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Wirtschaft
Landwirtschaft 
Die Landwirtschaft vermochte sich den allgemeinen Sparmassnahmen des Bundes zu entziehen. - Die Initiative für Ernährungssicherheit wurde nach nur fünf Monaten Sammelzeit mit 147'000 Stimmen bei der Bundeskanzlei eingereicht. - Mit der Volksinitiative "Für Ernährungssouveränität" der Bauerngewerkschaft Uniterre wurde innert kurzer Zeit ein drittes Volksbegehren, welches sich mit der Ernährung der Schweizer Bevölkerung auseinandersetzt, lanciert. - Eine ebenfalls im Berichtsjahr lancierte Initiative will bewirken, dass Landwirte ihren Kühen und Ziegen die Hörner nicht mehr absägen. - Der Bundesrat lancierte einen Massnahmenplan, um dem Bienensterben Einhalt zu gebieten. - Das revidierte Lebensmittelgesetz wurde von den Parlamentskammern verabschiedet.
Agrarpolitik
Die grosse Kammer verlangte mit einem Postulat von Siebenthal (svp, BE) nach einem Bericht, in welchem der Bundesrat erste Erkenntnisse zur Zielerreichung der Agrarpolitik 2014-2017 darlegen soll. Es sei bisher unklar, wie die Auswirkungen der Gesetzesrevision auf Ökologie, Ökonomie und Soziales gemessen und der Öffentlichkeit bekanntgemacht würden. Das Postulat stiess im Rat nicht auf Widerstand  [1] .
Mit der Annahme eines Postulats de Buman (cvp, FR) veranlasste der Nationalrat eine Kostenevaluation der aktuellen Agrarpolitik. Berücksichtigt werden sollen dabei nicht nur die Ausgaben, welche bei der nationalen und den kantonalen Behörden durch die Umsetzung entstehen, sondern auch die Kosten, welche Landwirtschaftsbetriebe stemmen müssen, um für gewisse Direktzahlungen als bezugsberechtigt zu gelten. Der Postulant will so besser einschätzen können, welche finanziellen Auswirkungen die Umstellung des Direktzahlungssystems auf die Landwirtschaft hatte. Weder der Bundesrat noch andere Mitglieder des Parlaments stellten sich gegen dieses Geschäft  [2] .
Bundesrat Schneider-Ammann gab im Herbst an einer Pressekonferenz bekannt, dass die Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2021 auf grössere Agrarreformen verzichten werde. Die Landwirtschaft brauche Zeit, um sich den Umstellungen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 anzupassen. Allenfalls würden Optimierungen auf Verordnungsstufe vorgenommen werden  [3] .
Mit der Annahme eines Postulats Bertschy (glp, BE) wies die grosse Kammer den Bundesrat an, bis Ende 2016 einen Bericht zum Stand der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourceneffizienz in der landwirtschaftlichen Produktion zu erstellen. Darin soll er sich auf die 2008 von den Bundesämtern für Landwirtschaft (BLW) und Umwelt (BAFU) formulierten Umweltziele für die Landwirtschaft beziehen, welche aus verschiedensten Gesetzen, Verordnungen, internationalen Abkommen und Bundesratsbeschlüssen hergeleitet wurden. Der Report soll u.a. evaluieren, inwiefern der Bund diese Ziele bereits erreicht oder deren Umsetzung in Angriff genommen hat, ob neue Forschungserkenntnisse ein Überdenken gewisser Ziele notwendig machen und in welchen Bereichen noch Defizite bestehen  [4] .
Die 2013 vom Ständerat angenommene Motion Zanetti (sp, SO) wurde 2014 auch von der grossen Kammer akzeptiert. Das Parlament fordert damit die Regierung auf, Viehschauen weiterhin finanziell zu unterstützen. Obschon mit der Verlagerung der Zuchtwertschätzung von der Viehschau ins Forschungslabor die ursprüngliche Funktion dieser Veranstaltungen entfallen sei, würden sie nach wie vor einen bedeutenden Mehrwert bieten: Als traditionsreiche Ereignisse stellten sie Begegnungsorte für die nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung und die Bauernschaft dar und böten einen Anziehungspunkt für Touristen. Bundesrat Schneider-Ammann anerkannte diese Argumente und erklärte, dass er in Zusammenarbeit mit der Verwaltung inzwischen eine Lösung für die Problematik gefunden habe: Das früher über die Tierzuchtverordnung gesprochene Geld werde künftig im Rahmen des Absatzförderungsfonds ausbezahlt. Dieser umfasse insgesamt CHF 60 Mio. und könne die Viehschauen als Kommunikationsmassnahmen der Landwirtschaft subventionieren. Dadurch würde zudem der Spielraum der Organisatorinnen und Organisatoren grösser: Fortan könnten so nicht nur Viehschauen, sondern auch andere Tierpräsentationen unterstützt werden. Die Abstimmung fiel mit 113 zu 53 Stimmen zwar deutlich für das Anliegen Zanettis aus, sie unterlief aber das klassische Fraktionsstimmverhalten: Abgesehen von der SVP und den Grünliberalen, welche sich einstimmig für respektive gegen die Motion aussprachen, waren alle Parteien gespalten. Selbst die SP, aus deren Reihen die Vorlage gekommen war, befürwortete nur mit zwei Dritteln ihrer Abgeordneten die Verabschiedung  [5] .
Ein im Nationalrat angenommenes Postulat Aebi (svp, BE) fordert die Überprüfung der aktuellen Agrarpolitik im Hinblick auf eine verstärkte Selbstständigkeit der Landwirtinnen und Landwirte. Die geltende Gesetzesvorlage sei stark massnahmenorientiert und lasse damit ausser Acht, dass in der Landwirtschaft tätige Personen eine umfassende Ausbildung in produktionstechnischen und ökologischen Fragen erhalten. Würde der Fokus vermehrt auf Ziele statt auf Massnahmen gesetzt, könnten sie ihr erworbenes Fachwissen besser einsetzen und selbst entscheiden, welcher Weg zur Erreichung der Ziele für ihren jeweiligen Betrieb am optimalsten sei. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Überprüfung entsprechender Möglichkeiten in eine auf Ende 2016 geplante Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik aufzunehmen  [6] .
Nationalrat Hansjörg Knecht (svp, AG) kritisierte mit einem im September verabschiedeten Postulat den steigenden Personal- und Kostenaufwand in der Verwaltung der schweizerischen Landwirtschaft. 1960 hätten sich im Schnitt 0,6 Beamte um 1'000 Bauern gekümmert, 2012 seien es derer bereits 4,2 gewesen. Bedingt und verschärft würde diese Entwicklung durch die zunehmende Akademisierung der Staatsangestellten, durch mehr Stellen in den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten sowie durch agrarpolitische Instrumente wie etwa die Landschaftsqualitätsbeiträge, welche einen hohen Kontrollbedarf mit sich bringen. Der Anteil des Geldes, welches als Finanzhilfe an die Landwirtschaft fliesse, werde dadurch massiv geschmälert. Es seien daher Massnahmen zu überprüfen, mit denen der administrative Aufwand für Bund und Kantone verringert und der Verwaltungsapparat auf diesen Ebenen abgebaut werden kann  [7] .
Der Nationalrat beauftragte im Frühjahr 2014 die Exekutive in zwei Postulaten zum wiederholten Male mit der Überprüfung der Berechnungsart von Standardarbeitskräften (SAK). Diese Masseinheit dient dem Bund als Grundlage bei der Festlegung der auszurichtenden Direktzahlungsbeiträge pro Hof. Erich von Siebenthal (svp, BE) verlangte in seinem Vorstoss, dass nebst der Tierhaltung und der Ackerbewirtschaftung auch die Waldpflege und die Sömmerung als wichtige Faktoren landwirtschaftlicher Tätigkeit in die Kalkulation einfliessen sollen. Prisca Birrer-Heimo (sp, LU) hingegen legte den Fokus stärker auf organisatorische und administrative Aufgaben: Mit einem Einbezug des Betriebsmanagements sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Produkten wollte sie erreichen, dass der reale Arbeitsaufwand der Bäuerinnen und Bauern berücksichtigt wird. Obwohl der Bundesrat mit Verweis auf den dadurch erwachsenden administrativen Aufwand beide Postulate zur Ablehnung empfahl, stimmten je deutliche Mehrheiten für die Anliegen. Einzig die GLP und Mehrheiten der FDP lehnten die Vorstösse ab, vermutlich aus ähnlichen Beweggründen wie die Regierung. Der Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) erschien noch im selben Jahr (vgl. unten)  [8]
Im Juni 2014 publizierte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Evaluation zum System der Standardarbeitskräfte (SAK). Es erfüllte damit die Forderungen der drei Postulate von Siebenthal, Birrer-Heimo und Müller, welche 2012 eingereicht und im Berichtsjahr verabschiedet worden waren (siehe oben). Das Parlament hatte die Berechnungsart der SAK kritisiert, welche als Grundlage für die Auszahlung der Subventionsbeiträge an Bauernhöfe herangezogen werden. In diversen Bereichen seien die SAK-Kriterien zu pauschal und ungenau, wesentliche Teile des Arbeitsaufwands von Bäuerinnen und Bauern würden nicht berücksichtigt. Im Bericht wurde dargelegt, dass ein grosser Vorteil des gegenwärtigen SAK-Systems dessen einfache Anwendung und Transparenz sei, was den Landwirten eine hohe Rechtssicherheit gewähre. Gleichzeitig räumte man aber ein, dass die Akzeptanz vor allem bei kleineren Betrieben tief sei, was an der spezifischen Beschaffenheit der SAK liege: Die Standardarbeitskraft sei nämlich nicht ein Mass für die tatsächlich anfallende Arbeit, sondern ein standardisiertes Betriebsgrössenmass. Es könne daher z.B. vorkommen, dass die SAK-Kriterien an den durchschnittlichen technischen Fortschritt angepasst würden, während eine Kleinbäuerin diesen auf ihrem Hof in der entsprechenden Periode gar nicht hatte umsetzen können. Eine Anpassung der SAK in Richtung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes sei laut den Behörden aber nicht zielführend: Die Landwirte müssten dann diesen Faktor jeweils in ihre jährlichen Produktionsentscheidungen einbeziehen, was die Akzeptanz des Systems wohl kaum erhöhen würde. Es sei künftig eine klarere Kommunikation gegenüber der landwirtschaftlichen Bevölkerung gefragt, um diese Charakteristiken der SAK zu verdeutlichen. Als gravierenden Mangel erkannte das Bundesamt für Landwirtschaft jedoch den fehlenden Einbezug landwirtschaftsnaher Tätigkeiten in die SAK-Berechnung: Diese könnten bei einigen Höfen bedeutend zur Wirtschaftlichkeit beitragen. Beim heutigen Zwei-Stufen-Verfahren, wo zuerst eruiert wird, ob ein Betrieb die minimale SAK-Grenze zum Bezug von Direktzahlungen erfüllt und erst danach eine detaillierte Prüfung zum wirtschaftlichen Potenzial erfolgt, würden wohl diverse Betriebe bereits im ersten Schritt ausgeschlossen, welche dank landwirtschaftsnaher Tätigkeiten jedoch durchaus förderungswürdig wären. Der Bundesrat beschloss deshalb zu überprüfen, ob die SAK-Berechnung künftig um solche Elemente erweitert werden könnte. Man müsse dann aber in Kauf nehmen, dass die Objektivität des Systems etwas geringer würde. Änderungsvorschläge sollen dem Parlament im Rahmen der nächsten Weiterentwicklung der Agrarpolitik präsentiert werden  [9] .
Die Landwirtschaft prägte während der Wintersession 2014 die Debatten zum Bundeshaushalt 2015. Vertreter der bäuerlichen Kreise zeigten sich entsetzt über den Vorschlag des Bundesrates, bei den Direktzahlungen 177 Millionen Franken einzusparen. Man habe ihnen bei der Einführung der neuen Agrarpolitik, welche grosse Anpassungen von Seiten der Bauern erfordere, versprochen, dass im Gegenzug die finanzielle Unterstützung stabil bleiben würde. Weniger als ein Jahr nach der Umsetzung des revidierten Landwirtschaftsgesetzes begehe die Exekutive nun Vertragsbruch. Die Behörden argumentierten vergeblich, dass es sich beim Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft lediglich um die Definition von Obergrenzen gehandelt habe. Durch die Schuldenbremse sei man jetzt zu diesen Einschränkungen gezwungen. Der Nationalrat erhöhte in der ersten Lesung nach längeren Diskussionen das Agrarbudget um 115 Millionen Franken. Anita Fetz (sp, BS) profilierte sich in der kleinen Kammer zum wiederholten Male als Kontrahentin der Bäuerinnen und Bauern: Sie hatte bereits bei den Diskussionen zur neuen Agrarpolitik dagegen plädiert, den finanziellen Rahmen für die Landwirte auszudehnen. Auch sie vermochte das Steuer allerdings nicht herumzureissen. Nachdem die Auseinandersetzungen um das Agrarbudget die Räte bis zur Einigungskonferenz geführt hatten - die NZZ titelte bereits, dass die Budgetdebatte zur "Bauerndebatte" ausarte - wurde beschlossen, die Direktzahlungen auf dem Vorjahresniveau zu belassen  [10] .
Laut dem Agrarbericht 2014 erhöhte sich das Nettounternehmenseinkommen des landwirtschaftlichen Sektors gegenüber dem Vorjahr um 6,9% auf CHF 2,949 Mrd. Dies sei hauptsächlich einer erhöhten tierischen Produktion zu verdanken (+ CHF 417 Mio.). Die pflanzliche Produktion nahm hingegen um CHF 325 Mio. ab. Im Bereich des Aussenhandels war weiterhin ein Importüberschuss zu verzeichnen: Mit mittlerweile CHF 3,4 Mrd. steigerte sich dieser zwar gegenüber dem Vorjahr noch einmal, verglichen mit dem Beginn des Jahrtausends war jedoch ein deutlicher Rückgang feststellbar: Die Bilanz konnte um beinahe einen Drittel zugunsten des Exports verbessert werden. 2013 wurden 1'368 landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben. Es verblieben 55'207 Höfe mit insgesamt 158'919 Beschäftigten. Die erneute Durchführung einer Zeitbudgeterhebung im Bereich der Landwirtschaft erlaubte es der Forschungsanstalt Agroscope, die veränderten Arbeitsbedingungen auf den schweizerischen Höfen seit 1974 nachzuzeichnen. Betrug der wöchentliche Zeitaufwand damals noch 78 Stunden, so verringerte er sich bis 2011 auf 65 Stunden für Bäuerinnen respektive 66 Stunden für landwirtschaftliche Betriebsleiter. Die Arbeitszeit, welche die Ehefrauen im Schnitt für die Betreuung des Haushalts verwenden, wurde in dieser Zeit halbiert. Dafür werden heutzutage durchschnittlich 7 Stunden mehr pro Woche für die Ausführung ausserbetrieblicher Erwerbstätigkeiten verwendet. Auch bei den Betriebsleitern erhöhte sich dieser Zeitbudgetposten leicht. Gleichzeitig senkte sich jedoch der Aufwand für landwirtschaftliche Arbeiten im selben Zeitraum um 16 auf insgesamt 50 sowie der Administrationsaufwand um 1,5 auf nunmehr 2 Stunden pro Woche. Dass die Bauern dermassen weniger Zeit in die agrarische Tätigkeit an sich investieren, hängt vermutlich mit dem technischen Fortschritt und der Mechanisierung vieler Arbeiten seit 1974 zusammen. Ein nach wie vor ungelöstes Problem stellt laut dem Agrarbericht der hohe Phosphor-Einsatz in der Landwirtschaft dar. Dieses für Pflanzen unerlässliche chemische Element kann bei erhöhter Konzentration in Gewässern für Sauerstoffmangel sorgen. Seit den 1970er Jahren wurden die aus der Gesellschaft stammenden Quellen stetig reduziert, so dass aus der Industrie und aus Privathaushalten heute kaum mehr Phosphor ins Wasser gelangt. Die Landwirtschaft verzeichnete 2012 aber immer noch einen Überschuss von 5'900 t, was einer Phosphor-Effizienz von 60% entspricht. Die neue Agrarpolitik möchte diesen Wert bis im Jahr 2017 um 8% erhöhen - langfristiges Ziel ist ein Effizienzgrad von 100%. Letzteres würde bedeuten, dass genau so viel Phosphor zum Einsatz kommt wie von der Natur benötigt wird. Dass in der Phosphor-Thematik schweizweit keine Einigkeit herrscht, zeigten derweil diverse Zeitungsberichte, welche im Sommer veröffentlicht worden waren. Fischereiverbände klagten, dass einige der Gewässer bereits "zu sauber" seien, so dass Fische nicht mehr genügend Nährstoffe darin fänden, um zu überleben. Am gravierendsten sei dieses Problem im Brienzersee, wo die Berufsfischerei beinahe eingestellt werden musste. Aber auch der Walen- und der Vierwaldstättersee hätten mit dem geringen Phosphorgehalt zu kämpfen. Am Bodensee forderten Verbände des Dreiländerecks, dass die Kläranlagen weniger stark filtern sollten. Sie betonten, dass dadurch die Trinkwasserqualität des Wassers nicht beeinträchtigt würde: Es handle sich bei Phosphor um einen lebenswichtigen Stoff, den auch der Mensch beim Essen täglich zu sich nehme  [11] .
2014 wurde eine Motion Germanier abgeschrieben. Das Parlament betrachtete die Forderung, dass ein grösserer Anteil des landwirtschaftlichen Budgets in die Förderung des Konsums regionaler Landwirtschaftsprodukte investiert werden soll, als erfüllt. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 würde der Kredit "Absatzförderung" bis 2017 um 16 Millionen auf insgesamt 70 Millionen Franken erhöht  [12] .
Das Parlament schrieb 2014 ein Postulat Graf (gps, BL) ab. Das Anliegen, einen Bericht über die Situation der Frauen in der Landwirtschaft zu erstellen, sei im Rahmen des Agrarberichts 2012 erfüllt worden  [13] .
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Volksinitiativen zur Landwirtschaft
Die Initiative für Ernährungssicherheit wurde im Juli 2014 nach nur fünf Monaten Sammelzeit mit über 147'000 Stimmen bei der Bundeskanzlei eingereicht. Damit gelang dem Bauernverband, welcher die Unterschriftensammlung zur gemeinsam mit der SVP lancierten Initiative koordiniert hatte, ein wahres Bravourstück: Seit über 20 Jahren war die geforderte Unterschriftenanzahl für Volksbegehren nicht mehr in so kurzer Zeit zusammengekommen. Der Bundesrat zeigte sich beeindruckt und kündigte im darauffolgenden Herbst die Ausarbeitung eines direkten Gegenvorschlags an. Die aufgegriffene Thematik der Sicherung der Nahrungsmittelzufuhr sei zwar höchst relevant, würde vom SBV und der SVP aber zu einseitig ausgelegt. Die Ernährungssicherheit könne nicht nur mit der Inlandproduktion garantiert werden, auch Lebensmittelimporte seien dazu notwendig. Eine Annahme der Initiative würde diese Importe gefährden, da die Grenzen vermutlich wieder verstärkt werden müssten. Der Bundesrat gab des Weiteren bekannt, dass er mit seinem Gegenvorschlag die unternehmerische Leistungsfähigkeit der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft steigern wolle. Die Bauernschaft solle nachhaltig und ressourceneffizient produzieren können, und sich zudem verstärkt am Markt orientieren. Während der Bundesrat dem Initiativtext also eine grundsätzliche Bedeutsamkeit zugestand, sprachen andere Akteure diese dem Anliegen pauschal ab. Vertreter der SP bezeichneten das Volksbegehren als "Papiertiger", da die gestellten Forderungen mit den bestehenden Regelungen vollumfänglich bedient würden. Auch ein internes Papier der Bundesverwaltung kam laut Angaben der Neuen Luzerner Zeitung zu dieser Einschätzung. In der Tagespresse wurde die Initiative generell als Reaktion auf die Agrarpolitik 2014 bis 2017 interpretiert. Nach der zunehmenden Verlagerung der Direktzahlungen auf die Förderung von Biodiversität, Tierwohl und Ressourceneffizienz wollten die Bauern nun eine erneute Fokussierung auf die Produktion erreichen  [14] .
Die Bauerngewerkschaft Uniterre lancierte mit ihrer Volksinitiative "Für Ernährungssouveränität" im Berichtsjahr ein Begehren, welches sich mit der Lebensmittelversorgung der Schweizer Bevölkerung auseinandersetzt. Nebst der Förderung inländischer und ökologischer Produktion vereint der vorgeschlagene Verfassungsartikel verschiedenste landwirtschaftliche Themen auf sich, so z.B. die Gewährleistung "gerechter Preise" durch den Bund, das Recht der Bäuerinnen und Bauern auf freie Samennutzung und -vermehrung oder das Verbot genetisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Ein regionaler Vertreter erklärte, im Unterschied zum Bauernverband nehme Uniterre eine globale Perspektive ein. Es gehe nicht nur um den Schutz der nationalen Landwirtschaft, sondern um das Recht jedes Volkes, sich selbst zu versorgen. Insbesondere Entwicklungsländer sollten nicht durch Marktkräfte dazu gezwungen werden, statt Nahrung für die eigene Bevölkerung Futtermittel für die Tiere reicher Industriestaaten zu produzieren. Mit dem grünen Nationalrat Balthasar Glättli, Juso-Präsident Fabian Molina und Jean Ziegler im Initiativkomitee konnte Uniterre auf prominente Unterstützung von links zählen  [15] .
Dass 2014 gleich drei Volksinitiativen lanciert wurden, welche sich mit Lebensmitteln und Agrarprodukten in der Schweiz auseinandersetzen, sorgte in der schweizerischen Tagespresse für Aufsehen. Die Fair-Food-Initiative der Grünen und die Initiativen für Ernährungssicherheit respektive Ernährungssouveränität von SBV/SVP respektive Uniterre verfolgten offenkundig ähnliche Ziele. Dies drückte sich auch darin aus, dass sich die Initiativkomitees teilweise gegenseitige Unterstützung zusprachen und auf eine insgesamt erhöhte Wirkung in Bundesbern hofften. In einem Interview mit der Basellandschaftlichen Zeitung versuchte Urs Niggli, der Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau in Frick, diesen Trend zu interpretieren. Er erkannte darin zwei sehr unterschiedliche politische Richtungen, welche sich aber in der Kritik an der Globalisierung vereinen. Rechte Kreise beriefen sich immer noch auf Gedankengut des zweiten Weltkriegs, wonach man in einem turbulenten Umfeld nur durch die eigene Herstellung von Lebensmitteln überleben könne. Politikerinnen und Politiker links-grüner Gesinnung hingegen warnten vor der Übermacht des Weltmarktes und forderten die Hoheit jedes Volkes über seine Lebensmittel. So ergebe es sich, dass normalerweise antagonistische Gruppen plötzlich für dasselbe Ziel, die Ernährungssouveränität, kämpften  [16] .
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Freihandelsabkommen
Mitte Mai präsentierte Bernard Lehmann, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), einen Bericht über die mögliche Ausgestaltung und allfällige Konsequenzen einer gegenseitigen Milchmarktöffnung mit der EU. Das Bundesparlament hatte in den vorigen Jahren mehrfach eine solche Analyse gefordert, nachdem 2007 bereits der Käsehandel mit den europäischen Nachbaren liberalisiert worden war. Die Verwaltung kam in dem über hundertseitigen Dokument zum Schluss, dass eine sektorielle Marktöffnung grundsätzlich zu begrüssen wäre. Eine Reform des Schweizer Milchsektors sei in näherer Zukunft ohnehin angezeigt: Die künstliche Spaltung zwischen liberalisiertem Käse und geschützter Milch erodiere den Milchpreis schleichend, und protektionistische Haltungen seien in internationalen Organisationen wie der WTO zunehmend unter Beschuss. Ökonometrische Simulationen ergaben zudem, dass eine Öffnung mit Wohlfahrtsgewinnen einhergehen würde: Die Konsumentinnen und Konsumenten könnten von tieferen Preisen profitieren, während sich den Produzierenden und Verarbeitenden neue Exportmärkte erschliessen würden. Allerdings hätte der sinkende Milchpreis - das Bundesamt ging von einer Reduktion um bis zu 25% aus - negative Folgen für die Milchbauern. Um einen Einkommensverlust zu verhindern, wären staatliche Mehrausgaben von ca. CHF 150 Mio. notwendig. Auch die Instrumente zur Stützung des schweizerischen Milchsektors müssten überarbeitet und eventuell um temporäre Massnahmen wie Investitionshilfen oder Qualitäts- und Absatzförderungen ergänzt werden. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) sprach sich infolgedessen gegen eine Liberalisierung aus: Die prognostizierten Nettogewinne seien zu tief, als dass sich der erhöhte Einsatz von Steuergeldern lohnen würde. Anders sah dies die Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie: Aufgrund der hohen Milchpreise seien die hiesigen Verarbeiter international nicht konkurrenzfähig, weswegen eine Marktöffnung mit entsprechenden Begleitmassnahmen von Vorteil wäre. BLW-Direktor Lehmann ging nicht davon aus, dass der Bericht unmittelbare Auswirkungen auf die gegenwärtige Praxis haben werde, da der politische Widerstand zu gross und die Verhandlungsgrundlage mit der EU vor der endgültigen Klärung der institutionellen Fragen zu instabil sei. Die vorgebrachten Resultate könnten aber die Diskussion versachlichen. Um seine ablehnende Haltung gegenüber einer Öffnung der weissen Linie zu untermauern, veranlasste der Verband der Schweizer Milchproduzenten eine Gegenstudie bei der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) in Zollikofen. Die Autoren kamen darin zum Schluss, dass die Verwaltung den Rückgang der Milchproduktion massiv unterschätzt habe. Aufgrund der neuen Stützungsmassnahmen würden wenig rentable Bergproduktionsbetriebe erhalten bleiben, während grosse Betriebe, welche sich auf die Milchproduktion spezialisiert haben, grosse Einbussen zu verzeichnen hätten und daher aus dem Geschäft aussteigen würden. Die Diskussionen zeigten, dass eine realistische Einschätzung der Konsequenzen einer Milchmarktöffnung äusserst schwierig ist. Verschiedenste Faktoren spielen eine Rolle, u.a. auch das auf 2015 angekündigte Ende der Milchkontingentierung in der EU  [17] .
Die Räte stimmten dem Bundesrat 2014 in seiner Einschätzung zu, dass ein Postulat Grin (svp, VD) von 2008 abzuschreiben sei. Der Urheber hatte einen Bericht zu allfälligen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU auf die schweizerische Selbstversorgung verlangt. Aufgrund der gegenwärtigen politischen Lage - Blockade in den Verhandlungen mit der EU aufgrund institutioneller Fragen und abgebrochene Doha-Runde der WTO - sei es unwahrscheinlich, dass demnächst ein entsprechendes Freihandelsabkommen zustande komme. Wenn die Thematik wieder aktuell werde, würde der Bundesrat Analysen dazu vorlegen  [18] .
Ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) wurde im Sommer 2014 abgeschrieben. Der Bundesrat betrachtete die Forderung, einen Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU auf Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf den Wirtschaftsstandort zu erstellen, als erfüllt an. Zwar war kein solcher verfasst worden; angesichts der gegenwärtigen Blockade in den Verhandlungen mit der EU und einem 2012 angenommenen Postulat Darbellay (cvp, VS), welches einen Abbruch von Agrarfreihandels-Verhandlungen bis zum Ende der WTO-Doharunde verlangte, sei es aber nicht sinnvoll, bereits jetzt über allfällige Auswirkungen zu spekulieren. Sobald der Abschluss eines Abkommens in tatsächliche Reichweite komme, werde sich der Bundesrat dieser Aufgabe widmen. Im Nationalrat war die Abschreibung des Postulats umstritten. Eine Kommissionsmehrheit machte geltend, dass es wichtig sei, die ökonomischen Rahmenbedingungen zu kennen, um überhaupt fundierte Diskussionen führen zu können. Sie verlor aber im Ratsplenum gegen eine Überzahl von geschlossenen SVP-Parlamentariern und Grünen sowie Grossteilen der BDP und CVP  [19] .
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Raumplanung
Anderthalb Jahre, nachdem die grosse Kammer das Postulat von Siebenthal (svp, BE) zur "Gleichbehandlung von Vorsassen unechter Gemeinschaftsweidebetriebe und privaten Vorsassen" überwiesen hatte, präsentierte der Bundesrat die Antwort in einem entsprechenden Bericht. Darin lehnte er die Umteilung einer gewissen Vorsassen-Art vom Sömmerungs- ins Berggebiet ab, welche für die Betroffenen mit einer Erhöhung der Direktzahlungsbeiträge einhergegangen wäre. Dass man 1999 Gemeinschaftsweiden dem Sömmerungsgebiet zugeschlagen habe, sei gerechtfertigt: Die Massnahme habe zum Ziel gehabt, den "Alpcharakter" dieser traditionell gemeinschaftlich bewirteten Flächen zu bewahren. Durch die Auflagen des Sömmerungsgebiets sei zudem garantiert, dass diese ökologisch wertvollen Kulturlandschaften nicht übernutzt werden. Eine vom Postulant vorgeschlagene Unterscheidung in "echte" und "unechte" Gemeinschaftsweiden je nachdem, ob sie von einer Personengemeinschaft tatsächlich betrieben werden oder ob diese sie nur besitzt und alle Teilnehmenden sie auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaften, würde schliesslich eine Verletzung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit bedeuten  [20] .
Der Ständerat beendete mit seiner Ablehnung im Dezember die Diskussionen um eine 2009 eingereichte parlamentarische Initiative Favre (fdp, NE). Mit dieser hätte erreicht werden sollen, dass jurassische "Wytweiden" neu der Landwirtschafts- statt der Waldzone angerechnet werden. Die vorberatende Kommission erläuterte, dass mit der neuen Agrarpolitik und dem 2012 revidierten Waldgesetz bereits wesentliche Schritte zum verbesserten Schutz dieses identitätsstiftenden Landschaftsmerkmals unternommen worden seien. Eine Zonenumteilung hätte zudem nicht wie postuliert positive Auswirkungen für die Bewirtschaftenden, sondern würde sie im Gegenteil sogar finanziell abstrafen. Die Finanzhilfen, welche im Rahmen des Waldgesetzes zur Förderung der Waldbiodiversität gezahlt werden, würden wegfallen. Schliesslich wären die Wytweiden dann nicht mehr legal geschützt: Eine Rodung könnte ohne entsprechende Bewilligung erfolgen. Der Initiant Laurent Favre, der inzwischen das nationale Parlament zugunsten der Neuenburger Exekutive verlassen hatte, liess über einen Ratskollegen ausrichten, dass er die Initiative selbst zurückgezogen hätte, wenn dies von ausserhalb des Rates möglich gewesen wäre. Er sei zufrieden mit den Entwicklungen, die sich seit der Einreichung seiner Initiative ergeben haben  [21] .
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Einkommenssicherung
Nach den letztjährigen Einbussen stieg das landwirtschaftliche Einkommen für Einzelbetriebe 2013 wieder um 9,7% an. Im Durchschnitt erwirtschaftete ein Betrieb damit CHF 85'820, wobei beinahe ein Drittel dieses Betrags aus ausserlandwirtschaftlichen Quellen stammte. Obwohl die Hälfte der Bauernfamilien auf Diversifizierung setzte und ihr Angebot mit der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Direktvermarktung, touristischen Angeboten etc. ausdehnte, blieb der Effekt relativ bescheiden: Für drei Viertel aller Betriebe machten diese Tätigkeiten weniger als 11% des Umsatzes aus. Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (fdp, FR) äusserte sich in einem Interview kritisch zu diesen Entwicklungen. Das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern sei immer noch 40% tiefer als in vergleichbaren Sektoren. Diesen Graben gelte es zu schliessen. Die landwirtschaftliche Betriebszählung des Bundesamts für Statistik (BfS) zeigte ausserdem, dass die Schweizer Landwirtschaft auch weiterhin von bäuerlichen Familien geprägt ist. 98% aller Höfe gelten nach der UNO-Definition als "bäuerliche Familienbetriebe". Ein Grossteil der Arbeitskräfte rekrutierte sich ebenfalls aus der Verwandtschaft, wobei jedoch ein Drittel von ihnen nicht entlöhnt wurde. Am stärksten betroffen hiervon waren die Ehegattinnen: 19'067 Bäuerinnen arbeiteten 2013 unentgeltlich auf dem Hof ihres Mannes  [22] .
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Direktzahlungen
Ein nationalrätliches Postulat Bourgeois (fdp, FR) beauftragt die Regierung mit der Untersuchung einer neuen Art der Massnahmengestaltung für die Unterstützung der Landwirtschaft, welche zurzeit in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union diskutiert und eventuell demnächst angewandt werden soll. Es handelt sich dabei um den Ersatz eines Grossteils der direkten Finanzhilfen für Bäuerinnen und Bauern durch Versicherungssysteme, welche z.B. die Ernten versichern oder die Risiken von Preisschwankungen decken würden. Solche Massnahmen könnten sich auch für die nächste schweizerische Agrarpolitik 2018-2021 als nützlich erweisen, insbesondere in Anbetracht des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU und der damit ebenfalls zu erwartenden Intensivierung der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA  [23] .
Eine Motion von Siebenthal (svp, BE) konnte 2014 abgeschrieben werden. Der Bundesrat hatte das Ansinnen im Zusammenhang mit der neuen Agrarpolitik erfüllt: Bäuerinnen und Bauern erhalten die Direktzahlungen des Bundes seit 2014 in drei statt zwei Raten pro Jahr .
Eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigte Ende Oktober auf, dass die Schweizer Bäuerinnen und Bauern im internationalen Vergleich besonders stark vom Staat abhängig sind. Mit über 50% Subventionen am Gesamteinkommen der Landwirtschaft belegte die Schweiz 2012 Rang drei bei den Mitgliedsländern; nur Japan und Korea stützten ihren Agrarsektor zur gleichen Zeit noch stärker. Die OECD lobte die Schweiz zwar für ihre Reformen, die sie im Zuge der neuen Agrarpolitik eingeführt hatte. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Schweizer Subventionen immer noch dreimal höher seien als der Schnitt aller OECD-Länder  [25] .
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Tierische Produktion
Die grosse Kammer forderte mit einer Motion Hassler (bdp, GR) einstimmig, dass die Moderhinke bei Schafen koordiniert bekämpft werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Klauenkrankheit, welche bei Schafen, Gämsen und Steinböcken auftreten kann und für die Tiere äusserst schmerzhaft ist. Die Seuche sei in der Schweiz weit verbreitet und führe bei betroffenen Schafhaltern nicht nur zu erheblichen ökonomischen Einbussen, sondern auch zu einem enormen Pflegeaufwand. Der Einsatz von Antibiotika sei zudem oft unvermeidlich. Kantonale Strategien gegen diese Krankheit würden sich stark unterscheiden und seien teilweise gar inexistent, was immer wieder zu Neuansteckungen führe. Der Bund solle daher die Leitung bei der Bekämpfung übernehmen. Die Motion gelangt nun zur Behandlung in den Ständerat  [26] .
Die Ständekammer beschloss im Berichtsjahr, eine im Nationalrat lancierte und dort angenommene Motion Knecht (svp, AG) abzuweisen. Diese hätte die Fütterung von tierischen Schlachtnebenprodukten 13 Jahre nach deren Verbot aufgrund der Rinderseuche BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie) wieder einführen wollen. Sowohl die zuständige Kommission als auch Bundesrat Berset betonten, dass dies nur mit strengen Einschränkungen denkbar wäre, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu garantieren. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Landwirtschaft, des Bundes, des Fleischhandels, der Grossverteiler und Konsumentenorganisationen kam zum Schluss, dass dies kaum praktikabel und sehr teuer wäre. Da die Motion Teile dieser Einschränkungen, wie etwa die strikte Trennung von Produktions- und Verarbeitungslinie, bereits im Voraus explizit ausgeschlossen hatte, waren sich die Ratsmitglieder rasch bezüglich deren Ablehnung einig, womit das Geschäft erledigt wurde  [27] .
Die Räte genehmigten 2014 die vom Bundesrat beantragte Abschreibung einer Motion Büttiker (fdp, SO). Mit den neuen Direktzahlungsregelungen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 sei gewährleistet worden, dass sich die Milch- und Fleischproduktion in der Schweiz künftig verstärkt an den betriebseigenen Raufutterflächen orientiert .
Die grosse Kammer schrieb 2014 ein Postulat Hassler (bdp, BE) ab. Der Bundesrat war der Forderung, die Haltung von Mutterkühen in Zukunft mit gleich vielen Subventionen abzugelten wie jene von anderen Milchkühen, 2013 im Rahmen der neuen Agrarpolitik nachgekommen  [29] .
Der Nationalrat behandelte eine Motion Gschwind (cvp, JU), welche den Bundesrat mit einer Senkung der Tierarzneimittel-Preise auf das Niveau der EU beauftragt. Gschwind begründete seine Forderung mit Verweis auf einen im Vorjahr erschienenen Bericht des Preisüberwachers, in dem für die Schweiz höhere Preise von durchschnittlich 70% gegenüber jenen in europäischen Vergleichsländern festgestellt wurden. Dies sei nebst der kleinen Marktgrösse hauptsächlich auf die schweiz-spezifischen Anforderungen bei den Verpackungsbeschriftungen zurückzuführen. Bundesrat Berset entgegnete, dass man mit der Revision des Heilmittelgesetzes nichttarifäre Handelshemmnisse bereits signifikant reduziert habe. Ein Abkommen mit der Europäischen Arzneimittelbehörde stelle zudem weitere Erleichterungen für den Marktzugang und auch damit verbundene niedrigere Preise in Aussicht. Dieses werde zurzeit aber von der Europäischen Kommission aufgrund institutioneller Fragen blockiert, man solle sich daher noch ein wenig gedulden. Nichtsdestotrotz stellten sich 96 grösstenteils bürgerliche Parlamentarier hinter das Anliegen. Die Motion wartete Ende Berichtsjahr auf ihre Behandlung im Ständerat. Das Postulat des gleichen Urhebers, in dessen Auftrag der Bericht des Preisüberwachers verfasst worden war, wurde indes von den beiden Kammern als erfüllt abgeschrieben  [30] .
Für mediale Aufmerksamkeit sorgte im November 2014 die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS), als sie einen vollumfänglichen Verzicht von Antibiotika in der Nahrungsmittelproduktion forderte. Die Problematik der Antibiotikaresistenzen bei Mensch und Tier werde immer schwerwiegender. Damit der Einsatz von solchen Medikamenten in Zukunft überhaupt noch Wirkung zeige, müssten bereits heute Massnahmen ergriffen werden. In der Landwirtschaft sei konkret die Züchtung robusterer Tierarten zu fördern und für gesunde Haltungsformen zu sorgen. Des Weiteren gelte es, die Durchmischung von Beständen möglichst zu verhindern. Als mögliche Anreize für die Produzentinnen und Produzenten schlug die Kommission die Einführung eines Labels für antibiotikafreie Fleischproduktion vor. Auch eine Kopplung der Subventionen an die Bedingung, dass die Ställe bei Kontrollen keine resistenten Keime aufweisen, müsse in Erwägung gezogen werden. Verbände aus dem Bereich der Landwirtschaft reagierten ablehnend auf die Aussagen der EFBS. Es sei zwar wichtig, dass Antibiotika vorsichtig dosiert würden, ein vollständiger Verzicht würde aber Tierquälerei bedeuten. Derweil arbeiteten die Bundesämter BAG, BAFU, BLW und BLV an einer gemeinsamen Strategie gegen Antibiotikaresistenzen. Im Bereich der Lebensmittelherstellung stellten sie sich dabei hinter den Vorschlag der EFBS, mit Subventionen eine Verhaltensänderung bei der Bauernschaft zu bewirken. Von einem umfassenden Verzicht sahen sie jedoch ab  [31] .
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Milch
Der Milchpreis konnte sich 2013 auf seinem erhöhten Niveau halten: Wertschöpfungsstarke Milch, welche für den Inlandmarkt bestimmt ist, wurde von der Branchenorganisation Milch (BOM) mit einem Richtpreis von 71 Rappen bewertet. Diese attraktive Situation verführte viele Bauern zu einer Produktionssteigerung: Bereits im Frühling betrug der Butterberg wieder mehr als 4'000 t. Die Schweizerischen Milchproduzenten (SMP) beschlossen daher gemeinsam mit den grössten Milchhändlern, eine Exportfirma namens LactoFama AG ins Leben zu rufen. Diese soll künftig saisonale Milchüberschüsse aufkaufen, zu Butter verarbeiten und im Ausland absetzen. LactoFama teilte in einer Medienmitteilung mit, dass sie sich als eine Ergänzung zur Milchpreissegmentierung der BOM verstehe. Die Organisation begann sogleich, in den Markt zu intervenieren: Zwischen April und Juni kaufte sie über 43 Mio. kg Vollmilch zum niedrigsten Segmentspreis auf und exportierte diese. Laut Einschätzungen der SMP konnte damit verhindert werden, dass der Butterberg nicht nochmal um das Doppelte anstieg  [32] .
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Bienensterben
Ein von der grossen Kammer überwiesenes Postulat Grin (svp, VD) forderte den Bundesrat auf, eine finanzielle Unterstützung zur Erneuerung dezimierter Bienenbestände zu überprüfen. Durch die Verminderung der Bestände in den letzten Jahren hätten viele Imker grosse Verluste erlitten und nun keinen Anreiz mehr, erneut Bienen heranzuziehen. Da aber ein noch stärkerer Rückgang schwerwiegende Konsequenzen für die Bestäubung inländischer Pflanzen und Obstbäume haben würde, sei ein staatlicher Eingriff notwendig geworden. Die Unterstützung lasse sich in den 2013 verabschiedeten nationalen Massnahmenplan integrieren. BDP und SVP sowie die Mehrheit der Grünen und der CVP nahmen das Postulat mit 93 zu 67 Stimmen an. 28 Parlamentarier enthielten sich ihres Stimmrechts, was vermutlich auf das Votum von Bundesrat Schneider-Ammann zurückzuführen ist. Dieser hatte das Geschäft zur Ablehnung empfohlen, da man mit dem nationalen Massnahmenplan bereits genügend Rahmenbedingungen zur Rettung der Bienen festgelegt habe. Für allfällige Sondermassnahmen, wie etwa die finanzielle Entschädigung bei Bienenverlusten, seien die Kantone zuständig  [33] .
In Erfüllung einer Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) veröffentlichte der Bundesrat 2014 einen nationalen Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen. Er schilderte darin bereits bestehende Instrumente zur Förderung von Wild- und Honigbienen und skizzierte weitere, sofort umzusetzende sowie zu überprüfende Massnahmen. Grundsätzlich seien bereits diverse Projekte mit dem Ziel des Bestäuberschutzes in die Wege geleitet worden: Ein Beispiel wäre etwa der 2012 gegründete nationale Bienengesundheitsdienst. Auf Empfehlung einer Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Forschung und der Behörden wie auch des Bauernverbandes, des Dachverbandes schweizerischer Bienenzüchtervereine apisuisse und des oben erwähnten Bienengesundheitsdienstes, wurde die Implementierung folgender Vorschläge beschlossen: In der nächsten Direktzahlungsverordnung, welche spätestens im Frühjahr 2015 erscheint, wird ein sogenannter "Blühstreifen" eingeführt. Auf derartigen Flächen soll mit einer speziellen Saatmischung das Nahrungsangebot für Bienen erweitert werden, da zurzeit besonders während der Sommermonate und im Talgebiet ein Mangel an Pflanzenblüten herrsche. Des Weiteren will der Bundesrat künftig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) stärker regulieren: Die bei der Forschungsanstalt Agroscope zuständige Gruppe zur Risikobewertung von PSM wird verstärkt und es sollen neue Testverfahren entwickelt werden. Bei der Zulassung von PSM haben die Verantwortlichen zudem fortan darauf zu achten, dass die Abdrift von Sprühnebeln ausserhalb der behandelten Kulturen verringert wird. Weitere Möglichkeiten, wie etwa eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Imkerinnen und Imker oder die gesetzlich verpflichtende Bekämpfung der höchstschädlichen Varroa-Milbe sollen zuerst auf ihre Machbarkeit, Effektivität und auf eventuelle finanzielle Folgen überprüft werden. Der Verband deutschschweizerischer und rätoromanischer Bienenfreunde hatte derweil eine positive Nachricht zu vermelden: Im letzten Winter seien nur 12% aller Bienenvölker in der Schweiz gestorben. Gegenüber früheren Jahren wie etwa 2012, wo jedes zweite Bienenvolk umgekommen sei, stelle dies einen grossen Fortschritt dar. Der Verband warnte indes, dass die Problematik des Bienensterbens damit noch nicht gelöst sei  [34] .
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Pflanzliche Produktion
Mit äusserst knappen 88 zu 85 Stimmen akzeptierte der Nationalrat im Herbst 2014 eine Motion Bugnon (svp, VD). Damit verlangte die grosse Kammer eine Änderung der Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche laut Motionär gewisse Arten von Genossenschaften benachteiligen. Im Weinbau sei es nämlich oft so, dass Rebenbesitzer zwar Mitglieder einer Genossenschaft seien, die Reben aber nicht selber pflegten, sondern anderen Rebbauern zur Bewirtschaftung anvertrauten. Die Erträge würden jedoch ebenso der Genossenschaft abgeliefert, wie wenn sie sie selbst geerntet hätten. Bei der Berechnung von Strukturverbesserungsbeiträgen, die diesen Genossenschaften zukommen sollen, ziehe der Bund solche Personen allerdings jeweils von der totalen Mitgliederzahl ab, was den finanziellen Beitrag an die Genossenschaften ungerechtfertigterweise schmälere. Dieser Umstand solle nun revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, stützte sich in seiner Argumentation aber auf einen sehr spezifischen Aspekt des eingereichten Texts, was den Verdacht eines Missverständnisses aufkommen liess. Der Motionär beanstandete dies auch in der Ratsdebatte: Die Verwaltung habe sein Geschäft "demoliert", auf den Kern seines Anliegens sei gar nicht eingegangen worden. Bundesrat Schneider-Ammann (fdp) nahm die Beschwerde zur Kenntnis, betonte aber umgehend, dass eine solche Änderung nicht über den Verordnungsweg erfolgen könne, sondern nur über das Gesetz. Das rechtskonservative Lager stimmte zusammen mit der grünen Partei geschlossen für die Annahme der Motion. Dagegen stellten sich hingegen die Grünliberalen. Die übrigen Fraktionen CVP, FDP und SP fanden zu keiner einheitlichen Position. Das Geschäft wurde anschliessend zur Zweitbeurteilung an den Ständerat weitergereicht  [35] .
Mit der einhelligen Verabschiedung einer Motion Pezzatti (fdp, ZG) beschloss der Nationalrat im Dezember, in die Bekämpfung der sogenannten Kirschessigfliege zu investieren. Diese Fruchtfliegenart, welche sich seit 2011 in der Schweiz ausbreitet, hatte bereits im vergangenen Sommer erhebliche ökonomische Schäden verursacht. Der Motionär, welcher zugleich Vorstandsmitglied des Schweizerischen Obstverbandes ist, erklärte, dass sich die Kirschessigfliege in den nächsten Jahren noch stärker ausbreiten werde. Dank zunehmend milder Winter seien insbesondere Betriebe mit biologischem Landbau oder integrierter Produktion durch einen Befall gefährdet. Da bis anhin noch keine nachhaltig wirksame Gegenmassnahme gefunden worden sei, müsse der Bund schnellstmöglich zusätzliche Gelder in die Forschung und Beratung stecken. Der Bundesrat erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Bevor die Massnahmen umgesetzt werden können, wird die zweite Kammer jedoch noch ihr Einverständnis geben müssen  [36] .
Ende Jahr publizierte der Bundesrat einen Bericht zu einem Postulat Müller-Altermatt (cvp, SO). Dieses hatte für eine Stärkung der auf Nachhaltigkeit fokussierten landwirtschaftlichen Forschung und insbesondere des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) plädiert. Die Regierung anerkannte die Relevanz derartiger wissenschaftlicher Erkenntnisse für die zukünftige Entwicklung der Schweiz und äusserte die Absicht, die Finanzhilfe für das FiBL um jährlich 3 Millionen Franken zu erhöhen sowie ebenfalls jährlich 2 Millionen Franken für gemeinschaftliche Forschungsprojekte zum Thema "nachhaltige Landwirtschaft" bereitzustellen. Die Unterstützung für das FiBL falle nicht grösser aus, da man den gegenwärtig hohen Zufluss privater Mittel für das in einer Public-Private-Partnership engagierte Institut nicht untergraben wolle  [37] .
Die biologische Landwirtschaft konnte sich in der Schweiz auch 2013 weiter etablieren. Mit einem Zuwachs von 2,6% produzierten insgesamt 6'047 Höfe nach biologischen Richtlinien. Der Marktanteil wurde ebenfalls gesteigert und betrug damit beinahe 7% der gesamten Lebensmittelverkäufe (2012: 6,3%). Die beliebtesten biologischen Produkte waren Eier und Brot  [38] .
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlichte einen Bericht in Antwort auf ein 2012 eingereichtes Postulat Moser (glp, ZH). Darin wurde erörtert, ob die Lancierung eines Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beitragen könnte. Die mit der Untersuchung beauftragten Experten kamen zum Schluss, dass der Bund und die Kantone bereits Vieles unternommen hätten, um diese Ziele zu erreichen. Ein Aktionsplan könnte dennoch hilfreich sein: Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Akteure, welche in diese Thematik involviert seien, wäre eine zusätzliche Koordination bezüglich der Festlegung gemeinsamer und breit abgestützter Ziele wünschenswert. Im gemeinsamen Dialog könnten institutionelle Akteure auf Bundes- und Kantonsebene, Vertreter der Landwirtschaft, der chemischen Industrie, Umweltverbände und weitere involvierte Akteure Verständnis entwickeln für unterschiedliche Wertvorstellungen und Ansprüche an den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Erstellung eines Aktionsplans gäbe zudem Anlass, das Potential bereits bestehender Massnahmen besser auszuschöpfen und so die Risikoreduktion möglichst effizient voranzutreiben. Die Eignung zusätzlicher Instrumente könnte in diesem Rahmen überprüft werden, und nicht zuletzt würde ein Aktionsplan auch der Verbreitung wichtiger Informationen an die betroffenen Akteure und an die Öffentlichkeit dienen  [39] .
Aufgrund eines Skandals um den Walliser Weinhändler Dominique Giroud sahen sich die Walliser Behörden und das Finanzinspektorats des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) dazu veranlasst, die existierenden Kontrollsysteme für die Weinproduktion und den Weinhandel zu überprüfen. Der Westschweizer Fernsehsender RTS berief sich im Februar auf interne Dokumente der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), wonach Inspektoren zwischen 2006 und 2009 über 350'000 Liter illegalen Weinverschnitts im Unternehmen Girouds entdeckt hätten. Obwohl die Waadtländer Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren im Dezember einstellte und Giroud freisprach, hatte die Affäre politische Konsequenzen. Sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene wurde im Zuge der Evaluation festgestellt, dass zwischen den Weininspektoren und den Finanzämtern ungenügende Zusammenarbeit herrsche. Teilweise aufgrund legaler Konstellationen würden die Behörden nicht miteinander kommunizieren, wodurch die Effektivität der Kontrollen wesentlich beeinträchtigt werde. Man begann daher mit der Planung eines Systems zum Informationsaustausch, um solchen Fällen in Zukunft besser begegnen zu können  [40] .
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Lebensmittel
Eine Motion Glasson (fdp, FR) aus dem Jahr 2005 wurde von den beiden Kammern im Juni 2015 abgeschrieben. Das Anliegen, dass der Bund ein Kontroll- und Ahndungssystem gegen Zuwiderhandlungen im Bereich der geschützten Kennzeichnungen und der Deklaration von Herkunft und Produktionsmethode landwirtschaftlicher Erzeugnisse etablieren soll, wurde als erfüllt betrachtet. Entsprechende Bestimmungen seien inzwischen durch verschiedene Gesetze wie etwa das Lebensmittelgesetz (vgl. unten) oder die Swissness-Vorlage eingeführt worden. Des Weiteren würden neue Verwaltungsstellen wie etwa die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette oder das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Vollzug durchführen und überwachen  [41] .
Ein Postulat Hassler (bdp, GR), welches vom Bundesrat einen Bericht verlangte zur Koexistenz von geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOP) oder geschützten geografischen Angaben (IGP) mit Erzeugnissen aus derselben Region, die einen ähnlichen Namen tragen wie die geschützten Produkte, wurde im Juni 2014 als erfüllt abgeschrieben. Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte einen entsprechenden Bericht im Oktober 2012 veröffentlicht. Darin zeigte es auf, dass die Koexistenz zwischen diesen beiden Erzeugnis-Kategorien durch den rechtlichen Status quo nicht ausgeschlossen sei. Ein "Davoser Bergkäse" etwa dürfe diese Bezeichnung behalten, obwohl er nicht den AOP-Kriterien des "Bündner Bergkäses" entspreche, sofern sich das Produkt auch tatsächlich von dem geschützten unterscheide, der Name schon langjährig und rechtmässig gebraucht werde und jegliche Täuschungsgefahr ausgeschlossen werden könne  [42] .
Ohne sich diesbezüglich zu äussern, überwies der Nationalrat im Herbst 2014 ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR). Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln zu verfassen. Inländische Hersteller könnten bereits heute ihre Produkte besonders kennzeichnen, wenn diese höheren Anforderungen genügen, als es die rechtliche Basis verlangt. Auch Importeure sollten Zugang zu dieser Werbemethode haben. Die Regierung betonte in ihrer Antwort auf das Postulat, dass ausländische Produzenten diese Möglichkeit bereits heute nutzen könnten. Sie sei aber bereit, einen Rapport über die legalen Bedingungen dieser Positivdeklaration für ausländische Lebensmittel zu verfassen  [43] .
Der Bundesrat hat künftig dafür zu sorgen, dass Produzierende von Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben (AOP respektive IGP) diese Bezeichnungen nur noch verwenden dürfen, wenn die angepriesenen Produkte auch tatsächlich in den entsprechenden Gegenden hergestellt wurden. Dies forderten die Kammern im Berichtsjahr durch Annahme einer Motion Barthassat (cvp, GE). Das Parlament reagierte damit auf eine Ankündigung der Firma Emmi, dass sie CHF 40 Mio. in die Produktion und den Verkauf von Greyerzer Käse in den USA investieren wolle. Zwar wäre dieser Käse nicht mit dem Label AOP versehen worden, doch hätte Emmi den Käse als Greyerzer bezeichnet. Dies sei problematisch, da dem Unternehmen verschiedene Gelder zur Förderung des Absatzes von Käse im Ausland gezahlt würden, welche aber an die Produktion in der Schweiz gebunden sind. Mit einer solchen Strategie würden daher die Qualitätsmassnahmen des Bundes unterlaufen. Obwohl Emmi noch am Tag der Einreichung der Motion zurückkrebste und bekräftigte, den Namen "Greyerzer" nicht zu verwenden, nahmen sowohl der National- als auch der Ständerat die Motion deutlich an  [44] .
Valérie Piller Carrard (sp, FR) beantragte mit einer Motion, dass sich die Schweiz mit einem bilateralen Abkommen bei den USA für die gegenseitige Anerkennung von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP) einsetzt. Sie wollte damit verhindern, dass im Ausland missbräuchlich Bezeichnungen verwendet werden, welche zu Verwechslungen mit in der Schweiz geschützten Produkten führen könnten. Die Motionärin reagierte, wie auch Luc Barthassat (cvp, GE) mit seinem Geschäft "Schutz von eingetragenen Bezeichnungen wie AOC oder IGP", auf die Ankündigung des Milchverarbeiters Emmi, in Zukunft Greyerzer Käse auch in den USA herstellen und vertreiben zu wollen. Emmi entschied zwar in Reaktion auf diese Aufbegehren des Parlaments, das Vorhaben fallen zu lassen. Nichtsdestotrotz nahmen die Räte die Motion Piller Carrard deutlich an. Im Nationalrat hatten sich einzig die GLP und eine Mehrheit der FDP dagegen gestellt. Der Bundesrat nahm das Anliegen entgegen, warnte jedoch, dass kaum Aussichten auf Erfolg bestünden. Man habe die USA bereits 2005 darauf angesprochen, damals hätten sie sich jedoch "gänzlich unflexibel" gezeigt. Es sei zudem kaum zu erwarten, dass die Vereinigten Staaten sich auf Verhandlungen einlassen, solange das Freihandelsabkommen mit der EU (TTIP) nicht unter Dach und Fach sei  [45] .
Ende Mai lancierte die grüne Partei ihre im Vorjahr angekündigte "Fair-Food-Initiative". Darin verlangt sie, dass importierte Lebensmittel künftig schweizerischen Standards bezüglich Umwelt- und Tierschutz sowie fairer Arbeitsbedingungen zu genügen haben. Die Initiative wurde von der politischen Öffentlichkeit gemischt aufgenommen. Während sich der Schweizer Tierschutz (STS) und die Vereinigung kleiner und mittlerer Bauern (VKMB) für das Anliegen aussprachen, kritisierten Akteure wie die Agrarallianz, Bio-Suisse oder die Jungsozialistinnen und -sozialisten den eingereichten Text. Die Umsetzbarkeit des Vorhabens wurde angezweifelt, da die Grenzkontrollen massiv ausgedehnt werden müssten. Man wies zudem darauf hin, dass sich Probleme mit der Welthandelsorganisation WTO einstellen könnten, welche sich für den internationalen Abbau von Handelsschranken einsetzt. Die für diesen Bereich zuständigen Bundesämter für Landwirtschaft und für Lebensmittelsicherheit bekräftigten diese Befürchtung. Die Initiantinnen und Initianten selbst lehnten den Einwand mit Verweis auf die Präambel der WTO ab, wonach Handelsbeschränkungen erlaubt seien, um das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen  [46] .
Ende November 2014 deckte der Sonntags-Blick auf, dass ein Bündner Fleischlieferant über Jahre hinweg Fleisch falsch deklariert hatte. "Carna Grischa" gehört mit einem Jahresumsatz von 30 Millionen Franken zu den fünf grössten Schweizer Fleischhändlern und beliefert hauptsächlich Hotels, Kantinen, Restaurants und Kinderkrippen. Laut internen Dokumenten, welche dem Sonntags-Blick vorlagen, seien unter anderem Ablaufdaten nach hinten verschoben worden, man habe Fleisch ungarischer Herkunft für in der Schweiz produziert ausgegeben und sogar Pferdefleisch als Rindfleisch verkauft. Die Enthüllung sorgte schweizweit für grosses Aufsehen, die Bündner Staatsanwaltschaft leitete umgehend ein Verfahren gegen die Firma ein. Verwaltungsratspräsident Ettore Weilenmann gab in den darauffolgenden Wochen zu, dass derartige "Fehler" unterlaufen seien. Er persönlich habe jedoch nichts davon gewusst. Interne Untersuchungen hätten zudem ergeben, dass weniger als zwei Prozent aller Kunden davon betroffen gewesen seien. Nichtsdestotrotz brach der Umsatz innerhalb einer Woche um 30% ein. In einem Interview mit dem Tagesanzeiger erklärte der Vorstehende des bernischen Kantonallabors, dass es für Lebensmittelkontrolleure äusserst schwierig sei, Betrügereien im Fleischbereich festzustellen. Man könne höchstens erkennen, ob es sich bei Rindfleisch auch tatsächlich um solches handle, oder ob ein als frisch deklariertes Fleischstück in Wahrheit aufgetaut worden sei. Angaben zum Herkunftsland oder zum Ablaufdatum seien jedoch nicht überprüfbar. Aufgrund des hohen Preises seien Betrügereien in diesem Bereich zudem besonders lohnend. Der Fall hatte auch politische Konsequenzen: Die Höchststrafe von 40'000 Franken bei vorsätzlichem Zuwiderhandeln gegen das Lebensmittelgesetz, welches gerade erst im Sommer vom Parlament revidiert worden war (vgl. unten), wurde von nationalen Politikerinnen und Politikern als zu niedrig betrachtet. Nach dem Pferdefleisch-Skandal sei dies nun schon die zweite Täuschung der Konsumenten im grossen Stil, das Abschreckungspotenzial müsse daher deutlich erhöht werden. Die Nationalrätin Yvonne Gilli (gp, SG) reichte eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, welche Ende Berichtsjahr jedoch noch nicht behandelt worden war  [47] .
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Revision Lebensmittelgesetz
Im Berichtsjahr wurden die Beratungen zum revidierten Lebensmittelgesetz abgeschlossen. In der Differenzbereinigung hatten sich die Räte noch mit drei Themen zu beschäftigen. Die hierbei umstrittenste Frage war, ob bei zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln künftig auch die Herkunft der darin enthaltenen Rohstoffe deklariert werden soll. Diese Idee hatte Nationalrätin Birrer-Heimo (sp, LU) 2013 in die Diskussion eingebracht: Die Information über das Herkunftsland der Rohstoffe sei wichtig für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie könnten so Einschätzungen über die ökologischen, tierschützerischen und sozialen Standards vornehmen, unter welchen ein Produkt hergestellt worden sei. Überdies würden dadurch die Distanzen ersichtlich, die ein Lebensmittel im Zuge seiner Produktion durchlaufen habe. Die grosse Kammer war dieser Argumentation sowohl in der ersten als auch in der zweiten Lesung gefolgt und hatte den Zusatz mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Jeweils einstimmig dahinter gestellt hatten sich dabei die SP, die Grünen und die Grünliberalen, während sich die anderen Fraktionen nicht auf eine eindeutige Position einigen konnten. Sowohl der Bundes- als auch der Ständerat kritisierten jedoch diese Entscheide: Je nach Saison und Produktionsposten könne die Herkunft eines Rohstoffs variieren, eine entsprechende Anpassung der Verpackungsbeschriftung wäre für die Unternehmen daher teuer und kaum praktikabel. Des Weiteren würde der Handel mit anderen Ländern erschwert, welche nicht denselben Richtlinien folgten. Zudem könnte ein Betrug, wie ihn Europa im vergangenen Jahr mit dem sogenannten "Pferdefleischskandal" erlebt hatte, damit nicht verhindert werden: Dort sei nicht die fehlende Herkunftsangabe auf den Verpackungen ausschlaggebend gewesen, sondern der grundsätzliche, kriminelle Antrieb zur falschen Deklaration. Dementsprechend hatte die kleine Kammer diese Bestimmung in der ersten Lesung mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt und bekräftigte ihren Entscheid in der Differenzbereinigung im darauffolgenden März. Dank einem Umdenken in der grünliberalen Fraktion akzeptierte der Nationalrat während der Sommersession diesen Beschluss und eliminierte den Absatz und somit das Anliegen Birrer-Heimo mit 93 zu 88 Stimmen. Eine zweite Abweichung bereinigte die Volkskammer ebenfalls im Juni, als sie einen von der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) eingefügten Passus guthiess: Demnach soll der Bundesrat künftig "das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind, zur Einhaltung der Bestimmungen [der] Lebensmittelgesetzgebung, einschränken oder verbieten" können. Der Vorschlag war zuerst auf Widerstand gestossen, da man eine solche Forderung eher im Tierschutz- als im Lebensmittelgesetz verankert sehen wollte. Nachdem die Bundesverwaltung allerdings mit der Kosmetikindustrie Kontakt aufgenommen und diese sich einer solchen Verfügung gegenüber aufgeschlossen gezeigt hatte, stand einer Aufnahme in den revidierten Gesetzestext nichts mehr im Wege. Die letzte Differenz zwischen national- und ständerätlichem Entwurf fand sich in einem Artikel zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung. In der grossen Kammer hatte man sich im Vorjahr dagegen gewehrt, dass die Exekutive eine Kontrolle von bei der Jagd erlegten Tieren vorsehen kann. Ständerat Engler (cvp, GR), welcher in seiner Freizeit selbst gerne auf die Pirsch geht, unterstützte diese Haltung in der Frühlingssession: Man habe hier eine Lösung zu einem inexistenten Problem gefunden. Ihm sei nämlich kein einziger Fall bekannt, in dem jemand durch den Verzehr von einheimischem Wild gesundheitlich zu Schaden gekommen wäre. Die Einführung einer Untersuchungspflicht übersteige zudem jegliche Verhältnismässigkeit: Allein im Kanton Graubünden würden im September innert dreier Wochen jeweils mehr als 8 000 Tiere erlegt, eine entsprechende lückenlose Kontrolle sei also unmöglich. Ratskolleginnen und -kollegen aus der zuständigen Kommission widersprachen ihm jedoch: Mit der "kann"-Formulierung strebe man keine flächendeckende Überprüfung, sondern einen risikobasierten Ansatz an. Nur wenn der Jäger oder die Jägerin eine verdächtige Veränderung am Wild feststelle, soll eine solche Untersuchung vorgenommen werden. Bundesrat Berset ergänzte, dass in der heutigen Jagdausbildung die Kompetenzen zu einer ebensolchen Einschätzung vermittelt würden - es müsse also nicht zwingend eine externe Autorität herbeigezogen werden, um die Forderung dieses Artikels zu erfüllen. Auf diese Erläuterungen hin nahmen beide Räte die Bestimmung mit klaren Mehrheiten an. Nachdem damit alle Differenzen bereinigt worden waren, schritten die Kammern zur Schlussabstimmung: Im Nationalrat wurde die Revision mit 140 zu 51 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Dagegen gestellt hatten sich zwei Drittel der Grünen sowie Minderheiten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünliberalen. Im Ständerat fiel das Resultat noch deutlicher aus: Nur zwei Vertreter der FDP versagten dem Gesetz schliesslich ihre Zustimmung  [48] .
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Tierversuche und -schutz
2014 entschieden die eidgenössischen Räte mit einer Motion Freysinger (svp, VS), den Handel mit Robbenprodukten zu verbieten. Damit wurde ein Zeichen gesetzt gegen die äusserst brutale Robbenjagd, welche heutzutage vornehmlich noch in Kanada und Namibia betrieben wird. Seit 2008 waren mehrere erfolglose Vorstösse sowie eine Petition der Fondation Franz Weber mit über 10 000 Unterschriften zum Thema eingereicht worden. Dass das Parlament in einem von links bis rechts breit abgestützten Anliegen derart gezaudert hatte, ist auf strategische Gründe zurückzuführen: Eine ähnliche Regulierung der EU war 2009 bei der Welthandelsorganisation WTO angefochten worden, das entsprechende Verfahren zog sich bis zum Mai 2014 hin. Es war demnach lange unklar, ob ein Schweizer Entscheid auf internationaler Ebene allenfalls für nichtig erklärt werden würde, was den Ständerat 2012 zu einer Sistierung der Motion veranlasste. Die grosse Kammer, welche lieber sofort handeln wollte, hatte sich diesem Beschluss im Differenzverfahren zu beugen. Nachdem die WTO schliesslich das europäische Verbot grundsätzlich gutgeheissen, aber kleinere Anpassungen verlangt hatte, nahmen die Räte die Motion in einer abgeänderten Version an. Der Bundesrat soll das Gesetz dahingehend ändern, dass "die Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz den gleichen Bestimmungen unterliegen, wie sie die EU aufgrund des Entscheides des WTO-Berufungsgremiums trifft"  [49] .
Die Interessengruppe "Hornkuh" lancierte unter Leitung des bernjurassischen Bergbauers Armin Capaul im September eine Volksinitiative. Demnach soll der Bund künftig Bauern mit zusätzlichen Direktzahlungen unterstützen, welche ihren Kühen und Ziegen nicht die Hörner absägen. Diese stellten ein wichtiges Kommunikations- und Körperpflegemittel für die Tiere dar und seien deshalb unerlässlich für eine artgerechte Haltung. Heutzutage haben weniger als 10% aller Schweizer Kühe noch Hörner: Gegner der Initiative argumentierten, dass Ställe wesentlich grosszügiger gestaltet werden müssten, um die Verletzungsgefahr unter den Tieren zu vermeiden. Auch die Bauern würden sich einem erhöhten Risiko aussetzen. Diverse Tierschutzorganisationen und Lebensmittellabels, darunter Demeter und Pro Specie Rara, sicherten dem Anliegen jedoch ihre Unterstützung zu  [50] .
Eine Dissertation der ETH Zürich sorgte im Herbst 2014 für Aufsehen. Bei Untersuchungen war festgestellt worden, dass sich Kuhglocken negativ auf die Gesundheit der Tiere auswirkten: Wenn Kühe 5,5 Kilogramm schwere Glocken um den Hals trügen, würden sie weniger fressen. Auch ihr Gehör werde durch die bis zu 100 Dezibel lauten Klänge beschädigt. Die Bauernschaft reagierte äusserst gereizt auf diese Ergebnisse: In Zeitungsartikeln und Interviews machten sie sich über die "nutzlose" Forschung lustig. SBV-Direktor Jacques Bourgeois wandte sich gar mit einer Interpellation an den Bundesrat und fragte, ob man sich nicht der Lächerlichkeit preisgebe, wenn man solche Studien mit öffentlichen Mitteln unterstütze. Der Bundesrat verneinte und betonte nebst dem Prinzip der Forschungsfreiheit, dass das Tierwohl in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert einnehme und daher auch erforscht werden solle. Die heftige Antwort der Landwirtschaft zeigte, dass die Kuhglocken stark im Identitätsbild der Schweizer Bäuerinnen und Bauern verankert sind. Sie machten geltend, dass derartige Glocken, wie sie für die Untersuchung verwendet worden waren, nur bei traditionellen Anlässen wie Alpauf- und Alpabzügen verwendet würden. Im Alltag fänden Glocken seltener Verwendung - und wenn, dann würden sie nicht mehr als 500 Gramm wiegen  [51] .
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Schutz von Grossraubtieren
Die beiden Kammern zeigten sich 2014 mit der Erfüllung einer Motion Hassler (bdp, GR) durch den Bundesrat zufrieden und schrieben sie ab. Die Exekutive hatte 2013 einen Bericht verfasst, in welchem sie darlegte, wie sie künftig den Herdenschutz organisieren und finanzieren will, um ein harmonisches Zusammenleben zwischen Menschen und Grossraubtieren wie etwa dem Wolf oder dem Bären zu ermöglichen  [52] .
Im Sommer beschloss der Ständerat, das Jagdgesetz (JSG) entsprechend einer Motion Engler (cvp, GR) zur Lockerung des Wolfsschutzes zu ändern. Der Motionär argumentierte, dass der momentane Fokus der legalen Bestimmungen auf den Umgang mit Einzeltieren nicht mehr der Realität entspreche. In der Schweiz würden Wölfe seit kurzem wieder Rudel bilden, es entstünden gar ganze Populationen. Dies mache eine Regulierung des Bestandes notwendig, wie sie auch bei anderen Wildtieren erfolge. Nur so könnten die öffentliche Sicherheit bewahrt, Wild- und Nutztierschäden im Rahmen gehalten und die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung erhöht werden. Bundesrätin Leuthard zeigte sich einverstanden mit einer derartigen Anpassung. Sie stehe im Einklang mit der Berner Konvention, welche unter gewissen Umständen eine Populationskontrolle im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlaubt. Die Ratsdebatte war durch ein Ereignis am Vorabend überraschend mit zusätzlicher Aktualität versehen worden: In Schlieren (ZH) hatte eine S-Bahn einen Wolf erfasst und getötet. Es handelte sich dabei um die erste Wolfssichtung auf städtischem Gebiet. Sie untermauerte die Forderung, dass man sich vermehrt Gedanken zum Zusammenleben zwischen Mensch und Raubtier machen müsse. Die Motion gelangt nun zur Beratung an den Zweitrat  [53] .
Die 2011 durch eine Motion Hassler (bdp, GR) beantragte Revision des Wolfskonzepts stiess in der Vernehmlassung auf Widerstand von verschiedensten Seiten. Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie den Grünen ging der Vorschlag zu weit, während die SVP jeglichen Schutz des Wolfes in der Schweiz kategorisch ablehnte. Betroffene Kantone zweifelten zudem an der Praxistauglichkeit. UVEK-Vorsteherin Leuthard (cvp) beschloss daher, das Konzept zugunsten der hängigen Motion Engler (cvp, GR) zu sistieren. Da sich mit der klar befürwortenden Haltung der verantwortlichen Nationalratskommission bereits im November deren Annahme abzeichnete, schickte Leuthard im Dezember zudem eine Revision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung. Mit dieser soll der zur Verfügung stehende rechtliche Spielraum ausgenutzt werden, um die operative Verantwortung im Umgang mit dem Wolf wieder vermehrt den Kantonen zu überlassen. Der Bund solle sich künftig auf seine Rolle als Oberaufsicht beschränken. Die Umweltschutzverbände WWF und Pro Natura zeigten sich noch vor Beginn der Vernehmlassungsfrist enttäuscht von diesem Verordnungsentwurf. Die Politik habe sich von Polemik und Panikmacherei manipulieren lassen  [54] .
Unumstritten war in der Volkskammer eine Motion Landolt (bdp, GL) zu einer begrifflichen Änderung im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG). Anstatt "Jagdbanngebieten" sollen dort künftig "Wildtierschutzgebiete" erwähnt werden. Diese Modifikation sei von Relevanz, da damit ein wichtiges Instrument zum Schutz der Biodiversität angesprochen werde. Der Begriff "Jagdbanngebiet" sei veraltet: Wildtiere müssten heute nicht mehr nur vor Jägern, sondern auch vor anderen Störungen und Eingriffen bewahrt werden. "Wildtierschutzgebiet" werde diesem Umstand besser gerecht; es könnten zudem Möglichkeiten für eine bessere Gewährleistung des Schutzes überprüft werden. Der Ständerat hatte sich bis Ende 2014 noch nicht zu diesem Vorhaben geäussert  [55] .
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Forstwirtschaft
Anfang 2014 nahm das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Aktualisierung der Ressourcenpolitik Holz und des dazugehörigen Aktionsplans vor. Diese mit den Kantonen, der Wald- und Holzwirtschaft sowie mit relevanten Sektoralpolitiken erarbeiteten Konzepte sollen die nachhaltige Bereitstellung und effiziente Verwertung von Schweizer Holz gewährleisten. Hauptziel ist dabei eine optimierte Kaskadennutzung: Der Rohstoff soll möglichst lange im Wirtschaftssystem genutzt und von hohen Wertschöpfungsniveaus schrittweise in tiefere überführt werden. So kann man Holz beispielsweise zuerst als Material für Möbel oder Gebäude einsetzen, bevor es als Energiequelle verbrannt wird. Aus einer Evaluation ging hervor, dass der Aktionsplan Holz effektiv sei und zur Erreichung der gesteckten Ziele beitrage. Die Umsetzung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, weshalb sich das BAFU zu einer Verlängerung des Programms bis 2016 entschloss. Es stellt dafür jährlich CHF 4 Mio. zur Verfügung  [56] .
Kommentarlos und einstimmig nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession 2014 ein Postulat von Siebenthal (svp, BE) an. Die Regierung wird darin beauftragt zu prüfen, ob Asche aus Heizungen, welche unbehandeltes Holz verbrennen, in den Wald zurückgeführt werden könnte. Diese Massnahme soll der Versäuerung des Waldbodens entgegenwirken, die aufgrund der hohen Stickstoffemissionen der Landwirtschaft in vielen Wäldern bereits fortgeschritten ist. Die derzeitige Regelung verbietet sowohl die Düngung von Waldboden als auch die Wiederverwendung von Asche aus Holzfeuerungen. Laut von Siebenthal würde mit einer derartigen Rückführung der Stoffkreislauf geschlossen, da in der Schweiz zur Heizung verwendetes Holz grösstenteils aus einheimischen Wäldern stammt. Der Bundesrat hatte sich bereits im Vornherein zur Erarbeitung eines Berichts bereit gezeigt  [57] .
Im Mai präsentierte der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald. Dieses soll angepasst werden, um die Umsetzung der 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 zu ermöglichen. Folgende Bereiche sind von der Revision betroffen: Der Kampf gegen biotische Gefahren wie etwa den Laubholzbockkäfer soll durch umfassendere gesetzliche Grundlagen verstärkt werden. Darüber hinaus will sich der Bund finanziell an Massnahmen beteiligen, welche den schweizerischen Wald auf den Klimawandel vorbereiten. Weiter sollen die Rahmenbedingungen zur Verwertung einheimischen Holzes verbessert und schliesslich die Anstellungskriterien für den öffentlichen Forstdienst der heutigen Rekrutierungspraxis angeglichen werden  [58] .
Erschliessungen des Waldes mit lastwagenbefahrbaren Strassen, Seilkränen usw. sollen vom Bund generell und nicht nur in Schutzwald-Gebieten unterstützt werden. Dies forderte eine bereits 2012 eingereichte Motion von Siebenthal (svp, BE), welche die grosse Kammer im Juni mit 128 zu 30 Stimmen annahm. Die Nutzung der Ressource Holz liege sowohl im Bereich der Energie- als auch der Klimapolitik im öffentlichen Interesse. Aufgrund einer fehlenden Basiserschliessung könne dieses Ziel zurzeit aber vielerorts nicht umgesetzt werden. Bundesrätin Leuthard erwiderte, dass man diesen Subventionstatbestand im Rahmen der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen 2003 gestrichen habe. Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes würden seither in der Verantwortung der Kantone liegen. Sie teile zwar grundsätzlich die Ansicht des Motionärs, dass die Verwertung einheimischen Holzes wichtig sei. Eine Wiederaufnahme der Unterstützung durch den Bund würde aber zusätzliche Mittel bedingen, welche das Parlament bei der Beratung des neuen Waldgesetzes im nächsten Jahr sprechen müsste. Ausserdem würde eine Rückverschiebung dieser Aufgabe auf die nationale Ebene den Bestrebungen des neuen Finanzausgleichs zuwiderlaufen, welcher eine generelle Entflechtung der Zuständigkeiten beabsichtigt hatte. Bei der Abstimmung wurde die Motion von der SVP und der BDP einstimmig unterstützt. Während auch die Mitteparteien CVP und FDP sowie die Grünen mehrheitlich Ja stimmten, stellte sich die grünliberale Partei dagegen. Die SP war mit 15 zu 15 Stimmen bei 6 Enthaltungen mittig gespalten. Der Ständerat beschloss nach längeren Diskussionen in der Wintersession, die Motion zu sistieren, um sie im kommenden Frühling parallel zur Revision des Waldgesetztes beraten zu können  [59] .
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Weiterführende Literatur
Amiet, Felix / Krebs, Albert, Bienen Mitteleuropas: Gattungen, Lebensweise, Beobachtung, Bern 2014.
Bauer, Felix J., Das Kuh-Büchlein, oder die Haustiere als der auseinandergelegte Mensch: Eine Studie über die klassischen Haustierarten des europäischen Bauernhofes und ihre Verhältnis zum menschlichen Organismus, Basel 2014.
Binz, Tobias, Auslandpreisvergleich Nutztiermedikamente, Bern 2013.
Biosuisse (Hg.), Jahresbericht 2012, Basel 2014.
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[1] Po. 14.3894: AB NR, 2014, S. 2357.
[2] Po. 14.3991: AB NR, 2014, S. 2358.
[3] Presse vom 30.10.14.
[4] Po. 13.4284: AB NR, 2014, S. 543; Lit. BAFU a.
[5] Mo. 13.3657: AB NR, 2014, S. 136 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 212 f.
[6] Po. 14.3618: AB NR, 2014, S. 1833.
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[8] Po. 12.3234: AB NR, 2014, S. 466 f.
[9] Po. 12.3234: Lit. BLW a.
[10] BaZ, 25.8.14; LZ, 30.10.14; NZZ, 11.11.14; BaZ, 12.11.14; LZ, 27.11.14; NZZ, 9.12.14; TA, 12.12.14; zum Voranschlag 2015, vgl. unten, Teil I, 5 (Voranschlag 2015).
[11] NZZ, 22.7. und 26.7.14; LZ, 6.6. und 10.6.14; AZ, 27.6.14; NZZ, 18.11.14; Lit. BLW b; Lit. Rossier; vgl. SPJ 2013, S. 213.
[12] Mo. 08.3443: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 135.
[13] Po. 11.3537: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 207.
[14] CdT, 30.10.14; NZZ, 29.4.14; TA, 30.6.14; LZ, 9.7.14; AZ, 11.7.14; NZZ, 5.8.14; BaZ, BZ, LZ und TG, 30.10.14; vgl. SPJ 2013, S. 217.
[15] TG, 27.5.14; AZ, 11.7.14; BLZ, 4.8.14; NZZ, 1.10.14; AZ, Lib, QJ und TG, 1.10.14.
[16] TA, 28.1.14; Presse vom 1.10.14; BLZ, 8.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 217.
[17] Mo. 12.3665: Presse vom 15.5.14; LZ, 12.7.14; NZZ, 19.7.14; SO, 19.10.14; Lit. BLW c; Lit. HAFL; vgl. SPJ 2013, S. 217 f.
[18] Po. 08.3296: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.
[19] Po. 11.3896: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 209.
[20] Po. 13.3221: Lit. BLW d; vgl. SPJ 2013, S. 218.
[21] Pa.Iv. 09.469: AB SR, 2014, S. 1192 f.; vgl. SPJ 2012, S. 195.
[22] Lib, 18.11.14; Medienmitteilung BfS vom 23.12.14; Lit. BLW b; vgl. SPJ 2013, S. 218 f.
[23] Po. 14.3023: AB NR, 2014, S. 1278.
[24] Mo. 11.3698: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 219.
[25] BaZ, 30.10.14; BZ, 5.12.14; Lit. OECD.
[26] Mo. 14.3503: AB NR, 2014, S. 1828.
[27] Mo. 12.3754: AB SR, 2014, S. 36 f.; vgl. SPJ 2013, S. 219.
[28] Mo. 11.3066: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 197 f.
[29] Po. 12.3559: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 197.
[30] Mo. 13.3089: AB NR, 2014, S. 1140 f.; Lit. Binz; vgl. SPJ 2012, S. 196.
[31] SoZ, 23.11.14; LZ, 24.11.14; AZ, 28.11. und 16.12.14.
[32] NZZ, 28.3.14; BZ, 29.4.14; Medienmitteilung Lactofama vom 20.3.14; Medienmitteilung BOM vom 26.8.14; Lit. SMP; vgl. SPJ 2013, S. 219 f.
[33] Po. 12.3454: AB NR, 2014, S. 1017 f.
[34] Mo. 13.3367: NZZ, 4.6.14; Lit. BLW e; vgl. SPJ 2013, S. 220 f.
[35] Mo. 12.3809: AB NR, 2014, S. 1570 f.
[36] Mo. 14.3721: AB NR, 2014, S. 2354.
[37] Po. 12.3555: Lit. BLW f.
[38] NZZ, 10.4.14; Medienmitteilung BfS vom 29.7.14; Lit. Biosuisse; vgl. SPJ 2013, S. 221 f.
[39] Po. 12.3299: Lit. BLW g; vgl. SPJ 2012, S. 200.
[40] NZZ, 24.5.14; LT, 13.6.14; NZZ, 4.11.14; LT, 13.11.14; BaZ, 17.11.14; zur Affäre Giroud, vgl. oben, Teil I, 1b (Staatsschutz).
[41] Mo. 04.3301: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2005, S: 109; zur Swissness-Vorlage, vgl. oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[42] Po. 10.4029: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; Lit. BLW h; vgl. SPJ 2011, S. 213.
[43] Po. 14.3669: AB NR, 2014, S. 1893.
[44] Mo. 12.3365: AB NR, 2014, S. 1302 ff.; AB SR, 2014, S. 1014.
[45] Mo. 12.3369: AB NR, 2014, S. 1014 f.; AB SR, 2014, S. 1302 ff.
[46] TA, 28.1.14; NZZ, 25.4.14; SO, 18.5.14; TA, 30.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 217.
[47] So-Bli, 23.11.14; Blick, NZZ und TA, 24.11.14; AZ, Blick und TA, 25.11.14; vgl. Pa.Iv. 14.476 (Gilli).
[48] BRG 11.034: AB SR, 2014, S. 14 ff. und 700; AB NR, 2014, S. 808 ff. und 1300; BBl, 2014, S. 5088; vgl. SPJ 2013, S. 224 f.
[49] Mo. 11.3635: AB SR, 2013, S. 1161 ff. und 831 f.; AB NR, 2013, S. 743 und 1893; NZZ, 17.9.14; vgl. SPJ 2012, S. 203.
[50] SO, 20.4.14; TA, 27.9.14; BU, 23.10.14; www.hornkuh.ch.
[51] AZ, 9.10.14; NZZ, 14.10.14; TA, 15.10.14; AZ, 29.12. und 31.12.14; zur Ip. 14.3907 vgl. AB NR, 2014, S. 2370.
[52] Mo. 10.3242: AB NR, 2014, S. 786 ff. und 1514 f.; AB SR, 2014, S. 475 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 226.
[53] Mo. 14.3151: AB SR, 2014, S. 693 ff.; NZZ, 16.5.14; NZZ, SGT und TA, 20.6.14.
[54] SGT, 18.7.14; SGR, 3.9.14; NZZ, 5.9.14; Medienmitteilung UREK-NR vom 18.11.14; zur Motion Hassler vgl. SPJ 2011, S. 216.
[55] Mo. 14.3830: AB NR, 2014, S. 2355.
[56] Lit. BAFU et al. b.
[57] Po. 13.4201: AB NR, 2014, S. 543.
[58] BRG 14.046: BBl, 2014, S. 4909 ff.; vgl. SPJ 2013, S: 227.
[59] Mo. 12.3877: AB NR, 2014, S. 656 f.; AB SR, 2014, S. 1075 ff.