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Infrastruktur und Lebensraum 
Erhaltung der Umwelt
In der Gesamtabstimmung des erstberatenden Ständerats fand eine entschärfte Revision des Umweltschutzgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" eine Mehrheit. - Der Bundesrat gab bekannt, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls gefassten Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2012 erreicht zu haben, jedoch nur unter Anrechnung der Senkenwirkung der Wälder sowie der Reduktionsleistungen im Ausland. - In Reaktion auf die Umsetzungsprobleme des revidierten Gewässerschutzgesetzes und dessen Verordnung präsentierte das BAFU ein in Kooperation mit den betroffenen Akteuren erarbeitetes Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft". - Das Problem der Lebensmittelverschwendung (sog. Food Waste) erlangte mit den Ergebnissen der jüngsten BAFU-Studie zur Kehrichtzusammensetzung zusätzliche Aufmerksamkeit. - Nach Genehmigung des Nagoya-Protokolls durch das Parlament ratifizierte die Schweiz das Übereinkommen zur Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen.
Allgemeine Umweltpolitik
2013 wurden 83 Beschwerden von Umweltorganisationen, die insgesamt 60 Vorhaben betrafen, erledigt. Dabei wurde die Hälfte der Beschwerden vollumfänglich (47%) oder teilweise (3,6%) gutgeheissen. Damit lag die Quote gebilligter Beschwerden etwas tiefer als zwischen 2008 und 2012 (55-63%). In diesen Auswertungen nicht enthalten sind die 1008 Beschwerden von Helvetia Nostra gegen den Bau von Zweitwohnungen nach Annahme der Volksinitiative, die mehrheitlich gutgeheissen wurden oder bei denen der Gesuchsteller das Baugesuch zurückzog  [1] .
Um in Zukunft eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, verabschiedete der Bundesrat im Februar seine Botschaft zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes (USG). Diese bildet gleichzeitig den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft". Obwohl der Bundesrat das Ziel einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft mit den Initianten teilt, erachtet er deren Forderung, dass die Ressourcennutzung der Schweiz im Jahr 2050 nicht mehr als einen "ökologischen Fussabdruck" betragen dürfe, als nicht umsetzbar und mit unverhältnismässig hohen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden. Gemäss Berechnungen des Global Footprint Network aus dem Jahr 2010 verbraucht eine Schweizerin oder ein Schweizer 5 ha Land; nach einer gerechten und nachhaltigen Verteilung stünden jedem Erdbürger um die 2 ha zur Verfügung. Der bundesrätliche Vorschlag will unter anderem die Produkteumweltinformation für die Öffentlichkeit verbessern. Zusätzliches Verbesserungspotenzial ortet die Regierung auch in der Abfall- und Rohstoffpolitik und empfiehlt in ihrer Botschaft entsprechende Massnahmen, so etwa zur Steigerung der Wiederverwertungs-Quote oder die Möglichkeit zur Einführung einer Sammelpflicht für bestimmte Verpackungsmaterialien. Im Falle von Produkten, deren Herstellung ein hohes Gefährdungspotential für natürliche Ressourcen birgt (z.B. Baumwolle, Soja, Palmöl oder Kakao), soll der Bundesrat die Produzenten zur Berichterstattung über ihre Produkte auffordern oder gar Vorschriften zur Inverkehrbringung der Produkte erlassen können. Nicht zuletzt will die Regierung mit ihrer Botschaft die gesetzlichen Grundlagen für die Plattform "Grüne Wirtschaft" schaffen, welche den Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft fördern und freiwillige Massnahmen begünstigen soll  [2] .
Es waren nicht nur die geplanten Kompetenzerweiterungen zugunsten des Bundesrates, die im erstberatenden Ständerat in der Herbstsession auf Ablehnung stiessen. Neben der SVP und der BDP hatte sich auch die in der Kantonskammer stark vertretene FDP in der vorangegangenen Vernehmlassung ablehnend zum indirekten Gegenvorschlag geäussert - gleich wie gewichtige Wirtschaftsvertreter wie Economiesuisse oder der Schweizerische Gewerbeverband. Ihnen allen ging der bundesrätliche Vorschlag zu stark zu Lasten der Wirtschaft. Nach langer Eintretensdebatte fand der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten mit 20 zu 24 Stimmen zwar knapp keine Zustimmung, hingegen obsiegte ein Antrag Graber (cvp, LU) auf Rückweisung an die Kommission mit deutlichen 37 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie des Ständerates (UREK-SR) war damit angehalten, den Entwurf zu entschlacken sowie die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik besser zu berücksichtigen  [3] .
Bereits in der Wintersession legte die Kommission ihrem Rat das Geschäft mit zahlreichen Anträgen, die in ihrer Stossrichtung vom Ständerat unterstützt wurden, erneut vor. So entschärfte die kleine Kammer die Vorlage in diversen Punkten. Federn lassen musste etwa der Vorschlag, dass bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz nicht nur die in der Schweiz verursachte Umweltbelastung, sondern auch diejenige im Ausland berücksichtigt werden soll. Kompetenzen entzog der Ständerat dem Bundesrat bei der Bewilligung von Abfallanlagen: Die Erteilung einer Bewilligung soll nicht durch vom Bundesrat festgesetzte Kriterien bestimmt werden, vielmehr soll diese Aufgabe nach wie vor den Kantonen überlassen werden. Der bundesrätliche Vorschlag betreffend Inverkehrbringung von Rohstoffen und Produkten stiess im Grunde auf Anklang, wurde aber dahingehend entschärft, dass in der ständerätlichen Fassung das Subsidiaritätsprinzip zum Zuge kommt: Der Bundesrat dürfe nur Vorschriften erlassen, wenn die Wirtschaft keine freiwilligen Vereinbarungen abschliesst oder solche nicht umgesetzt werden. Mit diesen und zahlreichen weiteren Änderungen versehen, passierte das Geschäft die Gesamtabstimmung mit 26 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen). Die Volksinitiative der Grünen wurde mit 28 zu 11 Stimmen erwartungsgemäss zur Ablehnung empfohlen  [4] .
Jüngste durch Agroscope vorgenommene Auswertungen der Antworten von 19'000 Respondentinnen und Respondenten der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) zeigten, dass der Konsum von biologischen Lebensmitteln stetig zunimmt. Im Vergleich zu 2006 stieg der Ausgabenanteil von Bio-Produkten gemessen an allen Ausgaben im Lebensmittelbereich bis 2011 um 1,5 Prozentpunkte auf 8%. Aufgeschlüsselt nach Nahrungsmittelsorten verzeichnete das Bio-Gemüse im Jahr 2011 mit 14% den höchsten Marktanteil (2006: 9%). Der Bio-Marktanteil von Fleisch war dagegen eher tief und kam beinahe unverändert auf 5% zu liegen. Ferner zeigten die Auswertungen, dass Frauen, in der Deutschschweiz wohnhafte sowie eher wohlhabende Personen eher zum Bio-Konsum neigen. Erstaunt zeigten sich die Forscher ob dem vergleichsweise geringen Interesse an Bio-Produkten bei Familien mit Kindern. Dies stehe im Gegensatz zu Befunden im Ausland. Gemäss den Auswertungen von Agroscope stellen die 45- bis 54-Jährigen in der Schweiz die Altersklasse mit dem geringsten Verzehr von Bio-Produkten dar  [5] .
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Internationale Umweltpolitik
Im September legte der Bundesrat seine Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt 2015-2018 in der Höhe von fast CHF 148 Mio. vor. Mit CHF 125 Mio. soll der grösste Teil dieser Mittel in den Globalen Umweltfonds (GEF) fliessen, womit der Beitrag der Schweiz gleich hoch ausfällt wie in der Vorperiode (2011-2014). Der 1991 gegründete GEF ist ein multilaterales Instrument zur Unterstützung von Umweltschutz-Bestrebungen in Entwicklungs- und Transitionsländern. Die restlichen Gelder fliessen in den multilateralen Ozonfonds sowie in zwei Fonds zur Unterstützung von Massnahmen der besagten Länder im Rahmen der Klimakonvention. Das Parlament beriet die Vorlage 2014 noch nicht  [6] .
Im November schickte das UVEK eine Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung in die Anhörung, die eine Ausweitung der Anlagen bezweckte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Aarhus-Konvention, die vom Parlament im Vorjahr genehmigt worden war. Insgesamt sollen zehn zusätzliche Anlagetypen der UVP-Pflicht unterstellt werden. Die Anhörungsergebnisse standen Ende 2014 noch aus  [7] .
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Klimapolitik
In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Girod (gp, ZH) ortete der Bundesrat in den Bereichen Verkehr und Wohngebäude mit möglichen Einsparungen im Umfang von je gut 3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente das grösste Potential zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Des Weiteren gab sich die Regierung im Grunde zuversichtlich, durch die Verschärfung bestehender Massnahmen im Inland das 20%-Reduktionsziel bis 2020 erreichen zu können. Zu den wichtigsten Massnahmen der aktuellen Klimapolitik in der Schweiz zählen die CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe, das Gebäudeprogramm, die Emissionsvorschriften für neue Personenwagen sowie die Verpflichtung von Treibstoff-Importeuren und Betreibern fossil-thermischer Kraftwerke zur CO2-Kompensation im Inland. Gegeben die Fortführung und Verstärkung bestehender Massnahmen könnten die Treibhausgasemissionen bis 2050 gar um 45% gegenüber 2010 gesenkt werden, so der Bundesrat. Der Urheber des Postulats zeigte sich mit dem Bericht zufrieden und vom inländischen Reduktionspotential überzeugt  [8] .
An einer Pressekonferenz im April 2014 gab das BAFU bekannt, dass das Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, nämlich den Ausstoss zwischen 2008-2012 im Vergleich zu 1990 um mindestens 8% zu verringern, knapp erreicht werden konnte. Noch ganz anders hatte die Bilanz im Januar 2012 gelautet, worauf sich Bundesrätin Leuthard zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der Stiftung Klimarappen entschlossen hatte. Ohne den Erwerb von Emissionszertifikaten im Ausland, die zu einem Drittel der Treibhausgasreduktion beitrugen, hätte die Schweiz das Kyoto-Ziel nicht erreichen können. Dieser Umstand trug den Bundesbehörden denn auch Kritik von Umweltorganisationen und den Grünen ob der so "geschönten" Zahlen ein. Sowohl der WWF wie auch Exponenten der Grünen Partei stiessen sich ferner daran, dass im Ausland entstandene Emissionen zur Herstellung von Elektrizität, die in die Schweiz importiert wurde, nicht in die Berechnungen eingeflossen waren. In einem NZZ-Kommentar wurde der Bundesrat auch von Rolf Hartl, Präsident der Erdölvereinigung und der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK), der Schönfärberei beschuldigt. Wenn man die Senkenwirkung des Waldes, resp. die zunehmende Bindung von CO2 durch Wald, auslasse, die in der Schweiz im betrachteten Zeitraum zu einer beachtlichen Reduktion von 1,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente geführt hatte, seien ganze 87% der Treibhausgasreduktionen im Ausland erfolgt. Selbst das BAFU rief nicht zu unverhohlenem Optimismus auf: Dem 2011 geäusserten Willen des Parlaments folgend habe die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 20% zu reduzieren - und das ausschliesslich durch Massnahmen im Inland. Ferner konnten die Emissionen nicht in allen Sektoren reduziert werden. Während sich die Haushalte und der Dienstleistungssektor mit grösseren Reduktionsleistungen schmücken durften, nahmen die Emissionen im Verkehr im Vergleich zu 1990 gar zu. Mit 32% war der Verkehrssektor im Jahr 2012 für fast einen Drittel aller Treibhausgasemissionen in der Schweiz verantwortlich. Die im Sommer 2014 veröffentlichte CO2-Statistik für das Jahr 2013 wies zwar einen leichten Rückgang der durch den Brenn- und Treibstoffverbrauch verursachten Emissionen auf, hielt jedoch auch fest, dass der Brennstoffverbrauch noch deutlich über dem Zwischenziel für 2014 liegen würde, was eine mögliche Erhöhung der CO2-Lenkungsabgabe per 2016 näher rücken lässt  [9] .
Markus Hutter (fdp, ZH) vertrat die Ansicht, dass das BFE den Automobilimporteuren nicht ausreichende Informationen bereitstelle, um ihren aus dem CO2-Gesetz und der entsprechenden Verordnung erwachsenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Überschreiten die Fahrzeugimporte den Zielwert von 130 g CO2 pro km, müssen die Autoimporteure mit Sanktionen rechnen. Damit diese die Daten des BFE zu den CO2-Emissionen der Fahrzeuge mit den Angaben der Autohersteller angemessen vergleichen könnten, verlangte die - wegen Rücktritt Hutters durch Parteikollege Favre (fdp, NE) übernommene - Motion von BFE und Astra die kostenlose monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen an die Adresse der Autoimporteure. Trotz ablehnendem Antrag des Bundesrates, der sich gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sträubte und der Ansicht war, dass eine regelmässigere Datenlieferung Sache des Branchenverbandes und nicht die Aufgabe der Administration sei, da sie ja bereits eine transparente Jahresendabrechnung an die Importeure adressiere, nahm der Nationalrat das Anliegen mit knappen 95 zu 89 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Vergeblich dagegen stellten sich die geschlossenen Fraktionen der GLP, GP und der SP, wobei sie durch eine starke Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion unterstützt wurden. Der Ständerat äusserte sich 2014 noch nicht zum Anliegen  [10] .
Ein in der Sommersession 2014 vom Nationalrat angenommenes Postulat der FDP-Liberalen Fraktion veranlasst den Bundesrat zu prüfen, ob eine CO2-Abgabe auf importiertem Strom erhoben werden kann, sofern dieser aus CO2-belasteter Produktion stammt. Nachdem der Bundesrat das Anliegen befürwortet hatte - eine solche Prüfung werde im Rahmen der zweiten Etappe der Energiestrategie 2015 möglich sein -, überwies es die grosse Kammer stillschweigend  [11] .
Trotz gewisser erzielter Erfolge beim Rückgang des CO2-Ausstosses von Neuwagen heizte sich das Klima bei den Autoimporteuren 2014 an. Im Berichtsjahr mussten diese nämlich CHF 5,1 Mio. Sanktionen zahlen, da der Ausstoss von Neuwagen im Jahr davor im Schnitt noch immer bei 145 g CO2/km gelegen und somit den seit 2013 geltenden Zielwert von 130 g CO2/km überstiegen hatte. Darüber hinaus folgte der Nationalrat im Rahmen der Debatte zur Energiestrategie 2050 dem Bundesrat und verlangte im Einklang mit der EU-Norm verschärfte Reduktionsziele bis 2020 (95 g CO2/km für Personenneuwagen). Das Argument von Christian Wasserfallen (fdp, BE), dass die topographischen Gegebenheiten in der Schweiz im Unterschied zu den meisten EU-Ländern vermehrt den Einsatz von Vierradantrieben verlangen würden, konterte Beat Jans (sp, BS) erfolgreich mit der Aussage, die Eigentümer von Personenwagen mit dem höchsten CO2-Ausstoss seien an der Goldküste heimisch  [12] .
Bis 2020 wird der durch die Stiftung Klik verwaltete Fonds der Erdölvereinigung durch die seit 2013 bestehende Erhebung einer Abgabe bei allen Brennstoffverkäufern eine Milliarde Schweizer Franken eingenommen haben. Die eingenommenen Mittel dienen zur Erfüllung der Kompensationspflicht von Treibstoff-Importeuren und Betreibern fossil-thermischer Kraftwerke und sollen zur Unterstützung von CO2-Einsparprojekten eingesetzt werden. Problematisch sei nur, dass bis anhin zu wenig Projekte zur CO2-Kompensation bestehen würden, wie ein Bericht des Tagesanzeigers im März 2014 aufdeckte. Die Stiftung machte für diesen Umstand den Bund verantwortlich, der die Projekte bewilligen muss, wobei die zuständigen Ämter bei der Beurteilung, ob die Reduktion tatsächlich auf die vorgeschlagene Massnahme zurückzuführen sei, einen grossen Ermessensspielraum hätten. Aufgrund von Zweifeln an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen hatten die Bundesämter für Energie und Umwelt (BFE, BAFU) bereits zwei Projekte abgelehnt. Die Schwierigkeit, Projekte mit grossem Reduktionspotential zu lancieren, liege unter anderem darin, dass der Bund mit seinen eigenen Massnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor bereits beträchtliche Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ausschöpfe. Da die Investitionen innert sieben Jahren (bis 2020) amortisiert sein müssten, würden sich die Massnahmen zusätzlich verteuern. Aus all diesen Gründen forderte Klik die erneute Möglichkeit zur Kompensation von CO2-Emissionen im Ausland. Im Unterschied zur Vorperiode hatte das Parlament mit der 2011 verabschiedeten Revision des CO2-Gesetzes beschlossen, dass Kompensationsmassnahmen künftig nur noch im Inland möglich sein sollen. Im Oktober des Berichtsjahres verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der CO2-Verordnung, die unter anderem auch eine Erleichterung zur Durchführung von Projekten zwecks Emissionsreduktion im Inland beinhaltete. Einen Beitrag an die Erreichung der Klimaziele leisten künftig auch die Kehrichtverbrenner: Sie verpflichteten sich 2014 in einer Zielvereinbarung mit dem UVEK, ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 200'000 t im Vergleich zu 2010 zu reduzieren  [13] .
Mit Hilfe eines Postulats wollte der freisinnige Ständerat Felix Gutzwiller (fdp, ZH) die Grundlagen für eine faktenbasierte Klimapolitik schaffen. Um griffige Klimaziele bis 2030 zu erarbeiten - eine Aufgabe, der sich die Verwaltung im Auftrag des Bundesrates gegenwärtig widmet - sei eine gute Entscheidungsgrundlage zwingend. Des Weiteren habe der Bericht in Erfüllung des Postulats Girod (gp, ZH) gezeigt, dass die Energiestrategie 2050 alleine nicht ausreiche, um das globale Ziel der maximalen Erderwärmung um 2 Grad zu erreichen. Demzufolge müsste auch in weiteren, treibhausgasrelevanten Sektoren wie etwa der Abfallbewirtschaftung, der Landwirtschaft oder im Luftverkehr aufgezeigt werden, wie diese Ziele erreicht werden könnten, so der Initiant. In seiner befürwortenden Stellungnahme bekräftigte der Bundesrat sein Vorhaben, im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Klimagesetzgebung nach 2020 sektorbasiert verschiedene Optionen zur Verringerung des Treibhausgasausstosses prüfen zu wollen. Der Ständerat überwies das Anliegen in der Wintersession diskussionslos  [14] .
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Internationale Klimapolitik
Im Februar erstattete der Bund der UNO im Rahmen der Klimakonvention zum sechsten Mal Bericht über die Schweizer Klimapolitik. Dabei wurde ersichtlich, dass die Schweiz das im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarte Treibhausgas-Reduktionsziel von 8% bis 2012 im Vergleich zu 1990 nur unter Berücksichtigung von Massnahmen im Ausland und der zunehmenden Kohlendioxidspeicherung aufgrund der wachsenden Schweizer Wälder erreichen kann (siehe auch oben). Im Jahr 2011 lagen die Treibhausgasemissionen 5,6% tiefer als im Basisjahr. Dass sich zwischen 2007 und 2011 kein einheitlicher Trend erkennen lasse, liege an den unterschiedlichen Wetterbedingungen im Winter, die den Brennstoffverbrauch steuern. Darüber hinaus verdeutlichte der Bericht, dass die mittlere Jahrestemperatur in der Schweiz zwischen 1864 und 2012 um 1,75 Grad Celsius gestiegen ist, was dem Doppelten der durchschnittlichen weltweiten Zunahme entspricht. Der Bericht informiert die UNO auch über die zu treffenden Massnahmen in der Schweizer Klimapolitik bis 2020  [15] .
Damit die Schweiz der UNO an der Klimakonferenz in Paris Ende 2015 ihr Angebot zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nach 2020 unterbreiten kann, beauftragte der Bundesrat das UVEK im Mai 2014 mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Klimagesetzgebung ab 2020. Der im November veröffentlichte Bericht des Weltklimarats der UNO (IPCC) hielt die internationale Weltgesellschaft zu verstärkten Bemühungen an, was auch eine drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen nach sich ziehen müsse. Das an der UNO-Klimakonferenz in Lima im Dezember verabschiedete Dokument mit dem Namen "Lima Call for Climate Action" soll in Paris in ein verbindliches Klimaschutzabkommen für alle UNO-Mitgliedsstaaten ab 2020 münden. Obwohl bis Ende Jahr von offizieller Seite noch keine Bestätigung vorlag, eröffnete Radio SRF im November, der Bund plane bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% im Vergleich zu 1990. Dass - gemäss Angaben von Radio SRF - die Emissionen im Inland nur zu 30% im Vergleich zum Basisjahr gesenkt werden müssten (weitere 20% dürften im Ausland reduziert werden), provozierte sogleich Kritik von verschiedensten Umweltorganisationen  [16] .
Im April legte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung der in Doha beschlossenen Änderung des Kyoto-Protokolls (Kyoto II) vor, welche die teilnehmenden Staaten im Zeitraum 2013-2020 zu einer weiteren Treibhausgasreduktion verpflichtet. Da sich das Parlament im Rahmen der Beratung zum CO2-Gesetz im Jahr 2011 bereits für eine Emissionsreduktion bis 2020 im Umfang von 20% im Vergleich zu 1990 ausgesprochen hatte, zieht die Genehmigung der Änderung von Doha keine Gesetzesanpassungen nach sich. Dies war wohl mit ein Grund, wieso die Vorlage im erstberatenden Ständerat auf wenig Widerstand stiess. Nichtsdestotrotz liess es sich Werner Hösli (svp, GL) nicht nehmen, die Nicht-Teilnahme an Kyoto II von gewichtigen Verursachern von Treibhausgasemissionen - namentlich Kanada, Japan, China, Brasilien, Indien, Südafrika und die USA - anzuprangern, und die zweite Verpflichtungsperiode als "Rohrkrepierer" zu bezeichnen, der durch die "Umherreiserei" fast mehr Schadstoffe verursache als er einsparen könne. Sowohl die Bundesrätin wie auch Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) appellierten im Gegenzug an die Vorbildrolle der Schweiz. Mit 33 zu 6 Stimmen beschloss die Kantonskammer in der Wintersession 2014 die Genehmigung von Kyoto II und leitete das Geschäft an den Nationalrat weiter, der sich 2014 noch nicht zur Vorlage äusserte  [17] .
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Luftreinhaltung
In einem im Februar 2014 vorgelegten Kommissionsbericht beantragte die nationalrätliche UREK ihrem Rat mit 10 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die parlamentarische Initiative von Siebenthal (svp, BE), der 2012 Folge geleistet worden war, und mit der die gesetzlichen Bestimmungen zur Verbrennung von unbehandeltem Holz gelockert werden sollen, abzuschreiben. Grund dafür waren die überwiegend negativen Anhörungsergebnisse zur vorgeschlagenen Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV). Eine der Änderungen bestand darin, dass neben naturbelassenem auch bereits mechanisch bearbeitetes Holz in kleinen Holzfeuerungen verbrannt werden darf, sofern Letzteres nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. Neben den Umwelt- und Gesundheitsorganisationen, die sich einhellig gegen eine derart ausgestaltete Bestimmung gestemmt hatten, war dieser Vorschlag auch bei sieben von zehn Kantonen sowie bei fast der Hälfte der angehörten Wirtschafts- und Fachverbänden auf Ablehnung gestossen. Daraufhin hatte die UREK-SR 2013 grossmehrheitlich empfohlen, die Vorlage nicht weiterzuverfolgen. Die Hauptbedenken, welche neben dem BAFU und der UREK-SR nun auch von der UREK-NR mehrheitlich geteilt wurden, betrafen die Schwierigkeit, unbehandeltes von behandeltem Holz in jedem Fall eindeutig unterscheiden zu können. Im Irrtumsfall könnten möglicherweise gesundheitsbeeinträchtigende Schwermetalle oder Dioxine freigesetzt werden. Eine starke bürgerliche Kommissionsminderheit wollte dem Bundesrat den Verordnungsentwurf dennoch unterbreiten und empfahl der grossen Kammer aus diesem Grund die Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre. Der Nationalrat folgte seiner Minderheit diskussionslos und überaus deutlich mit 107 zu 56 Stimmen. Zu den unterlegenen Fraktionen der Grünen und der SP gesellten sich sechs Mitglieder der FDP-Fraktion sowie ein GLP-Vertreter  [18] .
Nachdem sich der Nationalrat im Herbst 2013 bereits mit dem Geschäft befasst hatte, nahm der Ständerat seine Detailberatung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes, mit welcher die Kriterien zur Befreiung der Agrotreibstoffe von der Mineralölsteuer verschärft werden sollten, im Frühjahr 2014 in Angriff. Auf Anraten ihrer Kommissionsmehrheit strich die kleine Kammer mit 23 zu 17 Stimmen die von der grossen Kammer im Vorjahr eingeführte Bestimmung, dass die Steuerbefreiung unter anderem nur dann erfolgen könne, wenn der Anbau von Rohstoffen für die Produktion von Agrotreibstoffen nicht zur Verdrängung der Nahrungsmittelproduktion geführt hatte. Dieser Entscheid war ebenfalls im Sinne der zuständigen Bundesrätin Leuthard, die betonte, dass der alleinige Fokus auf die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln noch nicht ausreiche, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Ebenfalls berücksichtigt werden müsse die Zweckmässigkeit und die Erschwinglichkeit derselben. Aus diesen Gründen sei die vom Bundesrat gewählte Kann-Formulierung, dass die Steuererleichterung gestrichen werden könne, wenn die Regierung die Ernährungssicherheit im Herstellerland als gefährdet ansehe, zielführender und ausreichend. Der Empfehlung seiner Kommission folgend, lenkte der Nationalrat in derselben Session auf die Variante von Bundes- und Ständerat ein, womit die Teilrevision noch in der Frühjahrssession 2014 verabschiedet werden konnte. In der grossen Kammer stimmten 138 gegen 56 Nationalrätinnen und Nationalräte für die Änderung und im Ständerat stiess diese gar auf einhellige Zustimmung  [19] .
Basierend auf jüngsten Forschungsergebnissen zu den Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf die Gesundheit empfahl die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) im März die Einführung eines Grenzwertes für kleine Feinstaubpartikel. Während die aktuelle Luftreinhalteverordnung einen Immissionsgrenzwert für grössere Feinstaubpartikel enthält, fehlt ein solcher für kleinere Partikel. Hier solle die Schweiz den Richtwert der Weltgesundheitsorganisation übernehmen, so die Forderung der EKL. Um den Grenzwert einzuhalten, müssten zusätzliche Massnahmen getroffen werden, namentlich auch bei den Holzfeuerungen  [20] .
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Gewässerschutz
Im Berichtsjahr beschloss das Parlament mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) die Aufrüstung von 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zur Reduzierung der Mikroverunreinigung. Während sich der Ständerat bereits 2013 positiv zum Vorhaben geäussert hatte, stimmte der Nationalrat dem Anliegen im Berichtsjahr zu - dies jedoch nicht ganz ohne Opposition. Eine aus SVP-Repräsentanten bestehende Kommissionsminderheit verlangte Nichteintreten. Sie sah weder den Handlungsbedarf für eine Aufrüstung gegeben - die Schweiz verfüge bereits über hervorragendes Trinkwasser -, noch das Verursacherprinzip berücksichtigt, da die anfallenden Kosten zur Sanierung eines Siebtels aller ARA über eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe finanziert werden solle. Mit Ausnahme der SVP fand die Vorlage jedoch bei allen anderen Fraktionen Unterstützung. Die Höhe der Abgabe (max. CHF 9 pro Einwohner und Jahr) sei vertretbar, lautete eines der Hauptargumente der Befürworterseite, und der Bedarf für eine Nachrüstung sei gegeben: Organische Mikroverunreinigungen, wie sie heute etwa durch Inhalte von Medikamenten, Pflanzenschutzmitteln oder Körperpflegeprodukten entstehen, könnten von den Anlagen nur ungenügend herausgefiltert werden, weswegen eine Aufrüstung der zentralen ARA angebracht sei. Wie bereits im Ständerat fand sich auch im Nationalrat eine weitere Kommissionsminderheit, welche auch die Elimination von Stickstoff und die dazu benötigten Einrichtungen zur Nitrifikation finanziell unterstützen wollte - ein Anliegen, welches alle grossen Fraktionen im Rat spaltete. Mit 111 zu 70 Stimmen folgte der Rat schliesslich der Kommissionsmehrheit. Somit gelangte die Botschaft ohne Differenzbereinigung in die Schlussabstimmungen der beiden Räte, wo sie in der Kantonskammer mit 39 zu 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen und im Nationalrat mit 137 zu 55 Stimmen bei drei Enthaltungen verabschiedet wurde  [21] .
Beunruhigende Resultate förderte eine im März 2014 veröffentlichte und vom BAFU in Auftrag gegebene Studie der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) zu Tage: Die Untersuchung von fünf mittelgrossen Fliessgewässern (Salmsacher Aach (TG), Furtbach (ZH), Surb (AG), Limpach (SO) und Mentue (VD)) ergab eine erhebliche Belastung der Mittellandflüsse durch Pestizide, wobei ein Grossteil dieser Belastung durch in der Landwirtschaft eingesetzte Pflanzenschutzmittel verursacht wurde. Von den 104 nachgewiesenen Substanzen überschritten insgesamt 31 die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegten Grenzwerte. Auch wenn die festgestellten Konzentrationen für den Menschen ungefährlich seien, könnten Auswirkungen auf in den Gewässern heimische Organismen nicht ausgeschlossen werden, so die Eawag. Diese Befunde nahm Pro Natura sogleich zum Anlass, um der Forderung nach einer raschen Ausscheidung der Gewässerräume, wie dies die Gewässerschutzverordnung vorsieht, Nachdruck zu verleihen. Neben Pro Natura meldete sich auch der Fischereiverband mit der Forderung nach strikteren Massnahmen zum Schutz vor schädlichen Pestiziden zu Wort. Überrascht zeigte sich Markus Ritter, der Präsident des Bauernverbandes. Man sei davon ausgegangen, dass bestehende rechtliche Bestimmungen ausreichen würden und man sei auf die Einhaltung der Vorschriften bedacht, würde der Angelegenheit jedoch in Zukunft verstärkte Aufmerksamkeit widmen. Mit einer Interpellation verlangte Nationalrat Jacques Bourgeois (fdp, FR) in der Folge vom Bundesrat weitere Informationen zu Generalisierbarkeit und Interpretation der Studienergebnisse. Ersteres bestätigte der Bundesrat und hielt in diesem Zusammenhang fest, dass in kleineren Gewässern bislang gar höhere Konzentrationswerte gefunden worden waren. Er gab allerdings auch bekannt, dass gemäss den Umweltqualitätsnormen der EU lediglich 19 und nicht - wie gemäss GSchV - 31 Pestizide den Grenzwert überschreiten würden, erachtete den Handlungsbedarf in der Landwirtschaft zur Reduktion der Gewässerbelastung jedoch als gegeben. Er verwies in diesem Zusammenhang auf in Angriff genommene Massnahmen, wie die im Berichtsjahr beschlossene Aufrüstung der Abwasserreinigungsanlagen (vgl. oben) oder die in Erfüllung eines Postulats zu prüfende Lancierung eines Aktionsplans zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Studie der Eawag fiel zusammen mit der umstrittenen Umsetzung der Gewässerschutzverordnung, bei der die Interessen des Natur- und Hochwasserschutzes und diejenigen der Landwirtschaft bereits heftig aufeinanderprallten (vgl. unten). Die "Tribune de Genève" fasste die laufenden Bestrebungen und Erkenntnisse im Gewässerschutz treffend folgendermassen zusammen: "Le sauvetage des rivières suisses ne sera pas un long fleuve tranquille"  [22] .
Während die oben beschriebene Untersuchung eine erhebliche Pestizid-Belastung in Schweizer Fliessgewässern nachwies und das Parlament eine umfassende Aufrüstung der Abwasserreinigungsanlagen zur Verminderung von Mikroverunreinigungen beschloss, hatten die Berufsfischer ganz andere Sorgen: Ihnen waren die Schweizer Seen zu sauber. Der geringe Phosphat-Gehalt in diesen Gewässern bewirke einen Rückgang der Fischbestände, da es nicht genügend Plankton als Nahrung für die Fische gebe. Mit ihrem Vorschlag nach einer Phosphat-Untergrenze stiessen die Fischer bei WWF und Pro Natura hingegen auf taube Ohren: Die Trinkwasserqualität sei klar höher zu gewichten als die Interessen der Fischer. Wenig Unterstützung erhielt die Forderung indes auch von der Eawag, die in einer kürzlich erfolgten Bestandesaufnahme gerade in nährstoffarmen Schweizer Seen eine erstaunliche Vielfalt an Fischen festgestellt hatte, wogegen eine verzeichnete starke Zunahme des Phosphatgehalts in Mittellandseen zum Aussterben einheimischer Fischarten geführt hätte  [23] .
Der Anhang 1 zur Altlastenverordnung (AltlV) legt in einer Tabelle Konzentrationswerte von Schadstoffen für die Beurteilung der Belastung der Gewässer fest. Diese Auflistung ist jedoch nicht abschliessend und Konzentrationswerte weiterer Schadstoffe müssen jeweils mittels vorgegebener toxikologischer Kriterien eruiert und vom BAFU abgesegnet werden. Eine Motion Hadorn (sp, SO) verlangt nun, dass letztere Werte ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden, damit nicht in jedem Fall von Altlasten dieselben Abklärungen wiederholt werden müssten. Der Nationalrat leitete das Anliegen auf Anraten des Bundesrates diskussionslos an den Ständerat weiter, der sich im Berichtsjahr noch nicht zum Vorstoss äusserte  [24] .
Trotz der sich verringernden Speicherkapazität von Gletschern und Seen, der sich stetig nach oben verschiebenden Schneefallgrenze und des abnehmenden Niederschlags in den Sommermonaten sei die Wasserversorgung der Zukunft viel stärker vom sozioökonomischen und technischen Wandel abhängig. Dieser werde angetrieben durch die sich verändernden Nutzungsansprüche sowie den steigenden Wasserbedarf in Gesellschaft und Wirtschaft, was auch zunehmend Nutzungskonflikte verursache. Diese Schlussfolgerung präsentierten Forscher an der Abschlussveranstaltung zum Nationalen Forschungsprogramm "Nachhaltige Wassernutzung" (NFP 61) im November. Demzufolge sei die Sanierung alternder Infrastrukturen sowie ein integriertes Wassermanagement, wobei sich alle betroffenen Akteure und Sektoren auf übergeordnete Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung einigen, prioritär. Dies beinhalte auch die Stärkung der interkommunalen und interkantonalen Zusammenarbeit. Im Vergleich zum übrigen Europa hinke die Schweiz bezüglich Wassermanagement hinterher. Als Beispiel fügten die Forscher den Boom an Wärmepumpen an. Hier fehle vielfach die Koordination mit der Trinkwasserversorgung. Ist eine Sonde erst einmal installiert, kann das Grundwasser nicht länger als Trinkwasser genutzt werden. Bereits im Frühjahr wies das BAFU in einer durch Experten erarbeiteten Studie darauf hin, dass eine umsichtige Wassernutzung die Wasserversorgung in der Schweiz langfristig sichern könne und empfahl zu diesem Zwecke diverse Massnahmen zur optimierten Verteilung der Ressource sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. Zu einer wesentlichen Herausforderung zählt die Studie die Instandhaltung der dafür benötigten Infrastruktur, über deren Zustand oft nicht ausreichende Informationen vorliegen. Allfälliger Sanierungsbedarf müsste rechtzeitig erkannt werden, damit die benötigten Mittel für den Fall vorhanden wären und eingesetzt werden könnten. Auch Letzteres sei oftmals nicht gegeben, da Gebührenerhöhungen, insbesondere wenn sie an Gemeindeversammlungen zur Diskussion stehen, häufig abgelehnt würden. Aufgrund einer externen Studie geht das zuständige Bundesamt davon aus, dass rund ein Viertel der Wasserversorgungen die Gebühren beträchtlich erhöhen müsste, um keine Unterdeckung zu riskieren  [25] .
Seit 2014 existiert eine standardisierte Norm für einen sogenannten Wasser-Fussabdruck, bei dessen Entwicklung die Schweiz als zentraler Akteur beteiligt war. Die neue ISO-Norm, die im Juli an der Weltwasserwoche in Stockholm vorgestellt wurde, bemisst den direkten und indirekten Wasserverbrauch von Produzentinnen und Konsumenten und soll unter anderem die durch die Wassernutzung entstandene Beeinflussung der Umwelt quantifizieren sowie ein effizienteres Wassermanagement ermöglichen  [26] .
Besorgt ob der potentiellen negativen Umwelteinwirkungen des Fracking auf Grund- und Trinkwasser zeigte sich Lukas Reimann (svp, SG). Bei der hydraulischen Frakturierung von Gesteinsschichten zur Erdöl- oder Erdgasförderung wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in ein Bohrloch gepumpt. Diese Flüssigkeit besteht nicht ausschliesslich aus Wasser, sondern zu 0,5% bis 2% auch aus Zusatzstoffen, womit gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe ins Grundwasser gelangen können. Aus diesen Gründen verlangte der Motionär, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene dafür einsetze, dass die geplanten Fracking-Pläne am Bodensee - eine Region, die Trinkwasser für fast 5 Mio. Menschen bereitstelle - nicht in die Tat umgesetzt werden. Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab. Es liege ausserhalb seiner Kompetenz, hier einzuschreiten; das Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung von Erdgas wickle sich auf kantonaler Ebene ab, führte Bundesrätin Leuthard aus. Gleichwohl zeigte sie Sympathien für das Anliegen und verwies auf das 2013 überwiesene Postulat Trede (gp, BE), mit dem der Bundesrat unter anderem beantworten müsse, wie solche Fragen in interkantonalen Gewässern zu klären seien. Sollten Kantone hier vorpreschen wollen, würde der Bund diesen jedoch das Zuwarten empfehlen, wenn noch nicht ausreichende Erkenntnisse für eine vollumfängliche Risikoabwägung vorliegen würden. Auch hier erhoffte sich die Bundesrätin Klärung durch den zu erarbeitenden Bericht, der 2015 präsentiert werden soll. Trotz dieser Ausführungen fand sich im erstberatenden Nationalrat mit 98 zu 68 Stimmen bei 24 Enthaltungen eine deutliche Mehrheit für das Anliegen Reimann. Neben den Grünen, der SP, einer grossmehrheitlichen BDP-Mehrheit sowie 10 Repräsentantinnen und Repräsentanten der CVP/EVP-Fraktion konnte der SVP-Politiker auch beinahe die Hälfte seiner Fraktion für das Umweltanliegen hinter sich scharen. Die grünliberale Fraktion enthielt sich fast komplett der Stimme. Ende 2014 stand die Beratung der Motion im Ständerat noch aus  [27] .
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Gewässerschutzgesetz und -verordnung
Am 7. April befasste sich die UREK-SR mit einer Vielzahl von Anliegen, die im Nachgang zur Revision des Gewässerschutzgesetzes und dessen Verordnung betreffend Ausscheidung des Gewässerraums eingereicht worden waren. Die insgesamt neun Standesinitiativen, wovon fünf im Jahr 2012 und vier weitere im Folgejahr deponiert worden waren und welche allesamt auf eine stärkere Berücksichtigung der Forderungen von Seiten der Landwirtschaft, der Gemeinden und der Grundeigentümer gegenüber ökologischen Anliegen pochten, stiessen in der UREK der Kantonskammer auf wenig Zustimmung. Diese begrüsste den eingeschlagenen Weg der Verwaltung (vgl. nachfolgend) und sah mit Ausnahme der Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum kaum zusätzlichen Handlungsbedarf. Letzteres Anliegen befürwortete die Kommission im Rahmen einer Motion ihrer Schwesterkommission. Die UREK-SR stellte sich zudem gegen eine Motion Leo Müller (cvp, LU), die eine Unterschreitung der minimalen Breite des Gewässerraumes ermöglichen wollte. 2013 war das Anliegen vom Nationalrat befürwortet worden. Der Ständerat äusserte sich 2014 lediglich noch zur Motion UREK-NR (vgl. unten)  [28] .
Das revidierte, 2011 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetz beauftragte die Kantone, bis Ende 2018 entlang von Gewässern Gebiete zum Gewässer- und Hochwasserschutz, den sog. Gewässerraum, festzulegen. In Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) erarbeiteten die zuständigen Bundesämter daraufhin zwei Merkblätter, die eine einheitliche Umsetzung in den Kantonen ermöglichen sowie offene Fragen und Probleme klären sollen. Während das Merkblatt zum "dicht überbauten Gebiet" bereits 2013 beschlossen wurde, präsentierte das BAFU im Mai 2014 nun das Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft". Dieses veranschaulicht unter anderem die Festlegung des Gewässerraumes bei unterschiedlicher Breite der Gewässer, Möglichkeiten der extensiven Bewirtschaftung im Gewässerraum sowie die Harmonisierung der Abstandsvorschriften im Falle der extensiven Nutzung. Betreffend Fruchtfolgeflächen berücksichtigt das Merkblatt die Version des Bundesrates und des ARE, wonach im Gewässerraum liegende Böden mit Fruchtfolgeflächen-Qualität separat ausgewiesen werden sollen. Diese dürften im Krisenfall vorübergehend intensiv bewirtschaftet werden  [29] .
Das Bundesgericht verweigerte im Juni für zwei neu zu erstellende Mehrfamilienhäuser die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zum Bau im Gewässerraum an der Wigger im luzernischen Dagmersellen. Die 2011 verabschiedete Gewässerschutzverordnung regelt, dass in "dicht überbauten Gebieten" innerhalb des Gewässerraumes gebaut werden darf, sofern eine Ausnahmebewilligung vorliegt. Die Definition sei jedoch eng auszulegen, zeigte sich das Bundesgericht überzeugt. Die betreffende Ausnahme sei geschaffen worden, um städtebauliche Verdichtung zu ermöglichen, wobei man an Stadt- und Dorfzentren gedacht habe, die von Flüssen durchquert werden. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben. Im Vorjahr war die entsprechende Verwaltungsbeschwerde zum Bau der Liegenschaften bereits am Kantonsgericht Luzern abgeblitzt, wonach die Kläger das Bundesgericht angerufen hatten  [30] .
Während eine Motion einer Mehrheit der UREK-NR zur Lockerung der Gewässerschutzbestimmungen zugunsten der Landwirtschaft 2012 im Nationalrat auf beträchtlichen Zuspruch gestossen war, äusserte sich der Ständerat in der Sommersession 2014 um einiges kritischer zum Anliegen. Wie auch diverse weitere Anliegen geht dieses Geschäft auf die 2009 beschlossene Änderung des Gewässerschutzgesetzes und die dazugehörige Verordnungsanpassung aus dem Jahr 2011 zurück, mit welchen das Anliegen der in der Folge zurückgezogenen Volksinitiative "Lebendiges Wasser" aufgenommen worden war. Konkret verpflichtet der verabschiedete indirekte Gegenentwurf die Kantone bis Ende 2018 zur Ausscheidung von sogenanntem Gewässerraum. Dieser darf im Interesse von Renaturierung, Hochwasserschutz und Gewässernutzung nur extensiv bewirtschaftet werden, wodurch die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder der Bau von Liegenschaften innerhalb des Gewässerraumes untersagt ist. Der dadurch vom Zaun gebrochene Protest rührte in erster Linie von landwirtschaftlichen Kreisen, die einen Verlust an Kulturland beklagten, aber auch von Seiten der Grundstückbesitzer. Von den sechs in der Motion enthaltenen Forderungen befürwortete der Ständerat auf Anraten seiner einstimmigen Kommission gerade einmal eine, und die auch noch in abgeänderter Form: Der Bundesrat soll verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Ersatz für Fruchtfolgeflächen bereitzustellen, die aufgrund der Festlegung des Gewässerraumes effektiv verloren gehen. Dabei strich die kleine Kammer den in der eingereichten Motion enthaltenen Zusatz, dass Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum generell nicht als solche gelten sollen. Bereits in einem Rundschreiben aus dem Jahr 2011 hatte das ARE festgehalten, dass Böden unter Umständen auch weiterhin Fruchtfolgeflächen-Qualität aufweisen können, auch wenn sie neu im Gewässerraum zu liegen kommen, weswegen diese Flächen nicht grundsätzlich zu kompensieren seien. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter folgten mit deutlichem Mehr der ausführlichen Argumentation von Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI), welcher auf die bestehenden Bestrebungen der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen hinwies, die sich insbesondere in der Erarbeitung zweier Merkblätter manifestierten (siehe oben). In einer weiteren Forderung der Motion, nämlich der Aufweichung des Gebots der ausschliesslich extensiven Bewirtschaftung im Gewässerraum, sah die einstimmige UREK-SR den in Zusammenarbeit mit den Initianten erzielten Kompromiss gefährdet, der zum Rückzug des Volksanliegens geführt hatte. Die UREK-NR beantragte ihrem Rat daraufhin ebenfalls ohne Gegenstimme aber mit 7 Enthaltungen, dem Ständerat zuzustimmen, was der Nationalrat nach den Ausführungen seiner Kommission in der Herbstsession stillschweigend tat  [31] .
Auch die parlamentarische Initiative Parmelin (svp, VD) pochte auf eine Flexibilisierung des Gewässerraums und reihte sich somit ein in eine Reihe von Vorstössen, die den Unmut zur kürzlich in Kraft getretenen Änderung des Gewässerschutzgesetzes und dessen Verordnung zum Ausdruck brachten. Konkret verlangte der Initiant und 31 Mitunterzeichnende, dass die Breite des Gewässerraumes unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten festgelegt werden soll. Als Beispiel verwies er auf das waadtländische Laveaux, wo sich Rebparzellen bis in den Gewässerraum erstrecken. In solchen Fällen sehe der Entwurf der Richtlinie zur Umsetzung der Gewässerschutzverordnung eine Interessenabwägung vor, was zu einer faktischen Enteignung der Winzer führen könne. An ihrer Sitzung im Oktober 2014 beschloss die erstberatende UREK-NR mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Anliegen Folge zu geben  [32] .
Ständerat Bischofberger (cvp, AI) erachtete die in Artikel 24 der Gewässerschutzverordnung enthaltenen Bestimmungen nicht länger als zeitgemäss und beantragte deswegen mit einer Motion die Aufhebung der Vorschriften zum ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich (oBB). Der betreffende Artikel definiert den oBB als die sich im Umkreis von 6 km zum Stallgebäude befindende Nutzfläche, auf der Hofdünger anfällt. Bischofberger argumentierte, mittlerweile werde mittels anderer Instrumente sichergestellt, dass die Hofdüngerverwertung umweltgerecht und nicht im Übermass erfolge, wobei die reine Distanz zum Hof nicht mehr länger ein relevantes Kriterium darstelle. Auch wenn der Bundesrat in seiner Antwort dem Motionär in diesem Aspekt zustimmte, stellte er sich dennoch gegen das Anliegen: Die Verwaltung prüfe gegenwärtig, ob und wie die Bestimmung zum oBB im Hinblick auf die Agrarpolitik 2018-2021 durch ein zweckmässigeres Instrument zum Schutze der Gewässer vor übermässigen Nährstoffflüssen ersetzt werden könnte, weswegen man hier nicht vorgreifen wolle. Ferner befürchtete der Bundesrat Rechtsunsicherheit, da der oBB nach wie vor im Gewässerschutzgesetz erwähnt sei, durch den Wegfall der Definition in der Gewässerschutzverordnung jedoch uneinheitlich bestimmt werden könnte. Im Ständerat obsiegten hingegen die Argumente des Ratskollegen Bischofberger und die kleine Kammer leitete das Geschäft in der Sommersession mit deutlichen 21 zu 8 Stimmen an den Nationalrat weiter. Dessen zuständige Kommission beantragte ihrem Rat im Herbst mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Hans Killer (svp, AG) ebenfalls die Annahme der Motion  [33] .
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Abfälle
Auch 2014 gab eine 2012 überwiesene Motion de Buman (cvp, FR) zu reden, die ein Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an den Ladenkassen fordert. Im November wurde bekannt, wie sich das BAFU die Umsetzung der Motion vorstellt. Der Vorschlag, den das Bundesamt zu diesem Zeitpunkt den Ansprechpartnern vorlegte, beinhaltete nicht nur ein Verbot von Einweg-Plastiksäcken, sondern auch die Pflicht zur Erhebung einer Gebühr auf Mehrweg-Taschen jeglichen Materials, und das an allen Kassen des Schweizer Detailhandels. Bereits im Berichtsjahr regte sich Widerstand gegen den Vorschlag, der noch weiter gehe als das Anliegen des Motionärs, und das sowohl bei Konsumentenorganisationen wie auch bei den kleineren und mittleren Detailhändlern. Die grösseren Detaillisten wollten sich zu gegebenem Zeitpunkt gegenüber den Medien noch nicht zur Frage äussern. Die Suche nach einer tragbaren Lösung zur Umsetzung der Motion war Ende 2014 noch in vollem Gange  [34] .
Als die 2014 wohl mit Abstand am meisten mediale Aufmerksamkeit erregende Studie des BAFU entpuppte sich die im Januar präsentierte Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012, deren Basis die Untersuchung von insgesamt 16,5 t Kehricht in 33 ausgewählten Gemeinden war. Auf grosses Medienecho stiess dabei in erster Linie der Befund, dass 20% des Haushaltskehrichts aus noch verwertbaren Stoffen bestand. Darunter befanden sich zu einem Grossteil noch geniessbare Lebensmittel sowie zu kleineren Teilen auch Glas und Papier, die dank einer gut ausgebauten Infrastruktur eigentlich rezykliert werden könnten. Insgesamt macht der Anteil von biogenen, resp. kompostier- oder vergärbaren Abfällen gar beinahe ein Drittel der gesamten Haushaltsabfälle aus. Gerade die Anteile an Papier und biogenen Abfällen im Kehricht hätten im Vergleich zur Vorgängerstudie (2001) stark zugenommen, wobei bereits in der Studie im Jahr 2001 Handlungsbedarf betreffend die biogenen Abfälle festgestellt worden war. Bei rund der Hälfte der biogenen Abfälle handelte es sich um weggeworfene, aber noch geniessbare Lebensmittel, ein Anteil, der beinahe einem Sechstel des gesamten Siedlungsabfalls entspricht. Das Problem des "Food Waste" war auch vom Bund entdeckt worden: Im Rahmen des im Vorjahr verabschiedeten Aktionsplans "Grüne Wirtschaft" erhielten Massnahmen zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung einen hohen Stellenwert. Zwei im Berichtsjahr eingereichte, aber vom Parlament noch nicht behandelte Vorstösse, namentlich eine Motion Hausammann (svp, TG) und ein Postulat Trede (gp, BE), zielten ebenfalls auf eine Verstärkung solcher Massnahmen. Die Ergebnisse der Studien wiesen ferner eine positive Wirkung von Sackgebühren auf. In den Gemeinden, die eine Gebühr auf Kehrichtsäcke erheben, entdeckte die Untersuchung weniger rezyklierbare Stoffe im Haushaltskehricht. Gegenwärtig verfügen 20% aller Schweizer Gemeinden über kein verursachergerechtes Gebührensystem. Im Juli setzten Eurostat-Daten die Zahlen zu Schweizer Siedlungsabfällen in den europäischen Kontext. Mit etwas über 690 kg Abfall pro Einwohner und Jahr produzierte die Schweizer Bevölkerung 2012 mehr Abfall als die Bevölkerung jedes EU-Mitgliedstaats  [35] .
Die 2013 im Nationalrat angenommene Motion Fluri (fdp, SO), die forderte, dass Gewerbekehricht von kleinen und mittleren Betrieben nach wie vor als Siedlungsabfall gelten und so dem Entsorgungsmonopol des Staates zugrunde liegen soll, gelangte 2014 erneut in den Ständerat. Letzterer hatte das Anliegen 2013 an seine UREK zurückgewiesen, welche zu Beginn des Berichtsjahres Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchführte. Daraufhin beschloss die UREK-SR mit 7 zu 5 Stimmen, das Anliegen des Motionärs zu unterstützen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid waren die von Seiten der Gemeinden und Kantone befürchteten finanziellen Einbussen durch wegfallende Abfallgebühren, die eine Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts mit sich bringen würde. Ferner würde dies auch zu schlechterer Auslastung der Kehrichtverbrennungsanlagen, zu zusätzlichen Transporten - Siedlungs- und Gewerbekehricht müssten separat abgeholt werden - sowie zu verstärktem Administrativ- und Kontrollaufwand durch die Gemeinden führen. Der Ständerat folgte diesem Antrag und überwies die Motion mit 22 zu 15 Stimmen (3 Enthaltungen). Zuerst hatte sich die kleine Kammer noch über einen Ablehnungsantrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit hinwegzusetzen. Diese stiess sich insbesondere am Umstand, dass mit dem Anliegen Fluri eine im Jahr 2007 überwiesene Motion Schmid-Sutter (cvp, AI) nicht mehr umgesetzt werden könne. Diese forderte eine vollständige Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts und deren geplante Umsetzung war wiederum der Beweggrund für die Einreichung des Anliegens Fluri  [36] .
Gemäss geltenden Bestimmungen beteiligt sich der Bundesrat zu 40% an den Abgeltungen für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten, sofern die Abfälle - gemäss Bestimmungen der Technischen Abfallverordnung (TVA) - seit dem 1. Februar 1996 nicht mehr auf dem belasteten Standort, sondern nur noch auf modernen und umweltverträglichen Deponien gelagert wurden. Eine parlamentarische Initiative Recordon (gp, VD) denen die UREK beider Räte 2012 Folge gegeben hatten, verlangte eine Ausdehnung der Frist zur Sanierung belasteter Standorte und somit auch eine Verlängerung der Bundesbeiträge bis zum 1. Juli 2023, da der oft erst nachträglich festgestellte Sanierungsbedarf häufig nicht ohne die finanziellen Beiträge durch den Bund gedeckt werden könne. Die ständerätliche UREK legte im Berichtsjahr einen Gesetzesentwurf vor, der von einer Fristverlängerung zur Ablagerung von Abfällen an den belasteten Standorten bis ins Jahr 2023 absah, aber dem Parlament die Ausdehnung der Frist bis zum 31. Januar 2001 vorschlug, wobei für Deponien, die zwischen der alten und der neuen Frist weiterhin Abfälle lagerten, einen reduzierten Beitragssatz von 30% gelten solle. Diese Lösung fand im Ständerat fast einhellige Zustimmung, darunter auch diejenige des Initianten Recordon. Im Nationalrat hingegen obsiegte ein Antrag der Kommission auf eine zusätzliche Ausdehnung der Frist um weitere fünf Jahre (1. Februar 2006). Auf Anraten der Bundesrätin, die bei einer zu langen Fristerstreckung unter anderem eine Benachteiligung der Kantone befürchtete, welche die TVA-Bestimmungen fristgerecht umgesetzt hatten, hielt die kleine Kammer jedoch einstimmig an ihrem Beschluss fest. Dies wiederum beeindruckte den Nationalrat, worauf dieser einlenkte und die so ausgestaltete Gesetzesänderung in der Herbstsession 2014 verabschiedet werden konnte - im Ständerat mit 39 zu 5 Stimmen und im Nationalrat mit 140 zu 53. Gegen die Vorlage opponierte die SVP, die sich mit einer Kommissionsminderheit im Vorfeld im Nationalrat erfolglos dagegen gewehrt hatte, dass der Satz der Abgabe, welche der Bundesrat zur Finanzierung der Sanierung der belasteten Standorte auf in Deponien abgelagerten Abfällen erheben kann, an die Teuerung angepasst werden kann. Gemäss offiziellen Angaben gibt es in der Schweiz ungefähr 38'000 belastete Standorte, wovon 4'000 eine potentielle Gefahr für Mensch und Umwelt bergen und untersucht sowie gegebenenfalls auch überwacht und saniert werden müssen  [37] .
Die Papierflut einzudämmen setzte sich eine im Berichtsjahr eingereichte Motion Reimann (svp, AG) zum Ziel. Die Parlamentsmitglieder sollen vor die Wahl gestellt werden, ob sie von den Verwaltungsstellen zugestellte und nicht mit der Parlamentsarbeit in Zusammenhang stehende Dokumente weiterhin auf dem Postweg oder neu auf elektronischem Weg erhalten, oder ob sie gar auf die Zustellung solcher Dokumente verzichten wollen. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Annahme und der Nationalrat folgte ihm als Erstrat stillschweigend  [38] .
Ende 2014 reichte der WWF beim Bund eine Petition mit über 20'000 Unterschriften ein mit der Forderung, den Food Waste bis 2025 zu halbieren. Im Herbst vor zwei Jahren hatte die Umweltorganisation bereits eine Studie erstellen lassen, die den Lebensmittelverlust nach den verschiedenen Anspruchs- und Lebensmittelgruppen aufschlüsselt sowie Empfehlungen zur Verringerung von Food Waste abgibt. Gemäss der Studie, die auf Erkenntnissen zweier Masterarbeiten beruht, fällt ein beträchtlicher Teil der Lebensmittelverluste (45%) bei den Haushalten an. Weitere 30% gehen auf das Konto der Verarbeitungsindustrie und weitere 13% auf dasjenige der Produktion. Dagegen sind die entstehenden Verluste im Handel (2%) sowie im Detailhandel und Gastgewerbe (je 5%) vernachlässigbar  [39] .
In Erfüllung eines Postulats Chevalley (glp, VD) präsentierte der Bundesrat im November einen Bericht, der prüfte, ob grössere Detailhändler und Gastronomen zur Verwertung ihrer Lebensmittelabfälle verpflichtet werden könnten. In seinen Ausführungen verneint der Bundesrat die Notwendigkeit zur Einführung einer solchen Pflicht speziell für die Gastronomie und den Detailhandel. Der Anteil an nicht verwerteten Lebensmittelabfällen in diesen Sektoren sei gering; die vorhandene Infrastruktur ermögliche es jedem Betrieb, seine Lebensmittelabfälle kompostieren oder vergären zu lassen. Ferner sei mit der gegenwärtigen Totalrevision der Technischen Abfallverordnung (TVA) die Einführung einer generellen Verwertungspflicht für biogene Abfälle vorgesehen  [40] .
Im November legte der Bundesrat einen Bericht vor, der Effizienz, Wirksamkeit und Potenzial bestehender und denkbarer Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten eruiert. Darin kommt die Regierung zum Schluss, dass die relative Obsoleszenz, d.h. der durch die Konsumentinnen und Konsumenten getroffene Entscheid zur Beendigung der Nutzung, den grösseren Einfluss auf die Lebensdauer eines Produktes habe als die sogenannte absolute Obsoleszenz, die sich auf die technisch mögliche Nutzung stützt. Der Bundesrat betonte jedoch auch, dass der Entscheid eines Konsumenten zur Ersetzung eines Produktes vor dem technischen Ende seiner Laufzeit aus ökologischen Gründen durchaus sinnvoll sein könne, wenn das neue Produkt die Umwelt weniger belaste. Ferner erachtete es der Bundesrat nicht als seine Aufgabe, in die Produkteentwicklung einzugreifen. Vielmehr müssten bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dabei würden viele Massnahmen bereits umgesetzt, so etwa im Bereich der Reparatur- und Garantieleistungen. Zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise die Stärkung der Ausbildung in Ökodesign oder die Förderung ressourcenschonender Lebensstile seien im Dialog mit den betroffenen Akteurskreisen zu prüfen. Der Bericht erfüllt ein im Jahr 2012 überwiesenes Postulat der Grünen Fraktion  [41] .
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Natur- und Heimatschutz
Landschaftsschutz
Eine Verdoppelung der Bundesmittel für Pärke von nationaler Bedeutung von CHF 10 Mio. auf 20 Mio. pro Jahr wünschte sich René Imoberdorf (csp, VS) mittels einer Motion. Der Walliser Ständerat begründete sein Anliegen mit der rasant ansteigenden Zahl an Naturpärken. Darüber hinaus stiess sich der Motionär an der Tatsache, dass die beiden gegenwärtigen Nationalparkprojekte jährlich mit je CHF 600'000 vom Bund unterstützt würden, während der bestehende Nationalpark jeweils CHF 3 Mio. erhalte. Letzterer Posten addiert sich jedoch zu den genannten Finanzhilfen im Umfang von CHF 10 Mio. hinzu. Im Ständerat fand das Anliegen mit 25 zu 10 Stimmen bei fünf Enthaltungen eine deutliche Mehrheit. Dies entgegen der bundesrätlichen Ansicht, dass diese Frage ganzheitlich im Rahmen des sich in Ausarbeitung befindenden Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz geklärt werden müsse. Dem Nationalrat lag ein Ablehnungsantrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit vor, die sich nicht etwa gegen die Naturpärke als solche richtete - die ganze Schweiz sei ein wunderbarer Naturpark, so Felix Müri (svp, LU) als Sprecher der Minderheit - vielmehr fehle es an Innovation und Wettbewerb; ein Umstand, der sich durch die rasant wachsende staatliche Unterstützung zementiere. Mit 104 zu 70 Stimmen liess sich die Mehrheit der grossen Kammer jedoch nicht beirren und überwies die Motion  [42] .
Auf die Bedeutung der Berge für eine nachhaltige Entwicklung wies Ständerat Stöckli (sp, BE) in einer im Berichtsjahr eingereichten Motion hin. Darin störte er sich an der marginalen Bedeutung der alpinen Regionen in der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015. Der Motionär forderte den Bundesrat auf, in Zusammenhang mit den in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfindenden Verhandlungen zur Agenda auf eine bessere Berücksichtigung der Bergregionen hinzuwirken und so sein bisheriges Engagement in diesem Bereich fortzuführen. So hatte die Schweiz im Rahmen des Erdgipfels in Rio de Janeiro 1992 entscheidend dazu beigetragen, dass ein Gebirgskapitel in die Agenda 21 aufgenommen wurde. Auch im Folgenden hatte sich die Schweiz in der UNO stets als Motor einer nachhaltigen Bergentwicklung gezeigt, so führte dies nicht zuletzt zur Einführung dreier entsprechender Paragraphen im Abschlussdokument zu Rio20+ im Jahr 2012. Der Ständerat folgte dem positiven Antrag der Regierung und nahm das Geschäft in der Wintersession stillschweigend an. Die Beratung im Nationalrat stand Ende Jahr noch aus  [43] .
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Biodiversität
Auch dem Nationalrat, der die Genehmigung des Nagoya-Protokolls im Frühjahr 2014 als Zweitrat behandelte, lag ein Nichteintretensantrag vor. Das Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus deren Nutzung erwachsenden Vorteile. Als genetische Ressourcen bezeichnet man jegliches Material pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen Ursprungs, das einen tatsächlichen oder potentiellen Wert aufweist. Ein Beispiel solcher Ressourcen sind Wirkstoffe von Heilpflanzen, die zur Entwicklung neuer Medikamente eingesetzt werden. Ähnlich wie im Ständerat lamentierte in der grossen Kammer eine Kommissionsminderheit, dass die Ratifikation des Protokolls für die Schweiz keinen Zusatznutzen, sondern lediglich zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen würde. Der Rat folgte jedoch schliesslich unter Opposition der SVP-Fraktion der Kommissionsmehrheit, welche argumentierte, das Nagoya-Protokoll würde für die Schweiz im Falle der Nutzung genetischer Ressourcen aus Drittländern zu mehr Rechtssicherheit führen, wovon nicht nur die einheimische Forschung und die Landwirtschaft, sondern auch die Pharma-, Kosmetik- und Biotech-Industrie profitieren würden. Darüber hinaus trage das Nagoya-Protokoll zum Erhalt der Biodiversität bei und schütze das traditionelle Wissen. Auch Bundesrätin Leuthard setzte sich in der Eintretensdebatte für die Genehmigung des Protokolls ein: Als biodiversitäts- und ressourcenarmes Land und gegeben die Tatsache, dass ein Viertel bis die Hälfte aller Medikamente weltweit in irgendeinem Sinne auf genetische Ressourcen zurückgreift, habe die Schweiz ein starkes Interesse an der Sicherung des Zugangs zu diesen Ressourcen. Während die grosse Kammer in der Folge das Protokoll oppositionslos genehmigte, wurde die darauffolgende Diskussion um dessen Umsetzung etwas kontroverser geführt. Die Umsetzung beinhaltete primär die Ergänzung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) um einen zusätzlichen Abschnitt zu genetischen Ressourcen mit Regelungen zur Sorgfalts- und Meldepflicht. In der Detailberatung versuchten drei linke Kommissionsminderheiten trotz Unterstützung der GLP-Fraktion vergeblich, die nachträglich zur bundesrätlichen Version eingeführten Einschränkungen der Sorgfaltspflicht wieder aus dem Entwurf zu streichen. Dabei nahm der Nationalrat im Vergleich zur Kantonskammer noch zusätzliche Ausnahmen von der Sorgfaltspflicht vor: Während sich der Ständerat im Vorjahr noch mit knappem Mehr dagegen gestellt hatte, beschloss der Nationalrat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit, pathogene Organismen und Schädlinge von der Sorgfaltspflicht auszunehmen. Darüber hinaus wollte die grosse Kammer vermarktete Pflanzensorten zur Züchtung und Weiterentwicklung von neuen Sorten ebenfalls nicht der Sorgfaltspflicht unterstellen, was einer in der Vernehmlassung geäusserten Forderung von Swiss-Seed, der Schweizer Vereinigung für Samenhandel und Sortenschutz, entsprach. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat, indem er den Schutz des traditionellen Wissens von indigenen oder ortsansässigen Gemeinschaften einschränken wollte. Gemäss der grossen Kammer sollte dieses nur unter Schutz stehen, sofern es noch nicht bereits der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht ist. Somit gelangte das Geschäft zur Differenzbereinigung in den Ständerat, welchem zu allen Differenzen Anträge der Kommissionsmehrheit auf Festhalten vorlagen - unter anderem mit dem Hinweis, die nationalrätlichen Einschübe seien nicht protokollkonform. Der Ständerat folgte den Empfehlungen seiner Kommission ausnahmslos und hielt an den Differenzen fest. Im Nationalrat lagen die Zeichen im Folgenden leicht anders: Mit äusserst knapper Mehrheit folgte dieser dem Antrag seiner Kommissionsminderheit und beschloss auf den Zusatz zu den vermarkteten Pflanzensorten zu verzichten, womit eine der drei Differenzen bereinigt wurde. Des Weiteren obsiegte ein Kompromissvorschlag, welcher Pathogene und Schädlinge der Sorgfaltspflicht unterstellt, aber für Notstandssituationen vorsieht, dass die Anforderungen solcher genetischer Ressoucen verzögert erfüllt werden können. Fest hielt die grosse Kammer hingegen an der Einschränkung des Schutzes von traditionellem Wissen. Zurück im Ständerat fand der so vorgelegte Gesetzesentwurf eine Mehrheit. Betreffend das traditionelle Wissen hielt Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (cvp, AI) fest, dass die Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) daran sei, eine Lösung zum verstärkten Schutz des traditionellen Wissens auszuarbeiten, weswegen man mit der nationalrätlichen Fassung leben könne. Nach diesem innert dreier Wochen abgehaltenen Paragraphen-Ping-Pong konnte die Gesetzesänderung noch in der Frühjahrssession verabschiedet werden. Dies im Ständerat mit 31 zu 8 Stimmen und im Nationalrat mit 115 zu 72 Stimmen. Gegen das Gesetz stellte sich die geschlossene SVP-Fraktion und eine qualifizierte FDP-Mehrheit  [44] .
Am 11. Juli 2014 ratifizierte die Schweiz in New York das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Das Parlament hattte den Bundesrat mit seinem Beschluss vom März desselben Jahres zur Genehmigung des Protokolls ermächtigt und eine entsprechende Gesetzgebung zur Umsetzung der Bestimmungen erlassen. Im Oktober nahm eine Schweizer Delegation an der ersten Vertragsparteienkonferenz in Südkorea teil, wo das durch 54 Vertragsparteien unterzeichnete Protokoll in Kraft trat. Dort beschloss die Konferenz unter anderem den Aufbau eines internationalen Informationsaustauschsystems  [45] .
Das Parlament widmete sich 2014 der Beratung über die Genehmigung des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit. Konkret sieht das Zusatzprotokoll die Regelung der Haftung und Wiedergutmachung bei Biodiversitätsschäden vor, die durch fremde, gentechnisch veränderte Organismen entstanden sind. Da die Schweiz bereits über weitreichende Bestimmungen in diesem Bereich verfügt, waren zur Ratifikation des Abkommens keine Änderungen des inländischen Rechts nötig. Entsprechend hatte das Geschäft im Parlament keine hohen Hürden zu überspringen. Über einen Nichteintretensantrag Mörgeli (svp, ZH) setzte sich der Nationalrat mit 123 zu 58 Stimmen deutlich hinweg, im Ständerat war Eintreten unbestritten. Unter Opposition der SVP-Fraktion verabschiedete die grosse Kammer das Anliegen mit 141 zu 57 Stimmen, die Kantonskammer passierte es in der Schlussabstimmung mit 33 zu 8 Stimmen  [46] .
Kurz vor der Weltkonferenz zur Biodiversität in Südkorea reichte die Schweiz im Oktober 2014 ihren fünften nationalen Bericht zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention in der Schweiz ein. Betreffend die sogenannten 20 Aichi-Ziele, die im Jahr 2010 an der Biodiversitätskonferenz in Nagoya definiert worden waren, habe die Schweiz kürzlich bei der Wahrnehmung der Biodiversität in der Bevölkerung sowie auch beim Schutz der genetischen Vielfalt von Kulturpflanzen und Nutztieren Fortschritte erzielt. Insbesondere etwa bei der Schadstoffbelastung oder dem Umgang mit natürlichen Ressourcen bestehe hingegen nach wie vor Handlungsbedarf. Die Konferenz in Pyeong Chang endete mit dem Auftrag an die UNO-Mitgliedstaaten, ihre Bestrebungen zum Schutze der Biodiversität zu intensivieren, da die meisten Staaten ohne dies die Aichi-Ziele bis 2020 nicht würden erreichen können  [47] .
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Naturgefahren
Im Mai gab das BAFU bekannt, dass die Kartierung der Naturgefahren in Siedlungsgebieten praktisch abgeschlossen sei. Ferner wird seit dem Sommer die Lage aller Naturgefahren auf dem neuen eidgenössischen Portal www.naturgefahren.ch in einheitlicher Form dargestellt. Im Falle von Warnungen zu drohenden Naturgefahren werden Radio und Fernsehen in Zukunft auf diese Seite verweisen. Dort sind die Informationen, die ebenfalls für Sehbehinderte abrufbar sind, in den drei Landessprachen Deutsch, Italienisch und Französisch aufbereitet  [48] .
In einem Postulat zeigte sich Jacques Bourgeois (fdp, FR) besorgt ob der durch Naturgefahren verursachten Elementarschäden in der Landwirtschaft, die in jüngster Zeit zugenommen hätten. Aus diesem Grund verlangte er vom Bundesrat einen Bericht, der zum einen die im Umland eingesetzten Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft im Falle von Ernteschäden aufzeigen soll, wobei sich der Postulant im Besonderen für Informationen zu bestehenden Ernteversicherungssystemen interessierte. Zum anderen soll der Bericht eruieren, wie solche Schäden in Zukunft verringert werden könnten. Hierzu sollen die Melde- und Überwachungssysteme für Naturgefahren sowie die für die Forschung zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Bereich bewertet werden. Der Nationalrat folgte dem unterstützenden Antrag der Regierung und überwies das Anliegen in der Wintersession diskussionslos  [49] .
In einem Postulat nahm Karl Vogler (csp, OW) Anstoss an der Uneinheitlichkeit der Unwetterwarnsysteme. Während die öffentlichen Warnsysteme von Meteo Schweiz und BAFU ein einheitliches Erscheinungsbild aufwiesen, würden sich die Warnmeldungen der privaten Anbieter bezüglich Farbskala, Anzahl Gefahrenstufen und Kriterien zur Herausgabe einer Warnung unterscheiden, was für Verwirrung sorge. Aus diesem Grund beantragte der Postulant die Erarbeitung eines Berichts, der aufzeigen soll, wie die öffentlichen und die privaten Warnsysteme vereinheitlicht werden können. Dem stimmte der Bundesrat zu. Der Nationalrat tat es ihm gleich und überwies das Geschäft in der Wintersession diskussionslos  [50] .
Zum Thema der Erdbebenversicherung, siehe oben, Teil I, 4b (Banken, Börsen und Versicherungen).
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Weiterführende Literatur
Klimapolitik
BAFU (a), Kosten und Potential der Reduktion von Treibhausgasen in der Schweiz: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 11.3523 von Nationalrat Bastien Girod vom 15. Juni 2011, Bern 2014.
BAFU (b), Climatereporting: 6th National Communication, Bern 2014.
Brönnimann, Stefan et al., "Climate change in Switzerland: A review of physical, institutional, and political aspects", in WIREs Climate Change 5/14, S. 461-481.
Inauen, Nicole, The consequences of elevated CO2 and land use in alpine ecosystems, Basel 2014.
Ingold, Karin / Fischer, Manuel, "Drivers of collaboration to mitigate climate change: An illustration of Swiss climate policy over 15 years", in Global Environmental Change 24/14, S. 88-98.
Schmid, Silvio, Regulierungen an der Schnittstelle zwischen den Ressourcen Wald und Klima: Einflussfaktoren auf die Inwertsetzung der CO2-Senkenleistung des Waldes, Lausanne 2014.
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Gewässerschutz
BAFU (c), Grundlagen für die Wasserversorgung 2025: Risiken, Herausforderungen und Empfehlungen, Bern (BAFU) 2014.
Björnsen Gurung, Astrid / Stähli, Manfred, Wasserressourcen der Schweiz: Dargebot und Nutzung - heute und morgen. Thematische Synthese 1 im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 61 "Nachhaltige Wassernutzung", Bern 2014.
Hoffmann, Sabine et al., Nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Schweiz: Herausforderungen und Handlungsoptionen. Thematische Synthese 3 im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 61 "Nachhaltige Wassernutzung", Bern 2014.
Metz, Florence / Ingold, Karin, "Sustainable wastewater management: is it possible to regulate micropollution in the future by learning from the past? A policy analysis.", in Sustainability 4/14, 1992-2012.
Wittmer, Irene et al., "Über 100 Pestizide in Fliessgewässern", in Aqua & Gas 03/14, S. 32-43.
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Abfälle
Der Bundesrat (a), Nahrungsmittelverluste im Detailhandel und in der Gastronomie in der Schweiz: Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3907 von Isabelle Chevalley vom 28.9.2012, Bern 2014.
Der Bundesrat (b), Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten: Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3777 der Grünen Fraktion vom 25.9.2012, Bern 2014.
Steiger, Urs, Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012, Bern (BAFU) 2014.
WWF, Lebensmittelverluste in der Schweiz: Ausmass und Handlungsoptionen, Zürich 2012.
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Natur- und Heimatschutz
BAFU (d), Biodiversität in der Schweiz: Kurzfassung des 5. Nationalberichts zuhanden der Biodiversitätskonvention, Bern 2014.
 
[1] Medienmitteilung BAFU vom 9.7.14.
[2] BRG 14.019: BBl, 2014, S. 1817 ff.; Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 12.2.14; vgl. SPJ 2013, S. 288.
[3] BRG 14.019: AB SR, 2014, S. 843 ff., 1010 ff.; Medienmitteilung UREK-SR vom 1.9.14; BaZ, 17.7. und 30.8.14; SO, 14.9.14; BZ, 18.9.14; Lib und TG, 19.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 288.
[4] BRG 14.019: Medienmitteilung UREK-SR vom 4.11.14; Presse vom 26.11.14.
[5] Medienmitteilung Agroscope vom 9.9.14.
[6] BRG 14.062: BBl, 2014, S. 7719 ff.; Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 3.9.2014; vgl. SPJ 2013, S. 291.
[7] BRG 12.044: Medienmitteilung BAFU 5.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 290 f.
[8] Po. 11.3523: Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 22.1.14; BaZ und NZZ, 23.1.14; Lit. BAFU (a); vgl. SPJ 2011, S. 282.
[9] Medienmitteilung BAFU vom 10.4. und 14.7.14; AZ, LZ, NZZ und TG, 11.4.14; NZZ, 4.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 291 f.
[10] Mo. 12.3913: AB NR, 2014, S. 1114.
[11] Po. 14.3038: AB NR, 2014, S. 1278.
[12] TA, 1.7.14; WW, 9.7.14; TG, 5.8.14; NZZ und SGT, 5.12.14; zur Energiestrategie, vgl. oben, Teil I, 6a (Energiepolitik).
[13] Medienmitteilung BAFU vom 25.8.14; Medienmitteilung BR, BAFU, UVEK vom 8.10.14; TA, 24.3.14.
[14] Po. 14.3571: AB SR, 2014, S. 1037 f.
[15] Medienmitteilung BAFU vom 3.2.14; NZZ, 4.2.14; Lit. BAFU (b).
[16] Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 21.5. und 19.11.14; Medienmitteilung UVEK, BAFU vom 3.11. und 5.12.14; Medienmitteilung BAFU vom 14.12.2014; TA und NZZ, 20.11.14; NZZ, 21.11.14.
[17] BRG 14.033: BBl, 2014, S. 3455 ff.; AB SR, 2014, S. 1034 f.; Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 16.4.14; vgl. SPJ 2013, S. 292.
[18] Pa.Iv. 10.500: Kommissionsbericht UREK-NR vom 18.2.14; AB NR, 2014, S. 533; vgl. SPJ 2012, S. 259.
[19] Pa.Iv. 09.499: AB NR, 2014, S. 457 f. und 568; AB SR, 2014, S. 226 ff. und 374; BBl, 2014, S. 2855 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 293 f.
[20] Medienmitteilung EKL vom 19.3.14; NZZ, 20.3.14.
[21] BRG 13.059: AB NR, 2014, S. 1 ff., 571; AB SR, 2014, S. 377; BBl, 2014, S. 3327 ff.; NZZ, 4.3.14; vgl. SPJ 2013, S. 295 f.
[22] Medienmitteilung Eawag vom 5.3.14; NZZ und TA, 6.3.14; TG, 17.3.14; Lit. Wittmer et al.; vgl. Ip. 14.3429 (Bourgeois); zum Aktionsplan, vgl. oben, Teil I, 4c (Pflanzliche Produktion).
[23] LZ, 23.6.14; TG, 28.6.14; NZZ, 22.7.14; SGT, 31.7.14.
[24] Mo. 14.3157: AB NR, 2014, S. 1276.
[25] NZZ, 26.8.14; BZ, Lib und NZZ, 5.11.14; Lit. BAFU (c); Lit. Björnsen Gurung / Stähli; Lit. Hoffmann et al.
[26] Medienmitteilung BAFU vom 1.9.14.
[27] Mo. 12.4262: AB NR, 2014, S. 1469 ff.; SGT, 7.7.14; TA, 15.12.14; zum Postulat Trede, vgl. SPJ 2013, S. 288.
[28] Medienmitteilung UREK-SR vom 7.4.14; vgl. Kt.Iv. 12.309 (SZ), 12.320 (SG), 12.321 (LU), 12.324 (SH), 12.325 (UR), 13.301 (NW), 13.307 (GR), 13.311 (AG), 13.314 (ZG), Mo. 12.3047 (Müller); vgl. SPJ 2013, S. 294 f.
[29] Medienmitteilung BAFU, BLW, ARE vom 20.5.14; NZZ, 21.5.14; vgl. SPJ 2013, S. 294 f.
[30] Urteil 1C_565/2013 vom 12.6.14; NZZ, 5.9.14.
[31] Mo. 12.3334: AB SR, 2014, S. 437 ff.; AB NR, 2014, S. 1463 ff.; LZ, 6.10.14; SGT, 7.10.14; vgl. SPJ 2012, S. 264.
[32] Pa.Iv. 13.455: Medienmitteilung UREK-NR vom 28.10.14.
[33] Mo. 14.3095: AB SR, 2014, S. 691 f.; Bericht UREK-NR vom 28.10.14.
[34] Mo. 10.3850: BZ, Lib und TG, 27.1.14; TA, 26.3.14; TA, 6.11.14; vgl. SPJ 2012, S. 265 f.
[35] Medienmitteilung BAFU vom 28.1.14, Presse vom 29.1.14; AZ, 30.1.14; SGT, 22.3.14; BaZ und NZZ, 17.7.14; vgl. Mo. 14.3175 (Hausammann) und Po. 14.3603 (Trede); Lit. Steiger; Eurostat - municipal waste statistics.
[36] Mo. 11.3137: Kommissionsbericht UREK-SR; AB SR, 2014, S. 335 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 297.
[37] Pa.Iv. 11.466: BBl, 2014, S. 3673 ff. und 3685 ff.; AB SR, 2014, S. 690 f., 808 f. und 980; AB NR, 2014, S. 1459 ff., 1733 und 1864; BBl, 2014, S. 7251; Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 30.4.14; vgl. SPJ 2012, S. 266.
[38] Mo. 14.3318: AB NR, 2014, S. 1829.
[39] Pet. 14.2033: Medienmitteilung WWF vom 10.12.14; NZZ, 16.10.14; Lit. WWF.
[40] Po. 12.3907: Medienmitteilung BAFU, UVEK, BR vom 19.11.14; Lit. BR (a).
[41] Po. 12.3777: Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 28.11.14; Lit. BR (b); vgl. SPJ 2012, S. 266.
[42] Mo. 13.4181: AB SR, 2014, S. 340 f.; AB NR, 2014, S. 1465 ff.
[43] Mo. 14.3910: AB SR, 2014, S. 1042 f.
[44] BRG13.034: AB NR, 2014, S. 12 ff., 357 ff. und 570; AB SR, 2014, S. 185 ff., 321 ff. und 376; BBl, 2014, S. 2917 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 300 f.
[45] BRG13.034: Medienmitteilung BAFU vom 11.7. und 17.10.14; Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 19.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 300 f.
[46] BRG 13.062: AB NR, 2014, S. 9ff. und 1300 f.; AB SR, 2014, S. 432 f. und 700; BBl, 2014, S. 5213; vgl. SPJ 2013, S. 301.
[47] Medienmitteilung BR, UVEK, BAFU vom 19.9.14; Medienmitteilung BAFU vom 17.10.14; Lit. BAFU (d).
[48] Medienmitteilung BAFU vom 26.5. und 4.7.14.
[49] Po. 14.3815: AB NR, 2014, S. 2356.
[50] Po. 14.3694: AB NR, 2014, S. 2354; BaZ, 10.11.14.