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Enseignement, culture et médias
Culture, langues, églises
Le Conseil fédéral a mis en consultation la loi sur l’encouragement de la culture et la révision de la loi Pro Helvetia. – Le Conseil des États a demandé au gouvernement un nouveau message sur la politique des musées. – Les commissions de la science, de l'éducation et de la culture du parlement ont décidé de reprendre les débats sur l'article constitutionnel sur les langues.
Kulturpolitik
Im Sommer gab der Bundesrat den Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) und die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes [1] in die Vernehmlassung. Mit dem KFG, das den seit 2000 geltenden „Kulturartikel“ der BV praktisch umsetzt, will der Bund die Partnerschaften mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Privaten stärken, Schwerpunkte für die Kulturförderung bilden sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesakteure entflechten. So obliegt die Durchführung von bedeutenden Kulturanlässen im Ausland (Veranstaltungskosten ab 10 000 Fr.) künftig Pro Helvetia und nicht mehr dem EDA. Dieses zeichnet hingegen für kulturelle Anlässe der diplomatischen Vertretungen im Ausland verantwortlich. Umgekehrt wirken das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia bei der Ausbildung der Kulturattachés mit. Zentrales Lenkungsinstrument der bundespolitischen Kulturpolitik bilden die Vierjahrespläne: Der Bundesrat legt dem Parlament in diesem Rhythmus Rechenschaft über seine Tätigkeit als Kulturförderer ab, und das Parlament entscheidet anschliessend darüber, welche Schwerpunkte es in den darauf folgenden vier Jahren setzen will; dabei stehen alle Bereiche der Kultur zur Disposition. Die grösste inhaltliche Änderung des KFG bildet die gezielte Förderung der Breitenkultur. Der Bund verzichtet hingegen auf die Unterstützung kultureller „Leuchttürme“ (Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung) wie das Zürcher Opernhaus oder das Paul-Klee-Zentrum in Bern, welche weiterhin von den Kantonen und Gemeinden finanziert werden müssen [2].
Mit Ausnahme der SVP begrüssten die Parteien mehrheitlich die Stossrichtung des KFG, übten aber in einzelnen Punkten massive Kritik: So forderte die CVP die Bündelung der bundesstaatlichen Kulturförderung in einem unabhängigen Kompetenzzentrum nach dem Modell des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und damit die faktische Abschaffung von Pro Helvetia. FDP und die Linke hingegen wollten die Autonomie der Kulturstiftung ausbauen. SP und Grüne verlangten – wie der Dachverband Suisseculture – ein verbindlicheres Engagement des Bundes und eine bessere soziale Absicherung für Kulturschaffende. Die Mehrheit der Kulturverbände befürchtete, dass die alle vier Jahre zu verabschiedenden Schwerpunktprogramme sowie deren Evaluation zu mehr Bürokratie führten. Die Kulturbeauftragten der Kantone und Städte bedauerten die fehlende Unterstützung der „Leuchttürme“ [3].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Widmer (sp, LU) erklärte der Bundesrat, dass das BFS aufgrund der Aufgabenverzichtsplanung ab 2006 nur noch die Filmstatistik sowie, in reduzierter Form, die Bibliotheksstatistik und die Statistik über das Kulturverhalten und den Kulturkonsum weiterführe. Den Sparmassnahmen zum Opfer fielen die Statistiken zur öffentlichen Kulturfinanzierung durch Gemeinden, Kantone und Bund sowie die Statistiken zur privaten Kulturfinanzierung und zu den Kulturstiftungen. Wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem KFG wie geplant vorankämen und die Finanzierung für diese Statistiken gesichert sei, könne das BFS die Erhebungen jedoch spätestens in zwei Jahren wieder aufnehmen [4].
Im Vorjahr hatte das Parlament eine Motion für eine klarere gesetzliche Grundlage für den Verein Memoriav überwiesen; Hauptziel von Memoriav ist die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und Vermittlung audiovisueller Dokumente der Schweiz, die akut gefährdet sind. Im Frühjahr präsentierte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage, welche die Räte im Winter zusammen mit einem Zahlungsrahmen für Finanzhilfen für die Jahre 2006-2009 in der Höhe von 11,7 Mio Fr. verabschiedeten [5].
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Am 1. Juni traten das neue Kulturgütertransfergesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft, welche die Unesco-Konvention von 1970 zum weltweiten Schutz des Kulturerbes in schweizerisches Recht umsetzen. In der Verordnung war der Bundesrat den Sammler-, Kunsthandels- und Wirtschaftsverbänden sowie der SVP entgegen gekommen, indem er den Handel von Kulturgütern im Wert von unter 5000 Fr. von der Sorgfaltspflicht befreit hatte. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für archäologische und paläontologische Objekte – also für antike und aussereuropäische traditionelle Kunst, sakrale Gegenstände, Fossilien und Teile von geschichtlichen Denkmälern [6].
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Zusammen mit dem Entwurf zum neuen Kulturförderungsgesetz gab der Bundesrat auch die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes in die Vernehmlassung. Hauptziel ist die Modernisierung der Organisationsstrukturen der Stiftung. So soll der überdimensionierte Stiftungsrat von 25-35 Mitgliedern auf 9 Personen verkleinert werden und sich auf die strategische Leitung konzentrieren. Die Geschäftsstelle unter der Führung eines Direktors oder einer Direktorin erhält als operativ leitendes Organ hingegen mehr Handlungsspielraum; sie ist für die Umsetzung der vom Stiftungsrat beschlossenen Strategien verantwortlich und entscheidet über alle Gesuche und stiftungseigenen Vorhaben [7].
Pro Helvetia zeigte sich mit der neuen Gesetzesvorlage zufrieden. Sie regle die Strukturen besser und garantiere die Unabhängigkeit der Projekte; der Einfluss der Politik in Personalfragen sei der Preis für das Engagement des Bundes. An ihrer Jahresmedienkonferenz teilte die Stiftung mit, sie habe 24,1 Mio Fr., also 4% mehr an Kulturbeiträgen ausbezahlt als 2004. Die in der letzten Budgetdebatte aufgrund der Hirschhorn-Affäre verordneten Einsparungen von 1 Mio Fr. habe sie je hälftig bei den Betriebskosten und bei der Kulturförderung vorgenommen [8].
Im Herbst ernannte der Bundesrat den Berner Erziehungsdirektor Mario Annoni (fdp), der nicht mehr für eine neue Legislaturperiode kandidierte, zum neuen Präsidenten von Pro Helvetia und Nachfolger von Yvette Jaggi (sp, VD). Annoni ist Mitglied mehrerer Stiftungsräte im Bereich Kultur und tritt sein Amt Anfang 2006 an. Die Kulturschaffenden begrüssten seine Wahl [9].
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Die SRG und sechs schweizerische Filmvereine unterschrieben ein viertes audiovisuelles Abkommen. Darin verpflichtete sich die SRG, die Zusammenarbeit mit den schweizerischen Filmschaffenden zu verstärken und 57,9 Mio Fr. an die Filmförderung zu zahlen, was einer Erhöhung des Beitrags um rund 15% entspricht [10].
Nicolas Bideau, Leiter des Kompetenzzentrums für Kulturaussenpolitik im EDA, ersetzte Marc Wehrlin als Chef der Sektion Film im BAK, nachdem dieser zum vollamtlichen Stellvertreter des neuen BAK-Direktors Jauslin berufen worden war. Bideau beabsichtigt, die Qualität der Schweizer Spielfilme und ihren Marktanteil zu verbessern. Zu diesem Zweck will er einen Expertenpool schaffen, der die Filmprojekte u.a. auf ihre Erfolgschancen bei der Kinoauswertung hin untersucht. Das neue Fördersystem, das Mitte 2006 in Kraft treten soll, sieht zudem eine Auslagerung der Kurz- und Fernsehfilme vor [11].
Der Neuenburger Frédéric Maire trat die Nachfolge von Irene Bignardi als Direktor des Filmfestivals von Locarno an. Alt-Ständerätin Monika Weber (ehemals ldu, ZH) übernahm die Leitung der Eidg. Filmkommission von Alt-Ständerat Andreas Iten (fdp, ZG) [12].
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Die Schweizer Musikschaffenden lancierten eine Petition, welche eine angemessene Berücksichtigung der Musik, der Musiker und der Produzenten im Kulturförderungsgesetz fordert. Konkret verlangen sie, dass Tonträger gleich wie Bücher und Zeitschriften einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen sowie die Abschaffung der so genannten 3%-Regel in Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes, welche die Entschädigung für Musiker und Produzenten auf maximal 3% beschränkt. Bei dieser Regel handelt es sich um ein helvetisches Unikum, da kein einziges EU-Land eine vergleichbare staatliche Beschränkung kennt [13].
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Im Sommer kündigte der neue Direktor des BAK, Jean-Frédéric Jauslin, eine Überprüfung der Museumspolitik der Eidgenossenschaft an. Von den 943 Museen der Schweiz verwalte der Bund 16 in eigener Regie, 6-10 unterstütze er regelmässig und 50 erhielten punktuelle Beihilfen. Ziel sei es, einen genauen Überblick über das Engagement des Bundes zu erhalten. Im Zentrum der Evaluation stehe die historisch gewachsene Musée Suisse Gruppe, zu der neben dem Schweizerischen Landesmuseum sieben weitere, so unterschiedliche Museen wie das Zollmuseum in Gandria (TI), das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) und das Schloss Wildegg (AG) gehören. Die geplante Erweiterung des Landesmuseums in Zürich, gegen die Heimatschutzverbände Rekurs eingereicht hatten, soll bis 2015 verschoben werden, Priorität habe die Sanierung und Modernisierung des jetzigen Gebäudes am Platzspitz [14].
Mit 20:15 Stimmen wies der Ständerat im Einverständnis mit Bundesrat Couchepin eine Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum an die Regierung zurück mit dem Auftrag, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Vor drei Jahren hatte der Bundesrat den Räten beantragt, die Musée Suisse Gruppe aus der Bundesverwaltung auszugliedern und in eine selbständige Stiftung überzuführen. Ziel war es, den Museen mehr Autonomie zu verschaffen, auch finanziell, beispielsweise durch Sponsoring. Diese Zielsetzung war in der kleinen Kammer unbestritten. Bezüglich Führung und Strategie seien jedoch zu viele Fragen offen, die der Stiftung gleichsam weitervererbt würden. Die Zusammensetzung der Museums-Gruppe und ihre Rechtsform könnten erst bestimmt werden, wenn der Bund die neue Museumspolitik festgelegt habe; Einrichtungen wie das Verkehrshaus in Luzern, das nicht zur Gruppe gehört und nahezu ohne Finanzhilfe des Bundes auskommen muss, fühlten sich benachteiligt. Unbestritten war die Renovation des Landesmuseums; Zürcher Ständevertreter befürchteten jedoch, der Rückweisungsentscheid wirke sich negativ auf den Erweiterungsbau aus, indem er die Suche nach privaten Sponsoren erschwere, weil das Museum noch nicht über volle Autonomie verfüge [15].
Im Mai beschloss der Bundesrat, die rund 50 Mio Fr. teure Sanierung und Erweiterung des Verkehrshauses in Luzern, des meistbesuchten Museums der Schweiz, mit 10 Mio Fr. zu unterstützen. Das Parlament muss den Kredit noch absegnen [16].
Der Gemeinderat (Exekutive) der Stadt Bern stimmte nach dem Schweizerischen Alpenclub, dem Bund und dem Kanton Bern einer Übergangsfinanzierung für das Schweizerische Alpine Museum zu, welche es dem Museum ermöglicht, sich neu als „Bergwelt-Zentrum“ zu positionieren [17].
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Der vom Bundesrat in Konsultation gegebene Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz (URG), das die Urheberrechte dem digitalen Zeitalter anpassen will, stiess, ausser bei der SP, weitgehend auf Ablehnung. Hauptkritikpunkte bildeten die geplante Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Art der Vergütung für die Nutzung von Musiktiteln, Filmen und Software. Während die Stiftung für Konsumentenschutz das Recht auf Eigengebrauch zu sehr eingeschränkt sah, gingen den Branchen- und Wirtschaftsverbänden die privaten Kopiermöglichkeiten zu weit. Konsumentenschützer und SP bevorzugten die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene kollektive Vergütung der Inhaber der Urheberrechte gegenüber einer individuellen Vergütung, dem so genannten Digital Rights Management System (DRM); mit letzterem könnten Anbieter den Nutzern ihr Verhalten vorschreiben und den Zugang zu Wissen stark beeinflussen. CVP, FDP, Economiesuisse sowie der Gewerbeverband befürworteten indes das DRM-System, weil damit individuelle Angebote für verschiedene Nutzungstypen erstellt werden könnten. Im Sommer gab der Bundesrat bekannt, auf eine Geräteabgabe zu verzichten. Für Online-Musikgeschäfte wie beispielsweise iTunes sehe das neue Gesetz ein umfassendes Umgehungsverbot vor. Das Kopieren von digitalen Medien für den Privatgebrauch soll auch in Zukunft erlaubt sein, nicht jedoch das zur Verfügung stellen von Harddisks zum Download von Musik oder Filmen für Benützer einer Internet-Tauschbörse [18].
In der Herbstsession lehnte der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Thanei (sp, ZH) betreffend Geräteabgabe auf Kopien urheberrechtlich geschützter Werke ab. Die Geräteabgabe sei ungerecht, weil sie auch von jenen Personen zu bezahlen sei, welche die Geräte nicht für die Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke benutzen. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss seinerzeit zugestimmt, weil er dasselbe verlangt hatte wie der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates zum URG [19].
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Nachdem das Bundesgericht 2002 einen Rekurs des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes betreffend Aufhebung der Buchpreisbindung teilweise gutgeheissen und an die Wettbewerbskommission (WEKO) zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte, erklärte die WEKO im Frühjahr 2005 zum zweiten Mal nach 1999 die flächendeckende Preisbindung für deutschsprachige Bücher für unzulässig. Nach Ansicht der Verleger und Buchhändler verstärkt die Abschaffung der Preisbindung jedoch die Konzentration auf dem Buchmarkt und wird 30-40% der Läden zum Aufgeben zwingen. Im Sommer stimmte, nach der WAK-NR im vergangenen September, auch die ständerätliche WAK einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Nationalrats Maitre (cvp, GE) zu und gab damit grünes Licht zur Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise. Im Winter präsentierte Preisüberwacher Rudolf Strahm, unterstützt von mehreren Buchhändlern, einen Kompromissvorschlag zwischen vollständiger Preisbindung und vollständiger Liberalisierung. Dieser würde es dem einzelnen Händler erlauben, die Buchpreise bis auf das Niveau des deutschen Ladenpreises zu senken, welcher durchschnittlich 16% unter dem schweizerischen liegt [20].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Müller-Hemmi (sp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur Entwicklung des Verlagswesen verlangt. Dieser soll insbesondere die Folgen für die Veröffentlichung von schweizerischen Werken darlegen, welche sich aus der Übernahme renommierter Schweizer Verlage durch ausländische Unternehmen ergeben [21].
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Im Sommer scheiterte eine in der Schweiz einmalige interkantonale Vereinbarung für kulturelle Abgeltungen am Widerstand des Zuger Kantonsrats. Vorgesehen war, dass Schwyz und Zug sich an den Defiziten der überregionalen Kulturzentren Zürichs (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzerns (Theater, Symphonieorchester sowie Kultur- und Kongresszentrum) beteiligen. Vor sieben Jahren hatte Zug eine in den Medien als vorbildlich gepriesene Pionierrolle gespielt, als es sich bereit erklärte, freiwillig 1 Mio Fr. für die Kulturhäuser in Luzern und Zürich zu zahlen. Diesen Betrag will der Kanton weiterhin zur Verfügung stellen, ihn aber nicht, wie in der Vereinbarung vorgesehen, erhöhen. Im November kündigten Uri, Nidwalden und Obwalden an, sich am Lastenausgleich zu beteiligen [22].
Die Stadtberner Stimmbevölkerung hiess den Leistungsvertrag mit dem alternativen Kulturraum Reitschule gut. Damit soll der Betrieb definitiv in ruhigere Bahnen geleitet werden. Ein rechtsbürgerliches Komitee hatte dagegen eine Initiative lanciert mit dem Ziel, die Vereinbarung rückgängig zu machen resp. mit einer Reihe von Auflagen zu verschärfen [23].
Im Juni öffnete das Zentrum Paul Klee in Bern seine Tore. Das Museum, das der italienische Architekt Renzo Piano in Form von drei Wellen entworfen hatte und das zu einem neuen Wahrzeichen der Stadt wurde, beherbergt rund 4000 Klee-Bilder [24].
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Sprachen
Im Februar schloss sich die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur dem Entscheid der WBK-NR vom vergangenen November an und gab der parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) Folge, welche die Wiederaufnahme der Beratungen zum Sprachenartikel verlangt [25].
Im Herbst stimmte die WBK des Nationalrates einer parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) zu und unterstützte damit das Anliegen, eine Bestimmung ins Sprachengesetz aufzunehmen, welche die Kantone verpflichtet, auf Primarstufe als erste Fremdsprache eine Landessprache zu unterrichten [26].
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Nach 24jähriger Amtstätigkeit trat der Tessiner Achille Casanova (cvp) auf Ende Juli als Bundesvizekanzler zurück [27]. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat den Sozialdemokraten Oswald Sigg. Vizekanzlerin Hanna Muralt (sp), die ihr Amt ebenfalls zur Verfügung gestellt hatte, wurde durch die der CVP nahe stehende romanischsprachige Corina Casanova ersetzt [28]. Dass ein Deutschsprachiger ohne Italienischkenntnisse den Platz des perfekt dreisprachigen Achille Casanova einnahm, sorgte im Tessin, aber auch in der französischsprachigen Schweiz für Proteste gegen eine Verdrängung des „lateinischen“ Elements aus den Spitzenpositionen der Verwaltung. Dass gleichzeitig mit Corina Casanova eine Vertreterin der kleinen, ebenfalls „lateinischen“, romanischsprachigen Minderheit Vizebundeskanzlerin wurde, nahm insbesondere Bundesrat Couchepin, der sich in den Medien über den Wahlausgang empört hatte, erst mit Verspätung zur Kenntnis; Casanova war im Staatskalender vermeintlich als Deutschsprachige ausgewiesen [29].
In der Folge überwiesen die Räte im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion Berberat (sp, NE) und der Ständerat eine Motion Studer (sp, NE) für eine Erhöhung der Zahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung. Konkret sollen Bewerberinnen und Bewerber aus diesen Sprachregionen bei gleicher Qualifikation solange den Vorzug gegenüber Kandidierenden aus der Deutschschweiz erhalten, bis ihr Anteil demjenigen der Landesbevölkerung entspricht [30]. Eine Motion Simoneschi (cvp, TI), welche verlangte, dass Stellenausschreibungen des Bundes Italienischsprachige nicht diskriminieren dürfen (z.B. durch das Erfordernis der deutschen oder französischen Muttersprache), nahm der Nationalrat ohne Gegenstimme an [31].
In seinen Antworten auf zwei Interpellationen und eine Anfrage Abate (fdp, TI) hielt der Bundesrat fest, dass alle wichtigen Publikationen des Bundes, d.h. alle Texte, die im Bundesblatt und in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht werden, auch auf Italienisch erscheinen, und zwar ausnahmslos und gleichzeitig mit den anderen beiden Amtssprachen. Die Geschäftsdatenbanken des Parlaments (Curia und Curia Vista) seien voraussichtlich Ende Jahr auf Italienisch verfügbar. Beim Bundesblatt prüfe die Bundeskanzlei, die italienische Fassung, welche erst ab 1971 vollständig erhalten ist, analog zur deutschen und zur französischen in digitalisierter Form zugänglich zu machen. In Bezug auf weitere amtliche Publikationen der Departemente entschieden die zuständigen Stellen im Einzelfall aufgrund der Art der Publikation, der Adressaten, der effektiven Verbreitung, der Auflage etc., ob ein Text ins Italienische übersetzt werden soll [32].
Die Bündner Regierung schickte ein neues Sprachengesetz in die Vernehmlassung, das die Dreisprachigkeit im Kanton stärken soll. Unter anderem sollen die Gemeinden ihre Amts- und Schulsprache nur wechseln können, wenn eine Zweidrittelsmehrheit die Änderung in einer kommunalen Volksabstimmung gutheisst [33].
Der Bündner Regierungsrat verabschiedete die Grundsätze zu einer schrittweisen Einführung von Rumantsch Grischun in der Schule ab 2007. Die gemeinsame romanische Schriftsprache soll dazu beitragen, die vierte Landessprache zu erhalten und zu fördern. Dazu kann der Kanton zwar die Lehrmittel vorschreiben, doch die Wahl einer der sechs romanischen Schriftsprachen liegt bei den Gemeinden, von denen sich viele ablehnend äusserten. Die sechs Gemeinden des Münstertals beschlossen, Rumantsch Grischun als Unterrichtssprache in der Volksschule zu benutzen [34].
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Kirchen
Gemäss einer repräsentativen Umfrage, die nach 1989 zum zweiten Mal den religiösen Bewusstseinsstand in der Schweiz untersuchte, steht Religion in der spätmodernen Gesellschaft in einem Spannungsfeld, das durch zwei Pole charakterisiert ist: zum einen durch die von den herkömmlichen Agenturen und neuen religiösen Institutionen und Netzwerken vertretene „institutionelle Religion“, zum andern durch die „universale Religion“. Deren „Angehörige“ gehörten keinem bestimmten Bekenntnis an. Sie glaubten zum Beispiel an die Existenz einer höheren Macht, ordneten den Tod in den Kreislauf von Werden und Vergehen ein, beteten in verschiedensten Lebenslagen und verfügten über beträchtliche ethische Ressourcen (Bekenntnis zu Menschenrechten). Diese Überzeugungen trügen wesentlich zu ihrem emotionalen Gleichgewicht und zu ihrer weltanschaulichen Orientierung bei, würden jedoch als Privatsache betrachtet [35].
Vertreter von zehn schweizerischen Kirchen (des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds, der römisch-katholischen Bischofskonferenz, der Christkatholiken, der Methodisten, der Baptisten, der Heilsarmee, der Lutheraner, der Griechisch- und der Serbisch-Orthodoxen sowie der Anglikaner) unterzeichneten in einem Gottesdienst in St-Ursanne (JU) die Charta Oecumenica. Das auf europäischer Ebene entstandene Dokument beinhaltet die Selbstverpflichtung, an der Gemeinschaft der Kirchen weiterzuarbeiten und gemeinsam Verantwortung für Versöhnung, die Bewahrung der Schöpfung und das Zusammenleben der Religionen wahrzunehmen und insbesondere dem nationalistischen Gebrauch von Religion entgegenzutreten. Besondere Bedeutung komme dem Dialog mit dem Judentum, der Wertschätzung der Muslime und dem Engagement für die individuelle und kollektive Religionsfreiheit zu [36].
Gemäss einer Studie der Eidg. Ausländerkommission versteht sich die Mehrheit der Muslime in der Schweiz (fast 90% stammen aus dem Balkan und der Türkei) als Mitglieder der schweizerischen Gesellschaft. Sie teilten die westliche Sicht von Religion als Privatsache und verhielten sich möglichst unauffällig. Unterschiede in der Wertordnung ergäben sich am ehesten beim Verständnis der Geschlechterrollen, wobei bei ihnen weiterhin die traditionelle Rollenteilung dominiert. Praktiken wie die Mädchenbeschneidung, Kinderheirat und körperliche Züchtigung von Frauen lehnten sie durchwegs ab, einzig bei der Kopftuchfrage gingen die Meinungen auseinander. In Zürich gründeten in der Schweiz aufgewachsene Muslime das Institut für interkulturelle Zusammenarbeit und Dialog [37].
Im August stattete der Dalai Lama, das weltliche und spirituelle Oberhaupt der Tibeter, der Schweiz einen von der Öffentlichkeit viel beachteten Besuch ab [38].
In Genf öffnete das Internationale Reformationsmuseum, das mit privater Unterstützung gegründet worden war, seine Tore. Da die Reformation in Genf den Grundstein zur Trennung von Kirche und Staat gelegt hatte, konnten die Initianten nicht mit öffentlichen Geldern rechnen [39].
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Weiterführende Literatur
Büchel, Rino, Bewahren, Sichern, Respektieren: Kulturgüterschutz in der Schweiz, Bern (Bundesamt für Bevölkerungsschutz / Kanton Bern) 2004.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Kinolandschaft Schweiz 2005, Neuenburg 2005.
Eidg. Departement des Innern (Hg.), Bericht über die Museumspolitik des Bundes, Bern 2005.
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Coscienza Svizzera (Ed.), Italiano in Svizzera – agonia di un modello vincente? considerazioni sintesi e prospettive in relazione alle tre Serate di studio organizzate da Coscienza Svizzera a Lugano, San Vittore e Bellinzona (24, 26, 28 gennaio 2005), Bellinzona 2005.
Elmiger, Daniel, La Suisse face à ses langues: histoire et politique du plurilinguisme, situation actuelle de l’enseignement des langues, Neuchâtel (Institut de recherche et de documentation pédagogique) 2005.
Guckelberger, Annette, „Das Sprachenrecht in der Schweiz“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2005, S. 609-633.
Lessico dialettale della Svizzera italiana (5 volumi), Bellinzona (Centro di dialettologia e di etnografia) 2004.
Lüdi, Georges / Werlen, Iwar, Die Sprachenlandschaft der Schweiz. Eidgenössische Volkszählung 2000, Neuenburg (BFS) 2005.
Lüthi, Ambros, Die Sprachenfrage in der neuen Verfassung des Kantons Freiburg, Freiburg (Institut für Föderalismus) 2004.
Richter, Dagmar, Sprachenordnung und Minderheitenschutz im Schweizerischen Bundesstaat: Relativität des Sprachenrechts und Sicherung des Sprachfriedens, Berlin (Springer) 2005.
Widmer, Jean, Langues nationales et identités collectives: L’exemple de la Suisse, Paris (L’Harmattan) 2005.
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Campiche, Roland J. e.a., Les deux visages de la religion, Genève 2004.
Winzeler, Christoph, Einführung in das Religionsverfassungsrecht der Schweiz, Zürich 2005.
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[1] Siehe unten.
[2] BBl, 2005, S. 3955; Presse vom 11.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 234. Zur Kulturaussenpolitik siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Rutschmann (svp, ZH) und Markwalder (fdp, BE) in AB NR, 2005, Beilagen III, S. 209 ff. und 214 ff.; NZZ am Sonntag, 13.2.05; TA, 19.2.05; TG, 8.6.05; Lib. und LT, 11.6.05.
[3] Presse vom 16.-17.9.05 (Tagung zum KFG in Aarau); AZ, 24.9.05; NZZ, 14.10.05; TA, 27.10. und 4.11.05; SN, 27.10.05; SZ, 29.10.05. Siehe auch die Beiträge von Hermann Bürgi (svp, TG), Robert Nef, Rainer Peikert, Anita Fetz (sp, BS)/Hans Furer, Iris Bischof, Benno Schubiger sowie Pro-Helvetia-Direktor Pius Knüsel in NZZ, 25.1., 11.2., 29.3., 15.6., 19.9., 31.10. und 16.11.05. Zur sozialen Absicherung Kulturschaffender siehe auch die Anfrage Müller-Hemmi (sp, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen III, S. 152.
[4] AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 376 f.; TA, 29.11.05.
[5] BBl, 2005, S. 3307 ff.; AB SR, 2005, S. 724 ff. und 1223; AB NR, 2005, S. 1579 ff. und 2002; BBl, 2006, S. 3937; vgl. SPJ 2004, S. 235. Siehe auch die Absichtserklärung von BAK-Direktor Jauslin zur „Memopolitik“ in der Presse vom 29.6.05; Lib., 19.7.05.
[6] Presse vom 14.4. und 4.6.05; NZZ, 7.6.05; siehe auch die Beiträge von Simone Bratschi sowie Boris Grell und Mathias Plutschow in NZZ, 28.4. und 30.5.05; vgl. SPJ 2003, S. 279 ff. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Müller-Hemmi (sp, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen II, S. 349 f.
[7] Presse vom 11.6.05. Zum Kulturförderungsgesetz siehe oben.
[8] Presse vom 9.4. (Einsparungen) und 22.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 236.
[9] Presse vom 10.10. und 20.10.05.
[10] NF, 9.8.05.
[11] Presse vom 7.7. und 12.7.05; TG, 6.8.05; LT, 10.10.05; TA, 28.12.05.
[12] Presse vom 15.8.05 (Locarno); NZZ, 13.12.05; NLZ, 31.12.05.
[13] AZ, 23.5.05.
[14] Presse vom 29.6.05. Zur Museumspolitik allgemein siehe auch die Beiträge von Claudio Beccarelli und Kilian T. Elsasser in NZZ, 3.3. und 7.4.05; zum Rekurs gegen die Erweiterung des Landesmuseums siehe Presse vom 28.1.05; TA, 16.12.05.
[15] AB SR, 2005, S. 1206 ff.; siehe auch die Antwort des BR auf die Fragen Müller-Hemmi (sp, ZH), Fehr (svp, ZH), Vischer (gp, ZH), Janiak (sp, BL) und Genner (gp, ZH) in AB NR, 2005, S. 1139 ff.; Presse vom 15.11.05; NZZ, 16.12.05; vgl. SPJ 2002, S. 274 f. und 2003, S. 282; siehe auch Lit. EDI.
[16] NZZ, 19.5.05.
[17] NZZ, 3.5. und 4.6.05; vgl. SPJ 2002, S. 275.
[18] LT, 5.1. und 2.2.05; NZZ, 17.1., 20.1., 4.2. und 7.2.05; SN, 22.1.05; SGT, 17.2.05; Presse vom 11.6.05.
[19] AB SR, 2005, S. 835 f.; vgl. SPJ 2004, S. 236 f. Der SR verlängerte die Frist zur Behandlung der pa. Iv. Lombardi (cvp, TI), welche eine Änderung des URG in Bezug auf die Vervielfältigung von Tonträgern zum Zweck der Sendung in Radio und Fernsehen verlangt (AB SR, 2005, S. 643; vgl. SPJ 2003, S. 283 f.).
[20] Siehe die in den Räten noch nicht behandelte pa. Iv. 04.430 Maitre (cvp, GE); Presse vom 31.3.05 (WEKO); NZZ, 24.5. und 18.6.05; TA, 24.5. (WAK) und 7.12.05 (Strahm); vgl. SPJ 1999, S. 331 und 2002, S. 275 f.
[21] AB NR, 2005, S. 453 und Beilagen I, S. 351 f.; zur Situation der Verlage in der Romandie siehe 24h, 15.4.05.
[22] Presse vom 8.7.05; NLZ, 22.11.05; vgl. SPJ 2004, S. 237.
[23] Bund und BZ, 28.11.05; vgl. SPJ 2004, S. 237.
[24] Presse vom 20.6.05; vgl. SPJ 2002, S. 277.
[25] 24h und LT, 5.2.05; NZZ, 10.2.05; vgl. SPJ 2004, S. 238.
[26] Presse vom 10.9.05. Der NR verlängerte die Frist zur Behandlung des Vorstosses bis zum Abschluss der Beratungen des Sprachengesetzes (AB NR, 2005, S. 1965 und Beilagen IV, S. 33 ff.).
[27] Presse vom 14.1.05.
[28] Presse vom 28.4.05; zu Corina Casanova siehe NZZ, 23.5.05.
[29] LT, 29.4.05; Le Matin dimache, 1.5.05; 24h, BaZ und TG, 2.5.05; NZZ, 3.5.05. Siehe dazu auch TA, 11.5. und 14.5.05 sowie die Voten der Ständeräte Maissen (cvp, GR), Brändli (svp, GR) und Marty (fdp, TI) in AB SR, 2005, S. 591 f.; vgl. auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung). In seiner Antwort auf eine Frage Cathomas (cvp, GR) erklärte der BR, dass mit der Schaffung des elektronischen Staatskalenders statt der Bezeichnung der Muttersprache (d, f, i, r) hinter dem Namen der aufgeführten Personen die vom Eidg. Personalamt registrierte und von der betroffenen Person gewünschte Korrespondenzsprache ins Verzeichnis aufgenommen wurde. Dieser Änderung fiel das Rätoromanische zum Opfer. Deshalb prüfe die Bundeskanzlei nun, ob es mit angemessenem Aufwand möglich sei, im nächsten Staatskalender wieder zur ursprünglichen Form, d.h. zur Angabe der sprachlichen Identität, zurückzukehren (AB NR, 2005, S. 630).
[30] AB NR, 2005, S. 950 und Beilagen II, S. 562 f.; AB SR, 2005, S. 591 f. Anlässlich der Beratung der vom BR unterstützten Motion Studer (sp, NE) erklärte BR Merz, dass diese Forderung bereits in einer Weisung des BR aus dem Jahre 2003 enthalten ist, aber leider ungenügend umgesetzt werde; siehe auch NZZ, 18.5.05; SGT, 21.5.05; vgl. auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung) und SPJ 2004, S. 238 f. Im Bundesamt für Umwelt trat der Tessiner Bruno Oberle die Nachfolge von Philippe Roch als Direktor an (Presse vom 23.6.05).
[31] AB NR, 2005, S. 1507 und Beilagen III, S. 239 ff. (Anfrage Abate, fdp, TI); siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation derselben Parlamentarierin in AB NR, Beilagen IV, S. 256 ff.
[32] AB NR, 2005, Beilagen I, S. 441 f., Beilagen II, S. 95 und Beilagen IV, S. 268 f.; vgl. SPJ 2002, S. 278.
[33] BüZ, 18.6.05.
[34] LT, 13.1. und 5.2.05; NZZ, 13.1.05; 24h, 10.6.05; vgl. SPJ 2003, S. 285.
[35] NZZ, 24.1.05; Lit. Campiche e.a.
[36] TA, 21.1.05; LT, 22.1.05; NZZ, 22.1. und 24.1.05; 24h, 24.1.05.
[37] Presse vom 28.10.05; NZZ, 27.6.05.
[38] Presse vom 2.-13.8.05.
[39] Bund, 23.4.05; SGT, 12.5.05.
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