesen hatte, einen Bericht zur unerlaubten Werknutzung über das Internet. Das eidgenössische Polizei- und Justizdepartement kam darin zum Schluss, dass dem Kulturschaffen durch das kostenlose Herunterladen grundsätzlich kein finanzieller Schaden entstehe, dem über eine Anpassung des Urheberrechts begegnet werden müsste. Letzteres biete bereits in seiner aktuellen Form den rechtlichen Rahmen, einer unerlaubten Werknutzung entgegenzutreten [16].
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Sprachen
Der Ständerat gab in der Frühjahrssession seine Zustimmung zur abgeänderten Motion Maissen (cvp, GR), die den Integrationsauftrag der SRG thematisiert. Der Nationalrat hatte den Vorstoss, der die Einrichtung eines SRG-Spartenkanals zur Sprach- und Kulturverständigung verlangte, im vorangehenden Jahr in abgeschwächter Form angenommen. Details siehe Teil I, 8c, (SRG) [17].
Zur Motion Maissen (cvp, GR), welche die Einrichtung einer ordentlichen rätoromanischen Hochschulprofessur fordert, siehe Teil I, 8a (Hochschulen) [18].
Das Berichtsjahr erlebte eine Neuauflage des Bündner Sprachenstreits. Die Befürworter der einheitlichen rätoromanischen Schrift- bzw. Standardsprache Rumantsch Grischun sahen sich mit einer durch Gemeindebehörden und Kulturschaffende unterstützten Bewegung konfrontiert, die das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache aus den Bündner Schulzimmern verbannt haben wollte. Zwar obliegt die Wahl der Unterrichtssprache kommunaler Kompetenz, die Lehrmittelgestaltung hingegen untersteht dem kantonalen Lehrmittelverlag. Gemäss Grossratsbeschluss von 2003 werden die kantonalen Schulbücher seit 2005 aus Spargründen und zur Stärkung des grundsätzlich gefährdeten Rätoromanischen neben Deutsch und Italienisch in der rätoromanischen Standardsprache verlegt. Insbesondere im Unterengadin, im Münstertal und im Bündner Oberland regte sich aus Angst vor einer Schwächung der lokalen Idiome Widerstand. Organisiert in sogenannten Pro-Idioms-Vereinen wehrten sich die Gegner der Standardsprache gegen die schulpolitische Bevorzugung einer Kunstsprache auf Kosten der lokalen Idiome. Ende März wurde im Münstertal eine Initiative gegen das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache eingereicht, das die Münstertaler nach Inkrafttreten des kantonalen Sprachengesetzes (2007) als eine Pioniergemeinde eingeführt hatten. Ähnliche Bestrebungen zurück zum lokalen Schriftidiom gab es auch im surselvischen Ilanz. Ende des Berichtsjahrs präsentierte die Dachorganisation Lia Rumantscha einen Kompromissvorschlag zum Sprachenstreit. Dabei sollen die Schulen zwischen einer Alphabetisierung im Idiom oder einer solchen in Rumantsch Grischun wählen können, müssen dabei aber passive Kenntnisse der jeweils anderen Sprache vermitteln. Nach dem Willen der Bündner Regierung und der vorbereitenden Grossratskommission sollen im revidierten Bündner Schulgesetz alle Idiome und Rumantsch Grischun einander künftig gleichgestellt sein [19].
Ende Januar wurden die Pläne der St. Galler Regierung bekannt, im Rahmen der kantonalen Sparmassnahmen Italienisch angesichts der schwachen Nachfrage als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen. Die Empörung über den angekündigten Schritt war sowohl im Kanton St. Gallen als auch im Tessin gross. Die Gegner der Pläne, die deren Rechtmässigkeit hinterfragten, gelangten mit einer Petition an den St. Galler Kantonsrat, die Tessiner Regierung an den Bundesrat. Der öffentliche Druck zeigte Wirkung, das Kantonsparlament stellte sich hinter das Italienische als gymnasiales Schwerpunktfach. Der Kanton Obwalden hingegen hielt bis Ende des Berichtsjahrs an seinen Plänen fest, Italienisch an der Kantonsschule als Schwerpunktfach aufzuheben. Unklar war, ob das Italienische künftig gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) Grundlagen- und damit Maturitätsfach bleiben muss, oder ob auch eine Herabstufung zum Freifach gesetzlich möglich wäre [20].
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Kirchen und religionspolitische Fragen
Der Nationalrat nahm eine Motion Reimann (svp, BE) teilweise an, die den Bundesrat beauftragte, sich gegen religiöse Intoleranz, insbesondere die Verfolgung von Christen durch islamistische Kräfte im Irak einzusetzen. In ihrer Stellungnahme wies die Regierung darauf hin, dass nicht nur die irakischen Christen, sondern die dortige Bevölkerung als Ganzes von religiös mitbegründeter Intoleranz und Gewalt betroffen seien. Folglich lehne er es ab, eine UNO-Resolution einzubringen, welche die Errichtung einer Schutzzone für den christlichen Teil der Bevölkerung zum Ziel hätte. Jede Form religiöser Intoleranz sei, unabhängig von der Zielgruppe, international zu bekämpfen. Der Nationalrat pflichtete in der Resolutionsfrage dem Bundesrat bei und stimmte den anderen Punkten des Anliegens stillschweigend zu. Der Ständerat hat das Geschäft im Berichtsjahr noch nicht behandelt [21].
Auf Mehrheitsantrag seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) wies der Nationalrat eine Petition der Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit mit dem Titel „Volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen in islamischen Ländern“ mit 177 zu 66 Stimmen ab. Neben der geschlossen stimmenden SVP, vermochten sich nur einige Vertreter der CVP- und SP-Fraktionen für das Anliegen erwärmen. Die Petitionäre hatten zum einen verlangt, dass der Bundesrat sich für die volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen in islamischen Ländern verwende. Zum anderen hatten sie gefordert, dass der Schweiz die Unterzeichnung internationaler Abkommen nur noch mit jenen Ländern erlaubt sein soll, die den Minderheitenschutz verfassungs-, allenfalls vertragsrechtlich garantierten [22].
Das in Bern geplante „Haus der Religionen“, unter dessen Dach gemäss Vereinszweck Muslime, Aleviten, Hindus, Buddhisten, Christen, Juden, Baha’i und Sikh zum friedlichen Dialog zusammenfinden sollen, erhielt Ende Juli die Gesamtbaubewilligung. Eine Mantelnutzung (Wohnen, Verwaltung, Gewerbe) des durch private Investoren getragenen Baus soll die Errichtung und den Unterhalt des eigentlichen Kultuszentrums querfinanzieren und langfristig absichern. Stadt und Kanton Bern engagieren sich mit diversen finanziellen Beiträgen [23].
Die staatpolitische Kommission des Nationalrats (SPK) empfahl mit präsidialem Stichentscheid (bei 12 zu 12 Stimmen) Folgegeben für eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), die christlichen Symbolen im öffentlichen Raum ein verfassungsrechtliches Vorrecht vor anderen religiösen Zeichen einräumen möchte. Damit soll verhindert werden, dass mit Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit eine Entfernung der im gesellschaftlichen Alltag verankerten Insignien christlicher Kultur und Tradition erwirkt werden könnte. Da die ständerätliche SPK im Herbst des Berichtsjahrs mit Verweis auf die geforderte religiöse Neutralität des Staats gegenteiliger Meinung war, gelangt das Geschäft zum Entscheid an die Räte. Dieser ist für 2012 vorgesehen [24].
Im Nachgang der Minarettinitiative bemühten sowohl Befürworter als auch Gegner des Minarettverbots die Gerichte. Das Langenthaler Komitee „Stopp Minarett“ war nach der Ablehnung seiner Baubeschwerde gegen das Minarett an das Berner Verwaltungsgericht gelangt, dessen Entscheid Ende 2011 noch ausstand. Muslimische Organisationen reichten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Einsprachen ein. Erstmals in der Geschichte ihrer Beziehungen zum EGMR legte die Schweiz ihr Veto ein und blockierte damit die Behandlung der beiden Einsprachen durch die Grosse Kammer des EGMR. Eine kleine Kammer beurteilte die Klagen im Juli, allerdings ohne dabei auf die Frage der Vereinbarkeit von Minarettverbot und der durch die europäische Menschenrechtskonvention geschützten Religionsfreiheit einzutreten. Das Gericht hielt – inhaltlich übereinstimmend mit dem EJPD – fest, dass die Kläger den nationalen Instanzenweg hätten gehen müssen. Das Klagerecht beim EGMR wäre ihnen unter der Bedingung gewährt worden, dass Schweizer Behörden und Gerichte ein konkret geplantes oder eingereichtes Baugesuch mit Berufung auf das Minarettverbot abgelehnt hätten [25].
Der Ständerat beschäftigte sich im März als Erstrat mit der im Vorjahr vom Kanton Aargau eingereichten Standesinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Dieses fusst auf einem durch die zuständige Aargauer Parlamentskommission für Sicherheit abgeänderten Vorstoss der Schweizer Demokraten für ein schweizweites Burkaverbot, der vom aargauischen Grossen Rat deutlich angenommen worden war. Während die Mehrheit der SPK-SR die Initiative zur Ablehnung empfahl, hoffte eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit vergeblich auf deren Annahme: Mit 24 zu vier Stimmen gab die Kleine Kammer der Initiative keine Folge. Die Befürworter der Vorlage bemühten sich hervorzuheben, dass die öffentliche Sicherheit (auch und gerade vor vermummten Randalierern) im Zentrum ihres Anliegens stünde. Auf eine Darlegung der primär religions- und gesellschaftspolitisch begründeten Motivation des Anliegens (Burka-/Niqab- bzw. Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum), wie sie noch auf kantonaler Ebene diskutiert worden war, wurde verzichtet. Auch die Initiativgegner rangen um eine politisch korrekte Begründung ihres Standpunkts. Staatspolitisch argumentierend, identifizierten sie die Kantone als Garanten der öffentlichen Sicherheit und sprachen dem Bund die entsprechende Kompetenz ab. Der Nationalrat hat das Geschäft noch nicht behandelt. Zum Verschleierungsverbot aus Sicht der geltenden Rechtsordnung siehe Teil I, 1b (Grundrechte) [26].
Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Migrationspolitik im September beschäftigte sich nach der Kleinen auch die Grosse Kammer mit einem Vorstoss für ein generelles Vermummungsverbot im öffentlichen Raum. Eine Motion Freysinger (svp, VS) „Runter mit den Masken“ suchte den Weg über das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Der Bundesrat erkannte keine Bundeskompetenz und verwies auf die beiden unteren Staatsebenen. Der Nationalrat nahm die Motion aber mit 101 zu 77 Stimmen bei neun Enthaltungen und zwölf unbegründeten Absenzen an. Die BDP und die SVP-Fraktion stimmten einstimmig, die CVP-Fraktion mit überwiegender Mehrheit, die FDP-Fraktion (acht der neun Enthaltungen stammten von den Freisinnigen) zur Hälfte dafür. Grüne und Sozialdemokraten stellten sich geschlossen dagegen. Der Ständerat muss über die Motion noch befinden [27].
Im Mai des Berichtsjahr reichte das überparteiliche Komitee „Guastafeste“ (Spielverderber) rund um den streithaften Journalisten Giorgio Ghiringhelli im Kanton Tessin eine Volksinitiative ein, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt. Damit wird die Stimmbevölkerung des Kantons Tessin als erster Schweizer Souverän zu einem Verhüllungsverbot Stellung nehmen [28].
Die Frage, inwiefern dem Islam über seine religiösen und gesellschaftlich-kulturellen Symbole wie dem Kopftuch oder der Burka in einer säkularen, aber in christlicher Tradition stehenden Gesellschaft Sichtbarkeit zugestanden wird, beschäftigte nicht nur die Legislativen. So fanden sich etwa die öffentlich-rechtlichen Medien unverhofft im Spannungsfeld zwischen den von der Gesellschaftsmehrheit vertretenen Werte und der durch eine Minorität gleichermassen beanspruchten Glaubens- und Religionsfreiheit wieder. Der Fall einer Westschweizer Journalistin und kopftuchtragender Muslima, die sich um eine Stelle beim öffentlichen Westschweizer Radio bewarb, drängte die Journalistenzunft zur Auseinandersetzung mit ihrem gesellschafts- und verfassungspolitischen Selbstverständnis. Dabei gingen die Meinungen über die Gewichtung der Glaubens- und Religionsfreiheit im grundsätzlich religionsneutralen Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders auch SRG-intern weit auseinander. Mit Hinweis auf die Singularität des Falls sah die SRG von einer schweizweiten Regelung der Kopftuchfrage ab und überliess den Entscheid der Westschweizer RTS, die ihren Mitarbeitenden das sichtbare Tragen religiöser, aber auch politischer Symbole im Rahmen ihrer Berufsausübung in der Öffentlichkeit verbot [29].
Den Themenkreis der Grundrechte und des Staatsschutzes (Äussere und Innere Sicherheit gemäss Art. 185 BV) tangierte der Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen. Der Bundesrat richtete die entsprechende Botschaft im Mai an die Räte. Al-Qaïda ist in der Schweiz seit den Anschlägen vom 11. September 2001 verboten. In der Form einer auf drei Jahre befristeten, notrechtlichen Verordnung erlassen, war das Vebrot seither regelmässig erneuert worden. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen Anfang 2011 wurde das Verfahren für vom Bundesrat erlassene befristet gültige Verordnungen geändert. Für eine solche muss nun innerhalb von sechs Monaten ein Gesetzesentwurf vorliegen oder sie muss in eine (auf drei Jahre befristete) Verordnung der Bundesversammlung überführt werden. Da der Bundesrat ein allgemeines Verbot von Al-Qaïda ablehnte, wählte er die Überführung der bisherigen Regelung in eine Verordnung der Bundesversammlung. Diskussionslos und ohne Gegenantrag traten beide Räte auf das Geschäft ein und stimmten dem Bundesratsentwurf jeweils einstimmig zu. Auch die Schlussabstimmungen passierte die Verordnung einstimmig und ohne Enthaltung. Zur verfassungsrechtlichen Bewandtnis des Al-Qaïda-Verbots siehe Teil I, Kap. 1b (Rechtsordnung) [30].
Eine Parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE), die ein Verbot der sexuellen Verstümmelung (Beschneidung und Infibulation) von Frauen verlangte, tangierte sowohl gesellschafts- und religionspolitische Fragen als auch Aspekte des Persönlichkeitsschutzes. Der Nationalrat hatte einer entsprechenden Anpassung des Strafgesetzbuchs (StGB) Ende 2010 auf Empfehlung seiner Kommission zugestimmt, während der Ständerat in der Detailberatung davon abgewichen war. In der Differenzbereinigung schloss sich der National- dem Ständerat an, so dass im Herbst des Berichtsjahrs beide Räte dem Verstümmelungsverbot zustimmten. Die Vorlage im Detail siehe Teil I, 1b (Strafrecht) [31].
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Der Freiburger Dominikaner Charles Morerod wurde im November zum neuen Bischof von Freiburg (Diözese Lausanne-Genf-Fribourg) ernannt. Er folgt auf den im September 2010 im Amt verstorbenen Bernard Genoud [32].
Mit umstrittenen Personalentscheiden und Demissionen wichtiger Amtsträger geriet das konservativ geleitete Bistum Chur in die Schlagzeilen. Bischof Vitus Huonder forcierte Anfang des Berichtsjahrs seine seit 2008 gehegte Absicht, den Kirchenrechtler Martin Grichting zu einem der beiden seit 1993 im Bistum Chur amtierenden Weihbischöfen ernennen zu lassen. Bei den staatskirchenrechtlichen Institutionen seines Bistums stiess er damit auf Unverständnis, Kritik und erfolgreiche Gegenwehr. Die beabsichtigte Ernennung Grichtings, der u.a. die Abschaffung der Kirchensteuer fordert und die staatskirchenrechtlichen Strukturen der Schweiz grundlegend hinterfragt, kam nicht zustande. Als Reaktion auf weitere umstrittene Personalentscheide kritisierten mehrere Amtsträger des Bistums öffentlich die Kirchenführung. Beide Lager suchten in der Folge die Vermittlung des Vatikans. Die Vereinigung der Kantonalkirchen des Bistums Chur erwog dabei gar, die Schweizer Landesregierung um eine Intervention in Rom zu bitten. Die Schweizerische Bischofskonferenz stützte Huonder, stellte sich in der Frage der Kirchensteuer aber dezidiert hinter die Kantonalkirchen und die Kirchgemeinden [33].
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Für Schlagzeilen sorgte die erste Jahreskonferenz des umstrittenen Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS), der durch strenggläubige muslimische Konvertiten geführt wird und durch radikale Parolen und Polemiken auffällt. Je nach Quelle zwischen 1000 und 2000 Besucherinnen und Besucher kamen an die Veranstaltung im Bieler Kongresshaus, an der unter anderem bekannte islamische Prediger und Konvertiten aus dem In- und Ausland auftraten. Die geplante Prominenz zur Unterstützung der Ende 2010 vom IZRS unter grossem Medienwirbel angekündigten Volksinitiative „Ja zur Streichung des Minarettverbots“ liess sich nicht finden. Auch die Föderation Islamischer Dachverbände erteilte dem Ansinnen des IZRS eine Absage. Die Lancierung der Initiative und der Beginn der Unterschriftensammlung wurden im Verlauf des Berichtsjahrs mehrmals verschoben. Erst im Dezember konstituierte sich in Bern, diesmal offenbar praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein sogenannt unabhängiges Initiativkomitee, das laut Pressebericht vom IZRS aber namhaft finanziell unterstützt wird. Breite Medienresonanz erhielt zudem eine vom IZRS im Oktober in Bern organisierte Kundgebung gegen Islamophobie, mit rund 2000 Demonstrierenden. Siehe auch Teil, 1b (Politische Manifestationen) [34].
Der Dialog, den das Bundesamt für Migration nach der Annahme der Minarettinitiative mit muslimischen Vertretern lanciert hatte, wurde von beiden Seiten als konstruktiv bezeichnet. Im Mai verabschiedeten die Gesprächsparteien einen im Konsensverfahren erstellten Bericht. Darin wurden Verfassungsgrundsätze wie die Demokratie, die Rechtsgleichheit und die Rechtsstaatlichkeit als allgemeinverbindliche politische Werte festgehalten und das integrationspolitische Instrumentarium ausgelegt, das die Chancengleichheit von Personen muslimischen Glaubens im öffentlichen Raum verankern soll. Der Bundesrat nahm den Bericht im Dezember zur Kenntnis. Das Bestreben des Bundes, ein ständiges Muslimforum zu gründen, war aufgrund des breiten innerislamischen Meinungsspektrums in den Gesprächen nicht mehrheitsfähig gewesen, obschon die beiden grössten islamischen Dachorganisationen KIOS (Koordination Islamischer Organisationen Schweiz) und FIDS (Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz) sich öffentlich für die religionspolitische Gleichstellung der Schweizer Muslime mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Landeskirchen) aussprachen [35].
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Weiterführende Literatur
Böhler, Wolfgang, Kulturkampf im Bundeshaus: Kulturförderung zwischen Konkordanz, Kommerz und Kommissionen, Zürich 2011.
Bundesamt für Statistik, Kulturverhalten in der Schweiz. Eine vertiefende Analyse – Erhebung 2008, Neuchâtel 2011.
Denkmalpflege des Kantons Bern (Hg.), Berichte 1979–2004, Bern, 2011.
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Achermann, Alberto, Welcome to Switzerland: Sprachenrecht im Zuwanderungsstaat, Bern 2011.
Berthele, Raphael / Lindt-Bangerter, Bernhard, Evaluation des Projekts „Rumantsch Grischun“ in der Schule, Freiburg i.Ue. 2011.
Coray, Renata / Strebel, Barbara, Sprachwelten. Lebensgeschichten aus Graubünden, Baden 2011.
Grassmann, Regina, Zwei- und Mehrsprachigkeit bei Integrationskursteilnehmern: Eine sprachbiografische Analyse, Bern 2011.
Moretti, Orazio, La matrigna e il monello, Locarno 2002 (sic!).
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Allenbach, Birgit (Hg.), Jugend, Migration und Religion, Zürich 2011.
Baumann, Martin / Neuberg, Franz, Religionspolitik – Öffentlichkeit – Wissenschaft: Studien zur Neuformierung von Religion in der Gegenwart, Zürich 2011.
Gäbler, Ulrich et al. (Hg.), Schweizer Kirchengeschichte – neu reflektiert, Bern 2011.
Güller, Peter / Rosenstock, Peter (Hg.), Der Isalm und wir: Vom Dialog zur Politik, Glarus 2011.
Ich würde schon gehen – Berner Diakonissen erzählen, Bern 2011.
Liedhegener, Antonius et al. (Hg.); Religion – Wirtschaft – Politik, Zürich 2011.
Loretan, Adrian (Hg.), Religionsfreiheit im Kontext der Grundrechte, Zürich 2011.
Mottu, Henry, Recommencer l’Eglise: Ecclésiologie réformée et philosophie politique, Genf 2011
Muslim-Dialog 2010 – Austausch zwischen den Bundesbehörden und Musliminnen und Muslimen in der Schweiz, Bern (EJPD) 2011.
Pacillo, Vincenzo, Stato e Chiesa cattolica nella Repubblica e Cantone Ticino, Lugano 2009.
Pfleiderer, Georg / Heit, Alexander (Hg.), Sphärendynamik II: Religion in postsäkularen Gesellschaften, Zürich 2011.
Sigrist, Christoph (Hg.), Kirchen, Macht, Raum: Beiträge zu einer kontroversen Debatte, Zürich 2010.
Tressat, Michael, Muslimische Adoleszenz: Zur Bedeutung muslimischer Religiosität bei jungen Migranten, Bern 2011.
Vatter, Adrian (Hg.), Vom Schächt- zum Minarettverbot: Religiöse Minderheiten in der direkten Demokratie, Zürich 2011.
Zilkens, Hubertus, Christentum und Verfassungsstaat: Eine Verhältnisbestimmung aus Sicht der katholischen Soziallehre, Bern 2011.
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[1]BRG 11.020: BBl, 2011, S. 2971, 7603 ff; AB SR, 2011, S. 600 ff., 607 ff.; AB NR, 2011, S. 1649 ff, 1656 ff.; NZZ und TA, 24.2.11; NZZ, 19.5., 16.6., 28.7., 10.9., 27.9. und 1.12.11; BZ, 29.6.11; 24h, 29.6.11; Bund, 27.9. und 1.12.11; SGT, 14.10.11; SPJ 2010, S. 288.
[2] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7601; AB SR, 2011, S. 605 f. und 1016 f., AB NR, 2011, S. 1654 ff. und 1826 f.; NZZ, 26.1.11.
[3] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7605; AB SR, 2011, S. 607 ff.; AB NR, 2011, S. 1656 ff.; TA, 12.1.11 (digitaler Film); NZZ, 17.6., 10.8. (erfolgsabhängige Filmförderung) und 22.8.11, Presse vom 5.8.11; zur digitalisierten Produktion vgl. BAK, Sektion Film, Newsletter vom 28.7.11.
[4] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7609; AB SR, 2011, S. 610 ff., 1017; AB NR, 2011, S. 1659; Bund, 23.9., 25.9. und 27.9.11; BZ, 30.9.11 (alle zur Finanzlage des SAM); SPJ 2010, S. 289.
[5] BRG 11.020: BBl, 2011, S. 7611; AB SR, 2011, S. 613 f.; AB NR, 2011, S. 1666; TA, 23.2. und 30.9.11; LT, 1.4.11; Bund, 24.9.11; NZZ, 5.9.11.
[6] Regierungsrat des Kantons Schwyz. Beschluss Nr. 547/2011, Beantwortung der Motion Pfister/Bolfing, 31.5.11; Kantonsrat Kanton Schwyz. Ausserordentliche Sitzung, Summarisches Protokoll, 14.9.11: Bote der Urschweiz, 10.6.11; NZZ, 14.9.11; NLZ, 15.9. bis 17.9.11.
[7] Medienmitteilung BAK vom 7.10.11; BZ, 1.6.11; SPJ 2007, S. 277; SPJ 2010, S. 288.
[8] SPJ 2007, S. 277; NZZ, 11.10.11.
[9] NZZ, 25.6. und 28.6.11; SN, 29.6.11.
[10] BAK, Filmförderung 2011; BAK, Sektion Film, Newsletter vom 15.12.2011; SPJ 2010, S. 288 ff.
[11] CdT, 29.3.11; LT und 24h, 30.3.11.
[12] NF, 28.5.11.
[13] NZZ, 12.11.11.
[14] Pa.Iv. 04.430: BBl, 2011, 2703 ff.; f. (Referendum); 6405AB SR, 2011, S. 81 ff., 337; AB NR, 2011, S. 553 f.; SPJ 2010, S. 289 f.; NZZ, 26.1.11 (Position WAK-SR zur Buchpreisbindung im Internet); Presse vom 3.3., 19.3. und 6.7.11 (Referendum); TA, 4.3.11; BaZ, 14.3., 17.3., 24.3. und 29.3.11 (Zusammensetzung des Referendumskomitees; 24H, 16.3. und 16.12.11; SN, 24.5.11; SGT und NLZ, 6.8.11; NF, 10.12.11; LT, 16.12.11; Lib. 17.12.11; TG, 20.12.11.
[15] Pa.Iv. 09.522: AB NR, 2011, S. 1929 ff.
[16] Po. 10.3263: BZ und SoS, 1.12.11; Blick, 23.12.11; SPJ 2010, S. 290.
[17] Mo. 10.3055: AB SR, 2011, S. 275; SPJ 2010, S. 303; NZZ, 18.10.11.
[18] Mo. 10.3049: AB SR, 2011, S. 615 f., 1219 f.; SoS, 13.5.11.
[19] SGT, 3.1. und 17.11.11; TA, 11.2.11; BZ, 18.4.11; NZZ, 19.5., 21.7. und 27.10.11; SoS, 18.6. und 5.11.11; LT, 27.7.11; AZ, 6.8. und 23.11.11; SPJ 2007, S. 280.
[20] CdT, 19.1., 29.1., 1.2., 2.2., 4.2., 8.2., 11.2., 16.2., 18.10., 2.11., 18.11. und 24.11.11; NZZ, 4.2., 26.10. und 20.12.11; SoS, 15.2.11; NLZ, 23.11.11.
[21] Mo. 10.4158: AB NR, 2011, S. 1840.
[22] Petition 11.2010: AB NR, 2011, S. 1838.
[23] BZ, 19.1.11; NZZ, 15.6.11.
[24] Pa.Iv. 10.512: NZZ, LT und SoS, 21.5.11; Lib., 21.6.11; NZZ, 15.10.11; SPJ 2010, S. 292.
[25] BZ, 13.1. und 23.3.11; TG, 1.3. 11, NZZ, 3.3.11; Presse vom 9.7.11; SPJ 2010, S.292.
[26] Kt.Iv. 10.333: AB SR, 2011, S. 185 ff.; AZ, 21.1., 9.3. und 10.3.11; BaZ, 9.3. und 10.3.11; SoS, 9.3.11; NZZ, 27.9.10 und 10.3.11; SPJ 2010, S. 293 f.
[27] Mo. 10.3173: AB NR, 2011, S. 1725; LT, 24h, und TA, 29.9.11.
[28] NZZ, 19.5.11; TA, 20.5.11; Medienmitteilung Staatskanzlei des Kantons Tessin vom 31.5.11; Ticino Libero (Online-Zeitung), 4.11.11.
[29] TA und 24h, 6.1.11; AZ, NLZ und TG, 7.1.11; SoS und 24h, 8.1.11; TG, 10.1.11 (europäische Dimension); 24h, 4.2.11; Exp., 31.5.11; SoZ, 23.10.11.
[30] BRG 11.033: BBl, 2011, S. 4495 ff.; AB SR, 2011, S. 920 f., 1309; AB NR, 2011, S. 1897 f., 2282; SPJ 2001, S. 20 f.
[31] Pa.Iv. 05.404: BBl, 2011, S. 5677 ff.; SPJ 2007, S. 250 f.
[32] TA, 14.1.11; 24h, 10.5.11; NZZ, 26.9.11; 24h, 3.11.11; NZZ und primär Westschweizer Presse vom 4.11.11; TG, 9. und 12.12.11.
[33] TA, 17.2., 28.2., 25.5. und 18.6.11; NZZ und Blick, 18.2. und 1.4.11; Presse vom 21.2.11; AZ und SoS, 22.2.11; Presse vom 25.2.11; SoZ, 27.2.11 und 30.10.11; NLZ, 1.3, 2.3. und 26.3.11; Presse vom 3.3. und 4.3.11; SoZ, 6.3.11; WW, 7.4.11; NZZ, 9.4.11; SoZ, 30.10.11; NZZ, 1.11. und 26.11.11; TA, 6.12.11.
[34] TA, 18.1.11; BZ, TG und 24h, 19.1.11; BaZ, 20.1.11; BZ, 16.2.11; Presse vom 21.2.11; WW, 24.2.11; SoZ, 22.5., 30.10.11; TG, 18.8.11; BZ und Bund, 26.10.11; Presse vom 31.10.11; SoZ, 18.12. und 25.12.
[35] TA, 22.1.11; Medienmitteilung EJPD, 16.12.2011; Blick, 14.3.11; Lib., 19.3.11.
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