Eléments du système politique
Institutions et droits populaires
Le peuple et les cantons ont clairement refusé l'initiative populaire pour une représentation équitable des femmes dans les autorités fédérales. – Lors du vote pour la succession du conseiller fédéral Ogi, Samuel Schmid (udc, BE) a devancé les deux candidats officiels de l'UDC. – Les syndicats ont lancé un référendum contre la décision d'abolition du statut de fonctionnaire par le parlement. – Le parlement a décidé d'accorder une hausse substantielle de la contribution aux groupes parlementaires. – La réforme de la justice n'a pas subi de problèmes lors de la votation populaire la concernant. – Le peuple a non seulement repoussé l'introduction du référendum constructif mais aussi le traitement dans des délais plus rapide des initiatives populaires.
Nach dem Willen des Nationalrats soll die Schweiz auch in Zukunft über keine
Verfassungsgerichtsbarkeit verfügen. Nachdem er bereits entsprechende Vorschläge des Bundesrates aus der Verfassungsreform gekippt hatte, lehnte er nun auch noch eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE) ab
[1]. Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat die Einführung eines von Parlament und Regierung
unabhängigen Rechnungshofs, wie dies der Sozialdemokrat Berberat (NE) mit einer parlamentarischen Initiative gefordert hatte. Nach Ansicht der Ratsmehrheit wird die Finanzaufsicht durch die Eidg. Finanzkontrolle und die Finanzdelegationen des Parlaments, deren Stellung im Vorjahr verstärkt worden war, ausreichend wahrgenommen
[2].
Am 12. März entschieden Volk und Stände über die Volksinitiative „für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden“, die sogenannte
Quoteninitiative. Von den Parteien empfahlen lediglich die SP, die Grünen, die PdA und die CSP ein Ja. Bei den bürgerlichen Parteien sprach sich auch keine nationale Frauensektion für das Ja aus; diejenige der CVP gab immerhin die Stimme frei. Stimmfreigabe beschloss auch der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen
[3]. Nach einer kaum existenten Kampagne wurde die Initiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 82% deutlich verworfen. Das beste Ergebnis erzielte sie mit 31% resp. 26% Ja-Stimmen in den Stadtkantonen Genf und Basel; in Appenzell Innerrhoden kam sie auf ganze 7%, und auch in der Mehrheit der anderen Deutschschweizer Kantone blieb sie unter 15%. Gemäss der Vox-Analyse war sie von den Männern deutlicher abgelehnt worden als von den Frauen (89% resp. 72%). Die Sympathisanten der SP waren in der Frage hälftig gespalten
[4].
Volksinitiative „für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden“
Abstimmung vom 12.3.2000
Beteiligung: 42,2%
Ja: 346 313 (18,0%) / 0 Stände
Nein: 1 580 859 (82,0%) / 206/2 Stände
Parolen:
– Ja: SP, GP, PdA, CSP; SGB, CNG, Katholischer Frauenbund.
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, EVP (1*), FP, SD, EDU, Lega; Economiesuisse (Vorort), SGV.
– Freigabe: Bund Schweiz. Frauenorganisationen.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Regierung
Mitte Oktober gab Bundespräsident
Adolf Ogi (svp) bekannt, dass er auf Ende Jahr aus der Regierung zurücktreten werde
[5]. In seiner dreizehnjährigen Amtszeit hatte Ogi zuerst dem Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (heute UVEK) und dann dem Militärdepartement (heute VBS) vorgestanden. Seine spontane und volksnahe Art, seine Dialogbereitschaft und sein Kommunikationstalent, aber auch sein Wirken um eine Verbesserung des Bildes der Schweiz im Ausland wurden in Rückblicken allgemein gelobt. In kaum einem Medienkommentar fehlte der Ausdruck des Bedauerns über seinen Rücktritt.
Als mögliche
Nachfolgekandidaten wurden von der Presse sofort die Ständeräte Christoffel Brändli (GR) und Samuel Schmid (BE), Nationalrat Ulrich Siegrist (AG) sowie die Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer und ihr Thurgauer Amtskollege Roland Eberle genannt. Damit war auch das politische Spektrum der SVP einigermassen abgedeckt: Siegrist gilt als Exponent des liberalen Flügels, und Schmid hatte sich mehrmals als Kritiker einer nationalistischen und populistischen Parteilinie hervorgetan, Brändli wurde etwa in der Mitte der Partei eingeordnet und Eberle und Fuhrer galten vor allem wegen ihren Positionen in der Asylpolitik als Vertreter des rechten Parteiflügels
[6]. Siegrist verzichtete auf eine Kandidatur; die anderen vier wurden von ihren Kantonalsektionen nominiert. Eine Woche vor der Wahl stellte die SVP-Fraktion Fuhrer und Eberle als Kandidaten auf. Die nichtberücksichtigten Schmid und Brändli erklärten, dass sie trotz dieses Verdikts eine Wahl zum Bundesrat annehmen würden
[7].
Die
Grünen kündigten kurz nach Ogis Demission an, dass sie eine
eigene Kandidatin aufstellen würden, was sie mit der Nominierung von Nationalrätin Cécile Bühlmann (LU) dann auch taten. Die
SP versuchte vergeblich, die FDP und die CVP von der Opportunität eines
Rauswurfs der SVP aus der Regierung zu überzeugen. Ihr Angebot, zu diesem Zweck eine freisinnige Kandidatur zu unterstützen, fand lediglich bei einigen Freisinnigen aus der Romandie Interesse. Danach lancierten einzelne SP-Politiker die Idee, mit Ulrich Siegrist wenigstens einen möglichst weit vom politischen Kurs seiner Partei entfernten Vertreter der SVP zu wählen. Ganz zum Schluss der Kampagne versuchte die SP dann auch noch, den FDP-Präsidenten Franz Steinegger (UR) ins Spiel zu bringen
[8]. Die
FDP und die
CVP hatten zwar keine Lust, der SVP den Bundesratssitz zu entreissen; aber sie machten von Anfang an klar, dass sie niemanden unterstützen würden, der auf der radikalen aussenpolitischen Linie von Nationalrat Blocher und seiner Zürcher SVP politisiert. Da Eberle und auch Fuhrer sowohl beim UNO-Beitritt als auch bei der Frage der Bewaffnung von schweizerischen Armeekontingenten bei Friedenseinsätzen im Ausland eine von Blocher divergierende Meinung vertreten, waren für sie grundsätzlich alle vier SVP-Politiker wählbar. Beide Fraktionen verzichteten darauf, eine bestimmte Kandidatur zu unterstützen. Die Fraktion der Liberalen sprach sich für Schmid aus
[9].
Am 6. Dezember
wählte die
Vereinigte Bundesversammlung Ogis Nachfolger. Im ersten Wahlgang erhielten von den offiziellen Kandidaten Fuhrer 54, die von den Grünen nominierte Bühlmann 53 und Eberle 16 Stimmen. Klar vor Eberle lagen die im Auswahlprozedere der nationalen SVP auf der Strecke gebliebenen Samuel Schmid und Christoffel Brändli sowie der von der SP trotz seines Verzichts ins Spiel gebrachte Ulrich Siegrist mit 50, 25 resp. 33 Stimmen. Bereits im zweiten Wahlgang schwenkte ein Teil der SP-Fraktion von Bühlmann zu Siegrist, welcher sich mit 55 Stimmen hinter Schmid (76) auf den zweiten Platz vorschob und dabei Rita Fuhrer (50) überholte. Diese Reihenfolge blieb in den folgenden Wahlgängen unverändert, wobei die Stimmen für die ausscheidenden Kandidierenden Brändli und Eberle zum grössten Teil Schmid zufielen.
Samuel Schmid wurde im sechsten Wahlgang bei einem absoluten Mehr von 117 mit 121 Stimmen gewählt; auf Siegrist entfielen 83 und auf Fuhrer 28 Stimmen. Um Siegrist zu verhindern, hatte am Ende ein Teil der SVP-Fraktion von Fuhrer zu Schmid gewechselt. Die SVP war zwar etwas verärgert über das Scheitern ihrer beiden offiziellen Kandidaturen, Fraktionschef Frey (ZH) erklärte aber, auch mit Schmid als SVP-Vertreter im Bundesrat leben zu können
[10]. Im Anschluss an diese Entscheidung wurde Moritz Leuenberger (sp) mit 187 Stimmen zum Bundespräsidenten für das Jahr 2001 und Kaspar Villiger zu seinem Vize gewählt
[11]. Zu Rochaden bei der Departementsverteilung kam es nicht: Schmid trat auf den 1. Januar 2001 die Nachfolge von Ogi als Vorsteher des VBS an
[12].
Die SVP reaktivierte zu Jahresbeginn ihr 1998 zurückgestelltes Projekt der
Volkswahl des Bundesrats. Sie stellte ein von Nationalrat Mörgeli (ZH) ausgearbeitetes Modell vor, das nach dem Vorbild des bernischen Wahlrechts einen einzigen Wahlkreis, aber Garantien für die Berücksichtigung der nichtdeutschsprachigen Regionen vorsah. Wie bereits vor zwei Jahren wurde auch parteiintern an diesem Vorhaben heftige Kritik geübt. So lehnte etwa die Aargauer SVP die Volkswahl ab, weil diese die kleinen Kantone und die Randregionen benachteiligen würde. Die Parteileitung begründete ihren Entscheid, der Delegiertenversammlung nicht wie geplant am 15. April die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative vorzuschlagen jedoch nicht damit, sondern mit der Priorität der Einreichung der beiden 1999 lancierten Volksinitiativen (Nationalbankgold und Asylrecht). Das Versprechen, die Bundesratswahlinitiative auf jeden Fall noch im Jahr 2000 lancieren zu wollen, konnte nicht eingehalten werden
[13].
Der Bundesrat befasste sich in Klausursitzungen mit einer Vertiefung des von ihm bevorzugten Modells einer
zweistufige Regierung mit Bundesräten als Regierungskollegium und ihnen unterstellten sogenannten Delegierten Ministern (DM) ohne Stimmrecht in der Exekutive. Dabei prüfte er zwei Varianten: in der einen wären diese DM als Fachminister für einen besonders wichtigen Schwerpunkt des Departements zuständig (z.B. als Justizminister), in der anderen gäbe es für jeden Departementschef einen Stellvertreter ohne spezifischen Fachbereich. Diese DM sollen vom Gesamtbundesrat auf Antrag der einzelnen Departementsvorsteher auf vier Jahre gewählt werden. Das Mitentscheidungsrecht des Parlaments würde sich auf eine Bestätigung sämtlicher Delegierten Minister en bloc beschränken
[14].
Der Ständerat übernahm den Beschluss der grossen Kammer aus dem Vorjahr, dass der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum
Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat betraute daraufhin den bisherigen faktischen Regierungssprecher, Vizekanzler Casanova, offiziell mit dieser Funktion
[15].
Der Bundesrat legte dem Parlament die
Legislaturplanung 1999-2003 vor. Wie seit 1962 üblich nahm er darin eine Standortbestimmung der Regierungspolitik vor und stellte die wichtigsten Ziele der nächsten vier Jahre vor. Noch stärker als bei der letzten Ausgabe versuchte der Bericht, anstelle einer Aufzählung aller anzugehenden Aufgaben eine kohärente und zielorientierte Politikformulierung vorzunehmen. Ausgehend von den drei Leitgedanken Öffnung nach Aussen, wirtschaftliche Konsolidierung und Förderung des inneren Zusammenhalts wurden zwölf Ziele mit den dazugehörenden Projekten definiert
[16]. Der Nationalrat liess diesen Bericht von einer Spezialkommission vorberaten, welche eine ganze Reihe von ergänzenden Richtlinienmotionen einreichte. Das Parlament nahm vom Bericht Kenntnis und überwies die meisten Richtlinienmotionen in Postulatsform
[17].
Verwaltung
Im Frühjahr gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine neue Informationspolitik der Verwaltung in die Vernehmlassung. Unter dem Titel
Öffentlichkeitsprinzip sollen die Bürger grundsätzlich ein Recht auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten und Informationen dazu verlangen dürfen. Allerdings soll dieses Recht nicht uneingeschränkt gelten. So kann es eingeschränkt werden, wenn durch die Transparenz die freie Willensbildung einer Behörde, die innere oder äussere Sicherheit des Landes oder weitere Interessen auf dem Spiel stehen. So würden etwa Stellungnahmen von Bundesämtern vor Bundesratsentscheiden erst nach dem Entscheid zugänglich, und die Stellungnahmen der Bundesräte zu diesen Geschäften weiterhin geheim bleiben
[18].
Die Differenzbereinigung beim
neuen Bundespersonalgesetz konnte in der Frühjahrssession abgeschlossen werden. Der Nationalrat stimmte dem Ständerat in den meisten strittigen Punkten zu, insbesondere auch bei dem von der Linken bekämpften Beschluss, dass bestimmte Personalkategorien gemäss Obligationenrecht angestellt werden können. In der Schlussabstimmung wurde das neue Gesetz vom Nationalrat mit 112:51 und vom Ständerat mit 36:5 Stimmen angenommen. Dagegen votiert hatten die Fraktionen der SP und der Grünen, wobei sich im Nationalrat elf SP-Abgeordnete aus der Deutschschweiz der Stimme enthielten
[19].
Noch vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen kündigte der VPOD das
Referendum an. Zusammen mit der Dachorganisation Föderativverband des Personals öffentlicher Dienste ergriff er dieses dann auch und reichte es mit gut 87 000 Unterschriften ein. Unterstützung hatte er beim SGB und bei der SP gefunden
[20].
Die
Abstimmungskampagne vermochte keine grossen Wellen zu werfen. Dies war nicht nur in der Deutschschweiz so, wo die meisten Kantone für ihre Angestellten bereits früher ähnliche neue Regeln eingeführt hatten, sondern auch in der Westschweiz, wo analoge Bestrebungen in einigen Kantonen zu heftigen Protesten des Personals geführt hatten. Wie in der Deutschschweiz empfahlen auch in der Romandie sämtliche bürgerlichen Parteien und auch die Redaktionen der massgeblichen Zeitungen ein Ja. Gegen die Reform kämpften neben dem SGB und seinen Verbänden und der SP auch noch die Grünen
[21], die Schweizer Demokraten und die PdA. Für die Gewerkschaften war dieses Gesetz ein Signal für den Sozialabbau nicht nur für das Personal des Bundes und seiner Betriebe (namentlich Post und SBB) sondern für alle Beschäftigten. Zudem sei durch die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen die Qualität und sogar die Existenz der öffentlichen Dienste (sog. Service public) gefährdet. Im speziellen kritisiert wurden die mit der Aufhebung des Beamtenstatus gelockerten Kündigungsbestimmungen und die Einführung von Leistungslohnkomponenten. Höhepunkt der Nein-Kampagne war eine am 4. November vom SGB in Bern organisierte Demonstration gegen Lohnabbau und gegen das Bundespersonalgesetz mit rund 20 000 Teilnehmenden
[22]. Die Gewerkschaftsfront war aber nicht geschlossen. Der CNG und auch der Bundespersonalverband sprachen sich für eine Annahme des Gesetzes aus, welches ihrer Meinung nach eine modernere Personalpolitik des Bundes und vor allem auch die Einführung einer echten Sozialpartnerschaft mit Gesamtarbeitsverträgen erlaubt
[23].
Die Volksabstimmung vom 26. November ergab eine
Zweidrittelsmehrheit für das neue Gesetz. Einzig in den Kantonen Jura und Tessin überwogen, allerdings knapp, die Neinstimmen. Die Zustimmung fiel im Kanton Zug mit 78% am klarsten aus, in den meisten anderen Deutschschweizer Kantonen waren es etwas über 70%. Wesentlich knapper erfolgte die Annahme in den französischsprachigen Kantonen (50-60%)
[24].
Bundespersonalgesetz
Abstimmung vom 26. November 2000
Beteiligung: 41,5%
Ja: 1 253 997 (33,2%)
Nein: 622 381 (66,8%)
Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, LP, EVP, EDU, CSP, Lega; Economiesuisse (Vorort), SGV, SBV, CNG, Angestelltenverbände.
– Nein: SP, GP (1*), SD, PdA; SGB.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Vox-Analyse ergab, dass auch eine Mehrheit der Sympathisanten der SP und des SGB dem neuen Gesetz zugestimmt hatte, wobei in diesem Lager der bereits im Parlament festgestellte Graben zwischen Französisch- und Deutschsprachigen von der Basis bestätigt wurde
[25].
Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit dem neuen
Bundesgesetz über die
Pensionskasse des Bundespersonals. In Abweichung vom Beschluss der grossen Kammer und gegen den Widerstand der Ratslinken beschloss er, die Gültigkeit des Leistungsprimats auf das Jahr 2006 zu begrenzen, danach soll das Beitragsprimat gelten. In der Differenzbereinigung kritisierte die Nationalratskommission dieses Vorgehen als taktisch ungeschickt. Da die Personalverbände und die Linke gegen diesen Wechsel opponieren, würde damit ein Referendum provoziert und die gesamte neue Rechtsordnung für die Pensionskasse gefährdet oder zumindest verzögert. Das Plenum übernahm ihren Vorschlag, im vorliegenden Gesetz das Leistungsprimat unbefristet beizubehalten, den Bundesrat aber mit einer Motion zu verpflichten, bis Ende 2006 mit einer Gesetzesrevision den Wechsel zum Beitragsprimat zu beantragen. Die Motion wurde gegen den Widerstand der SP, der Grünen und einer Minderheit der CVP überwiesen. Nachdem sich auch der Ständerat mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt hatte (er überwies die Motion mit 29:6 Stimmen), wurde das neue Gesetz in der Sommersession einstimmig verabschiedet
[26].
Unter dem Namen
NOVE-IT beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Investitionskredit von 230 Mio Fr. für eine
Reorganisierung der Informatik in der Bundesverwaltung. Vorgesehen sind insbesondere auch eine Zentralisierung der heute sehr heterogen strukturierten Informatikdienstleistungen und eine transparentere Kostenstruktur. Die angestrebten Effizienzsteigerungen sollen ab 2003 zu Kosteneinsparungen im Umfang von 130 Mio Fr. pro Jahr führen. Das Parlament stimmte dem Projekt ohne Widerspruch zu
[27].
Unter dem Titel E-Schweiz resp.
E-Switzerland verlangten eine vorberatende Nationalratskommission in Richtlinienmotionen und die FDP-Fraktion in einer Motion besondere Anstrengungen des Bundes zur Förderung der Anwendung der modernen Informationstechnologien und der entsprechenden Schulung. Speziell für den politischen Bereich wurde die Anbietung von Dienstleistungen der Verwaltung auf elektronischem Weg (sog. guichet virtuel) und die rasche Nutzung der neuen Technologien für die
Ausübung der politischen Rechte (Abstimmen, Unterschriftensammeln) verlangt. Die einzelnen Vorschläge wurden zumeist in Postulate umgewandelt. In Motionsform gutgeheissen wurde die Forderung, Chancen und Risiken der elektronischen Form der politischen Beteiligung abzuklären
[28]. Die Bundesverwaltung selbst war in diesem Bereich nicht untätig gewesen. So war das Informationsangebot auf Internet kontinuierlich ausgebaut worden, und als europäische Novität konnten die Bürgerinnen und Bürger die Fragebogen für die Volkszählung 2000 auf elektronischem Weg ausfüllen. Für die Entwicklung der beiden Bereiche „
guichet virtuel“ und „
e-voting“ setzte die Bundeskanzlei Arbeitsgruppen und mit den erforderlichen Ressourcen (29 Mio Fr. für 2001 und jeweils über 20 Mio Fr. für die beiden anschliessenden Jahre) ausgestattete Projektgruppen ein. Um eine Zweiteilung der Gesellschaft in Personen, welche diese neuen Informations- und Partizipationsmöglichkeiten nutzen können und solche ohne entsprechende Fähigkeiten, zu verhindern, möchte der Bundesrat auch die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern. Zur Finanzierung derartiger Bildungsprojekte könnte seiner Ansicht nach ein Teil des Ertrags der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank eingesetzt werden
[29].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Anpassung des Bundesgesetzes über die
Rüstungsbetriebe an die neuen Rechnungsvorschriften für Konzerne. Das Geschäft war im Parlament an sich unbestritten. Nachdem im Nationalrat ein Antrag Fässler (sp, SG) abgelehnt worden war, die entstehenden Kosten dem VBS zu belasten, sprachen sich aber die SP und die Grünen in der Gesamtabstimmung dagegen aus
[30].
Parlament
Die Büros der beiden Parlamentskammern beantragten mit einer parlamentarischen Initiative eine Anpassung der seit 1990 unveränderten
Entschädigung der Parlamentsangehörigen an die seither eingetretene Teuerung. Dabei sollte die ganze Erhöhung über das Taggeld erfolgen, und die im Gesetz festgeschriebene und deshalb dem fakultativen Referendum unterstellte Jahresentschädigung unverändert bleiben. Zudem schlugen sie vor, die Sonderzulagen für die Ratspräsidenten und ihre Stellvertreter deutlich anzuheben. Gleichzeitig nahmen sie eine gemeinsame Anregung der Generalsekretäre der vier Bundesratsparteien für eine substanzielle Erhöhung der
Fraktionsbeiträge auf. Mit der Begründung, dass damit die bisherige Quersubventionierung der Fraktionen durch die Parteien reduziert würde, und zudem der Gefahr begegnet werden könnte, dass die Fraktionen in Abhängigkeit von anderen Sponsoren (namentlich Interessenorganisationen) geraten, beantragten sie eine Erhöhung sowohl des Grundbeitrags als auch des Beitrags pro Mitglied um 50% auf 90 000 Fr. resp. 16 500 Fr. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen
[31].
Im Nationalrat bekämpfte Nationalrat Mörgeli (ZH) im Namen der
SVP-Fraktion vergeblich die Anpassung der Taggelder an die Teuerung. Sein
Nichteintretensantrag wurde mit 129:20 Stimmen abgelehnt. Nachdem auch die kleine Kammer zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die Teuerungsanpassung, die Verdoppelung der Präsidialentschädigung und die Erhöhung der Fraktionsbeiträge in der Herbstsession
[32]. Breite Unterstützung bei allen Fraktionen fand SVP-Nationalrat Giezendanner (AG) für sein überwiesenes Postulat, im Parlamentsgebäude Dusch- und Fitnessräume einzurichten
[33].
Ein wesentlicher Grund für die an Wähleranteilen gemessene Untervertretung der Linken im
Ständerat liegt in dem in allen Kantonen mit Ausnahme des Jura praktizierten
Majorzwahlsystem. Eine parlamentarische Initiative Rennwald (sp, JU), für die Ständeratswahlen vom Bund her obligatorisch das
Proporzwahlsystem vorzuschreiben, fand nur bei der SP und den Grünen Unterstützung und wurde ohne grosse Diskussion mit 98:56 Stimmen abgelehnt
[34].
Mit zwei Motionen versuchte Nationalrat Mugny (gp, GE), die
Position der kleinen Fraktionen bei der Zuteilung von Sitzen
in den parlamentarischen Kommissionen und in der Finanzdelegation (wo zur Zeit nur die vier grossen Fraktionen vertreten sind) zu verbessern. Zudem verlangte er, die Sitzzahl der Kommissionen derart zu erhöhen, dass jedes Parlamentsmitglied auch in mindestens einer Kommission Einsitz nehmen kann. Die Ratsmehrheit verwies darauf, dass zum Erreichen dieser Ziele von der bisherigen proportionalen Zuteilung der Sitze gemäss Fraktionsstärke abgewichen oder die Kommissionen massiv vergrössert werden müssten und lehnte beide Vorstösse ab
[35].
Die
parlamentarische Initiative erfreute sich in den letzten Jahren einer zunehmenden Beliebtheit. Neben der Möglichkeit, die Gesetzgebung unter Umgehung der Regierung zu initiieren, bietet sie auch den Vorteil, dass sie diesen Prozess bereits auslöst, wenn eine der beiden Ratskammern ihr Folge gegeben hat (die angestrebte definitive Rechtsänderung bedarf dann natürlich der Zustimmung beider Räte). Der Nationalrat überwies nun in Postulatsform eine Motion Hess (cvp, ZG), welche verlangt, dass beide Räte über die Weiterbearbeitung einer parlamentarischen Initiative entscheiden müssen
[36]. Mit der knappen Überweisung eines Postulats Theiler (fdp, LU) beauftragte er seine SPK zudem, Massnahmen zu Reduktion der Anzahl der parlamentarischen Vorstösse insgesamt vorzuschlagen. Im Postulat waren namentlich die Abschreibung aller am Ende einer Legislatur nicht behandelten Vorstösse und eine fraktionsweise Rationierung empfohlen worden
[37].
Mit der Überweisung einer Motion der LP-Fraktion beauftragte der Nationalrat den Bundesrat mit einem Ausbau der Übersetzungsdienste zwecks einer effektiven
Gleichstellung der drei Amtssprachen bei den Arbeiten der parlamentarischen Kommissionen. Dabei ging es den Motionären nicht um die Einführung einer Simultanübersetzung bei den Verhandlungen, sondern um die rechtzeitige Bereitstellung aller schriftlichen Unterlagen in den drei Amtssprachen. Der Ständerat hiess dieses Anliegen ebenfalls gut, wandelte aber den Vorstoss aus formalen Gründen in eine Empfehlung um
[38]. Die Italienischbündnerin Mariangela Wallimann-Bornatico trat die Nachfolge der neuen Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz als Chefin der
Parlamentsdienste an
[39].
Der Nationalrat bekräftigte definitiv seinen Beschluss aus dem Vorjahr, nicht auf die Vorschläge des Ständerats für eine
engere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung einzutreten
[40].
Gerichte
In der
Volksabstimmung vom 12. März hiessen die Stimmberechtigten mit sehr deutlichem Mehr die im Vorjahr vom Parlament verabschiedete Justizreform gut. Nachdem die beiden am meisten umstrittenen Punkte, die Zugangsbeschränkungen und die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit vom Parlament massiv entschärft resp. eliminiert worden waren, gab es kaum mehr Opposition gegen die Vorlage. Keine nationale Partei gab die Nein-Parole aus; lediglich die relativ unbedeutenden Kantonalsektionen der SVP in Genf und im Wallis lehnten die Reform ab
[41].
Das Verdikt fiel mit einem Ja-Stimmenanteil von 86% sehr deutlich aus; nicht ein Kanton hatte sich dagegen ausgesprochen. Am klarsten fiel die Annahme in Genf mit 92%, am knappsten im Wallis mit 71% aus
[42].
Justizreform
Abstimmung vom 12. März 2000
Beteiligung: 41,9%
Ja: 1 610 107 (86,4%) / 206/2 Stände
Nein: 254 355 (13,6%) / 0 Stände
Parolen:
– Ja: SP, FDP, CVP, SVP (2*), GP, LP (1*), EVP, FP, SD, EDU, PdA, CSP; Economiesuisse (Vorort), SGB, CNG.
– Nein: -
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Justizreform wird zwar durch den Ausbau der Vorinstanzen, was allerdings noch durch die Kantone umgesetzt werden muss, eine gewisse Entlastung der Bundesgerichte bringen, an ihrer chronischen Überlastung aber nichts Grundsätzliches ändern. Als Zweitrat hiess deshalb auch der Nationalrat die mit parlamentarischen Initiativen der GPK beider Räte geforderten
dringlichen Massnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts in Lausanne und des Bundesversicherungsgerichts in Luzern gut. Am meisten umstritten war wie bereits in der kleinen Kammer die von der GPK und dem Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der umfassenden materiellen Prüfungspflicht des Sozialversicherungsgerichts, gegen welche vor allem Behinderten- und Patientenorganisationen sowie Gewerkschaften protestierten. Der Nationalrat lehnte diese Abschaffung ab. Nachdem der Ständerat in dieser Frage in der Differenzbereinigung nachgegeben hatte, konnten die Entlastungsmassnahmen in der Sommersession verabschiedet werden
[43].
Volksrechte
Im Berichtsjahr kam es zu zwei mit einem fakultativen Referendum verlangten Volksabstimmungen (bilaterale Verträge mit der EU, Bundespersonalgesetz). Beide Male bestätigte das Volk den Parlamentsentscheid.
Es wurden im Berichtsjahr
sieben neue Volksinitiativen eingereicht. Dem Volk zum
Entscheid vorgelegt wurden elf Volksinitiativen. Diese wurden alle abgelehnt; einige davon sehr deutlich mit Ja-Stimmenanteilen von weniger als 20% („tiefere Spitalkosten“ und „Geschlechterquoten in den Behörden“). Drei Initiativen wurden zurückgezogen (Mehrwertsteuer und Sport, Ökosteuer und gegen Wasserflugzeuge). Damit reduzierte sich auf Ende 2000 der Bestand der eingereichten, aber dem Volk noch nicht zum Entscheid vorgelegten Initiativen auf 23 (1999: 30). Neu
lanciert wurden 2000
drei Volksinitiativen; alle drei konnten bereits im selben Jahr eingereicht werden (zweimal Tierschutz sowie Ausbau von Nationalstrassen)
[44].
Volk und Stände hiessen eine von Regierung und Parlament vorgeschlagene Verfassungsänderung gut (Justizreform) und lehnten zwei ab (Energielenkungsabgabe und Energieförderungsabgabe). Insgesamt kam es somit zu 16 Volksabstimmungen (11 Initiativen, 3 obligatorische und 2 fakultative Referenden). Bei vierzehn dieser Entscheide folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament. Zum erstenmal kam das 1987 eingeführte neue Verfahren mit dem doppelten Ja und einer Stichfrage beim Entscheid über eine Initiative mit einem Gegenvorschlag zur Anwendung (Energieförderungsabgabe und Solarinitiative). Das Volk lehnte beide Vorschläge ab.
Die damit befassten Subkommissionen der SPK beider Räte beschlossen, wie die im Sommer 1999 gescheiterten Pläne des Bundesrats für eine Reform der Volksrechte weiter verfolgt werden sollen. Auf die für das damalige Scheitern verantwortliche Erhöhung der Unterschriftenzahl für Initiative und Referendum soll ebenso verzichtet werden wie auf eine Verkürzung der Sammelfristen. Festhalten möchte man jedoch an der Einführung einer „
allgemeinen Volksinitiative“. Damit könnte eine Forderung in allgemeiner Form eingebracht werden, über die genaue Formulierung und die Frage, ob das Anliegen auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe zu behandeln sei, würde dann das Parlament entscheiden
[45].
Nach dem Stände- lehnte auch der Nationalrat die 1997 eingereichten Volksinitiative der SP für die Einführung des
konstruktiven Referendums (Referendum mit Gegenvorschlag) ab. Dafür stimmten neben der SP auch die Grünen und die EVP. Die Ratsmehrheit begründete ihre Ablehnung namentlich mit dem Argument, dass mit der Möglichkeit, einzelne Elemente aus einer Gesamtvorlage herauszupflücken, die Bemühungen der Regierung und des Parlaments um optimale Kompromisslösungen vereitelt würden. Damit würde auch die Funktion des Parlaments entwertet
[46].
In der
Kampagne zur anschliessenden Volksabstimmung betonten die Befürworter vor allem die Praktikabilität ihres Vorschlags, der in den Kantonen Bern und Nidwalden, wo dieses Recht existiert, noch nie zu Problemen geführt habe. Die Gegner warnten vor „Rosinenpickerei“. Eine breite Diskussion über die Volksrechte vermochte die Initiative jedoch nicht auszulösen
[47].
Volksinitiative für ein „Konstruktives Referendum“
Abstimmung vom 24. September 2000
Beteiligung: 44,8%
Ja: 676 776 (34,1%) / 0 Stände
Nein: 1 308 030 (65,9%) / 206/2 Stände
Parolen:
– Ja: SP, GP, EVP, PdA, Lega; SGB, CNG.
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, SD , EDU, CSP; Economiesuisse (Vorort), SGV, SBV.
In der Volksabstimmung vom 24. September sprachen sich
nur gut ein Drittel der Stimmenden für das Begehren aus. In der französischsprachigen Schweiz war die Ablehnung etwas weniger deutlich und im Tessin schnitt die Initiative mit 43% Ja am besten ab. Gemäss der Vox-Analyse hatte die politische Linke mehrheitlich zugestimmt. Obwohl es sich um eine SP-Initiative gehandelt hatte, waren die Sympathisanten der SP in ihrer Meinung hälftig geteilt. Praktisch einhellig erfolgte die Ablehnung durch Personen, welche der FDP nahestehen
[48].
Am 12. März verwarfen die Stimmberechtigten die
Volksinitiative „für eine Beschleunigung der direkten Demokratie“ deutlich. Diese von der Detailhandelskette Denner AG stammende Initiative hatte gefordert, dass Volksinitiativen spätestens ein Jahr nach ihrer Einreichung dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden müssen. Das Begehren wurde in der Kampagne von den Rechtsaussenparteien FP, SD und Lega unterstützt. In ihren grossflächigen Inseraten appellierten die Initianten vor allem an Ressentiments gegen angeblich faule Bundesbeamte, welche die Anliegen des Volkes auf die lange Bank schieben würden. Die nationale Delegiertenversammlung der SVP hatte, gegen den Willen des Vorstands und der Fraktion, ebenfalls die Ja-Parole ausgegeben, allerdings nur mit 201:151 Stimmen. Zehn mehrheitlich dem traditionellen SVP-Flügel zuzuordnende Kantonalsektionen (AG, AR, BE, BL, GE, GL, GR, SH, TG, VD) empfahlen jedoch Ablehnung, und der Vorsitzende der Berner SVP, Nationalrat Weyeneth, übernahm das Präsidium des Kontra-Komitees. Im Gegensatz zu den Befürwortern der Initiative standen den Gegnern praktisch keine Mittel für bezahlte Werbung zur Verfügung. Hingegen empfahlen alle wichtigen Tageszeitungen in ihren redaktionellen Kommentaren ein Nein
[49].
Die
Ablehnung der Initiative fiel mit einem Anteil von 70% deutlich aus. Kein einziger Kanton hatte zugestimmt. Am besten schnitt sie im Tessin mit einem Ja-Anteil von 39% ab, am schlechtesten im Wallis mit 24%. Gemäss der Vox-Analyse sprach sich auch eine knappe Mehrheit der SVP-Sympathisanten dagegen aus. Bei Personen, welche der Regierung eher misstrauen, war der Ja-Anteil zwar überdurchschnittlich, zu einer Annahme reichte es aber auch bei ihnen nicht
[50].
Volksinitiative für ein „Beschleunigung der direkten Demokratie“
Abstimmung vom 12. März 2000
Beteiligung: 42,1%
Ja: 573 038 (30,0%) / 0 Stände
Nein: 1 336 916 (70,0%) / 206/2 Stände
Parolen:
– Ja: SVP (10*), FP, SD, Lega.
– Nein: SP, FDP, CVP, LP, GP, EVP, EDU, CSP, PdA; Economiesuisse (Vorort), SGV, SGB, CNG.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die im Vorjahr aus Kreisen um den Denner-Chef Schweri mit Unterstützung namhafter Exponenten der Zürcher SVP lancierte Volksinitiative „
für Volksabstimmungen über Volksinitiativen innert sechs Monaten unter Ausschluss von Bundesrat und Parlament“ (von den Gegnern als „Maulkorb-Initiative“ apostrophiert) kam nicht zustande. Nach Angaben der Initianten waren zwar genügend Unterschriften gesammelt worden. Angesichts der deutlichen Ablehnung der Beschleunigungsinitiative sei dieses Anliegen zur Zeit aber offensichtlich nicht mehrheitsfähig, weshalb auf die Einreichung verzichtet werde
[51].
Der Nationalrat beschloss, Wege zu suchen, um die politische Auseinandersetzung fairer und transparenter zu machen. Auf Antrag seiner SPK und gegen den Widerstand der FDP, der SVP und der Liberalen gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für eine grössere Transparenz bei der Finanzierung von
Werbung für Initiativen
und Abstimmungskampagnen mit 70:63 Stimmen Folge. Nach der sehr aufwändigen und diffamierenden Kampagne zugunsten der Beschleunigungsinitiative (siehe oben) gab der Bundesrat eine Studie zum Thema Fairness und Ausgewogenheit der Mittel in Abstimmungskämpfen in Auftrag. Ebenfalls weiterbearbeiten will der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Stamm (cvp, LU), welche die Einrichtung einer Instanz fordert, die unrichtige Aussagen in Abstimmungskampagnen öffentlich richtigstellen kann. Solche falsche Behauptungen waren in den letzten Jahren (und wohl auch bereits früher) immer wieder aufgetaucht. So wurde etwa in Inseraten gegen die neue Bundesverfassung verkündet, diese bringe einen automatischen EU-Beitritt, oder im Frühjahr 2000 wurde die „Verkehrshalbierungsinitiative“ mit dem Argument bekämpft, diese verlange einen Fahrausweisentzug für über 65jährige
[52]. Nachdem die Gegenpropaganda zu den Energieabstimmungen vom September nach Meinung der Befürworter mit Halbwahrheiten und Verzerrungen operiert hatte, doppelte der freisinnige Nationalrat Suter (BE) nach, und verlangte mit einem Postulat in sehr allgemeiner Form die Einführung einer Strafnorm zur Sanktionierung unwahrer Behauptungen in Abstimmungskampagnen
[53].
Weiterführende Literatur
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[1]
AB NR, 2000, S. 1089 f. Vgl.
SPJ 1998, S. 48 f.1
[2]
AB NR, 2000, S. 1131 ff. Vgl. auch
SPJ 1999, S. 43 und 159 f.2
[3] Presse vom 1.2.-11.3.00.3
[4]
BBl, 2000, S. 2992 ff.; Presse vom 13.3.00; Milic, Thomas e.a.,
Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 12. März 2000, Zürich 2000.4
[5] Presse vom 19.10.00.5
[6] Presse vom 19.10.00;
NZZ, 25.10.00.6
[7]
BüZ, 25.10. und 25.11.00 (Brändli);
NLZ, 3.11.00 (Siegrist);
SGT, 3.11.00 (Eberle);
Bund, 13.11.00 (Schmid);
TA, 20.11.00 (Fuhrer); Presse vom 29.11.00 (Fraktion).7
[8] GP:
TA, 27.11.00. SP:
LT, 2.11.00;
BZ, 4.11.00;
NZZ, 7.11. und 8.11.00;
TA, 23.11.00 (Siegrist). Der Versuch, die SVP aus dem BR abzuwählen, fand in der SP-Fraktion mit 29:5 Stimmen eine klare Mehrheit (
NLZ, 18.11.00). Für die welschen Freisinnigen siehe z.B.
LT, 15.12.00.8
[10]
AB NR, 2000, S. 1619 ff.; Presse vom 7.12.00. Frey:
SZ, 7.12.00. Zur Taktik der einzelnen Fraktionen siehe auch
BaZ, 9.12.00.10
[11]
AB NR, 2000, S. 1624.11
[12] Presse vom 9.12.00. Zu Leuenbergers Präsidialjahr siehe auch die Interviews in
SGT, 29.12.00 und
Bund, 30.12.00.12
[13]
Blick, 10.1.00; Presse vom 12.1.00 (Modell);
NZZ und
SGT, 22.3.00 sowie
BaZ, 25.5.00 (Verschiebung);
NZZ, 15.4.00 (SVP-AG). Vgl.
SPJ 1998, S. 41. Zur Geschichte der Forderung nach Volkswahl des BR siehe auch A. Kölz in
NZZ, 8.4.00.13
[14] Presse vom 27.10.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 39. Siehe auch
Lit. Bundeskanzlei.14
[15]
AB SR, 2000, S. 10 ff. und 229;
AB NR, 2000, S. 382 und 463;
BBl, 2000, S. 2166;
NZZ, 24.8.00 (Casanova). Siehe auch
SPJ 1999, S. 40.15
[16]
BBl, 2000, S. 2276 ff.; Presse vom 2.3.00. Vgl.
SPJ 1996, S. 32 f.16
[17]
BBl, 2000, S. 2927 ff. (Spezialkommission);
AB NR, 2000, S. 742 ff., 770 ff. und 803 ff.;
AB SR, 2000, S. 368 ff. und 650 ff. Zu einzelnen Richtlinienmotionen siehe den jeweiligen Sachzusammenhang. Der BR gab zudem auch noch einen Bericht „Die Ziele des Bundesrats im Jahr 2001“ heraus (vgl. dazu auch Bundespräsident Ogi in
AB SR, 2000, S. 896 f. und
BaZ, 12.12.00).17
[18]
BaZ,
NZZ und
TA, 20.4.00. Vgl.
SPJ 1998, S. 45. Siehe auch
Lit. Farine-Hitz.18
[19]
AB NR, 2000, S. 1 ff., 302 f. und 461 ff.;
AB SR, 2000, S. 75 ff., 170 und 227;
BBl, 2000, S. 2208 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 40 f. Der BR gab zudem eine Stellungnahme zu den im Vorjahr von der GPK-NR gemachten Empfehlungen für die Nebenerwerbstätigkeit von Bundesangestellten ab (
BBl, 2000, S. 4944 ff.; vgl.
SPJ 1999, S. 41).19
[20]
NZZ, 27.1., 15.2., 27.2., 6.4. und 17.4.00 (SP);
AZ, 12.4.00 (SGB);
BBl, 2000, S. 4638 f.20
[21] Die GP des Kantons Zürich gab allerdings die Ja-Parole aus (
NZZ, 16.11.00).21
[22] Presse vom 30.9.-19.11.00. Für einen Überblick über die kantonalen Regelungen siehe
TG, 8.11.00.22
[23] CNG:
AZ, 12.4.00. Bundespersonalverband:
NZZ, 7.9.00. In diesem Verband, der auch zum Föderativverband gehört, sind v.a. Angestellte der allgemeinen Bundesverwaltung organisiert. Zum ersten GAV des SBB-Personals siehe unten, Teil I, 6b (Chemins de fer).23
[24]
BBl, 2001, S. 1141 ff.; Presse vom 27.11.00. Das Wallis verdankte seine knappe Mehrheit den zustimmenden deutschsprachigen Bezirken.24
[25] Sidler, Andreas e.a.,
Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 26. November 2000, Zürich 2001.25
[26]
AB SR, 2000, S. 78 ff., 336 f., 337 f. (Motion) und 479;
AB NR, 2000, S. 507 ff., 514 f. (Motion) und 854;
BBl, 2000, S. 3615 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 41 f.26
[27]
BBl, 2000, S. 1641 ff.;
AB SR, 2000, S. 487 ff. und 721;
AB NR, 2000, S. 1110 ff.;
BaZ, 20.9.00.27
[28]
AB NR, 2000, S. 769 (Richtlinienmotionen) und 1196 (FDP);
AB SR, 2000, S. 655 (Richtlinienmotion).28
[29] Vgl. zur Strategie des BR die ausführliche Antwort auf eine Interpellation Briner (fdp, SH) in
AB SR, 2000, S. 485 f. und Beilage III, S. 113 ff. Zur Volkszählung siehe oben, Teil I, 1b (Datenschutz und Statistik). Zu den Goldreserven siehe oben, Teil I, 1a. Zum Projekt e-Government siehe auch
LT, 7.9.00 und
TA, 11.9.00 sowie
Lit. Gisler.29
[30]
BBl, 2000, S. 2259 ff.;
AB NR, 2000, S. 720 ff. und 1208;
AB SR, 2000, S. 645 ff. und 721;
BBl, 2000, S. 5146 f. Vgl.
SPJ 1997, S. 43 f.30
[31]
BBl, 2000, S. 5584 ff. und 5589 f. (BR);
BZ, 29.8.00;
BaZ, 18.9.00. Für die letzte Teuerungsanpassung der Fraktionsbeiträge siehe
SPJ 1999, S. 43.31
[32]
AB NR, 2000, S. 967 f., 987 ff. und 1211;
AB SR, 2000, S. 586 ff. und 724. Der „Bund der Steuerzahler“ protestierte in Inseraten gegen diese Ratsbeschlüsse (
NZZ, 31.10.00).32
[33]
AB NR, 2000, S. 1198.33
[34]
AB NR, 2000, S. 499 ff.34
[35]
AB NR, 2000, S. 1556 ff.35
[36]
AB NR, 2000, S. 450.36
[37]
AB NR, 2000, S. 1555 f.37
[38]
AB NR, 2000, S. 815 f.;
AB SR, 2000, S. 926 f.38
[39]
AB NR, 2000, S. 469 f.;
BZ, 15.2.00;
BüZ und
NZZ, 19.2.00;
BaZ, 9.3.00.39
[40]
AB NR, 2000, S. 1170 f. Der SR hatte zuvor beschlossen, an seinem Projekt festzuhalten (
AB SR, 2000, S. 275). Vgl
SPJ 1999, S. 44 f.40
[41] Presse vom 1.2.-11.3.00.41
[42]
BBl, 2000, S. 2990 ff.; Presse vom 13.3.00. Vgl. auch Milic, Thomas e.a.,
Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 12. März 2000, Zürich 2000.42
[43]
AB NR, 2000, S. 46 ff., 664 ff. und 855;
AB SR, 2000, S. 113 ff., 399 f. und 480;
BBl, 2000, S. 3542 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 46 f. Zum Protest siehe das Inserat der erwähnten Organisationen in
NZZ, 3.3.00.43
[44] Die von uns in
SPJ 1999 als zurückgezogen verzeichnete Initiative MwSt und Sport wurde offiziell erst 2000 zurückgezogen.44
[45]
Bund, 26.7.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 47 ff.45
[46]
AB NR, 2000, S. 389 ff. und 460;
AB SR, 2000, S. 227;
BBl, 2000, S. 2130 f. Vgl.
SPJ 1999, S. 49. Siehe auch
Lit. Säggesser.46
[47] Presse vom 20.7.00 (Pro); Presse vom 1.8.-23.9.00. Zu den Erfahrungen im Kanton Bern siehe auch Kurt Nuspliger, „Den Praxistest bestanden“, in
NZZ, 18.8.00.47
[48]
BBl, 2001, S. 183 ff.; Presse vom 13.3.00; Ballmer-Cao, Than-Huyen e.a., Vox.
Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 24. September 2000, Genf 2000.48
[49] Presse von 3.1.-11.3.00. Beispiele für Pro-Insrerate:
TA, 9.2.00;
Blick, 16.2.00;
Blick, 17.2.00 und
NZZ, 3.3.00 (Kommentare dazu). SVP:
Bund, 15.1.00;
TA, 31.1.00.49
[50]
BBl, 2000, S. 2290 ff.; Presse vom 13.3.00; Milic, Thomas e.a.,
Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 12. März 2000, Zürich 2000.50
[51]
Bund, 13.3.00;
NZZ, 16.12.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 49 f.51
[52]
AB NR, 2000, S. 435 ff. (Gross) und 434 f. (Stamm);
TA, 14.3.00 (BR). Zum Vorschlag von Stamm siehe auch
Bund, 24.3.00;
LT, 18.7.00.Vgl.
SPJ 1999, S. 50.52
[53]
TA, 4.7.00; (Po 00.3397).53