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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprachen, Kirchen 
Trotz gewichtiger Kritik von den bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft beantragte der Bundesrat im Vergleich zur Vorperiode zusätzliche finanzielle Mittel für die Kulturbotschaft (2016-2020). - Das Parlament verabschiedete eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG). - Das Kunstmuseum Bern schloss mit Deutschland und Bayern eine Vereinbarung zur Übernahme der Werke aus der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt ab. - Ein Bericht der Europäischen Rassismuskommission stellte der Schweiz betreffend Umgang mit Fahrenden kein gutes Zeugnis aus. - Eine bei den Schweizer Katholiken durchgeführte Umfrage zu Partnerschafts-, Ehe- und Familienpastoral deckte starke Differenzen zur katholischen Lehre auf. - Sowohl das Bündner als auch das Zürcher Stimmvolk sprachen sich deutlich gegen die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen aus.
Kulturpolitik
Im Jahr 2011 wendete der Kanton Zürich zusammen mit seinen Gemeinden und den Beiträgen aus dem Lotteriefonds mit CHF 439,5 Mio. am meisten Geld zur Finanzierung der Kultur auf, wie die neuesten Zahlen der jährlich vom BfS erscheinenden Statistik zu den Kulturausgaben der Kantone und Gemeinden verdeutlicht. In Relation zur Bevölkerungszahl ergibt sich jedoch ein anderes Bild: Hier führt der Kanton Basel-Stadt mit Pro-Kopf-Ausgaben von CHF 910 die Statistik klar an, gefolgt vom Kanton Genf mit CHF 785. In den restlichen Kantonen überschreiten die Kulturausgaben pro Person die 400er-Marke nicht; das Schlusslicht Schwyz kommt auf einen Betrag von CHF 78 pro Einwohner und Jahr. Die gewichtigen Differenzen erklärt sich Philipp Bischof, Leiter der Basler Abteilung für Kultur, durch die überregionale Bedeutung der städtischen Kulturhäuser. Schwyz hingegen setze eher auf die Finanzierung kleinerer Projekte, liess der Kulturbeauftragte des Kantons, Franz-Xaver Risi verlauten: Für den Besuch grösserer Institutionen könne die Kantonsbevölkerung nach Luzern oder Zürich ausweichen. Schwyz unterstützt bedeutende Kulturinstitutionen in Zürich und Luzern nach wie vor finanziell. Im Vorjahr hatte sich der Kantonsrat aufgrund in der Zwischenzeit erzielter Verhandlungsergebnisse doch dazu entschieden, die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kulturreinrichtungen nicht aufzukündigen - dies entgegen seinem 2011 gefassten Entschluss  [1] .
Mitte April 2014 verabschiedete die Regierung ein Verhandlungsmandat über die Teilhabe am EU-Kulturförderungsprogramm (2014-2020). Wie das europäische Filmförderungsabkommen MEDIA ist das Programm "Kultur" Teil des neuen Rahmenprogrammes "Creative Europe". Das Programm bezweckt die Förderung des internationalen Kulturaustausches und ist für die betreffende Periode mit einem Budget von EUR 453 Mio. dotiert. Mitte November konnte die Schweiz die Verhandlungen mit der EU zur Teilnahme der Schweiz an "Creative Europe" aufnehmen  [2] .
Ende Mai eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019, welche die Finanzierung der Kulturförderung des Bundes für die anstehende Beitragsperiode regeln soll. Bis zum Ablauf der Frist gingen 339 Stellungnahmen ein. Während die zukünftigen Herausforderungen und die zentralen Handlungsfelder auf wenig Widerstand stiessen, äusserten die Kantone mit Ausnahme des Kantons Genf auf föderalen Aspekten beruhende Bedenken gegenüber dem eingeführten Begriff der "Nationalen Kulturpolitik", begrüssten aber im Grunde die verstärkten Kooperationsbestrebungen zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Auch die FDP und die SVP sahen die Kompetenzen der Kantone gefährdet. Die grosse Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen zeigte sich mit der Höhe der einzusetzenden Mittel, die im Vergleich zur Vorperiode eine Erhöhung um 3,4% bedeuten würden, zufrieden. Demgegenüber wollte die FDP die Mittel auf dem Niveau der Kulturbotschaft 2012-2015 belassen, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) verlangten, die Erhöhung auf 2,6%, resp. 3% zu beschränken, und die SVP plädierte gar für eine Kürzung der Mittel. Auf der anderen Seite des Spektrums verlangten SP und Grüne sowie 24 Kantone, der Schweizerische Video-Verband (SVV) und weitere Kulturverbände eine Aufstockung der Beiträge in einzelnen Förderbereichen. Auf grosse Vorbehalte oder gar Ablehnung stiess bei der Mehrheit der stellungnehmenden Kantone das Vorhaben des Bundes, Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Gottfried-Keller-Stiftung in einer "Virtuellen Nationalgalerie" zu veröffentlichen. Während die Kantone Waadt und Wallis sich daran störten, dass die virtuelle Plattform nur Werken der Bundeskunstsammlung offen stehen sollte, würden es zahlreiche weitere Kantone - darunter insbesondere die Innerschweiz - vorziehen, wenn man die Werke in einem physischen Museum betrachten könnte. Der Kanton Zürich lehnte das Vorhaben unter anderem aus dem Grund ab, dass die beiden Kunstsammlungen grössere Lücken aufweisen würden (vgl. unten). Betreffend verstärkter Förderung der musikalischen Bildung, die Volk und Stände im September 2012 mit Annahme des Bundesbeschlusses über die Jugendmusikförderung gefordert hatten, gingen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen vielen gewichtigen Vernehmlassern zu wenig weit. Neben verschiedenen Verbänden forderten auch Grüne, SP, GLP und CVP ein separates Rahmengesetz für die musikalische Bildung. Auf der anderen Seite erachteten ebenso viele Vernehmlasser die im Entwurf zur Kulturbotschaft enthaltenen Bestimmungen diesbezüglich als zu weitgehend und zu konkret  [3] .
Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur für die nächste Kreditperiode (Kulturbotschaft 2016-2020). Im Vergleich zur ersten Kulturbotschaft 2012-2015 wurde die Kreditperiode, wie bereits in der Vernehmlassung angekündigt, aufgrund besserer Abstimmung mit anderen mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen um ein Jahr verlängert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen der Moderne, namentlich der Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung, sieht sich der Bundesrat veranlasst, im Sinne einer "Nationalen Kulturpolitik" die Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen zu verstärken, um diesen Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten. Da der Begriff der "Nationalen Kulturpolitik" bei vielen Vernehmlassern, insbesondere bei den Kantonen, auf föderal motivierte Bedenken stiess, konkretisierte der Bundesrat in der definitiven Botschaft die "Nationale Kulturpolitik" als von allen Staatsebenen in Zusammenarbeit getragene Aufgabe, wobei die Kulturhoheit der Kantone jedoch gewahrt werden soll. Der Bundesrat plant, seine Fördermassnahmen auf den drei Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" und "Kreation und Innovation" auszurichten. Bei der ersten Handlungsachse will der Bundesrat die Teilhabe von Personen verschiedenster Kulturen am kulturellen Leben fördern sowie die musikalische Bildung verstärken, was aufgrund der Annahme des direkten Gegenentwurfs zur zurückgezogenen Volksinitiative "jugend+musik" einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. In diesem Zusammenhang soll das neue Programm "Jugend und Musik" ins Leben gerufen werden, welches analog dem Programm "Jugend und Sport" ausgestaltet sein soll. Weiter gedenkt der Bund, seine Leseförderung auszubauen, was neu auch die Unterstützung von Einzelvorhaben, wie etwa die Organisation von Lesetagen, ermöglichen soll. Zu guter Letzt soll die Bundeskunstsammlung online und digital zugänglich gemacht werden, obwohl die Idee einer "Virtuellen Nationalgalerie" in der Vernehmlassung bei vielen Kantonen auf Kritik gestossen war. Betreffend "Gesellschaftlichem Zusammenhalt" liegt ein Schwerpunkt auf Massnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Vielfalt, was unter anderem durch Förderung der dritten Landessprache ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sowie generell durch verstärkten schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen erreicht werden soll. Ausserdem sollen die Lebensbedingungen von Schweizer Fahrenden und Angehörigen der jenischen Bevölkerung als kulturelle Minderheit weiterhin verbessert werden (vgl. unten). Bereits durch die Kulturbotschaft 2012-2015 bemächtigt, unterstützte der Bundesrat die "Radgenossenschaft der Landstrasse" und die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende", was jedoch nicht sonderlich zur Verbesserung der Lage beigetragen hatte. Obwohl die Zahl der Standplätze in der betreffenden Periode von 11 auf 15 angestiegen war, nahm die Zahl der Durchgangsplätze von 51 auf 45 ab. Darüber hinaus verknappt sich die Raumsituation aufgrund kürzlich erfolgter Zunahme ausländischer Durchreisender, namentlich Angehörigen der Sinti und Roma. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) zeigte sich besorgt über die ausbleibenden Verbesserungen und empfahl in ihrem Bericht vom September 2014, die Raumsituation möglichst rasch zu verbessern und etwas gegen die in der Bevölkerung herrschende Intoleranz und Ablehnung gegenüber Fahrenden und Jenischen zu unternehmen. Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft will der Bundesrat in diesen Bereichen aktiv werden. Um kulturelle "Kreation und Innovation" zu fördern, sieht der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Eine der Massnahmen umfasst die Schaffung von finanziellen Anreizen, damit Schweizer Filme und Koproduktionen mit dem Ausland vermehrt in der Schweiz realisiert werden können. Hierzu soll das Programm "Filmstandort Schweiz" (FiSS) geschaffen werden.
Die beantragten finanziellen Mittel für die gesamte Kreditperiode belaufen sich auf CHF 1,12 Mrd., womit der Betrag die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung des Bundes um 6,2% oder CHF 65,1 Mio. übersteigt. Der jährliche Betrag ist somit auch um durchschnittlich 3,4% höher als der während der Kulturbotschaft 2012-2015 gesprochene. Hier unternahm der Bundesrat trotz gewichtiger Kritik von Seiten der Economiesuisse, des SGV sowie der beiden bürgerlichen Parteien FDP und SVP keine Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage  [4] .
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Kulturgüterschutz
Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) stiess in der parlamentarischen Detailberatung auf wenig Opposition und wurde schlussendlich von beiden Räten einstimmig verabschiedet. Die neue gesetzliche Grundlage provozierte lediglich zwei Minderheitsanträge im Nationalrat. Von links-grüner Seite beantragte eine Kommissionsminderheit Galladé (sp, ZH), Schutzräume nicht auf nationale Kulturgüter zu beschränken, sondern zusätzlich auf regionale Kulturgüter auszudehnen. Die bürgerlichen Fraktionen folgten hier beinahe geschlossen der Kommissionsmehrheit und Bundesrat Ueli Maurer (svp). Letzterer betonte, die Vernehmlassungsergebnisse würden nicht darauf hindeuten, dass die Kantone ihre Kulturgüter bei finanziellen Engpässen vernachlässigen würden. Ganz im Gegenteil sei der Stellenwert regionaler Kulturgüter in den Kantonen hoch und eine Übertragung von solchen Kulturgüterschutz-Kompetenzen an den Bund würde als Eingriff in die kantonale Hoheit angesehen. Eine breit abgestützte Kommissionsminderheit unter Anführung von Walter Müller (fdp, SG) beabsichtigte, die mögliche Unterstützung der kantonalen Sicherstellungsdokumentationen durch den Bund als verbindlich deklarieren zu lassen. Auch dieser Antrag fand über die links-grünen Reihen hinaus nur marginalen Zuspruch bei den bürgerlichen Parteien und wurde mit 58 zu 113 Stimmen deutlich abgelehnt. Im Ständerat passierte das Gesetz die Detailberatung ohne Änderungsantrag. Die Referendumsfrist verstrich am 9. Oktober 2014 unbenutzt  [5] .
Basierend auf der 2012 erstellten "Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz" und aufgrund der Ratifikation des entsprechenden Übereinkommens im Jahr 2008 kann die Schweiz Kandidaturen für die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes einreichen, die auf gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen beruhen sollen. Von der 167 Traditionen umfassenden Liste der lebendigen Traditionen hiess der Bundesrat acht Vorschläge für Kandidaturen gut, welche nach und nach beim UNESCO-Komitee deponiert werden sollen. Die gutgeheissenen Vorschläge umfassen den Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, den Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht. Kandidaturen können jeweils im März bei der UNESCO deponiert werden; eine erste Schweizer Kandidatur ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Ferner verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr den ersten periodischen Staatenbericht über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zuhanden der UNESCO. Dieser zieht für die ersten sechs Jahre nach der Ratifikation eine positive Bilanz zur Umsetzung des Abkommens  [6] .
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte in einer Motion verstärkte Massnahmen gegen den Kulturgüterraub in Syrien und im Irak. Gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz und das Embargogesetz will der Vorstoss der Schweiz den Import und Handel von Kulturgütern aus Syrien und dem Irak verbieten. Weiter fordert die Motion den Bundesrat zur Schaffung eines Bergungsortes auf, wie dies das neue Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) vorsieht (vgl. oben). Der Bundesrat befürwortete das Anliegen im Sinne des Kulturgüterschutzes und hielt in seiner Antwort fest, dass lediglich die Sanktionsverordnung zu Syrien angepasst werden müsse; Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Irak würden den Handel mit gestohlenen Kulturgütern bereits explizit untersagen. Mit erwähnter gesetzlicher Anpassung soll die Lücke zum EU-Recht geschlossen werden, welches auch für Syrien bereits über griffige Massnahmen zur Verhinderung von Kulturgüterhandel verfüge. Die Evaluation für einen möglichen Bergungsort von ausländischen Kulturgütern, wie dies das neue KGSG will, sei bereits im Gange. In diesem Bereich bestünde somit kein Handlungsbedarf. Eine bürgerliche Kommissionsminderheit Mörgeli (svp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Die Minderheit sah bei deren Annahme unter anderem die neutrale Haltung der Schweiz sowie die Wirtschaftsfreiheit gefährdet. Sie wies darauf hin, dass für Syrien und im Gegensatz zum Irak von Seiten der UNO kein Mandat zum Kunsthandelsboykott bestehe. Trotz diesen Entgegnungen nahm der Nationalrat die Motion mit 113 zu 65 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Gegen das Vorhaben stemmte sich die SVP. Die Fraktion der FDP-Liberalen zeigte sich gespalten  [7] .
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Film
Im Jahr 2013 belief sich die Anzahl neuer Schweizer Filme in den Kinos auf 81, wie der Kinoverband Procinema zu Beginn des Jahres verlauten liess. Obwohl die Zahl im Vergleich zum Vorjahr stagnierte, war der Marktanteil der Schweizer Filme 2013 beträchtlich höher als noch im Jahr davor. Diese positive Statistik wurde jedoch von der Tatsache überschattet, dass viele Neuerscheinungen die Erwartungen nicht erfüllten. Während die einen diesen Umstand auf den durch ein Überangebot im Herbst bedingten, erhöhten Wettbewerbsdruck zurückführten, verfochten andere Vertreter der Branche die Ansicht, dass die Filme in der Presse oft ungenügend besprochen wurden. Seraina Rohrer, die Direktorin der Solothurner Filmtage, erachtete es als notwendig, dass die Branche über alternative Wege zur ausführlichen Besprechung filmischer Werke nachzudenken beginne. Zu den Abräumern in Solothurn zählten die Verfilmung von Pascal Merciers Roman "Der Nachtzug nach Lissabon" und "Achtung, fertig, WK!", Sequel des zweiterfolgreichsten Schweizer Spielfilms "Achtung, fertig, Charlie!" (2003)  [8] .
Neue Erhebungen des BfS erkoren das Jahr 2013 zum schlechtesten Schweizer Kinojahr seit jeher. 13,7 Mio. Eintritte gingen im vergangenen Jahr über die Schweizer Kinotheken, was im Vergleich zu 2012 einem Rückgang bei den Kinobesuchen um 1,7 Mio. Tickets entspricht. Die Gründe für das schlechte Ergebnis orteten Experten im Fehlen von grossen Blockbustern, der fortschreitenden Technologisierung des privaten Fernsehens und dem Ausbau von Online-Angeboten. Der Negativtrend setzte sich 2014 fort. Die fortsetzende Schliessung kleinerer Kinos und die steigende Zahl an Multiplex-Einrichtungen können als Folgen dieser Entwicklung gewertet werden  [9] .
Nachdem Volk und Stände am 9. Februar der Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt hatten, sistierte die EU die laufenden Verhandlungen mit der Schweiz zur Erneuerung der im Dezember 2013 ausgelaufenen Schweizer Teilhabe am EU-Filmförderungsprogramm (MEDIA). Dieses fungiert neu ebenso wie das Programm "Kultur" als Subprogramm des EU-Rahmenprogramms zur Förderung der audiovisuellen und kulturellen Branche ("Creative Europe"). Im Juli verabschiedete der Bundesrat eine Verordnung zu MEDIA-Ersatzmassnahmen, die rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft trat. Die dort festgehaltenen Massnahmen würden lediglich als Übergangslösung dienen. Langfristig sei die Wiederaufnahme des Programms im Rahmen der möglichen Teilhabe an "Creative Europe" geplant  [10] .
Seit dem 18. September 2014 kann Netflix auch in der Schweiz genutzt werden. Der aus den USA stammende Streaming-Dienst für Filme und Serien, darunter auch Netflix-Eigenproduktionen, steht in der Schweiz wohnhaften Personen ab knapp CHF 12 pro Monat zur Verfügung. Ob die vergleichsweise hohen Preise für die Nutzung des Dienstes in der Schweiz Personen vom - aktuell nicht unter Strafe gestellten - Download auf illegalen Plattformen abhalten kann, wird sich weisen. Telekomexperten bei Comparis gingen davon aus, dass Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bereit wären, monatlich im Schnitt CHF 20 für den Streaming-Dienst aufzuwenden. Karim Zekri, Chef des Internetdienstes Teleboy, der einige Monate zuvor ein Serien-Angebot für CHF 14,90 pro Monat lanciert hatte, rechnete beim Konkurrenten mit einem Preis von CHF 13 pro Monat. Kurz vor Lancierung von Netflix in der Schweiz stellte Teleboy sein Serien-Angebot vorübergehend ein. Fast zeitgleich jedoch lancierte UPC Cablecom einen vergleichbaren Service für knapp CHF 10 pro Monat; Swisscom verfolge ähnliche Pläne. Die Schweiz hat einen neuen Markt  [11] .
Mit der im November 2014 vom Bundesrat präsentierten Kulturbotschaft 2016-2020 (vgl. oben) sollen unter anderem Anpassungen der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film vorgenommen werden. Mit einer Änderung des Filmgesetzes soll die Einverleiherklausel, welche bis anhin Schweizer Kinobetreiber verpflichtet, die Filmrechte für alle Sprachregionen der Schweiz zu erwerben, auf den Video- und DVD-Markt sowie auf Video-on-Demand (VoD) ausgeweitet werden. Mit diesem Vorhaben berücksichtigt der Bundesrat eine im Vorjahr in beiden Räten überwiesene Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR)  [12] .
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Buchmarkt
Der im Februar vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichte Bericht von Media Control zur Lage des Deutschschweizer Buchmarkts zeigte für 2013 zum ersten Mal seit den von Einbussen geprägten Jahren ab 2007 einen leichten Umsatzgewinn von 1,7% im Vergleich zu 2012. Von etwas mehr als 20 Mio. verkauften Buchexemplaren in der deutschsprachigen Schweiz wurden rund 17 Mio. über den Schweizer Buchmarkt erworben. Obwohl Media Control keine separaten Zahlen für den Online-Handel in der Schweiz ausweist, geht der SBVV davon aus, dass analog zum grossen Nachbarn Deutschland mit grosser Wahrscheinlichkeit auch der Online-Handel in der Schweiz stagniert. Anders sah dies Michele Bomio, CEO von Orell Füssli Thalia: Er ortete im Online-Handel, wo aktuell ein Viertel aller Verkäufe abgewickelt würden, grosses Potenzial. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr hingegen nicht zugelegt hat der Umsatzanteil der Deutschschweizer Verlage. Dieser verharrt seit 2012 auf dem Niveau von 14,7%. Ziel des Gastland-Auftritts an der Leipziger Buchmesse war denn auch, die Präsenz der Schweizer Literatur in der deutschen Öffentlichkeit zu fördern. Dass die Zahlen zum Schweizer Buchmarkt 2013 eine Trendwende eingeläutet hätten, wurde hingegen bereits im Mai 2014 wieder angezweifelt. Die Zahlen des ersten Quartals 2014 liessen einen erneuten Umsatzeinbruch vermuten  [13] .
In seiner Kulturbotschaft 2016-2020 (vgl. oben) legt der Bundesrat die Herausforderungen für den Schweizer Buchmarkt dar und definiert Ziele und Massnahmen, um diese anzugehen. Gleichzeitig beantragt er, die Postulate Savary (sp, VD) zur Situation des Buchmarktes und Recordon (gp, VD) zu möglichen Massnahmen betreffend deren Verbesserung als erfüllt abzuschreiben. Die Regierung sieht die Ursache des steigenden Drucks auf den Schweizer Buchmarkt im starken Schweizerfranken sowie der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung. Als wichtigste Herausforderungen definiert sie den Schutz der Urheberrechte, den wachsenden Wettbewerb durch die Konkurrenz des Online-Handels, das Fehlen von literarischen Übersetzungen sowie ein Rückgang an qualitativ hochwertiger Literaturkritik. Als Massnahmen schlägt der Bundesrat insbesondere die strukturelle Unterstützung von Verlagen und Literaturzeitschriften sowie die Förderung literarischer Übersetzungen vor  [14] .
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Museen und Kunstgalerien
Noch bis im Vorjahr finanzierte sich das Freilichtmuseum Ballenberg mit Einnahmen aus dem Verkauf von Eintritten, durch Spenden und durch die eigene Gastronomie zu 90% selbst. Aufgrund grösserer anstehender Renovationen und der Modernisierung der Instrumente zur Kunstvermittlung benötigt das Museum in den nächsten zehn Jahren jedoch zusätzliche finanzielle Mittel. Mit den jährlichen Beiträgen des Kantons Bern (CHF 625'000), weiterer Kantone (CHF 100'000) und für 2014/2015 des Bundes (CHF 500'000) können die Kosten wegen fehlender Rückstellungen nicht gedeckt werden. Eine von Stiftungsratsmitglied Werner Luginbühl (bdp, BE) eingereichte Motion verlangte deshalb eine Erhöhung des Bundesbeitrages sowie die substanzielle finanzielle Beteiligung des Standortkantons und weiterer mit Ausstellungsobjekten vertretener Kantone, wobei der Bund hierbei die Koordination übernehmen könne. In seiner ablehnenden Haltung unterstrich der Bundesrat, dass er den Betriebsbeitrag auch nach 2015 weiterzuführen gedenke und das Freilichtmuseum bereits im Rahmen des Schwerpunkts "lebendige Traditionen" zwischen 2012 und 2015 mit weiteren Mitteln im Umfang von CHF 375'000 unterstütze sowie seit 2012 weitere CHF 100'953 für denkmalpflegerische Massnahmen aufgewendet hätte. Ferner erachte er es nicht als die Aufgabe der Regierung, für eine privatrechtliche Stiftung Kostenbeteiligungen auszuhandeln; vielmehr gehöre die Beschaffung von öffentlichen und privaten Geldern zur Aufgabe des Stiftungsrates. Mit 21 zu 12 Stimmen sprach sich der Ständerat trotz ausführlicher Gegenrede des Kulturministers für zusätzliche Bundesmittel aus. Über die zweite Ziffer betreffend Aushandlung einer angemessenen Kostenbeteiligung durch die Kantone hatte er nicht zu befinden, da diese im Rat vom Motionär zurückgezogen wurde. Der ablehnende Bericht der eigenen Kommission veranlasste den Nationalrat im Herbst jedoch dazu, auch den ersten Punkt des Anliegens nicht zu überweisen  [15] .
Im Mai 2014, am Tag nach dem Tod von Cornelius Gurlitt, Sohn eines bekannten Kunsthändlers im Dritten Reich, wurde die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern darüber informiert, dass sie als Alleinerbin von Gurlitts Kunstsammlung eingesetzt wird. Die rund 1'500 Objekte umfassende Sammlung enthält unter anderem bedeutende Werke von Edouard Manet, Paul Cézanne und Claude Monet. Das Kunstmuseum zeigte sich überrascht ob der Erbeinsetzung und zurückhaltend aufgrund der offenen Fragen "rechtlicher und ethischer Natur". 2011 wurden in Gurlitts Münchner Wohnung über tausend seit dem Zweiten Weltkrieg verschollene Meisterwerke entdeckt und mit Verdacht auf NS-Raubkunst beschlagnahmt. Aufgrund einer Übereinkunft mit Gurlitt, in welcher dieser sich bereit erklärte, die Werke der Provenienzforschung zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls den rechtmässigen Besitzern zurückzugeben, war die Beschlagnahmung kurz vor seinem Tod aufgehoben worden. Die Medien verfolgten die Entscheidung des Kunstmuseums mit grossem Interesse. Matthias Frehner, Direktor des Kunstmuseums Bern, gab Ende November die Übernahme der Werke bekannt, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie von einer in Deutschland eingesetzten Task Force vorher eindeutig vom Raubkunstverdacht befreit würden. Der Bundesrat nahm die Vereinbarung zwischen dem Kunstmuseum Bern, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern zur Kenntnis und begrüsste, dass die Parteien die 1998 auch von der Schweiz verabschiedeten Washingtoner Richtlinien zur Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik darin ausdrücklich anerkannten. Lob erntete Bern nach Abschluss der Vereinbarung ebenfalls vom Jüdischen Weltkongress. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung standen ca. 590 Werke unter Raubkunstverdacht. Bei weiteren 380 Bildern handelt es sich um "entartete" Kunst, d.h. um aufgrund Nichtvereinbarkeit mit dem Nationalsozialismus aus Museen entfernte Werke. Letzteren soll der Weg in die Schweiz offen stehen. Das Kunstmuseum Bern zeigte sich jedoch bereit, Leihanfragen von Museen, in denen die Kunstwerke während dem Dritten Reich konfisziert wurden, prioritär zu behandeln und ihnen in der Regel stattzugeben. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, entschied sich das Kunstmuseum gegen die Dauerleihe oder gar die Rückgabe der Werke an die ursprünglichen Eigentümerinstitutionen  [16] .
Nachdem der Bundesrat verschiedene Varianten geprüft hat, kommt er zum Schluss, dass die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung sowie die Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung der interessierten Bevölkerung in einem ersten Schritt online zugänglich gemacht werden sollen - so die Ausführungen der Regierung in ihrer Kulturbotschaft 2016-2020. Gegen eine sogenannte "virtuelle Nationalgalerie" wehrten sich in der Vernehmlassung zur Botschaft verschiedene Kantone (vgl. oben). Im Rahmen der Kulturbotschaft beantragt der Bundesrat, das im Vorjahr überwiesene Postulat Bulliard-Marbach (cvp, FR), das die Überprüfung zur Errichtung einer Nationalgalerie forderte, als erfüllt abzuschreiben  [17] .
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Urheberrecht
Schweizer Künstlerinnen und Künstler sollen am Verkaufserlös beteiligt werden, falls ihre Werke weiterveräussert werden. Das im Vorjahr von Werner Luginbühl (bdp, BE) eingereichte, breit abgestützte Postulat, das vom Bundesrat das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Einführung des sogenannten Folgerechts verlangte, wurde in der Frühjahrssession 2014 vom Ständerat angenommen. Die Forderung nach einer Einführung des Folgerechts wurde im Vorjahr von Seiten verschiedener Künstlerverbände laut. Die Kunstschaffenden wiesen darauf hin, dass die Schweiz in diesem Bereich des Urheberrechtsschutzes der EU hinterher hinke. In ihrer unterstützenden Haltung zum Postulat bemerkte Bundesrätin Sommaruga (sp), dass das Folgerecht innerhalb der Künstlerszene nicht unumstritten sei. Ein Bericht könne jedoch auf die in der EU gesammelten Erfahrungen zurückgreifen, um so mögliche Konsequenzen einer entsprechenden Gesetzesanpassung aufzuzeigen. Die Forderung zur Einführung des Folgerechts ist nicht neu: Sie wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts bereits von Ferdinand Hodler als Präsident der Gesellschaft Schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten geäussert und nicht zuletzt 2001 in einer Motion von alt-Nationalrätin Aeppli (sp, ZH) gefordert, deren Anliegen erfolgreich in ein Postulat umgewandelt worden war. Jedoch auch 2006 hatte der Bundesrat auf die Umstrittenheit der Forderung hingewiesen und Argumente für eine Neubeurteilung der Situation als nicht vorhanden erklärt. Luginbühl sieht in der seit jüngster Zeit geltenden flächendeckenden Durchsetzung im EU-Raum nun durchaus neue Argumente zur Wiederaufnahme der Debatte  [18] .
Anfang Juni gab der Bundesrat bekannt, das Urheberrecht modernisieren zu wollen. Das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement soll bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, die sich zum einen auf die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (Agur12) stützt und sich zum anderen an den Empfehlungen einer aktuell tätigen, interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern untersucht, orientiert. Bereits im Februar wurde bekannt, dass die USA in dieser Angelegenheit Druck auf die Schweiz ausübte. Seit März 2012 führte das Seco zusammen mit der US-Botschaft in Bern unter Ausschluss der Öffentlichkeit Gespräche am runden Tisch. Der Hauptgrund dafür war, dass die Schweiz den Download von Filmen und Musik aus illegalen Quellen bis anhin nicht unter Strafe stellt. In einem Spezialbericht vom April machte der US-Handelsbeauftragte Michael Froman klar, man habe "beträchtliche Sorgen mit dem Schweizer System des Schutzes der Urheberrechte und der Strafverfolgung", wie der Tages-Anzeiger berichtete. Im Rahmen dieses Unterfangens will der Bundesrat unter anderem eine Revision der Leerträgerabgabe in Betracht ziehen, um Doppelspurigkeiten bei der Urheberrechtsvergütung zu beseitigen. Laut aktuellem Recht sind Nutzer, welche ein Musikstück im Internet erwerben und gleichzeitig leere Datenträger zum Überspielen der rechtmässig erworbenen Musik kaufen, einer doppelten Abgabe unterworfen. Auf die Einführung einer Kulturflatrate, die sich aus der Nutzung des Internets ergibt, soll im Moment und auf Anraten der Agur12 verzichtet werden. Eine solche Pauschalgebühr würde gegen internationale Verträge verstossen, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung ausführte. In einer ersten Stellungnahme äusserte sich die Stiftung Konsumentenschutz im Grunde befürwortend zum Unterfangen. Sie würde es jedoch als verfehlt erachten, wenn Konsumenten durch das Ergreifen von Massnahmen bei "schwerwiegenden" Vergehen gegen das Hochladen "unnötig und unwissentlich kriminalisiert" würden. Der Gewerbeverband äusserte sich generell kritisch zum Vorhaben. Ein vom EJPD erarbeiteter Entwurf soll interessierten Kreisen Ende 2015 zur Vernehmlassung unterbreitet werden  [19] .
National- und Ständerat sprachen sich auf Anraten der Regierung oppositionslos für eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) aus, welche die bestehende Abgabe auf leeren Datenträgern revidieren wollte. Wer heute einen unbespielten digitalen Datenträger (z.B. in Form einer CD, DVD oder eines MP3-Players) kauft, zahlt darauf eine Abgabe, die den Kulturschaffenden als Entschädigung für die gesetzlich erlaubte Privatkopie zurückvergütet wird. Handlungsbedarf ortete die Kommission aufgrund neuerer Entwicklungen, namentlich der Entstehung von Cloud- und Streaming-Diensten, welche die Weiterverbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Leerträger ermöglichen. Einer - mittlerweile zurückgezogenen - parlamentarischen Initiative der FDP-Liberalen Fraktion, welche die Abgabe auf leeren Datenträgern abschaffen wollte, gab die WAK-NR hingegen keine Folge. Dieser Entscheid wurde einstimmig getragen (4 Enthaltungen) und damit begründet, dass allfällige Anpassungen der gesetzlichen Basis in Übereinstimmung mit dem im November 2013 erschienenen Bericht der Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (Agur12) erfolgen sollte. Im Nationalrat erinnerte Bundesrätin Sommaruga (sp) an die grundsätzlich positive Resonanz der Arbeitsgruppe auf die Zweckmässigkeit der bestehenden Leerträgervergütung  [20] .
Aufgrund einer im Jahr 2009 überwiesenen Motion Stadler (cvp, UR) war der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen zur Copyright-Vergütung zu ändern, so dass der Einzug der Vergütung für Fotokopien sowie die Nutzung in elektronischen Netzwerken effizienter gestaltet werden könnte. Der vom Bundesrat 2012 veröffentlichte Bericht zeigte jedoch, dass die vom Motionär vorgeschlagene Lösung, der Verwertungsgesellschaft ProLitteris ähnlich wie der Billag AG den automatischen Datenzugang über die AHV-Ausgleichskassen zuzusichern, nicht die erwünschten finanziellen Einsparungen und administrativen Vereinfachungen bringen würde. Ferner brachte die Regierung aufgrund der für AHV-fremde Zwecke zu erfolgenden Datenherausgabe Bedenken zum Datenschutz ein. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat stimmten 2014 auf jeweiliges Anraten ihrer Kommission der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der Motion zu  [21] .
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Fahrende
Dass noch immer ein Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende in der Schweiz herrsche, wie dies ein vom Bundesrat verabschiedeter Bericht bereits 2006 nachgewiesen hatte, wurde 2014 überdeutlich. Ein paar Tage vor Eröffnung der BEA liessen sich einige hundert Fahrende auf der Kleinen Allmend im Berner Wankdorf nieder, um gegen die Platznot zu protestieren. Da das Areal für Parkplatzmöglichkeiten während der BEA vorgesehen war, beschloss die Stadt Bern bereits am ersten Tag nach Protestbeginn die Räumung des Areals. Die Fahrenden verliessen das Gelände nicht freiwillig, worauf die Polizei über 70 Personen einer Personenkontrolle unterzog. Kurz darauf bewilligten die Städte Bern und Biel, wohin die Fahrenden nach der Räumung der Kleinen Allmend weiterzogen, je einen provisorischen Durchgangsplatz. Der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät äusserte Kritik am eigenen Kanton, da seit dem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2003 nichts unternommen worden war, um den Rechtsanspruch der Fahrenden durchzusetzen. Zwei Drittel aller Stellplätze innerhalb des Kantons befänden sich bereits in Bern und Biel. Gerhard Müllhauser, Sprecher der Schweizer Fahrenden, hob den Kanton Aargau als einziges Beispiel mit Vorbildcharakter hervor. Seit 2007 sorgt dort die Fachstelle Fahrende für den Bau neuer sowie für den Unterhalt bestehender Plätze. Darüber hinaus ermöglichen Besuche der Behörden auf dem Gelände einen regelmässigen Dialog. Die Akzeptanz der Fahrenden bei der Aargauer Bevölkerung sei hoch, betonte der Leiter der Fachstelle. Dies könne jedoch darauf zurückzuführen sein, dass alle Plätze mit einer Ausnahme ausschliesslich für Schweizer Fahrende vorgesehen seien. Gegenüber ausländischen Fahrenden bestünden nach wie vor grosse Vorbehalte. Ein im September publizierter Bericht der Europäischen Rassismuskommission (ECRI), der sich auf eine 2013 durchgeführte Studie über die Qualität der Schweizer Medienberichterstattung über Roma berief, stellte seit 2007 zwar eine Zunahme der Schweizer Medienberichterstattung über Roma fest. Dabei sei aber nicht wie in anderen Staaten die erlittene Diskriminierung der Roma Thema der Beiträge, sondern es kursierten vorwiegend negative Schlagzeilen, was einen entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Gruppe hätte. In ihrem Bericht hält die ECRI fest, dass in Erfüllung des Artikels 19 des Kulturförderungsgesetzes, welcher den Fahrenden ermöglichen soll, im Einklang mit ihrer Kultur zu leben, kaum Fortschritte erzielt würden, resp. sich die Situation in den letzten Jahren teilweise gar verschlechtert habe. Die Kommission empfahl den Schweizer Behörden dringlichst, zusätzliche Stellplätze zu schaffen und angemessene Massnahmen zur Verbesserung der Bildung der Kinder der Fahrenden zu treffen. Ende November präsentierte der Bundesrat seine Kulturbotschaft (vgl. oben) und damit auch ein Bekenntnis zur Verbesserung der Situation von Fahrenden. Die zu diesem Zwecke eingesetzte Arbeitsgruppe traf sich im November bereits zu einem ersten Treffen, das jedoch mit dem frühzeitigen Verlassen von Vertretern der betroffenen Gruppen abrupt endete. Diese fühlten sich nicht ausreichend involviert und sahen ihre Forderung nach sofortiger Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen nicht umgesetzt. Ende Jahr wurde bekannt, dass die Gespräche im Folgejahr doch wieder aufgenommen werden sollen  [22] .
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Sprachen
Gleich drei Motionen forderten vom Bundesrat im Berichtsjahr 2014 eine sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen. Ignazio Cassis (fdp, TI) verlangt mit seinem Anliegen, an die unter dem Schwellenwert von CHF 8,7 Mio. liegenden, kleineren Aufträge dieselben sprachenfreundlichen Anforderungen zu stellen wie an grössere Aufträge. Mit Fabio Regazzi (cvp, TI) will ein zweiter Tessiner Nationalrat gleiche Bedingungen für Unternehmen der verschiedenen Amtssprachen herstellen, und zwar durch Abbau der Sprachbarrieren bei Aufträgen von bundesnahen Betrieben. Der Bundesrat beantragte die Annahme der beiden Tessiner Motionen, da er seit seinem Entscheid vom 30. April die Eingaben der Verfahrensteilnehmer im Ausschreibeverfahren bereits in allen Amtssprachen zulassen will. Der Entscheid soll im Rahmen der anstehenden Beschaffungsrechtsrevision umgesetzt werden. Eine Motion de Buman (cvp, FR) verlangt schliesslich, dass der Bundesrat alles Nötige unternehme, um sowohl bei der Ausschreibung wie auch bei der Entgegennahme von Offerten alle Amtssprachen zu akzeptieren und zu verwenden. Diese Motion hatte der Bundesrat bereits 2012 aus formellen Gründen abgelehnt; es sei noch unklar, ob die geforderten Massnahmen notwendig und zielführend seien. Nachdem der Nationalrat dem Anliegen im September 2014 zugestimmt hatte, schickte es der Ständerat in der Wintersession gemäss Ordnungsantrag Fournier (cvp, VS) zurück an die Kommission. Die anderen beiden Motionen gelangten im vierten Quartal zum Erstrat in die grosse Kammer, wo beide Anliegen befürwortet wurden  [23] .
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Französisch
Zum eklatanten Sprachenstreit äusserte sich Kulturminister Berset bereits im Februar in seiner Antwort auf eine Interpellation Reynard (sp, VS). Sollten Kantone beschliessen, in der Primarschule nur noch Englisch als Fremdsprache zu unterrichten, sähe der Bundesrat den nationalen Zusammenhalt sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährdet. An einem Treffen der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Bundesrat im November machte Alain Berset deutlich, dass der Bund bei Vorliegen eines definitiven kantonalen Entscheids gegen den Fremdsprachenunterricht einer Landessprache in der Primarschule ohne Abwarten der Harmos-Frist handeln werde, betonte jedoch auch die Subsidiarität der Bundeskompetenz. Die SP begrüsste einen etwaigen Eingriff des Bundes an einer Pressekonferenz im August explizit. Gar ein Plädoyer für Französisch als erste Fremdsprache hielt Bundesrat Ueli Maurer (svp), zuerst vorsichtig an seiner Rede zum 200-jährigen Jubiläum der Kantone Wallis, Waadt und Neuenburg und gleich im Anschluss expliziter im Interview mit der NZZ. Ebendieses Votum gaben Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), sowie auch der Sprecher von Swissmem aufgrund der Bedeutung des Französischen für die Schweizer KMU ab  [24] .
Von wegen "Griechen der Schweiz"! Diese Ansicht vertrat Bundesrat Johann Schneider-Ammann (fdp) an seiner Rede vor dem Schweizerischen Arbeitgeberverband. Dabei stützte sich der Bundesrat auf neueste Zahlen des an der Universität Lausanne angesiedelten Wirtschaftsforschungsinstituts Créa, wonach die Romandie die am schnellsten wachsende Wirtschaftsregion in ganz Europa sei. Die Weltwoche hingegen beharrte auf ihrer Position und trumpfte mit anderen Zahlen auf  [25] .
Im Rahmen der sechsten Evaluation zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen soll der Status des Patois geklärt werden. Dies bestätigte Bundesrat Berset (sp) auf Anfrage von Mathias Reynard (sp, VS) in der Fragestunde. Der heute fast nur noch in Teilen des Unterwallis gesprochene frankoprovenzialische Dialekt fand in den seit 1999 alle drei Jahre erscheinenden Evaluationsberichten bisher keine Erwähnung. Der sechste Evaluationsbericht ist 2015 fällig  [26] .
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Italienisch
Das Forum per l'Italiano in Svizzera begrüsste explizit zwei in der Vernehmlassungsvorlage zur Kulturbotschaft (vgl. oben) vorgesehene Neuerungen zur Förderung des Italienischen ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz. Zum einen will der Bundesrat mit einem Zusatzbeitrag von CHF 800'000 den Italienischunterricht fördern, wobei die finanziellen Mittel unter anderem für die Erarbeitung neuer didaktischer Materialien oder auch für die allfällige Schaffung einer zweisprachigen Ausbildung eingesetzt werden sollen. Zum anderen will die Regierung zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 450'000 zur Förderung von Austauschprogrammen für Lehrpersonen und Schüler sprechen  [27] .
Anfangs Juli eröffnete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Anhörung zur Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen. Die EDK empfiehlt den Kantonen, allen interessierten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Italienisch als Maturitätsfach anzubieten. Für den Fall, dass ein Gymnasium nicht die Kapazitäten hätte, ein entsprechendes Angebot anzubieten, soll die Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien angestrebt werden. Die Ergebnisse der bis Ende September dauernden Anhörung lagen zum Abschluss des Berichtsjahres noch nicht vor  [28] .
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Rätoromanisch
Mathias Grünert wird nach dem emeritierten Georges Darms neuer Inhaber der Professur für die rätoromanische Sprache an der Universität Freiburg. Grünert erlangte seine Romanisch-Kenntnisse während seines Studiums an der Universität Bern und arbeitete vorgängig als Redaktor beim Wörterbuch Dicziunari Rumantsch Grischun. Seine Tätigkeiten als Sprachwissenschaftler an der Universität Zürich und der Pädagogischen Hochschule in Chur setzt er auch nach seiner Berufung fort  [29] .
Sport verbindet, und zwar im Jahr der Olympischen Winterspiele in Sotschi die Rätoromanen mit dem Rest der Welt. Die beachtlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache, allen voran Doppel-Goldmedalliengewinner Dario Cologna, gefolgt von Kombinationssieger Sandro Viletta und den beiden Silbermedaillengewinnern Selina Gasparin und Nevin Galmarini, fanden auf internationaler Plattform nicht nur die verdiente sportliche Anerkennung, sondern förderten darüber hinaus breites Interesse an der rätoromanischen Sprache und Kultur zu Tage. Urs Gadruvi, Generalsekretär der Lia Rumantscha, berichtete von Mitarbeitenden der Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), die mehr damit beschäftigt waren, Interviews zu ihrer Herkunft zu geben als selber Interviews zu führen  [30] .
Seit der Frühjahrssession 2014 steht die Einstiegsseite der Parlaments-Homepage ebenfalls auf Rätoromanisch zur Verfügung. Die Initiative geht auf ein Postulat Candinas (cvp, GR) zurück, welches der Nationalrat 2012 überwiesen hatte. Mit dem 2007 beschlossenen Sprachengesetz sind alle Bundesbehörden verpflichtet, ihre Interneteinstiegsseiten in allen vier Landessprachen zu betreuen. Die Website der Bundesverwaltung ist bereits seit langem auch auf Rätoromanisch abrufbar  [31] .
Die Elterngruppe, welche bereits im Vorjahr mit einer Klage ans Bundesgericht gelangt war, erreichte die oberste Gerichtsinstanz der Schweiz im Frühjahr 2014 mit einer weiteren Beschwerde. Grund für die Klage ist ein Bündner Grossratsbeschluss, wonach die Umstellung der Schulsprache von Rumantsch Grischun auf die Idiome oder umgekehrt nur zu Beginn und nicht während der gesamten Schulzeit erfolgen darf. Die Eltern von bereits eingeschulten Kindern vertraten in ihrer neuen Beschwerde die Ansicht, dass dem Kanton die nötigen Kompetenzen zur Fassung eines solchen Beschlusses fehlen würden; dies sei Sache der Gemeinden. Der Bundesgerichtsentscheid wird 2015 erwartet. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage im Vorjahr bereits abgewiesen  [32] .
Territorialfragen beschäftigten den Kanton Graubünden und das Rätoromanische im Jahr 2014 auf die eine oder andere Weise. Die Lia Rumantscha und die Uniun Rumantscha Grischun Central zeigten sich besorgt ob der Auswirkungen von Fusionen deutsch- und romanischsprachiger Gemeinden. Jüngste Beispiele hätten gezeigt, dass sich in solchen Fällen mittelfristig das Deutsche durchsetze. Die Sprachorganisationen forderten deshalb, dass aufgrund von Fusionen entstandene zweisprachige Gemeinden nach wie vor als "angestammtes romanisches Territorium" gelten sollen. Die durch die Fusion von sieben Kommunen entstandene neue politische Gemeinde Albula/Alvra mit einem romanischsprachigen Bevölkerungsanteil von 47,6% drohte im September zum Präzedenzfall zu werden. Die an der Urnenabstimmung beschlossene neue Gemeindeverfassung sieht Albula/Alvra als zweisprachige Gemeinde. Im Oktober gaben die Sprachorganisationen bekannt, auf eine Verfassungsbeschwerde zu verzichten. Die Gemeinde habe ihnen eine Mitwirkung bei der Schaffung eines kommunalen Sprachgesetzes zugesichert. Um dem Rückgang der romanischen Sprache entgegenzuwirken, plädierte Thomas Burri, Assistenzprofessor für Völker- und Europarecht an der Universität St. Gallen, für eine staatspolitische Dimension der Diskussionen. In einem Vortrag im Rahmen einer vom Zentrum für Demokratie in Aarau (ZDA) organisierten Tagung propagierte er die Schaffung eines sogenannten "Romanenstaates". Diese subnationale Einheit würde sich nicht über ein Territorium, sondern über die sprachliche Zugehörigkeit definieren, wobei die rätoromanische Kantonsbürgerschaft zur bestehenden Kantonsbürgerschaft hinzukommen würde. Die in abgeänderter Form in der NZZ erschienene Rede provozierte sogleich eine Gegenreaktion vom emeritierten Staatsrechtsprofessor Andreas Auer. Das "Burrische Unding" liesse sich verfassungsrechtlich kaum umsetzen  [33] .
Rund ein Drittel der 60'000 Rätoromanen leben nicht mehr im Kanton Graubünden. Seit Beginn des Schuljahres 14/15 bieten die Städte Basel und Zürich Romanischunterricht als Wahlfach an, um Schulkindern mit rätoromanischen Wurzeln Sprache und Kultur ihres Heimatkantons näher zu bringen  [34] .
Bis Ende August 2014 hatten sich 345 im rätoromanisch-sprachigen Graubünden angesiedelte Betriebe für den Erhalt der romanischen Sprache ausgesprochen. Eine neu lancierte Website perrumantsch.ch führt diese Firmen, Hotels und Restaurants, die sich bereit erklärt hatten, Sorge zum Rätoromanischen zu tragen und ihre Geschäfte auf Romanisch anzuschreiben, nun auf  [35] .
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Mundart
"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset (sp) sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte  [36] .
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Kirchen und religionspolitische Fragen
Religions- und gesellschaftspolitische Fragen
Mit seiner Motion brachte Ständerat Hans Altherr (fdp, AR) in der Woche nach Annahme des Burkaverbots im Kanton Tessin die Einführung eines Toleranzartikels erneut auf die politische Agenda. In Anlehnung an eine kurz nach Annahme der Minarettinitiative von zwei Rechtsprofessoren geäusserte Idee verlangte Altherr eine Ergänzung des Verfassungsartikels zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche Religionsgemeinschaften dazu auffordern würde, "ihr Auftreten im öffentlichen Raum auf ein allgemein verträgliches Mass" zu reduzieren. Gemäss den beiden Juristen wäre die Betonung der Religionsfreiheit versehen mit einem Gebot auf Rücksichtnahme zielführender als "diskriminierende und unverhältnismässige" Artikel. Noch vor der Beratung der Motion im Ständerat äusserten freikirchliche Gruppierungen Bedenken, dass der Toleranzartikel das Aufhängen von Kruzifixen in öffentlichen Schulen und Universitäten verbieten könnte. Der Bundesrat zeigte Verständnis für die Motion, erachtete es jedoch als zwingend, dass die Religionsgemeinschaften den Impuls für eine Verfassungsänderung geben würden. Bei diesen Akteuren bestünde im Moment jedoch kein Konsens, weswegen der Bundesrat die Motion ablehnte. In der kleinen Kammer verlangte ein Ordnungsantrag Stöckli (sp, BE) die Rückweisung an die Kommission, um das allgemein formulierte Anliegen unter Beiziehen von Staats- und Kirchenrechtlern zu beraten. Nach vier ablehnenden Voten aus den Reihen der CVP, FDP und GLP unterlag der Ordnungsantrag deutlich, worauf der Motionär sein Anliegen zurückzog. Altherr sah durch die abgelehnte Rückweisung an die Kommission sein Ziel verhindert, eine breite Diskussion zum Thema zu führen, um so einer möglichen Vermummungsverbots-Initiative zuvorzukommen  [37] .
Gleich mehrere bedeutende Studien zur Religiosität der Schweizer Bevölkerung wurden 2014 publiziert. Eine breit angelegte Studie legte dar, dass sich 90% der um die 7'000 befragten Konfirmandinnen und Konfirmanden als wenig bis gar nicht religiös bezeichnen. Trotzdem kann sich immerhin ein Fünftel der Umfrageteilnehmer vorstellen, in Zukunft Freiwilligenarbeit für die Kirche zu betreiben. Weiter legte eine im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms durchgeführte Untersuchung dar, dass gerade einmal 18% der Schweizer Bevölkerung ihren Glauben regelmässig praktizieren. Auch innerhalb dieser Gruppe gibt es Veränderungen: Während der Anteil gläubiger Anhänger von Landeskirchen abnimmt, verzeichnen Freikirchen in dieser Gruppe Zulauf. Während weitere 13% der 1229 Befragten angaben, einen alternativen Glauben zu praktizieren (z.B. Esotherik, New Age, Anthroposophie), bezeichneten 12% der Umfrageteilnehmer, die sog. Säkularen, Gott als reine Illusion. Mit 57% machen die "Distanzierten" die grösste Gruppe aus. Diese gehören in der Regel zwar einer Glaubensgemeinschaft an, praktizieren ihren Glauben jedoch nicht aktiv. Ferner sind insgesamt 85% der Befragten ganz oder zumindest teilweise der Ansicht, dass Religionen eher Konflikte schüren als Frieden schaffen würden. Eine weitere im Berichtsjahr erschienene Nationalfondsstudie ergründete mit 100 Tiefeninterviews den Erfolg evangelischer Freikirchen  [38] .
Erich von Siebenthal (svp, BE) verlangte mit seinem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen zu deren Schutz. Der Postulant begründete sein Anliegen mit der in verschiedensten Staaten noch immer weit verbreiteten religiösen Diskriminierung von Minderheiten in diversen sozio-ökonomischen und politischen Belangen. Der Bericht soll nicht nur einen Überblick über religiöse Diskriminierung in der ganzen Welt bieten, sondern darüber hinaus aufzeigen, wie die Schweiz im Rahmen ihrer Aussen- und Entwicklungspolitik gegen Menschenrechtsverstösse und religiöse Verfolgungen vorgehen kann. Der Bundesrat zeigte sich bereit, diesen Aspekten im jährlich erscheinenden Aussenpolitischen Bericht zukünftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Der Nationalrat stimmte dem Geschäft in der Wintersession 2014 stillschweigend zu  [39] .
Der Nationalrat stimmte im Dezember einer Motion Streiff-Feller (evp, BE) zu, welche von der Schweiz in bilateralen und multilateralen Beziehungen eine verstärkte Thematisierung der Religionsfreiheit sowie des Schutzes religiöser Minderheiten forderte. Da die Schweiz gut vernetzt sei und das Prinzip der Universalität der Menschenrechte hochhalte, sei sie prädestiniert, sich im Ausland für den Schutz der Religionsfreiheit einzusetzen, argumentierte die Motionärin. Der Bundesrat ging mit der Nationalrätin einig: Die Schweiz solle sich in diesem Bereich weiterhin engagieren sowie ihr Engagement bei veränderten Umständen laufend anpassen. Betreffend bestehende Bestrebungen verwies der Bundesrat auf die bilateralen Menschenrechtsdialoge sowie auf die aktive Rolle der Schweiz in internationalen Gremien, namentlich der UNO und der OSZE. Darüber hinaus zeigte sich die Regierung bereit, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten im Aussenpolitischen Bericht näher zu beleuchten, wie dies ein Postulat von Siebenthal (svp, BE) verlangt, welches der Bundesrat am selben Tag ebenfalls zur Annahme empfahl (vgl. oben). Der Nationalrat stimmte beiden Anliegen in der Wintersession stillschweigend zu  [40] .
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Landeskirchen
Bereits im Januar diskutierte der Churer Bischof Vitus Huonder die Schaffung eines Bistums Zürich mit dem päpstlichen Nuntius, worauf dieser das Geschäft an die Römische Kurie weiterleitete. Ende Jahr besprach der Bischof von Chur die Angelegenheit bei seinem Besuch in Rom auch mit dem Papst, dessen Antwort zur Frage jedoch noch aussteht. Ein im Mai von der "NZZ am Sonntag" publik gemachtes, bisher unveröffentlichtes kirchenrechtliches Gutachten heizte die Debatte zusätzlich an: Huonder sei nur Bischof mit vollem Recht für die Kantone Graubünden und Schwyz; Obwalden, Nidwalden, Glarus und Teile des Kantons Uri seien lediglich Apostolische Administraturen des Bistums Chur. In diesen Gebieten könne der Churer Bischof nur auf Weisung des Papstes als dessen Stellvertreter wirken. Im Falle von Zürich ist die Angelegenheit besonders brisant: Nach Loslösung vom Bistum Konstanz wurde Zürich 1819 dem damaligen Churer Bischof "ad personam" unterstellt, womit die Unterstellung mit dem Wechsel des Bischofs ihre Rechtswirkung eigentlich verloren hätte  [41] .
Zur Vorbereitung einer im Herbst 2014 stattfindenden, durch den Papst berufenen ausserordentlichen Bischofssynode zum Thema "die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung", legte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) Ende 2013 den Anhängern der katholischen Kirche in der Schweiz auf päpstliches Anraten eine Umfrage zu Partnerschafts-, Ehe- und Familienpastoral vor. Über 23'600 Personen nahmen an der Umfrage teil, wobei das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut (SPI), welches die Umfrage auswertete, Anzeichen sah, dass die Stellungnehmenden überdurchschnittlich kirchentreu waren. Ferner stammten nur 9% der Antworten aus der frankophonen Schweiz. 80% der Teilnehmenden erachteten eine kirchliche Hochzeit für wichtig bis sehr wichtig; etwas über drei Viertel befürworteten jedoch ein probeweises Zusammenleben vor der Ehe. Der kirchlichen Lehre über die Familie stimmten etwas mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer mehrheitlich bis ganz zu. Starke Differenzen zur katholischen Lehre zeigten sich darin, dass mehr als drei Viertel der teilnehmenden Personen angaben, künstliche Methoden der Schwangerschaftsverhütung natürlichen Verhütungsmethoden vorzuziehen. Ebenfalls vertraten 90% die von der kirchlichen Linie abweichende Haltung, dass geschiedene Wiederverheiratete von der Kirche anerkannt und gesegnet werden sollten. Im Unterschied zur Frage der Wiederverheirateten fand sich bei der Frage betreffend Empfangen der Sakramente durch gleichgeschlechtliche Paare kein Konsens; vielmehr zeigte sich hier eine Polarisierung: Während 40% der Stellungnehmenden die kirchliche Anerkennung und Segnung für diese Personengruppe klar befürworteten, standen ihr ein Viertel der Befragten ebenso klar entgegen. Die Ergebnisse der ausserordentlichen Bischofssynode in Rom waren hingegen weniger progressiv: Zwar wurde über die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion diskutiert und das Anliegen mit absoluter Mehrheit befürwortet, das erforderliche qualifizierte Mehr konnte jedoch nicht erzielt werden. Ebenso erging es der Forderung, "ungerechte Diskriminierungen" von Menschen mit homosexueller Veranlagung seien zu verbieten. Auch das Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung wurde nicht angetastet  [42] .
Sowohl das Bündner wie auch das Zürcher Stimmvolk äusserten sich im Berichtsjahr zur Frage, ob die Kirchensteuer für juristische Personen abgeschafft werden soll. Dabei zeigte sich in beiden Kantonen ein auffallend ähnliches Bild der beiden vom Jungfreisinn lancierten Volksinitiativen: Der städtische Kanton Zürich schmetterte das Anliegen im Mai mit 71,8% Nein-Stimmen annähernd so deutlich ab wie das ländlich geprägte Graubünden an der Februarabstimmung mit 73,6%. Parallelen zeigten sich anfänglich ebenfalls bezüglich Unterstützung durch die Mutterparteien. Entgegen einem früher gefassten Beschluss stellte sich die FDP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat gegen das Anliegen ihrer Jungpartei. Mit 59 zu 49 Stimmen beschloss die Zürcher FDP schliesslich an ihrer Delegiertenversammlung nach emotionaler Diskussion die Ja-Parole. Die Bündner FDP äusserte sich an ihrer Delegiertenversammlung hingegen mit ähnlichem Stimmverhältnis ablehnend zur Volksinitiative. Sowohl Bündner wie auch Zürcher Wirtschaftsverbände lehnten das Volksanliegen klar ab. Gemäss der Zürcher Handelskammer und des Bündner Gewerbeverbands zahlt ein Grossteil der kleinen Betriebe keine Kirchensteuer, womit die Initiative in erster Linie Grossunternehmen entlasten würde. Darüber hinaus anerkenne man durchaus die Leistungen der Kirche für das Gemeinwesen. Im Kanton Zürich zahlte das Gewerbe 2012 über CHF 100 Mio. Kirchensteuern an die beiden grossen Zürcher Landeskirchen, womit diese 40% ihrer Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen finanzierten. Unter diese nicht-kultischen Ausgaben in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales fallen auch die Auslagen für die Instandhaltung von Kirchen, Pfarrhäusern und Kirchgemeindehäusern. Detaillierte Angaben zu den Auslagen nach Posten wurden während des Abstimmungskampfes nicht bekannt. Nicht eingerechnet in die Auslagen der Kirchen ist hingegen die Freiwilligenarbeit. Gemäss Angaben im Abstimmungsbüchlein summiert sich diese allein für die evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Zürich auf rund 1 Mio. Stunden jährlich  [43] .
Bereits zu Jahresbeginn wurde Bischof Huonders Stellungnahme zur Pastoralumfrage (vgl. oben) publik. Darin äusserte sich der Churer Bischof ablehnend gegenüber dem Empfangen der Sakramente durch Homosexuelle und geschiedene Wiederverheiratete. Solche Personen könnten zwar bei der Kommunion vor den Priester treten, müssten dies aber als Zeichen ihrer "irregulären Situation" mit verschränkten Armen tun, und könnten anstelle der Hostie lediglich den Segen empfangen. Zwei Wochen später hatten bereits über 2700 Schweizer Katholiken in einem Appell ihre Unzufriedenheit mit Huonders erneut provozierender Stellungnahme ausgedrückt. Die Forderungen der Bistumsleitung seien beschämend und völlig inakzeptabel. Dass die kirchliche Basis geschiedenen Wiederverheirateten und Homosexuellen offener gegenüber steht, letzteren zumindest in der Tendenz, brachten denn auch die Ende Januar kommunizierten Ergebnisse der Pastoralumfrage zu Tage. Im März forderten kirchliche Basisorganisationen, darunter die Vertreter der Pfarrei-Initiative sowie die Jungwacht Blauring, unter Hauptinitiative des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes (SKF) in einer Demonstration in St. Gallen die Abberufung von Bischof Huonder und dessen Generalvikar Martin Grichting. Unter dem Motto "Es reicht!" übergaben um die 2000 reformwillige Katholiken am 9. März Markus Büchel, dem Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), ein entsprechendes Schreiben mit der Forderung nach einem dem Bischof übergeordneten Administrator, der für eine barmherzige und weltzugewandte Kirche einstehe und Diskriminierungen jeglicher Art weder verursache noch dulde. Als Auslöser für diese drastische Forderung nannten die Demonstranten nicht nur Huonders Stellungnahme zur Pastoralumfrage, sondern auch seine Aussagen zu Genderfragen am internationalen Tag der Menschenrechte 2013 oder etwa seine Befürwortung zur Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache", entgegen dem vorangegangenem SBK-Beschluss auf Stimmfreigabe. Das Bistum vertrat die Ansicht, das eigentliche Problem der Initianten sei nicht die Person Vitus Huonder, sondern die Unvereinbarkeit gewisser Wertvorstellungen mit Teilen der kirchlichen Lehre. Huonder stand jedoch nicht ohne Unterstützung da: Der Bund junger Katholiken wollte den Bischof in einer am gleichen Tag stattfindenden Kundgebung unterstützen, was der Organisation jedoch von Bischof Huonder des kirchlichen Friedens Willen untersagt wurde. Durchgeführt wurde dann jedoch im Rahmen der Gebetsinitiative "Nein zum Krieg unter uns" ein Gottesdienst für Huonder mit 300 Gläubigen. Ein erstes klärendes Gespräch zwischen den reformwilligen Katholiken und der Churer Bistumsleitung fand im November statt, förderte jedoch noch keine sichtbare Annäherung der Parteien zutage  [44] .
Die Neustrukturierung der evangelischen Kirche (SEK) setzte sich 2014 fort. Im November fassten die SEK-Abgeordneten in Bern den Beschluss, die nationale Ebene der Reformierten Kirche zu stärken. Dem Entschluss ging eine Vernehmlassung mit Stellungnahmen aller 26 Kantonalkirchen, einiger kirchlicher Verbände und den theologischen Fakultäten der Universität Zürich und Basel voran, deren Ergebnisse im April des Berichtsjahres veröffentlicht wurden. Neu soll eine nationale Synode die Synoden der Kantonalkirchen ergänzen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Welche Kompetenzen dem neuen, gesamtschweizerischen Gremium zufallen werden, ist hingegen noch unklar. Drei weitere Grundaussagen formulierten die Abgeordneten, darunter auch folgenden Satz: "Die evangelisch-reformierte Kirche lebt als Kirchgemeinde, als Kantonalkirche und als schweizweite Kirchengemeinschaft". Gemäss SEK bilden die vier Grundaussagen einen Konsens und ebnen den Weg für die weitere Verfassungsrevision. Das Vorhaben, für eine allfällige Evangelische Kirche in der Schweiz (EKS) eine eigene, kirchenrechtliche Legitimation zu schaffen, war in der Vernehmlassung auf grossmehrheitliche Ablehnung gestossen  [45] .
Das im Vorjahr bekanntgemachte Vademekum zur Zusammenarbeit der katholischen Kirche mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften wurde 2014 in einem 290-seitigen Buch ausführlich dargelegt. Die Herausgeber betonten, das Werk sei als Diskussionsgrundlage aufzufassen und habe nicht die Funktion eines Ordnungsrufes. Das Bistum Chur interpretierte dies indes anders. Das Vademekum mache deutlich, dass es nur eine Katholische Kirche gebe mit einer "staatskirchenrechtlichen Hilfsstruktur zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben", liess Mediensprecher Giuseppe Gracia verlauten  [46] .
Nachdem die beiden katholischen Landeskirchen der Kantone Basel-Stadt und Baselland im Juni eine entsprechende Verfassungsänderung ratifiziert hatten, stimmten die Katholikinnen und Katholiken der beiden Kantone Ende September in zwei separaten Abstimmung über das Anliegen der Gleichstellungsinitiative ab. Da die katholische Kirche in Basel-Stadt bei Verfassungsänderungen ein bischöfliches Vetorecht vorsieht, war lange ungewiss, ob die Abstimmung überhaupt stattfinden kann. Bischof Gmür haderte, beschloss jedoch kurz vor der synodalen Abstimmung, das Veto nicht zu ergreifen. Dies aufgrund eines ausgearbeiteten Kompromissvorschlags, der von den Landeskirchen nicht mehr länger verlangte, dass sie auf die Zulassung des Priesteramtes unabhängig von Zivilstand und Geschlecht hinwirken, sondern die Anliegen lediglich den kirchlichen Organen "unterbreiten" sollen. Ferner gab Gmür bekannt, auch in zukünftigen Verfassungsfragen das Vetorecht nicht mehr einfordern zu wollen. Mit deutlichen Mehrheiten über 80% unterstützte die Basis beider Landeskirchen am 28. September 2014 das Anliegen der Gleichstellungsinitiative. Im Kanton Basel-Landschaft beteiligten sich knapp 30% der Berechtigten an der Abstimmung, im Kanton Basel-Stadt waren es lediglich etwas mehr als ein Fünftel. Eine direkt verbindliche Wirkung hätte die Abstimmung aufgrund Dualismus von Schweizer Staatskirchenrecht und des vom Vatikan festgelegten Kirchenrechts auch mit der ursprünglichen Formulierung der Gleichstellungsinitiative nicht gehabt. Nur der Vatikan kann die Zulassung zum Priesteramt ändern. Dennoch hatte die Abstimmung eine zentrale historische Bedeutung: In der Geschichte der Kirche war es das erste Mal, dass sich Landeskirchen dem demokratischen Instrument der kirchenrechtlichen Verfassungsinitiative bedienten, um via Änderung im Staatskirchenrecht ihre Reformwünsche zu platzieren  [47] .
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Muslimische Gemeinschaften
Das sankt-gallische Au-Heerbrugg beschloss an einer Urnenabstimmung im Februar mit einer Zweidrittelmehrheit ein Kopftuchverbot im Schulunterricht. Bei der Abstimmungsvorlage handelte es sich um ein von der kantonalen SVP ergriffenes Referendum, das als Reaktion auf die von der Schulbehörde beschlossene Aufhebung eines 2010 vom St. Galler Erziehungsrat empfohlenen Kopftuchverbots zu Stande kam. Die beiden somalischen Mädchen, deren Weigerung zur Ablegung des Kopftuchs den Schulrat zum Umdenken bewogen hatte, gaben bekannt, den Entscheid mit ihrem Anwalt, dem grünen Nationalrat Daniel Vischer (gp, ZH), anfechten zu wollen. Vischer hatte im Vorjahr bereits die beiden thurgauischen Schülerinnen mazedonischer Herkunft erfolgreich vor dem Bundesgericht vertreten. Im November überwies der sankt-gallische Kantonsrat mit deutlicher Mehrheit eine SVP-Motion, die den Kanton beauftragt, gesetzliche Regelungen für Bekleidungsvorschriften in Schulen zu erlassen. Zwei Wochen zuvor stützte das Verwaltungsgericht in St. Gallen die Beschwerde eines weiteren muslimischen Mädchens aus Sankt Margrethen. Ein Kopftuchverbot wäre zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismässig. Die kopftuchtragende Schülerin sei weder ein Störfaktor in der Schule noch verhindere die Kopfbedeckung die Integration der 13-Jährigen. Im Kanton Thurgau, wo das Bundesgericht im Vorjahr aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen ein von einer Schulgemeinde verhängtes Kopftuchverbot als unzulässig erklärte, scheiterten die Versuche der SVP im Grossen Rat, mittels Motion die rechtliche Basis zu schaffen. Des Weiteren scheiterte im Kanton Aargau eine Motion der CVP-Fraktion, die ebenfalls das Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht verbieten wollte, aufgrund fehlender Unterstützung ausserhalb der CVP und SVP  [48] .
Eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation geleitete Arbeitsgruppe konkretisierte die Zielsetzung für ein Studienzentrum zum Islam. Dabei soll dieses nicht länger die Ausbildung von Imamen zum Ziel haben, sondern die Beziehungen zwischen Islam, Staat und Gesellschaft beleuchten und diskutieren. Diese Ausbildung, welche mit der Schaffung eines kleinen Studienzentrums Islam und Gesellschaft an der Universität Fribourg ermöglicht werden soll, würde Berufsleuten offen stehen, die in ihrem Alltag oft mit Musliminnen und Muslimen in Kontakt sind, so beispielsweise auch Personen im Bereich der Sozialarbeit. In der Abklärungsphase bis zum geplanten Start des Zentrums (2017) sind für das Projekt CHF 540'000 budgetiert. Davon stellt sowohl der Bund wie auch die beteiligten Hochschulen je die Hälfte der finanziellen Mittel. Im Kanton Freiburg formierte sich jedoch politischer Widerstand zum Projekt. Im September hatte der Grossrat über einen Vorstoss der SVP zu befinden, der den Staatsrat beauftragte, bei der Universität einen Antrag auf Verzicht auf das Zentrum zu stellen. Neben der SVP erhielt der Vorstoss auch bürgerlichen Zuspruch aus Teilen der CVP und FDP, verfehlte jedoch das erforderliche qualifizierte Mehr knapp. Während die Gegner des Zentrums das Projekt als reine Provokation verstanden und die christlichen Werte des Kantons in Gefahr sahen, erachtete CVP-Staatsrat Jean-Pierre Siggen den mithilfe des Zentrums ermöglichten verstärkten interreligiösen Dialog in den aktuellen Zeiten als wichtiger denn je. Ferner würde eine regierungsrätliche Weisung an die Universität in die verfassungsmässig garantierte Freiheit der Lehre eingreifen. Bereits vor Jahresende gab die Freiburger SVP ihre Pläne zur Lancierung eines entsprechenden Volksbegehrens bekannt  [49] .
Ein an der Universität Luzern erstelltes Rechtsgutachten erachtete die Forderung der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) und der Koordination Islamischer Organisationen nach öffentlich-rechtlicher Anerkennung des Islams als Landeskirche als legitim; eine grundsätzliche Verweigerung der Anerkennung bestimmter Religionsgemeinschaften würde gegen das Gleichheitsprinzip verstossen. Hisham Maizar, Präsident der islamischen Dachorganisationen, sähe in der Anerkennung ein positives Zeichen für die Integration der Muslime in der Schweiz. Ferner böte die Anerkennung auch finanzielle Vorteile, da es Landeskirchen erlaubt ist, von ihren Mitgliedern Steuern einzuziehen. Für eine öffentlich-rechtliche Anerkennung muss eine Religionsgemeinschaft gemäss Gutachten vier weitere Kriterien erfüllen: Sie muss dauerhaft angelegt sein, über eine gewisse Mindestzahl an Mitgliedern verfügen, demokratische Strukturen aufweisen und die Prinzipien des schweizerischen Rechtsstaats beachten. Die Autoren der Studie erachten einen Grossteil der Erfordernisse durch die islamischen Gemeinschaften in der Schweiz bereits als erfüllt. Die Kriterien verlangen somit auch das Mitspracherecht für Frauen. Maizar bestätigte, dass bisher nur wenige Frauen in Verbänden und Vereinen aktiv tätig seien, dass man ihnen jedoch offen gegenüber stehe. Der Weg bis zur Anerkennung dürfte jedoch noch lang und steinig werden: Die Gutachter schätzten die aktuellen Chancen der Forderung an der Urne als gering ein. Die islamische Gemeinschaft plant eine schrittweise Anerkennung, die zu Beginn nur im Kanton Basel angestrebt werden soll. Der Stadtkanton übernahm in dieser Angelegenheit bereits 2012 eine Vorreiterrolle, als er mit der aus dem Islam hervorgegangenen alevitischen Religionsgemeinschaft als erster Schweizer Kanton eine nicht-christliche und nicht-jüdische Religionsgemeinschaft privatrechtlich anerkannte. Im Gegensatz dazu beendete der Luzerner Kantonsrat die Bestrebungen zur Schaffung eines Gesetzes über die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften: Die grossmehrheitliche Unterstützung der Luzerner CVP sowie einer FDP-Minderheit verhalf der geschlossen auftretenden kantonalen SVP-Fraktion zum knappen Sieg  [50] .
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zeigte sich beunruhigt ob der ihrer Meinung nach fehlenden Distanzierung Schweizer Muslime vom Terror des Islamischen Staates (IS) in der arabischen Welt. Erstaunt reagierte Hisham Maizar, da er sich als Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) bereits mehrfach öffentlich und explizit von den Gräueltaten distanziert habe. Sukkurs erhielt er unter anderem von Sahïda Keller-Messahli, der Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam. Sie erachtete es als problematisch, eine Gruppe für ein Verbrechen anzuklagen, mit dem diese nichts zu tun habe und verwies darauf, dass nach dem - unter anderem im Namen des Christentums verübten - Breivik-Attentat auch niemand von den Christen verlangt habe, die Tat als Religionsgemeinschaft öffentlich zu verurteilen. Stellung nahm hingegen der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS), dessen Präsident Nicolas Blancho in einem auf der Homepage des IZRS veröffentlichen Video erklärte, jegliche Gewaltakte gegen Personen nicht-muslimischen Glaubens seien "absolut verboten". Dies wiederum stiess den anderen muslimischen Verbänden sauer auf: Der IZRS betreibe reine Propaganda. Die schweigende Mehrheit müsse sich doch stärker positionieren, um die Plattform nicht dem IZRS zu überlassen, hiess es beispielsweise beim Forum für einen fortschrittlichen Islam. Sowohl die FIDS als auch die Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS) grenzen sich klar vom von Salafisten geprägten IZRS ab  [51] .
Andreas Thiels Interpretation des Korans als "einziger Aufruf zur Gewalt" sowie seine Darstellung Mohammeds als Sklaventreiber, Kinderschänder und Massenmörder, die der Politsatiriker im November in einem mehrseitigen Beitrag in der Weltwoche verbreitete, hatten eine Einladung zur Sendung "Schawinski" zur Folge. Ab Beginn der 30-minütigen Sendung, die jegliche Sachlichkeit vermissen liess, provozierten sich Gast und Moderator Roger Schawinski im Akkord, wobei die anfänglichen Sticheleien rasch in gegenseitige respektlose Beschimpfungen gipfelten. "Am Tiefpunkt der Islamdebatte" konstatierte die Basler Zeitung; "Zwei Gockel erklären die Welt" titelte die Berner Zeitung. Der Schlagabtausch wurde dennoch - oder höchstwahrscheinlich gerade deswegen - zum Online-Phänomen: Kein SRG-Video wurde in kürzester Zeit so oft angewählt wie der "skurrile Showdown" (Der Bund) mit über 500'000 Klicks nach nur wenigen Tagen. Über 150 Beanstandungen gingen im Anschluss der Sendung an die SRG-Ombudsstelle ein, was einem Spitzenwert entsprach: Nur die Berichterstattung der "Rundschau" über den Kampfjet Gripen im April 2014 führte mit 110 Eingaben zu ähnlich vielen Beschwerden. Die Grossmehrheit der Beschwerden richteten sich gegen Schawinskis "respektlose" Interviewführung  [52] .
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Jüdische Gemeinschaften
Ein im Rahmen des Forschungsprogramms "Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft" (NFP58) erarbeiteter Sammelband zeichnet ein vielfältiges Bild der in der Schweiz lebenden jüdischen Bevölkerung, die bei der Volkszählung im Jahr 2000 aus knapp 18'000 Personen bestand. Ein Teil der Beiträge thematisiert unter anderem die veränderte Rolle der Frau im Judentum sowie der Umgang mit Ehen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Partnern. Letzteres ist insofern von Bedeutung, da die Kinder im Judentum traditionellerweise die Religion ihrer Mutter erhalten. Da Mischehen mittlerweile überwiegen, gefährdet eine rigide Befolgung dieses Prinzips den Fortbestand der Gemeinschaft. Während die liberaleren Gemeinden für pragmatische Lösungen offen stehen, dulden streng orthodoxe Gemeinden Mischehen nicht  [53] .
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Weiterführende Literatur
Kulturpolitik
Crackau, Andy, Urheberrechtliche Aspekte des Cloud Computing im Bereich der Lizenzierung von Filmwerken, Frankfurt am Main 2014.
ECRI, Fifth report on Switzerland, Strasbourg 2014.
EDI, Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung, Bern 2014.
Graber, Hedy, Migros Kulturprozent: Eine Kultur des Kulturförderns, Zürich 2014.
SBVV, Marktreport: Deutschschweizer Buchmarkt 2013, Zürich 2014.
Valär, Rico, Taschenstatistik: Kultur in der Schweiz, Bern (BAK) 2014.
Valloton, François, Les batailles du livre: l'édition romande, de son âge d'or à l'ère numérique, Lausanne 2014.
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Sprachen
Zuber, Valentin, Les politiques publiques liées aux minorités linguistiques: une comparaison entre les régimes linguistiques de la Suisse et du Canada., Lausanne 2014.
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Kirchen und religionspolitische Fragen
Gerosa, Libero (Hg.), Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der Katholischen Kirche in der Schweiz, Zürich 2014.
Goldberg, Andreas C., "The impact of religion on voting behaviour: A multilevel approach for Switzerland", in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft 20/2014, S. 305-329.
Krämer, Klaus / Vellguth, Klaus (Hg.), Religionsfreiheit : Grundlagen - Reflexionen - Modelle, Freiburg i. Br. / Basel 2014.
Leiter, Brian, Pourquoi tolérer la religion? une investigation philosophique et juridique, Genève 2014.
Loretan, Adrian et al., Freiheit und Religion: Die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften in der Schweiz, Zürich 2014.
Picard, Jacques / Gerson, Daniel (Hg.), Schweizer Judentum im Wandel: Religion und Gemeinschaft zwischen Integration, Selbstbehauptung und Abgrenzung, Zürich 2014.
Schädler, Simon, Der Schutz des religiösen Friedens als Staatsaufgabe: Eine juristische Untersuchung des öffentlichen Interesses am Frieden zwischen den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Zürich 2014.
SEK, Verfassungsrevision: Bericht zur Vernehmlassung, Bern 2014.
Stolz et al. (a), Religion und Spiritualität in der Ich-Gesellschaft: Vier Gestalten des (Un-)Glaubens, Zürich 2014.
Stolz et al. (b), Phänomen Freikirchen: Analysen eines wettbewerbsstarken Milieus, Zürich 2014
Yu, Chi-chung, Thinking between Islam and the West: the thoughts of Seyyed Hossein Nasr, Bassam Tibi and Tariq Ramadan, Bern 2014.
 
[1] TA, 19.4.14; vgl. Lit. Valär; vgl. SPJ 2011, S. 362 f.
[2] Medienmitteilung BR, BAK und EDA vom 16.4.14; vgl. SPJ 2013, S. 397. Zu MEDIA, vgl. unten (Film).
[3] Medienmitteilung BR, BAK und EDI vom 28.5.14; TA, 19.7.14; NZZ, 22.9.14; vgl. Lit. EDI. Zur Jugendmusikförderung, vgl. auch oben, Teil I, 8a (Ecoles obligatoires).
[4] BRG 14.096: Medienmitteilung BAK vom 28.11.14; AZ, NZZ, 29.11.14; LT, 24.12.14; BBl, 2015, S. 497 ff. Zum ECRI-Bericht, vgl. auch unten (Fahrende).
[5] BRG 13.090: AB NR, 2014, S. 323 ff., 1302; AB SR, 2014, S. 433 f., 701; BBl, 2014, S. 5211 f.; NZZ, 10.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 398 f.
[6] Medienmitteilung BAK vom 15.12.14; Medienmitteilung BR und BAK vom 22.10.14; BaZ, 23.10.14; vgl. SPJ 2012, S. 345 f.
[7] Mo. 14.4001: AB NR, 2014, S. 2013 ff.; BaZ, 11.11.14; BZ, 1.12.14; AZ, 2.12.14.
[8] SO, 26.1. und 27.4.14; vgl. Lit. Valär.
[9] LZ, 2.5.14; SO, 15.6., 17.8. und 21.12.14; vgl. Lit. Valär.
[10] Medienmitteilung EDI, BAK und EDA vom 1.7.14; LT, 3.2. und 19.2.14; BLZ, 1.3.14; vgl. SPJ 2009, S. 260 f. Zur Masseneinwanderungsinitiative, vgl. oben, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers).
[11] Watson, 7.2.14; TA Online, 21.5.14; LZ, 22.5.14; TA, 21.6.14; NZZ, 27.6.14; TA, 18.8. und 19.9.14; NZZ Online, 3.9. und 18.9.14; Lib, 19.9.14.
[12] Mo. 12.4017: BBl, 2015, S. 497 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 400.
[13] AZ, 11.2.14; BZ, 1.4.14; SO, 18.5.14; vgl. Lit. SBVV; vgl. SPJ 2013, 401.
[14] Po.12.3195: BBl, 2015, S. 497 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 347.
[15] Mo. 14.3284: AB NR, 2014, S. 1436; AB SR, 2014, S. 559 ff.; AZ, 12.4.14; BZ, 14.6.14; LT, 28.6.14; LZ, 11.8.14; WW, 15.8.14; BaZ, 10.9.14.
[16] Medienmitteilung EDI, BAK, EDA und EDI vom 24.11.14; BaZ, 8.5.14; LZ, 9.5.14; SoZ, 11.5.14; NZZ, 13.11.14; AZ, 19.11.14; AZ, TA, NZZ, 22.11.14; NZZ, BaZ, 25.11.14; TA, NZZ, 26.11.14; SoZ, 30.11.14; SZ, 5.12.14; AZ, 12.12.14.
[17] Po. 12.4055: BBl, 2015, S. 497 ff.; NZZ, 28.4. und 5.8.14; vgl. SPJ 2013, S. 398.
[18] Po. 13.4083: AB SR, 2014, S. 304 f.; NZZ, 14.1.14; vgl. SPJ 2013, S. 401 f.
[19] Medienmitteilung BR, EJPD und IGE vom 6.6.14; NZZ, 15.2.14; TA, 17.4.14; NZZ, TA, 7.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 401.
[20] Mo. 14.3293: AB NR, 2014, S. 1047; AB SR, 2014, S. 1062.
[21] BRG 12.011: AB NR, 2014, S. 1335; AB SR, 2014, S. 537; vgl. SPJ 2009, S. 262.
[22] NZZ, AZ, 25.4.14; SoZ, 27.4.14; TG, 29.4. und 2.5.14; NZZ, WW, 7.5.14; TA, 9.5.14; NZZ, 15.11. und 31.12.14; vgl. Lit. ECRI.
[23] Mo. 12.3914 (de Buman): AB NR, 2014, S. 1540 f.; AB SR, 2014, S. 1202; Mo. 14.3872 (Regazzi): AB NR, 2014, S. 2352; Mo. 14.3886 (Cassis): AB NR, 2014, S. 2353.
[24] Ip. 13.4079; NZZ, LZ, 12.3.14; SGT, 22.3.14; TG, 6.8. und 30.8.14; SGT, 30.8.14; AZ, 8.9.14; NZZ, 11.9.14; TG, 17.9.14; NZZ, TG, 1.11.14; NZZ, 26.11.14; Lib, 24.12.14. Zum Sprachenstreit, vgl. auch oben, Teil I, 8a (Ecoles obligatoires).
[25] Medienmitteilung WBF vom 26.6.14; NZZ Online, TA Online, So-Bli, 8.6.14; WW, 16.7.14; vgl. SPJ 2012, S. 348.
[26] An. 14.5477: AB NR, 2014, S. 1639; LM, 24.9.14.
[27] CdT, 2.6.14; SGR, 24.6.14.
[28] NZZ, 10.7.14; vgl. SPJ 2013, S. 403.
[29] SGR, 13.2.14; vgl. SPJ 2013, S. 402.
[30] SOGR, 23.2.14.
[31] NZZ, 5.3.14; vgl. SPJ 2012, S. 51.
[32] SGR, 2.5. und 16.5.14; vgl. SPJ 2013, S. 402.
[33] NZZ, 6.8. und 8.8.14; SGR, 22.8.14; NZZ, 23.8.14; SoZ, 12.10.14; SOGR Online, 14.10.14.
[34] SO, 26.10.14.
[35] SGR, 27.8.14.
[36] BLZ, 21.5.14; SO, 8.6.14; NZZ, 29.7.14; LZ Online, 17.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 402 f.
[37] Mo. 13.3832: AB SR, 2014, S. 311 f.; AZ, 3.3.14; TA, 5.3.14; LZ, SGT, 11.3.14.
[38] NZZ, 25.9.14; LZ, 28.10.14; NZZ, TG, 28.10.14; SO, 9.11.14; vgl. Lit. Stolz et al. (a); Lit. Stolz et al. (b).
[39] Po. 14.3823: AB NR, 2014, S. 2354.
[40] Mo. 14.3824: AB NR, 2014, S. 2351.
[41] SGR, 17.1.14; SO, 9.2.14; SGL, 26.2.14; TA, 6.3.14; SGR, 28.4., 5.5. und 21.11.14; NZZS, 4.5.14; TA, 11.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 405 f.
[42] Medienmitteilung SPI vom 31.1.14; SoZ, 5.1.14; SGR, 18.1.14; NZZ, 5.2.14; LZ, 5.2., 7.2. und 20.10.14.
[43] SGR, 6.1., 7.1. und 10.1.14; NZZ, TA, 14.1.14; SGR, 16.1., 18.1. und 25.1.14; TA, 4.2.14; SGL, 10.2.14; NZZ, 4.3., 28.3., 29.3., 15.4., 16.4., 26.4., 2.5. und 19.5.14; TA, 28.3., 9.5. und 19.5.14; vgl. SPJ 2013, S. 407.
[44] SoZ, 5.1.14; SGR, 18.1.14; TA, 5.2.14; TG, 8.2.14; NZZ, 28.2.14; SGR, 4.3.14; NZZ, 7.3.14, SGR, 7.3. und 10.3.14; TA, LZ, NZZ, 10.3.14; NZZ, SGR, 5.9.14; TA, SGR, 11.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 405 f.
[45] Medienmitteilung SEK vom 4.11.14; NZZ, 15.4. und 16.6.14; vgl. Lit. SEK; vgl. SPJ 2013, S. 406.
[46] LZ, 25.6.14; NZZ, 26.6.14; vgl. Lit. Gerosa; vgl. SJP 2013, S. 406.
[47] BLZ, 16.1.14; BaZ, 27.3., 7.5., 26.6., 27.6., 16.8., 23.9., 24.9. und 29.9.14.
[48] AZ, 10.2. und 11.2.14; SoZ, 16.2.14; BaZ, 7.6.14; NZZ Online, 12.11.14; NZZ, 26.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 407 f. Zur Motion der CVP-Fraktion, vgl. auch unten, Teil IIIa (CVP).
[49] Lib, 15.2. und 7.3.14; NZZ, 7.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 407.
[50] SO, 2.3.14; BLZ, BaZ, 4.3.14; LZ, 13.3.14; TG, 14.3.14; BaZ, 26.3.14; TA, 28.3.14; LZ, 17.6., 21.6. und 1.7.14; NZZ Online, 18.12.12; vgl. Lit. Loretan et al.
[51] LZ, 5.9.14; NZZ, 6.9.14; BaZ, 11.9.14; SO, 28.9.14; LZ, 2.10.14; BaZ, LT, 13.11.14; SO, 16.11.14; NZZ, 27.11.14; Lib, 29.11. und 5.12.14; AZ, 5.12.14.
[52] WW, 26.11.14; SZ, 5.12.14; BZ, 18.12.14; Bund, TA Online, BaZ, 19.12.14; LZ, 23.12.14; SoZ, 28.12.14.
[53] NZZ, 13.5.14; vgl. Lit. Picard/Gerson.