Economie
Crédit et monnaie
Malgré une politique moins restrictive de la masse monétaire, le franc suisse s'est encore apprécié. - Le Conseil national s'est prononcé contre une vente partielle des réserves d'or de la Banque nationale. - Plusieurs cantons ont décidé de modifier le statut de leurs banques cantonales. - Le parlement a adopté la nouvelle loi sur les bourses.
Geld- und Währungspolitik
Die saisonbereinigte Notenbankgeldmenge stieg im Berichtsjahr etwas stärker an als im Vorjahr. Sie lag im 4. Quartal um 1,4% über dem Vorjahresstand (1994: 0,6%); damit konnte jedoch das Ende 1994 formulierte Wachstumsziel von 2% nicht ganz erreicht werden
[1]. Die Nationalbank gab bekannt, dass sie auch 1996 eine
leicht gelockerte Geldpolitik verfolgen wolle, um wieder auf den langfristig als optimal angesehenen Wachstumspfad von +1% zu gelangen. Sie strebe deshalb wie 1995 eine Ausweitung der saisonbereinigten Notenbankgeldmenge um etwas mehr als 1% an
[2].
Das Berichtsjahr war durch einen weiteren
Wertverlust des amerikanischen Dollars gegenüber den Währungen Deutschlands (-9,1% von Januar bis Dezember) und der Schweiz (-14,2%) gekennzeichnet. Der japanische Yen, der zuerst ebenfalls stark an Wert gegenüber dem Dollar gewonnen hatte, geriet in eine Krise und wurde zu Jahresende sogar um 1,6% tiefer bewertet als der US-Dollar. Innerhalb des Europäischen Währungssystems (EWS) vermochten sich die Währungen Spaniens und Portugals nicht zu behaupten und mussten anfangs März abgewertet werden. Mühe bekundete auch der Französische Franken der nur mit Stützungsmassnahmen der Nationalbank (Erhöhung der Leitzinsen) auf Kurs gehalten werden konnte. Wertverluste gegenüber der D-Mark verzeichneten auch die ausserhalb des EWS stehenden Währungen Italiens und Grossbritanniens
[3].
Der
Schweizer Franken steigerte 1995 seinen Wert erneut gegenüber den meisten anderen Währungen. Im Jahresendvergleich (Mittelwert Dezember, nominal) war der Anstieg vor allem gegenüber dem japanischen Yen (16,1%) und dem US-Dollar (14,2%), aber auch gegenüber den ausserhalb des EWS stehenden Währungen Grossbritanniens (15,6%) und Italiens (11,4%) ausgeprägt. Schwächer war die Aufwertung gegenüber der D-Mark und dem französischen Franken (4,6% resp 4,7%). Der mit den Währungen der wichtigsten Handelspartner exportgewichtete nominelle Kurs lag im Dezember um 6,9% höher als vor Jahresfrist, im Jahresmittel betrug der Anstieg 5,7%. In realen Werten fiel infolge der niedrigeren schweizerischen Inflationsrate die Zunahme mit 7,6% resp. 5,9% sogar noch etwas stärker aus
[4].
Wie bereits im Vorjahr veranlasste der Kursanstieg des Schweizer Frankens die Gewerkschaften, von der Nationalbank eine
Lockerung der Geldpolitik und eine
Ausrichtung auf währungspolitische Ziele zu verlangen. Auch der Vorort sprach sich phasenweise für eine vorsichtige Lockerung aus. Die Währungsbehörden steuerten zwar einen weniger restriktiven Kurs und senkten den Diskontsatz in vier Schritten auf den tiefsten Satz seit 1979 (1,5%). Sie lehnten es jedoch weiterhin ab, die Geldpolitik in den Dienst der Kurspflege für den Schweizer Franken zu stellen und verwiesen auf die langfristigen Vorteile der Geldwertstabilität
[5].
Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat der Verlängerung des 1995 auslaufenden Bundesbeschlusses über die
Beteiligung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen aus dem Jahre 1975 zu
[6].
Die Zinssätze auf dem schweizerischen
Geldmarkt bildeten sich im Jahresverlauf kontinuierlich zurück. Der Satz für dreimonatige Eurofrankenanlagen reduzierte sich im Jahresmittel von 4,0% auf 2,9%; Ende Dezember betrug er noch 1,7%
[7].
Die
langfristigen Zinssätze sanken ebenfalls deutlich. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen lag im Dezember mit 3,7% um 2,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Die sozialpolitisch bedeutsamen Hypothekarzinsen blieben in den drei ersten Quartalen weitgehend stabil bei rund 5,5%; dann sanken die Sätze für Neuhypotheken auf 5,1%, während diejenigen für Althypotheken sich nur auf 5,4% zurückbildeten
[8].
Die
Ausgabe von Aktien und Anleihen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt erreichte mit 63,2 Mia Fr. nicht ganz das Vorjahresniveau. Der leichte Abbau bei den Inländern konnte durch das wachsende Interesse von ausländischen Schuldnern beinahe ausgeglichen werden. Auf den 1. Februar ersetzte die Nationalbank die bisherige Bewilligungspflicht für Frankenanleihen ausländischer Schuldner durch eine Meldepflicht. Der Hauptanteil dieser Anleihen entfiel nach wie vor auf die westeuropäischen Länder (57%), Japan (15%) sowie die USA und Kanada (15%)
[9].
Die anhaltend schlechte Lage der Bundesfinanzen weckte Begierden gegenüber der Nationalbank. Die Finanzkommission des Nationalrats verlangte mit einer Motion die Heraufsetzung der seit 1992 auf jährlich maximal 600 Mio Fr. festgelegten Grenze für die
Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Um inflationäre Auswirkungen zu neutralisieren, müsste die Notenbank gleichzeitig Devisen verkaufen, was ihren währungspolitischen Spielraum einengen würde. Da Oehler (cvp, SG) mit der Umwandlung in ein Postulat nicht einverstanden war, wurde der Entscheid über den Vorstoss verschoben
[10].
Ebenfalls weitgehend finanzpolitisch motiviert waren zwei Vorstösse, welche eine Veräusserung resp. Neubewertung der
Goldbestände der Nationalbank verlangten. Die EVP/LdU-Fraktion regte mit einem Postulat den sukzessiven Verkauf eines Teils der Goldreserven (rund die Hälfte der 2600 Tonnen) zugunsten ertragbringender Wertpapiere an, wobei die anfallenden Einnahmen an die öffentliche Hand ausgeschüttet werden sollten. Der Bundesrat sprach sich gegen dieses Ansinnen aus. Erstens hätten Goldreserven als Zahlungsmittel in Kriegssituationen immer noch eine grosse Bedeutung und zweitens würden Verkaufsaktionen das internationale Vertrauen in den Schweizer Franken erschüttern und zu höheren Zinssätzen führen. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten und lehnte das Postulat mit 82:23 Stimmen ab. Spielmann (pda, GE) ging etwas weniger weit und forderte mit seiner Motion bloss eine Neubewertung der Aktiven (namentlich der Goldreserven) zu deren Marktwert. Damit würde seiner Ansicht nach der ausgewiesene Gewinn der Nationalbank und die an die Kantone und den Bund auszuschüttenden Anteile erhöht. Der Nationalrat lehnte diesen von Bundesrat Stich ebenfalls bekämpften Vorschlag mit 77:19 Stimmen ab
[11].
Der Bundesrat regelte die Nachfolge für die im Frühjahr 1996 zurücktretenden Mitglieder des
Direktoriums der Nationalbank, Markus Lusser und Jean Zwahlen. Er wählte die von der Nationalbank vorgeschlagenen Bruno Gehrig und Jean-Pierre Roth und bestimmte das dritte Direktoriumsmitglied, Hans Meyer, zum neuen Direktor
[12].
Banken
Die Entwicklung der
Bankbilanzen fiel angesichts der schwachen Konjunktur mit einem Zuwachs von 8% überraschend hoch aus. Nach Angaben der Nationalbank war dies aber fast ausschliesslich auf die Vorwegnahme der ab Ende 1996 verbindlichen neuen Rechnungslegungsvorschriften zurückzuführen. Die Kreditvergabe stagnierte weiterhin
[13].
Der Ständerat befasste sich mit dem Vorschlag seiner WAK für eine Verbesserung der
politischen Oberaufsicht über die Bankenkommission. Mit Stichentscheid des Präsidenten setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit durch, nicht ein spezielles parlamentarisches Aufsichtsgremium einzusetzen, sondern mittels einer Änderung des Bankengesetzes dafür zu sorgen, dass sich der Geschäftsbericht der Bankenkommission explizit direkt (und nicht via Geschäftsbericht des Bundesrates) an das Parlament richten soll. Diese Minimallösung entsprach nun nicht mehr den Intentionen von Zimmerli (svp, BE), der ursprünglich mit einer parlamentarischen Initiative den Anstoss für diese Reform gegeben hatte. Auf seinen Antrag beschloss der Ständerat, die Übung abzubrechen und die eben beschlossene Gesetzesänderung nicht an den Nationalrat weiterzuleiten
[14].
In seiner Antwort auf ein Postulat der WAK des Nationalrats nahm auch der Bundesrat zur Frage der
Staatsgarantie für
Kantonalbanken Stellung und vermochte dabei vorläufig keinen Reformbedarf auf Bundesebene auszumachen. Den Kantonen empfahl er, ihre Banken der Aufsicht der Bankenkommission zu unterstellen
[15]. Auf Antrag des Bundesrates wandelte der Nationalrat später eine Motion Vollmer (sp, BE) für eine Neudefinition der Staatsgarantie in ein Postulat um. Der Vorstoss hatte verlangt, dass die Kantone ihre bisherige vollumfängliche Garantie - welche zur Zeit die Steuerzahler der Kantone Bern und Solothurn massiv belastet - durch eine auf Spareinlagen beschränkte Garantie ersetzen können. Bereits zuvor hatte der Kanton Bern eine etwas allgemeiner gehaltene Standesinitiative mit der selben Stossrichtung eingereicht. Einen Tag nach dem Vorstoss von Vollmer doppelten Ständerat Gemperli (cvp, SG) und Nationalrat Rychen (svp, BE) mit gleichlautenden Motionen nach, welche den Kantonen die Kompetenz erteilen wollen, den Umfang der Staatsgarantie selbst zu regeln. Auf Antrag seiner WAK überwies der Ständerat die Motion Gemperli als Postulat. Die bernische Standesinitiative lehnte er mit dem Argument ab, dass Kantone, die keine vollumfängliche Garantie mehr leisten wollen, ihre Banken privatisieren können; damit würden diese Banken allerdings auch gewisse Privilegien wie Steuerbefreiung und weniger strenge Eigenmittelvorschriften verlieren
[16].
In verschiedenen
Kantonen wurden Neuregelungen für die Kantonalbanken an die Hand genommen. Die Regierung von Appenzell-Ausserrhoden beantragte Volk und Parlament den Verkauf der Kantonalbank an die Schweizerische Bankgesellschaft. In St. Gallen stimmte der Grosse Rat für die Umwandlung in eine private Aktiengesellschaft, bei welcher der Kanton freilich eine Mehrheitsbeteiligung behält und weiterhin Garantie leistet. Im Kanton Bern gab die Regierung einen ähnlichen Vorschlag in die Vernehmlassung; sie möchte die Staatsgarantie ebenfalls beibehalten, sich aber die Vorteile, die der Bank daraus erwachsen, abgelten lassen
[17]. Eine interne Arbeitsgruppe des Verbands der Kantonalbanken arbeitete einen Vorschlag aus, wie die Kantonalbanken nach einer Privatisierung zu einer
Holding zusammengefasst werden könnten
[18].
Als erste nationale Partei äusserte sich die
SP zur zukünftigen Rolle der Kantonalbanken. Sie sprach sich für deren Beibehaltung aus, verlangte aber, dass ihnen als Gegenleistung für Privilegien ein verbindlicher gemeinwirtschaftlicher Auftrag erteilt werden muss. Dieser Auftrag würde beispielsweise in der Aufrechterhaltung eines dezentralen Filialnetzes und in der Erteilung günstiger Kredite für lokale Kleinbetriebe bestehen
[19]. Die
Kartellkommission hatte sich ebenfalls mit den Kantonalbanken befasst. In einem Bericht stellte sie fest, dass die Staatsgarantie und Steuerprivilegien zu Wettbewerbsvorteilen für die Kantonalbanken führten und deshalb ganz oder teilweise aufzuheben seien
[20].
Grosses internationales Aufsehen erregte die Kampagne jüdischer Stellen für neue Nachforschungen nach
Vermögen, welche von Naziopfern bei Schweizer Banken deponiert worden waren und seither als herrenlos gelten, sei es, weil keine erbberechtigten Rechtsnachfolger mehr vorhanden sind, sei es, weil diese keine Kenntnis von den Einlagen haben. In einer vom Bund veranlassten ersten Suchaktion waren in den 60er Jahren von den Banken knapp 10 Mio Fr. aufgefunden und an die Berechtigten bzw., falls solche nicht ausfindig gemacht werden konnten, an Organisationen ausbezahlt worden. Jüdische Organisationen in Israel und in den USA behaupteten jetzt, dass auch heute noch Beträge in der Höhe mehrerer Mia Fr. auf den Schweizer Banken liegen müssen
[21]. Ständerat Plattner (sp, BS) forderte mit einer ursprünglich von Piller (sp, FR) eingereichten Motion politische Massnahmen, um diese Suche wiederaufzunehmen und Banken sowie weitere Vermögensverwalter zu verpflichten, offenbar herrenlose Vermögen einer zentralen Stelle zu melden. Diese soll berechtigte Eigentümer feststellen und - falls die Suche zu keinem Ergebnis führt - die gemeinnützige Verwendung der Gelder verfügen
[22].
Die Banken hatten in der Zwischenzeit auch gehandelt und
freiwillige Richtlinien für die Behandlung "nachrichtenloser" Vermögen beschlossen. Als wichtigstes Instrument wurde eine zentrale Anlaufstelle für Nachforschungen geschaffen, welcher die Banken auf Anfrage Auskunft geben müssen. Die Banken wurden zudem verpflichtet, diejenigen Vermögen (Konti, Depots und Safes) zu kennzeichnen und zu sperren, bei denen sie seit zehn Jahren keine Nachrichten von den Eigentümern erhalten haben; eine Meldepflicht besteht aber weiterhin nicht. Während der Bundesrat bei der Behandlung der Motion Plattner dafür plädierte, zuerst einmal die Auswirkungen dieser Standesregeln abzuwarten, kritisierte Plattner das Fehlen einer Meldepflicht sowie den Nichteinbezug von anderen Vermögensverwaltern und beharrte auf seiner Motion. Diese wurde vom Ständerat mit 6:4 Stimmen abgelehnt
[23].
Der seit knapp zehn Jahren andauernden Auseinandersetzung um die bei Schweizer Banken angelegten Gelder des philippinischen Ex-Präsidenten Marcos wurde ein weiteres Kapitel angefügt. Der Anwalt von rund 10 000 Folteropfern des Marcos-Regimes, denen von einem
US-Gericht Schadenersatz in der Höhe von 2 Mia Dollar zugesprochen worden war, unternahm rechtliche Schritte, um die in den USA tätigen Filialen der Schweizer Grossbanken zur Herausgabe der in der Schweiz blockierten Gelder zu zwingen. Der Schweizer Aussenminister Cotti machte seinen amerikanischen Amtskollegen mit einem Memorandum darauf aufmerksam, dass gemäss Völkerrecht ein amerikanisches Gericht nicht über die Freigabe von Geldern entscheiden kann, die durch die schweizerische Justiz blockiert sind. Ungeachtet dieser Intervention verurteilte ein US-Bundesbezirksgericht die Banken zur Herausgabe von 475 Mio Dollar. Die beiden betroffenen Grossbanken, welche angesichts der verschiedenen Ansprüche befürchten, die Gelder mehrfach auszahlen zu müssen, verlangten zuerst erfolglos eine Aufschiebung der Verfügung und reichten dann Rekurs ein. Sie wurden aber auch anderweitig aktiv und schlugen vor, alle, die Ansprüche auf diese Gelder angemeldet haben (d.h. die jetzige philippinische Regierung, die Folteropfer und die Erben Marcos), an einen Tisch zu bringen und unter der Leitung eines neutralen Vermittlers eine Lösung zu suchen
[24].
Zur Geldwäscherei sowie den Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, der Verbesserung der internationalen Rechtshilfe und zur Behandlung von Schmiergeldaffären siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
Börse
Die Differenzbereinigung beim neuen
Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Umstritten war weiterhin die Pflicht eines Aktionärs, der einen bestimmten Minimalanteil an Aktien erworben hat, den übrigen Teilhabern ein
öffentliches Kaufangebot zu machen. Nachdem bekannt wurde, dass eine entsprechende Richtlinie der EU infolge politischer Widerstände blockiert ist, kamen dem Nationalrat wieder Zweifel am Sinn dieser Vorschrift. Er beschloss, die Frage nochmals an seine Kommission zurückzuweisen. Diese legte dann eine Variante vor, welche die Angebotspflicht zwar beibehält, der Aufsichtsbehörde aber erlaubt, bei einer Reihe von Gründen von dieser Pflicht abzusehen. Ein solcher Ausnahmegrund kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Anteilsquote durch eine Übertragung innerhalb einer Aktionärsgruppe überschritten worden ist, ein anderer, wenn ein Aktienpaket in der Absicht erworben worden ist, die Gesellschaft zu sanieren. Diese Ausnahmeregel entspricht derjenigen, welche in London, einem der Hauptkonkurrenten des schweizerischen Finanzplatzes, gültig ist. Der Nationalrat und anschliessend auch der Ständerat akzeptierten diesen Vorschlag. In der Schlussabstimmung wurde das neue Börsengesetz im Nationalrat bei drei Gegenstimmen (Blocher und Frey, beide svp, ZH sowie Stalder, sd, BE) und im Ständerat einstimmig gutgeheissen
[25].
Die neuen
Finanzderivatgeschäfte schaffen nicht nur neue Möglichkeiten der Geldanlage, sondern erhöhen auch das Risiko von Fehlspekulationen. Der Nationalrat überwies eine Motion seiner WAK, welche den Bundesrat auffordert, im OR und im Banken- und Börsenrecht die Vorschriften über die Rechnungslegung mit dem Ziel einer besseren Transparenz anzupassen. Der Ständerat wandelte den Vorstoss aus formalen Gründen und im Einvernehmen mit dem Bundesrat in ein Postulat um
[26].
Nach einigen Verzögerungen infolge Software-Problemen konnte die
Elektronische Börse Schweiz ihren Betrieb am 8. Dezember aufnehmen
[27].
Weiterführende Literatur
M. Lusser, Die europäische Währungsintegration und die Schweiz, Basel (Europainstitut) 1995.
P. Nobel (Hg.), Aktuelle Rechtsprobleme des Finanz- und Börsenplatzes Schweiz, Bern 1995.
M. Aubert et al., Le secret bancaire suisse, Berne 1995 (3. überarbeitete und vervollständigte Ausgabe).
J. Galliker, 'Moral banking in Switzerland': die Sorgfaltspflichten der Banken zur Abwehr unerwünschter Gelder, o.O. (Diss. jur. Basel) 1994.
P. Klauser, "Das schweizerische Bankgeheimnis und die Bekämpfung der Geldwäscherei", in SNB, Quartalsheft, 1995, Nr. 4, S. 361 ff.
O. Stich, "Leistungsauftrag für die Kantonalbanken", in Documenta, 1995, Nr. 2, S. 27 ff.
[1] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 8 ff. und 38 ff.; Presse vom 16.12.95. Die Geldmengenaggregate (mit Ausnahme der bereinigten Notenbankgeldmenge) wurden 1995 neu definiert: SNB,
Quartalsheft, 1995, Nr. 1, S. 51 ff. und 76 ff.;
NZZ, 24.4.95.1
[2] SNB,
Quartalsheft, 1995, Nr. 4, S. 299 f.; SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 11.2
[3] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 16 ff.3
[4] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 42 f.4
[5] SGB:
TA, 15.3.95;
Ww, 23.3.95; Presse vom 24.11.95. Vorort: Presse vom 12.12.95. SNB:
NZZ, 10.3. und 23.6.95; Presse vom 16.12.95. Siehe auch die Position des BR, welcher die Haltung der SNB im Parlament mehrmals verteidigte, in
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 517 ff., 972 ff. und 992 ff. Leitzinssenkung: Presse vom 15.12.95.5
[6]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 158 und 440;
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1014;
BBl, 1995, II, S. 458. Vgl.
SPJ 1994, S. 105 sowie oben, Teil I, 2 (Organisations internationales).6
[7] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 41 f.7
[8] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 43 f.8
[9] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 44 ff. Zur Abschaffung der Bewilligungspflicht siehe
NQ, 12.1.95.9
[10]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1595 f. Infolge höherem Rückstellungsbedarf für die Abdeckung von Währungsrisiken ging 1995 der Gewinn der SNB so stark zurück, dass nur 142 Mio Fr. ausgeschüttet werden konnten (SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 79 f.).10
[11]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 561 ff. (EVP/LdU) und 564 ff. (Spielmann).11
[12] Presse vom 19.9. und 27.10.95.12
[13] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 47 f.13
[14]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1037 ff. Siehe auch
BBl, 1995, III, S. 109 f. (Stellungnahme des BR). Vgl.
SPJ 1994, S. 106.14
[15] Presse vom 31.3.95. Vgl. dazu
SPJ 1994, S. 106.15
[16]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2187 f.;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1137 ff.;
BZ, 22.6.95; Presse vom 7.12.95. Zu den Belastungen der Kantone BE und SO siehe
BZ, 10.6.95; Presse vom 6.9.95.16
[17] AR: Presse vom 22.12.95. SG:
SGT, 5.5., 13.7., 13.10. und 10.11.95. BE:
Bund, 2.3., 6.4., 12.8. und 13.10.95. Vgl. auch
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1138 sowie unten, Teil II, 2d. Zum technischen Vorgehen bei der Privatisierung der Solothurner Kantonalbank im Vorjahr siehe
NZZ, 17.1.95.17
[18]
NZZ, 4.11.95;
TA, 9.11.95;
NQ, 14.11.95.18
[19]
TA und
NZZ, 20.11.95;
TW, 16.12.95. Vgl. auch
Lit. Stich.19
[20] Presse vom 23.5.95; SNB,
Jahresbericht 1995, 88/1995, S. 51. Vgl. dazu auch BR Stich in
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1198 f.20
[21]
JdG, 4.5., 12.9. und 13.9.95;
NZZ, 28.6.95;
BaZ, 1.7. und 12.9.95.21
[22]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1278 ff.22
[23] Motion:
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1278 ff. Banken:
NZZ, 11.7.95; Presse vom 13.9.95;
JdG, 9.10.95. Vgl. auch
NZZ, 16.9.95. Eine erste Suchaktion im Herbst hatte bei 51 Banken insgesamt 775 "ruhende" Konten zu Tage gefördert, die vor 1945 angelegt worden waren. Vom Gesamtwert von 38,7 Mio Fr. entfiel aber nur ein Teil auf jüdische Einleger.23
[24]
NZZ, 25.10., 11.12., 21.12. und 22.12.95;
Bund, 13.9., 29.11. und 11.12.95;
BaZ, 1.12.95. Vgl.
SPJ 1991, S. 125 und
1992, S. 119.24
[25]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 306 ff., 580 ff. und 1010;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 351 ff. und 439;
BBl, 1995, II, S. 419 ff.;
SHZ, 23.2. und 28.9.95;
Bund, 15.5.95;
NZZ, 8.8., 10.10., 10.11. und 28.12.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 107.25
[26]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 309 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1036 f. Der Vorstoss war eine Reaktion auf die Vorgänge bei der Pensionskasse der Firma Landis und Gyr, wo Derivatgeschäfte zu Nettoverlusten von 170 Mio Fr. geführt hatten. Siehe auch die ausführliche Stellungnahme des BR zu Derivatgeschäften in
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1647 ff. (Interpellation Zbinden, sp, AG) sowie
TA, 15.6.95.26
[27]
NZZ, 5.10., 5.12. (Sonderbeilage); Presse vom 8.12. und 9.12.95. Die Inbetriebnahme beschränkte sich auf das Segment Auslandaktien; der übrige Handel soll 1996 computerisiert werden.27